Die Abkürzung „AOK“ steht für „Allgemeine Ortskrankenkasse“. Elf regionale und eigenständig fungierende Krankenkassen – daraus setzt sich die AOK zusammen. Die einzelnen Versicherer sind über das gesamte Bundesgebiet verstreut. Neben der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Niedersachsen befindet sich unter anderem auch die AOK Bayern darunter. Die AOK-Gemeinschaft leistet den größten Anteil, wenn es um die gesetzliche Gesundheitsversorgung hierzulande geht – sie besitzt einen Marktanteil von 37 %. Noch deutlicher wird die Aufgabe der AOK mit Blick auf die Pflegebedürftigen. Mehr als 45 % der zu Pflegenden sind bei der AOK versichert. Weit mehr als 400.000 Ärzte rechnen Leistungen und Behandlungen mit der AOK ab. Die AOK Bayern ist dabei ein wertvoller Partner. Über 4,5 Millionen Versicherte betreut das Unternehmen und das an etwa 230 Standorten.[1] Die Vorsitzende des Vorstandes ist Dr. Irmgard Stippler, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes ist Stephan Abele.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz
AOK Bayern
Landsberger Straße 150-152
80339 München

Telefonnummer
089 22844050
0800 1 265 265 (Hotline medizinische Beratung)

E-Mail
Info@service.by.aok.de

Website
https://www.aok.de/pk/bayern/

Service Center
Die AOK Bayern bietet in 230 Geschäftsstellen die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern persönlich in Kontakt zu treten. Um eine Filiale in Ihrer Nähe zu finden, können Sie die Standortsuche nutzen. Hier geben Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein. Im Anschluss bekommen Sie eine Liste an nahegelegenen Service Centern angezeigt. Neben der Adresse, den Öffnungszeiten und den Kontaktmöglichkeiten können Sie hier direkt die Parkplatzsituation einsehen.

Termine

Die AOK Bayern bittet um eine vorherige Terminvereinbarung, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Dafür eignet sich die Online-Terminvereinbarung besonders gut. Da sich viele Anliegen bereits telefonisch klären lassen, können Sie auch die Servicehotline unter der Telefonnummer 089 22844050 anrufen. Alternativ können Sie den Rückrufservice nutzen, bei dem Sie ein Mitarbeiter der AOK zurückruft. Möchten Sie Ihr Anliegen lieber schriftlich festhalten, nehmen Sie am besten das Kontaktformular zur Hand.

Beschwerden über Kasse

Sind Sie mit einer Leistung oder dem Service unzufrieden, können Sie sich bei der AOK Bayern beschweren. Das machen Sie ganz einfach mithilfe des Beschwerde-Kontaktformulars. Hierbei können Sie entscheiden, ob die Mitarbeiter Sie im Anschluss telefonisch oder per E-Mail kontaktieren sollen.

Pflege und Pflegeleistungen der AOK Bayern

Sie besitzen einen anerkannten Pflegegrad und eine Versicherung bei der AOK Bayern? Dann können Sie die Pflegeleistungen und den Service der AOK Bayern beanspruchen. Pflegebedürftig sind Sie dann, wenn Ihre Selbstständigkeit und folglich Ihre Lebensführung eingeschränkt sind. Die Pflegekasse setzt eine gewisse Schwere der Einschränkung voraus, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit greift. Die rechtlichen Grundlagen können Sie im § 15 SGB XI nachlesen. Neben der erforderlichen Schwere ist auch die Dauer entscheidend. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich über mindestens sechs Monate lang bestehen.[1] Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der Pflegekasse einen Pflegegrad, der anschließend über die Höhe und Art der Ihnen zustehenden Leistungen bestimmt.

