Die BERGISCHE Krankenkasse trägt ihre lokale Verbundenheit direkt im Namen. Als regional geöffnete Versicherung betreut sie Kunden in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen und das seit über 150 Jahren.
Ihre Anfänge hat die BERGISCHE Krankenkasse als klassische Betriebskrankenkasse zweier Unternehmen in Solingen. Und auch heute ist ihr das Engagement im Bergischen Land wichtig.
In dem Projekt So(zial) geht’s unterstützt sie ihre Mitarbeitende dabei, sich ehrenamtlich für einen guten Zweck zu engagieren. Außerdem bietet sie viele Projekte für die Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Region an.
Seit 2016 ist Sabine Stamm die Vorständin der BERGISCHEN Krankenkasse. Sie wird von Frank Goworek vertreten.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
Heresbachstraße 29
42719 Solingen
Postanschrift
BERGISCHE KRANKENKASSE
42715 Solingen
Telefonnummer
0212 2262-0
E-Mail
info@bergische-krankenkasse.de
Website
www.bergische-krankenkasse.de
Termine
Die BERGISCHE Krankenkasse bietet ihren Versicherten zwei Möglichkeiten für persönliche Anlaufpunkte. In den Kundenzentren und Stores in Solingen, Wuppertal, Duisburg, Leverkusen und Köln erhalten Sie umfassende Beratung und den vollen Service für alle Ihre Fragen.
Möchten Sie hingegen nur Dokumente einreichen oder haben Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft, können Sie auch einen der sogenannten Service-Points in Wuppertal oder Bedburg nutzen. Alle Adressen, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten der Kundenzentren sind online zu finden.
Oder Sie nutzen die Servicenummer 0212 2262-0, um einen Termin zu vereinbaren.
Übersicht über alle Kundenzentren der BERGISCHEN Krankenversicherung
Beschwerden über Kasse
Für Fragen, Anmerkungen und Kritik hat die BERGISCHE Krankenkasse ein Kontaktformular eingerichtet. Alternativ können Sie auch die Servicenummer 0212 2262-0 für Ihr Anliegen nutzen.
Pflege und Pflegeleistungen der BERGISCHEN
Als pflegebedürftig gilt ein Mensch, dessen Selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate beeinträchtigt ist. Die Gründe dafür können vielfältig sein. So kann es nicht nur durch das Alter, sondern auch durch eine Krankheit oder einen Unfall passieren, dass jemand dauerhaft auf die Pflege durch andere angewiesen ist. Wie viel Unterstützung dabei nötig ist, wird anhand der Pflegegrade in Abstufungen von 1 bis 5 gemessen.
Die BERGISCHE Pflegeversicherung stellt ihren Versicherten abhängig vom erteilten Pflegerad folgende Leistungen bereit:
Leistungen
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflegeleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Pflegegrad beantragen bei der BERGISCHEN Pflegekasse
Um die Leistungen der Pflegekasse möglichst gerecht zu verteilen, ist es wichtig zu ermitteln, welcher Mensch wie viel Unterstützung benötigt. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden seit 2017 in einem bundesweit einheitlichem Verfahren diese sechs Lebensbereiche für die Erteilung eines Pflegegrades untersucht:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Um einen Pflegegrad bei der BERGISCHEN Pflegeversicherung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie online den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus. Sie können das Formular auch erst ausdrucken und danach ausfüllen. Anschließend schicken Sie es per Post oder Fax an die BERGISCHE Pflegekasse oder reichen es in einem der Kundenzentren oder Service-Points ein.
Tipp: Wünschen Sie auch eine Pflegeberatung? Dann setzen Sie in dem Antrag ein Kreuz bei Pflegeberatung.
- Der Medizinische Dienst (MD) wird beauftragt und vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch.
- Während des Hausbesuchs begutachtet der MD ihre Situation anhand der oben beschriebenen sechs Kategorien. Mithilfe eines Punktesystems wird so festgestellt, wie viel Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Legen Sie hierfür auch gerne wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Krankenhausberichte und eine Medikamentenliste bereit.
TIPP: Sie müssen den Termin nicht alleine wahrnehmen. Bitten Sie eine Vertrauensperson, Sie zu begleiten.
