Die BKK VBU ist eine gesetzliche Krankenversicherung, die 1993 als reine Betriebskrankenkasse für die Verkehrsbau Union gegründet wurde. Seit 1996 ist sie offiziell geöffnet und steht somit allen Interessierten deutschlandweit als Krankenkasse offen. Durch zahlreiche Fusionen mit anderen BKKs zählt die BKK VBU mittlerweile mehr als 550.000 Kundinnen und Kunden, die an 45 Standorten in Deutschland betreut werden.
Neben der medizinischen Versorgung und Vorsorge ihrer Versicherten steht für die BKK VBU die Vereinbarkeit von Umwelt und Gesundheit im Mittelpunkt. Als eine der ersten gesetzlichen Krankenkassen hat die BKK VBU ein systematisches CSR-Management eingeführt. „Corporate Social Responsibility“ bedeutet, dass die BKK VBU sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und ihr wirtschaftliches Handeln nach den Prämissen der Nachhaltigkeit ausrichtet.
Für Andrea Galle, Vorständin der BKK VBU ist es außerdem wichtig, die digitalen Angebote ihrer Krankenkasse zu stärken, um allen Versicherten genau die gesundheitliche Unterstützung bieten zu können, die sie brauchen.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Postanschrift
BKK VBU
10857 Berlin
Telefonnummer
0800 165 66 16
E-Mail
info@bkk-vbu.de
Website
www.meine-krankenkasse.de
Termine
Um einen Termin bei der BKK VBU zu vereinbaren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Für ein persönliches Gespräch in einem der 45 ServiceCenter in Deutschland können Versicherte über das Online Buchungssystem freie Termine bequem einsehen und einen passenden Zeitraum per Klick bestätigen.
Wer für eine Beratung keines der ServiceCenter besuchen möchte, kann auch einfach von Zuhause aus eine Onlineberatung in Anspruch nehmen. Die Mitarbeitenden der BKK VBU können so mit Ihnen gemeinsam beispielsweise Anträge ausfüllen oder Dokumente direkt austauschen. Terminbuchungen können ebenfalls online gemacht werden.
Beschwerden über Kasse
Um Beschwerden schnellst möglichst zu bearbeiten, hat die BKK VBU eine eigene Mailadresse für Lob und Kritik eingerichtet: LobundKritik@bkk-vbu.de. Außerdem haben Betroffene die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge in einem separaten Kontaktformular zu äußern.
Pflege und Pflegeleistungen der BKK VBU
Mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörige in dieser herausfordernden Situation finanziell zu unterstützen, bietet die BKK VBU verschiedene Leistungen an. Ihnen allen gemein ist, dass sie erst nach Anerkennung eines Pflegegrades gezahlt werden können. Denn der Pflegegrad gibt an, wie stark eine Person in ihrem Alltag und in ihrer Haushaltsführung eingeschränkt ist. Mit einem hohen Pflegegrad steigt deshalb auch in vielen Fällen der Betrag der monatlichen Geldleistungen.
Wir haben für Sie aufgelistet, mit welchen Leistungen der BKK VBU Sie rechnen können:
Leistungen
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
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---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflegeleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegegrad beantragen bei der BKK VBU Pflegekasse
Um Leistungen der Pflegekasse der BKK VBU in Anspruch zu nehmen, müssen Versicherte zuallererst einen Pflegegrad beantragen. Dieser Pflegegrad ist abhängig vom benötigten Maß an pflegerischer Hilfe und berücksichtigt körperliche und geistige Beeinträchtigungen gleichermaßen. Damit sich die Pflegeversicherung ein realistisches Bild Ihres individuellen Pflegebedarfs machen kann, sind folgende Schritte notwendig:
1. Sie stellen bei der BKK VBU einen „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Das Formular dafür finden Sie online hier.
Ihre Daten geben Sie entweder direkt am Computer ein oder Sie drucken das Formular erst und füllen es anschließend aus. Ist der Antrag vollständig, schicken Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Pflegekasse der BKK VBU. Alle Adressen dafür finden Sie auf dem Antrag.
2. Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird sie als nächstes den Medizinischen Dienst (MD) beauftragen, ein individuelles Pflegegutachten zu erstellen. Dafür arbeitet der MD mit speziell geschulten Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten zusammen, die anhand von sechs Modulen einschätzen, wie sehr Sie in Ihrem Alltag auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind.
3. Der MD meldet sich bei Ihnen und vereinbart einen Termin für die Begutachtung bei Ihnen Zuhause. Mithilfe eines vorgegebenen Fragenkatalogs wird dokumentiert, in welchem der sechs Lebensbereiche Sie wie stark auf Hilfe angewiesen sind.