Seit dem 01. Januar 2024 gelten bei der AOK Bayern mit Blick auf die ambulanten und stationären Pflegeleistungen folgende Höchstbeträge:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 545 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der AOK Bayern

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ist nicht bei jedem Menschen gleich. Wie stark Betroffene auf die Hilfe von außen angewiesen sind, darüber entscheidet beispielsweise die Mobilität. Die Pflegegrade haben die Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit möglichst genau widerzuspiegeln. Dafür stehen insgesamt fünf verschiedene Pflegegrade zur Verfügung. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Unterstützung benötigen Menschen im Alltag. Durch die genaue Einsicht in die Pflegebedürftigkeit mittels der Pflegegrade, kann die AOK Bayern die Leistungen gerecht verteilen. Einen Pflegegrad bekommen Sie allerdings nicht automatisch zugesprochen, sondern müssen ihn bei der Pflegekasse beantragen. Wir erläutern Ihnen, wie Sie bei der AOK Bayern einen Pflegegrad beantragen.

Mit diesen Schritten beantragen Sie einen Pflegegrad bei der AOK Bayern:

  1. Antrag ausfüllen und an den Versicherer senden: Die AOK Bayern kann Ihnen nur dann Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stellen, wenn Sie einen Pflegegrad besitzen. Für die Pflegegrad-Beantragung füllen Sie als erstes einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus. Nutzen Sie einfach den Online-Pflegeantrag.
  2. Die AOK Bayern holt den MD dazu: Sobald die AOK Bayern Ihren Antrag vorliegen hat, beauftragt sie den medizinischen Dienst (MD), früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser sendet wiederum einen Gutachter zu Ihnen nach Hause. Das Ziel der Pflegebegutachtung: Ihre Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld prüfen. Vorab findet selbstverständlich eine Terminvereinbarung statt.
  3. Die Pflegebegutachtung erfolgt: Zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin kommt der Gutachter in Ihr häusliches Umfeld. In insgesamt sechs Lebensbereichen prüft er die vorliegende Selbstständigkeit. So kann der Gutachter Rückschlüsse auf den erforderlichen Pflegegrad ziehen. Für eine einfache Bearbeitung legen Sie am besten wichtige Unterlagen wie Medikamentenpläne oder Arztberichte bereit.
  4. Die Pflegekasse bestimmt den Pflegegrad: Nach dem Besuch stellt der Gutachter seine Beobachtungen in einem Gutachten zusammen. Dieses überreicht er gemeinsam mit einer Pflegegrad-Empfehlung der Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet nun über den Pflegegrad, den Sie bekommen.
  5. Die Pflegekasse teilt Ihnen die Entscheidung mit: Der Pflegegrad bestimmt darüber, welche Leistungen Ihnen zukünftig zustehen. Daher ist es wichtig, dass auch Sie wissen, wie Sie eingestuft sind. Die Pflegekasse teilt Ihnen deshalb den Pflegegrad schriftlich mit. Achtung: Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch einlegen. Das machen Sie direkt bei der Pflegekasse, und zwar schriftlich.

Antrag auf Pflege der AOK Bayern

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Bayern

Wenn es um die häusliche Pflege geht, setzen sich meist ehrenamtliche Helfer ein. Familienangehörige, aber auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn können bei der Pflege eine große Hilfe sein. Doch auch wenn sich beispielsweise die Kinder oder Geschwister rührend in der häuslichen Pflege engagieren, kann es zu Versorgungslücken kommen. Schließlich können auch Pflegepersonen erkranken oder eine Auszeit benötigen. In diesem Fall greift die sogenannte Verhinderungspflege. Bei der Leistung der Pflegekasse erhalten Pflegebedürftige auf Antrag ein festgelegtes Budget. Mit dem Geld können Sie alternative Pflegeangebote für die Verhinderungszeit beanspruchen. Für insgesamt 6 Wochen stehen jährlich bis zu 1612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Besonderheiten

  • Nur Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 können Verhinderungspflege beantragen.
  • Um von der Verhinderungspflege zu profitieren, müssen Betroffene zuvor mindestens 6 Monate lang eine häusliche Pflege empfangen haben.
  • Die Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege genannt, kann durch Familienangehörige, einen ambulanten Pflegedienst, aber auch durch Bekannte, Freunde oder Nachbarn erfolgen.
  • Benötigen Pflegebedürftige ein höheres Budget, können sie ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege heranziehen – so erhalten Sie bis zu 806 Euro extra.

