Die AOK Baden-Württemberg ist Teil der AOK-Gemeinschaft, bestehend aus elf eigenständigen regionalen Krankenkassen, die sich über das gesamte Bundesgebiet erstrecken. Mit über 20,9 Millionen Mitgliedern und einer Versorgung von etwa 27 Millionen Menschen in Deutschland ist die AOK eine der größten Krankenversicherungen im Land.
In Baden-Württemberg werden an 14 lokalen Bezirksdirektionen über 4,6 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg betreut. Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Gesundheitsversorgung haben bei ihr hohe Priorität. Im August 2022 wurde die AOK Baden-Württemberg zu Deutschlands nachhaltigster Krankenkasse gekürt.[1]
Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg ist seit Januar 2020 Johannes Bauernfeind.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Postanschrift aller Bezirksdirektionen
AOK-Bezirksdirektion Bodensee-Oberschwaben
Charlottenstraße 49
88212 Ravensburg
AOK-Bezirksdirektion Heilbronn-Franken
Allee 72
74072 Heilbronn
AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
Am Rheinfels 2
79761 Waldshut
AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr
Gottlob-Molt-Straße 1
71636 Ludwigsburg
AOK-Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein
Kriegsstraße 41
76133 Karlsruhe
AOK-Bezirksdirektion Neckar-Alb
Europastraße 4
72072 Tübingen
AOK-Bezirksdirektion Neckar-Fils
Plochinger Straße 13
73730 Esslingen
AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald
Zerrennerstraße 49
75172 Pforzheim
AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg
Pfeifergässle 21
73525 Schwäbisch Gmünd
AOK-Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald
Renzstraße 11-13
68161 Mannheim
AOK-Bezirksdirektion Schwarzwald-Baar-Heuberg
Schwenninger Straße 1/2
78048 Villingen-Schwenningen
AOK–Bezirksdirektion Stuttgart-Böblingen
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
AOK-Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein
Fahnenbergplatz 6
79098 Freiburg
AOK-Bezirksdirektion Ulm-Biberach
Schwambergerstraße 14
89073 Ulm
Telefonnummer
0711 76161923
info@bw.aok.de
Website
Termine
Um einen Termin bei Ihrer AOK Bezirksdirektion zu vereinbaren, können Sie die Online-Suchfunktion der AOK nutzen. Mithilfe Ihrer Postleitzahl finden Sie so Ihren lokalen Ansprechpartner mitsamt aller Kontaktdaten. Alternativ bietet die AOK Baden-Württemberg auch einen Rückrufservice an, um Anliegen telefonisch besprechen zu können.
Beschwerden über Kasse
Möchten Sie sich mit Kritik an die AOK Baden-Württemberg wenden, tragen Sie dafür alle Daten in das Kontaktformular ein. Ihre Beschwerde wird dann schnellstmöglich bearbeitet und sorgt für hilfreiches Feedback an die AOK. Es ist auch möglich, telefonisch Feedback an die Krankenkasse zu geben. Unter der Telefonnummer 0711 76161923 erreichen Sie rund um die Uhr Mitarbeitende der AOK.
Pflege und Pflegeleistungen der AOK Baden-Württemberg
Bei pflegebedürftigen Menschen, die beispielsweise aufgrund eines Unfalls, einer Behinderung oder des Alters auf Hilfe angewiesen sind, besteht Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad anerkannt wurde. Der Pflegegrad dient als Maßstab für die Einschränkungen und das benötigte Maß an Unterstützung sowie als Grundlage für die Art und den Umfang der Leistungen.
Die AOK Baden-Württemberg Pflegekasse bietet ihren Versicherten folgende Unterstützungen an:
Leistungen
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflegeleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegegrad beantragen bei der AOK Baden-Württemberg
Die Leistungen der Pflegekasse sind eng verknüpft mit der Erteilung eines Pflegegrades. Dieser gibt Aufschluss darüber, in welchen Bereichen und in welchem Umfang pflegerische Unterstützung nötig ist. Mit zunehmendem Pflegebedarf steigt deshalb in vielen Fällen auch der monatliche Betrag, der Ihnen aus den einzelnen Leistungen der Pflegekasse zusteht.
Um einen Pflegegrad bei der AOK Baden-Württemberg zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie oder eine berechtigte Person füllen den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Baden-Württemberg Pflegekasse aus. Dies kann direkt online im beschreibbaren Formular erfolgen. Der Antrag lässt sich aber auch ausdrucken. Sind alle Daten eingetragen, unterschreiben Sie den Vordruck und senden ihn per Post an die Pflegekasse.
- Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingetroffen, beauftragt die AOK Baden-Württemberg den Medizinischen Dienst (MD), ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit zu erstellen.
