IKK – Die Innovationskasse ging am 1.1.2006 aus einer Fusion der IKK Mecklenburg-Vorpommern und der IKK Schleswig-Holstein hervor. Zunächst noch unter dem Namen IKK Nord ist sie seit Anfang 2021 als IKK – Die Innovationskasse allen Interessierten in ganz Deutschland als Krankenversicherung zugänglich. Mehr als 200.000 Versicherte und zusätzlich knapp 50.000 mitversicherte Familienangehörige zählt die IKK – Die Innovationskasse zu ihren Mitgliedern.

Da die IKK Innovationskasse traditionell sehr eng mit dem Handwerk verbunden ist, pflegt sie viele Partnerschaften mit verschiedenen Organisationen wie beispielsweise den Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Vorsitzender der Innovationskasse ist der Krankenkassenbetriebswirt Ralf Hermes.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz
IKK – Die Innovationskasse
Lachswehrallee 1
23558 Lübeck

Postanschrift
IKK – Die Innovationskasse
Postfach 2299
23510 Lübeck

Telefonnummer
0385 6373-830

E-Mail
mail@die-ik.de

Website
www.die-ik.de

Termine

Möchten Sie persönlich in einem der Servicecenter der IKK – Die Innovationskasse vorbeischauen, lohnt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür die Servicenummer 0800 / 455 7378.

Alternativ bietet die Krankenkasse auch einen kostenfreien Rückrufservice an. Geben Sie vorab im Online-Formular an, wann Sie einen Rückruf wünschen und besprechen Sie persönlich am Telefon Ihr Anliegen mit einer oder einem Mitarbeitenden der IKK – Die Innovationskasse.

Beschwerden über Kasse

Für Lob und Kritik hat die IKK – Die Innovationskasse ein separates Kontaktformular vorbereitet. Füllen Sie online die entsprechenden Felder aus und geben Sie Ihrer Krankenkasse so hilfreiches Feedback. Egal ob es um Ihre Mitgliedschaft, das Leistungsangebot oder andere Anregungen geht – die Mitarbeitenden der IKK Innovationskasse nehmen sich Ihrer Kritik zeitnah an.

Pflege und Pflegeleistungen der IKK Innovationskasse

Wer voraussichtlich länger als 6 Monate pflegebedürftig ist, kann durch die Pflegekasse finanzielle Unterstützung erhalten. Die Art und Höhe der Leistung ist dabei abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Er sagt aus, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist und welches Maß an pflegerischer Hilfe nötig ist.

Bei der IKK Innovationskasse gelten folgende Höchstbeträge für die Pflegeleistungen:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der IKK Pflegekasse

Möchten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, muss als Erstes Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Hilfe durch andere Personen angewiesen sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Einschränkungen körperlicher oder psychischer Natur sind. Anhand von sechs gesetzlich bestimmten Bereichen wird ermittelt, inwieweit Ihre Selbstständigkeit beschränkt ist. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem: Mobilität, Selbstversorgung oder Gestaltung des Alltagslebens und Wahrnehmen von sozialen Kontakten.

Für die Erteilung eines Pflegegrades sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Zu Beginn stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der IKK Die Innovationskasse Pflegekasse. Er kann direkt online ausgefüllt werden. Drucken Sie ihn anschließend aus und vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Anschließend senden Sie ihn per Post an die IKK zurück.
  2. Im nächsten Schritt wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in dem der Pflegegrad ermittelt wird. Dieses Gutachten wird von einem Arzt, einer Ärztin oder speziell geschulten Pflegepersonal durchgeführt.
  3. Hierfür wird der MD sich bei Ihnen melden, sodass Sie gemeinsam einen Termin für den persönlichen Besuch bei Ihnen Zuhause oder im Pflegeheim ausmachen können. Während dieses Termins wird dann die Begutachtung anhand der sechs festgelegten Kriterien durchgeführt. Damit sich der Gutachter oder die Gutachterin ein umfassendes Bild Ihrer individuellen Situation machen kann, können Sie wichtige Dokumente, wie Arztbriefe und Medikamentenpläne bereithalten. Außerdem kann es sinnvoll sein, jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis als Unterstützung zu dem Termin einzuladen.
  4. Anhand des bearbeiteten Fragenkatalogs erstellt der MD nun das Gutachten, in dem mithilfe eines Punktesystems ein Pflegegrad von 1 bis 5 ermittelt wird. Das Ergebnis schickt der MD der IKK, die dann den Bescheid ausstellt.
  5. Sie bekommen Post von der IKK Pflegekasse. Neben dem Bescheid, aus dem hervorgeht, welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wurde, erhalten Sie auch eine Kopie des Gesamtgutachtens. Außerdem fügt der MD gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen zum Schreiben hinzu.

