Der Ursprung der BAHN-BKK geht in das Jahr 1837 zurück. Gegründet als „Hülfscasse“ für die Arbeitenden der Leipziger-Dresdner Eisenbahn Compagnie, sorgte sie für finanzielle Unterstützung im Krankheitsfalle und ist somit die älteste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.
Als Unternehmenskasse der Deutschen Bahn ist die BAHN-BKK ein Spezialist in Gesundheitsfragen für den Verkehrsmarkt, bietet aber auch unternehmensunabhängig Versicherten den umfassenden Service einer geöffneten, gesetzlichen Krankenkasse.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt die BAHN-BKK im Bereich der Prävention. Durch verschiedene Bonusprogramme und Vorsorge-Extras, wird das gesundheitliche Engagement ihrer rund 586.000 Versicherten belohnt.
Außerdem können Kundinnen und Kunden der BAHN-BKK ihren individuellen Gesundheitsschutz durch eine Krankenzusatzversicherung der DEVK erweitern. Durch eine bestehende Kooperation der beiden Unternehmen profitieren Versicherte von besonders günstigen Konditionen.

Hanka Knoche bildet den Vorstand der BAHN-BKK mit Hans-Jörg Gittler als Vorstandsvorsitzendem.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz
BAHN-BKK
Franklinstraße 54
60486 Frankfurt am Main

Postanschriften
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Nord-Ost
10898 Berlin

BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Mitte-Ost
Postfach 10 12 54
03012 Cottbus

BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Mitte-West
Postfach 90 02 52
60442 Frankfurt am Main

BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Nord-West
Postfach 13 69
48003 Münster

BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Süd
Postfach 10 01 55
83001 Rosenheim

Telefonnummer
Servicenummer: 0800 22 46 255 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunk)
Servicenummer aus dem Ausland: 00800 22 46 2550 (kostenfrei aus dem Festnetz in mehr als 50 Ländern erreichbar)

E-Mail
service@bahn-bkk.de

Website
https://www.bahn-bkk.de

Service Center
Die BAHN-BKK ist mit 13 Servicepunkten in Deutschland vertreten. Mit der bequemen Standortsuche finden Sie eine Filiale auch in Ihrer Nähe.

Termine

Um einen Termin in Ihrer BAHN-BKK Filiale zu vereinbaren, wählen Sie einen der deutschlandweiten 13 Servicepunkte und vereinbaren dort einen Termin. Alternativ können Sie auch die kostenfreie Servicehotline 0800 22 46 255 oder den Rückrufservice nutzen.

Beschwerden über Kasse

Kritik können Sie unter der kostenlosen Servicehotline 0800 22 46 255 oder per Mail unter service@bahn-bkk.de äußern. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Servicevideochat persönlich mit einem Kundenberater oder einer -beraterin zu sprechen.

Pflege und Pflegeleistungen der BAHN-BKK

Ist ein Mensch pflegebedürftig, sei es durch einen Unfall, eine Behinderung oder das Alter, stehen ihm Leistungen aus der Pflegekasse zu, wenn ein Pflegegrad anerkannt wurde. Dieser Pflegegrad spiegelt die Einschränkungen und das Maß an benötigter Unterstützung wider und ist auch die Grundlage für Art und Umfang der Leistungen der Pflegekasse.

Versicherte der BAHN-BKK können abhängig vom Pflegegrad mit folgenden monatlichen Pflegeleistungen rechnen:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der BAHN-BKK Pflegekasse

Welche Leistungen Versicherte der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad. Da ein hoher Pflegegrad für ein hohes Maß an benötigter pflegerischer Unterstützung steht, steigen mit ihm auch die Leistungen aus der Pflegekasse. Die Feststellung des individuellen Pflegegrads muss dabei bei der Pflegekasse beantragt werden, damit der persönliche Pflegebedarf der versicherten Person ermittelt werden kann.

Die Beantragung des Pflegegrads bei der BAHN-BKK läuft wie folgt ab:

1. Das Formular zur Beantragung eines Pflegegrads kann entweder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 22 46 255 angefordert werden oder direkt hier heruntergeladen werden.

2. Nach der Antragsstellung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit beauftragt, die Pflegebedürftigkeit prüfen. Dies geschieht anhand verschiedener Kriterien, wie beispielsweise Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Selbstversorgung.

3. Der MDK vereinbart mit Ihnen einen persönlichen Termin bei Ihnen Zuhause, um sich selbst ein Bild von der benötigten Unterstützung zu machen. Halten Sie dafür die wichtigsten Dokumente wie Medikamentenpläne und Gutachten Ihres behandelnden Arztes oder Ihrer Ärztin bereit. Auch diese werden in die Bewertung einbezogen. Außerdem wird empfohlen, sich durch Angehörige oder eine andere Vertrauensperson beim Termin begleiten zu lassen.

