Wer die chronische Gelenkerkrankung Arthrose diagnostiziert bekommt, braucht früher oder später meist Unterstützung im Alltag. Zunächst können das nur kleinere Hilfen sein, im späteren Verlauf ist oft umfassendere Unterstützung nötig. Dann stellt sich die Frage, ob und wann es möglich ist, Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten.

Wann Arthrose zu einem Pflegebedarf führt, wie man den notwendigen Pflegegrad bekommt, um Geld von der Pflegekasse zu erhalten, und welche Leistungen es für Arthrose-Patienten überhaupt gibt, das lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arthrose ist eine chronische Gelenkerkrankung, die nicht heilbar ist.
  • Im Verlauf führt sie oft zu Einschränkungen im Alltag, die Pflege nötig
  • Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, braucht man einen Pflegegrad. Dieser wird in einem gesetzlich festgelegten Verfahren
  • Liegt ein Pflegegrad vor, können Betroffene verschiedene Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, die den Alltag bei Arthrose erleichtern.
  • Verschlechtert sich der Zustand, sind eine Höherstufung und damit höhere Leistungen möglich.

Was ist Arthrose?

Eine Arthrose ist eine Gelenkerkrankung, bei der sich der Knorpel in einzelnen Gelenken im Körper verstärkt abnutzt. Knorpelmasse, die einmal abgebaut ist, lässt sich weder im Körper noch künstlich wieder herstellen. Schreitet die Erkrankung weiter voran, kann es dadurch passieren, dass irgendwann Knochen auf Knochen reibt. Das ist sehr schmerzhaft. Je mehr Gelenke und je stärker diese betroffen sind, desto mehr sind die Bewegungsmöglichkeiten schließlich eingeschränkt.

Sind Arthrose-Patienten automatisch pflegebedürftig?

Eine Arthrose muss nicht zwangsläufig zu einer Pflegesituation führen. Es gibt gut erprobte Behandlungsmethoden, die das Fortschreiten des Knorpelabbaus erfolgreich bremsen. Diese auszuschöpfen, ist unbedingt zu empfehlen. Manche Betroffenen sind dadurch Jahre oder sogar Jahrzehnte lang zwar an Arthrose erkrankt, erleben dadurch de facto aber kaum Einschränkungen.

Je länger die Krankheit allerdings andauert und je mehr Gelenke betroffen sind, desto wahrscheinlicher entwickelt sich die Arthrose irgendwann zu einer schmerzhaften Variante, sodass Betroffene auf Hilfe angewiesen sind. Dann ergibt es Sinn, sich Gedanken über einen Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung zu machen, die im Alltag helfen können.

Gut zu wissen!

Konservative Behandlungsmethoden wie eine entzündungsarme Ernährung und moderater Sport sollten so lange wie möglich beibehalten werden, auch wenn sich eine Pflegesituation entwickelt. Was sinnvoll ist und warum, lesen Sie im Artikel „Pflege bei Arthrose“.

Wie beeinflusst Arthrose den Pflegebedarf?

Ganz wichtig ist es, die Arthrose zu erkennen und zu behandeln. Besonders häufig kommt sie in Knie- und Hüftgelenken vor. Gefolgt von Schulter, Fingern und Handgelenken. Doch auch jedes andere Gelenk kann potenziell betroffen sein. Bemerkbar macht sich Arthrose typischerweise durch:

  • Anlaufschmerzen nach längeren Ruhephasen,
  • im späteren Stadium dauerhafte Schmerzen, die durch Belastung noch stärker werden,
  • ein Gefühl von Steifigkeit im betroffenen Gelenk,
  • Schonhaltungen, die ein schmerzendes Gelenk entlasten, und
  • Kraftverlust, (vor allem bei Arthrose im Handgelenk oder in den Fingern).

Manchmal kann man sogar hören, wie die Gelenke bei Belastung knacken oder knirschen.

