Die BKK Faber-Castell & Partner ist eine Krankenkasse mit langer Tradition. Im Jahr 1844 gründet Lothar von Faber eine Krankenkasse für die Mitarbeiter seiner Bleistiftfabrik und legt damit den Grundstein für die heutige BKK Faber-Castell & Partner. Sie ist die älteste bayerische Krankenkasse. Nach einigen Entwicklungsschritten schließt sich die Krankenversicherung in der Zeit zwischen 1999 und 2004 mit regionalen Kassen zusammen – die BKK Faber-Castell & Partner entsteht. Nun kann jeder zu dem Krankenversicherer wechseln, der im Bundesland Bayern lebt oder arbeitet. Das hat sich bis heute nicht geändert – noch immer ist die BKK Faber-Castell & Partner ausschließlich für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Bayern haben, geöffnet. Auch mit mehr als 175 Jahren Erfahrung setzt die Krankenkasse nach wie vor auf die ursprünglichen Werte: Solidarität, Zuverlässigkeit und Vertrauen. Insgesamt 135 Mitarbeiter kümmern sich um die Anliegen der 92.865 Versicherten. Den Vorstand der BKK Faber-Castell & Partner übernimmt Christian Pröbster, Herta Ullmann ist stellvertretende Vorständin.
Adresse & Kontakt
Postanschrift und Hauptsitz
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
Telefonnummer
09921 9602-444
Website
Service Center
Die BKK Faber-Castell & Partner betreibt insgesamt acht Geschäftsstellen. Diese befinden sich in Regen, Amberg, Cham, Coburg, Nürnberg, Spiegelau, Weiden und Weismain. Hier können Versicherte und Interessierte den Service des Krankenversicherers persönlich in Anspruch nehmen. Die Servicehotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 09921 9602-444. Auf Wunsch können Sie auch einen Rückruf vereinbaren oder dem Versicherer über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Versicherte können sich zudem die Service App der BKK Faber-Castell & Partner herunterladen.
Termine
Um Ihr Anliegen in einem Servicecenter persönlich zu besprechen, benötigen Sie keinen Termin. Falls Sie doch eine Terminvereinbarung wünschen, können Sie die Geschäftsstellen per Mail oder Telefon kontaktieren. Neben den Servicecentern stellt der Krankenversicherer auch eine Betreuungsstelle und mehrere Beratungsstellen zur Verfügung. Hier sind die Öffnungszeiten aber auf wenige Stunden wöchentlich bzw. monatlich beschränkt.
Beschwerden über Kasse
Bei der BKK Faber-Castell & Partner stehen die Versicherten im Mittelpunkt – für Lob und Tadel gibt es deshalb einen Ansprechpartner. Frau Andrea Hofer übernimmt die Innenrevision und das Beschwerdemanagement im Unternehmen. Sie ist telefonisch unter der Nummer 0911 255694-14 erreichbar. Für eine Beschwerde können Sie der Sachbearbeiterin auch eine E-Mail zukommen lassen.
Pflege und Pflegeleistungen der BKK Faber-Castell & Partner
Sie möchten sich über Pflegethemen informieren oder Pflegeleistungen beanspruchen? Dann ist die Pflegekasse die richtige Anlaufstelle für Sie. Generell gilt: Pflegekassen nehmen ihren Sitz stets bei der entsprechenden Krankenkasse ein. Mit Ihren Anliegen rund um das Thema Pflege können Sie sich also an die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner wenden.
Achtung: Nur wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann Pflegeleistungen der BKK Faber-Castell & Partner beanspruchen. Für die Zuteilung eines Pflegegrads muss bei Ihnen eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen – die genauen Vorgaben regelt der § 15 SGB XI. Allerdings ist die entsprechende Einschränkung nur eine Voraussetzung. Eine weitere ist, dass die Pflegebedürftigkeit nicht nur über einen kurzen Zeitraum besteht, sondern über mindestens sechs Monate anhält. Erfüllen Sie diese Vorgaben, unterstützt Sie der Krankenversicherer bzw. die zugehörige Pflegekasse bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Damit Sie als Pflegebedürftiger die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, richtet sich das Leistungsangebot nach Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet für Sie: Je höher Ihr Pflegegrad ausfällt, desto mehr Pflegekassen-Leistungen stehen Ihnen zu.
Die BKK Faber-Castell & Partner greift seit dem 01. Januar 2024 auf folgende Höchstbeträge für ambulante und stationäre Pflegeleistungen zurück.
