Lagerungshilfen gibt es wortwörtlich in Hülle und Fülle. Sie unterstützen günstige Sitz- und Liegepositionen, ermöglichen die Hochlagerung von Körperteilen oder erleichtern den Abfluss des Bronchialsekretes.
Wir erklären Ihnen, welche Lagerungshilfen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind und wer die Kosten für die Produkte übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Lagerungshilfen gibt es in vielen Größen und Formen – sie unterstützen insbesondere die Extremitäten (Arme und Beine)
- Mit Lagerungshilfen können Pflegebedürftige Körperteile entlasten, beispielsweise nach Verletzungen.
- Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet Beinlagerungshilfen von Armlagerungsplatten, Lagerungshilfen für den Ganzkörper und für das Gesäß.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Lagerungshilfen, sofern eine medizinisch hinreichende Begründung und eine ärztliche Verordnung vorliegen.
Was sind Lagerungshilfen?
Die Bezeichnung verrät es bereits: Lagerungshilfen dienen der Lagerung. Sie werden im medizinischen Alltag und in der Pflege eingesetzt, um Körperteile zu entlasten, eine schmerzfreie Sitz- oder Liegeposition zu ermöglichen und um beispielsweise bei Mukoviszidose-Patienten im Rahmen von Therapien die Atmung zu erleichtern. Hingegen der langläufigen Vorstellung profitieren nicht nur permanent bettlägerige Patienten von Lagerungshilfen. Auch nach Operationen oder Verletzungen kann eine vorübergehende Hochlagerung mittels Lagerungshilfen sinnvoll sein. Lagerungshilfen werden im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Kategorie 20 aufgeführt. Für Pflegebedürftige ist darüber hinaus übrigens die Produktgruppe: 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ besonders interessant. Lagerungshilfen gibt es in vielen Formen und Größen – individuelle Anpassungsmöglichkeiten sind möglich. Kommt eine herkömmliche Lagerungshilfe nicht infrage, kann auch eine Sonderanfertigung nach Formabdruck erfolgen.
Gut zu wissen!
Individuell angefertigte Lagerungshilfen wie Lagerungsschalen für den Rumpf stehen Versicherten nur dann zu, wenn eine hinreichende ärztliche Begründung vorliegt.
Lagerungshilfen: Hilfsmittel im Überblick
Es gibt einen guten Grund dafür, warum es eine so große Auswahl an Lagerungshilfen gibt. Nur mit einer speziell für das Körperteil vorgesehenen Formung gelingt eine optimale Entlastung bzw. Positionierung. Ob sich bei Ihnen beispielsweise zur Hochlagerung der Beine besser ein Beinhochlagerungskeil oder eine Beinhochlagerungsschiene eignet, entscheidet Ihr Mediziner. Er gibt Ihnen auch eine Einschätzung dazu, wie lange das Hilfsmittel zum Einsatz kommen soll. Bei chronisch erkrankten Menschen, die eine dauerhafte Teillähmung aufweisen, ist in der Regel eine permanente Lagerung betroffener Körperbereiche vorgesehen, nach Operationen ist der Nutzungszeitraum hingegen überschaubar.