Formular

Damit die Verhinderungspflege bei Ihnen greift, müssen Sie einen speziellen Antrag bei der AOK Bayern stellen. Dafür nutzen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege. Die AOK Bayern macht den Antrag online verfügbar. Laden Sie das entsprechende Formular einfach auf Ihren Computer herunter und drucken Sie es aus. Der Versicherer bittet Sie um einige persönliche Informationen und um die Angabe des Verhinderungsgrunds. Haben Sie das Dokument vollständig ausgefüllt, unterschreiben Sie den Antrag und senden ihn an die AOK Bayern. Sollten Sie Fragen zu der Verhinderungspflege haben, können Sie diese an die Servicehotline unter der Telefonnummer 089 22844050 richten.

AOK Bayern Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der AOK Bayern

Die AOK Bayern beteiligt sich bei einer medizinischen Notwendigkeit, an Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen. Was eine Rehabilitation und eine Kur voneinander unterscheidet, ist der dafür maßgebende Gesundheitszustand. Eine Kur verfolgt das Ziel, eine Krankheit abzuwenden. Eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgt dann, wenn eine Krankheit bereits besteht.

Besonderheiten

Wenn eine Rehabilitation bei Ihnen nötig ist, stellt nicht zwangsweise die Krankenkasse den richtigen Ansprechpartner dar. Auch die Rentenversicherung ist in einigen Fällen für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme verantwortlich.

In folgenden Fällen richten Sie Ihre Anfrage an die Rentenversicherung:

  • Die Rehabilitation dient dazu, Sie nach einer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern.
  • Die Rehabilitationsmaßnahme ist durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall erforderlich.

Formular

Egal, ob Sie eine Rehabilitation oder eine Kur beantragen möchten, zunächst steht meist der Arztbesuch auf dem Plan. Mit dem behandelnden Mediziner können Sie Ihre Optionen und die Notwendigkeit einer Kur bzw. Rehabilitation besprechen. Im Falle einer nötigen Vorsorgekur stellt der Mediziner Ihnen eine Verordnung aus. Anschließend beantragen Sie die Kur bei der AOK Bayern. Auch den Rehaantrag stellen Sie selbst, dabei können Ihnen Reha-Servicestellen helfen. Der Hausarzt erfasst zudem den Reha-Bedarf und die Erfolgsaussichten – er fertigt dazu alle nötigen Unterlagen an.[1] Befinden Sie sich noch in einem Krankenhaus, können Sie sich an den Sozialdienst der Klinik wenden. Hier helfen die Mitarbeiter gerne bei dem Ausfüllen der Dokumente. Ist in Ihrem Fall die Deutsche Rentenversicherung zuständig, können Sie ganz einfach einen Online-Antrag stellen. Ihnen ist die Antragstellung noch nicht ganz klar oder Sie haben Fragen zu der Kostenübernahme? Dann kontaktieren Sie am besten die Mitarbeiter der AOK Bayern unter der Telefonnummer: 089 22844050.

Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Bayern

Die Kurzzeitpflege ist eine sehr wertvolle Leistung der Pflegekasse. Sie unterstützt Pflegebedürftige, die vorübergehend eine stationäre Pflege benötigen. Zum Beispiel, weil sie sehr plötzlich pflegebedürftig geworden sind oder weil die Wohnumgebung vorübergehend nicht für eine häusliche Pflege ausgerichtet ist. So nehmen einige Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Anspruch, wenn ihr Pflegebedarf zeitweise sehr hoch ist. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die stationäre Pflege mit einem festgelegten Budget. Pflegebedürftigen steht für die Kurzzeitpflege jährlich 1774 Euro (für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege) zu.

Besonderheiten

  • Für die Bewilligung benötigen Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2.
  • Die Pflegekasse genehmigt das Budget für die Kurzzeitpflege meist nur, wenn die pflegerische Versorgung in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt.
  • Reicht das Budget für die Kurzzeitpflege nicht aus, können Betroffene ungenutzte Mittel der Verhinderungspflege dazurechnen – so kann ein Gesamtbudget von bis zu 3386 Euro entstehen.

Formular

Die AOK Bayern bzw. die zugehörige Pflegekasse kann Ihnen die Pflegekassen-Leistung zusprechen, wenn Sie einen Antrag vorlegen. Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie online einsehen und herunterladen. Füllen Sie die Spalten komplett aus und vergessen Sie nicht, das Dokument zu unterschreiben. Nun müssen Sie das Formular nur noch an die AOK Bayern senden. Sollten Sie noch Fragen haben oder sich Unterstützung beim Thema Kurzzeitpflege wünschen, können Sie die Mitarbeiter der AOK Bayern unter der Nummer 089 22844050 erreichen.

Antrag Kurzzeitpflege der AOK Bayern

Pflegegeld beantragen bei der AOK Bayern

Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, erhalten eine Vielzahl an Leistungen. Das ist wichtig, denn damit können sie den Pflegealltag aufrechterhalten und ansprechend gestalten. Vor allem das Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind wertvolle Säulen bei der häuslichen Pflege. Das Pflegegeld steht Menschen zur Verfügung, die Pflegegrad 2 oder höher besitzen. Wie viel Geld Betroffene monatlich von der Pflegekasse bekommen, richtet sich maßgeblich nach der Höhe des Pflegegrades. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geldleistung erfolgt. Das Pflegegeld ist in erster Regel für die ehrenamtlichen Helfer vorgesehen – Pflegebedürftige geben den Betrag daher oft an pflegende Angehörige weiter. Grundsätzlich können Betroffene aber frei über den Betrag verfügen und unter anderem davon auch eine „polnische Pflegekraft“ bezahlen. Neben dem Pflegegeld sind auch die Pflegesachleistungen eine wertvolle Hilfe. Auch sie stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher zu. Die Pflegesachleistungen sind allerdings zweckgebunden, das monatliche Budget ist ausschließlich für professionelle Pflegemaßnahmen vorgesehen. Kommt ein ambulanter Pflegedienst in das häusliche Umfeld, wird das Budget für die Pflegesachleistungen für die Bezahlung genutzt.

Folgende Beträge zahlt die AOK Bayern bzw. die Pflegekasse monatlich:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 545€ 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Gut zu wissen!
Auch wenn viele Pflegebedürftige sich erhofft haben, dass die letzte Pflegereform eine Erhöhung des Pflegegeldes nach sich zieht, ist dem nicht so. Seit dem Jahr 2017 sind die jeweiligen Geldbeträge unverändert. Allerdings gibt es durch die Reform mehr Budget für die Kurzzeitpflege und die Pflegesachleistungen. Außerdem profitieren Pflegebedürftige nun von einem Zuschuss zu den Pflegeheim-Kosten.

Formular

Wenn Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie kein spezielles Formular. Wichtige Voraussetzungen sind allerdings, dass Sie die Pflege im häuslichen Umfeld empfangen und mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Falls Sie bisher keinen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben, sollten Sie umgehend einen Online-Pflegeantrag bei der AOK Bayern stellen. Stuft Sie die AOK Bayern in den Pflegegrad 2 oder höher ein, haben Sie automatisch einen Anspruch auf das Pflegegeld – sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Bayern

Mit Pflegehilfsmitteln können Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit steigern und so mehr Unabhängigkeit erlangen. Außerdem tragen Pflegehilfsmittel dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu optimieren. Die Pflegekasse der AOK Bayern unterscheidet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (Technische Pflegehilfsmitteln).

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es in Form von vielen Produkten. Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsaugfähige Bettschutzeinlagen oder Mundschutzmasken – sie alle zählen zu den verbrauchsfähigen Pflegehilfsmitteln. Die AOK Bayern stellt Ihnen jeden Monat 40 Euro für die praktischen Produkte zur Verfügung. Voraussetzung für die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale ist ein vorliegender Pflegegrad. Die jeweilige Höhe ist unerheblich, denn die Pauschale beträgt stets 40 Euro.

Voraussetzungen

  • Die pflegerischen Leistungen werden entweder im häuslichen Umfeld oder in einer Wohngemeinschaft erbracht.
  • Die Pflege erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, Freunde, Familienangehörige oder Bekannte.
  • Die AOK Bayern hat einen entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme vorliegen. Pflegebedürftige sind außerdem in der Lage, mit Quittungen die Art und die Pflegehilfsmittel-Anzahl zu belegen.

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Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Bayern?

Achtung! Sollten Sie inkontinent sein und deshalb eine Inkontinenzversorgung benötigen, wenden Sie sich am besten direkt an die AOK Bayern und nicht an die zugehörige Pflegekasse. Die Krankenkasse ist nämlich für die Kostenübernahme von Einlagen, Windeln und Co. zuständig.

Technische Pflegehilfsmittel

Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es auch technische Pflegehilfsmittel. Diese sind jedoch nicht für den Einmalgebrauch vorgesehen, sondern unterstützen Betroffene tatkräftig über viele Monate bis Jahre. Technische Pflegehilfsmittel sind stets der Pflegesituation angepasst. Speziell herunterfahrbare Betten (Niedrigflurbetten), medizinische Gerätschaften oder Hausnotrufsysteme sind nur wenige Beispiele. Alle technischen Pflegehilfsmittel haben gemeinsam, dass sie sehr kostspielig in der Anschaffung sind. Deshalb gibt die Pflegekasse die praktischen Helfer meist als Leihgabe an Versicherte heraus. So können die technischen Pflegehilfsmittel mehrere Personen nacheinander begleiten.

Gut zu wissen!
Bekommen Sie von der Pflegekasse ein technisches Pflegehilfsmittel als Leihgabe, müssen Sie lediglich einen Eigenanteil einplanen. Dieser beträgt bis zu 25 Euro pro Hilfsmittel.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die AOK Bayern?

Es gibt eine große Anzahl an technischen Pflegehilfsmitteln. Kein Wunder, dass Pflegebedürftige manchmal den Überblick verlieren. Eine strukturierte Übersicht zu übernahmefähigen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hier sind die verschiedenen Produkte nach Kategorien geordnet und mit einer Artikelnummer versehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bewilligung eines technischen Pflegehilfsmittels eine medizinische bzw. pflegerische Notwendigkeit mitbringen müssen. Diese kann Ihr behandelnder Arzt nachweisen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der AOK Bayern

Pflegeberatung

Versicherte, die bereits von Pflegeleistungen profitieren oder einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, können bei der AOK auf die Unterstützung eines Pflegeberaters setzen. Auch pflegende Angehörige können die Pflegeberatung beanspruchen, sofern der Pflegebedürftige zustimmt. Die Aufgaben der AOK-Pflegeberatung sind vielseitig. Pflegeberater können beispielsweise einen individuellen Versorgungsplan ausarbeiten, bei dem Ausfüllen von Anträgen helfen oder den Kontakt zu einem Pflegedienst herstellen. Für das Erstgespräch halten Sie am besten die Pflegedokumentation, mögliche Versorgungsverträge oder Dokumente zu bereits bewilligten Leistungsanträgen bereit.

