Die Betriebskrankenkasse der Energieversorgung Mittelrhein AG (BKK evm) ist eine betriebliche Krankenkasse, die sich ausschließlich an die Mitarbeitenden der evm-Gruppe sowie deren Angehörige richtet. Dazu zählen auch beispielsweise auch die Kraftwagen-Verkehr Koblenz GmbH, die Windpark Westerwald GmbH und die Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH. Gegründet wurde sie am 1. Januar 1913. Alle grundsätzlichen Entscheidungen, wie der Haushaltsplan, die Geschäftsordnung und die Überwachung des Vorstands obliegen dem ehrenamtlichen Verwaltungsrat der BKK evm. Ralf Hauner wurde für die Amtsperiode 2023-2029 zum Vorsitzenden der BKK evm gewählt.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz

Schützenstraße 80-82

56068 Koblenz

Telefonnummer

0261 402-71313

E-Mail

info@bkk-evm.de

Website

www.bkk-evm.de

Termine

Termine bei Ihrer BKK evm in Koblenz vereinbaren Sie am besten telefonisch oder per E-Mail. Für Terminvereinbarungen steht Ihnen die Telefonnummer 0261 402-71313 sowie die allgemeine E-Mail-Adresse info@bkk-evm.de zur Verfügung. Bei konkreten Themen wie der Pflegeversicherung steht Ihnen auch direkt die entsprechende Person als Ansprechpartner zur Verfügung.  Alle Kontaktdaten der BKK evm finden Sie auf der Website.

Beschwerden über die Kasse

Kritik und andere Anmerkungen zum Leistungs- oder Serviceangebot der Kasse richten Sie am besten an die Mailadresse info@bkk-evm.de oder Sie rufen unter der Nummer 0261 402-71313 an. Die BKK evm garantiert ihren Versicherten, Anliegen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.

Pflege und Pflegeleistungen der BKK evm

Mit zunehmendem Alter lassen die körperlichen Fähigkeiten in der Regel nach, was dazu führt, dass alltägliche Abläufe nicht mehr so reibungslos funktionieren wie früher. Auch durch Krankheit oder einen Unfall kann es vorkommen, dass der Haushalt und die Körperpflege nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden können. Um Betroffene in dieser Situation abzusichern, hat der Gesetzgeber im § 14 SGB XII die rechtliche Grundlage für die Pflegebedürftigkeit festgeschrieben. Demnach gilt als pflegebedürftig, wer für voraussichtlich mindestens sechs Monate auf Unterstützung angewiesen ist.

Die Pflegekasse der BKK evm unterstützt Sie im Pflegefall abhängig von der Höhe des Pflegegrades mit folgenden Leistungen:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der BKK evm Pflegekasse

Seit 2017 wird in Deutschland mithilfe der Pflegegrade ermittelt, wie stark die Beeinträchtigung für Betroffene im Alltag ist. Sie reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Um eine bedarfsgerechte Verteilung der Mittel durch die Pflegekasse zu gewährleisten, werden die Leistungen je nach Höhe des Pflegegrades gestaffelt. Bitte beachten Sie, dass mit dem Beantragen von Pflegeleistungen die Feststellung des Pflegegrades einhergeht.

Wir erläutern Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad bei der BKK evm beantragen:

  1. Wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der BKK evm Pflegeversicherung. Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder bei einem persönlichen Termin vor Ort an die Kasse wenden. Dort erhalten Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn anschließend an die Pflegekasse zurück.
  2. Der Medizinische Dienst (MD) wird mit der Begutachtung beauftragt. Die Mitarbeitenden des MD werden sich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein persönliches Kennenlernen bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung auszumachen.
  3. Die Begutachtung findet statt. Sie erhalten Gelegenheit, dem geschulten Personal des MD Ihre Situation zu erläutern. Beschreiben Sie, welche Probleme Sie durch Ihre Einschränkungen im Alltag haben. Arztbriefe, Krankenhausberichte und Medikationspläne können helfen, Ihre Aussagen zu untermauern.