4. Im Anschluss sichtet der MDK alle Unterlagen und erstellt das Gutachten über Ihren Gesundheitszustand und die nötige pflegerische Unterstützung.

5. Die BAHN-BKK entscheidet auf Grundlage des Gutachtens, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad für Sie der passende ist. Das Ergebnis wird Ihnen per Post zugesandt. Nach Erteilung des Pflegegrades haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

Antrag auf Pflege der BAHN-BKK

Unser Tipp!

Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich auf die Pflegebegutachtung optimal vorbereiten. Hier machen Sie einige Angaben zu Ihrer Selbstständigkeit und berechnen so im Handumdrehen Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der BAHN-BKK

Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist etwas, das von den meisten Menschen in Deutschland gegenüber einer stationären Pflege bevorzugt wird. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in ihrem häuslichen Umfeld versorgt. Oft übernehmen Angehörige oder andere Bekannte dabei einen Großteil der Pflege. Wenn die Pflegepersonen Urlaub nehmen möchten oder aus anderen Gründen verhindert sind, kann eine Verhinderungspflege zum Einsatz kommen, um die Betreuung weiterhin zu gewährleisten. Die Pflegekasse unterstützt Versicherte dabei mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Verhinderungspflege von bis zu 6 Wochen.

Besonderheiten

  • um Anspruch auf die Leistung zu haben, muss die versicherte Person mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft worden sein
  • der Anspruch besteht erst nach 6 Monaten Pflege Zuhause
  • reicht die Leistung der Verhinderungspflege nicht, um die Kosten für die Ersatzpflege zu decken, können nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege mit bis zu 806 € pro Kalenderjahr zusätzlich in Anspruch genommen werden
  • die Ersatzpflege kann sowohl ambulant von Angehörigen, Freunden oder einem professionellen Pflegedienst oder auch stationär in einer Einrichtung wie beispielsweise einem Pflegeheim erfolgen

Formular

Möchten Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, nutzen Sie das entsprechende Formular der BAHN-BKK. Sie können es online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben und senden Sie alles per Post an die BAHN-BKK Pflegekasse in Frankfurt am Main.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags, können Sie gerne den kostenlosen Servicevideochat nutzen oder telefonisch unter 0800 22 46 255 Ihr Anliegen schildern.

BAHN-BKK Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der BAHN-BKK

Während einer Kur oder Reha soll die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten verbessert und wiederhergestellt werden. Auch Versicherte der BAHN-BKK haben Anspruch auf einen Kur- oder Rehaaufenthalt, wenn sie beispielsweise unter Rückenbeschwerden leiden oder Erkrankungen der Psyche oder des Herz-Kreislaufsystems vorliegen. Zur Behandlung kommt in der Regel ein Mix aus medizinischen Anwendungen, Bewegungstherapie und Entspannungsübungen zum Einsatz. Ob ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt für Sie das Richtige ist, können Sie am besten mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin sowie den Mitarbeitenden der BAHN-BKK entscheiden.

Besonderheiten

  • Wer eine Auszeit vom Pflegealltag braucht, kann eine Reha oder Kur für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen
  • ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der Grund für die Kur oder Reha, wird der Antrag nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Rentenversicherung gestellt
  • die BAHN-BKK beteiligt sich außerdem an Präventionskursen im Rahmen sogenannter Gesundheitsurlaube

Formular

Um eine Kur zu beantragen, laden Sie das Formular „Ambulante Vorsorgeleistung“ herunter und lassen die zweite Seite von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ausfüllen. Dort werden Hinweise zu Ihrer Krankengeschichte sowie die passenden Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit vermerkt. Dem Antrag können weitere medizinische Dokumente wie Arztbriefe oder Befunde angehängt werden.
Anschließend senden Sie alles per Post an die BAHN-BKK, die dann über Ihren Antrag entscheidet.
Wollen Sie eine Reha beantragen, erhalten Sie die passenden Unterlagen direkt in Ihrer Hausarztpraxis.

Kurzzeitpflege beantragen bei der BAHN-BKK

Ist eine Person nur vorübergehend auf stationäre Pflege angewiesen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer spontanen Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass der oder die Pflegebedürftige für einen befristeten Zeitraum stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Falle die entstehenden pflegerischen Kosten bis zu 1.774 € pro Jahr – für längstens 56 Tage der Kurzzeitpflege.