Gut zu wissen: Wird ein Pflegegrad anerkannt, so gilt der Leistungsanspruch spätestens ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit – unabhängig davon, wie lange das Antragsverfahren dauert. Bestand die Pflegebedürftigkeit schon im Monat vor der Antragstellung, zahlt die IKK – Die Innovationskasse sogar schon ab dem Beginn des Antragsmonats.

Antrag auf Pflege der IKK – Die Innovationskasse

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der IKK – Die Innovationskasse Pflegekasse

Die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, kurz: Verhinderungs- oder auch Ersatzpflege kann beansprucht werden, wenn die Pflege aufgrund von beispielsweise Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson nicht mehr gewährleistet ist. Versicherte erhalten in diesem Falle eine Summe von bis zu 1612 Euro, um den finanziellen Mehraufwand durch alternative Pflegepersonen oder auch einen ambulanten Pflegedienst decken zu können. Dabei gilt zu beachten, dass die Verhinderungspflege für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr beantragt werden kann.

Besonderheiten

  • Voraussetzung ist, dass die Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten vor Antragsstellung im häuslichen Umfeld der versicherten Person besteht
  • Verhinderungspflege wird ab Pflegegrad 2 gewährt
  • Es besteht auch die Möglichkeit einer stationären Unterbringung für die Zeit, in der die Pflegeperson verhindert ist
  • Da auch nicht abgerufene Mittel der Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Verhinderungspflege herangezogen werden können, stehen Versicherten insgesamt bis zu 2418 Euro pro Kalenderjahr zu

Formular

Wer Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte, muss zuallererst das passende Formular ausfüllen. Sie können es beim Kundenservice der IKK Innovationskasse anfordern oder im Online-Servicecenter herunterladen. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und senden Sie den unterschriebenen Antrag an Ihre IKK Pflegekasse zurück.

Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie das Kontaktformular verwenden oder Sie nutzen die kostenfreie Servicenummer 0800 / 455 7378.

IKK Innovationskasse Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der IKK – Die Innovationskasse

Eine Kur oder Rehamaßnahme hat das Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Patientinnen und Patienten zu verbessern oder wiederherzustellen. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen besteht darin, dass eine Kur (auch Vorsorgekur genannt) besonders der Vermeidung oder Linderung chronischer Krankheiten dient, während eine Reha den Versicherten helfen soll, ihre Gesundheit und Selbstständigkeit im Alltag wiederherzustellen. Auch in der Dauer können sich beide Maßnahmen unterscheiden:

Für eine Vorsorgeleistung sollten Sie bis zu 3 Wochen einplanen, eine Rehamaßnahme umfasst rund 15 Behandlungstage.

Auch den Versicherten der IKK – Die Innovationskasse stehen diese Maßnahmen – ob ambulant oder stationär zu.

Besonderheiten

  • Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist nicht die IKK, sondern die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für die Rehamaßnahme zuständig
  • Volljährige Versicherte zahlen bei einem stationären Aufenthalt einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag
  • Soll mit der Kur oder Reha eine drohende Erwerbsminderung abgewendet werden, ist der Kurantrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen

Formular

Wollen Sie eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bei der IKK Innovationskasse beantragen, sprechen Sie als erstes mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Gemeinsam beraten Sie darüber, welche Form für Sie die passende ist, um Ihre Gesundheit zu fördern. So können Sie auch vor Ort das Antragsformular ausfüllen. Sie erhalten es bei der IKK – Die Innovationskasse oder direkt in der Hausarztpraxis. Ausgefüllt senden Sie es an die Krankenkasse zurück. Dort wird umgehend über Ihren Antrag entschieden und Sie erhalten per Post den Bescheid zu Ihnen nach Hause.

Kurzzeitpflege beantragen bei der IKK – Die Innovationskasse

Kurzzeitpflege bedeutet, dass Menschen mit Pflegebedarf vorübergehend stationär in einer geeigneten Einrichtung betreut werden. Dies kann notwendig sein, wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr geleistet werden kann, beispielsweise weil Umbauarbeiten nötig sind oder aber die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann es sinnvoll sein, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Gut zu wissen: Es gibt auch die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einer Reha- oder Kureinrichtung in Anspruch zu nehmen, z.B. während einer Kur für pflegende Angehörige.

Besonderheiten

  • Ab Pflegegrad 2 übernimmt die IKK Pflegekasse die Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.774 Euro
  • Kurzzeitpflege kann für längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden
  • Für die zusätzliche Finanzierung von Kurzzeitpflege kann auch der Betrag aus der Ersatzpflege (1.612 Euro) herangezogen werden
  • Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) müssen von der oder dem Versicherten selbst getragen werden

Formular

Um einen Antrag auf Kurzzeitpflege zu stellen, können Versicherte das Online-Servicecenter der IKK – Die Innovationskasse nutzen oder sie fordern das Formular bei einem der Kundenberaterinnen und Kundenberater hier an.

Ausgefüllt senden Sie alles an die IKK Pflegekasse, die dann Ihren Antrag prüft.

Antrag Kurzzeitpflege der IKK – Die Innovationskasse

Pflegegeld beantragen bei der IKK Innovationskasse

Wird die Pflege einer Person in seinem oder ihrem häuslichen Umfeld von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen geleistet, so besteht Anspruch auf Pflegegeld. Es dient der finanziellen Anerkennung der Pflegenden und wird monatlich im Voraus an die Versicherten ausgezahlt. Da mit steigendem Pflegegrad auch der pflegerische Aufwand steigt, ist das Pflegegeld gestaffelt und kann bis zu 901 Euro pro Monat betragen.

Gut zu wissen: Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mithilfe des Pflegegelds finanziert werden.

Um pflegende Angehörige und andere ehrenamtliche Pflegepersonen zu unterstützen, werden bei Bezug von Pflegegeld mehrmals im Jahr Beratungen von Pflegefachkräften durchgeführt. Diese verpflichtenden Termine sollen die Qualität der Pflege sicherstellen und den Pflegenden die Möglichkeit geben, Fragen rund um das Thema häusliche Pflege beantwortet zu bekommen. Die Kosten für diese Beratungseinsätze trägt die IKK Pflegekasse.

Außerdem kann bei der IKK-Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistung beantragt werden. Diese monatlichen Zahlungen zielen auf die Unterstützung der häuslichen Pflege und der Haushaltsführung ab. Auch die pflegerische Anleitung von Pflegepersonen werden von dieser Leistung abgedeckt.

Folgende Beträge zahlt die IKK – Die Innovationskasse pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistung 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Pflegegeld und Pflegesachleistung beantragen Sie bei der IKK Pflegekasse über das Antragsformular. Es kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden oder Sie drucken es sich aus und tragen dann Ihre persönlichen Daten ein.

Unterschrieben wird es dann per Post an die

IKK – Die Innovationskasse
19102 Schwerin

zurückgesendet.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der IKK – Die Innovationskasse

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege und der Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen dienen. Sie werden in zwei Arten unterschieden und können bereits ab Pflegegrad 1 beantragt werden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Alle Artikel, die zum Einmalgebrauch bestimmt sind, werden in dieser Kategorie zusammengefasst. Ihre IKK Pflegeversicherung beteiligt sich mit monatlich bis zu 40 Euro an den Kosten für diese Pflegehilfsmittel.

Interessant hierbei ist, dass es neben der Überweisung auf das Konto der versicherten Person auch die Möglichkeit gibt, die Pflegehilfsmittel direkt von einem Vertragspartner der IKK-Pflegekasse zu beziehen. Das können beispielsweise Apotheken oder Sanitätshäuser sein. Lassen Sie sich gerne von Ihrer IKK-Pflegekasse dazu beraten.

Voraussetzungen

  • Pflegehilfsmittel werden in der ambulanten Pflege und nicht in einer Pflegeeinrichtung eingesetzt
  • Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse der IKK Innovationskasse?

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die tägliche Pflege und unterstützen Menschen dabei, ein selbstständiges und möglichst komfortables Leben zu führen. Diese Hilfsmittel umfassen zum Beispiel elektrische Pflegebetten, spezielle Aufstehhilfen, die das eigenständige Aufstehen aus dem Bett oder einem Stuhl erleichtern oder auch Dusch- und Toilettensitze. Für Versicherte gilt: Sie zahlen einen Eigenanteil von 10%, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel.