Gut zu wissen: Während der Begutachtung beurteilt der MD die folgenden 6 Lebensbereiche nach einem standardisierten Verfahren:

  1. Nach dem Termin erstellt der MD mithilfe seiner Eindrücke und Ihren Ausführungen bei der Begutachtung einen Bericht. Darin werden die 6 Lebensbereiche gewichtet und anhand eines Punktesystems ausgewertet. Im Anschluss wird das Ergebnis in einen der fünf Pflegegrade umgewandelt. Den Bericht schickt der MD dann an die BKK evm.
  2. Ist die BKK evm zu einer Entscheidung gekommen, wird Ihnen diese per Post zugeschickt. Sollte Ihnen ein Pflegegrad anerkannt werden, erhalten Sie neben dem Bericht auch eine Auflistung von Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen sowie im Bedarfsfall auch die empfohlenen Hilfsmittel.

Gut zu wissen: Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei der BKK evm einlegen.

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der BKK evm Pflegekasse

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet, wenn diese vorübergehend ausfallen, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit. Die Ersatzpflege kann von pflegenden Angehörigen bis zu sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 € übernommen. In dieser Zeit wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst oder von anderen Angehörigen geleistet.

Gut zu wissen: Springen enge Verwandte für die Pflegeperson ein, kann das Auswirkungen auf die Höhe der Leistung haben. Nehmen Sie dafür am besten Kontakt zu den Mitarbeitenden der BKK evm Pflegekasse auf.

Besonderheiten

  • Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich
  • die Dauer der Verhinderungspflege ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr gegrenzt
  • vor Beginn der Verhinderungspflege muss die versicherte Person bereits mindestens 6 Monate ambulant gepflegt worden sein

Formular

Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie online abrufen und herunterladen. Drucken Sie das Formular aus und tragen Sie alle gefragten Informationen ein. Danach senden Sie alles zurück an die BKK evm Pflegekasse.

Haben Sie Fragen oder Probleme während der Antragsstellung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrer BKK evm auf. Nutzen Sie dafür die Telefonnummer 0261 402-71313 oder wenden Sie sich per E-Mail (info@bkk-evm.de) an Ihre Kundenbetreuer und Kundenbetreuerinnen.

Antrag auf Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der BKK evm

Eine Kur oder Reha ist das Richtige für alle, die sich abseits des Alltags um ihre Gesundheit kümmern, körperlich und psychisch neue Kraft tanken oder sich nach einer schweren Erkrankung wieder erholen möchten. Die BKK evm bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von verschiedenen Kur- und Rehaleistungen an:

Stationäre Vorsorgekur

Das Ziel einer stationären Vorsorgekur ist die allgemeine Verbesserung des Gesundheitszustandes.

Rehabilitationskur

Diese ist insbesondere für chronisch Erkrankte von Interesse, da hier eine Linderung der Beschwerden bzw. eine Verlangsamung des Fortschreitens der Erkrankung angestrebt wird.

Anschlussrehabilitation

Wenn Sie nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise einem Schlaganfall aus dem Krankenhaus entlassen werden, kann eine Anschlussrehabilitation verordnet werden, um Ihnen den Weg in den Alltag zu erleichtern.

Ambulante Rehabilitationskur

Die Therapiemaßnahmen finden tagsüber in einer anerkannten Rehaeinrichtung in Ihrer Nähe statt. Abends und nachts sind Sie wieder in Ihrem Zuhause.

Badekur

Bei einer Badekur handelt es sich um eine ambulante Kur, die in einem zugelassenen Kurort durchgeführt wird. Die Maßnahme kann sowohl der Vorsorge als auch der Linderung von Beschwerden dienen. Die Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel von den Versicherten selbst organisiert.

Kompaktkur

Diese spezielle Form der Badekur ist besonders für chronisch Kranke geeignet. Die Anwendungen finden ambulant und in einer festen Gruppe aus mehreren Teilnehmenden statt.

Besonderheiten

  • die Kosten für stationäre Rehamaßnahmen werden von der BKK evm Krankenkasse komplett übernommen. Versicherte zahlen nur einen Eigenanteil von 10 € pro Tag
  • bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen kommt die BKK evm für die Kosten der kurärztlichen Behandlungen und Arznei- und Heilmittel auf. Für die Unterbringungs- und Verpflegungskosten kann ein Zuschuss von 13 € je Tag gewährt werden
  • neben der Krankenkasse kann auch die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft für die Kostenübernahme zuständig sein

Formular

Möchten Sie eine Kur oder Reha beantragen, vereinbaren Sie als erstes einen Termin in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen Sie, welche Form der Maßnahme für Sie und Ihre Gesundheit die passende ist. Wird Ihnen eine ambulante Vorsorgemaßnahme empfohlen, nehmen Sie Kontakt zur BKK evm auf. Die Mitarbeitenden beraten Sie dort über das weitere Vorgehen.