Besonderheiten

  • die Leistungen der Kurzzeitpflege beinhalten nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Diese können aber durch Mittel des Entlastungsbetrags finanziert werden
  • Kurzzeitpflege kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Die Höhe der Leistung ist für Pflegegrade 2-5 gleich
  • auch bei der Kurzzeitpflege können zusätzlich nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege zur Finanzierung herangezogen werden, sodass insgesamt mit maximal 3.386 € pro Kalenderjahr gerechnet werden kann
  • das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen weitergezahlt

Formular

Um Kurzzeitpflege zu beantragen, laden Sie sich das Formular der BAHN-BKK herunter oder füllen es gleich online aus. Nachdem Sie es ausgedruckt und unterschrieben haben, wird es per Post an die im Briefkopf angegebene Adresse geschickt. Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich telefonisch unter 0800 22 46 255 an die Mitarbeitenden der BAHN-BKK wenden oder Sie nutzen das Angebot des kostenlosen Servicevideochats.

Pflegegeld beantragen bei der BAHN-BKK

Wer in den eigenen vier Wänden von Angehörigen oder befreundeten Pflegepersonen versorgt wird, hat ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Es dient der Finanzierung der selbstorganisierten Pflege und kann jedoch beliebig verwendet werden. Viele Pflegebedürftige nutzen das Pflegegeld, um es an ihre Pflegepersonen weiterzugeben oder auch Pflegekräfte aus dem Ausland zu finanzieren.

Nehmen Sie ambulante Hilfe eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch? Dann stehen Ihnen eventuell die sogenannten Pflegesachleistungen zu. Anders als der Name es vermuten lässt, versteht man darunter eine Geldleistung der Pflegekasse, die für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Haushaltsdienste eines Pflegedienstes gezahlt wird. Auch die fachliche Anleitung von Angehörigen kann mithilfe der Pflegesachleistungen finanziert werden. Voraussetzung dafür ist ein Pflegerad 2 und die Anerkennung des Pflegedienstes bei der BAHN-BKK.

Folgende Beträge zahlt die BAHN-BKK pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Um Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beantragen, nutzen Sie ganz einfach das Antragsformular, das Sie mit allen persönlichen Angaben ausfüllen und an die Postadresse der BAHN-BKK schicken. Alternativ können Sie auch die BAHN-BKK-App nutzen, um Anträge zu stellen und Ihre Daten zu verwalten. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne telefonisch an die kostenfreie Servicehotline 0800 22 46 255.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der BAHN-BKK

Im Rahmen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung haben Sie auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die den Pflegealltag bei Ihnen Zuhause erleichtern und dazu beitragen, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Pflegemittel werden in zwei Arten unterschieden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Hierbei handelt es sich um Einmalartikel zur Unterstützung der privaten Pflegeperson. Im Rahmen der Pflegeversicherung können Sie von der BAHN-BKK monatlich 40 € pro Monat für den Kauf dieser Produkte erhalten, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Die Artikel können über zugelassene Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Antragsstellung und die Abrechnung direkt zwischen Lieferanten und Pflegekasse erfolgen kann.

Andernfalls können die Pflegemittel auch selbst in Drogerien oder Supermärkten gekauft und die Belege bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.

Gut zu wissen: Achten Sie beim Selberkaufen darauf, dass aus der Quittung hervorgeht, welche Pflegemittel genau gekauft wurden.

Voraussetzungen

  • die pflegebedürftige Person wird in ihrem häuslichen Umfeld betreut
  • die Pflegemittel werden von einer privaten Pflegeperson, wie Angehörigen, Freunden oder Bekannten verwendet

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BAHN-BKK Pflegekasse?

Technische Pflegehilfsmittel

Bei technischen Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte oder Vorrichtungen, die bei der Pflege und dem Erhalt der Eigenständigkeit unterstützen sollen. Dazu gehören unter anderem Rollstühle, Rollatoren, Treppenlifte und Notrufsysteme, aber auch spezielle Pflegebetten und Pflegeroboter. Die Anschaffungskosten werden dabei zum größten Teil von der Pflegekasse übernommen. Versicherte müssen lediglich mit einem Eigenanteil von maximal 25 € rechnen.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BAHN-BKK Pflegekasse?

Um Sie in Ihrem Alltag zu unterstützen und die Pflege zu vereinfachen, übernimmt die BAHN-BKK eine Vielzahl von technischen Pflegemitteln. Um einen Überblick über das Leistungsangebot zu erhalten, lohnt es sich, das Hilfsmitelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu lesen. Dort finden Sie alle technischen Hilfsmittel, die im Rahmen der Pflegeversicherung beantragt werden können.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der BAHN-BKK

BKK PflegeFinder

Um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei der Suche nach dem passenden Pflegeheim oder dem passenden Pflegedienst zu unterstützen, bietet die BAHN-BKK mit dem PflegeFinder eine bedienungsfreundliche Möglichkeit, sich online über das Angebot in der Umgebung zu informieren. Neben wichtigen Detailinformationen zu der jeweiligen Einrichtung und einem Preisvergleich lassen sich auch Bewertungen zu Leistungen und Qualität abrufen.

