Eine ambulante Behandlung klappt in vielen Fällen nur dadurch, dass Patienten eine medizinische Unterstützung zu Hause erhalten. Damit das Ergebnis und somit auch Erfolge der ambulanten ärztlichen Behandlung gesichert werden können, verschreiben Mediziner dafür die sogenannte Sicherungspflege. Die gesetzliche Grundlage liefert der § 37 Abs. 2 SGB V.
Wir verraten Ihnen heute, welche Leistungen der Pflegedienst im Rahmen der Sicherungspflege erbringt und welche Voraussetzungen der Patient für eine Verschreibung mitbringen muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sicherungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege.
- Bei der Sicherungspflege kommt ein ambulanter Pflegedienst nach Hause und führt die medizinische Behandlungspflege durch.
- Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung werden nur dann von der Krankenkasse im Rahmen der Sicherungspflege übernommen, wenn es die Satzung des Versicherers zulässt und kein Pflegegrad 2 oder höher besteht.
- Für die Verordnung der Sicherungspflege ist der behandelnde Arzt zuständig.
- Patienten müssen einen Eigenanteil von 10 % pro Unterstützungstag, jedoch höchstens 10 Euro zahlen.
Definition & Übersicht
Es ist wünschenswert, Erfolge, die der Arzt gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen erreicht hat, beizubehalten oder sogar auszubauen. Die Sicherungspflege liefert einen wichtigen Beitrag dazu.
Was ist Sicherungspflege?
Die Sicherungspflege-Definition gibt an, dass es sich bei der Sicherungspflege um eine Leistung der Krankenkasse handelt. Sie erfolgt im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Patienten erhalten mit der Sicherungspflege eine verordnungsfähige Behandlungspflege in den eigenen vier Wänden. Ein Pflegedienst übernimmt dann Pflegemaßnahmen, um die ambulante Versorgung des Patienten abzusichern.
Unterschied zwischen Sicherungspflege und Unterstützungspflege
Die häusliche Krankenpflege ist eine wichtige Säule des Gesundheitssystems. Sie dient dazu, Patienten auch im ambulanten Bereich die Versorgung zukommen zu lassen, die den bestmöglichen Gesundheitszustand zulässt. Die kassenärztliche Bundesvereinigung zeigt auf, welche Ziele die häusliche Krankenpflege verfolgt.
- Patienten entweder das Verbleiben in den eigenen vier Wänden oder eine zügige Rückkehr in das häusliche Umfeld zu ermöglichen (Stichwort: Krankenhausvermeidungspflege).
- Das Ergebnis und die Erfolge der ambulanten vertragsärztlichen Behandlung zu festigen (Stichwort: Sicherungspflege).
- Eine ambulante Versorgung bei schwerer Krankheit, Verschlimmerung der Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. einer ambulanten Operation für den Patienten zu ermöglichen (Stichwort: Unterstützungspflege).
Die Krankenhausvermeidungspflege, Sicherungspflege und die Unterstützungspflege arbeiten also gemeinsam daran, die qualitative Versorgung im ambulanten Bereich aufrechtzuerhalten. Der Unterschied zwischen der Sicherungspflege und Unterstützungspflege ist, dass die Unterstützungspflege vor allem auf pflegerische Maßnahmen nach einem Krankenhausaufenthalt abzielt, während sich die Sicherungspflege auf die medizinische Behandlung ambulanter Patienten konzentriert. Außerdem ist die Sicherungspflege nicht wie die Unterstützungspflege auf vier Wochen begrenzt.
Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege (Sicherungspflege)?
Die Sicherungspflege nach § 37 SGB V sieht zunächst die Behandlungspflege vor. Verordnet der Arzt Ihnen eine Sicherungspflege, kommt ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause und führt die medizinische Behandlung dort fort. Das kann so aussehen, dass Ihnen Pflegekräfte die verordneten Medikamente bereitstellen, Verbände wechseln oder Infusionen anhängen. Welche Tätigkeiten der Pflegedienst in Ihrem Fall übernimmt, ist sehr individuell und richtet sich nach den Vorgaben Ihres Arztes. Neben der Behandlungspflege kann der Pflegedienst auch die Grundpflege erfüllen. Die Grundpflege berücksichtigt wiederkehrende Pflegetätigkeiten in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilisation. Beispiele sind die Unterstützung beim Zähneputzen, der Nahrungsaufnahme oder beim Anziehen. Unter gewissen Umständen erhalten Sie als Patient im Rahmen der Sicherungspflege auch eine hauswirtschaftliche Versorgung. Sowohl die Grundpflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung stehen Ihnen als Patient nur zu, wenn die Krankenversicherung das in ihrer Satzung festgeschrieben hat und Sie keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrad 2-5) erhalten.
Gut zu wissen!
