Als eine von elf eigenständigen und regional geöffneten Krankenkassen gehört die AOK Bremen/Bremerhaven zu dem bundesweiten Verband der AOK. Gemeinsam unterstützen sie insgesamt rund 27 Millionen Menschen in ganz Deutschland bei allen Gesundheitsfragen.

Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet ihren mehr als 250.000 Versicherten in 10 regionalen Geschäftsstellen persönlichen Kontakt und Beratung zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung.

Olaf Woggan ist seit April 2013 Vorstandsvorsitzender der AOK Bremen/Bremerhaven.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz und Postanschrift

Bürgermeister-Smidt-Straße 95
28195 Bremen

Telefonnummer

0421 17610

E-Mail

info@hb.aok.de

Website

www.aok.de/bremen

Termine

Sie benötigen einen persönlichen Termin bei Ihrer AOK Bremen/Bremerhaven? Suchen Sie hier bequem anhand Ihrer Postleitzahl die Geschäftsstelle, die für Sie am nächsten ist. Neben den Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite auch die Telefonnummer, unter der Sie Termine vereinbaren können.

Für Fragen rund um das Thema Krankenkassenwechsel können Sie mithilfe des Kontaktformulars einen Gesprächstermin mit einem Berater oder einer Beraterin vor Ort vereinbaren.

Beschwerden über Kasse

Ihre AOK Bremen/Bremerhaven nimmt Anregungen und Kritik gerne telefonisch entgegen. Nutzen Sie dafür die folgenden kostenfreien Nummern:
Bremen: 0421 1761-77157

Bremerhaven: 0471 16-77157

Möchten Sie sich lieber schriftlich an die AOK wenden, steht Ihnen ein Kontaktformular zu Verfügung.

Pflege und Pflegeleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven

Alle Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven, denen ein Pflegegrad anerkannt wurde, haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Ein Pflegegrad wird immer dann erteilt, wenn Personen aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen Ihren Alltag nicht mehr selbstständig führen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Im § 15 SGB XI ist die gesetzliche Grundlage hierfür festgelegt.

Gut zu wissen: Für die Anerkennung eines Pflegegrades muss die Beeinträchtigung für voraussichtlich mindestens für 6 Monate bestehen.

Abhängig von der Höhe des Pflegegrades stellt die AOK Bremen/Bremerhaven folgende Pflegeleistungen für Ihre Versicherten bereit:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse

Pflegebedürftigkeit hat viele Formen. Um das Maß an benötigter Unterstützung besser erfassen zu können, wurden 2017 die Pflegegrade entwickelt. In 5 Abstufungen spiegeln sie wider, wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigen kann. Hierfür werden beispielsweise die individuelle Mobilität oder auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten begutachtet.

Durch die detaillierte Ermittlung der Pflegebedürftigkeit mithilfe der Pflegegrade kann die AOK Bremen/Bremerhaven die Leistungen bedarfsgerecht verteilen. Ein Pflegegrad wird jedoch nicht automatisch vergeben, sondern muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie bei der AOK Bremen/Bremerhaven einen Pflegegrad beantragen.

  1. Füllen Sie den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung der AOK Bremen/Bremerhaven aus. Dies kann online oder händisch auf dem ausgedruckten Formular erfolgen. Wenn Sie alle Daten eingetragen haben, schicken Sie den Antrag an die AOK zurück.
  2. Der MDK wird hinzugezogen: Sobald die AOK Bremen/Bremerhaven Ihren Antrag erhalten hat, beauftragt sie den medizinischen Dienst (MD). Der MDK schickt einen Gutachter zu Ihnen nach Hause. Ziel der Pflegebegutachtung ist die Prüfung Ihrer Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld. Vorab wird selbstverständlich ein Termin vereinbart.
  3. Zum vereinbarten Termin kommt der Gutachter in Ihr Zuhause. In sechs Lebensbereichen überprüft er Ihre vorhandene Selbstständigkeit, um Rückschlüsse auf den benötigten Pflegegrad zu ziehen.

Tipp: Halten Sie für den Termin wichtige Unterlagen wie Medikamentenpläne oder Arztberichte bereit.

  1. Nach dem Besuch erstellt der Gutachter einen Bericht mit seinen Beobachtungen und einer Pflegegrad-Empfehlung für die Pflegekasse. Die Pflegekasse trifft die endgültige Entscheidung über den zugeteilten Pflegegrad.
  2. Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich mit, welchen Pflegegrad Sie erhalten. Beachten Sie: Falls Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.

Antrag auf Pflege der AOK Bremen/Bremerhaven

 

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse

Auch Pflegepersonen können mal krank werden oder brauchen Urlaub. Damit die häusliche Pflege in diesem Zeitraum trotzdem sichergestellt ist, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Für maximal 42 Tage im Kalenderjahr erhalten Sie von der AOK Pflegekasse bis zu 1.612 €, um einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere private Betreuung beauftragen zu können.