Online-Schulungs- und Beratungsprogramm

Wer ein Familienmitglied pflegt, ist mit einer Vielzahl von Herausforderung konfrontiert. Neben dem Organisieren des Pflegealltags, dem Stellen von Anträgen und der körperlichen und emotionalen Belastung der Pflege bleibt oft wenig Zeit und Luft, um sich mit anderen auszutauschen. Die BAHN-BKK bietet pflegenden Angehörigen deshalb die Möglichkeit, an speziellen Pflege-Schulungen einfach online von Zuhause teilzunehmen. Zu den Themen gehören beispielsweise Alzheimer und Demenz, Leben und Wohnen im Alter, Selbstfürsorge und Achtsamkeit oder auch Grundlagen der häuslichen Pflege.
In den virtuellen Gesprächsrunden können pflegende Angehörige Kontakte zu anderen Pflegepersonen und erhalten Tipps zur Pflege und der Bewältigung von Krisensituationen.

Zum Schulungsangebot der BAHN-BKK

Mitglied werden

Wenn Sie Mitglied der BAHN-BKK werden möchten, können Sie dafür einfach die Online-Mitgliedserklärung nutzen. So werden alle benötigten Daten sicher an die BAHN-BKK übertragen.

Gut zu wissen!
Bei einem normalen Krankenkassenwechsel besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, wenn Sie vorher mindestens 12 Monate bei einer Krankenkasse versichert waren. Aber es gibt Sonderkündigungsrechte! Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht.

Außerdem bietet die BAHN-BKK einen bequemen Wechselservice an. Das heißt: Sie füllen den Mitgliedsantrag aus und die BAHN-BKK übernimmt die Kündigung Ihrer momentanen Krankenversicherung und alle anderen Formalien.

Bei Fragen zum Wechsel oder Problemen bei der Antragsstellung können Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 22 46 255 nutzen oder Sie stellen Ihre Fragen den Mitarbeitenden der BAHN-BKK im Servicevideochat. Außerdem gibt es ein Kontaktformular, in dem Sie auch die Möglichkeit haben, Dokumente an die BAHN-BKK zu senden.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BAHN-BKK

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,7 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Die Berechnung der Krankenkassenbeiträge in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des beitragspflichtigen Einkommens der Versicherten. Unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze, die 2023 bei monatlich 4.987,50 € lag, werden insgesamt 14,6% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns für die GKV gezahlt. Hierbei teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende jeweils zu gleichen Teilen den Beitrag.
Alle, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14%.
Außerdem dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Finanzierung sicherzustellen. Seit 2019 beteiligt sich der Arbeitgeber beziehungsweise der Rentenversicherungsträger aber auch zur Hälfte an diesen kassenindividuellen Zusatzbeiträgen.

Zuzahlung

Die BAHN-BKK kommt für einen Großteil der Gesundheitskosten ihrer Versicherten auf. Allerdings werden bei einigen Leistungen Zuzahlungen erhoben, wie beispielsweise bei Arznei- und Heilmitteln, Krankenhausbehandlungen und Rehamaßnahmen. Die Höhe der Zuzahlung beträgt dabei meist 10% der entstehenden Kosten, ist aber in der Regel auf 10 € pro Tag oder pro Rezept beschränkt. Mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen, können Sie in der Tabelle über die Zuzahlungen der BAHN-BKK nachlesen.

Um die Versicherten durch die Zuzahlungen nicht zu stark zu belasten, ist ihre Höhe pro Jahr beschränkt. Das bedeutet, dass Sie nur bis zur sogenannten Belastungsgrenze verpflichtet sind, Zuzahlungen zu leisten. Dabei gilt der Richtwert, dass 2% es jährlichen Bruttoeinkommens als finanzielle Beteiligung zumutbar sind. Liegt eine chronische Erkrankung vor, wird nur 1% des Einkommens für Zuzahlungen herangezogen.
Um Ihre individuelle Belastungsgrenze zu berechnen, können Sie den Zuzahlungsrechner der BAHN-BKK nutzen.

Die BAHN-BKK bietet außerdem an, die Zuzahlungen als eine Vorauszahlung pro Jahr zu begleichen. Damit entfällt dann das Sammeln von Belegen und Quittungen. Versicherte müssen dafür einen Antrag auf Vorauszahlung stellen.

BAHN-BKK Onlineantrag