Die AOK NordWest ist eine regional geöffnete Krankenkasse, die über 2,9 Millionen Menschen in Westphalen-Lippe und Schleswig-Holstein versichert. Als eine von insgesamt 11 eigenständigen Allgemeinen Ortskrankenkassen ist sie Teil einer starken Gemeinschaft, die im gesamten Bundesgebiet ca. 27 Millionen Menschen in Gesundheitsfragen zur Seite steht.
Das Angebot der AOK NordWest ist breit aufgestellt. So werden beispielsweise Familien, Kinder und Jugendliche durch spezielle Präventionsprogramme wie “JolinchenKids”, “Fitmach-Dschungel” oder “Be Smart – Don’t Start” dabei unterstützt, eine gesunde Lebensweise zu etablieren.
Aber auch im Bereich Pflege bietet die AOK NordWest ihren Versicherten mit Pflegeberatung, Gesundheitskursen und einem Expertenrat umfassende Leistungen.
Vorstandsvorsitzender ist Tom Ackermann und sein Stellvertreter ist Dr. Christoph Vauth.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund
Postanschrift
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
58079 Hagen
Telefonnummer
0800 265 5000
Website
Termine
Möchten Sie ein Anliegen persönlich in einer der zahlreichen AOK Geschäftsstellen in Ihrer Nähe besprechen, können Sie dafür online einen Termin vereinbaren. Geben Sie dafür alle Daten in das Terminformular ein. Mitarbeitende der AOK NordWest werden sich danach telefonisch bei Ihnen melden, um einen Gesprächstermin vor Ort zu bestätigen.
Alternativ können Sie auch die kostenfreie Servicenummer 0800 265 5041 nutzen, um ein Treffen zu vereinbaren.
Beschwerden über Kasse
Wer Kritik an die AOK NordWest schicken möchte, kann dafür ein eigenes Kontaktformular nutzen. Ihre Anmerkungen helfen der Krankenversicherung, Verbesserungspotentiale zu entdecken und den Service und die Leistungen im Sinne ihrer Versicherten zu optimieren.
Pflege und Pflegeleistungen der AOK NordWest
Wird ein Mensch pflegebedürftig, sei es aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder des Alters, kann für ihn ein sogenannter Pflegegrad beantragt werden. Abhängig von der Höhe des Pflegegrades stehen Versicherten gewisse Leistungen der Pflegeversicherung zu. Hierfür ist es wichtig, dass die Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mehr als 6 Monate besteht.
Je nach Höhe des erteilten Pflegegrades können Versicherte folgende Leistungen der AOK NordWest Pflegekasse erhalten:
Leistungen
|
Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
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Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflegeleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Pflegegrad beantragen bei der AOK NordWest Pflegekasse
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich maßgeblich nach dem Umfang der benötigten pflegerischen Unterstützung. Um diesen abbilden zu können, wurden 2017 die Pflegegrade entwickelt. In den Abstufungen 1 bis 5 geben sie Auskunft darüber, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.
Diese Einteilung ermöglicht es den Pflegekassen, die finanziellen Leistungen je nach Bedarf zu verteilen.
Um einen Pflegegrad bei der AOK NordWest zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Antrag ausfüllen: Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie online auf der Seite der AOK NordWest und in Ihrem Online-ServiceCenter „Meine AOK“. Er kann am Computer oder nach dem Ausdrucken auch händisch ausgefüllt werden. In beiden Fällen dürfen Sie Ihre Unterschrift nicht vergessen. Danach schicken Sie den Antrag an Ihre AOK NordWest Pflegekasse.
- MD wird beauftragt: Die AOK wird nach Eingang Ihres Antrags den Medizinischen Dienst (MD) hinzuziehen, um eine Pflegebegutachtung durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des MD einen Termin für einen Hausbesuch bei Ihnen vereinbart.
- Begutachtung findet statt: Zum vereinbarten Termin bekommen Sie Besuch vom MD. Während des Termins geht es darum, anhand von 6 Kategorien den Grad Ihrer Selbstständigkeit und der benötigten Unterstützung festzustellen.
TIPP: Lassen Sie sich während des Termins gerne von jemanden aus der Familie oder aus dem Freundeskreis begleiten.
