Die AOK Rheinland/Hamburg ist die größte Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen und die zweitgrößte in Hamburg. Insgesamt gehören zu ihr mehr als drei Millionen Versicherte. Über 70 Geschäftsstellen betreuen die Versicherten vor Ort.
Sie ist eine von elf regionalen, rechtlich selbstständigen AOKs im Bundesgebiet. Insgesamt ist die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) auch die größte Pflegekasse in Deutschland. Die Ursprünge des Bundesverbandes liegen rund 130 Jahre zurück.
Die AOK Rheinland/Hamburg entstand im Jahr 2006 aus der Fusion zwischen der AOK Rheinland und der AOK Hamburg.
Aktueller Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg ist Günter Wältermann.
Adresse und Kontakt
Postanschrift
AOK Rheinland/Hamburg
Die Gesundheitskasse
40466 Düsseldorf
Hauptsitz
AOK Rheinland/Hamburg
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
Telefonnummern
0211 819 50000 (24 Stunden täglich)
0800 1 265 265 (Rat und Hilfe bei medizinischen Fragen, gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
+49 3085614293 (gebührenpflichtige Nummer für Auslandsanrufe)
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über ein Kontaktformular einen Rückruf anzufordern, bei dem Sie Ihren Wunschtag und die passende Uhrzeit angeben können.
E-Mail
Kontakt nur möglich über das Kontaktformular auf der Internetseite.
Geschäftsstellen
Die zuständige Geschäftsstelle finden Sie hier.
Website
www.aok.de/pk/rh/
Online-Service
Über „Meine AOK“ können Sie sich rund um die Uhr in Ihr persönliches Onlineportal einloggen.
Termine
Mithilfe der Online-Suche können Sie einen Standort der rund 70 Geschäftsstellen der AOK Rheinland/Hamburg in Ihrer Nähe ausfindig machen und dort einen Termin vereinbaren.
Beschwerden über Kasse
Kritik können Sie per Kontaktformular an die AOK Rheinland/Hamburg senden.
Pflege und Pflegeleistungen der AOK Rheinland/Hamburg
Die Pflegekasse der AOK Rheinland/Hamburg zahlt Pflegeleistungen an die Versicherten, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate in ihrer selbstständigen Lebensführung oder ihren Fähigkeiten derart beeinträchtigt sind, dass sie pflegerische Unterstützung benötigen (§ 15 SGB XI). Dafür ist ein von der Pflegekasse bewilligter Antrag notwendig.
Der Pflegegrad bestimmt dann über die Art und Höhe des möglichen Leistungsumfangs.
Es gelten folgende monatliche Höchstbeträge in Bezug auf ambulante oder stationäre Pflegeleistungen der AOK Rheinland/Hamburg:
Leistungen
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegegrad beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Der Pflegegrad bestimmt die Menge und Höhe der Leistungen, welche die Pflegekasse der AOK Rheinland/Hamburg übernimmt. Je höher die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt wird, desto höher ist der Pflegegrad und die dementsprechenden Geld- und Sachleistungen.
Der Einstufung in einen Pflegegrad geht der Antrag auf Pflegeleistungen bei der AOK Rheinland/Hamburg voraus. Diesen kann entweder die pflegebedürftige Person selbst oder ein von ihr Bevollmächtigter stellen. Wichtig: Der Leistungsbeginn richtet sich nach dem Datum des Antrags. Das bedeutet, je früher dieser gestellt wird, desto eher zahlt die Pflegekasse gegebenenfalls die Leistungen aus.
Ablauf der Beantragung eines Pflegegrads bei der AOK Rheinland/Hamburg:
- Der Versicherte oder eine bevollmächtigte Person stellt bei der Pflegekasse der AOK Rheinland/Hamburg einen Antrag auf Pflegeleistungen.
- Nach Eingang des Antrags beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD), um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.
- Ein Gutachter des MD besucht den Pflegebedürftigen dann zu einem vereinbarten Termin zu Hause. Dabei kann er sich ein Bild davon machen, wie selbstständig dieser seinen Alltag noch bewältigen kann und wie viel Unterstützung notwendig ist. Beurteilt wird zum Beispiel die Fähigkeit, selbst zu kochen und regelmäßig zu essen, der eigenen Körperhygiene nachzugehen oder auf die Einnahme dringend benötigter Medikamente zu achten. Es ist empfehlenswert, dass außer dem Pflegebedürftigen selbst auch noch ein vertrauter Angehöriger anwesend ist. Halten Sie außerdem beim Termin Unterlagen wie den Medikamentenplan, ein Pflegeprotokoll und ärztliche Berichte bereit. Sie können zusätzlich zur Begutachtung Aufschluss darüber geben, in welchem Maß der Antragssteller Pflegeleistungen benötigt.
