Bei der Parkinson-Krankheit handelt es sich nach Alzheimer um die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung. Die Bewegungsstörungen erschweren Betroffenen den Alltag – ab einem bestimmten Zeitpunkt sind sie deshalb auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Viele Patienten und Angehörige sind dann verunsichert. Plötzlich tauchen Fragen auf, wie: Womit kann ich die Pflege finanziell stemmen und was hilft mir bei der häuslichen Pflege? Auf viele Fragen hat die Pflegekasse eine Antwort. Sie stellt Parkinson-Erkrankten zahlreiche Leistungen zur Verfügung. Die Beanspruchung klappt aber nur mit einem Pflegegrad.

Wir erklären Ihnen, welchen Pflegegrad an Parkinson erkrankte Menschen erhalten und welche Voraussetzungen sie dafür mitbringen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Morbus Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, bei der Nervenzellen im Gehirn Schaden erleiden.
  • Da die Erkrankung stetig voranschreitet, ergibt sich ein zunehmender Pflegebedarf und damit eine Pflegebedürftigkeit.
  • Betroffene können dann einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen und nach der Pflegebegutachtung erhalten Antragsteller einen Pflegegrad.
  • Mit einem Pflegegrad können Betroffene zahlreiche Leistungen von der Pflegekasse beanspruchen, um die Pflege sicherzustellen.
  • Pflegegeld, der Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen sind nur einige wenige Leistungen, die Parkinson-Patienten im Pflegefall zustehen.

Was ist Parkinson?

Morbus Parkinson ist eine chronische Erkrankung, die stetig voranschreitet. Bei der neurodegenerativen Krankheit kommt es insbesondere zu steifen Muskeln (Rigor), unkontrollierbarem Zittern (Tremor) und den typischen Zeitlupen-Bewegungen, also verlangsamten Bewegungen (Bradykinese). In Abhängigkeit von der Ursache unterscheiden Mediziner verschiedene Formen. Am meisten verbreitet ist das sogenannte idiopathische Parkinson-Syndrom, wobei der Begriff „idiopathisch“ meint, dass die Ursache nicht bekannt ist. Was Mediziner aber wissen, ist, dass bei dieser Parkinson-Form Nervenzellen im Gehirn einen Schaden erleiden. Da diese Nervenzellen den Botenstoff Dopamin produzieren, hat das weitreichende Folgen. Dopamin unterstützt nämlich die Kommunikation im Körper ganz wesentlich – der Botenstoff hilft dabei, elektrische Impulse vom Gehirn über die Nerven an Muskeln zu übertragen. So gelingt es dem Körper, Bewegungen zu steuern. Nehmen die Nervenzellen Schaden, lässt damit automatisch die Fähigkeit nach, Bewegungen zu koordinieren oder den Gang überhaupt erst anzustoßen.

Gut zu wissen!

Die typischen Beschwerden bei Parkinson können auch durch andere Nervensystem-Erkrankungen ausgelöst werden. Dazu zählt beispielsweise Demenz. Mediziner klären in dem Zusammenhang auch ab, ob nicht Entzündungen, Krebsleiden oder Arzneimittel wie Psychopharmaka hinter den Beschwerden stecken.3

Sind Menschen mit Parkinson pflegebedürftig?

Menschen mit Parkinson sind nicht automatisch pflegebedürftig – hier kommt es auf das Krankheitsstadium an. Anfangs kommen viele Betroffene noch gut alleine zurecht. Mit dem zunehmenden Absterben der Nervenzellen schreitet die Krankheit allerdings voran und die Beschwerden nehmen zu. Anders als bei Multiple Sklerose geschieht das allerdings nicht in Schüben, sondern fortwährend. Bis heute gibt es keine Möglichkeit, den Verlust der Nervenzellen aufzuhalten. Mit Arzneimitteln, die das fehlende Dopamin ersetzen, und begleitenden Maßnahmen wie Ergotherapie, können Symptome gelindert werden. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist eine pflegerische Unterstützung aber notwendig.

Parkinson und Pflegebedarf: Wie beeinflusst die Erkrankung den Pflegebedarf?

