Therapeutische Bewegungsgeräte – das hört sich nach Hilfsmitteln an, die bei der Krankengymnastik oder Ergotherapie zum Einsatz kommen. Tatsächlich sind entsprechende Gerätschaften im Sinne des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses aber für die häusliche Umgebung gedacht. Sie sollen unter anderem eine Verbesserung der Beweglichkeit erreichen und stellen eine Ergänzung zu konventionellen Behandlungsangeboten dar.[1]

Wir verraten Ihnen heute, wer therapeutische Bewegungsgeräte für Zuhause erhält und ob die Krankenkasse für die Kosten aufkommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Therapeutische Bewegungsgeräte sind Teil des Hilfsmittelverzeichnisses – sie befinden sich in Produktgruppe 32.
  • Sie werden Menschen mit Physiotherapie oder Ergotherapie zum ergänzenden Training für das häusliche Umfeld verordnet.
  • Therapeutische Bewegungsgeräte eignen sich zum Trainieren der Extremitäten, also der Arme und Beine.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Der Leistungserbringer, beispielsweise ein Sanitätshaus, bringt das therapeutische Bewegungsgerät kostenlos nach Hause und holt es dort wieder ab.
  • Versicherte müssen einen Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Bewegungsgerät einplanen.

Was sind therapeutische Bewegungsgeräte?

Therapeutische Bewegungsgeräte können ärztlich verordnet werden, um Behandlungen, die auf eine Optimierung der neuromuskulären Funktionen oder auf eine Verbesserung der Beweglichkeit abzielen, zu unterstützen. Diese können beispielsweise bei Menschen mit Multiple Sklerose, Querschnittsyndrom oder Muskeldystrophie notwendig sein. Die therapeutischen Bewegungsgeräte sind stets Teil eines ärztlich verordneten und durchgeführten Behandlungskonzeptes. Das wiederum konzentriert sich auf eine möglichst gute Mobilisation der Extremitäten, also der Beine und Arme. Werden therapeutische Bewegungsgeräte für das häusliche Umfeld verschrieben, ergänzen Sie die Physiotherapie oder Ergotherapie.[1]

Wer benötigt therapeutische Bewegungsgeräte?

Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt verschiedene Hilfsmittel, die in der Häuslichkeit zum Einsatz kommen können. Außerdem informiert es über entsprechende Indikationen, also medizinische Begründungen für die Anwendung.

Therapeutische Bewegungsgeräte können viele Menschen unterstützen, dazu zählen:

  • Menschen mit operativen Eingriffen, bei denen der nötige Bewegungsumfang trotz Krankengymnastik nur mithilfe von therapeutischen Bewegungsgeräten erreicht werden kann.
  • Personen mit ausgeprägten Schädigungen der neuromuskuloskeletalen und bewegungsbezogenen Fähigkeiten der unteren oder oberen Extremitäten, was sich unter anderem in der entsprechenden Kraft, Ausdauer und Koordination zeigen kann.

Ob und welche therapeutischen Bewegungsgeräte sich für Kinder und Erwachsene anbieten, entscheiden Mediziner im Verlauf der Diagnostik und Behandlung.

Therapeutische Bewegungsgeräte: Hilfsmittel im Überblick

Bei der häuslichen Pflege sind Hilfsmittel besonders gefragt – sie unterstützen im Krankheitsfall und können die Selbstständigkeit fördern. Alle grundsätzlich übernahmefähigen technischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch befinden sich aufgelistet im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Therapeutische Bewegungsgeräte haben hier eine eigene Produktgruppe, die Produktgruppe 32.

Folgende therapeutische Bewegungsgeräte befinden sich in Produktgruppe 32:

  1. Fremdkraftbetriebene Kniebewegungsschienen
  2. Fremdkraftbetriebene Beintrainer
  3. Therapieknete
  4. Fremdkraftbetriebene Schulterbewegungsschienen
  5. Fremdkraftbetriebene Armtrainer
  6. Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine
  7. Rollbretter für Kinder
  8. Therapiebälle für Kinder mit Cerebralparese

Gut zu wissen!

Das Hilfsmittelverzeichnis verfügt über viele Produktgruppen. Wenn Sie einen Klick auf das neben den Produktgruppen stehende Kreuz ausüben, klappt ein Menü herunter – hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Hilfsmittel.

