Wenn Senioren mehr Hilfe benötigen, steht meist die medizinische und pflegerische Versorgung im Vordergrund. Doch auch darüber hinaus bilden sich meist Defizite in der Bewältigung des Alltags und so benötigen Pflegebedürftige häufig zusätzliche Betreuung, welche durch das Pflegepersonal und Angehörige allein nicht abgedeckt werden kann. Hier können Alltagsbegleiter, auch Betreuungsassistent oder zusätzliche Betreuungskraft bzw. Präsenzkraft genannt, eine sinnvolle Ergänzung in Versorgung eines Angehörigen sein. Alltagsbegleiter unterstützen die regulären Pflegepersonen, die für die Grundpflege und Behandlungspflege zuständig sind, indem sie gewisse Tätigkeiten, die in keinen der eben genannten Bereiche fallen, gemeinsam mit den Pflegebedürftigen ausüben. Dabei können sie in vielen Bereichen zum Einsatz kommen und mitunter eine große Stütze im Pflegealltag darstellen. Sanubi erklärt Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige zu den Alltagsbegleitern, welche Aufgaben sie übernehmen, wie man einen Betreuungsassistenten findet und welche Kosten auf einen zukommen.

Definition – Was ist ein Alltagsbegleiter?

Der Beruf des Alltagsbegleiters, mitunter auch unter der Bezeichnung Betreuungsassistent bekannt, hat sich in den letzten Jahren immer weiter etabliert. Dies hat verschiedene Gründe, einer der wichtigsten ist aber der zunehmende Personalmangel im Pflegebereich. Dieser führt dazu, dass sich Pflegefachkräfte wesentlich weniger Zeit nehmen können als früher, weshalb manche Hilfestellungen schlichtweg nicht mehr erbracht werden können. Dasselbe gilt auch für pflegende Angehörige, für die der pflegerische Aufwand und die finanzielle Belastung durch eine Herausforderung darstellen können. Ein Alltagsbegleiter kann dabei helfen, diese Belastung zu verringern.

Ein Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent, hilft pflegebedürftigen Personen bei der Bewältigung des Alltags und spezialisiert sich dabei auf genau die Dinge, die nicht in den Bereich der klassischen Pflege fallen. Hilfe geleistet wird in diesem Rahmen vor allem bei Tätigkeiten, wie dem Einkaufen, Arztbesuchen, Ausflügen oder Freizeitbeschäftigung.

Gut zu Wissen:

Die Bezeichnung Alltagsbegleiter ist nicht fest definiert. In der Praxis werden so stundenweisen Seniorenbetreuung, Besuchsdienst, Begleitdienst, Betreuungskraft, Familienhilfe, Seniorenbegleiter, Demenzbegleiter, Pflegeassistent oder Betreuungsassistenz synonym verwendet.

Aufgaben – Was macht ein Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter sind keine herkömmlichen Pflegekräfte, welche bei der Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege eingesetzt werden. Zur Unterscheidung, Grundpflege meint alle alltäglichen Pflegeleistungen im Bereich Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Behandlungspflege bezieht sich auf medizinische Pflegeleistungen, wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Blutzuckermessung.

Alltagsbegleiter verbringen stattdessen den Tag mit den Pflegebedürftigen und geben ihnen so Sicherheit und Selbstvertrauen bei Tätigkeiten, die für jene Menschen, die keiner Pflege bedürfen, ganz normal erscheinen. Unter anderem folgende Aufgaben übernehmen Alltagsbegleiter in der Praxis:

Freizeitgestaltung und Beschäftigung

  • Gemeinsames Kreuzworträtsel lösen oder Gedächtnistraining
  • Handarbeit aller Art, wie Malen oder Basteln
  • Verschiedene Spiele, insbesondere Brettspiele oder Kartenspiele
  • Sport, Senioren-Sport und andere Bewegungsübungen
  • Gemeinsames Lesen, falls nötig auch Vorlesen
  • Musik hören oder musizieren
  • Tanzen
  • Zusammen im Internet surfen
  • Gemeinsames Fernsehen

 Begleitdienste

  • Ausflüge, wie Museumsbesuche oder leichte Wanderungen
  • Kirchgänge und Besuche von Gottesdiensten
  • Friedhofsbesuche
  • Besuch von sportlichen Veranstaltungen

Soziale Ansprache und Beratung

  • Tägliche Gespräche führen
  • Briefe schreiben, verfassen von E-Mails

Haushaltsführung

  • Arbeiten im Garten, soweit es den Pflegebedürftigen möglich ist
  • Backen
  • Kochen
  • Handwerkliche Tätigkeiten, soweit es der gesundheitliche Zustand zulässt
  • Gartenarbeit
  • Einkaufen und Besorgungen aller Art

Wie finde ich eine Betreuungskraft?

Betreuungskräfte sind oft über Vermittlungen zu finden. Verschiedene Anlaufstellen bieten hier ein breitgefächertes Informationsangebot und Kontakte zu Betreuungskräften vor Ort. Krankenkassen, Pflegedienste, DRK, soziale Vereine, Nachbarschaftshilfen und Pflegestützpunkte können hier weiterhelfen.

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Worauf sollte man bei der Wahl einer Alltagsbegleiterin achten?

Aufgrund der sehr persönlichen Form von Betreuung, die ein Alltagsbegleiter leistet, ist es besonders wichtig, dass Pflegebedürftige und Betreuer sich verstehen. In diesem Sinne sollte bei der Wahl eines Alltagsbegleiters auf einige, essenzielle Dinge geachtet werden.