Je nachdem, welche Gelenke und wie stark diese betroffen sind, beeinflusst das den Pflege-Alltag. Wenn beispielsweise beide Knie oder die Hüfte schmerzen sind, fällt jegliche Fortbewegung schwer. Sind Schulter, Handgelenk oder Finger betroffen, klappt das Treppensteigen vielleicht noch super, aber das Zubereiten von Mahlzeiten, das Waschen und Anziehen können große Probleme bereiten.

Weitere Einflüsse

Nicht nur die Erkrankung an sich, auch das Sozialleben, der Lebensstil und psychische Faktoren, wie Ängste, Sorgen und Stress, haben Einfluss darauf, wie sich die Beschwerden anfühlen und wie Betroffene damit umgehen können. Außerdem kommt es darauf an, ob die Arthrose gleichbleibend ist oder ob es zu schubweisen Verschlechterungen kommt. Etwa 40 Prozent der Betroffenen kennen akut auftretende Schmerzschübe. Wie lange diese dauern und wie oft sie auftreten, ist individuell verschieden. Oft sind aber stressige Episoden zumindest Mitauslöser eines Schubs.

Hinzu kommen manchmal noch weitere Erkrankungen. Insbesondere ältere Arthrose-Patienten sind nicht selten auch von anderen Krankheiten betroffen, wie etwa Diabetes, Bluthochdruck oder Demenz. Von all diesen Faktoren hängt ab, wie sich der Pflegebedarf durch eine Arthrose verändert oder ob Unterstützung erst dadurch nötig wird.

Pflegegrad bei Arthrose: Voraussetzungen und Einstufung

Um Geldleistungen, Beratung und Hilfsmittel von der Pflegekasse zu bekommen, braucht man einen Pflegegrad. Dieser hat nichts mit dem Alter oder bestimmten Erkrankungen zu tun, sondern wird dann anerkannt, wenn jemand dauerhaft Hilfe im Alltag braucht. Dauerhaft meint in diesem Fall für voraussichtlich mehr als sechs Monate. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss dieser beantragt werden. Selbst mit einer schweren Arthrose erhalten Betroffene diesen nicht automatisch.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Arthrose

Ob die Diagnose einer Arthrose für einen Pflegegrad „reicht“, hängt davon ab, wie hoch der Hilfebedarf ist. Es gelten grundsätzlich zwei Voraussetzungen:

  • Sie brauchen für mehr als sechs Monate Hilfe von anderen Menschen im Alltag.
  • Sie haben in den vergangenen zehn Jahren für mindestens 24 Monate in die Pflegeversicherung eingezahlt. (Bei Angestellten passiert das automatisch. Privatversicherte und Selbstständige müssen aktiv einen Pflegeversicherungsvertrag abschließen. Eine Familienversicherung über den Ehepartner ist als Vorversicherungszeit ebenfalls zulässig.)

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt sich die Frage, wie hoch der Hilfebedarf ist. Wer alle paar Wochen mal ein bisschen Hilfe braucht, muss sich diese selbst organisieren und bezahlen. Nur wenn eine bestimmte Mindestmenge an Unterstützung notwendig ist, erkennt die Pflegeversicherung einen Pflegegrad an und zahlt Leistungen aus.

Übersicht: Pflegegrade bei verschiedenen Einschränkungen

Es gibt fünf Pflegegrade. Ein Grad von 1 bedeutet, dass man regelmäßig, aber nur in bestimmten Situationen Unterstützung braucht, ein Grad von 5 bedeutet höchstmöglichen Unterstützungsbedarf rund um die Uhr. Wenn ausschließlich eine Arthrose vorliegt, ist ein Pflegegrad von 1 bis 3 realistisch, in seltenen Fällen auch Pflegegrad 4. Diesen sowie Pflegegrad 5 erhalten üblicherweise aber ausschließlich Menschen, die unter verschiedenen Erkrankungen leiden. Bei Arthrose-Patienten können unterschiedliche Hilfebedarfe zum Beispiel zu folgenden Pflegegraden führen:

Pflegegrad
Grad der Beeinträchtigung
Möglicher Pflegebedarf (Beispiele)
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit • Begleitung zu Arztterminen
• Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
• Unterstützung in mindestens EINEM Bereich:
• Treppensteigen und Laufen
• Essenszubereitung, Essen und Trinken
• Körperpflege
• An- und Ausziehen
• Toilettenbenutzung / Inkontinenz
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit • Begleitung zu Arztterminen
• Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
• Unterstützung bei der Haushaltsführung, wie Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen
• Unterstützung in ZWEI bis DREI Bereichen:
• Treppensteigen und Laufen
• Essenszubereitung, Essen und Trinken
• Körperpflege
• An- und Ausziehen
• Toilettenbenutzung / Inkontinenz
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit • Begleitung zu Arztterminen
• Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
• Unterstützung bei der Haushaltsführung, wie Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen
• Hilfe bei Therapien oder Wundversorgung
• Unterstützung in mindestens VIER Bereichen:
• Treppensteigen und Laufen
• Essenszubereitung, Essen und Trinken
• Körperpflege
• An- und Ausziehen
• Toilettenbenutzung / Inkontinenz
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit • Unterstützung in allen Bereichen, die unter 3 genannt sind
• Weiteres, etwa Hilfebedarf bei der Tagesgestaltung, Orientierungsschwierigkeiten, Probleme in der Kommunikation oder Verhaltensauffälligkeiten
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Ein Hilfebedarf besteht rund um die Uhr, zum Beispiel in den Bereichen Mobilität, Ernährung, Körperpflege und kognitive Fähigkeiten.

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an vdek Pflegegrade (https://www.vdek.com/presse/glossar_gesundheitswesen/pflegegrade.html), Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Pflegegrad bei Arthrose beantragen

Betroffene können einen Pflegegrad beantragen, wenn sie im Alltag merken, dass sie regelmäßig Unterstützung brauchen. Das kann ganz unterschiedliche Bereiche betreffen, wie die Tabelle zeigt. Einen festen Zeitpunkt, wann es besonders sinnvoll oder „richtig“ ist, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen, gibt es nicht. Stattdessen ist es sinnvoll, die Entwicklung des eigenen Alltags aufmerksam zu beobachten.

Pflegetagebuch führen

Hilfreich kann dabei ein Pflegetagebuch sein. Nach mehreren Wochen, in denen kontinuierlich Tagebuch geführt wurde, ist ein guter Überblick über die nötige Hilfe möglich.

Was ist ein Pflegetagebuch?

In einem Pflegetagebuch können Betroffene schriftlich festhalten, wie viel Pflege und Unterstützung sie konkret an bestimmten Tagen benötigt haben. Insbesondere am Anfang einer Pflegesituation kann das sehr hilfreich sein, weil man sich erstmal einen Überblick verschaffen kann, welche Tätigkeiten schwerfallen oder gar nicht mehr ohne Unterstützung möglich sind. Ob das Tagebuch handschriftlich, am Computer oder in einer App geführt wird, ist unerheblich. Sinnvoll ist das, was den Betroffenen am leichtesten fällt.

Wer möchte, kann einen Vordruck aus dem Internet nutzen. Die Vordrucke orientieren sich teilweise an den Fragen, die gestellt werden, um einen Pflegegrad zu ermitteln. Einen solchen finden Sie beispielsweise hier zum Download. Vordrucke, die Minutenangaben für einzelne Hilfstätigkeiten verlangen, sind veraltet.