- Der MD wird nun einen Bericht erstellen, in dem die Eindrücke vom Hausbesuch dokumentiert werden und anhand des Punktesystems eine Empfehlung über die Erteilung des Pflegegrades ausgesprochen wird.
- Die BERGISCHE Pflegekasse trifft auf Grundlage des Gutachtens eine Entscheidung und teilt Ihnen schriftlich mit, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird. Aus dem Schreiben geht außerdem hervor, auf welche Leistungen Sie nun Anspruch haben.
Gut zu wissen: Wollen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen, haben Sie dafür einen Monat nach dem Erhalt des Schreibens Zeit.
Pflegegrad beantragen bei der BERGISCHEN Pflegekasse
Unser Tipp!
Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.
Verhinderungspflege beantragen bei der BERGISCHEN Pflegekasse
Ist ein pflegender Angehöriger oder eine andere private Pflegeperson kurzzeitig nicht in der Lage, die häusliche Pflege zu übernehmen, kann ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden. Die BERGISCHE Pflegekasse erstattet bis zu 1.612 € im Jahr für bis zu 42 Tage Verhinderungspflege, wenn die versicherte Person seit mindestens sechs Monaten Zuhause gepflegt wurde. Mit dem Geld kann dann ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Pflegeperson finanziert werden.
Besonderheiten
- Verhinderungspflege wird ab Pflegegrad 2 gewährt
- wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige geleistet, kann die Höhe der erstatteten Kosten geringer ausfallen als wenn ein ambulanter Pflegedienst einspringt
- reicht das Geld aus der Verhinderungspflege nicht, um die Kosten zu decken, können nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege zusätzlich herangezogen werden
Formular
Den Antrag bei Verhinderung der Pflegeperson finden Sie online. Sie können ihn direkt am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben!
Danach schicken Sie ihn per Post oder Fax an die BERGISCHE Pflegekasse in Solingen. Bei Fragen können Sie jederzeit das Kontaktformular nutzen oder Sie wählen die Servicenummer 0212 2262-0.
Reha und Kur beantragen bei der BERGISCHEN
Wer eine Auszeit vom Alltag nehmen und gleichzeitig etwas Gutes für seine Gesundheit tun möchte, kann bei der BERGISCHEN Krankenkasse eine Gesundheitsreise beantragen. Pro Jahr werden die Kurkosten für eine Reise oder zwei Präventionskurse erstattet.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung tragen die Versicherten selbst. Die Dauer der Reise kann variieren – vom Wellness-Kurztrip bis zum 14-Tage-Aufenthalt.
- Sie wählen aus dem Angebot von Gesundheitsreisen etwas Passendes aus
- Entscheiden Sie, an welchen Ort Sie reisen möchten
- Nehmen Sie Kontakt mit der BERGISCHEN Krankenkasse auf, um die Buchung genehmigen zu lassen
- Der Reiseanbieter rechnet den Zuschuss direkt mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil
Anders ist es bei einer Rehamaßnahme. Sie kann beispielsweise nach einer großen Operation oder aufgrund einer chronischen Krankheit sinnvoll sein und zielt darauf ab, ein bestehendes gesundheitliches Leiden zu mildern. Die Rehabilitationsmaßnahme kann ambulant oder stationär erfolgen.
Besonderheiten
- Nicht immer ist die Krankenkasse für die Genehmigung zuständig. Aber keine Sorge: Ihr Antrag wird in diesem Fall an die richtige Stelle weitergeleitet (z.B. an die Rentenversicherung)
- Kuren sind auch mit Pflegeverantwortung möglich: mit einer Kur für pflegende Angehörige
Formular
Die Anträge für eine Kur oder Reha erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis. Bei einem Termin können Sie dort besprechen, welche Art von Maßnahme für Sie die richtige ist. Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie sich gleich weitere Unterlagen, wie ärztliche Gutachten oder Medikationspläne aushändigen und schicken Sie alles zusammen an die BERGISCHE Krankenkasse.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der BERGISCHEN Krankenkasse
Wenn eine pflegebedürftige Person nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder während Umbaumaßnahmen Zuhause, kann die Kurzzeitpflege laut § 42 SGB XI für die Überbrückung genutzt werden.
Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Verhinderungspflege findet die Kurzzeitpflege stationär in einer entsprechenden zugelassenen Pflegeeinrichtung statt.
Besonderheiten
- Kurzzeitpflege steht allen Versicherten ab Pflegegrad 2 zur Verfügung
- für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr können 1.774 € durch die Kurzzeitpflege erstattet werden
- noch nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege können mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, sodass insgesamt bis zu 3.386 € zur Verfügung stehen
Gut zu wissen: Kurzzeitpflege kann auch zum Einsatz kommen, wenn die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zwar notwendig ist, aber noch kein Platz zur Verfügung steht.
Formular
Den Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie online. Tragen Sie alle Informationen ein und drucken Sie das ausgefüllte Formular aus. Vergessen Sie nicht, die Unterschrift der versicherten Person hinzuzufügen! Per Post geht der Antrag dann zu DIE BERGISCHE Krankenkasse.
Bei Fragen zum Antrag können Sie sich unter der Telefonnummer 0212 2262-0 Hilfe holen oder Sie schreiben eine E-Mail an pflege@bergische-krankenkasse.de.
Pflegegeld beantragen bei die BERGISCHE
Um Pflegebedürftige in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Denn mit dieser Leistung erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wenn Sie sich dafür entscheiden, nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern lieber von einer Privatperson versorgt werden zu wollen.
Das Pflegegeld wird direkt an die versicherte Person überwiesen und wird dann in der Regel als eine Art finanzielle Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Gut zu wissen: Pflegegeld kann auch für die Bezahlung von Pflegekräften aus dem Ausland genutzt werden.
Pflegesachleistungen können beantragt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist. Hiermit werden bestimmte pflegerische Leistungen unterstützt, wie beispielsweise Hilfe bei der Körperhygiene oder bei der Haushaltsführung.
Die beiden Leistungen lassen sich auch kombinieren.
Folgende Beträge zahlt die BERGISCHE Pflegeversicherung pro Monat:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Pflegegeld beantragen Sie über den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Wurde bisher noch kein Pflegegrad erteilt, wird sich der Medizinische Dienst während eines angekündigten Hausbesuchs einen Eindruck von der benötigten pflegerischen Unterstützung machen.
Von der Pflegekasse erhalten Sie dann einen Bescheid über die Höhe der zugesprochenen Leistungen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der BERGISCHEN Pflegekasse
Pflegehilfsmittel sind alle Arten von Geräten und Sachmitteln, die in der häuslichen Pflege eingesetzt werden, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Es werden zwei Arten unterschieden:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Sie bezeichnen Einwegprodukte, die dem hygienischen Schutz von Pflegeperson und Betroffenen dienen, wie zum Beispiel Betteinlagen oder Einmalhandschuhe.
Allen Versicherten mit einem Pflegerad erstattet die BERGISCHE bis zu 40 € der monatlichen Beschaffungskosten für diese Hilfsmittel.
Gut zu wissen: Wenn Sie sich nicht selbst um die Besorgung kümmern möchten, können Sie Angebote von speziellen Dienstleistern in Anspruch nehmen. So entfällt für Sie auch die Abrechnung mit der Pflegekasse und Sie erhalten die Pflegehilfsmittel direkt nach Hause.
Voraussetzungen
- ein anerkannter Pflegegrad
- die Betreuung des Versicherten muss in seinem häuslichen Umfeld stattfinden
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BERGISCHE Pflegekasse?
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen
Gut zu wissen: Kosten für Inkontinenzprodukte werden nicht von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenkasse erstattet. Wenden Sie sich bei Fragen an die Mitarbeitenden der BERGISCHEN.
Technische Pflegehilfsmittel
Mit technischen Hilfsmitteln sind Gegenstände und Geräte gemeint, die pflegebedürftige Menschen in ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützen und die Pflege für die Pflegeperson erleichtern, wie beispielsweise Pflegebetten, Patientenlifter oder Rollstühle.
Technische Pflegehilfsmittel sind in der Anschaffung oft sehr teuer. Um die Versicherten vor zu hohen Kosten zu schützen, überlässt die Pflegekasse viele dieser Hilfsmittel als Leihgabe. So wird lediglich ein Eigenanteil von 10 %, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel fällig.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BERGISCHE Pflegeversicherung?
Anspruch auf technische Hilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1. Welche Hilfsmittel von der Gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt werden können, steht im Hilfsmittelverzeichnis. Sortiert nach Kategorien finden Sie dort alle Hilfsmittel sowie Informationen zu den Herstellern.
