Schuhe gehören zur alltäglichen Fußbekleidung und müssen daher selbst angeschafft werden. Allerdings kann sich unter gewissen Umständen die Krankenkasse an der Versorgung mit Schuhen beteiligen. Zum Beispiel dann, wenn Sie auf orthopädische Maßschuhe angewiesen sind. Speziell angefertigte Schuhe unterstützen bei der Mobilisation und ermöglichen bei gesundheitlichen Problemstellungen die sportliche Aktivität.

Doch für die Kostenübernahme gibt es feste Voraussetzungen. Wir verraten Ihnen heute, welche Schuhe zu den Hilfsmitteln zählen und wie Sie die Krankenkasse an den Anschaffungskosten beteiligen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schuhe können als Hilfsmittel dienen – im Hilfsmittelverzeichnis sind beispielsweise Therapieschuhe, orthopädische Maßschuhe und Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom aufgeführt.
  • Die entsprechenden Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 31.
  • Der Orthopädieschuhmacher fertigt die Hilfsmittel für Versicherte an.
  • Die Krankenkasse kann die Kosten für die speziellen Schuhe übernehmen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
  • Menschen mit Diabetes oder Fußfehlformungen können die Voraussetzungen beispielsweise erfüllen.
  • Neben dem gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von maximal zehn Euro fällt noch ein Eigenanteil auf den Gebrauchsgegenstand Schuh an.

Was sind Schuhe im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses?

Neben Strümpfen gehören auch Schuhe zur Fußbekleidung. Diese schützen die empfindlichen Fußsohlen vor Verletzungen und Umwelteinflüssen wie Nässe oder Kälte. Vielleicht wundern Sie sich, dass Schuhe Teil des Hilfsmittelkataloges des GKV-Spitzenverbandes sind. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um übliches Schuhwerk, sondern um Spezialanfertigungen für Menschen mit Schädigungsbildern oder Funktionsstörungen. Das Schuhwerk im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Versorgung nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von orthopädischen Zurichtungen oder orthopädischen Einlagen gelingt.[1] Das kann beispielsweise auf Personen mit Beinverkürzungen von mindestens 3,5 cm zutreffen. Die speziellen Schuhe haben das übergeordnete Ziel, die Mobilität zu sichern bzw. wiederherzustellen – damit unterstützen diese Hilfsmittel auch maßgeblich die Lebensqualität der Träger.

Wer benötigt Schuhe im Sinne des Hilfsmittelkatalogs?

Das Hilfsmittelverzeichnis gibt nicht nur einen Überblick über Hilfsmittel, sondern auch über die entsprechenden Indikationen, also medizinischen Voraussetzungen für eine Verschreibung. Von Schuhen im Sinne des Hilfsmittelkatalogs können viele Patienten profitieren.

Dazu zählen beispielsweise folgende Personengruppen:

  • Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom
  • Personen mit Schädigungen an den Knochen, Muskeln, Fußgelenken, Bändern oder Sehnen des Fußes
  • Patienten mit einer nicht zu korrigierenden Fußfehlform
  • Versicherte mit einer Beinverkürzung von mindestens 3,5 cm
  • Menschen mit Lähmungen (spastische Komponente) und Tendenz zur Spitzfußstellung

Ob eine Versorgung in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie diese gestaltet wird, entscheidet der behandelnde Arzt, zum Beispiel im Krankenhaus oder in einer Orthopädiepraxis.

Schuhe als Hilfsmittel im Überblick

Wenn Sie sich für Hilfsmittel interessieren, die im Krankheitsfall oder bei einer häuslichen Pflege unterstützen, sollten Sie unbedingt einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis werfen. Dieses spezielle Verzeichnis, herausgegeben vom GKV-Spitzenverband, wird fortwährend aktualisiert und umfasst eine Vielzahl von Hilfsmitteln. Dazu zählen technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Schuhe, die als Hilfsmittel dienen, finden Sie in der Produktgruppe 31.

