Ein Unfall, eine überraschende Krankheit oder einfach das fortgeschrittene Alter – und schon ist es passiert: Wir stürzen in die Abhängigkeit und können unsere rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Hier kommt die Betreuungsverfügung ins Spiel. In diesem Ratgebertext erfahren Sie alles, was Sie zum Thema wissen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betreuungsverfügung greift im Fall einer Geschäftsunfähigkeit.
  • Auch voll geschäftsfähige, gesunde Menschen können über eine Betreuungsverfügung nachdenken.
  • Eine Betreuungsverfügung ist an sich noch nicht rechtsverbindlich und muss vom Betreuungsgericht erst als gültig erklärt werden.
  • Betreuer haben einen eingeschränkten Handlungsspielraum und stehen unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.
  • Eine Betreuungsverfügung hat gewisse Vor- und Nachteile.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Definition:

Eine Betreuungsverfügung …

  • … ist ein schriftliches Dokument.
  • … schlägt dem Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer im Falle der Geschäftsunfähigkeit vor.
  • … detailliert Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person.
  • … ist der Vorsorgevollmacht untergeordnet.

Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, welches dem Betreuungsgericht im Falle von Geschäftsunfähigkeit sowohl eine Betreuungsperson vorschlägt, die sich um die rechtlichen, finanziellen und medizinisch-therapeutischen Angelegenheiten kümmern soll, als auch wichtige Anliegen des Betreuungsbedürftigen im Alltag detailliert. Das Schreiben wird entweder im akuten Betreuungsfall oder vorbeugend von der betroffenen Person unterzeichnet. Diese muss zum Zeitpunkt der Unterschrift volljährig, aber nicht unbedingt geschäftsfähig sein. Eine Betreuungsverfügung kommt nur dann zum Tragen, wenn tatsächlich eine Geschäftsunfähigkeit eintritt und zu diesem Zeitpunkt keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Gut zu wissen!

Zum Zeitpunkt der Unterschrift muss die betreuungsbedürftige Person nicht unbedingt geschäftsfähig sein.

Wer kann oder sollte eine Betreuungsverfügung vorsehen?

  • völljährige Personen mit und ohne Geschäftsfähigkeit
  • schwer kranke und alternde Menschen
  • Personen, die keine Vorsorgevollmacht erteilen können oder wollen
  • Menschen, welche Familienmitglieder von ihrer rechtlichen Betreuung ausschließen möchten

Im Grunde kann jede volljährige Person eine Betreuungsverfügung vorsehen. Denn Unfälle oder überraschende Krankheiten lassen auch junge und völlig gesunde Menschen von heute auf morgen abhängig werden. Ist die Geschäftsfähigkeit betroffen, dann ist es in vielen Fällen angenehmer, dem Betreuungsgericht eine Vertrauensperson vorschlagen zu können, anstatt einen fremden Berufsbetreuer zugeteilt zu bekommen. Und auch, wenn Sie prinzipiell bei bereits vorliegender Geschäftsunfähigkeit noch eine Betreuungsverfügung verfassen können, ist es doch um einiges sicherer, dies noch vor einer körperlichen oder geistigen Einschränkung zu tun. Denn ist die Behinderung so schwer, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, die Verfügung zu Papier zu bringen oder zumindest zu verstehen und zu unterzeichnen, können die eigenen Anliegen nur noch schwer vom Betreuungsgericht umgesetzt werden – vor allem dann, wenn es sich beim gewünschten Betreuer nicht um ein enges Familienmitglied handelt. Schwer kranke oder alternde Menschen sollten auf jeden Fall eine Person mit diesem wichtigen Amt betrauen, noch bevor sie geschäftsunfähig werden. Haben Sie das Glück, einem Menschen in Ihrem Umfeld Ihr absolutes Vertrauen schenken zu können, gibt es auch die Möglichkeit, dieser Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Manchmal steht aber niemand so nah, oder man möchte sogar Familienmitglieder von der Betreuung ausschließen. Dann ist die Betreuungsverfügung wahrscheinlich die beste Lösung.

Gut zu wissen!

Eine Betreuungsverfügung ist auch für junge und völlig gesunde Menschen sinnvoll.

Informationen, die in eine Betreuungsverfügung gehören

  • Ort, Datum, eigene Identität und Unterschrift
  • Angaben zur Person bzw. zu den Personen, die Sie sich als Betreuer wünschen
  • gegebenenfalls eine Liste von Personen, die Sie von der rechtlichen Betreuung ausschließen möchten
  • wichtige Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Betreuung und der konkreten Pflegebedingungen

Eine Betreuungsverfügung sollte klar verdeutlichen, wer die Verfügung wo und wann verfasst hat, und dann natürlich auch Angaben und Kontaktmöglichkeiten zu mindestens einer Person enthalten, welche als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Es ist ratsam, eine zweite Person zu bestimmen, falls die erstgenannte – aus welchen Gründen auch immer – nicht vom Gericht als Betreuer bestellt werden kann. Möchten Sie auf keinen Fall, dass eine oder mehrere bestimmte Personen Ihre rechtliche Betreuung übernehmen, können Sie auch solche Angaben hinzufügen. Darüber hinaus sollten Sie die Gelegenheit nutzen und sowohl das Gericht als auch den zukünftigen Betreuer über Ihre Wünsche und Bedürfnisse aufklären. Vielleicht hatten Sie zuvor die Gewohnheit, Spenden an einen gemeinnützigen Verein zu richten und möchten, dass Ihr Betreuer nun in Ihrem Namen damit fortfährt. Oder aber, Sie möchten unter keinen Umständen in ein Pflegeheim und zu Hause gepflegt werden. Sie können in einer Betreuungsverfügung auch festhalten, welche Nahrung Ihnen gefällt, welche Musik Sie hören oder welche Düfte Sie gerne riechen. All diese Angaben versichern Ihnen eine rechtliche Vertretung in Ihrem Sinne und können zu einer besseren Lebensqualität beitragen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

Achtung! Es ist ratsam, dem Betreuungsgericht eine Ausweichmöglichkeit zu bieten, indem Sie eine zweite Person vorschlagen, sollte der erstgenannte Betreuer das Amt nicht übernehmen können.

Muss die Betreuungsverfügung einer gewissen Form folgen?

Bis auf Ihre eigenhändige Unterschrift und das Datum bleibt Ihnen die Form vollkommen überlassen. Was zählt, ist der Inhalt, welcher klar und leserlich formuliert werden sollte. Ein komplett handgeschriebenes Dokument kann jedoch nicht so einfach in Frage gestellt werden, sollte beispielsweise ein Familienmitglied später die Echtheit des Schreibens oder Ihren freien Willen hinter der Betreuungsverfügung anzweifeln. Sie können auch Ihren Hausarzt darum bitten, Ihr Schreiben gegenzuzeichnen und hiermit zu bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Betreuungsverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten waren. Übrigens finden Sie auf zahlreichen juristischen Internetportalen kostenlose Mustervorlagen, an denen Sie sich sowohl in der Form als auch im Inhalt orientieren können.

Gut zu wissen!

Im Internet finden Sie zahlreiche kostenlose Mustervorlagen.

Ist eine Betreuungsverfügung ein rechtsverbindliches Dokument?

Die Betreuungsverfügung an sich ist noch nicht rechtsverbindlich. Erst nach Prüfung durch das Betreuungsgericht tritt sie in Kraft. Das Gericht entscheidet, ob der vorgeschlagene Betreuer sein Amt antreten kann und ob die gewünschten Konditionen der zu betreuenden Person durchführbar sowie dem Betreuer zumutbar sind. Sollte das Betreuungsgericht zum Schluss kommen, dass die vorgeschlagene Person bzw. die Personen wegen mangelnder Eignung nicht als Betreuer eingesetzt werden können, darf es sich nach Anhörung der Betroffenen durchaus über die Wünsche des Betreuungsbedürftigen hinwegsetzen und einen Berufsbetreuer bestellen.

Achtung! Eine Betreuungsverfügung allein ist noch nicht rechtsverbindlich. Das Betreuungsgericht muss die Verfügung erst prüfen und als gültig erklären.

Wo sollte eine Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Damit die Betreuungsverfügung im Falle einer Geschäftsunfähigkeit auch ihren Weg zum Betreuungsgericht findet, sollte sie an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, also nicht unter der Matratze versteckt oder zwischen den Seiten eines Lexikons im Bücherregal. Der sicherste Ort liegt zweifellos in den Händen des von Ihnen gewünschten Betreuers. Wenn Sie ihm das Schreiben persönlich anvertrauen, kann er sich im opportunen Moment sofort an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Zumindest sollte die Person wissen, wo sich die Betreuungsverfügung befindet. Sonst besteht auch die Möglichkeit, den Aufbewahrungsort gegen eine geringe Gebühr im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer festzuhalten.

Achtung! Sorgen Sie dafür, dass der Aufbewahrungsort Ihrer Betreuungsverfügung anderen Menschen bekannt und leicht zugänglich ist!

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wo liegt der Unterschied?

Zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann man schnell sein Latein verlieren. Welches Dokument dient zu welchem Zweck? Wie bereits erwähnt, besteht die Möglichkeit, einer sehr eng stehenden Vertrauensperson anstelle einer Betreuungsverfügung eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Die Hauptunterschiede liegen darin, dass man hierzu noch geschäftsfähig sein muss, die Vorsorgevollmacht sofort in Kraft tritt und die bevollmächtigte Person einen sehr viel größeren Handlungsspielraum hat, da sie nicht unter der Kontrolle eines Betreuungsgerichts steht. Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein zusätzliches Schreiben, welches sich entweder an den Betreuer oder an den Bevollmächtigten richtet und alle spezifischen medizinischen Entscheidungen im Detail regelt. Zum Beispiel, ob man es ablehnt, am Lebensende künstlich ernährt zu werden.

Ist eine Betreuungsverfügung mit Kosten verbunden?

Im Prinzip ist das Verfassen einer Betreuungsverfügung mit keinen Kosten verbunden. Denn es reicht aus, sie selbst an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Möchten Sie diese zusätzlich bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen, müssen Sie mit einer geringen Gebühr rechnen, welche in der Regel 20 EUR nicht übersteigt.

Vor- und Nachteile der Betreuungsverfügung im Überblick

Wie jede Vorsorgeverfügung hat auch die Betreuungsverfügung ihre Vor- und Nachteile. Für welche rechtliche Regelung Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen daher individuell überlassen und kommt auf Ihre persönlichen Lebensverhältnisse, die familiäre Situation und Ihre Wünsche an. Um Ihnen die Entscheidung etwas leichter zu machen, listen wir im Folgenden die wichtigsten Vor- und Nachteile der Betreuungsverfügung auf.

Vorteile:

  • Die Verfügung kann auch unterzeichnet werden, wenn man bereits geschäftsunfähig ist.
  • Sie kommt erst dann zum Tragen, wenn tatsächlich rechtliche Betreuung benötigt wird.
  • Der Betreuer steht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts – Vorteil bei unzureichendem Vertrauen gegenüber Angehörigen oder fremden Berufsbetreuern.
  • Die Betreuungsverfügung verursacht keine Kosten.

Nachteile:

  • Die Verfügung ist nicht rechtsverbindlich. Das Betreuungsgericht kann sich darüber hinwegsetzen.
  • Sie kann auch von unzufriedenen Familienmitgliedern leichter angefochten werden als eine Vorsorgevollmacht.
  • Der Handlungsspielraum von nahestehenden Vertrauenspersonen wird durch die Kontrolle des Betreuungsgerichts eingeschränkt.

Gut zu wissen!

Betreuer stehen unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Dies kann ganz nach persönlicher Situation als Vor- oder Nachteil empfunden werden.

Verantwortungsbereiche und Aufgaben von rechtlichen Betreuern

Die Verantwortungsbereiche des Betreuers werden durch das Betreuungsgericht bestimmt. Dieses vertraut ihm normalerweise nur solche Dinge an, welche die betreuungsbedürftige Person nicht mehr selbst ausführen kann. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verwaltung der Konten
  • Steuererklärungen
  • Anträge bei der Krankenkasse
  • gewöhnliche therapeutische und medizinische Entscheidungen
  • Rahmenbedingungen der Pflege
  • Wohnortbestimmung

Der Betreuer kann jedoch nicht alle Entscheidungen selbst treffen. Handelt es sich um sehr wichtige Schritte – wie beispielsweise eine gefährliche Operation, lebensverlängernde Maßnahmen oder eine Einweisung in eine geschlossene Einrichtung – muss das Gericht seine Zustimmung erteilen.

Gut zu wissen!

Wichtige rechtliche und medizinische Schritte werden immer mit dem Gericht abgesprochen.

Wer kann als Betreuer bestimmt werden?

Selbstverständlich muss der Betreuer volljährig und voll geschäftsfähig sein. Vorbestrafte und hoch verschuldete Personen werden vom Gericht als Betreuungsperson aus verständlichen Gründen abgelehnt. Zudem sollte der Betreuer in der Nähe des Betreuungsbedürftigen wohnen und keine Kommunikations- oder Sprachprobleme haben.

Achtung! Der gewünschte Betreuer darf nicht vorbestraft oder schwer verschuldet sein.

FAQs - Häufige Fragen zur Betreuungsvollmacht