Gut zu wissen: Benötigen Sie ein Hilfsmittel, das nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet ist? Im Rahmen einer gut begründeten Einzelfallentscheidung ist es auch möglich, dieses von der Versicherung bewilligt zu bekommen,
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von bis zu 40 € mit der Sanubi Pflegebox
Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der BERGISCHEN Pflegekasse
Pflegeberatung
Pflegebedürftigkeit stellt nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen eine enorme Herausforderung dar. Mit der Pflegeberatung gibt die BERGISCHE Krankenkasse ihren Versicherten eine Hilfestellung, um diese neue Situation zu meistern.
Gemeinsam mit dem Partner spectrumK können Sie sich von geschulten Pflegekräften zu allen Themen der Pflege beraten lassen – ob telefonisch oder während eines Hausbesuchs.
PflegeFinder
Suchen Sie nach einem geeigneten Pflegeheim oder ambulanten Pflegedienst? Der BKK PflegeFinder listet anhand der Postleitzahl die Angebote Ihrer Umgebung für Sie auf. Neben der Adresse und den Kontaktdaten finden Sie dort auch Informationen zum Leistungsangebot sowie Prüfnoten zur Qualität des Dienstes.
Hausbesuchsserive
Versicherten, die nur eingeschränkt mobil sind, bietet die BERGISCHE einen Hausbesuchsservice an. So können auch Menschen, die aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder auch während der Kinderbetreuung nicht das Haus verlassen können, den umfassenden Beratungsservice ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Das mobile Team der BERGISCHEN steht für Termine innerhalb der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln bereit und für Versicherte entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0212 2262-0 einen Wunschtermin und schreiben Sie eine E-Mail.
Arztterminservice
Termine bei den passenden Arztpraxen zu vereinbaren kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Neben langen Wartezeiten führt oft auch die telefonische Erreichbarkeit der Praxen zu Frust auf der Seite der Patientinnen und Patienten.
Der Arztterminservice bietet eine bequeme Alternative, um schnell einen Termin in Ihrer Umgebung zu bekommen.
Mitglied werden bei der BERGISCHEN
Um Mitglied bei der BERGISCHEN Krankenversicherung zu werden, müssen Sie online das Mitgliedsformular ausfüllen.
Gut zu wissen: Freiwillig Versicherte, Rentner und andere Personen, die nicht versicherungspflichtig angestellt sind, können bislang nicht das Online-Formular nutzen. Für diesen Fall steht der Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft als Download bereit. Dieser muss dann per Post oder Fax an die BERGISCHE geschickt werden.
Beachten Sie, dass die BERGISCHE Krankenkasse nur regional geöffnet ist und Kunden in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen betreut.
Um Ihnen den Wechsel so angenehm wie möglich zu machen, übernimmt die BERGISCHE den Großteil des Ummeldeprozesses. Nachdem Sie den Antrag online oder ggf. auf Papier an die Krankenkasse geschickt haben, kümmert sich die BERGISCHE um die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung.
Ist der Wechsel geglückt, erhalten Sie per Post Ihre neuen Versicherungsunterlagen von der BERGISCHEN Krankenversicherung.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BERGISCHEN
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,99 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Er ist abhängig von der Höhe des einkommensteuerpflichtigen Einkommens. Allerdings wird nur ein Maximalbetrag von jährlich 62.100 € für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Dies ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Der allgemeine Beitragssatz wird außerdem je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gezahlt.
Zuzahlung
Die BERGISCHE trägt in der Regel alle Kosten verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Versicherte müssen jedoch die gesetzlich festgeschriebenen Zuzahlungen leisten.
Hierbei gilt:
- der Eigenanteil beträgt 10 % des Arzneimittelpreises, jedoch höchstens 10 € je Medikament
- Kosten bis zu 5 € sind vom Versicherten selbst zu tragen
- Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Zuzahlungen befreit
Liegt die Summe der jährlichen Zuzahlungen über der Belastungsgrenze oder verfügen Versicherte nur über ein geringes Einkommen, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.
TIPP: Ihren individuellen Beitrag können Sie mit dem Beitragsrechner der BERGISCHEN Krankenversicherung ermitteln.