- Gutachten wird erstellt: Nach dem Termin fasst der MD seine Ergebnisse zusammen und überführt sie in ein Punktesystem. Bereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder auch Selbstversorgung werden dabei berücksichtigt und unterschiedlich gewichtet. Als Ergebnis enthält der MD am Ende den jeweiligen Pflegegrad, der dann im Gutachten festgehalten wird.
- Pflegegrad wird erteilt: Per Post bekommen Sie das Gutachten des MD und auch die Entscheidung über den Pflegegrad zugeschickt.
Pflegegrad beantragen bei der AOK NordWest
TIPP: Ermitteln Sie bereits vor der Begutachtung durch den MD Ihren voraussichtlichen Pflegegrad:
Unser Tipp!
Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.
Verhinderungspflege beantragen bei der AOK NordWest Pflegekasse
Häusliche Pflege steht und fällt mit der Verfügbarkeit der Pflegeperson. Aber auch, wer sich selbst um andere kümmert, braucht mal Urlaub oder wird selber krank. Für diesen Fall gibt es Verhinderungspflege. Die AOK NordWest stellt Ihren Versicherten jährlich bis zu 1.612 € zur Verfügung, um für diese Zeit einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere private Pflegeperson bezahlen zu können.
Besonderheiten
- Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden
- die Leistungen werden für maximal 42 Tage im Kalenderjahr gezahlt
- vor dem Beginn der Verhinderungspflege muss die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen
- reichen die Mittel für die Finanzierung nicht aus, können sie durch Leistungen der Kurzzeitpflege aufgestockt werden
Gut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige geleistet, ist im Regelfalle mit einer geringeren Kostenübernahme zu rechnen.
Formular
Um einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der AOK NordWest zu stellen, tragen Sie Ihre Daten in das Formular ein und schicken es danach an die AOK zurück. Haben Sie Fragen zur Antragstellung, nutzen Sie gerne die kostenfreie Servicenummer 0800 265 5000.
Reha und Kur beantragen bei der AOK NordWest
Auch wenn die Begriffe Kur und Reha im Alltag oft gleichbedeutend verwendet werden, bezeichnen sie doch zwei verschiedene Dinge:
Bei der Kur handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Durch sie sollen Erkrankungen präventiv verhindert werden.
Die Reha hingegen ist für alle das Richtige, die bereits unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Die Reha zielt also auf die Genesung ab.
Sowohl die Kur als auch die Reha können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Welches Modell für ihre individuelle Situation das beste ist, können Sie mit Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin oder mit Mitarbeitenden der AOK NordWest besprechen.
Besonderheiten
- die Kosten für eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme werden von der AOK NordWest übernommen. Sie zahlen lediglich 10 € pro Tag zu.
- unter bestimmten Voraussetzungen ist nicht die AOK Krankenkasse, sondern die Renten- oder Unfallversicherung für die Kostenübernahme zuständig
Gut zu wissen: Sind Sie mit der Pflege eines Menschen betraut, könnte eine Kur für pflegende Angehörige das Richtige für Sie sein.
Formular
Um eine Kur zu beantragen, vereinbaren Sie ein Gespräch in Ihrer Hausarztpraxis oder beim zuständigen Facharzt oder -ärztin. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Außerdem stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein zusätzliches Attest über die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme aus. Reichen Sie alles zusammen bei Ihrer AOK NordWest ein.
Nach einer Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid der AOK Krankenkasse.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK NordWest
Muss eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, kann die sogenannte Kurzzeitpflege interessant werden. Sie sichert die pflegerische Versorgung während einer Übergangszeit, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder während Bauarbeiten in der Wohnung durchgeführt werden müssen. Kurzzeitpflege kann aber auch in anderen Krisensituationen oder zur Entlastung der Pflegeperson eingesetzt werden.
Die AOK NordWest zahlt unter gewissen Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 bis zu 1.774 € pro Kalenderjahr für die kurzzeitige vollstationäre Unterbringung.
Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Verhinderungspflege findet die Kurzzeitpflege stationär und nicht in den eigenen vier Wänden der pflegebedürftigen Person statt.
Besonderheiten
- die Höhe der Leistungen ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich
- Leistungen der Kurzzeitpflege werden für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr gezahlt
- ist eine zusätzliche Finanzierung nötig, können zusätzlich Mittel aus der Verhinderungspflege beantragt werden
- Übernommen werden: Kosten für die soziale und pflegerische Betreuung und für die medizinische Behandlungspflege
- Nicht übernommen werden: Kosten für Unterbringung und Verpflegung (Hotelkosten)
Gut zu wissen: Die Mittel der Kurzzeitpflege können um bis zu 1.612 € aus nicht genutzten Leistungen aus der Verhinderungspflege erhöht werden.