  • Planen Sie den Pflegealltag

Überlegen Sie sich genau, wo, wann und bei welchen Tätigkeiten Sie die Leistung eines Alltagsbegleiters benötigen. So können Sie schon im Voraus genau planen, wie die Verstärkung aussehen muss und man kann dies entsprechend schon während der Auswahl der Alltagsbegleiterin kommunizieren.

  • Qualifikationen

Selbstverständlich benötigen Alltagsbegleiter auch bestimmte Qualifikationen. Diese sind wesentlich weniger umfangreich als bei Pflegehelfern und examinierten Altenpflegern. Es ist eine Ausbildung im Umfang von 160 Stunden theoretischem Unterricht, sowie ein Berufspraktikum von mindestens 2 Wochen notwendig. Festgelegt ist dies in § 43b SGB XI. Darüber hinaus spezialisieren sich manche Alltagsbegleiter auf Demenzkranke oder Alzheimerpatienten.

  • Sympathie spielt eine enorme Rolle

Stellen Sie bei der Auswahl des Alltagsbegleiters sicher, dass sich der Pflegebedürftige gut mit dem neuen Betreuungsassistenten versteht. Schließlich werden beide sehr viel Zeit miteinander verbringen, man muss sich also auf einer menschlichen Ebene gut leiden können. Um ein gutes Verständnis zu erleichtern können, sollten individuelle Faktoren beachtet werden. So können gemeinsame Hobbys oder Sprachen den Vertrauensaufbau stark vereinfachen. Planen Sie daher genug Zeit für ein Kennenlernen ein, ggf. auch für mehrere Treffen.

  • Schrecken Sie nicht davor zurück, eine unglückliche Wahl zu überdenken

Manchmal passt es einfach nicht und das ist nichts Schlimmes. So sehr man im Vorfeld bedacht ist die optimale Wahl zu treffen, in manchen Fällen klappt es schlicht und ergreifend nicht. Stellt man fest, dass der Alltagsbegleiter und der Pflegebedürftige nicht zueinander passen, sollte man am besten nicht davor zurückschrecken, noch einmal nach einer Alternative zu suchen. Auch wenn es kurzfristig etwas mehr Aufwand ist, so ist es langfristig das Beste für alle Beteiligten.

Kosten und Bezahlung von Alltagshelfern

Die Kosten für einen Alltagsbegleiter können stark variieren und hängen dabei insbesondere vom Zeitaufwand ab. Geht der Betreuungsassistent nur einmal die Woche mit dem Pflegebedürftigen spazieren, dann kostet das selbstverständlich weniger, als wenn der Alltagsbegleiter jeden Tag mehrere Stunden im Haus ist. Unter Umständen können auch Zusatzqualifikationen eine Rolle spielen. Neben der Ausbildung zum Alltagshelfer nehmen Spezialisten für Alzheimerpatienten oder  Demenzkranke in der häuslichen Pflege auch noch jährlich an Fortbildungen teil, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Darüber hinaus variiert das Lohnniveau auch lokal stark. Es macht daher Sinn Kosten zu vergleichen, wenn man einen Alltagshelfer sucht.

Wie werden Alltagshelfer bezahlt?

Grundsätzlich können die Kosten über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder eine Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abgerechnet werden.

Entlastungsbetrag

Als zweckgebundene Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen unabhängig von ihrem Pflegegrad monatlich 125 € zur Verfügung. Ziel ist es, mit der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag Angehörige und Pflegepersonal zu entlasten. Dieser Betrag kann rückwirkend verrechnet werden und so für einen Alltagshelfer verwendet werden. Alternativ der Alltagshelfer kann mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege ist zur Entlastung von Angehörigen gedacht und kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher und, dass der Bedürftige seit mindestens sechs Monate von einem Angehörigen gepflegt wird. Insgesamt steht 1.612 € pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wird die Kurzzeitpflege – ein kurzfristiger stationärer Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung – nicht in Anspruch genommen, kann bis zu 50 % des dafür gedachten Betrags auch für die Verhinderungspflege verwendet werden. Dies bedeutet konkret, dass von den 1.774 € Budget für die Kurzzeitpflege 887 € zusätzlich für einen Alltagshelfer verwendet werden können. Somit ergibt sich bei einer Kombination beider Pflegeleistungen ein Budget von 2.499 € im Jahr.

Unterschied zwischen Betreuungskräften und Pflegekräften

In der Praxis werden Alltagsbegleiter, bzw. Betreuungskräfte oft mit anderen Pflegekräften verwechselt. Allerdings unterscheiden sich diese sowohl in Aufgabenfeld und Ausbildung. So sind Betreuungskräfte für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung über notwendige (medizinische) Versorgung hinausgeht verantwortlich. Um sich als Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI zu qualifizieren ist eine recht kurze Ausbildung nötig. Mit 160 Unterrichtsstunden und mindestens zwei Wochen Praktikum dauert sie im Allgemeinen 3 Monate.

Pflegeberufe wie Altenpfleger, Altenpflegehelfer oder Gesundheits- und Pflegeassistenten durchlaufen langjährige Ausbildungen die sie über Betreuungsaufgaben hinaus qualifizieren. Sie sind zur Pflege von Pflegebedürftigen qualifiziert und werden daher sind sie je nach Ausbildung auch in der Grund- und Behandlungspflege eingesetzt.

Achtung: Pflegebegleiter fallen in keine der beiden Bereiche. Sie sind ehrenamtlich tätig und übernehmen keine pflegerische oder betreuende, sondern rein beratende Tätigkeiten.

FAQ - Häufige Fragen zu Alltagsbegleitern