Leistungen
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
- | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegegrad beantragen bei der BKK Faber-Castell & Partner
Pflegebedürftige benötigen eine angepasste Form der Unterstützung. Während manche von ihnen noch weitestgehend alleine im Alltag zurechtkommen, ist bei anderen eine rundum Pflege nötig. Der Pflegegrad bildet die individuelle Pflegebedürftigkeit ab – somit erhält jeder Versicherte ein „Hilfspaket“, das zu ihm passt. Nur mit einem Pflegegrad können Sie die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse abrufen, doch die Einstufung erfolgt nicht automatisch. Zunächst müssen Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner einen Pflegegrad beantragen.
Pflegegrade bestimmen darüber, welche Leistungen Versicherten zustehen. Doch das war nicht immer so. Bis zum Jahr 2017 bildeten die sogenannten Pflegestufen die Pflegebedürftigkeit ab. Da sie insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen den Hilfsbedarf nicht differenziert genug aufzeigten, wurden sie von den Pflegegraden abgelöst.
Das klappt mit folgenden Schritten:
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen: Im ersten Schritt signalisieren Sie der Pflegekasse, dass Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Dafür stellen Sie mit einem Formular einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. In dem Antrag machen Sie einige persönliche Angaben und vermerken, wer die Pflege übernimmt. Im Anschluss unterschreiben Sie das Dokument und senden es an die BKK Faber-Castell & Partner.
- Den Gutachter empfangen: Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner eingetroffen ist, wird er umgehend bearbeitet. Die Zuteilung des Pflegegrads kann aber nicht nur anhand Ihrer Angaben erfolgen. An dieser Stelle ist die Pflegebegutachtung entscheidend. Die Pflegekasse beauftragt damit den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der nach einer Terminvereinbarung einen Gutachter in Ihr häusliches Umfeld schickt. Der Gutachter hat die Aufgabe, Ihre verbliebene Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen unter die Lupe zu nehmen. Im Anschluss übermittelt der Gutachter die Erkenntnisse gemeinsam mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad an die Pflegekasse.
- Auf Entscheidung der Pflegekasse warten: Die BKK Faber-Castell & Partner übermittelt Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen die Entscheidung über den Pflegegrad – den Bescheid erhalten Sie auf dem Postweg. Achtung: Entspricht die Entscheidung nicht Ihren Vorstellungen, können Sie innerhalb von einem Monat einen Widerspruch einlegen.
Antrag auf Pflege der BKK Faber-Castell & Partner
Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.
Verhinderungspflege beantragen bei der BKK Faber-Castell & Partner
Etwa vier von fünf pflegebedürftigen Menschen erhalten hierzulande eine häusliche Pflege. Dabei engagieren sich vor allem pflegende Angehörige. Doch auch sie können ab und an verhindert sein, zum Beispiel weil sie eine Auszeit brauchen oder selbst erkranken. Damit Pflegebedürftige weiterhin die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, gibt es die Verhinderungspflege. Die Pflegekasse sieht dafür ein Budget in Höhe von maximal 1612 Euro pro Jahr vor. Betroffene können damit über längstens 6 Wochen hinweg alternative Versorgungsangebote beanspruchen, zum Beispiel teilstationäre Leistungen oder einen ambulanten Pflegedienst.
Besonderheiten
- Sie haben nur dann Zugriff auf das Verhinderungspflege-Budget, wenn Sie zuvor mindestens über 6 Monate hinweg in häuslicher Umgebung gepflegt wurden.
- Sie müssen mindestens Pflegegrad 2 mitbringen.
- Mit der Verhinderungspflege können Sie im häuslichen Umfeld verbleiben oder vorübergehend in speziellen Einrichtungen Pflege erhalten.
- Verfügen Sie über ungenutzte Gelder der Kurzzeitpflege, können Sie diese zusätzlich einplanen – damit steht bis zu 806 Euro mehr für die Verhinderungspflege bereit.
Formular
Sie möchten die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? Dann informieren Sie die BKK Faber-Castell & Partner vorab über Ihren Wunsch. Auch hierfür stellt der Versicherer ein spezielles Formular zur Verfügung. Machen Sie Angaben zu Ihrer Person, zu den Gründen der Leistungsbeanspruchung und entscheiden Sie, ob die Verhinderungspflege stundenweise oder tageweise benötigt wird. Danach unterschreiben Sie das Dokument und senden es an die Pflegekasse. Haben Sie Fragen zu dem Vorgehen, können Sie sich an eine Geschäftsstelle vor Ort oder an das Serviceteam der BKK-Pflegekasse wenden.