- Nach dem Termin erstellt der Mitarbeiter des medizinischen Dienstes ein Gutachten, aufgrund dessen die AOK Rheinland/Hamburg den Pflegegrad festlegt.Im Gutachten ist festgehalten:
- Welche Leistungen der Pflegebedürftige beantragt, zum Beispiel Pflegegeld oder teil- oder vollstationäre Pflege.
- Wie selbstständig der Antragssteller seinen Alltag gestalten kann und wobei er Hilfe benötigt.
- Mögliche Hilfsmittel, zum Beispiel Gehhilfen oder einen Toilettenstuhl.
- Weitere Maßnahmen zur Rehabilitation und Prävention.
- Der Pflegebedürftige erhält automatisch das Gutachten und den Leistungsbescheid von der Pflegekasse. Stimmt er dem zugeteilten Pflegegrad zu, gilt die Empfehlung notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen im Gutachten als Leistungsantrag.
- Stimmt der Pflegebedürftige dem Pflegegrad nicht zu, kann er Widerspruch einlegen und diesen bei der AOK Rheinland/Hamburg einreichen.
Pflegegrad beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.
Verhinderungspflege beantragen bei der Pflegekasse der AOK Rheinland/Hamburg
Es gibt Situationen, in denen pflegende Angehörige ihren Aufgaben in der häuslichen Pflege vorübergehend nicht nachkommen können. Eigene Erkrankung, Urlaub oder berufliche Umstände können beispielsweise ein Grund sein. In diesem Fall greift die sogenannte Verhinderungspflege. Für einen gewissen Zeitraum kann dann ein Pflegedienst oder eine andere beauftragte Person den Pflegebedürftigen versorgen.
Besonderheiten
- Für die Verhinderungspflege stellt die AOK Rheinland/Hamburg ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.612 Euro zur Verfügung.
- Die Pflegeperson muss bereits seit insgesamt sechs Monaten Pflegeleistungen übernommen haben
- Die Verhinderungspflege können sowohl ambulante Pflegedienste und spezielle Einrichtungen zur Verhinderungspflege als auch Verwandte oder Freunde übernehmen.
- Man kann die Verhinderungspflege höchstens bis zu 6 Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr beziehen. Sie kann jedoch stundenweise abgerechnet werden.
- Zusätzlich zur Verhinderungspflege können Pflegebedürftige das Kurzzeitpflege-Budget in Höhe von bis zu 806 € in Anspruch nehmen. Dafür darf der Kurzzeitpflege-Betrag noch nicht voll ausgeschöpft sein.
Formular
Auf der Internetseite der AOK Rheinland/Hamburg können Sie den Antrag auf Verhinderungspflege herunterladen. Sie können ihn am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die AOK Rheinland/Hamburg senden.
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege erhalten Sie unter der kostenfreien Pflegehotline der AOK Rheinland/Hamburg: Tel. 0800 329 0 329. Sieben Tage pro Woche stehen Ihnen dort rund um die Uhr Pflegeexperten zur Verfügung.
Reha und Kur beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Eine Kur, wie beispielsweise eine Mutter-Kind-Kur, kann einer Erkrankung vorbeugen oder eine vorhandene Krankheit lindern. Eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgt nach überstandener Erkrankung in einer zertifizierten Reha-Klinik.
→ Weitere Informationen zu Kuren und Reha-Maßnahmen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Besonderheiten
Reha-Maßnahmen werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen, sondern in einigen Fällen auch von anderen Kostenträgern. So ist die Rentenversicherung zuständig, wenn die Maßnahme dazu dienen soll, eine Erwerbstätigkeit fortzuführen oder wieder aufzunehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn die Reha aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erfolgt.
Formular
Bei Ihrem Arzt erhalten Sie das notwendige Formular, um eine ambulante oder stationäre Reha oder Kur zu beantragen. Außerdem muss der Arzt ein Attest über die medizinische Notwendigkeit ausstellen. Die ausgefüllten Formulare und das Attest schicken Sie an die AOK Rheinland/Hamburg oder geben Sie in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle ab.
Handelt es sich um eine Reha-Maßnahme, die in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung fällt, können Sie Ihren Antrag auf Reha ganz bequem online stellen.
Möchten Sie eine Reha-Maßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, informiert Sie Ihr Unfallversicherungsträger über das jeweilige Verfahren.
Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Die Kurzzeitpflege kommt immer dann infrage, wenn Pflegebedürftige nur vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung betreut werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn zuvor ein Krankenhausaufenthalt nötig war oder die Pflegebedürftigkeit plötzlich auftritt. Die AOK Rheinland/Hamburg finanziert die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1.774 Euro im Jahr.