Folgende Schuhe umfasst die jeweilige Produktgruppe:

  1. Orthopädischer Maßschuh
  2. Zusatzarbeiten am orthopädischen Maßschuh
  3. Therapieschuhe, konfektioniert
  4. Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh
  5. Änderungen/Instandsetzungen am orthopädischen Maßschuh
  6. Leisten
  7. Diabetesadaptierte Fußbettungen
  8. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom
  9. Zehen-/Mittelfußersatz

Gut zu wissen!

Um den Überblick nicht zu verlieren, navigieren Sie am besten strukturiert durch das Hilfsmittelverzeichnis. Im optimalen Fall öffnen Sie mit einem Klick auf das Kreuz immer nur ein Produktmenü und schließen es danach wieder.

1. Orthopädischer Maßschuh

Wie die Produktbezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hier um einen  individuell angefertigten Schuh, der sich an den Bedürfnissen des Trägers orientiert. In handwerklicher Einzelanfertigung wird der Schuh in einem besonderen Maß-Modellverfahren gefertigt. Das Hilfsmittel kann unter Umständen mit Zusatzarbeiten ausgestattet sein, um gesondert auf die Schädigungen am Fuß einzugehen. Sie erhalten einen orthopädischen Maßschuh immer paarweise und nicht einzeln.[1]

Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet folgende orthopädische Maßschuhe:

Orthopädische Straßenschuhe: Dieses Schuhwerk ist besonders strapazierfähig und eignet sich deshalb für den Außenbereich, selbst bei starker Beanspruchung. Je nach vorliegender Schädigung erhalten Versicherte sie in Form von Halbschuhen, Knöchelschuhen oder Stiefeln.2

Orthopädische Hausschuhe: In leichter Ausführung eignen sich orthopädische Hausschuhe insbesondere für den häuslichen und im begrenzten Umfang für den außerhäuslichen Bereich. Sie sind ebenfalls als Halbschuhe, Knöchelschuhe oder Stiefel erhältlich.2

Orthopädische Sport- oder Badeschuhe: Damit Versicherte trotz Fußdeformitäten sportlich aktiv bleiben können, erhalten Sie unter Umständen orthopädische Sportschuhe – es gibt sie in Form von Halbschuhen oder Stiefeln. Orthopädische Badeschuhe sind wasserfest und verfügen über eine rutschfeste Sohle.2

Orthopädische Interimsschuhe: Dabei handelt es sich um Ausführungen aus leichtem Schaftmaterial. Sie werden Versicherten verschrieben, die übliche Konfektionsschuhe oder Therapieschuhe nach einer Operation oder einer Verletzung nicht tragen können. Die orthopädischen Interimsschuhe können dann eine schnelle Mobilisation erreichen.2

2. Zusatzarbeiten am orthopädischen Maßschuh

Manchmal ist es nötig, den Maßschuh im Rahmen des Herstellungsprozesses mit Zusatzarbeiten an das individuelle Schädigungsbild anzupassen.

Dabei helfen laut Hilfsmittelverzeichnis folgende Zusatzarbeiten:

  • Zusatzarbeiten an der Sohle wie Anbringung einer Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung.3
  • Zusatzarbeiten bei einer Beinorthese, zum Beispiel das Anbringen eines vorhandenen Schuhbügels.3
  • Zusatzarbeiten an der Hinterkappe wie eine Einarbeitung einer Knöchelstütze mit Polsterung der Knöchel.3
  • Zusatzarbeiten zur Bodenversteifung (Sohlenversteifung mit Einarbeitung).3
  • Zusatzarbeiten an Blatt/Futter/Schaft wie eine Einarbeitung von Lammfellfutter.3
  • Zusatzarbeiten bei Beinlängendifferenz, zum Beispiel ein Verkürzungsausgleich mit Schaft- und Hinterkappenerhöhung.3
  • Zusatzarbeiten für Fußbettung und –entlastung wie eine Polstersohle mit Lederabdeckung.3

3. Therapieschuhe, konfektioniert

Das Hilfsmittelverzeichnis stellt auch hier verschiedene Produkte zur Verfügung, um bestmöglich auf die gesundheitliche Situation beim Versicherten einzugehen.