Kommt für Sie ein stationärer Aufenthalt in einer Kur- oder Rehabilitationseinrichtung in Frage, füllen Sie gemeinsam in der Praxis das entsprechende Verordnungsformular aus. Dies erhalten Sie direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit eventuellen Nachweisen über Ihren Gesundheitszustand bei der BKK evm ein.

Dort wird geprüft, ob die BKK evm oder ein anderer Kostenträger für den Antrag zuständig ist und gegebenenfalls über Ihren Antrag entschieden.

Gut zu wissen: Sollte sich herausstellen, dass nicht die Krankenkasse, sondern eine andere Stelle für die Kostenübernahme zuständig ist, leitet die BKK evm Ihren Antrag an diese Stelle selbstständig weiter.

Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK evm Krankenkasse

Kurzzeitpflege kann immer dann genutzt werden, wenn eine pflegebedürftige Person nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Hilfe angewiesen ist. Dies kann insbesondere der Fall sein:

  • bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Verhinderungen der Pflegeperson
  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • wenn sich der Pflegebedarf kurzfristig erhöht
  • während Umbaumaßnahmen in der Wohnung

Die BKK evm zahlt ab dem Pflegegrad 2 für die Kurzzeitpflege bis zu 1.774 €, damit die Mehrkosten während dieser Zeit gedeckt werden können und die Pflege auch in dieser Zeit sichergestellt ist.

Besonderheiten

  • Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen im Jahr beansprucht werden
  • zusätzlich können bis zu 1.612 € aus der Verhinderungspflege für die Finanzierung der Kurzzeitpflege verwendet werden

Formular

Kurzzeitpflege beantragen Sie bei der BKK evm Pflegekasse. Wenden Sie sich dafür telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Geschäftsstelle an die Mitarbeitenden der BKK evm. Dort erhalten Sie das Antragsformular und weitere Informationen zur Antragsstellung.

Pflegegeld beantragen bei der BKK evm

Das Pflegegeld stellt eine nicht zweckgebundene finanzielle Unterstützung dar, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, frei über die Art ihrer Pflege zu entscheiden. So kann das Geld genutzt werden, um den privaten Pflegepersonen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen oder auch um Pflegekräfte aus dem Ausland zu bezahlen.

Bei Inanspruchnahme von Leistungen eines professionellen Pflegedienstes besteht zudem die Möglichkeit, Pflegesachleistungen zu beantragen. Zu den Leistungen zählt unter anderem die Übernahme der Kosten für Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Die Abrechnung dieser Pflegesachleistungen erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Dienstleister.

Beide Leistungen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen, können auch kombiniert werden, sodass der Pflegealltag an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen angepasst werden kann.

Folgende Beträge zahlt die BKK evm Pflegeversicherung pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Die Mitarbeitenden der BKK evm Pflegekasse informieren Sie gerne persönlich darüber, wie Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen können.

Generell gilt: Wurde bisher kein Pflegegrad festgestellt, wird mit dem Antrag auf Pflegegeld der Medizinische Dienst mit einer Begutachtung beauftragt. Nach der Begutachtung entscheidet die BKK evm Pflegekasse anhand des Berichts des MD dann über die Höhe des Pflegegrades und die damit verbundenen Leistungen.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK evm Pflegekasse

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Gegenstände, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Ihren Pflegepersonen erleichtern und die Selbstständigkeit der Betroffenen fördern sollen.

Die Einteilung erfolgt in zwei Kategorien:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Diese Produkte werden nur einmalig verwendet und sind daher zum Verbrauch bestimmt. Hierzu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe oder auch Desinfektionsmittel. Die BKK evm erstattet monatlich bis zu 40 € für die Beschaffung dieser Pflegehilfsmittel.

Gut zu wissen: Es gibt spezialisierte Dienstleister, die sie monatlich mit den nötigen Produkten versorgen. Ihr Vorteil: Sie müssen sich weder um den Kauf, noch um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern.