Besonderheiten
Voraussetzung zur Kostenübernahme der Kurzzeitpflege ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Sie können außerdem das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege anrechnen lassen, sodass insgesamt 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege erhalten Sie unter der kostenfreien Pflegehotline der AOK Rheinland/Hamburg: Tel. 0800 329 0 329.
Formular
Auf der Internetseite der AOK Rheinland/Hamburg können Sie den Antrag herunterladen, am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die AOK Rheinland/Hamburg senden.
Pflegegeld beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Wer pflegebedürftig ist und mindestens Pflegegrad 2 hat, erhält Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht ein professioneller Pflegedienst leistet, sondern diese privat organisiert wird. In den meisten Fällen übernehmen das dann Angehörige wie Verwandte oder Freunde. Möglich ist jedoch auch die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft. Das Pflegegeld selbst wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er kann entscheiden, ob und wie viel er seinen Pflegern weitergibt.
Außerdem zahlt die Pflegekasse auch Pflegesachleistungen, wenn mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegesachleistungen bezeichnen Dienstleistungen, die ein professioneller, ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung in der Tages- oder Nachtpflege leistet, beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege oder der Ernährung. Die Abrechnung erledigt der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind miteinander kombinierbar.
Diese Beiträge zahlt die AOK Rheinland/Hamburg ab Pflegegrad 2 pro Monat
Leistungen
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Um Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von der AOK Rheinland/Hamburg zu erhalten, können Versicherte, deren bevollmächtigte Angehörige oder gesetzlichen Betreuer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Das kann auch formlos per Telefon oder E-Mail geschehen. Wichtig sind die Angabe von Versichertennummer, Namen und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen, sowie Art und Umfang der benötigten Pflegeleistungen. Die AOK Rheinland/Hamburg empfiehlt jedoch zur schnellstmöglichen Bearbeitung, einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Übernimmt jemand anderes als der Pflegebedürftige die Antragsstellung, sollte man am besten gleich die Bevollmächtigung beziehungsweise die Bestellungsurkunde des Betreuers beifügen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg
Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Man unterscheidet zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln.
Voraussetzungen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn
- mindestens ein Pflegegrad 1 vorliegt.
- der Pflegebedürftige zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnt.
- die Betreuung durch Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste erfolgt.
- ein Antrag auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln gestellt wurde.
Technische Hilfsmittel
Um den Pflegebedürftigen einen eigenständigeren Alltag zu ermöglichen, können technische Pflegemittel zum Einsatz kommen. Sie werden in vielen Fällen als Leihgabe überlassen, das bedeutet, man muss sie nicht kaufen, jedoch zurückgeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für technische Hilfsmittel. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent, maximal 25 Euro. Er entfällt, wenn die Hilfsmittel leihweise überlassen werden.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise
- Pflegebetten
- spezielle Pflegebett-Tische
- Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
- oder Hausnotrufsysteme
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die AOK Rheinland-Hamburg?
Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt zahlreiche technische Hilfsmittel, so wie auch andere Pflegekassen. Genaueren Aufschluss darüber gibt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
Wichtig!
Technische Hilfsmittel, die nicht direkt der Erleichterung der Pflege dienen, übernimmt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenversicherung, beispielsweise Rollstühle oder Rollatoren. Das gilt auch für Inkontinenz-Produkte wie Einlagen oder Netzhöschen.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten bis zur Höhe von 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Atemschutzmasken. Sie dienen dem Schutz der Pflegebedürftigen.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg?
- saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Einmallätzchen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen
Belege aufheben!
Um die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro rückwirkend von der AOK Rheinland/Hamburg zu erhalten, muss man die entsprechenden Quittungen einreichen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der AOK Rheinland/Hamburg
Pflegekurse
Pflegende Angehörige finden sich häufig ganz plötzlich im Pflegealltag wieder, obwohl sie zuvor noch nie mit dem Thema in Berührung gekommen sind. Bei den Pflegekursen der AOK Rheinland/Hamburg vermitteln geschulte Pflegefachkräfte nützliches Basiswissen für zahlreiche pflegerische Tätigkeiten, beispielsweise
- rund um die Hygiene
- zum Thema Gesundheit
- zu den Leistungen der Sozialversicherung und zum Betreuungsrecht
- zur rückenschonenden Pflege
Zudem ergibt sich bei den Kursen der Austausch der pflegenden Angehörigen untereinander.
Neben den allgemeinen Gruppenkursen bietet die AOK Rheinland/Hamburg auch spezielle Weiterbildungen für pflegende Angehörige zu Themen wie beispielsweise Demenz.
