Wer Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen möchte, muss ausreichend in die Pflegekasse einzahlen – mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre.[1] Doch das ist nicht alles. Natürlich ist eine vorliegende Pflegebedürftigkeit ebenfalls eine Voraussetzung. Bis Anfang 2017 zogen Gutachter für die damals geltenden Pflegestufen die Pflegezeitbemessung als Grundlage heran.

Wir verraten Ihnen, wie die Pflegezeitbemessung klappte und warum die Berechnung des Pflegeaufwands für pflegende Angehörige noch heute interessant ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum Jahr 2017 gab es Pflegestufen, bei denen der zeitliche Aufwand für die Pflege entscheidend war.
  • MDK-Gutachter berücksichtigten den zeitlichen Aufwand bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • Je höher die Anzahl der Pflegeminuten war, desto höher fiel die Pflegestufe aus.
  • Im Jahr 2017 ersetzten die Pflegegrade die Pflegestufen – nun spielt die Pflegedauer keine Rolle mehr, sondern die individuelle Einschränkung der Selbstständigkeit.
  • Ein Pflegetagebuch gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Aufwand – das ist auch heute noch hilfreich bei der Strukturierung des Pflegealltags.

Was ist in der Pflege unter Aufwand und Zeitaufwand zu verstehen?

Pflegebedürftige Menschen sind auf die Hilfe von Außenstehenden angewiesen. Wie stark, das hängt von ihrem körperlichen und psychischen bzw. geistigen Zustand ab. In vielen Fällen benötigen Betroffene Unterstützung bei der Grundpflege, also bei der Ernährung, Mobilität und Körperpflege. All das ist mit einem gewissen Aufwand (Pflegeaufwand) verbunden. Wird der Faktor Zeit berücksichtigt, entsteht daraus ein Zeitaufwand. Dabei ist klar: Bei einer Person mit Pflegegrad 5 und einer entsprechend großen Beeinträchtigung, besteht ein größerer Zeitaufwand bei der Pflege als bei jemandem mit Pflegegrad 1, der vergleichsweise geringe Einschränkungen besitzt.

Pflegezeitbemessung: die frühere Grundlage für die Pflegebegutachtung

Im Jahr 2017 veränderte sich vieles für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Grund dafür war das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Nun standen nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen im Mittelpunkt. Auch psychische und kognitive Einschränkungen berücksichtigt die Pflegeversicherung seither bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit. Die drei Pflegestufen, die bisher die Pflegebedürftigkeit abbildeten, wurden zum 01. Januar 2017 durch insgesamt fünf Pflegegrade ersetzt. Der medizinische Dienst (MD), früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) genannt, beurteilt den Grad der Einschränkung bei der Pflegebegutachtung nun anhand von insgesamt sechs Lebensbereichen – die Pflegezeitbemessung spielt keine Rolle mehr.

Doch vor der Reform war das anders. Bis 2017 ist die Pflegezeitbemessung das Instrument zur Erteilung einer Pflegestufe. Die Gutachter ermittelten dafür den anfallenden Zeitaufwand für die tägliche Pflege. Entscheidend waren die Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung, die sich auf die in § 14 SGB XI aufgeführten Verrichtungen der Grundpflege bezogen.[1]

Dazu zählten folgende Bereiche:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung.

Pflegezeitbemessung früher und heute

Die Pflegezeit spielt heute bei der Begutachtung keine Rolle mehr. Früher hat sie jedoch die Höhe der Pflegestufe entscheidend beeinflusst. Folgende Tabelle zeigt Ihnen die Relevanz der Pflegezeitbemessung vor und nach der Reform.

Vor 2017 (Zeit der Pflegestufen)
Ab 2017 (Zeit der Pflegegrade)
Die Pflegezeitbemessung entscheidet
über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
und damit über die Pflegestufe.
Der Pflegegrad ist losgelöst von der
Pflegezeitbemessung – die Pflegezeit
spielt bei der Einstufung in den
Pflegegrad also keine Rolle mehr.
Die Gutachter berücksichtigen festgelegte
Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung.
Je nach Pflegeaufwand summieren sich die
Pflegeminuten unterschiedlich hoch auf.
Die MDK-Gutachter beurteilen
die Selbstständigkeit in insgesamt
sechs Lebensbereichen.
Entscheidende Bereiche für die
Pflegezeitbemessung sind: Körperpflege,
Ernährung, Mobilität und
hauswirtschaftliche Versorgung.
Entscheidende Lebensbereiche für die
Beurteilung der Selbstständigkeit sind:
Mobilität, kognitive und kommunikative
Fähigkeiten, Verhaltensweisen und
psychische Problemlagen, Selbstversorgung,
Bewältigung von und selbstständiger
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen sowie
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Jede Pflegestufe setzt einen
bestimmten Aufwand an
Pflegeminuten voraus.
Jeder Pflegegrad setzt einen Punktwert,
der die Einschränkung der
Selbstständigkeit ausdrückt, voraus.