Voraussetzungen

  • ein anerkannter Pflegegrad (1-5)
  • die Pflege findet ambulant statt

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK evm Pflegekasse?

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Technische Pflegehilfsmittel

Bei technischen Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Gegenstände und Geräte, die mehrfach genutzt werden können und dafür sorgen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Gehhilfen oder Waschsysteme.

Aufgrund der hohen Anschaffungskosten werden diese Pflegehilfsmittel in der Regel von der Pflegekasse als Leihgabe zur Verfügung gestellt.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BKK evm Pflegeversicherung?

Eine detaillierte Auflistung aller technischen Pflegehilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes. Hier bekommen Sie einen Eindruck davon, welche Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen übernommen werden. Außerdem erhalten Sie ausführlich Informationen über die Produkte und die Hersteller.

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Besondere Pflegeleistungen der BKK evm Pflegekasse

BKK PflegeFinder

Der BKK PflegeFinder unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung, einem passenden Pflegedienst oder auch einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Nach der Eingabe der Postleitzahl und eines Suchbegriffs erhalten Sie schnell und übersichtlich nützliche Informationen über Angebote in der Region. So haben Sie die Möglichkeit, sich von zu Hause aus über das Leistungsangebot, die Kosten und die Qualität der Einrichtungen zu informieren. Bei Bedarf können Sie kostenlos einen umfassenden Transparenzbericht der Pflegeheime herunterladen.

BKK ArztFinder

Der BKK ArztFinder bietet Ihnen eine ähnliche Funktionalität wie der BKK PflegeFinder. Damit können Sie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung finden. Nach Eingabe der Postleitzahl erhalten Sie eine Auflistung aller Praxen in Ihrem Ort und können auf einen Blick die Öffnungszeiten, angebotenen Leistungen und Kontaktdaten einsehen.

BKK Klinikfinder

Die Suche nach einem Krankenhaus mit einer bestimmten Spezialisierung kann sehr aufwendig sein. Der BKK Klinkfinder unterstützt Sie dabei. So können Sie Kliniken unter Angabe eines Ortes suchen und finden so nicht nur Krankenhäuser, sondern auch Tageskliniken. Den Umkreis für die Suche können Sie dabei frei bestimmen.

In übersichtlichen Grafiken werden Kriterien wie die Bettenanzahl mit anderen Krankenhäusern verglichen. So können Sie sich bequem vom Computer aus über die Einrichtungen informieren.

Mitglied werden bei der BKK evm

Die BKK evm ist eine sogenannte geschlossene Betriebskrankenkasse. Sie steht daher nur Mitarbeitenden der evm-Gruppe und deren Angehörigen offen. Einmal Mitglied, immer Mitglied – so lässt sich das Prinzip der BKK evm zusammenfassen. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang, auch bei einem Arbeitgeberwechsel.

Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag der BKK evm aus. Laden Sie sich das Formular herunter, drucken es aus und tragen Sie Ihre persönlichen Informationen ein.

Im Anschluss senden Sie den Antrag und die Anlage an die BKK evm in Koblenz zurück.

Das Gute daran ist, dass Sie damit Ihre Arbeit erledigt haben. Die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse übernimmt die BKK evm für Sie. Sobald der Wechsel vollzogen ist, erhalten Sie Ihre neuen Versicherungsunterlagen per Post.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK evm

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,3 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

In Deutschland erfolgt die Berechnung der Krankenkassenbeiträge auf Basis des Einkommens der Versicherten. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der durchschnittlich bei etwa 1,3 % liegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze definiert das maximale Einkommen, bis zu dem Beiträge erhoben werden, und liegt im Jahr 2024 bei 59.850 Euro. Rentner sind beitragspflichtig auf ihre gesetzliche Rente sowie auf weitere Einkünfte wie Betriebsrenten.

Zuzahlung

In Deutschland sind gesetzlich Krankenversicherte dazu verpflichtet, für zahlreiche medizinische Leistungen Zuzahlungen zu leisten. Dazu zählen beispielsweise Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Zuzahlungen betragen in der Regel 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Leistung. Allerdings gibt es eine Belastungsgrenze: Versicherte müssen nicht mehr als 2 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 %.

Um von Zuzahlungen befreit zu werden, müssen Versicherte ihre Ausgaben dokumentieren und bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.