Die BKK Freudenberg ist eine traditionsreiche Krankenkasse mit einer langjährigen Geschichte, die seit ihrer Gründung im Jahr 1874 einen festen Platz im deutschen Gesundheitssystem einnimmt. Mit mehr als 36.000 Versicherten bietet sie ein umfangreiches Leistungsspektrum sowie einen persönlichen Service, der speziell auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder abgestimmt ist. Die BKK Freudenberg wurde ursprünglich als Betriebskrankenkasse für die Mitarbeiter der Freudenberg Gruppe gegründet. Im Laufe der Jahrzehnte erfolgte eine Öffnung für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Herr Helmut Heller ist Vorstand der BKK Freudenberg.

Adresse und Kontakt

Hauptsitz

Höhnerweg 2 – 4

69469 Weinheim

Telefonnummer

06201 690500-9

E-Mail

bkk@bkk-freudenberg.de

Website

www.bkk-freudenberg.de

Termine

Sie möchten einen persönlichen Termin bei der BKK Freudenberg vereinbaren? Die Kontaktdaten Ihrer BKK Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Versicherung. Sie können auch jederzeit das Kontaktformular oder den Rückrufservice der BKK Freudenberg nutzen. Außerdem ist die BKK Freudenberg unter der Telefonnummer 06201 690500-9 zu erreichen.

Beschwerden über die Kasse

Für Kritik und andere Anmerkungen zum Leistungs- oder Serviceangebot der Kasse stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: E-Mail an bkk@bkk-freudenberg.de oder telefonisch unter 06201 690500-9.

Pflege und Pflegeleistungen der BKK Freudenberg

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf Hilfe angewiesen ist. Diese Definition ist im Sozialgesetzbuch XI verankert und sieht eine Unterteilung der Pflegebedürftigkeit in verschiedene Pflegegrade vor, die den individuellen Unterstützungsbedarf widerspiegeln. Die BKK Freudenberg unterstützt Sie und Ihre Angehörigen bei der Ermittlung des passenden Pflegegrades sowie der Beantragung der erforderlichen Leistungen. Abhängig vom Pflegegrad bietet die BKK Freudenberg folgende Leistungen an:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der BKK Freudenberg Pflegekasse

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Pflegekasse, sowohl finanzielle als auch Sachleistungen, an den jeweiligen Pflegegrad gebunden sind. Denn mit steigendem Pflegegrad nimmt der pflegerische Aufwand zu und die benötigte Unterstützung zu.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt erst nach Antragstellung. Wir erklären, welche Schritte von Antragsstellung bis zum Bescheid auf Sie zukommen:

  1. Antrag stellen: Sie erhalten den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung online auf der Website Ihrer BKK Freudenberg. Füllen Sie ihn direkt am PC aus oder drucken Sie ihn aus und tragen Sie alle persönlichen Informationen ein. In jeden Fall sollte der Antrag am Ende von der versicherten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Danach senden Sie alles an die BKK Freudenberg Pflegekasse zurück.
  2. Termin vereinbaren: Nach Eingang Ihres Antrags veranlasst die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Die Mitarbeitenden des MD werden sich bei Ihnen melden, um einen Termin für einen persönlichen Hausbesuch zu vereinbaren.
  3. Die Begutachtung: Während der einstündigen Begutachtung schildern Sie dem Personal des MD, mit welchen Einschränkungen Sie im Alltag zu kämpfen haben. Insbesondere sind dabei die folgenden Bereiche von Bedeutung:

TIPP: Bereiten Sie Dokumente wie Arztbriefe und Medikationspläne vor. Diese Unterlagen helfen den Mitarbeitenden des MD, sich ein umfassendes Bild Ihrer Situation zu machen. Wir empfehlen, sich während des Termins von einer Person des Vertrauens begleiten zu lassen.

  1. Auswertung: Im Anschluss an den Termin werden die Beobachtungen des MD zusammengefasst und mithilfe eines Punktsystems bewertet. Der Bericht wird anschließend an die Pflegekasse der BKK Freudenberg übermittelt.
  2. Bescheid wird verschickt: Die Pflegekasse der BKK Freudenberg trifft eine Entscheidung über Ihren Antrag und übermittelt Ihnen den Bescheid per Post. Bei Anerkennung eines Pflegegrades sind in dem Schreiben auch die Leistungen der Pflegeversicherung aufgeführt, die Ihnen ab sofort zustehen. Zudem erhalten Sie Informationen zu empfohlenen Hilfsmitteln.

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der BKK Freudenberg Pflegekasse

Die Verhinderungspflege wird benötigt, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist und die häusliche Pflege nicht übernehmen kann. Dies kann beispielsweise bei einer Erkrankung der Pflegeperson oder während einer erforderlichen Auszeit der Fall sein. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, einen anderen Angehörigen oder eine vertraute Person durchführen zu lassen. Die entstehenden Kosten werden bis zu einem Betrag von 1.612 € pro Jahr von der Pflegekasse übernommen. Diese Unterstützung bietet pflegenden Angehörigen eine wichtige Entlastung und gewährleistet die fortlaufende, adäquate Versorgung der Pflegebedürftigen.

Besonderheiten

  • Verhinderungspflege steht Versicherten mit Pflegegrad 2 oder höher zu
  • Anspruch auf Verhinderungspflege ist auf maximal 42 Tage im Kalenderjahr begrenzt
  • die Pflege muss bereits seit mindestens sechs Monaten ambulant zu Hause stattfinden, bevor die Verhinderungspflege beginnen kann
  • Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zu 50 Prozent weitergezahlt
  • ein Übertrag in Höhe von 806 Euro aus den Mitteln der Kurzzeitpflege ist möglich

Formular

Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie bei den Mitarbeitenden der BKK Freudenberg Pflegekasse anfordern. Schreiben Sie dafür eine E-Mail an bkk@bkk-freudenberg.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Reha und Kur beantragen bei der BKK Freudenberg

Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen sind elementare Bestandteile einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung. Ihr Ziel ist die Wiederherstellung und Stärkung der Gesundheit. Sie bieten eine ganzheitliche Betreuung und Therapie, um körperliche oder psychische Beeinträchtigungen zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Die BKK Freudenberg bietet ihren Versicherten hierfür verschiedene Möglichkeiten:

Ambulante Vorsorgemaßnahmen

Ambulante Vorsorgekuren sind Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten oder zur Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen und daraus resultierenden möglichen Erkrankungen kann ein empfohlener Orts- und Klimawechsel sinnvoll sein.

Besonderheiten

  • Grundsätzlich kann die ambulante Vorsorgeleistung im Abstand von drei Jahren in Anspruch genommen werden
  • Die BKK Freudenberg leistet einen Zuschuss in Höhe von 16 Euro täglich für mindestens 14 und längstens 21 Kalendertage

Formular

Die Beantragung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme erfolgt bei Ihrer BKK Freudenberg. Für weitere Informationen und zur Beantragung wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der Krankenversicherung. Nach der Bewilligung wählen Sie den staatlich anerkannten Kurort sowie eine Unterkunft aus.

Des Weiteren wird Ihnen ein Kurarztschein ausgestellt. Auf diesem können die verordneten Heilmittel und Anwendungen durch den Kurarzt bzw. die Kurärztin eingetragen werden. Die BKK Freudenberg übernimmt die Kosten für die genannten Leistungen abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen.

Gut zu wissen: Ambulante Vorsorgekuren können auch in anerkannten Kureinrichtungen im Ausland wahrgenommen werden. Sprechen Sie dafür mit den Mitarbeitenden der BKK Freudenberg.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Sofern ambulante Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort keine hinlängliche Therapie mehr gewährleisten, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die BKK Freudenberg für stationäre Maßnahmen in Kliniken. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass kein anderer Sozialversicherungsträger (bei Berufstätigen der jeweilige Rentenversicherungsträger) leistungspflichtig ist.