1. Fremdkraftbetriebene Kniebewegungsschienen

Die fremdkraftbetriebenen Kniebewegungsschienen setzen sich aus einem Grundgestell inklusive Motor, einer Steuerelektronik und Lagerungselementen für den Fuß, Oberschenkel oder Unterschenkel zusammen. Für eine möglichst gute Versorgung können die Schienen an den Versicherten angepasst werden. Bei der Anwendung wird das Bein auf die Lagerungselemente gestellt und anschließend per Schalter die passive Gelenkbewegung in Gang gesetzt. Bei den fremdkraftbetriebenen Kniebewegungsschienen gibt es mehrere Parameter, zum Beispiel Zeit, Umfang und Geschwindigkeit. Was es hier einzustellen gilt, legt der behandelnde Arzt fest. Der Bewegungsablauf wird während der Anwendung elektronisch überwacht.1

2. Fremdkraftbetriebene Beintrainer

Mit diesem Hilfsmittel werden die Beine in den Fokus genommen. Die Konstruktion der Gerätschaft erinnert an ein Fahrradergometer. Was hier allerdings fehlt, ist der Sattel, da der fremdkraftbetriebene Beintrainer entweder im Liegen oder sitzend aus dem Rollstuhl heraus zur Anwendung kommt. Wie der Name bereits andeutet, ist dabei eine „fremde Kraft“ im Einsatz, die Bewegung der Beine erfolgt also passiv durch einen Motor. Die Steuerelektronik lässt die Einstellung und Überwachung der Drehrichtung und Motorgeschwindigkeit zu. Das Hilfsmittel bewegt sowohl die Sprunggelenke, als auch die Knie- und Hüftgelenke. Zur Sicherheit werden die Füße in Fußschalen fixiert, manchmal verfügen fremdkraftbetriebene Beintrainer auch über Beinführungen.1

Gut zu wissen!

Fremdkraftbetriebene Beintrainer besitzen eine sogenannte Spasmenschaltung. Kommt es zu einer Spastik, führt das Hilfsmittel eine Drehrichtungsänderung oder eine Pendelbewegung durch, um der Spastik entgegenzuwirken.1

3. Therapieknete

Kommt es infolge von beispielsweise Verletzungen oder Operationen zu erheblichen Schädigungen der bewegungsbezogenen oder neuromuskuloskeletalen Fähigkeiten der Hände und Finger, kann Therapieknete sinnvoll sein. Mit diesem Hilfsmittel können Patienten spezielle Übungen für die Finger und Hände durchführen. Die Knete setzt sich aus einem plastisch verformbaren Material zusammen, allerdings ist nicht jede Knete gleich, es gibt verschiedene Härtegrade. Welcher Härtegrad zum Einsatz kommt, hängt von der restlichen Kraft der Hand bzw. Finger ab.1

4. Fremdkraftbetriebene Schulterbewegungsschienen

Die Konstruktion der fremdkraftbetriebenen Schulterbewegungsschienen vertraut zunächst auf ein Grundgestell mit einem Sitz inklusive Rumpfabstützung. Außerdem verfügt das Hilfsmittel über eine Steuerelektronik, eine Motoreinheit und Lagerungselemente für den Oberarm, Unterarm und die Hand. Manchmal wird das Gerät mithilfe einer Rumpfstütze am Körper befestigt – in dem Fall ist der Versicherte während der Anwendung mobil. Auch bei den fremdkraftbetriebenen Schulterbewegungsschienen ist eine individuelle Anpassung möglich. Außerdem verfügt das Hilfsmittel über verschiedene Bewegungsparameter, die sich auf die Zeit, den Umfang und die Geschwindigkeit beziehen. Versicherte halten sich dabei an die Vorgaben ihres Arztes, eine elektronische Überwachung ist auch bei diesem Hilfsmittel vorgesehen.1

5. Fremdkraftbetriebene Armtrainer

Die Anwendung der fremdkraftbetriebenen Armtrainer erfolgt im Sitzen, optisch ähnelt das Hilfsmittel einem Fahrradergometer. Auch hier gibt es eine passive Bewegung durch einen Motor, sodass Schultergelenke, Armgelenke und Handgelenke angesprochen werden. Die zugehörigen Handkurbeln verfügen über Handgriffe bzw. Armlagerungsschalen, um eine komfortable und sichere Anwendung zu ermöglichen. Eine Anpassung und Kontrolle ist über die Steuerelektronik möglich – Anwender bzw. pflegende Angehörige können hier die Motorgeschwindigkeit und Drehrichtung beeinflussen. Auch fremdkraftbetriebene Armtrainer verfügen über eine sogenannte Spasmenschaltung, die eine Drehrichtungsänderung oder Pendelbewegung einleitet, sobald eine Spastik auftritt.