Die Sicherungspflege und die Leistungen verschiedener Kassen können unterschiedlich ausfallen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse zu dem Leistungsumfang. Erste Informationen können Sie schnell und einfach im Internet herausfinden, indem sie zum Beispiel „Sicherungspflege IKK“ in einer Suchmaschine eingeben.
Was sind die Ziele der Sicherungspflege?
Die Sicherungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege hat das entscheidende Ziel, die ambulante ärztliche Behandlung zu ermöglichen und die bisher erreichten Ergebnisse zu sichern. Allerdings ist der Mediziner bei der Durchführung der ambulanten Behandlung auf Unterstützung angewiesen. Diese Unterstützung kann ein Pflegedienst leisten.
Dazu ein Beispiel: Herr Thelen hat kürzlich die Diagnose Ulcus cruris (offenes Bein) bekommen. Seine Hausärztin verordnet ihm einmal am Tag eine Wundversorgung und den Verbandswechsel. Herr Thelen besitzt Pflegegrad 1 und wird von seiner Tochter gepflegt. Diese kann die Wundversorgung aber nicht fachgerecht ausführen. Aus diesem Grund verordnet die Hausärztin Herr Thelen eine Behandlungspflege im Rahmen der Sicherungspflege. Der Pflegedienst rechnet die Sicherungspflege-Leistungen bzw. die Behandlungspflege direkt mit der Krankenkasse ab.
Wann ist die Sicherungspflege sinnvoll?
Die Sicherungspflege macht dann Sinn, wenn sich ein Patient im häuslichen Umfeld nicht selbst versorgen kann und die notwendigen medizinischen Pflegemaßnahmen auch nicht durch pflegende Angehörige erbracht werden können. Erfolgt dann keine Sicherungspflege, kann es passieren, dass die ärztlich anvisierten Behandlungsziele nicht erreicht werden. Der Hausarzt hat das nötige Fachwissen und Informationen zu dem Behandlungsfall, um abschätzen zu können, ob in Ihrem Fall eine Sicherungspflege sinnvoll ist.
Wer leistet die Sicherungspflege?
Die häusliche Krankenpflege bzw. die Sicherungspflege nach Paragraf 37 SGB V führt ein ambulanter Pflegedienst durch. Dort sind professionelle Pflegekräfte beschäftigt, die das notwendige Wissen mitbringen, um die Behandlungspflege fachgerecht umzusetzen. In den meisten Fällen nehmen Krankenversicherte die Behandlungspflege im Rahmen der Sicherungspflege im häuslichen Umfeld in Anspruch. Es kommen aber auch andere geeignete Orte in Betracht, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, wie der Haushalt Ihres Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform. Wichtig ist, dass an der Örtlichkeit eine gute Hygiene, eine ausreichende Beleuchtung und die nötige Privatsphäre herrschen.
Gut zu wissen!
In Pflegeheimen oder Krankenhäusern erhalten Sie keine Sicherungspflege gemäß Paragraf 37 SGB V.
Voraussetzungen & Anspruch
Damit Sie Sicherungspflege erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Der Gesetzgeber setzt sich so dafür ein, dass die Krankenkassenleistung gerecht verteilt wird und Patienten die nötige Unterstützung in der ambulanten Pflege erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit Sie Sicherungspflege erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Sie unterhalten ein aktuelles Versicherungsverhältnis mit einer Krankenkasse.
- Die Sicherungspflege steht in Verbindung mit der ambulanten ärztlichen Behandlung.
- Die Sicherungspflege ist so ausgerichtet, dass sie dazu beiträgt, Ihre Erkrankung zu lindern, zu heilen oder eine Verschlimmerung der Beschwerden vorzubeugen.
- Ihr Mediziner stellt eine Verordnung für die Sicherungspflege aus.
Gut zu wissen!
Bei der Verordnung der Sicherungspflege spielt es keine Rolle, ob der Mediziner die Erkrankung auf physische oder psychische Ursachen zurückführt. Sie erhalten immer dann eine Sicherungspflege, wenn die ambulante ärztliche Versorgung davon profitiert.
Wie lange kann man Sicherungspflege in Anspruch nehmen?
Bei vielen Patienten ist nicht abzusehen, wie lange sie auf die pflegerische Unterstützung im häuslichen Umfeld angewiesen sind. Da die Sicherungspflege die Behandlungserfolge unterstützt bzw. erhalten möchte, gibt es hier keine zeitliche Begrenzung. Die Sicherungspflege ist also nicht wie die Krankenhausvermeidungspflege oder Unterstützungspflege auf vier Wochen begrenzt.
Kosten & Kostenübernahme
Die Sicherungspflege ist eine sogenannte Sachleistung Ihrer Krankenkasse. Zwar fällt ein geringer Eigenanteil an, den Löwenanteil übernimmt allerdings Ihr Krankenversicherer.