Formular
Möchten Sie Kurzzeitpflege beantragen, laden Sie sich den Antrag auf Kurzzeitpflege herunter und drucken ihn aus. Es ist auch möglich, alle Daten direkt am PC einzutragen. Unterschrieben werden muss das Formular von der versicherten Person oder einer bevollmächtigten Person. Dann schicken Sie es an die AOK NordWest zurück.
Pflegegeld beantragen bei der AOK NordWest
Menschen, die ambulant gepflegt werden und mindestens einen Pflegegrad 2 haben, können Anspruch auf Pflegegeld gelten machen. Die Höhe des Pflegegeldes ist gestaffelt und erhöht sich mit jedem Pflegegrad.
Gut zu wissen: Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Oft wird es von den Versicherten als eine Art Aufwandsentschädigung an die private Pflegeperson weitergegeben. Aber auch die Finanzierung einer Pflegekraft aus dem Ausland ist mit dem Pflegegeld möglich.
Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst geleistet, kann außerdem Anspruch auf Pflegesachleistungen bestehen. Mit ihnen sollen die Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung und der gesamten hauswirtschaftlichen Versorgung sichergestellt werden. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Leistungsbeiträge:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1431 € | 1778 € | 2200 € |
Formular
Um Pflegegeld zu erhalten, nutzen Sie das gleiche Antragsformular, das Sie auch für das erstmalige Beantragen eines Pflegegrades benötigen.
Tragen Sie alle Daten in den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ein und schicken ihn danach zu Ihrer AOK NordWest zurück.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK NordWest
Produkte, die Sie bei der häuslichen Versorgung einer pflegebedürftigen Person unterstützen, werden Pflegehilfsmittel genannt. Sie werden grundsätzlich in zwei Arten unterschieden:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hiermit werden Einwegprodukte beschrieben, die besonders für den hygienischen Schutz in der Pflege eingesetzt werden. Das können beispielsweise Desinfektionsmittel oder Matratzenauflagen sein.
Die AOK NordWest erstattet Ihnen die Kosten für die Beschaffung dieser Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 € pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegegrad 1 erteilt wurde und dass die Pflege von Angehörigen oder Freunden im heimischen Umfeld geleistet wird.
Gut zu wissen: Erleichtern Sie sich den Einkauf und die Abrechnung mit der Pflegekasse! Vertragspartner der AOK NordWest und andere Dienstleister versorgen Sie monatlich mit den passenden Pflegehilfsmitteln und kümmern sich außerdem um die gesamte Rechnungsabwicklung.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK NordWest?
- Einweghandschuhe
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Lätzchen für den Einmalgebrauch
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen
Technische Pflegehilfsmittel
Im Gegensatz zu den für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich bei dieser Kategorie um Geräte, die zur Förderung der Selbstständigkeit des Versicherten eingesetzt werden. Dies können beispielsweise Gehhilfen, Haltegriffe oder Duschhocker sein.
Die Kosten für die Anschaffung dieser Gegenstände werden zum Großteil von der AOK NordWest Pflegekasse übernommen. Versicherte zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10 % höchstens jedoch 25 € pro Hilfsmittel.
Technische Hilfsmittel können in der Regel jedoch auch leihweise überlassen werden. Dies ist besonders bei großen oder teuren Gegenständen sinnvoll, wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen.
Welche technischen Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK NordWest?
Wer sich dafür interessiert, welche technischen Hilfsmittel von der AOK Pflegekasse übernommen werden, wirft am besten einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Dort sind alle technischen Pflegemittel übersichtlich aufgeführt und können je nach Therapieziel aufgerufen werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der AOK NordWest
Die AOK-Pflegeberatung
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, haben Sie auch Anspruch auf die professionelle Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung. Dieses Angebot richtet sich sowohl an die pflegebedürftige Person, als auch an deren Pflegepersonen. Mithilfe des Beraters oder der Beraterin kann ein individueller Versorgungsplan erstellt werden und Kontakt zu weiteren unterstützenden Einrichtungen aufgenommen werden. Auch Hilfe bei der Erledigung von Formalitäten ist möglich.