Die Pflegenotizen können Sie auch vorlegen, wenn der Gutachter oder die Gutachterin den Hilfebedarf einschätzt, um einen Pflegegrad zu vergeben. Wie nützlich das sein kann, zeigt sich an zwei Beispielen:

  1. Vielleicht hat die betroffene Person Schwierigkeiten damit, sich die Socken anzuziehen. Bei der Begutachtung ist sie aber logischerweise schon angezogen. Daher kann es leicht passieren, dass man in der Aufregung der Begutachtungssituation vergisst, dieses Problem zu erwähnen. Die Notizen helfen, sich an alle Schwierigkeiten zu erinnern.
  2. Vielleicht kommt zur Arthrose eine beginnende Demenz hinzu und die betroffene Person hat sich schon ein paar Male in der näheren Umgebung verlaufen. Zwar nehmen die Gutachter sich recht viel Zeit für das Gespräch, aber sie drehen keine Runde mit der zu begutachtenden Person um den Block. Damit auch die eingeschränkte Orientierung nicht unentdeckt bleibt, hilft der Eintrag ins Pflegetagebuch.

Antrag stellen

Der Antrag, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist für alle Versicherten in Deutschland gleich. Folgende Schritte sind nötig:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Hier müssen Sie den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ anfordern. Teils finden Sie ihn auch online. Privatversicherte müssen einen separaten Pflegevertrag abgeschlossen haben und sich an die entsprechende Versicherung wenden. Achtung: Der richtige Ansprechpartner ist die private Pflegepflichtversicherung! Keine private Zusatzversicherung, wie etwa eine Pflegetagegeldversicherung. Mehr Informationen für Privatversicherte gibt es auf der Webseite der Compass Pflegeberatung (https://www.compass-pflegeberatung.de/).
  2. Füllen Sie den Antrag aus: Tragen Sie alle persönlichen Daten und weitere Angaben ein – und unterschreiben Sie persönlich. Senden Sie das Dokument an die Pflegeversicherung.
  3. Machen Sie einen Termin zur Begutachtung aus: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, mit einer Begutachtung. Bei Privatversicherten meldet sich jemand von der Firma Medicproof. Bei der Pflegebegutachtung stellt ein Gutachter oder eine Gutachterin fest, wie stark die Einschränkungen der Selbstständigkeit im Alltag ausfallen. Er oder sie muss auch beraten und über sinnvolle Hilfsmittel aufklären, die den Alltag erleichtern können. Das Verfahren ist für alle – gesetzlich und privat – Versicherten gleich. Die Begutachtung findet in der Regel bei der Person zuhause statt, die den Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat. Wenn nötig, ist auch eine Begutachtung im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik möglich.
  4. Nehmen Sie den Bescheid in Empfang: Nach dem Besuch schickt der Gutachter oder die Gutachterin eine Empfehlung an die Pflegeversicherung, welcher Pflegegrad angemessen wäre und welche Hilfsmittel sinnvoll wären. In aller Regel kommt die Versicherung dieser Empfehlung nach. Die Entscheidung über den Pflegegrad wird Ihnen schriftlich innerhalb von 25 Arbeitstagen mitgeteilt. In dringenden Fällen muss es schneller gehen. Ab dem Monat der Antragstellung können Sie Leistungen nutzen – auch rückwirkend.
  5. Legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein: Falls Sie mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diesen sollten Sie gut begründen. Erklärungen und hilfreiche Atteste können Sie nachreichen. Beim Widerspruch können spezialisierte Verbände wie der SoVD oder der VDK weiterhelfen.

Können Angehörige den Antrag für Arthrose-Patienten stellen?

Ganz wichtig ist es, dass Betroffene persönlich den Antrag auf Leistungen bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Angehörige dürfen zwar beraten und beim Ausfüllen helfen, wenn beispielsweise die Finger beim Schreiben oder Tippen schmerzen. Doch Betroffene müssen selbst den Antrag verstehen und eigenhändig unterschreiben.