Besonderheiten

Für erwachsene Versicherte fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kurtag an

Formular

Den Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt die für Ihre Genesung geeigneten Behandlungen erörtern und den Antrag stellen. Der Antrag wird anschließend bei der BKK Freudenberg eingereicht und geprüft.

Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK Freudenberg Krankenkasse

Kurzzeitpflege ist eine wichtige Leistung für Menschen, die vorübergehend intensive Pflege benötigen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlimmerung der Krankheit. Sie kann aber auch genutzt werden, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder eine Auszeit benötigt. Die Kurzzeitpflege erfolgt in speziellen Einrichtungen und beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie eine medizinische Versorgung. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der BKK Freudenberg Pflegekasse bis zu einer Höhe von 1.774 € pro Jahr übernommen.

Besonderheiten

  • Kurzzeitpflege kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden
  • Pflegegeld wird für die Dauer der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt

Formular

Das Formular für Kurzzeitpflege erhalten Sie bei den Mitarbeitenden der BKK Freudenberg Pflegekasse. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn unterschrieben an die Pflegekasse zurück.

Pflegegeld beantragen bei der BKK Freudenberg

Mit dem Pflegegeld wird Pflegebedürftigen eine finanzielle Unterstützung gewährt, sofern sie zu Hause von Angehörigen oder sonstigen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Es dient der Honorierung und Unterstützung der privaten Pflegeperson. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad und dem damit verbundenen Betreuungsaufwand.

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden, um die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen zu unterstützen. Diese Leistungen umfassen die Grundpflege, beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Mobilität, sowie die Behandlungspflege, die von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wird. Die Kosten für Pflegesachleistungen werden direkt von der Pflegekasse übernommen.

Folgende Beträge zahlt die BKK Freudenberg Pflegeversicherung pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistung 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Für die Beantragung von Pflegegeld wird das gleiche Verfahren wie bei der Beantragung eines Pflegegrades angewendet. Pflegebedürftige bzw. deren gesetzliche Vertreter füllen den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus. Sofern kein Pflegegrad vorliegt, wird der Medizinische Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung des Pflegebedarfs beauftragt. Dies gewährleistet eine faire und objektive Bewertung der Pflegesituation und ermöglicht eine angemessene Unterstützung durch die Pflegekasse.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK Freudenberg Pflegekasse

Pflegehilfsmittel spielen eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im Alltag, indem sie die Sicherheit, den Komfort und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Man unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und unterstützen insbesondere den Hygieneschutz der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen. Die BKK Freudenberg stellt ihren Versicherten für die Versorgung mit diesen Pflegehilfsmitteln monatlich bis zu 40 Euro zur Verfügung.

Gut zu wissen: Wer sich nicht selbst um die Beschaffung der Pflegehilfsmittel kümmern möchte, kann den Service spezialisierter Dienstleister nutzen. Diese liefern nicht nur die Produkte, sondern übernehmen auch die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Voraussetzungen

  • Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden ab Pflegegrad 1 erstattet.
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK Freudenberg Pflegekasse?

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Gut zu wissen: Inkontinenzprodukte werden nicht im Rahmen der Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erstattet, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKK Freudenberg.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte und andere Gegenstände, die in der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Sie sollen die Pflegepersonen entlasten oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Beispiele für technische Pflegehilfsmittel sind Gehhilfen, Pflegestühle oder Waschsysteme. Sie werden zum Teil leihweise von der Pflegekasse übernommen, so dass in diesem Fall keine hohen Anschaffungskosten auf die Versicherten zukommen.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BKK Freudenberg Pflegeversicherung?

Der Antrag für technische Pflegehilfsmittel ist direkt bei der Pflegekasse zu stellen. Eine ärztliche Verordnung oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft ist bei hochpreisigen Hilfsmitteln beizufügen. Welche Hilfsmittel erstattet werden, lässt sich am besten im Hilfsmittelverzeichnis der GKV nachlesen. Sortiert nach Produktkategorien finden Sie dort alle Produkte mit Beschreibung und Herstellerangaben.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von bis zu 40 €* mit der Sanubi Pflegebox

Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Besondere Pflegeleistungen der BKK Freudenberg Pflegekasse

TeleClinic

Versicherte der BKK Freudenberg können ihren Arztbesuch inklusive Rezept und Krankschreibung bequem in wenigen Minuten per App erledigen. Sie geben Ihren Wunschtermin und Ihre Beschwerden in die TeleClinic-App ein und werden anschließend in einem Videogespräch von einem Arzt beraten – alles per Handy oder Tablet. Auch ein Hautcheck ist über die TeleClinic möglich. Die Kosten für den Service werden von der BKK Freudenberg übernommen.

Pflegekurse

Um pflegende Angehörige bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen, bietet die BKK Freudenberg spezielle Pflegekurse an. Die Kurse vermitteln Grundkenntnisse und praktische Fertigkeiten für die häusliche Pflege und erleichtern den Alltag der Pflegenden. Durch die Teilnahme an den Pflegekursen können Angehörige lernen, wie sie Pflegebedürftige bestmöglich versorgen und gleichzeitig ihre eigene Gesundheit schützen können. Die Schulungen umfassen Themen wie Mobilisation, Hygiene und Ernährung sowie den Umgang mit besonderen Pflegesituationen. Die Kurse sind für Versicherte der BKK Freudenberg kostenlos und bieten wertvolle Unterstützung im Pflegealltag.

BKK PflegeFinder

Der BKK PflegeFinder ist ein hilfreiches Online-Tool, das bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten unterstützt. Mit wenigen Klicks finden Nutzer detaillierte Informationen zu Angeboten und Leistungen in ihrer Nähe. Der PflegeFinder erleichtert die Auswahl der optimalen Pflegeeinrichtung durch Bewertungen und Erfahrungsberichte.

Mitglied werden bei der BKK Freudenberg

Eine Mitgliedschaft bei der BKK Freudenberg ist möglich, wenn Sie in einem der folgenden Bundesländer wohnen oder arbeiten:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen.

Um einen Mitgliedsantrag zu stellen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können sich den Aufnahmeantrag von der Internetseite der BKK Freudenberg herunterladen, ausdrucken und Ihre persönlichen Daten eintragen. Danach schicken Sie den Antrag per Post an die BKK Freudenberg oder per E-Mail an hallo@bkk-freudenberg.de.

Es ist aber auch möglich, den Online-Aufnahmeantrag direkt am PC oder Tablet auszufüllen und  anschließend an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKK Freudenberg zu senden.

Gut zu wissen: Sie müssen Ihre bisherige Krankenversicherung nicht mehr kündigen. Die BKK Freudenberg erledigt das für Sie.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK Freudenberg

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14 %
  • Zusatzbeitrag: 1,5 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Grundlage für die Berechnung der Höhe des persönlichen Krankenversicherungsbeitrags in Deutschland ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Kosten der Krankenversicherung je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag wird kassenindividuell erhoben und dient der zusätzlichen Finanzierung der Krankenkasse.

Zuzahlung

Für bestimmte medizinische Leistungen müssen Sie Zuzahlungen leisten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Das gilt zum Beispiel für stationäre Klinikaufenthalte oder für Arzneimittel. Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen Sie jedoch finanziell nicht überfordern. Deshalb gibt es eine Belastungsgrenze. Sie beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Gut zu wissen: Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet, d.h. mindestens ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit erforderlich ist. Dies muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die Sie selbst bezahlen, eine neue Brille oder der Eigenanteil für Zahnersatz werden nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet.

Versicherte, die die Belastungsgrenze überschreiten, können sich bei ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKK Freudenberg Krankenversicherung.