Die Erkrankung Parkinson tritt manchmal in das Leben von Menschen, die bereits einen Pflegegrad besitzen. Zu Beginn der Krankheit verstärkt das den Pflegebedarf meist kaum, zu einem späteren Zeitpunkt ist der Mehraufwand jedoch deutlich spürbar. Vor allem bei Personen, die aufgrund von Alterungsprozessen oder einer anderen Erkrankung Mobilitätseinschränkungen besitzen, also beispielsweise Probleme mit dem Aufstehen oder Treppensteigen haben, kann das den Pflegebedarf erheblich erhöhen. Pflegende Angehörige müssen sich darauf einstellen, dass in vielen grundlegenden Bereichen wie der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege oder der Mobilisation weitere Hilfe notwendig wird. Treten die Parkinson-Symptome im Alltag deutlicher in Erscheinung, ist es empfehlenswert, zu handeln. Überarbeiten Sie gegebenenfalls die Pflegestrategie, um dem zusätzlichen Pflegebedarf gerecht zu werden – hierfür kann der Austausch mit dem eingesetzten ambulanten Pflegedienst oder dem behandelnden Arzt sinnvoll sein. Fragen Sie hier ganz konkret nach, welche Pflegemaßnahmen und Hilfsmittel ratsam sind.

Gut zu wissen!

Nimmt der Pflegebedarf zu, sollten Sie unbedingt eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen, das machen Sie bei der Pflegekasse oder mit unserem kostenfreien Pflegebegleiter von DeinePflege.

Jetzt Pflegesituation prüfen und Pflegegrad erhöhen

Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Morbus Parkinson

Nicht jeder, der im Alltagsleben eine Einschränkung bei sich beobachtet, erhält einen Pflegegrad. Die Zuteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Dazu zählen:

  • Betroffene müssen in den letzten 10 Jahren für mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Alternativ müssen sie eine Familienversicherung vorweisen können.
  • Die Selbstständigkeit bei den Antragstellern ist offensichtlich eingeschränkt – Patienten sind also auf die Hilfe von außen angewiesen.
  • Der Pflegebedarf besteht über voraussichtlich mindestens 6 Monate oder unbegrenzt. Dieser Punkt ist bei allen Parkinson-Patienten erfüllt, da die Erkrankung stetig voranschreitet und nicht heilbar ist.

Es ist zwingend notwendig, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind – nur so erhalten Menschen mit Morbus Parkinson einen Pflegegrad, der sie zur Beanspruchung der Pflegekassen-Leistungen berechtigt.

Welchen Pflegegrad bekommt man bei der Parkinson-Krankheit?

Im Jahr 2017 haben die Pflegegrade die damals geltenden Pflegestufen abgelöst, um eine noch bessere Abbildung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Die Pflegekasse hat bei Parkinson die Möglichkeit, einen von insgesamt 5 Pflegegraden zuzuteilen. Dabei richtet sie sich nicht nach dem vorliegenden Krankheitsstadium, sondern ausschließlich nach der vorhandenen Selbstständigkeit. Im Mittelpunkt steht also die Frage: Wie stark ist der Antragsteller im Alltag eingeschränkt? Allerdings spielt das Krankheitsstadium insofern eine Rolle, dass Patienten, die deutlicher eingeschränkt sind, einen höheren Pflegegrad erhalten.

Welcher Pflegegrad bei Parkinson?

Folgende Tabelle zeigt Ihnen einen groben Überblick, welcher Pflegegrad, in welchem Krankheitsstadium vorliegen kann. Achtung: Dabei handelt es sich lediglich um eine Hilfe zur Orientierung. Die Pflegekasse entscheidet darüber, welchen Pflegegrad Betroffene erhalten.