Ist das nicht möglich, dürfen Angehörige oder Freunde die Antragstellung nur mit einer entsprechenden Vollmacht übernehmen. Liegt eine rechtliche Betreuung vor, darf die Betreuungsperson auf Wunsch den Antrag stellen und unterschreiben. Wenn Betroffene den Antrag nicht selbst stellen können, aber auch weder eine Vollmacht noch eine Betreuung vorliegt, dann müssen die Angehörigen sich ans Betreuungsgericht wenden, das am örtlichen Amtsgericht angesiedelt ist, und eine Betreuung anfordern.

Pflegebegutachtung bei Arthrose: Ablauf und Kriterien

Wie bereits erwähnt, übernehmen speziell geschulte Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof die Begutachtung. Am vereinbarten Termin schauen sie sich an, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Alltagssituationen agieren kann.

Begutachtungsverfahren

Das Verfahren ist dabei für alle Menschen gleich. Es werden Fragen und kleine Aufgaben in sechs Modulen gestellt. Das sind:

  1. Mobilität (etwa Treppen steigen und sich selbstständig im Bett umdrehen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (etwa Orientierung und Kommunikation)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (etwa Ängste und Depressionen)
  4. Selbstversorgung (etwa Essen, Trinken und Körperpflege)
  5. Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen (etwa Medikamenteneinnahme und Arztbesuche)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (etwa das Durchführen von mehrschrittigen Handlungen und Kontaktpflege)

In diesen Modulen werden Punkte zu insgesamt 64 Fragen vergeben. Je unselbstständiger das Leben gelingt, desto mehr Punkte gibt es.

Außerdem gibt es noch 14 Fragen in zwei weiteren Modulen, nämlich

  1. Außerhäusliche Aktivitäten (etwa Nutzung von Bus und Bahn oder der Besuch von Theater, Kirche oder Sport) und
  2. Haushaltsführung (etwa aufräumen, putzen, Wäsche waschen und der Umgang mit Finanzen und Behördenangelegenheiten).

Diese Extramodule geben zwar keine Punkte, sollen aber dabei helfen, die Lage einzuschätzen und einen eventuellen Bedarf an Hilfsmitteln zu erkennen.

Ganz wichtig ist es, alle Fragen ehrlich zu beantworten. Gerade Erkrankte neigen manchmal dazu, sich tapferer oder stärker zu geben, als sie im Alltag eigentlich sind. Insbesondere bei einer Pflegebegutachtung ist das aber schädlich, weil die Gutachter nur Punkte in den Bereichen vergeben, in denen sie einen Hilfebedarf erkennen können. Legen Sie hier keinen falschen Heldenmut an den Tag, sondern beschreiben und zeigen Sie ehrlich, wie die Lage ist. Nur dann können Sie die Unterstützungsleistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Wie viele Punkte führen zu welchem Pflegegrad?

Jedem Pflegegrad ist eine feste Spanne an Punkten zugeordnet.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte.

Wer weniger als 12,5 Punkte erhält, gilt nicht als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes.

Gut zu wissen!

Manchmal kann das Ergebnis sehr knapp sein. Jemand mit 26 Punkten bekommt nur Pflegegrad 1 und somit eingeschränkte Leistungen. Mit nur einem Punkt mehr gibt es Pflegegrad 2 und somit das volle Leistungsspektrum. Auch deshalb sind Ehrlichkeit und ein Pflegetagebuch so hilfreich, um wirklich den gesamten Pflegebedarf darstellen zu können.

Welche Leistungen gibt es für Pflegebedürftige mit Arthrose?

Die meisten Pflegebedürftigen mit Arthrose bekommen zuhause Unterstützung von Angehörigen, Hilfskräften und eventuell einem Pflegedienst. Für diese und weitere Hilfen stellt die Pflegeversicherung verschiedene Leistungstöpfe zur Verfügung: die sogenannten ambulanten Hilfen. Diese lassen sich miteinander nach bestimmten Regeln kombinieren. Das System ist sehr flexibel, dadurch aber auch nicht ganz leicht zu durchschauen.

Im Pflegegrad 1 gibt es nur Basisleistungen in Form des Entlastungsbetrags. Auch kostenlose Beratungen, Kurse, Hilfsmittel und bestimmte Bonusgelder sind bei Bedarf möglich.

Ab Pflegegrad 2 stehen sämtliche Leistungstöpfe zur Verfügung. Die Höhe steigt mit jedem Pflegegrad an. Die drei wichtigsten ambulanten Leistungen sind das Pflegegeld, die Pflegesachleistung und der Entlastungsbetrag.

Außerdem gibt es in allen Pflegegraden bis zu 40 Euro pro Monat, um zu verbrauchende Hilfsmittel zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Leistungen, die teils monatlich, teils jährlich genutzt werden können. Hier ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten.

Ambulante Hauptleistungen pro Monat

Entlastungs-betrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Hilfsmittel zum Verbrauch 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Pflegegeld
bis 12/23
ab 01/24 1

#
#

316 €
316 €

545 €
545 €

728 €
764 €

901 €
946 €
Sachleistung
bis 12/23
ab 01/24 1

#
#

724 €
760 €

1363 €
1431 €

1693 €
1778 €

2095 €
2200 €

# nur über den Entlastungsbetrag nutzbar                                         1 weitere Erhöhung ab 2025 geplant

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen haben unabhängig vom Pflegegrad einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Damit lassen sich Alltagshilfen, wie eine Haushaltshilfe oder ein Hausnotruf, finanzieren. Manche Hilfen bezahlt die Pflegekasse auf Antrag direkt. Andere muss man zunächst selbst bezahlen und dann die Rechnung einreichen.

Die Besonderheit ist: Man muss den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat nutzen, sondern kann den Anspruch oder Teile davon auch ansparen. Personen, die an schubweiser Arthrose erkrankt sind, können den gesammelten Betrag also dann nutzen, wenn ein Schub viel Hilfe nötig macht. Allerdings lässt sich das Geld nicht ewig aufheben. Bis Ende Juni des Folgejahres müssen die Entlastungsbeträge eines Jahres verbraucht sein – sonst verfallen sie. Alle angesparten Entlastungsbeträge des Jahres 2023 müssen beispielsweise bis Ende Juni 2024 aufgebraucht sein.

Hilfsmittel zum Verbrauch

Als zu verbrauchende Hilfsmittel gelten etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken oder Bettschutzeinlagen. Betroffene können sich das, was sie individuell brauchen, entweder monatlich selbst besorgen und eine Erstattung bei der Pflegekasse anfordern. Oder man lässt sich jeden Monat automatisch eine Box mit den gewünschten Hilfsmitteln schicken und lässt den Anbieter direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Das ist zum Beispiel auch hier bei Sanubi möglich.

Pflegegeld und Sachleistung

Zusätzlich lässt sich ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld oder die Sachleistung nutzen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.

Pflegegeld ist – wie der Name vermuten lässt – eine Geldzahlung. Pflegebedürftige bekommen das Geld, was ihrem Pflegegrad entspricht, aufs Konto und können es frei verwenden, zum Beispiel als Aufwandsentschädigung für helfende Angehörige oder Freunde.

Die Pflegesachleistung ist zur Abrechnung mit einem professionellen Pflegedienst gedacht. Kommt dieser ein- oder mehrmals pro Woche, muss vorher ein Vertrag geschlossen werden. Die abgesprochenen Leistungen werden dann direkt von der gesetzlichen Pflegekasse bezahlt. Privatversicherte müssen, wie bei Krankheitskosten auch, zunächst die Rechnung begleichen und können sich dann das Geld von ihrer Pflegeversicherung zurückholen.

