Niemand kann auf den schlimmsten Fall wirklich vorbereitet sein, egal ob sich dabei um eine schwere Krankheit oder einen Unfall handelt. Nichtsdestotrotz können wir gewisse Vorkehrungen treffen, um für eine solche Situation bestmöglich vorzusorgen. Neben Testament und Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht eines der wichtigsten Dokumente, das man für einen Unglücksfall vorbereitet haben sollte. In einer Vorsorgevollmacht werden viele Fragen geklärt, die andernfalls unbeantwortet bleiben. Somit stellt man nicht nur sicher, dass man selbst genau so behandelt wird wie man es sich wünscht, sondern nimmt zusätzlich einem Gericht die Bürde zu entscheiden, wer in einer ohnehin schon schwierigen Lage als Vertrauensperson agieren muss und die lebenswichtige Entscheidungen trifft.

Im folgenden Artikel lesen Sie alles Wichtige zum Thema Vorsorgevollmacht, inklusive aller Vorteile.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem man vorsorglich klarstellt, wer im schlimmsten Fall die Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln soll. Es wird also entscheiden wie mit der eigenen Person umgegangen werden soll, sowohl in gesundheitlicher Hinsicht, als auch in finanzieller. Die bevollmächtigte, bzw. die bevollmächtigten Person(en) treffen dann alle, in diesem Sinne relevanten, Entscheidungen und agieren als Vertreter des Willens dieser Person. Darüber hinaus ist eine Versorgungsvollmacht nicht gleich Versorgungsvollmacht, sondern es kann individuell festgelegt werden wie weit die Befugnisse einer bevollmächtigten Person reichen.

Unterschiede zur Patientenverfügung

Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung wird in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter eingesetzt. Dies ist ein entscheidender Unterschied, denn bei der Patientenverfügung wird bestimmt welche Behandlungen man wünscht und welche nicht. Sie hat somit auch dann Gültigkeit, wenn keine bevollmächtigte Person benannt wurde, schließlich haben die Wünsche nach den Behandlungsmethoden unabhängig davon ihre Gültigkeit. Nichtsdestotrotz kann auch in einer Patientenverfügung jemand mit einer Vollmacht ausgestattet werden. Dies muss aber nicht geschehen. Darüber hinaus klärt eine Patientenverfügung lediglich medizinische Fragen ab, während eine Vorsorgevollmacht auch finanzielle Punkte und die Möglichkeit einer Vertretung gegenüber den Behörden, sowie die Option einer Erteilung von Untervollmachten, festhalten kann.

Rechtsgrundlage und Widerruf

Eine Vorsorgevollmacht beruht auf § 164 und § 662 des bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB. In § 164, BGB wird die Rechtsgrundlage für die Handlungen des Bevollmächtigten hergestellt. In § 662 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber, also dem Verfasser der Vorsorgevollmacht, und Bevollmächtigten, auch Betreuer genannt, festgelegt. Nicht jede Vorsorgevollmacht ist unveränderlich oder in Stein gemeißelt. Aus diesem Grund kann sie basierend auf § 168 BGB jederzeit widerrufen werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vorsorgevollmacht einmal in Kraft getreten ist. Dann muss zunächst von der Justiz, genauer gesagt vom Gericht ein Betreuer bestimmt werden, der dann anschließend den Bevollmächtigten von seiner Verantwortung entbinden kann. Dies gilt übrigens auch umgekehrt, hat ein Bevollmächtigter seine Rolle einmal wahrgenommen, kann er erst von ihr zurücktreten, wenn das Gericht eine Alternative bestimmt hat. Darüber hinaus ist es ratsam eine Vorsorgevollmacht, die auch Finanzielles bzw. Vermögensgeschäfte regelt, amtlich, beispielsweise von einem Notar, beglaubigen zu lassen, da häufig Banken und andere Dienstleister private bzw. privatschriftliche Urkunden ablehnen.

Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht sind vielfältig, da es sich dabei um ein Dokument handelt, dass einerseits festlegt wer im schlimmsten Fall zuständig ist und andererseits diesen Zuständigkeitsbereich genau abgrenzt. Grundsätzlich können aber auch einige (wenige) Nachteile entstehen. Sanubi zeigt im nächsten Abschnitt sowohl Gründe auf, die für das Verfassen einer Vorsorgevollmacht sprechen, als auch jene, die dagegen sprechen.

Vorsorgevollmacht: Vorteile

  • Es steht genau fest wer im Notfall zuständig ist
  • Kein langes Warten bis das Gericht einen Betreuer bestimmt
  • Der Bevollmächtigte hat unter Umständen volle Kontrolle über die Finanzen und ist keiner dritten Partei Rechenschaft schuldig
  • Eine Vorsorgevollmacht kommt den individuellen Bedürfnissen des Verfassers nach
  • Die gesellschaftliche Anerkennung einer Vorsorgevollmacht ist höher als die gegenüber eines vom Gericht bestellten Betreuers
  • Die Vorsorgevollmacht kommt dem Recht auf Selbstbestimmung nach

Vorsorgevollmacht: Nachteile

  • Falls nicht auf dem neuesten Stand, kann es sein, dass die Vorsorgevollmacht nicht mehr an die aktuelle Situation angepasst ist, beispielsweise weil sich die Lebensumstände der beteiligten Personen geändert haben
  • Mangelnde Kontrolle des Betreuers
  • Schützt Betroffene nicht vor abgeschlossenen Geschäften, wenn keine Geschäftsunfähigkeit vorliegt
  • Eine Vorsorgevollmacht hat weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr, insbesondere gegenüber eines vom Gericht bestimmten Betreuers

Gut zu wissen!

Eine Vorsorgevollmacht macht vor allem bei Betroffenen Sinn, die bereits stark pflegebedürftig sind. Die Menschen befinden sich dann oft in der Langzeitpflege oder haben eine 24 Stunden Pflege zu Hause. Auch bei der Form der Intensivpflege ist eine grundlegende Vorsorge für den Ernstfall zu empfehlen.

Vorsorgevollmacht: Inhalt

Inhaltlich kann eine Vorsorgevollmacht sehr weitreichend ausfallen, da generell alle Handlungen, die rechtlich gesehen von einer Stellvertretung übernommen werden dürfen, abgesprochen werden können. Sanubi geht im folgenden Verlauf alle wichtigen Punkte durch und erklärt dabei genau welche Angaben wann notwendig sind.

1. Angaben zu den Personen

Zuallerst müssen alle relevanten, personenbezogenen Angaben zum Vollmachtgeber und zur bevollmächtigten Person gemacht werden. Grundsätzlich können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, entweder in mehreren Einzelvollmachten oder im Rahmen einer Doppelvollmacht. Pro Person müssen folgende Daten angeführt werden:

  • Vorname
  • Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Telefonnummer/E-Mail/Fax

2. Gesundheit und Pflege

Als nächstes gilt es alle Vollmachten zu erteilen, die die Gesundheit und womöglich notwendige Pflege betreffen. Wichtig ist es dabei so gründlich wie möglich vorzugehen und alle Eventualitäten abzudecken bzw. klare Grenzen zu ziehen. Es soll unmissverständlich klar gemacht werden, wann der Bevollmächtigte zuständig ist und wann nicht. Unter anderem die folgenden Punkte sollten dabei angesprochen werden:

  • Entscheidungen zur Gesundheitssorge, ambulanten Pflege, stationären Pflege und teilstationären Pflege (z.B. Tagespflege)
  • Untersuchungen zum Gesundheitszustand
  • Behandlungen, Heilbehandlungen und ärztliche Maßnahmen
  • Einsicht und Herausgabe von Krankenunterlagen
  • Entbindung von Ärzten und anderem medizinischen Personal von der Schweigepflicht
  • Umstände unter denen eine freiheitsentziehende Unterbringung oder Maßnahmen möglich sind
  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen und stationäre Unterbringung in einem solchen Fall

