Benötigt der Partner oder ein Familienmitglied Unterstützung, weil der Tag ohne Hilfe nicht mehr allein bewältigt werden kann, muss eine Lösung her. Nicht immer ist es einem selbst möglich, die Pflege und Betreuung zu übernehmen. Die Berufstätigkeit oder die Aufgaben in der eigenen Familie brauchen viel Zeit und machen es manchmal unmöglich, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Die Tagespflege stellt eine gute Möglichkeit dar.

Die zu pflegende Person ist den gesamten Tag über gut versorgt und man selbst kann seinem eigenen Tagesablauf nachgehen.

Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Eine weitere Form ist die Nachtpflege.

In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Tagespflege und erhalten einen Überblick über die Leistungen einer Tagespflege. Auch die finanziellen Aufwendungen werden aufgezeigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tagespflege ist eine Einrichtung für die Pflege und Betreuung über den Tag
  • Durch die Tagespflege wird sowohl die Pflege als auch die Behandlungspflege über den Tag übernommen
  • Tagespflege und Nachtpflege sind Leistungen der Pflegeversicherung und werden durch das SGB XI §41 gesetzlich geregelt
  • Wie lange pro Tag und wie oft pro Woche bestimmen Sie individuell
  • Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der Kosten

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Definition:
Was versteht man unter Tagespflege? 

Eine Tagespflege ist eine Einrichtung, wo Sie als pflegebedürftige Person tagsüber bis zu 8 Stunden versorgt werden. Sie selbst entscheiden, ob die Leistungen der Tagespflege entweder nur wenige Stunden oder einen ganzen Tag in Anspruch genommen werden. Sie entscheiden auch, ob sie die Tagespflege jeden Tag in der Woche (Montag bis Freitag) oder nur an ausgewählten Tagen in der Woche benötigen. Außerhalb der Tagespflege wohnen Betroffene bei sich zu Hause. 

Ausnahme: Die Nachtpflege versorgt pflegebedürftige Personen in der Nacht aber nicht am Tag. Hierbei kommen Betroffene zeitweise in einer professionellen Einrichtung unter. Auch eine ambulante Versorgung ist möglich.

Definition der Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch XI Paragraf 41: 

Nach §41 des Sozialgesetzbuchs Elf (SGB XI) haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf diese Art von Pflege, wenn sie zur Stärkung der häuslichen Pflege nötig ist, oder wenn die häusliche Pflege gar nicht erst im benötigten Ausmaß zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei spielen sowohl psychisch, neurologische Gründe, als auch Gründe der Mobilität eine Rolle.

Warum sollte ich mich für eine Tagespflege entscheiden? 

Bei einer Tagespflege sind Sie weiterhin in ihrem häuslichen und gewohnten Umfeld. Ihre gewohnte Lebensqualität bleibt weiterhin vorhanden. An ihren Gewohnheiten in der Nacht ändert sich nichts. Sie sind lediglich für eine bestimmte Zeit außer Haus und treffen in der Gruppe der Tagespflege Menschen. Sie knüpfen Kontakte und sind nicht allein. 

Vorteile der Tagespflege:

  • Soziale Kontakte, da Sie andere Leute treffen
  • Bewegung und Aktivitäten zusammen mit anderen tun Ihnen gut
  • Sie bekommen Hilfe bei der Einnahme Ihrer Medikamente und der medizinischen Versorgung
  • Sie bekommen Hilfe beim Essen oder der Körperpflege
  • Angehörige können Ihrem Beruf weiter nachgehen

Leistungen: 
Wie funktioniert die Tagespflege? 

Eine Tagespflege kann unterschiedliche Leistungen erbringen. In erster Linie richtet sich das Angebot der Leistungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In der Tagespflege verbringen Sie den Tag gemeinsam mit anderen Gästen in kleineren bis mittelgroßen Gruppen. 

In der Tagespflege erhalten Sie Angebote der Behandlungspflege wie zum Beispiel durch die Gabe von Medikamenten, aber auch Angebote der Grundpflege und Betreuungsleistungen gehören dazu. Zur Grundpflege gehören beispielsweise Toilettengänge, aber auch die Mahlzeiten werden in der Tagespflege angeboten. Die Betreuungsleistungen können sehr vielfältig sein. Mögliche Angebote sind: 

  • Aktivitätenprogramm mit vielseitigem Angebot zum Beispiel Gymnastik, Spaziergänge, Kochen und Backen, Singen und Musik, kreative Beschäftigungen, Spiele, u. v. m.
  • Begleitung zum Gottesdienst und Vermittlung von seelsorgerlichen Beistand
  • Jahreszeitliche Feste und Veranstaltungen, z. B. Erntedankfest, Weihnachten und Ostern
  • Vermittlung von Physiotherapie, Fußpflege, etc.

Kosten der Tagespflege im Überblick

Der Tagessatz für die Tagespflege liegt zwischen 50 und 90 Euro.  Der Betrag ist unter anderem regional bestimmt. 

Tipp: Sie können bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat für die Tagespflege einsetzen. 

Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für:

  • die medizinische Behandlungspflege
  • Grundpflege
  • Betreuungsleistungen
  • Fahrservice (zur Tagespflege hin- und zurück) 

Diese Kosten müssen Sie privat tragen:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Wichtig: Die Kosten für die Tagespflege und Nachtpflege werden extra abgerechnet. Das Pflegegeld verringert sich dadurch nicht. Auch weitere Leistungen stehen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung. Dazu zählt zum Beispiel die Verhinderungspflege. 

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung für teilstationäre Pflege wird bei der Pflegekasse gestellt. Das Vorgehen ist das Gleiche wie beim Antrag auf ambulante Pflege oder stationäre Pflege.

Das Geld der Pflegeversicherung, welches für die Tagespflege verwendet werden kann, steht pflegebedürftigen Versicherten zusätzlich zum Pflegegeld, den Pflegesachleistungen oder dem Entlastungsbetrag zu.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.

Die Tagespflege setzt sich aus folgenden Kostenpunkten zusammen:

  • Entgelt für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird. Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets von den Pflegekassen bezahlt.
  • Stunden- oder Tagespauschalen gelten für die Unterbringung und Verpflegung des Tagesgasts
  • Eine Pauschale oder Kosten für die tatsächlich anfallenden Kilometer (fallen an bei der Inanspruchnahme eines Fahrdienstes an)
  • Anteilige Investitionskosten ergeben sich aus Anschaffungs -und Instandhaltungskosten der Pflegeeinrichtungen

Gut zu wissen!

Nach schwerer Krankheit oder im Laufe der Zeit, kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern. In manchen Fällen greift dann die Intensivpflege.

Wann habe ich einen Anspruch auf eine Tagespflege? 

Sie haben einen Anspruch einen Platz in der Tagespflege, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Sie sind die meiste Zeit am Tag allein und können sich nicht selbst versorgen, aus körperlichen Gründen 
  • Sie sind in einem höheren Lebensalter 
  • Sie haben eine kognitive Beeinträchtigung z.B. weil Sie an Demenz leiden 
  • Sie haben Probleme beim Essen und Trinken 

Definition Anspruch nach SBG XI § 41:

„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“