Folgende Therapieschuhe gibt es im Hilfsmittelverzeichnis:

  • Stabilisationsschuh bei Sprunggelenkschäden: Dabei handelt es sich um spezielle Schuhe, besser gesagt erhöhte Stiefel, die über herausnehmbare und anpassbare Verstärkungen für die Sprunggelenke verfügen.[2]
  • Stabilisationsschuh bei Achillessehnenschädigungen: Dieses Hilfsmittel ähnelt den Stabilisationsschuhen bei Sprunggelenksschäden, nur dass hier die Verstärkungselemente die Achillessehne sichern. Im vorderen Teil ist außerdem eine formfeste Lasche eingebracht.3
  • Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen: Diese speziellen Schuhe sind so gefertigt, dass die Verstärkungselemente die Sprunggelenke unterstützen und eine hohe Fersenkappe eine bestehende Fußheberschwäche ausgleicht.3
  • Verbandschuh: Der meist aus textilen Materialien, Kunstleder oder Nylon bestehende Verbandschuh ist so gefertigt, dass Versicherte mit einem Polsterverband oder einem Wundverband in den Schuh steigen können und einfach wieder herauskommen. Das Obermaterial kann durch Zuschneiden oder mittels Klettverschlüssen eine flexible Weitenregulierung und einen stabilen Halt ermöglichen. Die Sohle ist wasserfest, sodass Patienten den Schuh auch im Außenbereich tragen können. Achtung: Der Verbandsschuh ist nicht zum direkten Tragen auf der Haut gedacht.3
  • Fußteil-Entlastungsschuh: Diesen Therapieschuh gibt es als Ausführung für den Vorfuß oder für die Ferse. Während der Vorfuß-Entlastungsschuh die Ferse und Fußwurzel mit einem weichen Schaft umpolstert, umfasst der Fersen-Entlastungsschuh die Fußwurzel und den Knöchel. Klettverschlüsse wirken einem Verrutschen im Schuh entgegen.3
  • Korrektursicherungsschuhe: Hierbei handelt es sich um ein Hilfsmittel für Kleinkinder – der Schuh soll die erzielte Korrektur einer Fußfehlstellung erhalten, er korrigiert allerdings nicht selbst. Der Schuh verfügt über einen verstärkten Innenrand, die Hinterkappe besitzt eine Versteifung. Der Kappenbereich ist außerdem abgepolstert. Kleine Patienten erhalten die Korrektursicherungsschuhe am Ende ihrer Therapie – sie bilden den Übergang zum „normalen“ Schuh.3
  • Schuhe über Beinorthesen: Die konfektionierten Schuhe verfügen über genügend Platz, damit Versicherte mit einer Orthese hineinsteigen können. Der komplikationsfreie Fuß erhält einen Neutralschuh – dieser ähnelt dem Schuh über der Beinorthese, ist jedoch schmaler gefertigt. Der Orthesenschuh verfügt über eine feste Fersenkappe und über einen Verschluss, der entsprechend angepasst werden kann. Die Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Weiten und mit verschiedenen Passformen.3
  • Höhenausgleichsschuh: Tragen Versicherte spezielle Verbandschuhe oder Entlastungsschuhe kommt es durch die stärker aufgebaute Laufsohle zu einer Höhendifferenz zwischen dem gesunden und dem versorgten Fuß. Das Ergebnis ist ein Beckenschiefstand, der sich negativ auf die Hüfte und die Knie auswirken kann. Höhenausgleichsschuhe sollen das Gleichgewicht wieder herstellen.3
  • Stabilisationsschuh bei Peroneuslähmung: Dabei handelt es sich um speziell angefertigte erhöhte Stiefel mit eingearbeiteten Verstärkungselementen und hochgezogenen Fersenkappen. Das Hilfsmittel sichert das Sprunggelenk und gleicht eine Fußheberschwäche aus. Bei diesem Hilfsmittel ist die Art der Versteifungselemente anders als bei Stabilisierungsschuhen bei Lähmungszuständen.

4. Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh

Mit orthopädischen Zurichtungen lässt sich der spezielle Schuh so umgestalten, dass Fußbeschwerden gelindert oder beseitigt werden. Außerdem können sich die zusätzlichen Arbeiten positiv auf die Gehfähigkeit und Gehausdauer auswirken.

Folgende orthopädische Zurichtungen sind denkbar:

  • Arbeiten am Absatz (z.B. Keilabsatz, einseitige Absatzverlängerung).3
  • Arbeiten zur Schuherhöhung (z.B. Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich, einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung).3
  • Arbeiten an der Sohle (z.B. Einbringen einer Zehenrolle oder Schmetterlingsrolle)3
  • Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung (z.B. Schuhbodenversteifung, Schuhbodenverbreiterung).3

5. Änderungen/Instandsetzungen am orthopädischen Maßschuh

Nachträglich kann es nötig sein, Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen an orthopädischen Maßschuhen vorzunehmen. Diese können sich auf den Absatz, den Boden, die Sohle, den Schaft, die Fütterung oder die Bettung beziehen. Das Ziel ist, handwerkliche Arbeiten durchzuführen, damit das Hilfsmittel, auch bei anderen krankheitsbedingten Voraussetzungen, Versicherte wieder auf lange Sicht unterstützt. Dafür kann es beispielsweise notwendig sein, eine Ersatzfußbettung, einen neuen Klettverschluss oder einen Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich einzuarbeiten.3

6. Leisten

Die Erarbeitung des Leistens ist gewissermaßen die Basis für einen orthopädischen Maßschuh. Für die Erstellung sind die Maße des Fußes ausschlaggebend. Außerdem erfolgt ein Belastungs- und dreidimensionaler Abdruck. Bei der Erstversorgung ist immer eine individuelle Leistenanfertigung unter Berücksichtigung der Versichertenmaße notwendig. Der Leistungserbringer nutzt den Leisten als Fußabbild und gleichzeitig als Modell, auf dem der Schuh gefertigt wird. Besonders clever sind Leisten, die durch eine spezielle Fertigung klappbar oder zerlegbar sind – sie lassen sich anschließend aus dem fertig geformten Schuh entnehmen.3

Erhält ein Versicherter eine erneute Versorgung, kommt der vorhandene Leisten wieder zum Einsatz. Selbst dann, wenn es geringe Abweichungen bei Fußdeformitäten gibt. Schließlich kann der Leisten durch Feilen oder andere Anpassungen verkleinert oder vergrößert werden. Leisten bestehen aus (bearbeitetem) Kunststoff oder Holz.3

7. Diabetesadaptierte Fußbettungen

Bei Menschen mit Diabetes kann es zu einer Fußschädigung und einer anschließenden beeinträchtigten Mobilität kommen. In dem Fall können diabetesadaptierte Fußbettungen sinnvoll sein. Sie werden gemeinsam mit orthopädischen Maßschuhen oder Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom verordnet. Die diabetesadaptierten Fußbettungen bestehen aus mehreren weichen Schichten, die sich nach einem individuellen dreidimensionalen Formabdruck richten. In das Hilfsmittel sind Pelotten oder Stufen eingearbeitet, um Druckspitzen an bestimmten Stellen des Fußes zu reduzieren. Die speziellen Fußbettungen für Diabetes-Patienten bilden eine Verbindung zwischen dem Fuß und dem Schuhboden. Hier ist es wichtig, die diabetesadaptierte Fußbettung an den entsprechenden Schuh anzupassen.3

8. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom

Diese Spezialschuhe können unter anderem Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom oder mit einem hohen Risiko für die Entwicklung eines Fußulkus zur Verfügung gestellt werden. Sie sind so gefertigt, dass der Fuß genügend Platz hat. So wird der Druck auf die Fußsohle gelindert und gleichmäßig verteilt. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom existieren nur mit einem geschlossenen Schaft – entweder als Knöchelschuh oder Halbschuh gefertigt. Der Schuh zeichnet sich durch weiche Materialien, keine außen liegenden Nähte und eine sichere Fersenführung aus. Die Laufsohle dämpft den Auftritt und erleichtert das Abrollen. Versicherte erhalten stets Spezialschuhe für beide Füße, auch wenn der hauptsächliche Befund sich nur auf einen Fuß bezieht. Gegebenenfalls sind vor der Herausgabe Anpassungen durch orthopädische Zurichtungen nötig.3

9. Zehen-/Mittelfußersatz

In dem Produktmenü „Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze“ finden Sie einen Zehenersatz bzw. Mittelfußersatz zur Volumenfüllung. Bei Versicherten, die einen oder mehrere Zehen verloren haben, kann ein Zehenausgleich mithilfe von Kork, PU-Schaum oder Filz erfolgen – zuvor wird ein Abdruck genommen. Auch im Bereich des Mittelfußes kann ein Ersatz durch die entsprechenden Materialien umgesetzt werden. Der Mittelfußausgleich wird auch hier mit der Grundsohle verklebt. Anschließend erfolgt eine passende Schleifung zum Schuh.3

Schuhe im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses: Kosten und Kostenübernahme

Wie Sie vielleicht wissen, müssen alle Versicherten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, einen Eigenanteil bei Hilfsmitteln zahlen. Dieser beträgt maximal zehn Euro pro Hilfsmittel. Der Eigenanteil fällt auch bei Schuhen im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses an. Da orthopädische Schuhe nicht nur der Hilfsmittelversorgung dienen, sondern auch als Gebrauchsgegenstand genutzt werden, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung auch einen Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil leisten – dieser ist gesetzlich festgelegt.1

Hilfsmittel
Zuzahlung Erwachsene
Zuzahlung Kinder
Orthopädische Straßenschuhe 76 Euro 45 Euro
Orthopädische Hausschuhe 40 Euro 20 Euro
Orthopädische Sportschuhe 30 Euro 20 Euro
Orthopädische Badeschuhe 14 Euro 14 Euro

Tabelle 1: Eigenanteil bei orthopädischen Schuhen. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: https://www.deine-gesundheitswelt.de/krankheit-behandlung-und-pflege/orthopaedische-schuhe#:~:text=Sie%20erhalten%20dann%20ein%20Rezept,von%20der%20Zuzahlung%20befreit%20sind

Gut zu wissen!

Der Leistungserbringer, also der Orthopädieschuhmacher, informiert Sie vor der Beauftragung über den genauen Eigenanteil, den Sie leisten müssen. Wer orthopädische Schuhe aus dem eigenen Portmonee bezahlen möchte, muss zwischen 1500 und 3000 Euro einplanen.

Voraussetzungen für die Übernahme von Orthopädieschuhen

Die Krankenkasse hat natürlich an oberster Stelle das Wohl der Versicherten im Blick, allerdings muss der Versicherer auch wirtschaftlich handeln. Um beide Herausforderungen zu bewältigen, beteiligt sich die Krankenkasse nur dann an den Kosten für orthopädische Schuhe, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur dann Unterstützung bei der Finanzierung der Schuhe erhalten, sofern Sie eine passende Diagnose wie „diabetisches Fußsyndrom“ mitbringen. Keine Sorge, nicht Sie als Patient oder pflegender Angehöriger müssen zuvor abschätzen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, das macht der behandelnde Mediziner bzw. die Krankenkasse für Sie.

Grundsätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen für die Kostenübernahme mitbringen:

  • Sie besitzen eine Krankenversicherung.
  • Ihr behandelnder Arzt hält das Hilfsmittel aufgrund einer vorliegenden Diagnose für sinnvoll.
  • Der Mediziner gibt Ihnen eine ärztliche Verordnung für ein oder mehrere Hilfsmittel mit.

