Sich mit anderen Menschen auszutauschen, ist ein Grundbedürfnis. Ein wichtiges Kommunikationsmittel ist die Sprache. Personen mit Stimm- und Sprachstörungen können auf verschiedene Sprechhilfen zurückgreifen, um trotz ihrer Einschränkungen mit Mitmenschen verbal zu kommunizieren. Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis erfahren Sie, welche Geräte dafür zur Verfügung stehen.
Wir geben Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Hilfsmittel und verraten Ihnen, wie Sie eine Sprechhilfe beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sprechhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Kategorie 27 „Sprechhilfen“ aufgeführt.
- Zu den Sprechhilfen zählen Sprachverstärker, Tonerzeuger und Stimmersatzhilfen.
- Sprechhilfen eignen sich für Menschen, die einen Stimmverlust erlitten haben oder über ein mangelndes Sprachvolumen verfügen, zum Beispiel infolge einer Kehlkopfentfernung oder Stimmbanderkrankung.
- Die entsprechenden Hilfsmittel werden entweder extern oder intern genutzt oder mittels eines medizinischen Eingriffs eingesetzt (Shunt-Ventil).
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sprechhilfen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Was ist eine Sprechhilfe?
Eine normale Unterhaltung zu führen, ist für Menschen mit Stimmverlust oder mangelndem Sprachvolumen kaum oder gar nicht möglich. Sprechhilfen unterstützen die verbale Kommunikation mit verschiedenen Techniken. Mechanische Tonerzeuger können beispielsweise die Stimmbänderfunktion ersetzen. Stimmverstärker sind hilfreich bei leisen Stimmen – die natürliche Stimme des Anwenders wird damit lauter wiedergegeben.[1]
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie verschiedene Sprechhilfen. Hier sind Sprachverstärker, Stimmersatzhilfen und Tonerzeuger für Personen mit fehlendem Kehlkopf aufgelistet. Alle im Hilfsmittelverzeichnis angeführten Produkte sind grundsätzlich übernahmefähig. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, bezahlt also die Krankenkasse die Kosten.
Wer benötigt eine Sprechhilfe?
Personen können aus verschiedenen Gründen auf eine Sprechhilfe angewiesen sein. Die Hilfsmittel kommen beispielsweise nach Erkrankungen des Kehlkopfes, insbesondere bei Problemen mit den Stimmbändern zum Einsatz. Außerdem werden Menschen nach Operationen an der Schilddrüse oder am Kehlkopf mit dem Hilfsmittel versorgt. Bei einer Entfernung des Kehlkopfes kann die Sprechhilfe ebenso die Kommunikation unterstützen wie bei neurologischen Erkrankungen, die nicht selten mit einer Stimmschwäche oder Stimmlosigkeit einhergehen.3 Ihr Mediziner kann Ihnen ein entsprechendes Hilfsmittel bei Bedarf empfehlen.
Sprechhilfen: Hilfsmittel im Überblick
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie Hilfsmittel für den Heimgebrauch, darunter auch Sprechhilfen. Die in der Produktgruppe 27 „Sprechhilfen“ aufgeführten Produkte unterstützen die Kommunikation tatkräftig.
Folgende Sprechhilfen führt das Hilfsmittelverzeichnis auf:
- Sprachverstärker
- Tonerzeuger mit/ohne Intonationsmöglichkeit
- Stimmersatzhilfen
1. Sprachverstärker
Menschen, bei denen beispielsweise aufgrund einer Krebserkrankung der Kehlkopf entfernt wurde, können die sogenannte Ösophagusstimme nutzen, um zu kommunizieren. Mithilfe einer logopädischen Rehabilitation erlernen Betroffene, die Ersatzstimme zu verwenden. Die Lautbildung klappt, indem die Personen Luft verschlucken und sie danach durch Einsatz der Bauchmuskulatur durch die Speiseröhre (Ösophagus) nach oben herauspressen.[1] Trotz der richtigen Anleitung kann die Ösophagusstimme jedoch zu leise sein. In diesem Fall und bei Personen mit einer Stimmschwäche ist der Einsatz eines Sprachverstärkers sinnvoll. Versicherte sprechen dabei in ein Mikrofon, das Hilfsmittel verstärkt die Sprache und gibt sie über einen Lautsprecher aus. So können Betroffene wieder verständlich sprechen und problemlos an einer Unterhaltung teilnehmen. Nutzer können die Lautstärke selbst regeln. Außerdem ist die Geräteempfindlichkeit an die Sprachlautstärke des Anwenders angepasst.[2]
Gut zu wissen!
Da die Kommunikation in allen Lebenslagen wichtig ist, sind die Sprachverstärker transportabel. Möglichst klein gestaltet, können sie beispielsweise in der Handtasche, Hemdtasche oder am Hosengürtel umhergetragen werden.
2. Tonerzeuger mit/ohne Intonationsmöglichkeit
Muss der Kehlkopf operativ entfernt werden, geht auch der körpereigene „Tongenerator“ für die Bildung der Stimme verloren. In der Regel lernen Betroffene dann, mit der Ösophagusstimme zu sprechen. Haben Personen diese Technik noch nicht erlernt oder können damit nicht ausreichend gut sprechen, ist der Einsatz spezieller Hilfsmittel empfehlenswert. Genau an dieser Stelle kommen elektronische Sprechhilfen ins Spiel. Besonders verbreitet sind dabei Schwingungsgeber. Sie erzeugen mechanische Schwingungen, die mittels eines Schwingungskopfes von außen in den Mund-Rachen-Raum weiterbefördert werden. Dafür wird das technische Hilfsmittel beispielsweise an den Hals oder den Mundboden gehalten. Artikulieren Betroffene während der Schwingungsweitergabe, wird so eine hörbare Sprache erzeugt.3 Übrigens: Der Einsatz von Tonerzeugern muss nicht dauerhaft erfolgen. Manche Patienten erhalten nur die erste Zeit nach der Operation ein entsprechendes Hilfsmittel, später kommunizieren sie mithilfe der Ösophagusstimme.
Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet folgende Tonerzeuger:
- Externe Tonerzeuger: Die externen Geräte werden mit der schwingenden Membrane an den Hals bzw. unterhalb des Kinns angehalten.3
- Interne Tonerzeuger: Anwender halten das Gerät in der Hand und führen bei Bedarf ein spezielles Mundrohr in den Mund ein – das Ende wird dabei zwischen die oberen Zähne und die Wange platziert.3
Gut zu wissen!
Wenn Sie sich über Tonerzeuger informieren, stoßen Sie häufig auf den Begriff „Intonationsmöglichkeit“. Geräte mit einer Intonationsmöglichkeit verfügen über eine Intonationstaste, mit der Nutzer die betonungslose, maschinell klingende Sprache optimieren können. Indem sie einzelne Silben oder Wörter betonen, geben Sie der Stimme einen anderen Klang.3
3. Stimmersatzhilfen
Wenn Sie in der Produktgruppe „Sprechhilfen“ zu den Stimmersatzhilfen navigieren, entdecken Sie dort die Shunt-Ventile. Das Ventil wird mit einem kleinen Eingriff eingesetzt. Während die Speiseröhre endoskopisch kontrolliert wird, nehmen Mediziner durch die künstliche Öffnung an der Luftröhre (Tracheostoma) bei Menschen nach einer Kehlkopfentfernung einen kleinen Schnitt an der Hinterwand der Luftröhre vor. So schaffen die Operateure eine Verbindung mit der Speiseröhre und einen Platz für das Shunt-Ventil.3
Das Ventil ist aus weichem Kunststoff, in der Regel aus Silikon, gefertigt. Manchmal kommen auch Ventile aus Metall zum Einsatz. Bei den Materialien ist es natürlich wichtig, dass sie für den Einsatz bei Menschen geeignet sind.3
Verschließen Anwender das Tracheostoma mit dem Finger, lenken sie den Luftstrom mit dem Ventil in den sogenannten Hypopharynx um, einem Rachenbereich. Dort angekommen werden die Schleimhautfalten in Vibration versetzt. Genauso wie bei der Ösophagusersatzstimme ist so eine Kommunikation möglich. Achtung: Häufig kommt es bei Betroffenen durch den Einsatz des Ventils zu einer verlängerten Phonationsdauer. Das bedeutet, dass Personen länger für die Lautbildung benötigen.
Sprechhilfe: Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für Sprechhilfen variieren. Ein externer Tonerzeuger kostet schnell mehrere hundert Euro. Ist ein operativer Eingriff nötig, um das Shunt-Ventil einzusetzen, bedeutet natürlich auch das einen gewissen Aufwand. Gibt es eine medizinische Notwendigkeit für die Sprechhilfe, kommt auf Sie allerdings nur ein sehr überschaubarer Betrag zu – Versicherte mit einer ärztlichen Verordnung zahlen lediglich die gesetzlich verankerte Zuzahlung. Dabei müssen Sie mit maximal 10 Euro pro Hilfsmittel rechnen.[1] Als Kostenträger übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel.
Voraussetzungen für die Übernahme von Sprechhilfen
Wenn Sie beispielsweise nach einer operativen Entfernung des Kehlkopfes Probleme mit dem Sprechen haben, kann Ihnen eine Sprechhilfe zustehen. Damit die Krankenkasse als Kostenträger einspringt, muss allerdings eine hinreichende medizinische Begründung vorliegen. Am besten tauschen Sie sich mit Ihrem Arzt darüber aus, ob eine Sprechhilfe in Ihrem individuellen Fall eine Unterstützung bietet.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für den Erhalt einer Sprechhilfe erfüllen:
- Ihr behandelnder Arzt stellt fest, dass Sie eine Sprechhilfe benötigen, um aktiv zu kommunizieren. Ein hinreichender Grund könnte beispielsweise der Zustand nach einer Operation am Kehlkopf sein.