Reha und Kur beantragen bei der BKK Faber-Castell & Partner
Die Gesundheit aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen – diese Aufgabe haben Vorsorgekuren oder Rehabilitationen. Mit einer ärztlichen Verordnung bzw. Verschreibung übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Besonderheiten
Auch wenn der Gedanke naheliegt, dass stets die Krankenkassen für Rehabilitationen zuständig sind, ist dem nicht so. Zusätzlich kann die Rentenversicherung als Kostenträger infrage kommen.
Nämlich dann, wenn:
- die Rehabilitation das Ziel hat, die physische oder psychische Leistungsfähigkeit zurückzubringen, damit der Versicherte sich wieder im Arbeitsleben engagieren kann.
- die Maßnahmen notwendig sind, weil ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit dies erfordert.
Formular
Egal, ob ambulante Badekuren oder stationäre Kurmaßnahmen, eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll. Die BKK Faber-Castell & Partner informiert Versicherte gerne individuell. Dafür steht eigens ein Rehateam zur Verfügung. Unter der Telefonnummer 0911 25569-422 oder per E-Mail (reha@bkk-faber-castell.de) beantwortet die Krankenkasse alle aufkommenden Fragen und erklärt die genaue Vorgehensweise bei der Beantragung.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK Faber-Castell & Partner
Nicht selten kommt es zu Versorgungsengpässen, die eine häusliche Pflege vorübergehend unmöglich machen. Zum Beispiel dann, wenn die Pflegesituation sehr plötzlich eintritt oder zunächst wichtige Umbaumaßnahmen erledigt werden müssen. Die Kurzzeitpflege ist für Versicherte da, die vorübergehend nicht im häuslichen Umfeld versorgt werden können. Diejenigen, die die Kurzzeitpflege beanspruchen, verbringen eine überschaubare Zeit (längstens 8 Wochen pro Jahr) in einer Pflegeeinrichtung. Die entstehenden Kosten fängt die Pflegekasse mit maximal 1774 Euro pro Jahr auf.
Besonderheiten
- Die Kurzzeitpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
- In der Regel stellt die Pflegekasse nur dann das Kurzzeitpflege-Budget zur Verfügung, wenn Betroffene eine zugelassene Einrichtung wählen.
- Sie haben die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege mit ungenutzten Mitteln der Verhinderungspflege zu kombinieren – so kann das verfügbare Budget auf bis zu 3386 Euro ansteigen.
Formular
Die Beantragung der Kurzzeitpflege gelingt ganz einfach mit einem dafür vorgesehenen Formular. Im Downloadbereich der BKK Faber-Castell & Partner finden Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege. Auch hier müssen Sie einige Angaben zu Ihrer Person machen und den Grund für die Kurzzeitpflege angeben.
Unser Tipp: Versichern Sie sich am Ende nochmals, ob Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, denn nur so kann der Antrag reibungslos bearbeitet werden. Senden Sie das Dokument nun an die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner. Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Sie Fragen zur Kurzzeitpflege? Dann kontaktieren Sie einfach das Serviceteam der BKK-Pflegekasse.
Pflegegeld beantragen bei der BKK Faber-Castell & Partner
Für die häusliche Pflege ist nicht nur viel Engagement, sondern auch die passende Unterstützung wichtig. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen tragen dazu einen entscheidenden Beitrag bei. Für die Beanspruchung müssen Sie mindestens Pflegegrad 2 besitzen und die Pflege im häuslichen Umfeld empfangen.
Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse direkt an die Pflegebedürftigen, die im Anschluss frei über den Betrag bestimmen können. Häufig geben sie das Pflegegeld an ehrenamtliche Helfer weiter oder nutzen es für eine Haushaltshilfe bzw. polnische Pflegekraft.
Die zweite Säule für die häusliche Pflege, die Pflegesachleistungen, ist im Gegensatz zum Pflegegeld zweckgebunden. Das bedeutet, dass Sie das Budget für die Pflegesachleistungen nur für den Einsatz professioneller Pflegekräfte einplanen können. Diese erbringen in Ihrem häuslichen Umfeld nötige Pflegeleistungen, die zum Beispiel in den Bereich der Grundpflege fallen.