 

So beantragen Sie Schuhe im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses

Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei nicht zu korrigierenden Fußfehlformen oder einer drohenden Entwicklung eines Fußulkus, stehen Ihnen orthopädische Schuhe inklusive Anpassungen zu. Um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, müssen Sie das Hilfsmittel zuvor bei der Krankenkasse beantragen – wir verraten Ihnen, wie das geht.

  1. Schritt – Planen Sie einen Arzttermin ein: Haben Sie Beschwerden beim Gehen oder Stehen, ist der Orthopäde der richtige Ansprechpartner. Er untersucht Sie und stellt anschließend eine Diagnose. In vielen Fällen empfiehlt er auch ein Hilfsmittel. Das kann auch ein Schuh im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses sein. Stellt Ihr Mediziner Ihnen eine ärztliche Verordnung für das Hilfsmittel aus, bewahren Sie diese bitte gut auf – sie bildet die Basis für die Beantragung.
  2. Schritt – Erkundigen Sie sich über Leistungserbringer: Spezielle Schuhe, die Menschen bei gesundheitlichen Problemen unterstützen, fallen in das Aufgabengebiet des Orthopädieschuhmachers. Bei der Krankenkasse können Sie sich online oder telefonisch informieren, mit welchen Leistungserbringern der Versicherer zusammenarbeitet. Das ist wichtig, denn Krankenkassen gehen zur Abrechnung spezielle Verträge mit Dienstleistern ein.
  3. Schritt – Richten Sie einen Besuch beim Leistungserbringer ein: Der Leistungserbringer versorgt Sie nicht nur mit dem Hilfsmittel, sondern steht Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Schuhe zur Verfügung. Planen Sie zeitnah nach der Ausstellung der ärztlichen Verordnung einen Besuch beim Leistungserbringer ein – sinnvoll ist hier eine vorherige Terminabsprache. Praktisch ist, dass sich der Leistungserbringer auch um das Genehmigungsverfahren und die Abrechnung mit der Krankenkasse kümmert. Geben Sie dazu einfach die ärztliche Verordnung bei ihm ab.

3 Tipps bei der Anwendung von orthopädischen Schuhen

Orthopädische Schuhe können Ihren Alltag bedeutend vereinfachen – Mobilität ist nun unter Umständen beschwerdefreier oder überhaupt erst möglich. Damit die Anwendung der orthopädischen Schuhe künftig gut klappt, geben wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg.

  1. Melden Sie sich bei Problemen: Wie auch bei gewöhnlichen Schuhen ist es wichtig, dass orthopädische Schuhe gut sitzen. Sie sollten dem Fuß genügend Stabilität geben, gleichzeitig aber bequem sein. Bemerken Sie Druckstellen, fühlt sich das Hilfsmittel unkomfortabel an oder haben Sie das Gefühl, dass der Sitz nicht stimmt, melden Sie sich unbedingt beim Leistungserbringer. Womöglich müssen hier einige Anpassungen stattfinden. Menschen mit Diabetes sollten ihre Füße besonders gründlich untersuchen, am besten täglich – bei ihnen treten oft Nervenschädigungen auf, durch die sie Auffälligkeiten nicht direkt spüren.
  2. Pflegen Sie Ihre Schuhe: Wussten Sie, dass Sie bei täglichem Gebrauch nur alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein neues Paar orthopädische Straßenschuhe haben? Bei Sport-, Haus- und Badeschuhen müssen zwischen zwei Verordnungen sogar vier Jahre liegen. Gerade deshalb sollten Sie Ihre Schuhe im Alltag gut pflegen. Dazu gehört auch das regelmäßige Putzen.
  3. Nehmen Sie Arzttermine wahr: Bei Fußfehlformungen, Verletzungen, beim diabetischen Fußsyndrom und weiteren Problemen mit dem Fuß sind regelmäßige Arzttermine ratsam. Überprüfen Sie, ob Sie auch zwischen den Verschreibungsintervallen von zwei bzw. vier Jahren einen Besuch beim Mediziner einplanen müssen. Bei Problemen sollten Sie sich nicht scheuen, kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.

FAQ: häufige Fragen zu Schuhen im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses