Wie entwickelt sich eine Krankheit – schlagen die Medikamente an? Müssen weitere Maßnahmen getroffen werden? Die Antwort auf diese Fragen können Messgeräte für Körperzustände bzw. für Körperfunktionen liefern. Innerhalb kurzer Zeit können Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige wertvolle Informationen zum Gesundheitszustand sammeln. Die wohl bekanntesten Messgeräte für den Heimgebrauch sind Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte. Allerdings gibt es noch einige mehr.

Wir verraten Ihnen heute, welche Messgeräte das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Kategorie 21 auflistet. Außerdem geben wir Ihnen Tipps zur Anwendung und Informationen zur Kostenübernahme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Messgeräten für den Heimgebrauch können Versicherte ihre Körperzustände bzw. ihre Körperfunktionen messen.
  • Messgeräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Kategorie 21 aufgelistet.
  • Es gibt Messgeräte, um die Vitalfunktionen zu überwachen, den Blutdruck zu messen oder das Gewicht zu kontrollieren.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Messgerät, wenn Patienten dafür eine medizinische Notwendigkeit mitbringen.
  • Die Herausgabe erfolgt in der Regel über einen Hilfsmittelversorger.

Was sind Messgeräte?

Wie die Bezeichnung bereits nahelegt, helfen Messgeräte dabei, etwas zu messen. In diesem speziellen Fall geht es um Körperzustände bzw. Körperfunktionen. Die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Kategorie 21 aufgeführten Geräte sind für die Eigenmessung konzipiert – das bedeutet, dass unter anderem Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sie bedienen können. Mit Messgeräten gelingt es beispielsweise, die Herz- oder Atemtätigkeit zu überprüfen oder Informationen zum Blutzucker zu sammeln. Die Ergebnisse verraten Ihnen mehr über den Krankheitszustand und den Erfolg therapeutischer Maßnahmen. Die Geräte können Ihnen auch einen Hinweis darauf geben, dass es Zeit ist, eine mit dem Mediziner vorab besprochene Handlungsweise einzuleiten. Messgeräte zur Selbstmessung eignen sich insbesondere, um die Medikamentendosierung zu unterstützen. Ärzte legen den Patienten oft nahe, ein digitales oder schriftliches Patiententagebuch zu führen, um die Messergebnisse und weitere Informationen wie die Verabreichung von Arzneimitteln festzuhalten.[1]

Gut zu wissen!

Viele Messgeräte verfügen über einen eingebauten Speicher – dieser kann bzw. sollte ein Patiententagebuch allerdings nicht ersetzen. Im optimalen Fall können Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Mediziner auf beides zurückgreifen.

Messgeräte: Hilfsmittel im Überblick

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet verschiedene Messgeräte auf. Diese sind darauf konzipiert, eine Körperfunktion oder den Körperzustand zu überwachen.

Folgende Messgeräte stehen hier zur Auswahl:

  1. Lungenfunktionsmessgeräte (Peak-Flow-Meter)
  2. Blutdruckmessgeräte
  3. Überwachungsgeräte für Vitalfunktionen bei Kindern
  4. Überwachungsgeräte zur nichtinvasiven Blutgaskontrolle (Pulsoximeter)
  5. Blutgerinnungsmessgeräte (Koagulationsmessgeräte)
  6. Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke
  7. Blutzuckermessgeräte
  8. Real-Time-Messgeräte (rtCGM) und Komponenten
  9. Personenwaagen

1. Lungenfunktionsmessgeräte (Peak-Flow-Meter)

Peak-Flow-Meter, oft auch als Spirometer bezeichnet, sind simple Lungenfunktionsmessgeräte. Mit ihnen wird der Spitzenfluss, der „Peak-Flow“, ermittelt. Dabei handelt es sich um die maximale Atemstromstärke, die bei einer konzentrierten Ausatmung erreicht wird. Die Geräte sind so konzipiert, dass Versicherte die Messung selbst durchführen können. Damit die Ergebnisse aussagekräftig sind, müssen Betroffene das Gerät regelmäßig nach Anweisungen des Arztes, beispielsweise morgens und abends zu einer ausgewählten Zeit oder bei Beschwerden, anwenden. Anschließend können Versicherte die gemessenen Werte in ihr Peak-Flow-Profil eintragen – dazu dienen spezielle Protokollbögen oder Tagebücher.[1]

Mit den hier vermerkten Messergebnissen und anderen erforderlichen Informationen, zum Beispiel zur Medikation, können Patienten und insbesondere Mediziner wichtige Rückschlüsse ziehen. Versicherte können von der Messung beispielsweise ableiten, welche Medikation erforderlich ist und ob ein Arztbesuch auf dem Plan stehen sollte. Die Spirometer haben unterschiedliche Messbereiche und Messprinzipien.