Individuelle Schulungen
Haben pflegende Angehörige spezielle Fragen zu ihrer besonderen Situation gibt es die Möglichkeit der individuellen Pflegeschulung vor Ort. Dafür besucht eine Pflegefachkraft die Familie zu Hause und macht sich ein Bild von der Situation und den Schwierigkeiten. Sie gibt praktische Tipps und Handlungsmöglichkeiten, wie die Angehörigen die Pflege für sich und den Pflegebedürftigen verbessern können. In der Regel dauert die Schulung zwei Stunden, die Kosten übernimmt die Pflegekasse der AOK Rheinland/Hamburg.
Online-Pflegekurse
Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, fehlt teilweise die Zeit, um einen Kurs zu besuchen. Daher bietet die AOK Rheinland/Hamburg zusammen mit Kooperationspartnern Onlinekurse an. Diese eignen sich besonders gut als Ergänzung zu Präsenzkursen.
Gut zu Wissen!
Informationen zu (Online-)Pflegekursen und individuellen Schulungen erhalten Sie bei der AOK-Pflegeberatung unter der Telefonnummer 0211 819-50000.
Pflege-Beratung
Die AOK-Pflegeberatung hilft Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei allen Fragen zum Thema Pflege.
Sie bietet zum Beispiel Unterstützung bei
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Einleitung notwendiger individueller Pflegemaßnahmen
- Erledigung von Formalitäten
- Kontaktaufnahme zu Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten
- Änderungen des Versorgungsplans bei neuem Bedarf
- Fragen zur Pflegeversicherung
- Die Pflegeberatung ist sowohl telefonisch, in der AOK-Geschäftsstelle als auch zu Hause möglich. Beim Erstgespräch sollten Interessierte alle wichtigen Unterlagen bereithalten, zum Beispiel Vollmachten, Pflegedokumentation oder gestellte Leistungsanträge.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der AOK-Pflegeberatung unter der Telefonnummer 0211 819-50000.
Programm „Zeit für mich“
Pflegende Angehörigen leiden oft an besonders hoher Belastung. Die AOK Rheinland/Hamburg möchte mit speziellen Angeboten ihre körperliche und seelische Gesundheit nachhaltig stärken. So soll eine ausgewogene Balance zwischen den Anforderungen der Pflege und dem persönlichen Wohlbefinden entstehen.
Im Angebot sind Online-Vorträge zu wichtigen Themen wie Selbstfürsorge, Kommunikation und Entspannung sowie Online-Intensivkurse, in denen die Themen weiter vertieft und unter Anleitung Übungen für die Stärkung von Körper, Geist und Seele durchgeführt werden.
Den Flyer zum Programm finden Sie hier.
Mitglied werden
Es sind nur wenige Schritte nötig, um Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg zu werden. Einfach Online-Antrag ausfüllen und abschicken. Alles Weitere übernimmt die AOK. Auch der Wechsel von einer anderen Krankenkasse ist unkompliziert. Wenn Sie länger als 12 Monate Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse waren, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. In einigen Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht:
- Wenn die bisherige Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht
- Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln
Die Kündigung der bisherigen Krankenversicherung übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg für Sie, Sie brauchen sich nicht darum kümmern.
Bei Fragen zu Mitgliedschaft und Krankenkassenwechsel steht das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg 365 Tage im Jahr für 24 Stunden täglich zur Verfügung, Telefonnummer 0211 8195 0000. Alternativ kann man auch über das Online-Formular Kontakt aufnehmen.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Rheinland/Hamburg:
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,8 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Die Höhe des Beitrags zur Krankenkasse ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Zum 1. Januar 2023 stieg die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 4.987,50 Euro und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro. Arbeitnehmer zahlen selbst nur die Hälfte ihres Beitrags, den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Sofern Sie eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, verfügen Sie über eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro. Rentner zahlen nur für die Beiträge, die diese Freigrenze übersteigen.
Zuzahlung
Für viele medizinische und pflegerische Leistungen müssen Versicherte Zuzahlungen leisten, beispielsweise für Krankenhausbehandlungen oder technische Hilfsmittel. Ausgenommen sind großenteils von dieser Regelung ausgenommen. Um die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten, gibt es die Belastungsgrenze. Sobald diese erreicht ist, können Versicherte von Zuzahlungen befreit werden.
Für das Jahr 2023 galten dabei folgende Werte:
- 6.111 Euro für den ersten Angehörigen
- 8.952 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder Zahlungen vom Sozialhilfeträger bekommt, hat einen festgesetzten Zuzahlungsbeitrag:
- Schwerwiegend chronisch Kranke (1 Prozent Belastungsgrenze) zahlen 60,24 Euro zu.
- Alle übrigen Erwachsenen (2 Prozent Belastungsgrenze) zahlen 120,48 Euro zu.
Weitere Informationen zu Beitragsberechnung, Bemessungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie in der zuständigen AOK-Geschäftsstelle oder im AOK-Servicecenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0 326 326.