Tabelle 1: Pflegezeitbemessung früher und heute. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Fachinfo_PSGII_Kurzversion.pdf (md-bw.de), Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (cps-pflege.de)

Wie wird die Pflegezeit bemessen?

Die Pflege ist sehr individuell, das gilt auch für die zugehörige Pflegezeit. Damit die Pflegezeitbemessung besser klappte, gab es jedoch festgelegte Orientierungswerte. Mit den offiziellen Angaben erhielten Pflegepersonen und Gutachter Anhaltswerte zur Einschätzung des zeitlichen Pflegeaufwands.

Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung bis 2017 (Auszug)

Bereich
Pflegetätigkeit
Pflegeminuten
zur
Orientierung
Körperpflege
Ganzkörperwäsche 20-25
Teilwäsche Oberkörper 8-10
Teilwäsche Unterkörper 12-15
Duschen 15-20
Baden 20-25
Mundpflege 5
Rasieren/Gesichtspflege 5-10
Blasen-und Darmentleerung
Wasserlassen 2-3
Stuhlgang 3-6
Bekleidung richten 2
Wechseln kleiner Vorlage 1-2
Wechseln/Entleeren
vom Urinbeutel
2-3
Wechseln/Entleeren
vom Stomabeutel
3-4
Mobilität
Zubettgehen und Aufstehen 1-2
Positionswechsel im Bett 2-3
Gesamtes Einkleiden 8-10
Treppensteigen individuelle Erhebung
Ernährung
Kleinschneiden der Nahrung 2-3
Essen anreichen 15-20
Hauswirtschaft
Putzen, Einkaufen, Kochen,
Spülen und Co.
Keine Zeitvorgaben,
Anerkennung pauschaler
Zeiten je nach Pflegestufe.

Tabelle 2: Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Bemessung der Pflegezeiten sind Orientierungswerte für die Pflege (pflege-durch-angehoerige.de)

Gut zu wissen!
Auch wenn die Orientierungswerte einen guten Anhaltspunkt gaben, fielen in einigen Pflegehaushalten Tätigkeiten an, die dort nicht aufgeführt sind. In der Vergangenheit mussten diese der Pflegeversicherung glaubhaft gemacht werden, damit sie Berücksichtigung fanden. Ein Beispiel für einen zusätzlichen Aufwand ist der Kleidungstausch nach der Nahrungsaufnahme – das kann bei Patienten notwendig sein, die infolge ihrer Parkinsonerkrankung sehr zittrig sind.

Welche Unterstützungsarten wurden bei der Pflegezeitbemessung berücksichtigt?

Es gibt viele verschiedene Arten, um pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Nicht immer ist es notwendig, dem Betroffenen die Aktivität vollständig abzunehmen – viele Patienten können mithelfen. Das ist übrigens ganz im Sinne der aktivierenden Pflege.

Bei der Pflegezeitbemessung wurde deshalb zwischen Folgendem unterschieden:

  • Anleitung (A): Pflegepersonen leiten zu Pflegende während der Tätigkeit an. Sie geben Hinweise zu notwendigen Handlungsschritten. Neben einer Erklärung erhält der Pflegebedürftige aber keine weiterführenden Unterstützungsmaßnahmen.
  • Beaufsichtigung (B): Die Pflegeperson ist lediglich anwesend, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Unterstützung (U): Die Pflegeperson stellt Hilfsmittel bereit, damit der Betroffene selbst tätig werden kann. So kann die Pflegeperson beispielsweise Waschutensilien für die Körperpflege bereitlegen.
  • Teilweise Übernahme (TÜ): Hand in Hand führen Pflegeperson und Pflegebedürftiger hier die Handlung durch. Das bedeutet vielleicht, dass sich der Betroffene den Mund selbst ausspült, die Pflegeperson jedoch die Prothese säubert.
  • Vollständige Übernahme (VÜ): Hier ist der Pflegebedürftige nicht mehr dazu in der Lage, mitzuhelfen. Demnach wird die Handlung alleine durch die Pflegeperson durchgeführt.

Welche erschwerenden Faktoren spielen eine Rolle?

Auch damals war es möglich, erschwerende Faktoren zu berücksichtigen. Schließlich gibt es durchaus Umgebungsfaktoren oder gesundheitsrelevante Faktoren, die eine Pflege zeitaufwendiger gestalten.

