Die AOK Niedersachsen ist eine der elf eigenständigen regionalen Krankenkassen, die zusammen die AOK-Gemeinschaft bilden und im gesamten Bundesgebiet vertreten sind. Als eine der größten Krankenversicherungen in Deutschland versorgt die AOK mehr als 20,9 Millionen Mitglieder und etwa 27 Millionen Menschen im Land.
Der sozial- und unternehmenspolitische Kurs der AOK Niedersachsen wird maßgeblich vom Verwaltungsrat gestaltet. Dieser besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Postanschrift
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
30142 Hannover
Telefonnummer
0511 8701-0
E-Mail
aok.service@nds.aok.de
Website
https://www.aok.de/pk/niedersachsen
Termine
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten online eine bequeme Möglichkeit, einen Termin in einem der Servicecenter in der Nähe zu vereinbaren. Außerdem kann für alle Anliegen auch die kostenfreie Servicenummer 0800 026 56 37 genutzt werden.
Beschwerden über Kasse
Möchten Sie Lob oder auch Kritik loswerden, nutzen Sie am besten das Kontaktformular, das die AOK Niedersachsen speziell für diesen Zweck eingerichtet hat. Um persönlich mit jemanden der AOK Niedersachsen zu sprechen, können Sie auch das kostenlose Service-Telefon unter 0800 026 56 37 anrufen.
Pflege und Pflegeleistungen der AOK Niedersachsen
In Deutschland sind knapp 5 Millionen Menschen auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Die AOK Niedersachsen bietet verschiedene Leistungen an, um sowohl die Betroffenen selbst als auch ihre Angehörigen in dieser Situation zu entlasten. Art und Umfang der Leistungen ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad. Er gibt an, wie stark jemand durch eine Behinderung oder altersbedingte Beeinträchtigungen im Alltag eingeschränkt ist.
Die Pflegekasse der AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten folgende Leistungen an:
Leistungen
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
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---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflegeleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegegrad beantragen bei der AOK Niedersachsen Pflegekasse
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung spielt eine zentrale Rolle für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Um die passende Unterstützung zu erhalten, ist die Beantragung eines Pflegegrades unerlässlich. Dieser bestimmt die Art und den Umfang der Leistungen, die von der Pflegekasse gewährt werden. Folgende Schritte sind bei der Beantragung eines Pflegegrades zu beachten:
- Um den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen, nutzen Sie das Onlineformular. Anhand Ihrer Krankenversicherungsnummer wird dann ein individuelles Formular erstellt, das Sie über einen Link herunterladen können. Ausgefüllt und unterschrieben senden Sie es dann an die AOK Niedersachsen zurück.
- Nach Einreichung des Antrags wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt, eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durchzuführen. Der MDK prüft verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung.
- Der MDK vereinbart einen persönlichen Termin bei der versicherten Person zu Hause, um den individuellen Unterstützungsbedarf zu bewerten. Es ist ratsam, wichtige Dokumente wie Medikamentenpläne und Arztgutachten bereitzuhalten. Außerdem ist es empfehlenswert, eine Vertrauensperson zum Termin zusätzlich einzuladen.
- Basierend auf der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten über den Gesundheitszustand und den Pflegebedarf der betreffenden Person.
- Die Pflegekasse trifft auf Grundlage des Gutachtens eine Entscheidung über den zugeordneten Pflegegrad. Die Ergebnisse werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Nach Erteilung des Pflegegrades stehen die entsprechenden Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
Antrag auf Pflege der AOK Niedersachsen
Unser Tipp!
Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.
Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Niedersachsen Pflegekasse
Die Verhinderungs- oder Ersatzpflege, auch bekannt als häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, stellt eine bedeutende Unterstützung für Pflegepersonen dar, die sich um Familienmitglieder oder Freunde kümmern. In Fällen, in denen die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Umständen nicht verfügbar ist, tritt die Verhinderungspflege ein. Sie ermöglicht es, dass Angehörige, Freunde oder auch ambulante Pflegedienste die Betreuung im häuslichen Umfeld für bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr übernehmen können.
Besonderheiten
- Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2
- Voraussetzung ist eine bereits bestehende häusliche Pflege von mindestens 6 Monaten
- Unbenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, wodurch Versicherten insgesamt bis zu 2.418 € pro Monat zustehen können
- Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt
- Alternativ besteht die Option einer stationären Unterbringung für die Dauer, in der die Pflegeperson verhindert ist
Formular
Um Leistungen der Verhinderungspflege zu beantragen, ist das Ausfüllen des entsprechenden Antragsformulars erforderlich. Hierfür geben Sie die Versicherungsnummer auf der Seite Antrag zur Verhinderungspflege ein und laden das generierte Formular herunter. Nach dem Eintragen Ihrer persönlichen Daten senden Sie den unterzeichneten Antrag an die angegebene Adresse Ihrer AOK Pflegekasse zurück.
Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie das Kontaktformular nutzen oder die kostenfreie Servicenummer 0800 026 56 37 wählen.
Reha und Kur beantragen bei der AOK Niedersachsen
Eine Kur oder Reha kann einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Patientinnen und Patienten leisten. Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, eine Kur oder Reha in Anspruch zu nehmen, um Beschwerden wie Rückenleiden, psychische Erkrankungen oder Herz-Kreislauf-Probleme zu behandeln. In der Regel umfassen diese Maßnahmen unter anderem medizinische Anwendungen, Bewegungstherapie und Entspannungsübungen. Die Entscheidung für einen stationären oder ambulanten Aufenthalt kann am besten gemeinsam mit dem Hausarzt, der Hausärztin und den Mitarbeitenden der Krankenkasse getroffen werden.
Besonderheiten
- Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, eine Kur oder Reha in Anspruch zu nehmen, um eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen
- Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erfolgt die Antragstellung für Kur oder Reha bei der gesetzlichen Unfallversicherung statt bei der Krankenkasse
- Soll mit der Maßnahme Ihr Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht werden, wenden Sie sich an die Rentenversicherung
Formular
Um eine Kur zu beantragen, vereinbaren Sie als Erstes einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Gemeinsam beraten Sie dort, ob alle ambulanten Möglichkeiten bisher ausgeschöpft worden sind und füllen gegebenenfalls den Kur- oder Rehaantrag gemeinsam aus. Ergänzende Informationen zu Ihrer Krankengeschichte und geeigneten Maßnahmen zur Gesundheitsverbesserung werden dort ebenfalls vermerkt.
Der Antrag wird dann per Post an die AOK Niedersachsen gesendet, die über die Genehmigung entscheidet. Sollte doch ein anderer Träger für die Kostenübernahme zuständig sein, leitet die AOK Ihren Antrag automatisch an die richtige Stelle weiter.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Niedersachsen
Die vorübergehende stationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf, bekannt als Kurzzeitpflege, ist eine wichtige Unterstützung im Pflegealltag. Sie tritt ein, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, sei es aufgrund von Umbauarbeiten, der Abwesenheit der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Gut zu wissen!
Kurzzeitpflege kann sogar in Reha- oder Kureinrichtungen erfolgen, etwa während einer Kur für pflegende Angehörige.
Besonderheiten
- Ab Pflegegrad 2 übernimmt die AOK Pflegekasse die Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen bis zu 1.774 €
- Kurzzeitpflege kann für längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden
- Die Ersatzpflege (1.612 €) kann zusätzlich zur Finanzierung der Kurzzeitpflege verwendet werden.
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Hotelkosten) sind von den Versicherten selbst zu tragen, allerdings kann der Entlastungsbeitrag zur Finanzierung herangezogen werden
Formular
Den Antrag auf stationäre Kurzzeitpflege können Sie sich online bei der AOK Niedersachsen generieren lassen und anschließend herunterladen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie die Krankenversicherungsnummer der Person eintragen, für die die Kurzeitpflege beantragt werden soll.
Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es dann an die AOK Niedersachsen zurück. Bei Fragen oder Problemen während der Antragsstellung erhalten Sie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 026 56 37 Hilfe von Mitarbeitenden der AOK.
Pflegegeld beantragen bei der AOK Niedersachsen
Der Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird im eigenen Zuhause versorgt. Um die ehrenamtlichen Pflegenden finanziell zu unterstützen, zahlt die AOK Niedersachsen das sogenannte Pflegegeld. Es ist nicht zweckgebunden und wird direkt an die versicherte Person ausgezahlt. In den meisten Fällen wird es dann als eine Art Aufwandsentschädigung und finanzielle Anerkennung direkt an die Pflegepersonen weitergegeben.
Der monatliche Betrag ist abhängig vom Pflegegrad gestaffelt und kann bis zu 901 € pro Monat umfassen.
Gut zu wissen!
Pflegegeld kann auch dazu genutzt werden, Pflegekräfte aus dem Ausland zu finanzieren, um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten.
Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Probleme frühzeitig zu erkennen, sind für alle Versicherte, die ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes Zuhause versorgt werden und Pflegegeld erhalten, sogenannte Beratungsbesuche verpflichtend.
Während dieser Termine, die von Pflegefachkräften mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden, können Fragen rund um die Pflege in den eigenen vier Wänden geklärt werden.
Tipp! Wenn Sie einen ambulanter Pflegedienst beauftragt haben, stehen Ihnen eventuell Pflegesachleistungen zu. Ab Pflegegrad 2 kann diese Geldleistung beantragt werden, die dazu dient, körperbezogene Pflegemaßnahmen und Dienste im Haushalt finanziell zu unterstützen.
Folgende Beträge zahlt die AOK Niedersachsen pro Monat:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Möchten Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten, benötigen Sie den Antrag zur Pflegeversicherung. Unter Angabe der Krankenversicherungsnummer wird dann ein individuelles Formular für Sie generiert, das heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Sind alle persönlichen Angaben vollständig und der Antrag unterschrieben, reichen Sie ihn bei der Pflegekasse der AOK Niedersachsen ein. Benötigen Sie Hilfe bei der Antragsstellung? Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 026 56 37 erreichen Sie die Mitarbeitenden der AOK Niedersachsen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Niedersachsen
Pflegehilfsmittel, auch Hilfsmittel für die Pflege genannt, sind Produkte oder auch Geräte, die in der häuslichen Pflege als Unterstützung zum Einsatz kommen können. Es gibt zwei Arten von ihnen:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die zum einmaligen Gebrauch gedacht sind, wie beispielsweise Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Sie dienen dem hygienischen Schutz der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen.
Versicherte erhalten von der AOK Pflegekasse monatlich bis zu 40 € für die Beschaffung dieser Pflegehilfsmittel – egal, wie hoch der Pflegegrad ist. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen stattfindet und durch pflegende Angehörige oder Freunde geleistet wird.
Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos, aber schriftlich bei der AOK gestellt werden.
Tipp: Wer sich nicht mit den Formalitäten rumschlagen möchte, kann die Pflegehilfsmittel auch über Versorgungsdienstleister wie Sanitätshäuser oder auch Sanubi beziehen. Die Abrechnung mit der AOK Niedersachsen erfolgt dann direkt zwischen den beiden Parteien.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Niedersachsen?
- Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Lätzchen für den Einmalgebrauch
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
Technische Pflegehilfsmittel
Als technische Pflegehilfsmittel werden Geräte bezeichnet, die den Pflegealltag unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern, wie beispielsweise Hausnotrufsysteme oder Aufstehhilfen.
Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10% der Kosten, jedoch nur höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Besonders große und teure Hilfsmittel, wie elektrische Pflegebetten, werden nicht gekauft, sondern leihweise überlassen. In diesen Fällen muss kein Eigenanteil gezahlt werden.
Gut zu wissen!
Dienen die technischen Hilfsmittel nicht in erster Linie der Erleichterung der Pflege, ist nicht die Pflegekasse, sondern die AOK Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Das betrifft die Kosten für z.B. Rollstühle, Toilettensitze und Inkontinenzprodukte.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der AOK Niedersachsen?
Die Auswahl an technischen Hilfsmitteln ist groß. Schließlich braucht es für jede individuelle Pflegesituation die passende Unterstützung. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes finden Sie alle Hilfsmittel detailliert aufgelistet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von 40 € mit der Sanubi Pflegebox
Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der AOK Niedersachsen
Familiencoach Pflege
Mit diesem Onlineprogramm möchte die AOK pflegenden Angehörigen helfen, die psychischen Belastungen des Pflegealltags zu meistern. Anhand von kostenlosem Audio- und Videomaterial, interaktiven Übungen und zahlreichen Tipps aus der Praxis können Versicherte so ihre seelische Gesundheit zu stärken.
AOK Pflegenavigator
Wenn Sie auf der Suche einem geeigneten Pflegedienst oder Pflegeheim für sich oder jemanden aus der Familie sind oder wenn Sie einen Ansprechpartner für eine Pflegeberatung in Ihrer Region finden möchten, ist das AOK Pflegenavigator das passende Hilfsmittel.
Neben nützlichen Adressen zu Ihrem Suchbegriff erhalten Sie auch einen Überblick über die Prüfnoten aus dem aktuellen Transparenzbericht des jeweiligen Pflegeanbieters und umfangreiche Zusatzinformationen zu der Versorgungsqualität.
Pflegekurse
Um pflegende Angehörige mit dem nötigen Wissen rund um das Thema häusliche Pflege auszustatten, bietet die AOK Niedersachsen sogenannte Pflegekurse an. In diesen Gruppenschulungen lernen die Teilnehmenden die Grundlagen in Sachen Gesundheit, Hygiene, Betreuungsrecht und Sozialversicherungen.
Wer stattdessen einen individuellen Kurs in Anspruch nehmen möchte, kann sich ebenfalls an die AOK-Pflegeberatung wenden. Hier kann ein Termin für eine zweistündige Schulung in den eigenen vier Wänden ausgemacht werden.
Mitglied werden
Der Wechsel zu AOK Niedersachsen ist denkbar leicht: Mithilfe der Online-Mitgliedserklärung werden alle nötigen Daten an die AOK übermittelt. Hierbei ist zu beachten, dass die AOK Niedersachsen nur regional geöffnet ist. Das bedeutet, dass eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein muss, um Mitglied werden zu können:
- Sie wohnen in Niedersachsen
- Sie arbeiten oder studieren in Niedersachsen
- Ihr/e Ehepartner oder -partnerin oder standesamtlich eingetragener Lebenspartner oder -partnerin sind bereits bei der AOK Niedersachsen versichert
- Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Niedersachsen
Nach dem Absenden des Online-Formulars übernimmt die AOK Niedersachsen die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung.
Gut zu wissen!
Waren Sie mindestens 12 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert, beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Aber es gibt auch Sonderkündigungsrechte! Die bestehen z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder dann, wenn Ihre aktuelle Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Niedersachsen
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,6 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
In Deutschland werden die Beiträge der Krankenkasse unter Berücksichtigung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze fällig. Für Kranken- und Pflegeversicherungen liegt diese im Jahr 2023 bei 59.850 Euro jährlich bzw. 4.987,50 Euro monatlich. Das bedeutet, dass nur sozialversicherungspflichtige Einnahmen oberhalb dieses Betrags für die Berechnung der Versicherungsbeiträge herangezogen werden.
Sowohl der allgemeine Betrag, als auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, werden von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite je zur Hälfte getragen.
Tipp: Nutzen Sie den AOK Beitragsrechner, um Ihre Kosten für eine Versicherung bei der AOK zu berechnen.
Zuzahlung
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder beim Einlösen von Rezepten von Arznei- und Heilmitteln werden bei der AOK Niedersachsen, wie bei anderen gesetzlichen Krankenkassen auch, Zuzahlungen fällig. Für vollstationäre Aufenthalte in einer Klinik müssen beispielsweise 10 Euro pro Tag vom Versicherten gezahlt werden.
Bei Arzneimitteln ist der Höchstbetrag ebenfalls auf 10 Euro begrenzt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Zuzahlungen generell befreit.
Gut zu wissen!
Sollten Ihre gesamten Zuzahlungen eines Jahres über der Belastungsgrenze von 2% Ihres Bruttojahreseinkommens liegen, können Sie sich von zusätzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Mit dem AOK Zuzahlungsrechner können Sie online Ihre individuelle Belastungsgrenze ermitteln lassen.