- Der MD vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung, die bei Ihnen Zuhause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung stattfindet. Anhand eines bundesweit standardisierten Verfahrens möchte der MD prüfen, wie schwer die Behinderung oder Erkrankung ist, wie viel personelle Unterstützung von Nöten ist und wie selbstständig der Alltag noch bewältigt werden kann.
Tipp: Sie müssen den Termin nicht alleine wahrnehmen. Bitten Sie gerne eine Vertrauensperson, sie bei der Begutachtung zu begleiten.
- Mithilfe von sechs Modulen bewertet der MD den Grad der Pflegebedürftigkeit. Hierbei werden u.A. Mobilität, Selbstversorgung und auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten berücksichtigt. In einem Gutachten werden alle Module mit einem Punktesystem ausgewertet und gewichtet. Hieraus ergibt sich dann der Pflegegrad.
- Sie erhalten automatisch Post von der Pflegekasse. Die umfasst nicht nur das Gutachten des MD, sondern auch ggf. den entsprechenden Leistungsbescheid.
Antrag auf Pflege der AOK Baden-Württemberg
Unser Tipp!
Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.
Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Baden-Württemberg
Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für alle Pflegepersonen, die sich um ein Familienmitglied oder jemanden aus dem Bekanntenkreis kümmern. Wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder auch Reha für pflegende Angehörige eine Zeit lang nicht verfügbar ist, kann die Verhinderungspflege einspringen. Dabei übernehmen Angehörige, Freunde oder auch ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege für einen Zeitraum von bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr.
Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten finanzielle Unterstützung von bis zu 1.612 Euro pro Monat, um die zusätzlichen Kosten abzudecken.
Besonderheiten
- Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege setzt voraus, dass die häusliche Pflege bereits mindestens 6 Monate besteht
- nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, sodass Versicherten insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Monat zustehen können
- Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt
Formular
Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege der AOK Baden-Württemberg aus – ob direkt online oder aber handschriftlich auf dem ausgedruckten Formular ist dabei egal. Wichtig ist, dass Sie den Antrag am Ende unterschreiben und an die AOK per Post zurücksenden. Die Adresse finden Sie im unteren Bereich des Antrags. Bei Fragen oder Problemen in Bezug auf die Antragsstellung, helfen Ihnen die Mitarbeitenden der AOK unter der Telefonnummer 0711 76161923 gerne weiter.
Reha und Kur beantragen bei der AOK Baden-Württemberg
Eine Kur oder Rehamaßnahme zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Patientinnen und Patienten mithilfe von z.B. medizinischen Anwendungen, Bewegungstherapien oder Entspannungsübungen zu verbessern oder wiederherzustellen. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass eine Kur besonders der Vermeidung oder Linderung chronischer Krankheiten dient, während eine Reha darauf abzielt, den Versicherten dabei zu helfen, ihre Gesundheit und Selbstständigkeit im Alltag wiederherzustellen.
Die Dauer der Maßnahmen kann ebenfalls variieren: Eine Vorsorgekur umfasst in der Regel bis zu 3 Wochen, während eine Rehamaßnahme etwa 15 Behandlungstage andauert.
Ob ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt am besten geeignet ist, kann gemeinsam mit dem Hausarzt oder der Hausärztin sowie den Mitarbeitenden der jeweiligen Krankenkasse entschieden werden.
Besonderheiten
- wird die Maßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in Anspruch genommen, ist für die Genehmigung nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft zuständig
- findet die Kur oder Reha stationär statt, müssen Versicherte mit einem Eigenanteil von 10 Euro pro Kalendertag rechnen
Formular
Den Antrag für eine Kur oder Reha erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. In einem Beratungsgespräch wird vorab erörtert, ob eine Kur oder Reha medizinisch notwendig ist und wenn ja, welche Form, also ob stationär oder ambulant, für Ihren Fall die beste Wahl wäre. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann, zusammen mit einem ärztlichen Attest über die Notwendigkeit der Maßnahme bei Ihrer AOK Baden-Württemberg ein.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Baden-Württemberg
Unter Kurzzeitpflege versteht man die vorübergehende stationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf in einer geeigneten Einrichtung. Sie wird notwendig, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr geleistet werden kann, sei es aufgrund von Umbauarbeiten, der Abwesenheit der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Es besteht auch die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in Reha- oder Kureinrichtungen während einer Kur für pflegende Angehörige in Anspruch zu nehmen. Im Unterschied zur Verhinderungspflege erfolgt die Betreuung nicht zu Hause, sondern in einer stationären Einrichtung.
Die Pflegekasse der AOK Baden-Württemberg unterstützt mit einem Betrag von bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr die Betreuung und medizinische Behandlungen. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten (Hotelkosten) müssen jedoch von den Versicherten selbst getragen werden.
Besonderheiten
- Voraussetzung für die Beantragung ist ein Pflegegrad 2 oder höher
- um die sogenannten Hotelkosten zu decken, kann der Entlastungsbetrag herangezogen werden
- wie bei der Verhinderungspflege können zusätzlich zur Kurzzeitpflege nicht verbrauchte Leistungen aus der Verhinderungspflege zur Finanzierung des finanziellen Mehraufwands herangezogen werden (insgesamt somit maximal 3.386 Euro pro Jahr)
Formular
Den Antrag auf stationäre Kurzzeitpflege finden Sie auf der Website der AOK Baden-Württemberg. Ausgefüllt und unterschrieben wird er dann an postalisch an AOK – Die Gesundheitskasse 76070 Karlsruhe zurückgeschickt. Sollten Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch unter 0711 76 16 19 23 oder senden Sie eine Nachricht über das Kontaktformular.
Pflegegeld beantragen bei der AOK Baden-Württemberg
Grundsätzlich gilt: Pflegegeld erhalten alle Versicherten, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben und bei denen die Pflege durch eine Privatperson, beispielsweise aus dem Familien- oder Freundeskreis geleistet wird. In vielen Fällen wird das Pflegegeld von den Versicherten genutzt, um es als eine Art Aufwandsentschädigung an die Pflegepersonen weiterzugeben.
Pflegesachleistungen hingegen beziehen sich konkret auf pflegerische Dienste, wie beispielsweise Hilfstätigkeiten bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt, die von einem Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung geleistet werden. Die Abrechnung erfolgt nicht über die versicherte Person, sondern direkt zwischen Pflegedienstleister und der AOK Pflegekasse.
Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden und sind jeweils abhängig von der Höhe des Pflegegrades.
Folgende Beträge zahlt die AOK Baden-Württemberg pro Monat:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Wer Pflegegeld beantragen möchte, nutzt dafür den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Es handelt sich dabei um das gleiche Formular, das auch zum Beantragen oder Erhöhen des Pflegegrades benötigt wird. Auch hier ist das Verfahren das gleiche: Ausgefüllt und unterschrieben senden Sie es an Ihre AOK Pflegeversicherung zurück. Falls Fragen oder Probleme bei der Antragsstellung auftauchen, können Sie Ihre AOK Baden-Württemberg telefonisch unter 0711 76 16 19 23 erreichen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Baden-Württemberg
Unter Pflegehilfsmittel versteht man Produkte, die als Unterstützung in der häuslichen Pflege eingesetzt werden können. Sie werden grundlegend in zwei Arten unterschieden:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Viele Pflegehilfsmittel sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Dabei handelt es sich um Produkte zum Schutz der Pflegeperson oder des Versicherten, wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinladen. Ihre AOK Baden-Württemberg stellt für die Beschaffung dieser monatlich 40 Euro bereit, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.
Wer sich um den Kauf der Produkte nicht selbst kümmern kann oder möchte, kann einen Vertragspartner der AOK damit beauftragen. Ihr Vorteil: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Lieferanten und der AOK Pflegekasse. Welche Apotheke oder welches Sanitätshaus dabei für Sie in Frage kommt, können Sie gerne mit den Mitarbeitenden der AOK Baden-Württemberg besprechen.
Voraussetzungen
- Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1
- die Produkte werden in der häuslichen Pflege und nicht in einer stationären Einrichtung verwendet
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Baden-Württemberg?
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges und komfortables Leben. Dazu gehören unter anderem elektrische Pflegebetten, Aufstehhilfen oder Hausnotrufsysteme. Der Eigenanteil für Versicherte beträgt 10% der Kosten, jedoch maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel. Einige Hilfsmittel wie Pflegebetten werden leihweise überlassen, wodurch der Eigenanteil entfällt.
Gut zu wissen!
Technische Hilfsmittel, die nicht dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, wie z.B. Rollstühle oder Toilettensitze, werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der AOK Krankenkasse übernommen. Gleiches gilt für Inkontinenzprodukte.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die AOK Baden-Württemberg?
Der Pflegealltag einer jeder Person ist so individuell, wie die Person selbst. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Liste der technischen Hilfsmittel, die den Pflegealltag unterstützen sollen, von beträchtlichen Umfang ist. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie alle Produkte aufgelistet.
