Eine Pflegebedürftigkeit geht meist mit einer eingeschränkten Beweglichkeit einher – das macht alltägliche Aufgaben wie das Aufstehen zu einer echten Herausforderung. Mit Krankenpflegeartikeln können Sie die Pflege Ihres Familienangehörigen erleichtern. Außerdem erhalten Betroffene mit den auf die Pflegesituation zugeschnittenen Produkten mehr Selbstständigkeit. Zu den Krankenpflegeartikeln zählen beispielsweise Pflegebetten, Betttische oder Einlegerahmen.

Wir verraten Ihnen heute, was Krankenpflegeartikel auszeichnet und wer die Kosten dafür übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenpflegeartikel erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis führt Krankenpflegeartikel in der Kategorie 19 auf.
  • Zu den Krankenpflegeartikeln gehören behindertengerechte Betten, behindertengerechtes Bettenzubehör, Bettzurichtungen, Stechbecken, Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe.
  • Die Krankenkasse beteiligt sich nur dann an den Anschaffungskosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Viele Krankenpflegeartikel gehören zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln – hier entfällt die ärztliche Verordnung, wenn eine Pflegefachkraft das Hilfsmittel empfiehlt.
  • Bei der Nutzung von Krankenpflegeartikeln ist Hygiene besonders wichtig, um Infektionen vorzubeugen.

Was gibt es für Hilfsmittel?

Der Begriff Hilfsmittel umfasst eine große Anzahl an Produkten. Sehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Inhalationsgeräte und behindertengerechte Betten – das alles sind Hilfsmittel.[1] Sie dienen dazu, Menschen im Krankheitsfall oder mit einer Beeinträchtigung im Alltag zu unterstützen. Entweder, indem sie Beschwerden lindern bzw. ihnen vorbeugen oder indem sie Einschränkungen ausgleichen. Hilfsmittel fallen in den Aufgabenbereich der Krankenkasse, während die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel verantwortlich ist. Hier unterscheidet der Kostenträger zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie saugenden Bettschutzeinlagen und technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten.

Gut zu wissen!

Ob es sich um ein Hilfsmittel oder ein Pflegehilfsmittel handelt, erkennen Sie übrigens an der Position im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Die Kategorie 50-54 ist für Pflegehilfsmittel vorgesehen. Alle Produkte, die davor aufgeführt sind, zählen zu den Hilfsmitteln.

Was sind Krankenpflegeartikel?

Krankenpflegeartikel zählen zu der Produktgruppe 19 – hier ist also die Krankenkasse zuständig.

Folgende Produkte gehören zu der Kategorie „Krankenpflegeartikel“:

  • Behindertengerechte Betten: Das sind spezielle Betten, die beispielsweise besonders tragfähig sind oder über eine breitere Liegefläche verfügen. Behindertengerechte Betten für Kinder oder Erwachsene lassen sich unter anderem motorgestützt in der Höhe verstellen und bieten gegebenenfalls eine Aufstehfunktion an.[1]
  • Behindertengerechtes Bettenzubehör: Mit einzelnen Zusatzprodukten kann ein behindertengerechtes Bett noch mehr Funktionen erfüllen oder Komfort bieten. Das gelingt beispielsweise mit Seitengittern, Fixiersystemen, Seitenpolstern, Bettverlängerungen oder Bettaufrichtern.2
  • Bettzurichtungen: Darunter versteht die Krankenkasse Einlegerahmen, die motorisch verstellbar sind und gegebenenfalls eine erhöhte Tragfähigkeit aufweisen. Sie werden einfach in das Bett hineingelegt und können für zusätzlichen Komfort sorgen.[2]
  • Stechbecken: Sie sind besser bekannt unter dem Namen Bettpfannen. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen und aus unterschiedlichem Material (Edelstahl oder Kunststoff). Stechbecken unterstützen vor allem bewegungseingeschränkte Menschen, die ihre Toilette kaum oder gar nicht mehr erreichen können.
  • Bettschutzeinlagen: Saugende Bettschutzeinlagen gibt es als Einmalprodukt oder als wiederverwendbare (waschbare) Alternative. Bettschutzeinlagen können beispielsweise ein behindertengerechtes Bett aufwerten. Sie unterstützen die Hygiene bei Personen, bei denen Körperausscheidungen wie Urin oder Wundsekrete auf das Bett gelangen. Durch die aufsaugenden Eigenschaften helfen sie beispielsweise dabei, das Gewebe vor Feuchtigkeit zu bewahren und so einem Dekubitus
  • Einmalhandschuhe: Auch Einmalhandschuhe zählen zu den Krankenpflegeartikeln. Durch ihre Verwendung können Sie sich selbst oder Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied vor Infektionen schützen, beispielsweise bei der Intimpflege oder bei der Unterstützung der Wundversorgung

Wer hat einen Anspruch auf Krankenpflegeartikel?