Pflegegutachter konnten folgende Faktoren als erschwerend anerkennen:

  • Eingeschränkte Beweglichkeit aufgrund von steifen Gliedmaßen
  • Lähmungen
  • Verkrampfte Muskeln
  • Nicht kontrollierbare Zuckungen
  • Körpergewicht (mehr als 80 Kilogramm)
  • Bedarf zeitaufwendiger Hilfsmittel wie Rollator
  • Erschwerte Wohnbedingungen (viele Treppenstufen)
  • Abwehrverhalten des Pflegebedürftigen

Durch die erschwerenden Faktoren konnten sich die Zeitkorridore bei der Pflegezeitbemessung deutlich verlängern. Hier war es sinnvoll, zunächst die Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung heranzuziehen und mit den erschwerenden Faktoren den zusätzlichen Zeitaufwand zu begründen.

Beispielberechnung für das Baden eines Pflegebedürftigen

Folgende Beispielrechnung zeigt, dass eine Handlung in der Pflege oft nicht nur aus einer Tätigkeit besteht. Stattdessen setzt sich die Aktivität aus vielen Handlungen zusammen. Beim Baden wurde deshalb nicht nur der Orientierungswert von 20 bis 25 Minuten angesetzt, sondern zusätzliche Handlungen inklusive Zeitaufwand berücksichtigt.

Bei der Pflegezeitbemessung konnte folgendes berücksichtigt werden:

  1. Aufstehen aus dem Bett
  2. Richten der Kleidung
  3. Gang zur Toilette
  4. Urinieren
  5. Gang zur Badewanne
  6. Entkleiden
  7. Einstieg in die Badewanne
  8. Baden
  9. Ausstieg aus der Badewanne
  10. Ankleiden
  11. Haare kämen
  12. Gang zum Bett
  13. Zubettgehen

Durch all diese Tätigkeiten wurden aus den 20-25 Minuten, die für das Baden vorgesehen waren, schnell 45 Minuten oder mehr.

Pflegezeitbemessung: Tabelle für jede Pflegestufe

Der Pflegegrad orientiert sich nicht an dem zeitlichen Aufwand, daher finden Sie im Internet keine Tabelle für den Zeitaufwand bei Pflegegrad 4 oder eine Pflegegrad 5 Zeitaufwand-Tabelle. An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne einen Einblick in die zeitlichen Vorgaben für die damals geltenden Pflegestufen geben.

Pflegestufe 1: Zeitaufwand Tabelle

Pflegestufe
Hilfsbedarf
(täglich)
Davon entfallen
auf
die Grundpflege
Davon entfallen
auf die
hauswirtschaftliche
Versorgung
1 90 Minuten Mehr als 45 Minuten
und mindestens
2 Verrichtungen.
Die restliche Zeit
von insgesamt
90 Minuten.

Pflegestufe 2: Zeitaufwand Tabelle

Pflegestufe
Hilfsbedarf
(täglich)
Davon entfallen
auf
die Grundpflege
Davon entfallen
auf die
hauswirtschaftliche
Versorgung
2 180 Minuten Mindestens 120 Minuten
und dreimal täglich zu
unterschiedlichen Zeiten.
Die restliche Zeit
von insgesamt 180 Minuten,
mehrmals pro Woche.

Pflegestufe 3: Zeitaufwand Tabelle

Pflegestufe
Hilfsbedarf
(täglich)
Davon entfallen
auf
die Grundpflege
Davon entfallen
auf die
hauswirtschaftliche
Versorgung
3 300 Minuten Mindestens 240 Minuten
und rund um die Uhr.
Die restliche Zeit
von insgesamt 300 Minuten,
mehrmals pro Woche.

Die Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes

Damit Begutachtungen überall in Deutschland gleich ablaufen, gibt es die Begutachtungsrichtlinien. Sie handeln im Sinne der allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes.[1] Auch hier hat sich im Zuge der Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes viel getan. Dadurch, dass nun nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade die Selbstständigkeit widerspiegeln, auch die von kognitiven und psychisch beeinträchtigten Menschen, mussten neue Begutachtungsrichtlinien her. Im Mittelpunkt steht jetzt das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses hinterfragt die Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen.

Dazu zählen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der zeitliche Pflegeaufwand bei Pflegegrad 2, also wie viele Stunden Pflegeaufwand bei Pflegegrad 2 anfallen, spielt dabei keine Rolle. Hier entscheidet die Selbstständigkeit je Modul, die mit einem Punktwert versehen wird. Generell gilt: Je höher der Punktwert, desto höher die Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad.

Wie wird der Pflegeaufwand bei den Pflegegraden berechnet?