Zur Kostenübernahme stellen Sie einfach einen formlosen Antrag bei Ihrer AOK Baden-Württemberg. Per E-Mail oder Brief teilen Sie der AOK Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Art und Umfang der benötigten Hilfsmittel.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von 40 € mit der Sanubi Pflegebox
Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der AOK Baden-Württemberg
Gesundheitskurse
Eine andere Person zu pflegen ist nicht nur psychisch, sondern auch körperlich eine große Herausforderung. Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten ein großes Paket an Leistungen, damit ihre Gesundheit gestärkt wird. In zahlreichen Gesundheitskursen liegt der Fokus mal auf gesunder Ernährung, mal auf Stressbewältigung oder mal auf Bewegung. Mit der Online-Suche finden Sie Kurse in Ihrer Umgebung. Zwei Kurse pro Jahr sind für Versicherte der AOK Baden-Württemberg kostenlos.
Pflegekurse
Übernehmen Personen aus dem privaten Umfeld die Pflege eines Menschen, machen sie dies häufig zum ersten Mal. Entsprechend groß ist die Unsicherheit im Pflegealltag. Um pflegende Angehörige zu stärken und sie für die vielfältigen Anforderungen der Pflege fit zu machen, bietet die AOK Baden-Württemberg verschiedene Schulungen an. So erhalten Pflegende fundierte Informationen zu den Themen Gesundheit, Hygiene, Betreuungsrecht und Leistungen der Sozialversicherung. Aber auch spezielle Kurse für beispielsweise die Pflege von Demenzkranken werden angeboten.
Während Gruppenpflegekurse die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Angehörigen auszutauschen und Netzwerke zu bilden, gibt es auch individuelle Schulungen, in denen auf die konkrete Pflegesituation Zuhause eingegangen werden kann.
Familiencoach Pflege
Dieses Online-Selbsthilfe-Programm hilft pflegenden Angehörigen dabei, den seelisch belastenden Pflegealltag leichter zu bewältigen. Mithilfe von interaktiven Übungen, Tipps und zahlreichen Videos und Audios, lernen Sie, mit den Herausforderungen besser umzugehen und sich selbst vor Überlastung zu schützen.
Mitglied werden
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln und Mitglied bei der AOK Baden-Württemberg werden möchten, nutzen Sie die Online-Mitgliedserklärung, um alle erforderlichen Daten sicher an die AOK Baden-Württemberg zu übertragen. Beachten Sie, dass bei einem regulären Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten besteht, sofern Sie mindestens 12 Monate lang bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert waren. Es gibt jedoch auch Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch Ihre aktuelle Krankenkasse.
Gut zu wissen!
Mitglied der AOK Baden-Württemberg kann nur werden, wer eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Arbeit oder Studium in Baden-Württemberg
- Ehepartner oder -partnerin oder standesamtlich eingetragener Lebenspartner oder-partnerin sind bereits bei der AOK Baden-Württemberg versichert
- Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Baden-Württemberg
Um Ihnen den Wechsel so einfach wie möglich zu machen, bietet die AOK Baden-Württemberg einen bequemen Wechselservice an. Sie füllen lediglich den Mitgliedsantrag aus und die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenversicherung sowie alle weiteren Formalitäten. Bei Fragen zum Wechsel oder Problemen bei der Antragsstellung können Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 2652965 nutzen. Bei Anliegen rund um bereits abgeschickte Anträge, können Sie auch eine Mail an A99_onlinemes@bw.aok.de senden.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Baden-Württemberg:
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,6 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auch, berechnet die AOK Baden-Württemberg die Krankenkassenbeiträge auf Grundlage des beitragspflichtigen Einkommens ihrer Versicherten. Dabei berücksichtigt sie die Beitragsbemessungsgrenze, die 2023 bei 4.987,50 Euro pro Monat lag. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich auf insgesamt 14,6% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beteiligen sich zur Hälfte an den Kosten. Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14%. Zusätzlich erheben die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge, um ihre Finanzierung sicherzustellen. Seit 2019 beteiligt sich der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger zur Hälfte an diesen Zusatzbeiträgen.
Nutzen Sie den Online-Beitragsrechner, um zu erfahren, wie hoch Ihr monatlicher Beitrag bei der AOK Baden-Württemberg ist.
Zuzahlung
Zuzahlungen werden immer dann fällig, wenn Arznei- und Heilmittel beansprucht werden oder Krankenhausbehandlungen und Rehaaufenthalte notwendig waren. Ausnahmen gibt es allerdings bei Kindern und Jugendlichen – sie sind in der Regel von den Zuzahlungen befreit.
Liegen Ihre Zuzahlungen pro Jahr über der Belastungsgrenze, können Sie sich auch als erwachsene Person von den Zuzahlungen befreien lassen.
Im Zuzahlungsrechner der AOK erfahren Sie Ihren individuellen Höchstwert.
Gut zu wissen!
Die AOK Baden-Württemberg ermittelt die Belastungsgrenze anhand des gesamten Haushaltseinkommens, das heißt, dass auch Angehörige, die mit Ihnen im Haushalt leben, auf die Belastungsgrenze Einfluss haben.