Eine medizinische Notwendigkeit ist stets eine Voraussetzung für die Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse. Das bedeutet: Nur wenn Ihr Angehöriger auf das Hilfsmittel im Alltag angewiesen ist, kann er auf eine finanzielle Unterstützung des Kostenträgers hoffen. Um die Notwendigkeit zu unterstreichen, ist deshalb auch eine Verordnung durch den Arzt bzw. eine Empfehlung durch eine Pflegekraft wichtig.

Übrigens: Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht oder Sie das Bewilligungsverfahren umgehen möchten, können Sie auch selbstständig Krankenpflegeartikel in einem Shop kaufen. Online haben Sie eine große Auswahl an Hilfsmitteln (Krankenpflegeartikel). Ein behindertengerechtes Bett im Sondermaß, Bettgalgen oder Bettzurichtungen – all das können Sie sich auf eigene Kosten selbst anschaffen.

Fallbeispiel: Herr Albrecht benötigt ein behindertengerechtes Bett

Herr Albrecht ist 56 Jahre alt. Nach einem Schlaganfall ist er einseitig gelähmt und benötigt einen Rollstuhl. Der Einstieg und der Ausstieg in bzw. aus seinem gewohnten Bett ist durch die Höhendifferenz zum Rollstuhl erschwert. Seine Tochter Sandra fürchtet, dass ihr Vater stürzen könnte. Eine Umrüstung mithilfe von Bettzurichtungen ist nicht möglich, daher beantragt Herr Albrecht ein behindertengerechtes Bett bei der Krankenkasse.2 Nach Sichtung der Unterlagen bewilligt der Versicherer den Antrag und übernimmt die Kosten für das behindertengerechte Bett. Herr Albrecht muss nun lediglich den Eigenanteil in Höhe von 10 Euro beisteuern.[1]

Gut zu wissen!

Die gesetzliche Krankenversicherung bewilligt auch eine Matratze für ein behindertengerechtes Bett, sofern die vorhandene nicht passt. Da die Matratze zum behindertengerechten Bett gehört, fällt dafür kein zusätzlicher Eigenanteil an.

Krankenpflegeartikel: Antrag und Kostenübernahme

Versicherte haben immer dann einen Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese den Erfolg der Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen.[1] Ist das der Fall, kann Ihr Angehöriger einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

So beantragen Pflegebedürftige in wenigen Schritten einen Krankenpflegeartikel:

  1. Schritt: Besuchen Sie ein Sanitätshaus und lassen Sie sich dort zu den verschiedenen Krankenpflegeartikel-Ausführungen beraten. Die Angestellten geben Ihnen auch gerne Auskunft dazu, welche Modelle die Krankenkasse übernimmt und welche Formulierungen bei der ärztlichen Verordnung sinnvoll sind.[2]
  2. Schritt: Vereinbaren Sie einen Arzttermin und bitten Sie den Mediziner darum, eine Verordnung für den Krankenpflegeartikel auszustellen. Er kennt Sie gut und weiß, ob und welches Produkt in Ihrem Fall notwendig ist. Achtung: Das Hilfsmittel sollte auf der Verordnung so klar wie möglich beschrieben werden. Am besten notiert der Mediziner die Diagnose, das Verordnungsdatum und die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels (ist im Hilfsmittelverzeichnis angegeben).5
  3. Schritt: Nehmen Sie nun Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und beantragen Sie schriftlich die Versorgung mit dem Krankenpflegeartikel. Die Krankenkasse erklärt Ihnen nun das weitere Vorgehen und trifft die Entscheidung über den Antrag. Bei einer Bewilligung erteilt die Krankenkasse Ihnen auch die Auskunft darüber, welcher Hilfsmittelanbieter für Ihre Versorgung zuständig ist.