Stadium nach Hoehn und Yahr
Beschwerden nach Krankheitsstadium
Möglicher Pflegegrad
1 Im Anfangsstadium treten leichte Beschwerden auf – das Zittern und andere Bewegungsstörungen zeigen sich jedoch nur auf einer Körperseite. Angehörige bemerken nun Veränderungen im Bewegungsablauf, der Mimik und der Körperhaltung. 1
2 Im zweiten Stadium nehmen die Beschwerden zu – die Symptome wie Steifheit oder Zittern beziehen sich auf beide Körperhälften. Patienten haben nun meist Gehprobleme und eine schlechte Körperhaltung. Das alleinige Verbleiben in den eigenen vier Wänden ist möglich, die Alltagstätigkeiten fallen jedoch zunehmend schwerer. 2
3 In diesem Stadium ist ein Verlust von Gleichgewicht typisch. Das erhöht das Risiko für Stürze. Außerdem nehmen die Bewegungsstörungen wie Zittern oder Steifheit weiter zu. Bei den Alltagstätigkeiten ist Unterstützung erwünscht, ein unabhängiges Leben ist jedoch noch möglich. 2 bis 3
4 Das Beschwerdebild ist nun voll entwickelt und führt zu einer schweren Beeinträchtigung des Alltagslebens. Betroffene sind zwar in der Lage, alleine zu gehen und zu stehen, benötigen aber häufig aus Sicherheitsgründen Hilfsmittel wie einen Gehstock. Alleine zu leben, ist in diesem Stadium nicht möglich. Das liegt daran, dass der Patient erhebliche Unterstützung braucht, um das tägliche Leben zu meistern. 4 bis 5
5 Im Endstadium macht die Steifheit in den Beinen das Stehen oder Gehen unmöglich – die Mobilität ist stark eingeschränkt. Betroffene sind nun meist bettlägerig oder benötigen einen Rollstuhl. Eine Rund-um-die- Uhr-Pflege ist nun wichtig, da die Person bei allen Aufgaben im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. 5

Tabelle 1: Mögliche Pflegegrade in Abhängigkeit vom Krankheitsstadium. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Stages of Parkinson’s | Parkinson’s Foundation

Kann sich der Pflegegrad bei Parkinson verändern?

Der Pflegegrad ist nicht in Stein gemeißelt. Er kann bei Bedarf erhöht werden oder gleichbleiben. Die Pflegekasse kann den Pflegegrad auch zurückstufen, wenn Betroffene weitaus weniger Pflege benötigen. Keine Sorge, dafür müssen zunächst wesentliche Veränderungen vorliegen und ein Gutachten einen geringeren Pflegegrad nachweisen. Die Pflegekasse hört Pflegebedürftige außerdem an. Bei Parkinson ist eine Rückstufung des Pflegegrades aber sehr unwahrscheinlich. Schließlich ist die Erkrankung nicht heilbar und eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. Auf eine Höherstufung des Pflegegrades können sich Betroffene allerdings einstellen. Mit zunehmendem Krankheitsfortschritt kommen weitere körperliche und womöglich auch psychische Beeinträchtigungen hinzu – das kann einen höheren Pflegegrad begründen. Achtung: Auch bei einer Höherstufung ist ein Antrag notwendig.

Gut zu wissen!

Versterben Pflegebedürftige, werden Pflegeleistungen und damit auch der Pflegegrad nicht länger benötigt. Der Pflegegrad erlischt somit praktisch automatisch – ein Übertrag auf andere Personen wie pflegende Angehörige ist nicht möglich.

Pflegegrad bei Parkinson: Nutzen Sie unseren digitalen Begleiter für eine präzise Analyse

Erfahren Sie mit unserem kostenlosen Pflegebegleiter von DeinePflege mehr über die nächsten Schritte auf Ihrer Pflegereise. Welche Leistungen kommen für Sie persönlich infrage?

Jetzt die nächsten Schritte Ihrer Pflegereise planen

Pflegegrad bei Parkinson beantragen

Menschen mit Parkinson werden nach der Diagnosestellung nicht automatisch von der Pflegekasse angeschrieben und mit einem Pflegegrad versorgt. Stattdessen müssen sich Personen mit einem Pflegebedarf aktiv an die Pflegekasse wenden und dort einen Antrag stellen. Das gilt übrigens auch für Personen im Parkinson- Endstadium.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Parkinson beantragen?

Die Bearbeitungszeit für einen Pflegegrad-Antrag ist vergleichsweise kurz. Innerhalb von 25 Arbeitstagen müssen Antragsteller in Kenntnis darüber gesetzt werden, ob und in welcher Höhe ein Pflegegrad bewilligt wird.[1] Trotz der schnellen Bearbeitung raten wir Menschen mit Parkinson dazu, möglichst umgehend einen Pflegegrad zu beantragen. Sobald ein Pflegebedarf erkennbar ist, handelt es sich um einen idealen Zeitpunkt, um dies auch bei der Pflegekasse deutlich zu machen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erhalten so Zugriff auf viele Pflegeleistungen, die den Pflegealltag vereinfachen und eine gewisse Absicherung schaffen. Sind ehrenamtliche Pflegepersonen beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub verhindert, können Pflegebedürftige beispielsweise nach Zuteilung eines Pflegegrades auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen.