Ihr behandelnder Arzt kann auf folgende Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zurückgreifen:
- Beinlagerungshilfen
- Armlagerungsplatten (bei Parese)
- Lagerungshilfen für den Ganzkörper
- Lagerungshilfen für das Gesäß
1. Beinlagerungshilfen
Wenn Sie sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes die Kategorie 20 „Lagerungshilfen“ ansehen, stoßen Sie als erstes auf die sogenannten Beinlagerungshilfen. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich dabei um Hilfsmittel, die zur Lagerung der Beine vorgesehen sind. Die Basis kann aus einer Metallrohrkonstruktion bestehen, überzogen mit einem speziellen Bezugsmaterial. Alternativ kommen Produkte in Betracht, die aus verschiedenen Schaumstoffen gefertigt sind. Der Winkel zwischen Liegefläche und Oberschenkel wird meist mit 45° angegeben – bei den oben genannten Metallrohrkonstruktionen können Sie die Kniebeugestellung auch stufenlos einstellen. Beinlagerungshilfen gibt es grundsätzlich in sehr unterschiedlichen Ausführungen, dementsprechend groß ist die Auswahl.[1]
2. Armlagerungsplatten (bei Parese)
Armlagerungsplatten eignen sich für Menschen mit Schädigungen an den oberen Extremitäten (Armen). So können beispielsweise Personen mit spastischen Lähmungen von den Hilfsmitteln profitieren. Armlagerungsplatten tragen zu einer stabilen Lagerung, einer Abschwellung oder der Schmerzlinderung bei. Wenn Armlagerungsplatten bei einer Parese (Teilausfall der motorischen Muskelfunktion) zum Einsatz kommen, setzen diese sich meist aus verschiedenen festen Materialien zusammen – zum Beispiel aus Kunststoff oder Aluminium. Dort, wo der Arm mit der Platte in Berührung kommt, sorgt Schaumstoff für eine angenehme Polsterung. Um für die nötige Hygiene zu sorgen, ist das Hilfsmittel normalerweise mit einem abnehmbaren, waschbaren Bezug ausgestattet. Die Unterseite des Hilfsmittels verfügt über ein rutschhemmendes Material – das sorgt für die nötige Sicherheit. Damit der Arm fest in der Armlagerungsplatte verbleibt, kann der Versicherte die zugehörigen Klettverschlüsse schließen. Eine eingearbeitete Halbkugel hält die Hand in der vorgesehenen Funktionsstellung.[2]
3. Lagerungshilfen für den Ganzkörper
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet verschiedene Lagerungshilfen für den Ganzkörper auf.
- Lagerungskeile: Die spitz zulaufenden Hilfsmittel sind aus verschiedenen Schaumstoffen (unter anderem Polyesterschaum- oder Polyurethanschaumstoff) gefertigt. Lagerungskeile gibt es in verschiedenen Größen – auch die Höhe variiert stark. Im Hilfsmittelverzeichnis besitzen die aufgeführten Lagerungskeile eine Höhe zwischen 10 und 30 cm. Die abnehmbaren, abwaschbaren Materialien sorgen hier für die nötige Hygiene. Geeignet sind die Hilfsmittel für Menschen mit ausgeprägten Schädigungen an Armen, Beinen oder des Rumpfes. Sie tragen unter anderem zu einer stabilen, krampflösenden und schmerzfreien Lagerung bei.[3]
- Funktionelle Lagerungssysteme für Kinder: Diese Lagerungsfunktionssysteme setzen sich in der Regel aus Schaumstoffkeilen oder speziellen Gestellen inklusive Auflagen zusammen. Sie sind durch Zusatzkeile individuell erweiterbar. Einige Produkte sind auch fahrbar, sie sind zu diesem Zweck mit Rollen ausgestattet. Funktionelle Lagerungssysteme bieten sich für Kinder mit motorischen bzw. motorisch-geistigen Schädigungen an. Mit den Hilfsmitteln können sie unter anderem ihre motorischen Fähigkeiten optimieren.3
- Lagerungsliegen zur Drainage bei Mukoviszidose (CF): Mit diesen speziellen Therapieliegen ist es möglich, die sogenannte Klopfmassage bzw. eine Lungendrainage durchzuführen. Um den physiotherapeutischen Behandlungsansatz zu verfolgen, ist eine Lagerungsliege nötig, die bestimmte Verstellmöglichkeiten bereitstellt. Schließlich muss dabei der Brustkorb so gelagert werden, dass sich der zähe Bronchialschleim lockern kann. Die Lagerungsliegen besitzen vier Standbeine und eine Liegefläche aus beispielsweise Holz oder einem gespannten Segeltuch. Patienten mit Cystischer Fibrose bzw. Mukoviszidose können mit der Lagerungsliege in eine Schräglage mit Winkelstellungen von 15-45° gebracht werden.3
Gut zu wissen!
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie bei den Ganzkörper-Lagerungshilfen auch einen Hinweis auf Therapieauflagen. Diese setzen sich aus einem Schaumstoffblock, einem entsprechenden Bezug, einer rutschhemmenden Unterseite und einem Reißverschluss zusammen.3
4. Lagerungshilfen für das Gesäß
Mit Lagerungshilfen für das Gesäß meint das GKV-Hilfsmittelverzeichnis konkret Sitzringe mit Luft gefüllt oder aus Schaumstoff.