Krankenpflegeartikel können doppelfunktionale Hilfsmittel sein

Es gibt Hilfsmittel, bei denen nicht ganz klar ist, ob sie in den Aufgabenbereich der Krankenkasse oder der Pflegekasse fallen. Schließlich können Menschen aufgrund einer Krankheit und/oder einer Pflegebedürftigkeit auf ein Hilfsmittel wie ein behindertengerechtes Bett angewiesen sein. Um Betroffenen langwierige Entscheidungsprozesse zu ersparen, hat der GKV-Spitzenverband Richtlinien für die sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel und ihre Kostenübernahme festgelegt. Hierbei werden die Kosten anteilsmäßig zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse aufgeteilt.5 Auch bestimmte Krankenpflegeartikel zählen zu den doppelfunktionalen Hilfsmitteln.

Doppelfunktionale Hilfsmittel finden sich in folgenden Kategorien:

  • Behindertengerechte Betten
  • Behindertengerechtes Bettenzubehör
  • Bettzurichtungen
  • Stechbecken
  • Bettschutzeinlagen

Gut zu wissen!

Bei Krankenpflegeartikeln übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 8,3 % und die Pflegekasse einen deutlich höheren Anteil von 91,7 % – dies ist vom GKV-Spitzenverband festgelegt.

Achtung: Pflegefachkräfte dürfen Krankenpflegeartikel empfehlen

Bestimmte Krankenpflegeartikel zählen also zu den doppelfunktionalen Hilfsmitteln. Das hat für Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied einen entscheidenden Vorteil. Schließlich ist die Hilfsmittelbeantragung von doppelfunktionalen Hilfsmitteln seit dem Jahr 2022 deutlich einfacher. Nun kann die ärztliche Verordnung entfallen, wenn sie durch eine Empfehlung einer Pflegefachkraft ersetzt wird. Das klappt mit der sogenannten Vermutungsregelung. Die Pflegefachkraft verschafft sich zunächst einen Überblick über sinnvolle Krankenpflegeartikel und füllt im Anschluss ein spezielles Formular aus. Ihr Familienmitglied muss die Empfehlung nun aufmerksam durchlesen und unterschreiben. Wenden Sie sich nun an einen Leistungserbringer – ein Sanitätshaus kann beispielsweise den Leistungsantrag bei der Kranken-/Pflegeversicherung stellen.

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Tipps für die Anschaffung und Verwendung von Krankenpflegeartikeln

  1. Tipp: Lassen Sie sich beraten! Es gibt eine große Auswahl an (Pflege)-Hilfsmitteln, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu vereinfachen. Wenn Sie mehr darüber in Erfahrung bringen möchten, können Sie sich kostenlos in Pflegestützpunkten vor Ort informieren. Wussten Sie, dass ein Beratungseinsatz nach § 37.3 für Pflegegeldbezieher verpflichtend ist? Auch hier werden (Pflege)-Hilfsmittel thematisiert.
  2. Tipp: Beachten Sie die Bedürfnisse des zu Pflegenden: Welcher Krankenpflegeartikel sinnvoll ist, bestimmen vorrangig die Bedürfnisse Betroffener. Hier kann ein Pflegetagebuch sehr sinnvoll sein. Notieren Sie über vier Wochen hinweg die alltäglichen Abläufe und auch Herausforderungen. Ihre Aufzeichnungen können Sie dem behandelnden Mediziner oder der Pflegefachkraft zeigen, um den Krankenpflegeartikel-Bedarf zu verdeutlichen.
  3. Tipp: Stellen Sie die Hygiene bei Krankenpflegeartikeln sicher: Manche Krankenpflegeartikel wie Einmalhandschuhe oder Einmalbetteinlagen sind für den Einmalgebrauch vorgesehen – sie werden nach der Verwendung direkt entsorgt. Andere Krankenpflegeartikel wie behindertengerechte Betten oder waschbare Bettschutzeinlagen sind über lange Zeit im Einsatz. Achten Sie bei häufig genutzten Produkten auf eine gute Hygiene. Waschen Sie die Bettschutzeinlagen bei mindestens 60 Grad und desinfizieren Sie Bettgalgen oder Stechbecken ordnungsgemäß.

Unser persönlicher Tipp: die Sanubi-Pflegebox

Hygiene ist im Pflegealltag besonders wichtig. Durch die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und mit besonderen Vorkehrungen (Tragen einer Mundschutzmaske oder Handschuhen) können Sie Infektionen wirksam vorbeugen. Mit der Sanubi- Pflegebox lassen Sie sich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos nach Hause senden.

Das Beste: Sie können die Produkte ganz nach den Wünschen Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds zusammenstellen. Sofern Ihr Angehöriger einen Pflegegrad besitzt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten dafür. Sie gewährt pflegebedürftigen Versicherten jeden Monat eine Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro.

FAQ- häufige Fragen zu Krankenpflegeartikeln und Co.