Die AOK Hessen ist eine der regionalen Krankenkassen, die gemeinsam seit über 130 Jahren die AOK-Gemeinschaft bilden. Als eine der bedeutendsten Krankenversicherungen im Bundesland Hessen versorgt die AOK Hessen über 1,7 Millionen Versicherte, also mehr als ein Viertel aller Menschen im Bundesland.

An 54 Standorten kümmern sich ca. 4100 Mitarbeitende um die gesundheitlichen Belange ihrer Versicherten in Hessen und legen dabei auch einen Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. So ist die AOK Hessen Mitbegründerin der Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren – Die hessische Initiative“, die seit 2013 Unternehmen durch Netzwerktreffen, Fachveranstaltungen und Kompetenztrainings unterstützt.

Den Vorstand der AOK Hessen bilden Detlef Lamm als Vorstandsvorsitzender, Dr. Michael Karner als sein Stellvertreter und Dr. Isabella Erb-Herrmann.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Basler Straße 2

61352 Bad Homburg v.d.H.

Postanschrift

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

64520 Groß-Gerau

Telefonnummer

0800 00 00 255

E-Mail
E-Mail bitte über das Kontaktformular versenden

Website

www.aok.de/hessen

Termine

Möchten Sie einen Termin bei der AOK Hessen vereinbaren, können Sie das Kontaktformular hier unter nutzen. Oder Sie wenden sich direkt an eine Servicestelle in Ihrer Nähe. Geben Sie hierfür Ihre Postleitzahl hier an und Sie erhalten die Adresse und Kontaktmöglichkeiten für Ihre AOK vor Ort.

Beschwerden über Kasse

Ob Lob oder Kritik: Feedback hilft der AOK Hessen, sich zu verbessern und die Belange ihrer Versicherten besser zu verstehen. Mithilfe des Kontaktformulars können die Mitarbeitende der AOK Hessen Ihr Anliegen schnell und unkompliziert entgegennehmen.

Pflege und Pflegeleistungen der AOK Hessen

In Hessen sind mehr als 350.000 Menschen auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. Um Betroffene und ihre Angehörigen zu unterstützen, bietet die AOK Hessen im Rahmen der Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an. Je nach Höhe des individuellen Pflegegrades kann der Umfang der Leistung variieren. Wir haben für Sie alle Pflegeleistungen übersichtlich zusammengefasst:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der AOK Hessen Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegekasse hängen von der Feststellung eines Pflegegrades ab. Dieser Grad gibt Auskunft darüber, in welchen Bereichen und in welchem Umfang pflegerische Unterstützung erforderlich ist. In vielen Fällen steigt mit dem Pflegebedarf auch der monatliche Betrag, den Sie aus den Leistungen der Pflegekasse erhalten.

Wenn Sie einen Pflegegrad bei der AOK Hessen beantragen möchten, befolgen Sie diese Schritte:

  1. Sie oder eine berechtigte Person füllen den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Hessen Pflegekasse aus. Dies kann direkt online über das ausfüllbare Formular erfolgen. Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken, alle erforderlichen Informationen eintragen, den Vordruck unterschreiben und per Post an die Pflegekasse senden.
  2. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt die AOK Hessen den Medizinischen Dienst (MD), ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zu erstellen.
  3. Der MD vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung, die entweder bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung stattfindet. Mittels eines bundesweit standardisierten Verfahrens prüft der MD, wie stark die Behinderung oder Erkrankung ist, wie viel personelle Unterstützung erforderlich ist und wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann.

Tipp: Sie müssen den Termin nicht alleine wahrnehmen. Gerne können Sie eine Vertrauensperson bitten, Sie bei der Begutachtung zu begleiten.

  1. Der MD bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit mithilfe von sechs Modulen. Dabei werden Aspekte wie Mobilität, Selbstversorgung sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten berücksichtigt. Alle Module werden in einem Gutachten anhand eines Punktesystems ausgewertet und gewichtet, um den Pflegegrad festzulegen.
  2. Sie erhalten Post von der Pflegekasse. Diese enthält nicht nur das Gutachten des MD, sondern auch, sofern erteilt, den entsprechenden Leistungsbescheid.