In folgenden Fällen bietet sich die Beantragung eines Pflegegrades an:

  • Betroffene haben spürbare Mühe damit, sich zu mobilisieren, also beispielsweise zu stehen, gehen oder Treppen zu steigen.
  • Patienten sind selbst kaum oder gar nicht mehr in der Lage, sich Nahrung zuzubereiten oder aufzunehmen.
  • Erkrankte können die Körperpflege, wozu das Zähneputzen, Haarewaschen oder Rasieren gehört, nicht mehr alleine sicherstellen.
  • Betroffenen gelingt es nicht mehr, den Alltag selbst zu planen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
  • Patienten haben neben der Parkinsondiagnose auch eine psychische Erkrankung – sie leiden beispielsweise an Angstzuständen oder Depressionen.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Morbus Parkinson

Wenn Sie bei der Pflegegrad-Beantragung strukturiert vorgehen, erleichtern Sie den Pflegekassen-Mitarbeitern die Bearbeitung Ihres Antrags. Das lohnt sich auch für Sie, denn so profitieren Sie von einem reibungslosen Verfahren.

In 5 Schritten zum Pflegegrad bei Parkinson

Sie möchten Leistungen von der Pflegekasse beziehen? Da müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das klappt mit wenigen Schritten und nur einem Formular.

Schritt 1 – Informieren Sie die Pflegekasse: Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert – immer, wenn es um das Thema Pflege geht, sind sie der richtige Ansprechpartner. So auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Möchten Sie zukünftig Leistungen der Pflegekasse beziehen, rufen Sie am besten dort an und bitten um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Mitarbeiter können Ihnen den Antrag per Post oder E-Mail zusenden. Alternativ haben Sie bei vielen Versicherern die Möglichkeit, den Antrag online herunterzuladen und auszudrucken.

Schritt 2 – Geben Sie Ihre Daten an: Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Neben persönlichen Daten und dem Grund der Pflegebedürftigkeit müssen Sie hier auch Angaben zu der Pflegeperson machen. Überprüfen Sie nach dem Ausfüllen am besten noch einmal, ob Sie nichts vergessen haben. Ganz wichtig ist auch die Unterschrift, ohne sie kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Senden Sie das ausgefüllte Formular nun an die Krankenkasse.

Schritt 3 – Warten Sie auf den MD-Anruf: Nachdem Ihr Formular bei der Pflegekasse eingegangen ist, verständigt diese den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK. Der Medizinische Dienst hat die Aufgabe, die Einschränkung der Selbstständigkeit festzustellen. Dafür kommt ein Gutachter in Ihr häusliches Umfeld. Vorher vereinbart er jedoch einen Termin mit Ihnen.

Schritt 4 – Überprüfen Sie den Postkasten: Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie Post von der Pflegekasse. Sie teilt Ihnen nach Sichtung der Gutachterunterlagen einen Pflegegrad zu. Den Bescheid erhalten Sie schriftlich.

Schritt 5 – Ziehen Sie einen Widerspruch in Betracht (optional): Die Pflegekasse ist stets darum bemüht, den passenden Pflegegrad auszuwählen. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie beispielsweise das Gefühl, der Pflegegrad bildet die Pflegesituation nicht richtig ab, sollten Sie einen Widerspruch in Betracht ziehen. Diesen können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich einlegen.

Höheren Pflegegrad bei Parkinson beantragen

Bei der Parkinson-Krankheit kann sich die Pflegesituation durch den Krankheitsfortschritt verändern. Womöglich haben Sie nun mit mehr Einschränkungen in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege zu kämpfen. Sie müssen sich dann mit Ihrem momentanen Pflegegrad aber nicht einfach zufriedengeben. Mit einem Höherstufungsantrag und einem erneut stattfindenden Pflegegutachten haben Sie die Chance, auf einen höheren Pflegegrad und damit auf einen größeren Leistungsumfang. Für die Beantragung müssen Sie erneut das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ zur Hand nehmen. Oben auf dem Dokument finden Sie verschiedene Optionen zum Ankreuzen. Setzen Sie Ihr Kreuz bei der Bezeichnung „Höherstufungsantrag“ und füllen Sie den Rest des Formulars aus. Anschließend reichen Sie es bei der Pflegekasse ein und warten auf weitere Schritte. Denken Sie daran: Immer, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Pflegegrad die Pflegesituation nicht ausreichend widerspiegelt, sollten Sie einen Höherstufungsantrag einreichen. Das kann bei Morbus Parkinson mehrmals sinnvoll sein, da die Erkrankung stetig voranschreitet.