Gut zu wissen!

Bei Kindern und Jugendlichen kommen vor allem elektronische Peak-Flow-Meter zum Einsatz, die mit speziellen Warneinrichtungen ausgestattet sind. Sie machen Anwender darauf aufmerksam, wenn voreingestellte Grenzwerte bei der Messung überschritten werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Geräte die Messwerte automatisch abspeichern.

2. Blutdruckmessgeräte

Bei der Blutdruckmessung sind zwei Werte entscheidend: der systolische und der diastolische Blutdruck. Viele Menschen mit Bluthochdruck sind dazu angehalten, regelmäßig ihren Blutdruck zu überprüfen. Zum Beispiel, weil sich der Blutdruck als schlecht behandelbar herausstellt oder eine engmaschige Kontrolle organischen Schäden vorbeugt. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige, die den Blutdruck überwachen sollen, müssen die Werte entsprechend protokollieren, umso unter anderem die Medikamententherapie an die Bedürfnisse des Betroffenen anzupassen.2

Die Blutdruckgeräte sind vornehmlich für den Oberarm konzipiert. Einfach deshalb, weil hier eine genauere Messung möglich ist. Allerdings gibt es auch Ausführungen für die Messung am Handgelenk – diese eignen sich vor allem für Pflegebedürftige, bei denen die Motorik eingeschränkt ist. Die Geräte unterscheiden sich nicht nur durch ihren vorgesehenen Messort, sondern auch durch den Messablauf – dieser kann manuell, halbautomatisch oder vollautomatisch erfolgen. Bei manuellen Geräten ist es wichtig, dass der Versicherte eine Einweisung in die manuelle Blutdruckmessung nach Korotkow erhält. Pflegebedürftige, die stark sehbehindert oder blind sind, können von einem Blutdruckmessgerät profitieren, das über eine Sprachausgabe verfügt.2

Gut zu wissen!

Wer neben dem Blutdruck auch regelmäßig den Blutzucker kontrollieren muss, für den eignet sich unter Umständen ein kombiniertes Gerät.

3. Überwachungsgeräte für Vitalfunktionen bei Kindern

Überwachungsgeräte für Vitalfunktionen bei Kindern können aus zweierlei Gründen heraus zum Einsatz kommen.

  1. Es besteht ein erhöhtes Risiko für den „plötzlichen Kindstod“. Die Monitore oder Überwachungsgeräte helfen dabei, die Atem- und Herztätigkeit sowie die Sauerstoffsättigung im Blut von Säuglingen zu kontrollieren. Gibt es Auffälligkeiten, tritt beispielsweise ein Atemstillstand ein, lösen die Geräte einen Alarm aus. Die Anwendung der Messgeräte ist zeitlich begrenzt. Die gängigen Vorsichtsmaßnahmen wie eine rauchfreie Umgebung, die Vermeidung der Bauchlage und das Vermeiden von Überhitzung im Schlafumfeld bleiben weiterhin wichtig.2
  2. Es liegt eine bestimmte Erkrankung oder Störung des kardiorespiratorischen Systems vor. Angeborene Fehlbildungen des Herzens oder der Lunge können eine dauerhafte Überwachung im häuslichen Umfeld erfordern.

4. Überwachungsgeräte zur nichtinvasiven Blutgaskontrolle (Pulsoximeter)

Mit speziellen Überwachungsgeräten zur Blutgaskontrolle können Sie nicht invasiv über die Haut einen Blutgaswert, die Sauerstoffsättigung des Blutes, ermitteln – ganz nebenbei erhalten Sie auch Werte zur Pulsmessung. Da sowohl die Pulsmessung als auch die Blutgaskontrolle unblutig und vollautomatisch erfolgen, eignen sich die Geräte besonders gut für das häusliche Umfeld. Werden zuvor Grenzwerte eingestellt, können diese überwacht werden, ein Alarm weist auf deutliche Veränderungen bei den Vitalparametern hin. Der Medizinische Dienst entscheidet je nach Einzelfall, ob sich ein solches Messgerät für den Versicherten eignet.2

5. Blutgerinnungsmessgeräte (Koagulationsmessgeräte)

Pflegebedürftige, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, können mit speziellen Blutgerinnungs- oder Koagulationsmessgeräten die Blutgerinnung selbst messen oder sich dabei durch einen pflegenden Angehörigen helfen lassen. Solche Messgeräte kommen jedoch nur dann zum Einsatz, wenn eine regelmäßige Gerinnungskontrolle notwendig ist und für die Medikation erforderliche Parameter gemessen werden können. Für die Messung wird eine kleine Menge Kapillarblut benötigt, so wie bei einer selbst durchgeführten Blutzuckermessung.2

6. Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke

Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke können dazu eingesetzt werden, bestimmte Formen von epileptischen Anfällen zu erkennen. Die Geräte erfassen die Bewegungen, die mit Krampfanfällen in Verbindung stehen – in dem Fall wird die Pflegeperson alarmiert. Grundsätzlich benötigen Epileptiker jedoch keine nächtliche Überwachung mit einem solchen System. Um den Erfolg einer medikamentösen Therapie zu überprüfen und um daraus Konsequenzen für die Arzneimittelgabe zu ziehen, kann eine Überwachung aber durchaus sinnvoll sein.2

7. Blutzuckermessgeräte

Mit einem Blutzuckermessgerät können Pflegebedürftige den Glukosegehalt in ihrem Blut messen. Das klappt mit entsprechenden Blutzuckermessstreifen, die mit Kapillarblut in Berührung kommen. Diabetiker, die regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel kontrollieren, erhalten einen guten Überblick über das Wechselspiel zwischen (ernährungsbedingten) Lebensgewohnheiten und den Blutzuckerwerten. Außerdem können sie therapeutisch erreichte Erfolge besser nachvollziehen. Eine regelmäßige Selbstkontrolle ist vor allem bei insulinbehandelten Diabetikern fester Bestandteil der Therapie, und das nicht ohne Grund. Die speziellen Messgeräte beugen akuten Entgleisungen vor und unterstützen eine normale Einstellung. Wie oft Diabetiker ihren Blutzuckerspiegel kontrollieren müssen, ist sehr individuell.

Gut zu wissen!

Für blinde oder stark sehbehinderte Menschen eignen sich Blutzuckermessgeräte mit Sprachausgabe – ihnen werden die Messergebnisse vorgelesen.

8. Real-Time-Messgeräte (rtCGM) und Komponenten

In diese Kategorie fallen Messgeräte, die eine kontinuierliche Glukosemessung ermöglichen. Das funktioniert mit der interstitiellen Flüssigkeit, die sich im Unterhautfettgewebe befindet. Ein Transmitter arbeitet mit dem Sensor zusammen und übermittelt die Messwerte an ein Empfangsgerät. Pflegebedürftige können somit nicht nur kontinuierlich ihre Blutzuckermesswerte einsehen, sie werden auch alarmiert, wenn zuvor festgelegte Grenzwerte erreicht werden. Wichtig: Diese Geräte ersetzen nicht die herkömmliche Messung des Blutglukosegehaltes – Pflegebedürftige müssen sich also auch weiterhin piksen.

9. Personenwaagen

Waagen helfen dabei, das exakte Körpergewicht bei Versicherten mit Nierenproblemen zu erfassen. Zum Beispiel bei Menschen, die über ein zeitlich begrenztes Nierenversagen verfügen. Auch für Menschen mit chronischem Nierenversagen, die eine Blutreinigung erhalten, kann eine Personenwaage ein Hilfsmittel darstellen. Grundsätzlich kommen hier Personenstandwaagen oder Personensitzwaagen zum Einsatz.

Wer benötigt Messgeräte?

Messgeräte sind für Menschen vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen den Zustand ihres Körpers oder die Körperfunktionen überprüfen müssen. Das kann beispielsweise aufgrund einer vorliegenden Diabeteserkrankung oder einer Epilepsie notwendig sein. Durch die kontinuierliche Messung erfahren Versicherte, wann es Zeit ist, zu handeln. Außerdem können sie und Mediziner an den Messwerten erkennen, ob eine Therapie, zum Beispiel eine Insulinbehandlung, erfolgreich ist. Ob ein Messgerät in Ihrem Fall ratsam ist und wie lange es im Einsatz bleiben sollte, dazu kann Ihnen Ihr Arzt nähere Auskünfte geben.

Messgeräte: Kosten und Kostenübernahme

Die Anschaffungspreise für Messgeräte variieren stark. Für ein einfaches Blutzuckermessgerät müssen Sie beispielsweise weniger tief in die Tasche greifen als für ein Gerät, das kontinuierlich die Glucosemenge in Ihrem Blut misst. Online können Sie sich meist einen ersten Überblick über die Kosten verschaffen. Auch Fachgeschäfte (Sanitätshäuser) vor Ort können Ihnen genaue Preise nennen. Womöglich müssen Sie sich mit den Anschaffungspreisen aber gar nicht so genau auseinandersetzen. Schließlich erhalten Versicherte, die medizinisch auf das Messgerät angewiesen sind, dass Hilfsmittel (fast) kostenlos. Lediglich einen Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel müssen Sie einplanen. Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit, fallen sogar überhaupt keine Kosten an.