Die gute Nachricht: Leistungserbringer und Kostenträger ersparen Ihnen viel Aufwand, indem die Pflegekasse direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnet. Bestimmt fragen Sie sich, wie viel Geld für die professionelle Pflege vorgesehen ist. Auch darüber entscheidet der Pflegegrad.
Folgende Beträge zahlt die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner pro Monat:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Gut zu wissen!
Sie können sich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen nicht entscheiden, weil Sie beides in Ihrem Fall für sinnvoll halten? Kein Problem, dann nutzen Sie einfach die Kombinationspflege – die Pflegekasse stellt Ihnen beide Leistungen dann anteilig zur Verfügung. Für nähere Informationen wenden Sie sich am besten direkt an das Serviceteam der BKK-Pflegekasse.
Formular
Nur Menschen mit einem Pflegegrad profitieren von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Falls Sie nicht schon einen Pflegegrad besitzen, sollten Sie diesen umgehend beantragen. Nutzen Sie dafür den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Haben Sie den Eindruck, dass der momentane Pflegegrad der Pflegesituation nicht gerecht wird? In dem Fall können Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK Faber-Castell & Partner
Hilfsmittel für die Pflege sind aus vielen Pflegehaushalten nicht mehr wegzudenken, denn sie übernehmen wichtige Aufgaben. Zum einen fördern sie die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger. Zum anderen leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einem hygienischen Umfeld. Die Pflegeversicherung unterscheidet hier zwischen zwei verschiedenen Pflegehilfsmitteln: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner stellt Ihnen 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Seite. Allerdings nur, wenn Sie über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Das Budget für Pflegehilfsmittel, besser bekannt unter dem Namen Pflegehilfsmittelpauschale, ist nur für verbrauchsfähige Artikel vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Mundschutzmasken.
Wichtig: Die Höhe der Pflegehilfsmittelpauschale bleibt immer gleich, die 40 Euro gelten demnach für jeden Pflegegrad.
Voraussetzungen
- Die Pflegehilfsmittelpauschale können Sie beanspruchen, wenn Sie die Pflege im häuslichen Umfeld, in einer speziellen Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für das betreute Wohnen erhalten.
- Damit die BKK Faber-Castell & Partner das Budget freigeben kann, muss ein entsprechender Antrag vorliegen. Außerdem müssen Sie mit Quittungen die Art und Anzahl der Pflegehilfsmittel nachweisen können, die Sie angeschafft haben.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner?
- Schutzschürzen
- Mundschutz und FFP2 Masken
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Oberflächen
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Einweg-Lätzchen
- Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Wichtiger Hinweis! Haben Sie eine Harn- oder Stuhlinkontinenz und benötigen spezielle Einlagen oder Windelslips, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Selbst dann, wenn gleichzeitig eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Technische Pflegemittel
Im Gegensatz zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sind technische Pflegehilfsmittel nicht für den Einmalgebrauch vorgesehen. Sie begleiten Pflegebedürftige über viele Monate und Jahre im Pflegealltag. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände wie Pflegebetten, eine Vielzahl von Gerätschaften oder Hausnotrufsysteme. Auf den Pflegealltag zugeschnitten, erleichtern sie beispielsweise das Aufstehen oder das Gehen.
Übrigens: In vielen Fällen erhalten Pflegebedürftige die technischen Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse als Leihgabe – Versicherte müssen sich dann lediglich mit einem Eigenanteil in Höhe von maximal 25 Euro pro Hilfsmittel beteiligen.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner?
Technische Pflegehilfsmittel vermitteln Pflegebedürftigen Selbstständigkeit und Sicherheit. Um den verschiedenen Pflegesituationen gerecht zu werden, bieten Hersteller verschiedenste Pflegehilfsmittel zu dem Zweck an. Übernahmefähige Pflegehilfsmittel können Sie in dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV- Spitzenverbandes einsehen. Die BKK Faber-Castell & Partner beteiligt sich aber nur dann an den Kosten, wenn eine medizinische bzw. pflegerische Notwendigkeit besteht. Diese muss in der Regel durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von 40 € mit der Sanubi Pflegebox
Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel auswählenBesondere Pflegeleistungen der Pflegekasse
Pflegeberatung
Im Pflegefall gilt es einiges zu regeln, gleichzeitig kommen viele Fragen auf: Wo soll mein pflegebedürftiger Angehöriger gepflegt werden? Was benötige ich für die Pflege zu Hause? Was steht meinem pflegebedürftigen Familienmitglied an Unterstützungsleistungen zu? Die BKK Faber-Castell & Partner steht Versicherten und pflegenden Angehörigen mit einer professionellen Pflegeberatung zur Seite. Nutzen Sie jetzt den BKK Expertenkontakt unter der Telefonnummer 09921 9602-262. Alternativ können Sie das Kontaktformular verwenden, um Informationen zu Ihren Pflegethemen zu erhalten.