3. Aufenthalt

Neben gesundheitlichen Themen und Fragen zur Pflegebedürftigkeit gilt es außerdem festzulegen wann und wie der Aufenthaltsort des Vollmachtgebers bestimmt werden darf. Konkret soll bestimmt werden, ob:

  • Der Aufenthaltsort bestimmt werden darf
  • Der Mietvertrag aufgelöst werden darf
  • Der Haushalt aufgelöst werden darf
  • Ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden darf
  • Ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz abgeschlossen oder gekündigt werden darf

4. Kontakt mit Behörden, etc.

Im nächsten Schritt gilt es die Rahmenbedingungen für einen Kontakt zu verschiedenen Behörden zu bestimmen. Geklärt werden muss ob die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers mit Versicherungen, Behörden, Renten- und Sozialleistungsträgern sprechen darf.

5. Vermögen, Vermögenssorge, Finanzielles

Ein weiterer elementarer Teil der Vorsorgevollmacht ist der Bereich Vermögenssorge, Vermögen und Finanzielles. Ähnlich wie bei den Gesundheitsfragen sollte auch hier detailliert aufgelistet werden, wann eine Vollmacht erteilt wird und wann nicht. Dabei sollten die nachfolgenden Transaktionsmöglichkeiten im Rahmen der Vermögensverwaltung beachtet werden:

  • Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im Inland und Ausland tätigen
  • Erklärungen aller Art abgeben
  • Anträge stellen, abändern, zurücknehmen
  • Zahlungen und Wertgegenstände annehmen
  • Über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen
  • Verbindlichkeiten eingehen
  • Schenkungen in dem Umfang, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist
  • Willenserklärungen bezüglich Depots, Konten und Safes abgeben
  • Vertretung im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten
  • Eine Auflistung aller finanziellen Geschäfte, die vom Bevollmächtigten nicht durchgeführt werden darf

6. Post und Fernmeldeverkehr

Der nächste wichtige Punkt ist Post und Fernmeldeverkehr. Hier muss klargestellt werden, dass der Bevollmächtigte das Recht hat, im Rahmen der Vollmacht, bestimmte Post entgegenzunehmen, zu öffnen und zu lesen. Eine solche Erklärung erstreckt sich auch auf den elektronischen Postverkehr und den Fernmeldeverkehr einschließlich elektronischer Kommunikationsformen. Darüber hinaus sollte eine Erlaubnis erteilt werden damit zusammenhängende Willenserklärungen abzugeben. Grundsätzlich empfiehlt es sich all diese Vollmachten zu geben, denn in den meisten Fällen sind diese notwendig, um die anderen Pflichten als Bevollmächtigter nachgehen zu können.

7. Sonstige Vollmachten

Zusätzlich zu den bisher aufgelisteten Punkten können noch weitere Vollmachten erteilt werden. Sanubi zählt alle sonstigen Vollmachten, die vom Vollmachtgeber erteilt werden können, für Sie auf:

  • Vertretung vor Gericht
  • Die Erlaubnis eine Untervollmacht zu erteilen
  • Eine Betreuungsverfügung
  • Ob die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus geht
  • Jedwede anderen Regelungen, die der Vollmachtgeber in die Vorsorgevollmacht aufnehmen möchte

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein unbeschwertes Leben

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um auf einen Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Sie erspart allen Beteiligten eine Menge Sorgen und Ärger in einer Zeit, in der es wahrscheinlich ohnehin schon schwer genug ist einen ruhigen Kopf zu bewahren. Eine Vorsorgevollmacht schafft klare Verhältnisse und ermöglicht es den Angehörigen sich auf andere wichtige Dinge konzentrieren können. Der Bevollmächtigte hingegen kann sich auf seine Aufgabe gut vorbereiten und ist, sobald er gefordert ist, allen Herausforderungen gewachsen. In diesem Sinne sollte man unbedingt über das Abfassen einer Vorsorgevollmacht nachdenken und sich informieren. Selbst wenn man schlussendlich davon absieht, ist es wichtig sich mit dieser Möglichkeit auseinanderzusetzen.