Achtung: Möglicherweise können Versicherte das Gerät nicht eigenständig anwenden, weil die Arme fixiert sind. In dem Fall müssen beispielsweise pflegende Angehörige unter anderem bei der Abschaltung behilflich sein.1

6. Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine

Einen fremdkraftbetriebenen Kombinationstrainer für Arme und Beine können Sie sich von der Konstruktion her wie ein Fahrradergometer vorstellen. Einen Sattel gibt es hier allerdings nicht, da das Hilfsmittel häufig sitzend in Kombination mit einem Rollstuhl verwendet wird. Wie die Produktbezeichnung bereits andeutet, ist hier Eigenkraft nicht notwendig, da ein Motor passiv Arme bzw. Beine bewegt. Auch hier lassen sich die Motorgeschwindigkeit und die Drehrichtung mittels Steuerelektronik kontrollieren und anpassen. Neben Tretkurbeln inklusive Fußschalen befinden sich an dem Gerät auch Handkurbeln inklusive Griffe oder Armlagerungsschalen.

Durch die breit aufgestellten Anwendungsoptionen können Versicherte mit dem Kombinationstrainer sowohl Arm-, Hand- und Schultergelenke als auch Sprung-, Hüft- und Kniegelenke trainieren. Besonders clever ist, dass Anwender mit dem Hilfsmittel die Arme und Beine gleichzeitig oder unabhängig voneinander trainieren können. Auch dieses Gerät verfügt über eine sogenannte Spasmenschaltung, um einer Spastik entgegenzuwirken. Eine eigenständige Nutzung ist bei Fixierung der Arme möglicherweise nicht möglich – pflegende Angehörige können hier unterstützen.1

7. Rollbretter für Kinder

Zu den Ganzkörpertherapiegeräten zählen neben fremdkraftbetriebenen Kombinationstrainern auch Rollbretter für Kinder. Diese verfügen über eine mit einem Polster ausgestatteten Liegefläche und vier Lenkrollen. Für die Fixierung sorgen je nach Hilfsmittel Gurte oder Pelotten. Es gibt verschiedene Rollbretter für Kinder – mit ihnen kann der Nachwuchs entweder mit Armen und Beinen gleichzeitig oder nur mit Armen oder Beinen krabbeln.1

8. Therapiebälle für Kinder mit Cerebralparese

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes führt unter dem Menüpunkt Therapieunterstützende Produkte für Kinder mit neuromuskulären Erkrankungen spezielle Therapiebälle für Kinder mit Cerebralparese auf. Mediziner verstehen unter einer Cerebralparese eine Gruppe von Erkrankungen – diese stehen in Verbindung  mit einer Spastik oder Bewegungsstörungen.[1] Die Therapiebälle ermöglichen viele therapeutische Übungen im häuslichen Umfeld. Da Kinder unterschiedliche Anforderungen mitbringen, gibt es die Hilfsmittel in verschiedenen Größen, Gewichten und Durchmessern. Außerdem existieren spezielle Oberflächenausführungen. Mediziner wählen das jeweils richtige Hilfsmittel für den kleinen Patienten aus.1

Therapeutische Bewegungsgeräte: Kosten und Kostenübernahme

Da therapeutische Bewegungsgeräte Teil des Hilfsmittelverzeichnisses sind, kann die Krankenkasse für die Kosten aufkommen. Diese stellt die Gerätschaft in Zusammenarbeit mit einem Leistungserbringer als Leihgabe zur Verfügung. Das bedeutet: Sie behalten das Gerät nach der Behandlung nicht, sondern geben es an den Leistungserbringer, in der Regel ein Sanitätshaus, zurück. Wie bei anderen Hilfsmitteln auch, müssen Sie hier ebenfalls eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 %, aber höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel leisten.[1]

Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie sich unter Umständen von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Das geht dann, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben – diese liegt bei 2 % (1 % bei chronisch Kranken) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.[2]

Voraussetzungen für die Übernahme von therapeutischen Bewegungsgeräten

Bringen Sie eine medizinische Notwendigkeit für den Einsatz von therapeutischen Bewegungsgeräten mit, bezahlt die Krankenkasse das Hilfsmittel in der Regel. Da die Krankenkasse eine leistungsgerechte Versorgung, aber auch Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllen muss, gibt es für die Kostenübernahme feste Voraussetzungen. Allerdings müssen weder pflegende Angehörige noch Versicherte selbst die Voraussetzungen prüfen – das erledigt der Mediziner in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse und dem Leistungserbringer für Sie.