Online-Pflegekurse
Die BKK Faber-Castell & Partner stellt pflegenden Angehörigen kostenlose Online- Pflegekurse zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Partner curendo ermöglicht die BKK Faber-Castell & Partner Interessierten die Teilnahme an spannenden Onlinekursen, die sich rund um das Thema Pflege drehen.
Die Onlinekurse bearbeiten folgende Themen:
- Grundlagen der häuslichen Pflege
- Alzheimer und Demenz
- Wohnen und Pflege im Alter
- Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall
- Selbstfürsorge durch Achtsamkeit
- Pflegen bei Inkontinenz
Die Onlinekurse haben viele Vorteile: Sie sind jederzeit abrufbar, können beliebig oft wiederholt werden und Angehörige erhalten persönliche Tipps zu wichtigen Inhalten. Mit einer Registrierung, für die lediglich eine E-Mail-Adresse und ein Passwort benötigt werden, können Interessierte die Kurse aktivieren. Kostenlos wird das Ganze mit der Versichertennummer, die sich auf der Gesundheitskarte befindet.
Der Pflegefinder
Der BKK PflegeFinder unterstützt Betroffene und Angehörige dabei, Einrichtungen und Services zu finden, die sie im Pflegealltag unterstützen. Neben Pflegeeinrichtungen können Interessierte hier auch Ansprechpartner für Hilfen im Haushalt, Pflegeberatungen, Betreuungsangebote und Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug ermitteln. Besonders praktisch: Mit dem BKK Pflegefinder suchen Sie direkt in Ihrer Region und erhalten Details wie Preise, Bewertungen und Kontaktdaten auf einen Blick.
Mitglied werden
Sie möchten zur BKK Faber-Castell & Partner wechseln? Das geht mit der Online Beitrittserklärung in wenigen Minuten. Als kleinen Ansporn können Sie vorher noch Ihren Beitragsvorteil auf der Seite ausrechnen. Haben Sie das Onlineformular mit einigen persönlichen Daten gefüllt, senden Sie es mit einem Klick an den Krankenversicherer. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere, auch um die Kündigung bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung. Wünschen Sie sich noch mehr Informationen? Dann fordern Sie telefonisch unter der Telefonnummer 09921 9602-444 Informationsmaterial an. Eine persönliche Begleitung für den Krankenkassenwechsel erhalten Sie ebenfalls telefonisch (09921 9602-345).
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner:
Beitrag – Beitragssatz
- Allgemein: 15,25 %
- Ermäßigt: 14,6 %
- Zusatzbeitrag: 0,65 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn hilft dabei, die Krankenkassenbeiträge zu ermitteln. Es gibt eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Versicherungsbeiträge geleistet werden müssen. Diese liegt bei 4.837,50 Euro. Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Eine besondere Regelung gibt es für Menschen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen. Sie erhalten eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro – Beiträge werden nur dann erhoben, wenn die Freigrenze überschritten wird.
Zuzahlung
Wenn Sie Arzneimittel oder technische Hilfsmittel beanspruchen, entsteht in der Regel eine Zuzahlung. Personen, die nicht über ausreichend finanzielle Möglichkeiten verfügen, können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Hierfür ist die Belastungsgrenze maßgeblich. Für die Berechnung sieht sich der Krankenversicherer das Familien-Bruttoeinkommen und die jeweiligen Abschläge an. Überschreiten Sie die Belastungsgrenze, erhalten Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen.
Folgende Abschläge zieht die BKK Faber-Castell & Partner vom Haushaltseinkommen ab:
- 922 Euro für den ersten Angehörigen
- 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Übrigens: Die Belastungsgrenze liegt momentan bei 2 %, bezogen auf die Bruttoeinkünfte. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze mit 1 % niedriger. Im Downloadbereich der BKK Faber-Castell & Partner finden Sie einen Antrag auf Befreiung der Zuzahlung.