- Sitzringe, luftgefüllt: Mit Luft gefüllte Sitzringe oder Sitzkissen besitzen in der Regel eine Gummischicht – sie lassen sich individuell, je nach vorliegendem Körpergewicht, befüllen. Im Gegensatz zu Luftkissen besitzen Luftringe eine Aussparung in der Mitte, so liegt der sogenannte Sakralbereich frei. Auch hier gibt es verschiedene Ausführungen in rund und in eckig – außerdem können Sie zwischen unterschiedlichen Größen wählen. Die Produkte sind für Menschen geeignet, die beispielsweise nach einer Operation eine vorübergehende Schädigung im Becken- oder Sakralbereich aufweisen. Doch Vorsicht: Wegen einer schlechten Druckverteilung und Belüftung sollten die Produkte nur kurzzeitig eingesetzt werden.3
- Sitzringe aus Schaumstoff: Produkte, die in diese Kategorie fallen, sind nicht an das Körpergewicht anpassbar. Bei der Auswahl sollten Sie also genau darauf achten, ob das Produkt für Sie geeignet ist. Auch hier gibt es eine Aussparung in der Mitte und verschiedene Größen. Aus den gleichen Gründen wie bei den luftgefüllten Sitzringen sollten auch Schaumstoff-Sitzringe nur vorübergehend zum Einsatz kommen. Insbesondere bei einem Dekubitus eignen sich diese Hilfsmittel nicht zu einer permanenten Druckentlastung.3
Wer benötigt Lagerungshilfen?
Für den Einsatz von Lagerungshilfen gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Vielleicht sind Sie bettlägerig und die speziellen Hilfsmittel sollen bei der Positionierung helfen. Eine Verletzung durch einen Unfall oder ein erfolgter operativer Eingriff kann die vorübergehende Hochlagerung einer Extremität nötig machen. Manchmal sind Lagerungshilfen auch Teil (physiotherapeutischer) Behandlungen, um beispielsweise zähen Bronchialschleim mithilfe der Klopfmassage zu lösen. Ob und wie lange sich eine Lagerungshilfe in Ihrem Fall anbietet, dazu kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Auskunft geben.
Lagerungshilfen: Kosten und Kostenübernahme
Die Preisspanne bei Lagerungshilfen ist recht groß. Das liegt daran, dass weniger aufwendig gefertigte Lagerungshilfen wie Sitzringe einen niedrigeren Anschaffungspreis wie Therapieliegen oder maßangefertigte Hilfsmittel besitzen. Online können Sie sich einen ersten Überblick über die Kosten der Lagerungshilfen verschaffen, zum Beispiel bei Sanitätshäusern. Bringen Sie eine medizinische Begründung für den Einsatz der Lagerungshilfen mit, müssen Sie sich aber nicht im Detail mit den Kosten auseinandersetzen. Ganz einfach deshalb, weil die Krankenkasse die Kosten für die Hilfsmittel für Sie übernimmt. Nehmen wir an, Sie benötigen eine Beinlagerungshilfe aufgrund eines Unfalls – nun müssen Sie lediglich den Eigenanteil in Höhe von 10 % (maximal 10 Euro pro Hilfsmittel) aufwenden. Sind Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit, entfällt auch dieser Betrag.
Gut zu wissen!
Sie möchten sich selbst einen Überblick über grundsätzlich übernahmefähige Hilfsmittel verschaffen? Dann werfen Sie einen Blick in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Die Kategorie 20 ist für Lagerungshilfen vorgesehen.
Voraussetzungen für die Übernahme von Lagerungshilfen
Die Krankenkasse ist der Kostenträger, wenn es um Lagerungshilfen geht. Allerdings bekommt nicht jeder die hilfreichen Produkte bezahlt. Stattdessen übernimmt die Krankenkasse nur dann die Kosten für die Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese kann sich aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung ergeben. Für den Rahmen der Kostenübernahme sorgen spezielle Voraussetzungen. Nur wenn Sie diese erfüllen, kann sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Lagerungshilfen:
- eine Erkrankung oder eine Verletzung macht den Einsatz der Lagerungshilfe nötig.