Besonderheiten

  • Leistungen aus der Verhinderungspflege werden ab Pflegegrad 2 erbracht
  • Vor der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten Zuhause gepflegt worden sein
  • wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen geleistet, können entstehende Kosten bis zu folgender Höhe erstattet werden:
Pflegegrad 2 474,00 €
Pflegegrad 3 817,50 €
Pflegegrad 4 1.092,00 €
Pflegegrad 5 1.351,50 €

TIPP: Zusätzlich zu den Leistungen aus der Verhinderungspflege können auch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. So können Ihnen insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr zur Verfügung stehen.

Formular

Den Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege können Sie entweder online ausfüllen oder aber als PDF herunterladen.

Ausgefüllt und unterschrieben wird es dann an die AOK Pflegekasse zurückgeschickt. Das  kann entweder per Post oder über das Kontaktformular erfolgen.

Reha und Kur beantragen bei der AOK Bremen/Bremerhaven

Die Begriffe Kur und Reha werden oft synonym verwendet, bezeichnen jedoch zwei Arten von Gesundheitsmaßnahmen: Während eine Kur eine Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung von Erkrankungen ist, dreht sich bei der Reha alles um die Genesung, etwa bei schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Beide Maßnahmen können sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Besprechen Sie am besten bei der Antragsstellung mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Form für Sie und Ihre Gesundheit die beste ist.

Besonderheiten

  • In einigen Spezialfällen ist nicht die AOK Bremen/Bremerhaven für die Bearbeitung Ihres Antrags verantwortlich:
  • gilt es, die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu lindern, ist die gesetzliche Unfallversicherung Ihr Ansprechpartner
  • soll während der Kur- oder Rehamaßnahme ein Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt werden, wenden Sie sich an die Rentenversicherung

Formular

Das Formular zum Beantragen einer Kur oder Reha erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis. Während eines Beratungstermins können Sie und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin besprechen, ob ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt für Sie passend ist und wie lange der Aufenthalt dauern sollte.

Gemeinsam füllen Sie dann den Antrag aus und fügen außerdem Informationen über Ihre Krankheitsgeschichte hinzu.

Alles zusammen schicken Sie dann an die AOK Bremen/Bremerhaven.

Gut zu wissen: Wenn ein anderer Träger für die Kostenerstattung zuständig sein sollte, geht der Antrag nicht verloren. Die AOK wird Ihren ihn an die entsprechende Stelle weiterleiten.

Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Bremen/Bremerhaven

Mit Kurzzeitpflege wird eine vorübergehende stationäre Betreuung von pflegebedürftigen Menschen bezeichnet. Sie kann nötig sein, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt Umbaumaßnahmen Zuhause nötig sind oder die Pflegeperson selbst erkrankt ist.

Gut zu wissen: Der Unterschied zur Verhinderungspflege besteht darin, dass die pflegebedürftige Person während der Kurzzeitpflege nicht Zuhause, sondern in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird.

Besonderheiten

  • Kurzzeitpflege kann ab Pflegestufe 2 beantragt werden
  • sie kann für maximal 8 Wochen je Kalenderjahr gewährt werden
  • nehmen Sie zusätzlich noch ungenutzte Mittel der Verhinderungspflege in Anspruch, können Ihnen insgesamt bis zu 3.386 € erstattet werden

Formular

Füllen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege entweder am PC oder handschriftlich aus. Vergessen Sie dabei nicht die Unterschrift! Danach senden Sie das Formular an die AOK Bremen/Bremerhaven zurück. Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 4003344 nutzen.

Antrag auf Kurzzeitpflege der AOK Bremen/Bremerhaven

Pflegegeld beantragen bei der AOK  Bremen/Bremerhaven

Für alle, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, können Pflegegeld und ambulante Sachleistungen interessant sein. Pflegegeld wird von der AOK Bremen/Bremerhaven Pflegekasse dann gezahlt, wenn die Pflege durch eine Privatperson, wie beispielsweise jemandem aus dem Familien- oder Freundeskreis, geleistet wird. Es wird in vielen Fällen als eine Art Aufwandsentschädigung an die Pflegepersonen weitergegeben.
Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mithilfe des Pflegegeldes finanziert werden.

Ist ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, können Pflegesachleistungen beantragt werden. Sie dienen der Finanzierung der körperbezogenen Pflege. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst.

Folgende Beträge zahlt die AOK Bremen/Bremerhaven pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Pflegegeld beantragen Sie mit dem gleichen Formular, das Sie auch für den Erstantrag oder das Ändern von Pflegegraden benötigen. Diesen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung füllen Sie aus, unterschreiben ihn und senden ihn entweder online über das Kontaktformular oder per Post an die Adresse der AOK Bremen/Bremerhaven zurück.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Bremen/Bremerhaven

Unter Pflegehilfsmittel versteht man alle Produkte oder auch Geräte, die Sie und die Pflegeperson in der häuslichen Pflege unterstützen. Grundlegend werden zwei Arten unterschieden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Unabhängig vom Pflegegrad werden im pflegerischen Alltag oft Handschuhe, Mundschutz und Co. benötigt. Die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet Anschaffungskosten von bis zu 40 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflege entweder Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen stattfindet und dass die Pflege von einem Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst geleistet wird.
Den Antrag können Sie formlos bei der AOK stellen. Er sollte folgende Daten enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Rechnungen über die Art und Menge der Pflegehilfsmittel

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven?

  • Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
  • Fingerlinge
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Lätzchen für den Einmalgebrauch
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Gut zu wissen: Benötigen Sie Inkontinenzprodukte wie Einlagen oder Pants, wenden Sie sich für die Erstattung an die Krankenkasse und nicht an die Pflegekasse.

Technische Pflegehilfsmittel

Unter dem Begriff werden sowohl spezielle Möbel, wie beispielsweise Pflegebetten, aber auch technische Geräte wie Hausnotrufsysteme verstanden.

Die Kosten werden, unter Berücksichtigung des Eigenanteils von 10%, jedoch maximal 25 € je Verordnung, von der AOK Pflegekasse übernommen.

Im Falle von besonders großen und kostenintensiven Hilfsmitteln, wie Pflegebetten, muss jedoch in der Regel kein Eigenanteil geleistet werden, da sie dem Versicherten leihweise überlassen werden.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der AOK Niedersachsen?

Die Liste an technischen Hilfsmitteln ist sehr lang und detailreich. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie alle technischen Hilfsmittel übersichtlich nach dem Therapieziel aufgelistet.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven

Familiencoach Pflege

Das Onlineangebot Familiencoach Pflege unterstützt pflegende Angehörige dabei, die psychischen Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Mithilfe von kostenfreien Videos, Audiomaterialien und interaktiven Übungen können Versicherte so etwas für ihre seelische Gesundheit tun, ohne dabei auf strikte Kurszeiten angewiesen zu sein.

Pflegekurse und Schulungen

Da es sich bei pflegenden Angehörigen in den wenigsten Fällen um ausgebildete Kranken-  oder Altenpfleger handelt, bietet die AOK Bremen/Bremerhaven Kurse an, in denen das nötige Wissen rund um die häusliche Pflege erlernt werden kann.

In Gruppenschulungen erfahren die Teilnehmenden fundiertes Grundlagen zu den Themen Gesundheit, Hygiene, Betreuungsrecht oder auch Sozialversicherung. Diese Termine bieten außerdem eine gute Möglichkeit, um sich untereinander auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, in individuellen Kursen speziell auf die Pflegesituation im eigenen Zuhause einzugehen. Wenden Sie sich hierfür an die AOK Pflegeberatung.

AOK Pflegenavigator

Sind Sie auf der Suche nach einem Pflegedienst in Ihrer Nähe oder einer Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege oder allgemeinen Unterstützungsangeboten, hilft Ihnen der AOK Pflegenavigator.

Anhand Ihrer Postleitzahl erhalten sie umfangreiche Informationen zu Pflegeangeboten in Ihrer Umgebung. Neben den Kontaktdaten sind auch Prüfnoten und Angaben zur Versorgungsqualität der Einrichtungen einsehbar.

Mitglied werden

Um Mitglied der AOK Bremen/Bremerhaven zu werden, müssen Sie das Onlineformular ausfüllen. Beachten Sie hierbei, dass die Krankenkasse nur regional geöffnet ist und Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen, um Mitglied werden zu können:

  • Sie wohnen in Bremen oder Bremerhaven
  • Sie arbeiten oder studieren in Bremen oder Bremerhaven
  • Ihr/e Ehepartner oder -partnerin oder standesamtlich eingetragener Lebenspartner oder -partnerin sind bereits bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert
  • Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Bremen/Bremerhaven

Haben Sie den Antrag ausgefüllt und abgesendet, kümmert sich die AOK Bremen/Bremerhaven um den Rest. Das bedeutet, dass Sie nicht Ihrer aktuellen Krankenkasse kündigen müssen. Das erledigt die AOK für Sie.

AOK Bremen/Bremerhaven Mitgliedsantrag

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Niedersachsen

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,6 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Die Beiträge der Krankenkasse werden hierzulande unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Im Falle von Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese 2023 bei 59.850 € jährlich. Das heißt, dass nur die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen oberhalb dieses Betrags für die Berechnung der Versicherungsbeiträge herangezogen werden.

Der allgemeine Betrag wird außerdem jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Zuzahlung

Erwachsene Versicherte müssen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder beim Einlösen von Rezepten eine Zuzahlung leisten. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Allerdings werden Zuzahlungen nur bis zu einem bestimmten Betrag fällig. Diesen Betrag nennt man Belastungsgrenze. Er liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens. So soll sichergestellt werden, dass die Zuzahlungen für niemanden eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen.

Von Zuzahlungen, die über die Belastungsgrenze hinaus fällig werden, können Sie sich bei der AOK befreien lassen.

Wie hoch Ihre individuelle Belastungsgrenze ist, können Sie mithilfe des AOK Zuzahlungsrechners ermitteln.