Gut zu wissen: Viele Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, werden nicht gekauft, sondern leihweise überlassen. In diesen Fällen entfällt der Eigenanteil.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der IKK Innovationskasse?

Technische Pflegehilfsmittel verbessern die Lebensqualität von Pflegebedürftigen erheblich und ermöglichen ihnen mehr Selbstbestimmung. Aus diesem Grund kommt die IKK-Pflegekasse auch für eine breite Palette von ihnen auf. Im Hilfsmitelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie eine detaillierte Auflistung aller technischen Pflegemittel, auf die Sie Anspruch haben könnten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der IKK – Die Innovationskasse Pflegekasse

IKK PflegeCoach

Die IKK-Pflegekasse bietet pflegenden Angehörigen eine praktische Online-Hilfe mit kostenlosen Pflegekursen, die flexibel von zu Hause aus genutzt werden können. Die Online-Schulungen informieren über gesetzliche Leistungen und beantworten wichtige Fragen zur häuslichen Pflege. So sind sie attraktiv für alle, die bereits jemanden Zuhause pflegen oder dies in Zukunft vorhaben. Die Inhalte können orts- und zeitunabhängig und im jeweiligen Lerntempo abgerufen werden und lassen sich deshalb perfekt in den stressigen Pflegealltag integrieren.

Pflegeberatung

Seit dem 1.1.2009 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf individuelle Beratung und Unterstützung durch Pflegeberater oder Pflegeberaterinnen. Sie bieten persönliche Beratung und Hilfe vor Ort, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und umfassend über Hilfsangebote im Haushalt, Pflegeleistungen und barrierefreies Wohnen zu informieren. Neben der Planung der erforderlichen Hilfen unterstützt die IKK – Die Innovationskasse auch bei der Antragstellung. Diese Termine können bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder im regionalen Pflegestützpunkt stattfinden. Um einen Termin zur Pflegeberatung zu vereinbaren, nutzen Sie einfach das Kontaktformular.

Mitglied werden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mitglied bei der IKK – Die Innovationskasse zu werden. Nach Erfüllung der Bindungsfrist (mindestens 12 Monaten) bei Ihrer aktuellen Krankenkasse können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, die dann zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam wird.

In bestimmten Fällen ist auch ein sofortiger Beitritt möglich, beispielsweise wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.

Füllen Sie den Online-Mitgliedsantrag aus. Den Rest erledigt die IKK Innovationskasse für Sie. Die Mitarbeitenden nehmen Kontakt zu Ihrer aktuellen Krankenkasse auf und kümmern sich um den Kassenwechsel. Sie werden informiert, sobald der Wechsel perfekt ist.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der IKK Innovationskasse

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,6 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

In Deutschland werden die Krankenkassenbeiträge basierend auf dem beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten berechnet. Das bedeutet, dass die Beiträge für jedes Mitglied der  IKK – Die Innovationskasse individuell berechnet werden.

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.987,50 Euro im Jahr 2023 wurden 14,6% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns für die Mitgliedschaft entrichtet. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen, sodass Arbeitnehmer nicht alleine für die Kosten aufkommen müssen.

Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0%.

Zusätzlich erheben die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge, um ihre Kosten zu decken. Auch diese Zusatzbeiträge werden prozentual vom Bruttolohn berechnet.

Zuzahlung

Als Mitglied der IKK Innovationskasse können Sie sich sicher sein, dass der Hauptteil Ihrer medizinischen Versorgung von der Krankenkasse übernommen wird. Wie bei anderen Krankenkassen auch, kommen aber z.B. bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten Zuzahlungen auf Sie zu. Für Arzneimittel müssen Sie mit Kosten von 10% des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Rezept rechnen. Bei Krankenhausaufenthalten sind es pro Tag 10 Euro.

Allerdings sind die Zuzahlungen, die Sie in einem Jahr leisten müssen, gesetzlich durch die sogenannte Belastungsgrenze gedeckelt. So wird verhindert, dass Zuzahlungen für die Versicherten eine zu große finanzielle Belastung werden. Allgemein gilt, dass rund 2% Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen als zumutbar angesehen werden.

Mit dem Online-Rechner der IKK Innovationskasse können Sie prüfen, wie hoch Ihre Zuzahlungen ausfallen dürfen und ab wann Sie von einer Befreiung Gebrauch machen können.

 IKK Innovationskasse Onlineantrag