Kann ich als Angehöriger einen Pflegegrad beantragen, um den Parkinsonerkrankten zu unterstützen?

Ausschließlich Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Pflegegrad, da sie im Mittelpunkt der Leistungsberechtigung stehen. Auch wenn sich pflegende Angehörige intensiv bei der Pflege einsetzen, erhalten Sie keinen Pflegegrad. Mit dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen profitieren aber auch sie von den Pflegekassen-Leistungen. Ihnen kann ebenso der Entlastungsbetrag, die Tages- und Nachtpflege oder das Pflegegeld zugutekommen. Übrigens: Da Parkinson die Bewegungsfähigkeit stark einschränkt, fällt Betroffenen das Schreiben zunehmend schwer. Sind Erkrankte nicht mehr in der Lage, das Formular selbst auszufüllen bzw. zu unterschreiben, können Angehörige das für sie tun. In dem Fall legen Sie dem Antrag bitte eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht bei.

Pflegebegutachtung bei Parkinson: Ablauf und Kriterien

Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind nervös, wenn es um den Gutachtertermin geht. Seien Sie jedoch versichert, dass der Gutachter das Ziel verfolgt, die Einschränkung der Selbstständigkeit festzustellen, um so Pflegeleistungen überhaupt erst möglich zu machen. Eine Pflegebegutachtung läuft bei Parkinson übrigens genauso ab wie bei anderen Erkrankungen oder Gründen für eine Pflegebedürftigkeit. Ausschlaggebend ist die verbliebene Selbstständigkeit in insgesamt sechs Bereichen, wie die folgende Tabelle zeigt.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen von Interesse
1 Mobilität Wie klappt das Sitzen, Aufstehen, Liegen, Treppensteigen und Gehen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Kann der Erkrankte sich in seiner Umgebung orientieren, mit anderen Menschen kommunizieren und sich um seine Sicherheit kümmern?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Hat der Antragsteller psychische Probleme wie Depressionen oder Angst?
4 Selbstversorgung Inwieweit gelingt es dem Betroffenen, die Körperpflege selbst durchzuführen und sich zu ernähren?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Ist der Patient auf Unterstützung angewiesen, wenn es um den Verbandswechsel, die Medikamenteneinnahme oder Arzttermine geht?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Kann der Betroffene seinen Alltag selbst planen, die Tätigkeiten durchführen und soziale Kontakte aufrechterhalten?

Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Jedem Modul sind wiederum Einzelkriterien zugeordnet. In Anlehnung an die vorhandene Selbstständigkeit erhalten die Kriterien eine Punkteanzahl. Daraus ergibt sich wiederum eine Gesamtpunkteanzahl, die einen Hinweis auf den nötigen Pflegegrad gibt. Übrigens: Nicht alle Module sind gleich wichtig für den Alltag des Parkinson-Patienten, deshalb werden sie unterschiedlich gewichtet. Eine hohe Bedeutung hat beispielsweise die Selbstversorgung.

Morbus Parkinson: Welche Punkteanzahl ist für welchen Pflegegrad nötig?

Um die Pflegegrade voneinander abzugrenzen, gibt es eine feste Einteilung anhand der Gesamtpunktzahl. Nur wenn Betroffene die jeweilige Punkteanzahl erreichen, erhalten sie auch den dafür vorgesehenen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen erhalte ich mit einem Pflegegrad bei Parkinson?

An Parkinson erkrankte Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine umfassende medizinische und pflegerische Versorgung, sofern ein Bedarf besteht. Für Betroffene gibt es zwei wichtige Ansprechpartner. Zum einen die Krankenkasse, die Heilmittel, notwendige Hilfsmittel und Behandlungen bezahlt. Zum anderen die Pflegekasse, die Leistungen bereitstellt, um die Pflege in der häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung zu ermöglichen. Doch Achtung: Für die Inanspruchnahme der Pflegekassen-Leistungen ist unbedingt ein Pflegegrad notwendig.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Parkinson-Patienten?