Pflegekurse

Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, ist die Verunsicherung oft groß. Nicht nur bei Betroffenen selbst, sondern auch bei Angehörigen, die fortan die Pflege übernehmen. Jetzt ist es wichtig, dass alle Beteiligten eine gute Informationsgrundlage und eine individuelle Unterstützung erhalten. Das ermöglicht die AOK Bayern mit speziellen Pflegekursen. Sie haben die Möglichkeit, an Gruppenpflegekursen oder individuellen Schulungen, die in der häuslichen Umgebung stattfinden, teilzunehmen. Außerdem bietet Ihnen die AOK Bayern moderne Online-Schulungsprogramme an, mit denen Sie sich einfach von zu Hause aus weiterbilden. Hierfür können Sie den digitalen Basispflegekurs „Pflegen zu Hause“ oder den umfangreichen Online-Pflegekurs in Kooperation mit der AOK-Verlag Akademie abrufen. Die Kosten für die Pflegekurse übernimmt die Pflegekasse.

Der Familiencoach Pflege

Die AOK richtet sich mit dem Familiencoach Pflege speziell an pflegende Angehörige. Mit dem cleveren Onlineprogramm kann der seelisch belastende Pflegealltag besser organisiert und bewältigt werden. Die AOK hat dafür zahlreiche interaktive Übungen, Video- und Audiodateien sowie praktische Tipps vorbereitet. Besonders clever: Sie können die Themen auswählen, die für Ihre Pflegesituation interessant sind. Wie wäre es mit einer Hörübung zur Entspannung oder mit Experteninterviews? Der Familiencoach Pflege steht Versicherten anonym und kostenfrei zur Seite.

AOK Pflegenavigator

Mit dem AOK Pflegenavigator können Sie gezielt nach Pflegediensten, Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege, Pflegeheimen und Unterstützungsangeboten suchen. Neben der optionalen Eingabe eines Suchbegriffs geben Sie nur Ihre Postleitzahl an. Anschließend zeigt Ihnen der Navigator Angebote in Ihrer Nähe. Auf einen Blick sehen Sie die Kontaktdaten und eine Bewertung. Außerdem können Sie sich den Prüfbericht herunterladen und einsehen

Mitglied werden

Sie möchten sich gerne bei der AOK Bayern versichern? Dann nutzen Sie doch einfach den Online-Antrag. In nur wenigen Minuten teilen Sie der AOK Bayern wichtige Daten und damit Ihren Beitrittswunsch mit. Die AOK Bayern informiert Ihren bisherigen Versicherer über den Krankenkassen-Wechsel. Sie wünschen sich vor dem Wechsel eine Beratung? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Bayern:

  • Allgemein: 15,9 %
  • Ermäßigt: 14,6 %
  • Zusatzbeitrag: 1,3 %, seit 2023: 1,58 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn bestimmt, wie hoch die Krankenkassenbeiträge ausfallen. Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell 4837,50 Euro beträgt. Der Krankenkassenbeitrag ist aufgeteilt – der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen jeweils eine Hälfte. Bei Rentnern gibt es eine Besonderheit. Diese haben eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro. Personen mit einer betrieblichen Altersvorsorge zahlen somit nur für Beiträge, die diese Freigrenze überschreiten.

Zuzahlung

Eine Zuzahlung fällt immer dann an, wenn Sie Medikamente, Hilfsmittel oder weitere Leistungen der Krankenkasse beanspruchen. Bei Kindern und Jugendlichen ist allerdings in der Regel keine Zuzahlung vorgesehen. Auch Erwachsene können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Dafür gibt es aber gewisse Voraussetzungen. Möglich ist eine Zuzahlungsbefreiung dann, wenn Erwachsene die Belastungsgrenze überschreiten. Die AOK Bayern sieht sich für die Beurteilung das gesamte Familien-Bruttoeinkommen an.

Folgende Abschläge zieht die AOK Bayern vom Haushaltseinkommen ab:

  • Euro für den ersten Angehörigen
  • 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Gut zu wissen!
Derzeit beträgt die Belastungsgrenze 2 % der Bruttoeinkünfte pro Jahr. Alle im Haushalt lebenden Menschen werden dabei hinzugezogen. Für chronisch Kranke wurde eine niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent festgelegt. Wenn Sie sich bei der AOK Bayern von der Zuzahlung befreien lassen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen über der Belastungsgrenze ausfüllen und an den Versicherer senden.

AOK Bayern Onlineantrag