- Der Mediziner händigt Ihnen eine ärztliche Verordnung aus.
Sprechhilfe in 3 Schritten beantragen: So gehen Sie vor
Die Krankenkasse ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahme von Sprechhilfen geht. Wir verraten Ihnen nun in 3 einfachen Schritten, wie Sie eine Sprechhilfe beantragen.
- Schritt – Tauschen Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt aus: Mediziner haben viel Erfahrung in der Verordnung von Hilfsmitteln und wissen, wann eine Sprechhilfe den Alltag bereichert. Tauschen Sie sich daher am besten mit Ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeiten einer Sprechhilfe aus und bringen Sie in Erfahrung, welche sich davon am besten für Sie eignet. Erkennt auch Ihr Arzt einen konkreten Bedarf, stellt er eine ärztliche Verordnung aus – diese signalisiert der Krankenkasse die Notwendigkeit.
- Schritt – Nehmen Sie Kontakt mit der Krankenkasse auf: Die Krankenkassen schließen Kooperationsverträge mit verschiedenen Leistungserbringern. Der Leistungserbringer hat dann die Aufgabe, Ihnen eine Einweisung für das Hilfsmittel zu geben und Ihnen die Sprechhilfe auszuhändigen. Um herauszufinden, welche Kooperationen bestehen, können Sie entweder direkt im Sanitätshaus nachfragen oder sich bei Ihrer Krankenkasse informieren. Viele Krankenkassen bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, über eine Onlinesuche nach Leistungserbringern in der Nähe zu suchen.
- Schritt – Händigen Sie dem Leistungserbringer die ärztliche Verordnung aus: Sie haben einen Kooperationspartner in Ihrer Nähe gefunden, und stellen so sicher, dass Sie keine langen Fahrtwege haben? Prima! Nun händigen Sie den Mitarbeitern, beispielsweise im Sanitätshaus, die ärztliche Verordnung aus. Sie kümmern sich um die Abrechnung mit der Krankenkasse. Die gesetzliche Zuzahlung leisten Sie übrigens im Sanitätshaus, üblicherweise bei Abholung des Hilfsmittels.
3 Tipps für die Anwendung einer Sprechhilfe
Sprechhilfen können eine große Hilfe sein. Allerdings müssen Anwender den Umgang, wie bei anderen Hilfsmitteln auch, zunächst erlernen. Wir geben Ihnen dafür einige Tipps mit auf den Weg.
- Beschäftigen Sie sich mit Ihrem Hilfsmittel: Leistungserbringer wie Sanitätshäuser erklären Ihnen genau, wie Sie das Hilfsmittel im Alltag nutzen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, sich mit Ihrem Alltagsbegleiter vertraut zu machen. Vielleicht haben Sie vor lauter Aufregung einige wichtige Fragen vergessen oder fühlen sich im Umgang noch unsicher. In dem Fall können Sie sich jederzeit an das Sanitätshaus wenden – die Mitarbeiter geben Ihnen weitergehende Informationen oder Tipps. Manchmal ist es auch hilfreich, die Anleitung aufmerksam zu lesen, um mehr über die Sprechhilfe zu erfahren.
- Haben Sie Geduld mit sich selbst: Nach einer Operation oder Erkrankung ist Ihre Stimme nun nicht mehr wie gewohnt – vielleicht ist sie leiser oder die Artikulation gelingt Ihnen ohne Hilfsmittel gar nicht mehr. Alleine diese Tatsache müssen Sie zunächst verarbeiten. Kommen Sprechhilfen zum Einsatz, tasten Sie sich am besten langsam an die Anwendung heran. Verlangen Sie sich selbst nicht zu viel ab und machen Sie einen Schritt nach dem anderen. Probieren Sie die neue Form der Kommunikation zunächst in Ihrem gewohnten Umfeld – bitten Sie Angehörige und Freunde um Verständnis für längere Gesprächspausen in der Erprobungsphase.
- Denken Sie an Hygienemaßnahmen: Gewisse Sprechhilfen wie Sprachverstärker oder Tonerzeuger haben Sie jeden Tag in der Hand oder vielleicht sogar im Mund – die Hygiene spielt daher eine wichtige Rolle. Am besten informieren Sie sich vorab beim Leistungserbringer, wie Sie die Sprechhilfe reinigen. Desinfektionsmittel eignen sich gut, um die Keimlast zu reduzieren, bei empfindlichen Materialien ist allerdings Vorsicht geboten.
Gut zu wissen!
Vielleicht ist im Zusammenhang mit den Sprechhilfen auch die Produktgruppe 16 „Kommunikationshilfen“ für Sie interessant. Diese finden Sie ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.