Die Pflegekasse unterstützt die Pflege mit verschiedenen Leistungen, und zwar egal, ob sie in den eigenen vier Wänden oder in einer Einrichtung stattfindet. Der Umfang und die Höhe der Leistungen richten sich dabei nach dem Pflegegrad. Welche Angebote für Menschen mit Parkinson in Betracht kommen, hängt bedeutend von dem Pflegewunsch ab.

  • Pflegegeld: Dabei erhalten Pflegebedürftige jeden Monat einen bestimmten Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet, auf ihr Konto überwiesen. Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung, wird aber in der Regel an pflegende Angehörige weitergereicht.
  • Pflegesachleistungen: Sind Parkinson-Patienten auf eine professionelle Pflege (ambulanter Pflegedienst) angewiesen, können sie dafür die Pflegesachleistungen nutzen.
  • Vollstationäre Pflege: Eine vollstationäre Pflege kommt vor allem für Patienten im fortgeschrittenen Krankheitsstadium infrage. Ein fester Betrag der Pflegekasse reduziert dabei die Pflegekosten.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1.431 € 1262 €
4 764 € 1.778 € 1775 €
5 946 € 2.200 € 2005 €

Tabelle 4: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Haben Parkinson-Patienten einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann Reinigungsarbeiten durchführen, Wäsche waschen oder Speisen zubereiten. Das ist für Menschen mit einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung eine große Erleichterung. Allerdings erhalten Pflegebedürftige mit Morbus Parkinson nicht automatisch eine Haushaltshilfe. Über die Krankenkasse besteht nur ein Anspruch über eine begrenzte Zeit, beispielsweise im Anschluss an eine Operation. Der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 darf dann nicht vorliegen. Eine gute Alternative bietet der Entlastungsbetrag, den die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 zahlt – er kann für die Bezahlung der Haushaltshilfe genutzt werden.

Diese Entlastungsleistungen stehen Parkinson-Patienten mit Pflegegrad zu

Der Pflegealltag ist bei einer Parkinson-Erkrankung oft anspruchsvoll und unterliegt vielen Veränderungen. Mit Entlastungsleistungen können Betroffene und pflegende Angehörige durchatmen – sowohl finanziell als auch mit Blick auf dringend benötigte Auszeiten.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Betroffene halten sich dabei am Tag oder in der Nacht in einer Pflegeeinrichtung auf, danach wechseln sie wieder in das häusliche Umfeld.
  • Betrag für die Kurzzeitpflege: Müssen Parkinson-Patienten vorübergehend in eine stationäre Pflege wechseln, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bietet sich der Betrag für die Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege: Selbstverständlich können auch pflegende Angehörige ab und zu verhindert sein. Zum Beispiel durch einen geplanten Urlaub oder eine akute Erkrankung. Dann ist die Nutzung der Verhinderungspflege
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unter anderem bei der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten oder einer Haushaltshilfe.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 5: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Das Pflegeumfeld an die Parkinson-Krankheit anpassen: diese Leistungen gibt es dafür

Anfangs können sich Menschen mit Parkinson weiterhin normal in ihrer häuslichen Umgebung bewegen. Mit dem voranschreitenden Verlust der Nervenzellen nimmt die Bewegungsfähigkeit aber immer weiter ab. Dann ist es empfehlenswert, die Wohnumgebung an die pflegerischen Bedürfnisse anzupassen – das ist teilweise mit hohen Kosten verbunden. Zur Bewältigung der Herausforderungen kann die Pflegekasse mit verschiedenen Leistungen beitragen.

  • Budget für Hausnotruf: Eine Parkinson-Erkrankung erhöht die Sturzgefahr. Mit einem Hausnotrufsystem können Betroffene im Ernstfall schnell Hilfe holen. Die Pflegekasse beteiligt sich daran mit 25,50 Euro monatlich.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gestalten die Pflegeumgebung hygienisch. Wenn Sie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Masken anschaffen möchten, können Sie dafür die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro pro Monat nutzen.
  • Wohnraumanpassung: Diese Leistung der Pflegekasse ist besonders interessant, wenn Sie sich für eine barrierefreie Pflegeumgebung interessieren. Die Pflegekasse beteiligt sich bei vorliegendem Pflegegrad nämlich mit bis zu 4000 Euro daran.

FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegrad bei Parkinson