Unter folgenden Voraussetzungen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten:

  • Sie sind krankenversichert
  • Ihr Mediziner stellt eine Diagnose und hält ein therapeutisches Bewegungsgerät für sinnvoll.
  • Der Arzt verschreibt Ihnen das Hilfsmittel und gibt Ihnen die entsprechende Verordnung mit.

 

So beantragen Sie therapeutische Bewegungsgeräte

Ein Mediziner ist der Ansicht, dass ein therapeutisches Bewegungsgerät Ihre Behandlung unterstützen kann? Dann sollten Sie das Hilfsmittel unbedingt beantragen – das geht bei der Krankenkasse.

  1. Schritt – Bewahren Sie die Verordnung gut auf: Ist Ihr behandelnder Arzt, entweder im Krankenhaus oder in einer Praxis, der Meinung, dass ein therapeutisches Bewegungsgerät den Behandlungsplan sinnvoll erweitert, sucht er das Gespräch mit Ihnen. Der Mediziner erklärt Ihnen, warum sich das Hilfsmittel in Ihrem Fall anbietet. Anschließend stellt er eine ärztliche Verordnung für das therapeutische Bewegungsgerät aus. Auf der Verordnung finden Sie die Diagnose und eine eindeutige Beschreibung des Hilfsmittels – bewahren Sie die Verordnung gut auf.
  2. Schritt – Bringen Sie Leistungserbringer in Ihrer Nähe in Erfahrung: Nicht die Krankenkasse, sondern ein Leistungserbringer wie ein Sanitätshaus bringt Ihnen das Hilfsmittel in Ihre vier Wände. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse telefonisch oder auf der Webseite nach Leistungserbringern, mit denen Korporationen bestehen. Wählen Sie möglichst ein Unternehmen aus, dass sich in Ihrer Nähe befindet – das erspart Ihnen lange Anfahrtswege.
  3. Schritt – Vereinbaren Sie einen Termin im Sanitätshaus: Um alles Weitere zu besprechen, vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Termin im Sanitätshaus. Die Mitarbeiter klären Sie über das Hilfsmittel auf und erläutern Ihnen den weiteren Ablauf. Vergessen Sie nicht, hier die ärztliche Verordnung abzugeben – der Leistungserbringer kümmert sich dann für Sie um die Beantragung bei der Krankenkasse, die Abrechnung und die Lieferung zu Ihnen nach Hause.

 

Therapeutische Bewegungsgeräte: 3 Tipps für die Anwendung

Therapeutische Bewegungsgeräte können, wenn sie richtig angewendet werden, die Ergotherapie und Physiotherapie sinnvoll unterstützen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Anwendung achten sollten.

  1. Folgen Sie der Einweisung aufmerksam: Der Leistungserbringer liefert Ihnen das Hilfsmittel kostenlos nach Hause. Hier erhalten Sie eine genaue Einweisung und Tipps zur Anwendung. Folgen Sie den Ausführungen aufmerksam und machen Sie sich, falls nötig, Notizen. Bitte beachten Sie, dass es, wenn Sie beispielsweise den Arm oder das Bein auf dem Gerät nicht richtig fixieren, zu Schädigungen kommen kann. Haben Sie Fragen, können Sie sich jederzeit an den Leistungserbringer wenden.
  2. Reinigen Sie das Bewegungsgerät regelmäßig: Insbesondere dann, wenn das therapeutische Bewegungsgerät in unmittelbarem Kontakt mit der Haut steht, ist eine regelmäßige Reinigung empfehlenswert. Dafür eignet sich ein weicher, feuchter Lappen. Achten Sie bitte darauf, dass die Elektronik empfindlich auf Reinigungsmittel und Feuchtigkeit reagieren kann. Am besten erkundigen Sie sich vorab im Sanitätshaus nach geeigneten Reinigungsmitteln – fragen Sie hier beispielsweise nach, ob Sie die Handkurbel mit Desinfektionsmittel reinigen können.
  3. Nehmen Sie die ärztlichen Anweisungen ernst: Eine Bewegungstherapie ist nur dann erfolgreich, wenn die verordneten Übungen gemäß Anweisung und regelmäßig erfolgen. Am besten machen Sie die Übungen mit dem therapeutischen Bewegungsgerät zum Teil Ihrer wöchentlichen Routine. Planen Sie die Übungen immer zur gleichen Zeit ein – so bleiben Sie im Rhythmus. Sollte das Training plötzlich zu Beschwerden führen, suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Therapeuten bzw. Mediziner.

FAQ: häufige Fragen zu therapeutischen Bewegungsgeräten