Antrag auf Pflege der AOK Hessen

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Hessen

In der Pflege von Familienmitgliedern oder Freunden spielt die Verhinderungspflege eine entscheidende Rolle, um Pflegepersonen in Zeiten der Abwesenheit, sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen, zu unterstützen. Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, bei der Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen pro Kalenderjahr übernehmen können.

Besonderheiten

  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 2
  • Voraussetzung ist eine bereits bestehende häusliche Pflege von mindestens 6 Monaten
  • Kombination von ungenutzten Mitteln aus der Kurzzeitpflege, wodurch Versicherte bis zu 2.418 Euro pro Monat erhalten können, ist möglich
  • Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt
  • Als Alternative zur häuslichen Verhinderungspflege besteht die Option einer temporären stationären Unterbringung

Formular

Den Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie auf der Webseite der AOK Hessen. Er kann online am Computer ausgefüllt oder auch ausgedruckt werden. Haben Sie alle geforderten Informationen eingetragen, senden Sie das Formular an die Pflegekasse der AOK Hessen zurück.

Bei Fragen zur Antragsstellung, wählen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 00 00 255 oder nutzen das Kontaktformular.

AOK Hessen Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der AOK Hessen

In der Welt der Gesundheitsvorsorge und -förderung spielen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen eine bedeutsame Rolle. Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, von solchen Maßnahmen zu profitieren, um Gesundheitsbeschwerden wie Rückenleiden, psychische Erkrankungen oder Herz-Kreislauf-Probleme zu behandeln. Diese Programme umfassen oft medizinische Anwendungen, gezielte Bewegungstherapien und Entspannungsübungen. Ob ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt besser geeignet ist, kann in Abstimmung mit dem Hausarzt oder der Hausärztin sowie den Fachkräften der AOK Hessen entschieden werden.

Besonderheiten

  • Wer mit der Pflege eines Familienmitgliedes betraut ist und eine Pause vom Pflegealltag braucht, kann eine Kur für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen
  • zielt die Kur oder Reha darauf ab, gesundheitliche Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu verbessern, muss der Antrag bei der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden
  • auch wenn die AOK Hessen den Großteil der Kosten übernimmt: für einen stationären Aufenthalt werden für die versicherte Person 10€ pro Tag an Zuzahlungen fällig

Formular

Um einen Antrag auf eine Kur- oder Rehamaßnahme zu stellen, sprechen Sie als erstes mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie das Antragsformular, in dem auch vermerkt wird, welche Art von Aufenthalt für Ihren individuellen Heilungsverlauf der beste wäre.

Gemeinsam mit einem ärztlichen Attest reichen Sie den Antrag dann bei Ihrer AOK Hessen ein, wo über den weiteren Verlauf entschieden wird.

 

Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Hessen

Kurzzeitpflege bezeichnet die temporäre stationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf in geeigneten Einrichtungen. Sie wird notwendig, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht durchgeführt werden kann. Das kann beispielsweise im Falle von Bauarbeiten in der Wohnung oder bei einer Erkrankung der Pflegeperson nötig sein. Auch während einer Kur für pflegende Angehörige oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege genutzt werden.

Gut zu wissen: Im Unterschied zur Verhinderungspflege erfolgt die Betreuung während der Kurzzeitpflege nicht zu Hause, sondern in einer stationären Einrichtung.

Besonderheiten

  • ab Pflegegrad 2 unterstützt die AOK Hessen Pflegekasse ihre Versicherten mit monatlich bis zu 1.774 € für körperbezogene Pflegemaßnahmen in der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege können für maximal 8 Wochen je Kalenderjahr gestattet werden
  • für die zusätzliche Finanzierung können Leistungen der Ersatzpflege genutzt werden (1.612€)
  • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sind vom Versicherten selbst zu tragen

Tipp: Nutzen Sie das Geld aus dem Entlastungsbeitrag, um diese sogenannten Hotelkosten zu bezahlen

Formular

Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie bei der AOK Hessen bequem am Computer ausfüllen. Sie können Ihn aber auch ausdrucken und Ihre Daten dann händisch eintragen. Wichtig ist, dass der Antrag am Ende unterschrieben wird. Danach geht es per Post oder eingescannt und über das Kontaktformular zurück an die AOK Pflegekasse.

Antrag Kurzzeitpflege der AOK Hessen

Pflegegeld beantragen bei der AOK Hessen

In Deutschland wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden versorgt. Die AOK Hessen bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.

Der Vorteil des Pflegegeldes besteht darin, dass es nicht zweckgebunden ist. So wird es in der Regel als finanzielle Anerkennung für die Pflegepersonen verwendet.

Die Höhe des monatlichen Betrags ist abhängig vom Pflegegrad und kann bis zu 901 € pro Monat betragen.

Gut zu wissen: Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mithilfe des Pflegegeldes finanziert werden.

Neben dem Pflegegeld gibt es auch die sogenannten Pflegesachleistungen. Anders als der Name es vermuten lässt, verbirgt sich dahinter eine Geldleistung, die ab Pflegegrad 2 beantragt werden kann, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist. Pflegesachleistungen sollen die Finanzierung der körperbezogenen Pflege sicherstellen.

Gut zu wissen: Um die Abrechnung der Pflegesachleistungen müssen Sie sich nicht kümmern. Sie erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst bzw. der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse.

Folgende Beträge zahlt die AOK Hessen pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Um Pflegegeld zu beantragen, nutzen Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hierbei handelt es sich um das gleiche Formular, das auch für eine erstmalige Einschätzung oder auch Höherstufung des Pflegegrades verwendet wird. Wenn alle nötigen Daten eingetragen sind, muss der Antrag unterschrieben und an die AOK Hessen zurückgeschickt werden. Dabei können Sie den Postweg oder aber das Kontaktformular nutzen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie 365 Tage im Jahr unter der kostenfreien Servicenummer  0800 00 00 255.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Hessen

Die AOK Hessen unterstützt pflegende Angehörige finanziell bei der Beschaffung von Produkten, die in der häuslichen Pflege verwendet werden können, sogenannte Pflegehilfsmittel. Diese Produkte lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Wie der Name es schon vermuten lässt, sind diese Produkte für den einmaligen Gebrauch  gedacht und werden für den hygienischen Schutz der Pflegeperson und des Pflegebedürftigen verwendet. Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe gehören beispielsweise zu dieser Gruppe.

Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades stellt die AOK Hessen ihren Versicherten monatlich 40 € für diese Pflegehilfsmittel bereit.

Gut zu wissen: Wer sich nicht selbst um den Einkauf und die Abrechnung kümmern kann oder möchte, kann einen Vertragspartner der AOK mit der Beschaffung der Pflegehilfsmittel beauftragen. Die Rechnungsstellung und Bezahlung findet dann direkt zwischen den Partnern und der Pflegekasse statt.

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Hessen?

Technische Pflegehilfsmittel

Als technische Pflegehilfsmittel gelten Geräte, die den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern und deren Selbstständigkeit fördern, wie beispielsweise Haltegriffe und Duschhocker oder Gehhilfen. Versicherte tragen einen Eigenanteil von 10 % der Kosten, jedoch maximal 25 € pro Hilfsmittel. Insbesondere bei umfangreichen und kostspieligen Hilfsmitteln wie elektrischen Pflegebetten entfällt der Eigenanteil, da sie leihweise überlassen werden.

Gut zu wissen: Handelt es sich bei den Pflegehilfsmitteln um Produkte, die nicht vordergründig die Pflege unterstützen, werden die Kosten nicht von der Pflegekasse, sondern von der AOK Krankenkasse übernommen. Das gilt beispielsweise für Inkontinenzprodukte und Rollstühle.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der AOK Hessen?

Die Auswahl an technischen Hilfsmitteln ist sehr umfangreich. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes bietet eine detaillierte Auflistung sämtlicher verfügbarer Produkte. Anhand von Produktgruppen finden Sie so genau die Unterstützung, die Sie für Ihren individuellen Pflegealltag benötigen.

Für die Kostenerstattung können Sie einen Antrag bei Ihrer AOK Hessen stellen. Übermitteln Sie dazu einfach per E-Mail oder Brief die Angaben zur versicherten Person, wie Namen, Geburtsdatum und Versichertennummer. Fügen Sie außerdem Informationen über die Art und den Umfang der benötigten Hilfsmittel bei.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der AOK Hessen

Pflegekurse

Pflegekurse sind ein Schulungsangebot, das sich speziell an pflegende Angehörige richtet. In den Kursen soll nützliches Basiswissen rund um die häusliche Pflege vermittelt werden. Teilnehmende lernen nicht nur die richtigen Handgriffe und rückenschonendes Arbeiten, sondern bekommen auch einen Einblick in Betreuungsrecht und die Leistungen der Sozialversicherung.

Wer einen Kurs speziell zu dem Thema Demenz oder Pflege von Kindern sucht, wird bei dem großen Angebot der AOK Hessen sicher fündig

AOK-Pflegenavigator

Der AOK-Pflegenavigator ist ein Onlineangebot der AOK, das Ihnen die Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung, einem Pflegedienst oder allgemeinen Unterstützungsangeboten erleichtern kann.

Hier finden Sie detaillierte Informationen über die Pflegeheime, Tages- und Nachtpflegen in Ihrer Nähe. Neben den Kontaktdaten listet der Pflegenavigator auch Informationen zu unterschiedlichen Qualitätsindikatoren auf, sodass Sie sich bereit von Zuhause aus einen ersten Eindruck von den Einrichtungen machen können.

Familiencoach Pflege

Mit diesem Online-Selbsthilfe-Programm der AOK werden kostenlose Videos, interaktive Übungen und Tipps für alle angeboten, deren seelische Gesundheit durch die Herausforderungen der Pflege beeinträchtigt wird. Das Programm beschäftigt sich besonders mit belastenden Gefühlen, die bei der Pflege entstehen können und zeigt Wege, um mit ihnen umzugehen und für Entlastung zu sorgen.

Mitglied werden

Sie möchten zur AOK Hessen wechseln? Dann füllen Sie den Mitgliedsantrag der AOK Hessen am besten direkt online aus.

Beachten Sie dabei, dass bei einem herkömmlichen Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt, sofern Sie mindestens 12 Monate lang bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert waren. Es gibt jedoch besondere Kündigungsrechte, wie beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch Ihre aktuelle Krankenkasse.

Gut zu wissen!

Da es sich bei der AOK Hessen um eine regionale Krankenkasse handelt, muss eine der folgenden Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sein:

  • Sie wohnen in Hessen
  • Sie arbeiten oder studieren in Hessen
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin ist bereits bei der AOK Hessen versichert
  • Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Hessen

Haben Sie den Antrag ausgefüllt und abgeschickt, kümmert sich die AOK Hessen um die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse und alle weiteren Formalitäten. Wenn Ihr Antrag geprüft und bestätigt wurde, erhalten Sie Post von der AOK Hessen mit Ihren Mitgliedsunterlagen.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Hessen

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,6 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Die Berechnung Ihrer Krankenkassenbeiträge erfolgt grundsätzlich auf Basis Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns, wobei die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.837,50 € liegt. Der allgemeinen Beitragssatz wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

Zur Berechnung Ihres individuellen Kassenbeitrags können Sie den Beitragsrechner der AOK Hessen verwenden.

Zuzahlung

Im Allgemeinen sind Versicherte dazu verpflichtet, Zuzahlungen für medizinische Leistungen wie Arzneimittel zu leisten. Um finanzielle Überforderungen zu vermeiden, wurde jedoch eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen festgelegt (bei chronisch Kranken 1 %). Sollte diese Grenze im laufenden Kalenderjahr überschritten werden, besteht die Möglichkeit, sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen.

Der Zuzahlungsrechner der AOK Hessen hilft Ihnen dabei, Ihren persönlichen Zuzahlungsbeitrag zu ermitteln und stellt außerdem das entsprechende Antragsformular für die Zuzahlungsbefreiung bereit.

AOK Hessen Onlineantrag