Von offizieller Seite, also der Pflegeversicherung bzw. den MD-Gutachtern, wird kein zeitlicher Pflegeaufwand mehr erhoben. Ganz einfach deshalb, weil dieser keinen Einfluss mehr auf die Festlegung der Pflegegrade hat. Die Gutachter widmen ihre Aufmerksamkeit ausschließlich der verbliebenen Selbstständigkeit und können daher Rückschlüsse auf die vorliegende Pflegebedürftigkeit ziehen.

Trotzdem kann die Erfassung des Zeitaufwands für pflegende Angehörige sinnvoll sein. Schließlich können sie sich so einen Überblick über zu leistende Pflegetätigkeiten und die zugehörige Zeit verschaffen. Das ist insbesondere für pflegende Angehörige sinnvoll, die einen straffen Zeitplan haben. Zum Beispiel, weil sie neben der Pflege noch arbeiten.

Daher unser Tipp: Legen Sie ein Pflegetagebuch an. Darin versehen sie alle anfallenden Pflegetätigkeiten mit dem zeitlichen Aufwand. Planen Sie am besten einen Puffer von 5-10 Minuten ein, denn nicht immer läuft alles wie geplant. Am Ende können Sie alle Zeiten addieren. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Zeit Sie für den Pflegetag einplanen müssen. Das hilft ganz enorm bei der Strukturierung des Pflegealltags.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche umfasst Pflegegrad (1-5)?

Wie viele Stunden wöchentlich für die Pflege anfallen, ist sehr unterschiedlich. Hier spielt vor allem der vorliegende Pflegegrad eine Rolle. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr ist der Angehöriger auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Die nähere Beschreibung der Pflegegrade liefert einen Hinweis auf die Pflegebedürftigkeit:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen der pflegerischen Versorgung

Achtung: Da die Pflegesituation sehr individuell ist, raten wir Ihnen dazu, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier gewinnen Sie schnell und einfach einen Einblick in den zeitlichen Aufwand. Falls Sie Unterstützung bei der Pflegeplanung brauchen, können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese wird von der Pflegekasse oder von Pflegestützpunkten angeboten.

Test: Wie viel Zeit benötigen Sie pro Woche für die Pflege?

Sie möchten für sich selbst herausfinden, mit wie vielen Stunden Sie bei der täglichen Pflege rechnen können? Da es keine Tabelle für die Pflegezeitbemessung 2019, 2020 oder 2021 gibt, müssen Sie sich anders helfen. Wie wäre es beispielsweise mit gezielten Fragen, um den Pflegeaufwand bei Pflegegrad 3 abzuschätzen? Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und denken Sie an den Pflegealltag – beantworten Sie sich nun folgende Fragen:

  • Bei welchen Tätigkeiten benötigt Ihr Angehöriger Ihre Unterstützung, was kann er noch alleine?
  • Wie viel Zeit fällt für die Pflegetätigkeit selbst an, zum Beispiel für das Zähneputzen, das Waschen oder das Zerkleinern der Mahlzeit?
  • Braucht Ihr Angehöriger auch Unterstützung bei dem Transfer, zum Beispiel bei dem Gang zur Toilette oder bei dem Hinsetzen auf das Bett?
  • Fallen Arzttermine an, die Sie begleiten müssen? Falls ja, wie oft stehen diese auf dem Plan und wie lange ist der Fahrtweg zu der Praxis?

Machen Sie sich am besten Notizen. Falls Sie mögen, können Sie die obenstehende Tabelle hinzunehmen – sie zeigt den Zeitaufwand bei der Grundpflege. Auch wenn der Pflegeaufwand in Stunden bei Pflegegrad 2 oder der Pflegeaufwand in Stunden bei Pflegegrad 4 offiziell keine Rolle mehr spielt, gibt die Auflistung Ihnen dennoch einen guten Eindruck.

Pflegeaufwand bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5: ziehen Sie Hilfsmittel in Betracht

Wussten Sie, dass pflegebedürftigen Menschen Pflegehilfsmittel zustehen, wenn diese Beschwerden lindern, die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhöhen? Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett können Sie bei der Pflegekasse beantragen – oft empfehlen MD-Gutachter auch während der Pflegebegutachtung bereits Hilfsmittel. Unabhängig von dem Pflegeaufwand in Stunden, beispielsweise bei Pflegegrad 3, sollten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zum Einsatz kommen. Diese stehen jedem Menschen mit einem Pflegegrad zu. Die Pflegekasse sieht für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Mundschutzmasken monatlich 40 Euro Budget vor.

Gut zu wissen! Mit unserer Sanubi-Pflegebox können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bequem von zu Hause aus zusammenstellen. Wir schicken Ihnen die hilfreichen Artikel direkt nach Hause – die Formalitäten mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

FAQ-häufige Fragen zur Pflegezeitbemessung