Für den Termin, der bis zu einer Stunde dauern kann, ist es ratsam, alle wichtigen Dokumente, wie Arztbriefe und Medikationsplan bereit zu halten. Lassen Sie sich auch gerne durch ein Familienmitglied oder jemanden aus dem Bekanntenkreis beim Termin begleiten.
4. Das Resultat der Begutachtung wird nun vom MD in einem Gutachten zusammengefasst. Anhand eines gesetzlich festgelegten Punktesystems wird ein Wert ermittelt, der dann in einen der 5 Pflegegrade umgerechnet wird. Das Ergebnis schickt der MD an die Pflegekasse der BKK VBU.
5. Die Pflegekasse sendet Ihnen den Bescheid über den Pflegegrad sowie eine Kopie des Gutachtens zu. Im Regelfalle dauert es von der Antragsstellung bis zum Zustellen des Bescheids rund 25 Arbeitstage. Auf Grundlage dieses Bescheids stehen Ihnen dann, abhängig vom Pflegegrad, die Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Pflegegrad beantragen bei der BKK VBU
Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.
Verhinderungspflege beantragen bei der BKK VBU Pflegekasse
Die Pflege eines Familienmitglieds, eines Freundes oder einer Freundin ist eine herausfordernde Aufgabe. Benötigt die Pflegeperson eine Auszeit, um beispielsweise eine Reha für pflegende Angehörige in Anspruch zu nehmen, in den Urlaub zu fahren oder sich selbst von einer Krankheit zu erholen, springt eine sogenannte Verhinderungspflege ein. Das bedeutet, dass die häusliche Pflege in dieser Zeit durch andere Angehörige, Freunde oder auch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wird. Auch eine stationäre Unterbringung ist möglich. Um die entstehenden Mehrkosten zu bewältigen, unterstützt die BKK VBU ihre Versicherten mit bis zu 1.612 Euro für insgesamt 42 Tage Verhinderungspflege pro Kalenderjahr.
Besonderheiten
- Leistungen der Verhinderungspflege stehen Versicherten ab Pflegegrad 2 zu
- wird die Verhinderungspflege für weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch genommen, werden diese Tage nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen angerechnet
- Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt. Ausnahmen bilden der erste und letzte Tag. Für sie erhalten Sie volles Pflegegeld
- bei nachweisbar höheren Ausgaben (z.B. Fahrtkosten der Ersatzpflegekraft) können zusätzlich finanzielle Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, sodass der Maximalbetrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr ansteigt
Formular
Um Verhinderungspflege bei der Pflegekasse zu beantragen, füllen Sie das Formular „Antrag auf Verhinderungspflege“ aus und senden es postalisch, per E-Mail oder per Fax an die auf dem Vordruck angegebene Adresse der BKK VBU zurück.
Haben Sie Fragen zum Formular oder zu anderen Themen aus dem Bereich Pflege?
Das Team der BKK VBU Pflegekasse unterstützt Sie telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 030 72612-2600 bei Ihren Anliegen.
Reha und Kur beantragen bei der BKK VBU
Wenn zur Genesung Arznei- und Heilmittel nicht mehr ausreichen, kann eine Reha oder Kur genau das Richtige sein. Generell wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationskur unterschieden. Während bei der Vorsorgekur die Linderung oder das Vermeiden von chronischen Erkrankungen im Vordergrund steht, geht es während einer Reha um die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Selbstständigkeit im Alltag. Beide Maßnahmen können ambulant oder stationär stattfinden. Die BKK VBU Krankenkasse beteiligt sich an den entstehenden Kosten.
Besonderheiten
- Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die BKK VBU ist eine Empfehlung Ihres behandelnden Arztes oder Ihrer Ärztin
- Ist die Kur aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig, ist die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für die Genehmigung und Kostenübernahme verantwortlich
- im Falle einer (drohenden) Erwerbsminderung muss der Kurantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden
- bei stationären Reha- und Kuraufenthalten zahlen volljährige Versicherte einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag
Formular
Möchten Sie eine Kur oder Reha bei der BKK VBU beantragen? Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne zu den passenden Angeboten und senden Ihnen die benötigten Unterlagen zu. Unter der kostenfreien Servicenummer 030 726 12 6350 erhalten Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und möglichen Kurmaßnahmen. Alternativ können Sie auch eine Mail an reha@bkk-vbu.de senden oder in Ihrer Hausarztpraxis nach dem Antragsformular fragen.
Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin füllen Sie das Formular aus und reichen es, je nach Verantwortungsbereich, bei der Unfall-, Rentenversicherung oder der BKK VBU ein.
Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK VBU
Kurzzeitpflege ist immer dann die richtige Wahl, wenn die Pflegeperson für einen absehbaren Zeitraum durch z.B. Urlaub oder eigene Krankheit verhindert ist. Auch bei Umbaumaßnahmen in der Wohnung kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, denn im Unterschied zur Verhinderungspflege wird die pflegebedürftige Person nicht Zuhause, sondern in einer stationären Einrichtung versorgt. Für die Betreuung und die medizinischen Behandlungen zahlt die BKK VBU einen Anteil von bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und eventuelle Fahrtkosten müssen von der versicherten Person im Rahmen des Eigenanteils selbst getragen werden.
Besonderheiten
- Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2
- Kurzzeitpflege kann für maximal 56 Tage je Kalenderjahr beantragt werden
- um die Kosten des Eigenanteils zu decken, kann der Entlastungsbetrag herangezogen werden. Hierfür müssen Sie die Originalrechnungen und die Zahlungsnachweise bei der Pflegekasse einreichen
- auch nicht beanspruchte Mittel aus der Verhinderungspflege können genutzt werden, sodass Ihnen insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen
- während der Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes. Ausgenommen sind der erste und der letzte Tag – hier wird der volle Tagessatz gezahlt
Formular
Das Formular für Ihren Antrag auf Kurzzeitpflege steht Ihnen bei der BKK VBU online zur Verfügung. Sie können es direkt online ausfüllen oder drucken es sich vorher aus. Ist der Antrag vollständig, senden Sie ihn per Post an die BKK VBU Pflegekasse. Die Adresse finden Sie auf dem Formular. Bei Fragen können Sie sich unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1656618 an die Mitarbeitenden der Pflegekasse wenden.
Pflegegeld beantragen bei der BKK VBU
Viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden Zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Um die Arbeit dieser privaten Pflegepersonen zu unterstützen, zahlt die BKK VBU ein monatliches Pflegegeld, das die Versicherten an ihre Pflegerinnen und Pfleger weitergeben können. Ab Pflegegrad 2 besteht der Anspruch auf diese Leistung – je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht Ihnen zu.
Können die Angehörigen nicht mehr alle pflegerischen und häuslichen Arbeiten erledigen, kann ein professioneller Pflegedienst als Unterstützung beauftragt werden. Mit der sogenannten Pflegesachleistung stellt die BKK VBU finanzielle Mittel bereit, sodass die Grundpflege, Hilfe bei der Haushaltsführung sowie die pflegerische Versorgung gesichert werden können. Auch die Höhe der Pflegesachleistung ist nach Pflegegrad gestaffelt.
Als Versicherte der BKK VBU stehen Ihnen folgende monatliche Beträge zu:
Leistungen
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Um Pflegegeld zu erhalten, nutzen Sie das Formular zum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Im angehängten Merkblatt finden Sie auch alle Informationen zu den möglichen finanziellen Pflegeleistungen der BKK VBU.
Haben Sie alle persönlichen Daten in das Formblatt eingetragen, senden Sie es per Post an die BKK VBU Pflegekasse in Berlin. Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung haben, können Sie das kostenfreie Servicetelefon nutzen. Sie erreichen die Mitarbeitenden unter der Nummer 0800 1656618.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK VBU
Unter Pflegehilfsmitteln versteht man Gegenstände, die den Pflegealltag erleichtern oder der pflegebedürftigen Person mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen. Dabei werden zwei Gattungen von Pflegehilfsmitteln unterschieden:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hiermit sind alle Gegenstände gemeint, die zum einmaligen Gebrauch genutzt werden, um die Pflegeperson zu schützen oder den Pflegealltag auf andere Weise verbessern. Als Beispiel können saugende Betteinlagen oder Handschuhe genannt werden.
Versicherte können monatlich bis zu 40 Euro für diese Pflegehilfsmittel erhalten. Die Höhe des Pflegegrades ist dabei unerheblich.
Wer die Artikel nicht selbst in der Drogerie besorgen möchte, kann auch einen Anbieter, wie beispielsweise eine Apotheke oder Sanitätshaus beauftragen. Ihr Vorteil: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Lieferanten und Pflegekasse.
Voraussetzungen
- die Pflege findet Zuhause und nicht in einer stationären Einrichtung statt
- die Hilfsmittel werden von einer Privatperson genutzt (z.B. pflegende Angehörige)
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK VBU Pflegekasse?
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel für Flächen und Hände
- saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen
Belege aufheben!
Um die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro rückwirkend von der AOK Rheinland/Hamburg zu erhalten, muss man die entsprechenden Quittungen einreichen.