Wird das Sachleistungsbudget eines Monats nicht aufgebraucht, gibt es zwei Möglichkeiten:

Bis zu 40 Prozent der Sachleistung können statt für einen Pflegedienst auch für Entlastungsleistungen genutzt werden. Dafür ist ein Antrag auf Umwandlung bei der Versicherung nötig.

Alternativ kann man sich den restlichen Prozentsatz anteilig vom Pflegegeldhöchstsatz des eigenen Pflegegrads auszahlen lassen. Das klingt kompliziert und meint: Wenn man zum Beispiel nur die Hälfte der Sachleistung für den Pflegedienst genutzt hat, in Pflegegrad 2 also 362 von 724 Euro, dann kann man sich noch die Hälfte des Pflegegeldes von Pflegegrad 2 zur freien Verfügung auszahlen lassen, also 158 von 316 Euro.

Weitere ambulante Leistungen

Zusätzlich zu den genannten gibt es weitere Leistungen, die Betroffene bei Bedarf zusätzlich beantragen können. Details zu den einzelnen Leistungen finden Sie hier:

Ambulante Nebenleistungen pro Monat

PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Tages- / Nachtpflege # 689 € 1298 € 1612 € 1995 €
Zuschuss für ambulante WGs 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €

# nur über den Entlastungsbetrag nutzbar

Ambulante Leistungen pro Jahr

PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Verhinderungspflege privat 0 € 474 € 817,50 € 1092 € 1351,50 €
Verhinderungspflege professionell 0 € 1612 € 1612 € 1612 € 1612 €
Kurzzeitpflege 0 € 1773 € 1773 € 1773 € 1773 €

# nur über den Entlastungsbetrag nutzbar

Die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege werden bald zu einem gemeinsamen jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst. Das Gesetz dazu ist bereits beschlossen. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bis zum Alter von 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 gibt es das Entlastungsbudget zur flexiblen Verwendung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits ab 1.1.2024. Für alle anderen Pflegebedürftigen tritt die neue Regelung ab 1.7.2025 in Kraft. Dann beträgt das gemeinsame Entlastungsbudget 3539 Euro pro Jahr.

Ambulante Leistungen bei Bedarf

PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Anschubfinanzierung für ambulante WGs 2500 € 2500 € 2500 € 2500 € 2500 €
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds 4000 € 4000 € 4000 € 4000 € 4000 €
Technische Pflege- Hilfsmittel Leihweise kostenlos. Sonst werden 90 Prozent der Kosten übernommen, wobei der Eigenbetrag maximal 25 € pro Hilfsmittel betragen darf Leihweise kostenlos. Sonst werden 90 Prozent der Kosten übernommen, wobei der Eigenbetrag maximal 25 € pro Hilfsmittel betragen darf Leihweise kostenlos. Sonst werden 90 Prozent der Kosten übernommen, wobei der Eigenbetrag maximal 25 € pro Hilfsmittel betragen darf Leihweise kostenlos. Sonst werden 90 Prozent der Kosten übernommen, wobei der Eigenbetrag maximal 25 € pro Hilfsmittel betragen darf Leihweise kostenlos. Sonst werden 90 Prozent der Kosten übernommen, wobei der Eigenbetrag maximal 25 € pro Hilfsmittel betragen darf

Die Leistungen bei Bedarf lassen sich in der entsprechenden Lebenssituation mit entsprechenden Nachweisen beantragen. Typisch ist es zum Beispiel, dass Betroffene ihr Badezimmer pflegegerecht umbauen lassen. Zusätzlich zu den Geldern der Pflegeversicherung gibt es noch weitere Zuschüsse, etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und teils von den Bundesländern oder Gemeinden. Umbauwillige sollten sich daher unbedingt rechtzeitig informieren, wo es welche Zuschüsse gibt und zu welchem Zeitpunkt diese beantragt werden müssen.

Stationäre Pflege

Manchmal reicht eine Versorgung zuhause nicht aus oder ist nicht möglich. Dann ist ein Umzug in ein Pflegeheim meist die beste Option. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Bewohner selbst bezahlen. Zu den Pflegekosten gibt es einen Zuschuss von der Pflegekasse in Abhängigkeit vom Pflegegrad. Das ist der Leistungsbetrag.

Menschen mit einer anerkannten Behinderung bekommen außerdem einen pauschalen monatlichen Zuschuss, wenn sie in einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung mit stationärer Pflege leben.

Gut zu wissen!

Ob eine Arthrose einen sogenannten Grad der Behinderung möglich macht, ist individuell verschieden. Wenn beispielsweise das Laufen zunehmend schwerfällt, wird eventuell eine Gehbehinderung anerkannt. Ist das der Fall, sind unabhängig vom Pflegegrad verschiedene Erleichterungen möglich. Weitere Informationen gibt es beim örtlichen Versorgungsamt.

Stationäre Leistungen pro Monat

PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Leistungsbetrag # 770 € 1262 € 1775 € 2005 €
Hilfe für Menschen mit Behinderungen 0 € 266 € 266 € 266 € 266 €

# nur über den Entlastungsbetrag nutzbar

Zusätzlich übernimmt der Staat seit einigen Jahren für alle Pflegeheimbewohner einen prozentualen Anteil der selbst zu zahlenden Pflegekosten. Der Prozentsatz ist abhängig davon, wie lange jemand schon in einem Pflegeheim lebt. Entscheidend sind nicht Kalenderjahre, sondern Wohnjahre. Die Zählung beginnt in dem Monat, in dem jemand zum ersten Mal in ein Pflegeheim gezogen ist. Der Zuschuss muss nicht separat beantragt werden, sondern wird automatisch berücksichtigt.

Staatlicher Zuschuss je nach Wohndauer

1. Wohnjahr
2. Wohnjahr
3. Wohnjahr
4. Wohnjahr
Zuschuss zu den selbst zu tragenden Pflegekosten
bis 12/23
ab 01/24

5 %
15 %

25 %
30 %

45 %
50 %

70 %
75 %

Wann ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?

Im Laufe der Zeit kann sich die Pflegesituation häufig noch ändern. Dafür kann es viele Gründe geben. Vielleicht schreitet die Arthrose weiter voran und es fallen zunehmend mehr alltägliche Handlungen schwer. Vielleicht kommen auch weitere Erkrankungen mit anderen Beschwerden hinzu. Oder die Alterungsprozesse fordern ihren Tribut.

Egal warum: Wenn die Selbstständigkeit deutlich abnimmt, ist es sinnvoll, eine Höherstufung zu beantragen. Sie ermöglicht einen höheren Pflegegrad und somit weitere Leistungen von der Pflegekasse. Insbesondere Personen, die bisher nur Pflegegrad 1 anerkannt bekommen haben, profitieren von einer Höherstufung, da ab Pflegegrad 2 sämtliche Leistungen zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen!

Bei Pflegegraden gibt es keinen Bestandsschutz! Im ungünstigsten Fall kann es daher passieren, dass bei einer erneuten Begutachtung ein geringerer oder gar kein Pflegegrad mehr anerkannt wird, falls es vorher nach unten schon knapp war. Ein erneuter Antrag ist deshalb nur dann anzuraten, wenn sich deutliche Verschlechterungen ergeben haben oder wenn das Ergebnis beim letzten Mal nach oben hin knapp war und nur wenige Punkte mehr einen höheren Pflegegrad ergeben hätten.

Um eine Höherstufung zu erwirken, ist wieder der „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ nötig. Diesmal allerdings als „Höherstufungsantrag“, wofür es meist ein separates Kästchen gibt. Das Verfahren ist das gleiche wie beim ersten Mal: Formular ausfüllen, Begutachtung mitmachen, Bescheid erhalten. Im Idealfall gibt es dann einen höheren Pflegegrad und mehr Leistungen.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Arthrose