Gut zu wissen!

Sie möchten mehr über Messgeräte erfahren, für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt? Dann werfen Sie einen Blick in die Kategorie 21 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Hier sind alle grundsätzlich übernahmefähigen Hilfsmittel vermerkt.

Voraussetzungen für die Übernahme von Messgeräten

Die Krankenkasse ist ein möglicher Kostenträger, wenn es um Messgeräte geht. Allerdings übernimmt die Krankenversicherung nicht in jedem Fall die anfallenden Kosten. Sie beteiligt sich nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese ist beispielsweise bei insulinpflichtigen Diabetikern gegeben.

Damit sich die Krankenversicherung am Messgerät beteiligt, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Beispielsweise eine vorliegende Erkrankung macht das Messgerät erforderlich.
  • Sie verfügen über eine medizinische Diagnose, die den Bedarf untermauert.
  • Ihr Hausarzt oder Facharzt bescheinigt die Notwendigkeit mit einer ärztlichen Verordnung für das Messgerät.

Messgerät beantragen in 3 Schritten

Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, beziehen Sie das in der Regel über ein Sanitätshaus. Wie Sie Blutzuckermessgeräte und Co. reibungslos erhalten, verraten wir Ihnen jetzt.

  1. Schritt – Stellen Sie sich bei Ihrem Arzt vor: Die Krankenkasse beteiligt sich nur dann an den Kosten für das Messgerät, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Deshalb führt Sie der erste Schritt in die Arztpraxis. Besprechen Sie mit Ihrem Mediziner, ob und welche Hilfsmittel sich in Ihrem Fall anbieten. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, erhalten Sie die ärztliche Verordnung – bewahren Sie die Verordnung gut auf, zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie diese vorlegen.
  2. Schritt – Machen Sie einen Krankenkassen-Kooperationspartner ausfindig: Damit Versicherte die Hilfsmittel erhalten, die sie benötigen, arbeitet die Krankenkasse mit Hilfsmittelversorgern wie Sanitätshäusern zusammen. Sie können sich direkt bei dem Krankenversicherer darüber informieren, welche Kooperationspartner sich in Ihrer Nähe befinden. Womöglich stellt Ihr Versicherer auch eine Online-Vertragspartnersuche bereit.
  3. Schritt – Legen Sie die Verordnung vor: Das Hilfsmittel ist in greifbarer Nähe. Alles, was Sie nun tun müssen, ist dem Sanitätshaus einen Besuch abzustatten und die medizinische Verordnung vorzulegen. Das Sanitätshaus klärt die Kostenübernahme mit dem Krankenversicherer und gibt Ihnen bei Bedarf das Hilfsmittel heraus. Sie haben offene Fragen zu dem Hilfsmittel? Die Kooperationspartner der Krankenkasse sind genau der richtige Ansprechpartner für Sie.

Messgeräte: 3 Tipps für die Anwendung

Viele Menschen, die ein Messgerät erhalten, haben zuvor noch nie selbst ihre Körperfunktionen oder ihren Körperzustand überwacht. Keine Sorge, die Geräte sind für den Heimgebrauch konzipiert und die Funktionsweise ist übersichtlich. Damit der Einstieg mit dem Gerät leichter fällt, möchten wir Ihnen einige Tipps geben.

  1. Setzen Sie die Anweisungen des Arztes um: Oft ist es nötig, die Messungen immer zur gleichen Zeit, beispielsweise morgens, durchzuführen. Ihr Arzt gibt Ihnen genaue Anweisungen zum Messverhalten. Setzen Sie diese um, damit die Messwerte nicht verfälscht werden.
  2. Nehmen Sie Unterstützung in Anspruch: Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, die Messungen fehlerfrei durchzuführen und die Ergebnisse richtig zu bewerten bzw. umzusetzen. Das fällt nicht allen pflegebedürftigen Menschen leicht. Sind Sie beispielsweise motorisch eingeschränkt, lassen Sie sich am besten durch einen pflegenden Angehörigen unterstützen. Sich die erste Zeit begleiten zu lassen bzw. die Messung gemeinsam durchzuführen, ist grundsätzlich eine gute Idee.

Vergessen Sie die Einträge in das Patiententagebuch nicht: Die erfassten Werte und Informationen zu den Einflussfaktoren niederzuschreiben, ist sehr wichtig. Davon können Sie oder Ihr Arzt Erkenntnisse für den Alltag oder die Therapie gewinnen. Machen Sie das Messen zu einer festen Routine. Messen Sie beispielsweise immer am selben Ort, zur selben Zeit und schließen Sie den Eintrag in das Patiententagebuch direkt daran an.

FAQ: häufige Fragen zu Messgeräten