- eine medizinische Diagnose unterstreicht den Bedarf.
- Ihr Hausarzt oder Facharzt gibt Ihnen eine ärztliche Verordnung für eine Lagerungshilfe mit.
So beantragen Sie eine Lagerungshilfe in 3 Schritten
Ihr Mediziner händigt Ihnen das Hilfsmittel nach dem Arztbesuch nicht einfach aus, Sie beziehen Lagerungshilfen wie Sitzringe oder Lagerungskeile stattdessen in der Regel über ein Sanitätshaus. Wie das genau geht, verraten wir Ihnen jetzt.
- Schritt – Vereinbaren Sie einen Arzttermin: Die Krankenkasse, ein Sanitätshaus oder Ihr Arzt überprüfen nicht automatisch, etwa alle paar Jahre, ob Sie ein Hilfsmittel benötigen. Daher ist es wichtig, dass Ihr Mediziner einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand hat. Dann kann er konkrete Empfehlungen für ein Hilfsmittel aussprechen. Während eines Arztbesuches stellt der Mediziner, sofern eine medizinische Begründung vorliegt, eine ärztliche Verordnung für ein Hilfsmittel aus – bewahren Sie diese gut auf!
- Schritt – Wenden Sie sich an einen Krankenkassen-Kooperationspartner: Gemeinsam arbeiten Hilfsmittelversorger wie Sanitätshäuser und Krankenkassen daran, Versicherte mit notwendigen Produkten zu versorgen. Für einen reibungslosen Ablauf informieren Sie sich am besten direkt bei der Krankenkasse, welcher Kooperationspartner sich in Ihrer Nähe befindet. Alternativ können Sie auch Ausschau nach einer Online-Vertragspartnersuche halten.
- Schritt – Händigen Sie dem Hilfsmittelversorger die Verordnung aus: Wenden Sie sich in einem letzten Schritt direkt an den Kooperationspartner der Krankenkasse. Das Sanitätshaus nimmt Ihre ärztliche Verordnung gerne entgegen und klärt die Kostenübernahme mit der Krankenkasse. Gibt diese ihr Einverständnis, erhalten Sie das Hilfsmittel direkt von dem Vertragspartner.
Lagerungshilfen: 3 Tipps für die Anwendung
Geschafft! Sie haben Ihre Lagerungshilfe erhalten. Wir verraten Ihnen nun, worauf Sie bei der Anwendung achten können, um sie sinnvoll im Pflegealltag einzusetzen.
- Folgen Sie den Anweisungen des Arztes: Eine Lagerungshilfe unterstützt Pflegebedürftige unter anderem dabei, eine schmerzfreie und empfehlenswerte Position einzunehmen. In Absprache mit dem behandelnden Arzt sollten Sie die Hochlagerung oder Positionierung gemäß den Empfehlungen einhalten. Ein ambulanter Pflegedienst kann bei der Anwendung der Lagerungshilfen unterstützen.
- Lassen Sie Ihrem Angehörigen Zeit: Manche Personen berichten sofort von einer spürbaren Entlastung, andere fühlen sich durch das Hilfsmittel jedoch zunächst eingeschränkt. Wie schnell sich Pflegebedürftige an die Lagerungshilfen gewöhnen, ist sehr unterschiedlich. Sollten Sie als pflegender Angehöriger in die Pflege eingebunden sein: Lassen Sie Ihrem Familienmitglied Zeit. Besprechen Sie gemeinsam, warum der Einsatz des Hilfsmittels notwendig ist. Bei Pflegebedürftigen kann hier auch das Prinzip der aktivierenden Pflege zur Anwendung kommen – Ihr Familienmitglied kann beispielsweise dabei helfen, die Lagerungshilfe richtig zu positionieren.
- Achten Sie bei den Lagerungshilfen auf Hygiene: Lagerungshilfen kommen eng mit dem Körper in Kontakt. Dadurch, dass die Beine oder Arme oft viele Stunden am Tag darauf ruhen, ist Hygiene besonders wichtig. Erkundigen Sie sich am besten direkt im Sanitätshaus, ob Sie beispielsweise Desinfektionsmittel einsetzen können und bei welchen Temperaturen sich die Bezüge waschen lassen.