Die Pflegeberatung kann auch telefonisch, in einer AOK-Geschäftsstelle oder an einem anderen vereinbarten Ort erfolgen.
Informationen zu der AOK-Pflegeberatung
Die AOK-Pflegekurse
In den Pflegekursen lernen pflegende Angehörige die Grundlagen in Sachen Gesundheit, Hygiene, Betreuungsrecht und Leistungen der Sozialversicherung, um den Aufgaben, die die häusliche Pflege mit sich bringt, gerecht werden zu können.
In Gruppenpflegekursen besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen.
Neben den Gruppenkursen, in denen allgemeine Grundlagen vermittelt werden, bietet die AOK NordWest auch spezielle Kurse an, die beispielsweise die Pflege von Menschen mit Demenz thematisieren.
Informationen zu den AOK-Pflegekursen
Der AOK-Pflegenavigator
Sie suchen einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung in Ihrer Nähe? Oder Sie benötigen die Adressdaten eines Pflegestützpunktes?
Der AOK-Pflegenavigator unterstützt Sie! Anhand Ihrer Postleitzahl können Sie bequem nach Angeboten in Ihrer Umgebung suchen und erhalten umfangreiche Informationen zu den Pflegeangeboten. Auch Ausstattungsmerkmale und Prüfnoten der Einrichtungen können so bereits von Zuhause aus eingesehen werden.
Mitglied werden bei der AOK NordWest
Wenn Sie zur AOK NordWest wechseln möchten, können Sie dafür den Online-Antrag nutzen. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geleitet.
Da die AOK NordWest nur regional geöffnet ist, sollten Sie vorab jedoch als Erstes überprüfen, ob eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:
- Sie sind in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein gemeldet
- Sie arbeiten oder studieren in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein
- Ihr/e Ehepartner oder -partnerin oder standesamtlich eingetragener Lebenspartner oder -partnerin sind bereits bei der AOK NordWestversichert
- Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK NordWest
Erfüllen Sie eine der Bedingungen, können Sie nun den Mitgliedsantrag online ausfüllen.
Gut zu wissen: Halten Sie für den Antrag Ihre Rentenversicherungsnummer und Informationen über Ihre aktuelle Versicherung bereit.
Die AOK NordWest wird Ihren Antrag im Anschluss prüfen und alle weiteren Formalitäten mit Ihrer jetzigen Krankenkasse klären. Sie müssen also keine Kündigung bei der Krankenkasse einreichen.
Ist alles geklärt, erhalten Sie von der AOK NordWest eine Bestätigung zu Ihrer neuen Mitgliedschaft.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK NordWest
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,6 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Die AOK NordWest berechnet, wie alle Krankenkassen in Deutschland, ihren Beitrag ab der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist der Betrag an sozialversicherungspflichtigen Einnahmen, ab dem das Einkommen für die Ermittlung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird.
2023 lag die Grenze bei 59.850 € jährlich. Das bedeutet, das nur Einnahmen, die über diesen Betrag hinausgehen, für die Berechnung der Beiträge relevant sind.
Der allgemeine Betrag von 14,6 % wird außerdem je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gezahlt.
Bei dem Zusatzbeitrag handelt es sich um einen kassenindividuellen Betrag, den die Krankenkasse für die Sicherstellung ihrer Finanzierung veranschlagt.
Zuzahlung
Bei einigen medizinischen Leistungen, wie beispielsweise Krankengymnastik oder einer Krankenhausbehandlung sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung der Versicherten vor. Diese betragen im Falle von verschreibungspflichtigen Medikamenten 10 % der Kosten, maximal jedoch 10 €. Für stationäre Aufenthalte in einem Krankenhaus oder einer Kureinrichtung werden 10 € pro Tag fällig.
Gut zu wissen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Um die finanzielle Belastung durch die Zuzahlungen zu beschränken, müssen Versicherte nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze pro Jahr Zuzahlungen leisten.
Diese Grenze soll bei 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens liegen, im Falle einer chronischen Erkrankung liegt sie bei nur 1 %.
Um Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze zu ermitteln, können Sie den AOK Zuzahlungsrechner benutzen. Wird diese Grenze im Jahr durch die Rezeptgebühren etc. überschritten, können Sie bei der AOK NordWest eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.