Wie viel kostet die Sicherungspflege?
Eine pauschale Antwort darauf, wie hoch die Kosten für Ihre Sicherungspflege sind, gibt es nicht. Schließlich hängt die Höhe maßgeblich davon ab, wie oft und welche Leistungen Sie im Alltag in Anspruch nehmen. Kommt der Pflegedienst einmal am Tag oder mehrmals? Geht es um Blutdruckmessen und die Bereitstellung von Medikamenten oder um Infusionen und Verbandswechsel? Diese und viele weitere Fragen bestimmen die Höhe der Sicherungspflege-Kosten. Jegliche Kosten, bis auf den Eigenanteil, rechnet die Krankenkasse mit dem Leistungserbringer, also dem Pflegedienst, direkt ab. Für dieses Vorgehen ist allerdings ein Versorgungsvertrag zwischen Ihrer Krankenversicherung und dem Pflegedienst nötig. Welche Versorgungsverträge Ihre Krankenkasse mit welchen Anbietern aufrechterhält, können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Auch bei der Sicherungspflege gibt es eine Zuzahlung. Bei einer Sicherungspflege für chronisch Kranke beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten – mindestens 5 Euro aber maximal 10 Euro pro Tag. Allerdings erheben die Krankenkassen den Eigenanteil höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr. Hinzu kommt noch die sogenannte Verordnungsgebühr, das sind 10 Euro für jede Verordnung.
Beantragen
Die Sicherungspflege beantragt der Hausarzt bei der Krankenkasse. Nach der Genehmigung übernimmt diese die Kosten für die Sicherungspflege. Für die Zwischenzeit stellt der Krankenversicherer eine Übergangslösung inklusive Kostenübernahme bereit.
Wer beantragt?
Keine Sorge, um die Verordnung einer Sicherungspflege müssen Sie sich nicht selbst kümmern, sondern ein Mediziner. Das übernehmen Vertragsärzte. So werden Mediziner genannt, die in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ermächtigt sind, Leistungen zu verschreiben. Bei der Sicherungspflege ist eine gewisse Vorlaufzeit nötig, denn die Krankenkasse muss den Antrag zunächst genehmigen. Da Krankenversicherer jedoch wissen, dass eine Verordnung eine gewisse Dringlichkeit besitzt, geht es in der Regel schnell. Bis zu ihrer Entscheidung über die Genehmigung übernimmt die Krankenkasse jedoch die entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt die Leistungen verordnet hat und die Verordnung der Krankenkasse spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vorliegt.
Verordnung häuslicher Krankenpflege: Sicherungspflege-Antrag
Wenn Sie sich die erste Seite des Antrags für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ansehen, bemerken Sie, dass die Sicherungspflege hier nicht explizit erwähnt wird. Vor einigen Jahren wurden die Anträge überarbeitet, nun ist es nicht mehr nötig, zwischen der Sicherungspflege und Krankenhausvermeidungspflege zu wählen. Stattdessen geht das Formular immer von einer Sicherungspflege gemäß Paragraf 37 Absatz 2 SGB V aus. Nur zur Erinnerung: die Behandlungspflege steht Ihnen grundsätzlich bei der Sicherungspflege zu. Ob Sie auch von der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung profitieren, hängt von der Satzung Ihrer Krankenkasse ab und ob bzw. welchen Pflegegrad Sie besitzen.
Gibt es Alternativen zur Sicherungspflege?
Eine Alternative zur Sicherungspflege gibt es kaum. Zwar können Sie auch auf eigene Kosten eine professionelle Pflegekraft beauftragen, da die Sicherungspflege bei einer medizinischen Begründung aber leicht zu beantragen ist, erscheint das wenig sinnvoll. Viele Patienten fragen sich, ob sie eine sogenannte 24-Stunden- Pflegekraft, häufig auch als polnische Pflegekraft bezeichnet, für die Sicherungspflege einsetzen können. Allerdings verfügen die Betreuungskräfte nur selten über ausreichende medizinische Qualifikationen. Demnach dürfen sie zwar Betreuungsaufgaben und einfache pflegerische Tätigkeiten wie die Unterstützung bei der Körperpflege oder die Nahrungszubereitung übernehmen, aber keine medizinischen Maßnahmen. Die Betreuungspflege kann demnach nur von qualifiziertem medizinischem Personal erbracht werden. Allerdings kann es durchaus Sinn machen, eine Haushaltshilfe anzustellen, sofern die Satzung Ihrer Krankenkasse keine Übernahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zulässt. Prüfen Sie auch unbedingt, ob Sie einen Anspruch auf einen Pflegegrad haben – so erhalten Sie im Pflegefall finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen seitens Ihrer Pflegekasse.