Technische Pflegehilfsmittel
Wie der Name schon vermuten lässt, sind technische Pflegehilfsmittel unterschiedliche Gerätschaften, die, teilweise mithilfe von Technik, den Alltag der Pflegebedürftigen erleichtern soll. Dies können unter anderem Rollstühle oder Hörgeräte, aber auch Pflegebetten oder Treppenlifte sein. Um Versicherte vor den hohen Kosten zu schützen, übernimmt die BKK VBU sowohl die Kosten für die Anschaffung, als auch für Änderungsarbeiten und Reparaturen. Lediglich ein Eigenanteil von maximal 10 Euro je Hilfsmittel sind von dem Pflegebedürftigen zu zahlen.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BAHN-BKK Pflegekasse?
Die Bandbreite an technischen Pflegehilfsmitteln ist der groß. Je nach Art der Beeinträchtigung bekommen Sie das passende Hilfsmittel verschrieben, das dann bei der Pflegekasse beantragt werden kann.
Wer wissen möchte, für welche technischen Hilfsmittel die Pflegekasse aufkommt, kann einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes werfen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von 40 € mit der Sanubi Pflegebox
Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der BKK VBU Pflegekasse
BKK PflegeFinder
Ist die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung notwendig, kann das für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sehr viel Stress und Ungewissheit bedeuten. Wo werden die Bewohnerinnen und Bewohner optimal versorgt? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Der PflegeFinder der BKKs erleichtert Ihre Suche nach dem passenden Pflegeheim. Anhand der Postleitzahl kann so bequem online z.B. nach Pflegediensten, Kurzzeitpflege oder auch Pflegestützpunkten gesucht werden.
curendo Pflegekurse
Hinter dem Namen curendo verbirgt sich das Online-Kursangebot der BKK VBU. Gedacht für alle Personen, die in ihrem Alltag stark eingebunden sind, bietet curendo die Möglichkeit, online und zu jeder Zeit auf Kursinhalte zuzugreifen. Ob Grundlagen der häuslichen Pflege oder Umgang mit Demenzkranken – Interessierte finden bei der BKK VBU zu allen Themen den passenden Kurs. So können Sie rund um die Uhr und in Ihrem individuellen Tempo auf die Inhalte, kurze Erklärvideos und Selbstests zugreifen, ohne das Haus verlassen zu müssen.
Bei Fragen zu den Inhalten stehen Ihnen geschulte Experten per E-Mail zur Seite.
Mitglied werden
Möchten Sie sich bei der BKK VBU versichern lassen, können Sie sich online durch den Online-Mitlgiedsantrag klicken. In vier Schritten kommen Sie dort schnell und sicher zu Ihrer Antragsstellung. Alternativ steht die Mitgliedschaftserklärung auch als pdf-Dokument zur Verfügung.
Um die Kündigung Ihrer alten Versicherung kümmern sich übrigens die Mitarbeitenden der BKK VBU. Sie stellen lediglich den Mitgliedsantrag – den Rest erledigt die BKK VBU.
Im Regelfalle besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, wenn Sie dort mindestens 12 Monate versichert waren. Allerdings gilt dies nicht bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Und auch wenn Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK VBU:
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,8 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Wie hoch die individuelle Beitragszahlung eines Mitglieds der BKK VBU genau ist, hängt grundlegend von dem beitragspflichtigen Einkommen der Person ab. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die 2023 bei monatlich 4.987,50 Euro lag, werden 14,6% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns für die Mitgliedschaft an die GKV gezahlt. Aber Arbeitnehmer müssen nicht alleine für diese Kosten aufkommen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an den Beiträgen.
Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0%.
Da die meisten Krankenkassen nur mithilfe der Beitragszahlungen nicht kostendeckend arbeiten können, erheben sie kassenindividuelle Zusatzbeiträge, die ebenfalls prozentual vom Bruttolohn berechnet werden.
Zuzahlung
Auch wenn die BKK VBU für einen Großteil Ihrer medizinischen Versorgung aufkommt, wird für verschreibungspflichtige Medikamente eine Kostenbeteiligung fällig. Diese beträgt jeweils 10% der Kosten, maximal jedoch 10 Euro je Rezept.
Doch besonders bei chronisch Kranken können sich diese Zahlungen schnell summieren und einen erheblichen finanziellen Aufwand darstellen. Die sogenannte Belastungsgrenze schützt Versicherte, indem sie das Höchstmaß angibt, bis zu dem Versicherte Zuzahlungen leisten müssen. Als Richtwert gelten hier 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, die für Zuzahlungen geleistet werden können.
Mit dem Zuzahlungsrechner der BKK VBU können Sie testen, wie hoch Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze liegt.
Wird die jährliche Belastungsgrenze überschritten, können sich Betroffene per Antrag von den Zuzahlungen bei der BKK VBU befreien lassen: