Die BKK exklusiv ist eine regional geöffnete Kranken- und Pflegekasse für Personen, die in folgenden Bundesländern wohnen oder arbeiten: Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Besonders stolz ist die BKK exklusiv auf ihre soliden Finanzen. Nach eigenen Angaben liegen die Verwaltungskosten der Kasse deutlich unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit sind rund 30.000 Menschen bei der BKK exklusiv versichert, die an zwei Standorten persönlich betreut werden können. Vorstand ist Carsten Schröter, Vorsitzender des Verwaltungsrates ist Axel Aumüller.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
BKK exklusiv
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
Servicecenter
Am Deich 45
28199 Bremen
Postanschrift
BKK exklusiv
31273 Lehrte
Telefonnummer
05132 5001-0
Website
Termine
Termine für ein persönliches Gespräch in einer der beiden Filialen können Sie telefonisch unter der 05132 5001 0 oder per E-Mail an die info@bkkexklusiv.de vereinbaren. Die Mitarbeitenden der BKK exklusiv sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Außerdem steht Ihnen rund um die Uhr ein Kontaktformular zur Verfügung, über das Sie ebenfalls Fragen und Terminwünsche an die Kasse senden können.
Beschwerden über die Kasse
Sie möchten Kritik oder Ideen zur Verbesserung an die BKK exklusiv richten? Dann senden Sie den Mitarbeitenden gerne eine E-Mail an info@bkkexklusiv.de oder schicken Sie eine Nachricht über das Kontaktformular. Telefonisch erreichen Sie die Versicherung unter der Nummer 05132 5001-0.
Pflege und Pflegeleistungen der BKK exklusiv
In Deutschland sind rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das bedeutet, dass sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate auf die pflegerische Hilfe anderer angewiesen sind. Die BKK exklusiv Pflegekasse unterstützt ihre Versicherten in diesem Fall mit speziellen Pflegeleistungen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Pflegegrad gibt Aufschluss über den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag. Dabei reicht die Skala von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).
Die BKK exklusiv bietet Ihnen folgende Pflegeleistungen an:
Leistungen
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflegeleistungen | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Pflegegrad beantragen bei der BKK exklusiv Pflegekasse
Der Anspruch auf Pflegeleistungen ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Zum einen muss die Person, für die Leistungen beantragt werden, in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein.
Zum anderen muss eine Pflegestufe anerkannt sein. Wir erläutern Ihnen die fünf Schritte, die dafür nötig sind:
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu laden Sie das Formular herunter, drucken es aus und tragen Ihre Daten in die Felder ein. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person. Anschließend senden Sie den Antrag per Post an die BKK exklusiv.
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des MD setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren.
- Die Pflegebegutachtung findet als persönliches Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt. Sie haben die Möglichkeit zu berichten, mit welchen Einschränkungen Sie im Alltag zurechtkommen müssen. Planen Sie für das Gespräch eine Stunde ein. Der MD begutachtet Ihre Selbstständigkeit in 6 standardisierten Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
TIPP: Lassen Sie sich während der Begutachtung gerne von einer vertrauten Person begleiten, die Sie und Ihre Situation gut kennt.
- Nach dem Gespräch erstellt der MD einen Bericht. Darin werden Ihre Einschränkungen in den sechs Lebensbereichen berücksichtigt und in Punkte umgerechnet. Aus diesen Punkten wird dann die empfohlene Pflegestufe errechnet. Der MD schickt den Bericht an die BKK exklusiv Pflegekasse.
- Sie erhalten den Bescheid der Pflegekasse. Wurde die Pflegebedürftigkeit festgestellt, finden Sie in dem Bescheid den anerkannten Pflegegrad sowie gegebenenfalls Hilfsmittel und Maßnahmen, die Sie in Ihrem Alltag unterstützen können.
Unser Tipp!
Viele Pflegebedürftige sind vor der Pflegebegutachtung nervös und wissen nicht so recht, was sie erwartet. Mit unserem Pflegegradrechner können Sie sich mit den Modulen, die geprüft werden, vertraut machen. Geben Sie einfach einige Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit ein und berechnen Sie so ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.
Verhinderungspflege beantragen bei der BKK exklusiv Pflegekasse
Ist eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert, besteht in der Regel ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Ersatzpflege kann sowohl durch andere Angehörige als auch durch einen Pflegedienst erfolgen. Die BKK exklusiv übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr und stellt dafür bis zu 1.612 Euro zur Verfügung.
Besonderheiten
- Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2
- Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt
- Nicht verbrauchte Mittel aus der Kurzzeitpflege können übertragen werden, sodass bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen
- Übernimmt ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige die Pflege, wird die Ersatzpflege maximal in Höhe des Pflegegeldes gezahlt
Formular
Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie auf der Webseite der BKK exklusiv herunterladen. Nachdem Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben haben, senden Sie ihn an die Postanschrift der BKK exklusiv Pflegekasse zurück.
Reha und Kur beantragen bei der BKK exklusiv
Die BKK exklusiv bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich während einer Auszeit der eigenen Gesundheit zu widmen.
Vorsorgekuren
Ihr Ziel ist es, Krankheiten vorzubeugen oder deren Verschlimmerung zu verhindern. Durch gezielte Behandlungen wie Sport- und Physiotherapie, Entspannungsübungen und Psychotherapie erholen Sie sich vom Alltag und stärken Ihre Gesundheit.
Die Kuren finden in zertifizierten Kureinrichtungen statt – ambulant oder stationär und können auch als Kompaktkur in Anspruch genommen werden.
Rehabilitation
Eine Reha ist immer dann sinnvoll, wenn die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung ausgeglichen oder beseitigt werden sollen. Rehamaßnahmen können ebenfalls sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Gut zu wissen: Neben der Krankenkasse kommen auch andere Kostenträger wie die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft für eine Kostenübernahme in Frage. Dies hängt von der Ursache der gesundheitlichen Einschränkung und dem Therapieziel ab. Die Mitarbeitenden der BKK exklusiv beraten Sie gerne hierzu.
Besonderheiten
- Im Rahmen einer ambulanten Vorsorgekur übernimmt die BKK exklusiv 100 % der kurärztlichen Leistungen und Heilmittel (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung). Für Unterbringung und Verpflegung wir ein Zuschuss von 16 Euro pro Tag gezahlt
- Für stationäre Aufenthalte übernehmen Versicherte eine Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag
- Die BKK exklusiv bietet auch Vorsorgekuren im Ausland an
Formular
Wenn Sie eine Kur oder Reha beantragen möchten, erhalten Sie das Formular in der Praxis Ihres Hausarztes oder Facharztes oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BKK exklusiv. Füllen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihre Ärztin aus. So können Sie auch gemeinsam besprechen, welche Maßnahme für Sie und Ihre Genesung am besten geeignet ist.
Den ausgefüllten Antrag können Sie durch weitere Unterlagen wie Arztbriefe oder Krankenhausberichte ergänzen. Schicken Sie alles zusammen per Post an die BKK exklusiv Krankenkasse.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK exklusiv Krankenkasse
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die für einen begrenzten Zeitraum nicht zu Hause gepflegt werden können. Ein entsprechender Bedarf kann beispielsweise bei der behindertengerechten Einrichtung der Wohnung oder einer kurzfristigen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes entstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kurzzeitpflege auch ohne anhaltende Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden, etwa nach einer schweren Operation oder einem Unfall. Die Pflegebedürftigen werden während der Kurzzeitpflege vollstationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt.
Besonderheiten
- Kurzzeitpflege kann für längstens acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
- Die BKK exklusiv zahlt Ihnen bis zu 1.774 Euro für die stationäre Ersatzpflege
- Bis zu 1.612 Euro können aus nicht verbrauchten Leistungen der Verhinderungspflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 3.386 Euro beansprucht werden können
- Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen
- Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt
Formular
Sie finden den Antrag auf Kurzzeitpflege online auf der Seite der BKK exklusiv. Bei Fragen oder Problem beim Herunterladen, wenden Sie sich am besten an die Mitarbeitenden der BKK exklusiv. Ist das Formular heruntergeladen, drucken Sie es aus und tragen alle gefragten Daten ein. Anschließend senden Sie es per Post an die Pflegekasse zurück.
Gut zu wissen: Das gleiche Formblatt können Sie auch nutzen, wenn Sie eine Übertragung von Mitteln aus der Verhinderungspflege beantragen möchten.
Pflegegeld beantragen bei der BKK exklusiv
Bei Übernahme der Pflege durch Privatpersonen wird das Pflegegeld in der Regel mit dem Erstantrag auf einen Pflegegrad und Pflegeleistungen angefordert. Das Pflegegeld wird direkt an die versicherte Person ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden. In vielen Fällen wird das Geld zur finanziellen Unterstützung der privaten Pflegepersonen verwendet.
Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes zur Ergänzung der Betreuung und Pflege besteht zudem Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Die Leistung dient der Finanzierung körperbezogener Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise Hilfe beim An- und Auskleiden, Körperpflege oder auch Hilfe bei der Haushaltsführung.
Folgende Beträge zahlt die BKK exklusiv Pflegeversicherung pro Monat:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Die Beantragung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen erfolgt zusammen mit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Bei einem Erstantrag wird die Pflegekasse als Nächstes den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen. Bei Anerkennung eines Pflegegrades 2 oder höher besteht automatisch Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK exklusiv Pflegekasse
Das Angebot der Pflegehilfsmittel kann von Personen in Anspruch genommen werden, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad haben.
Das Angebot umfasst Produkte und Gegenstände, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen stärken. Im Rahmen der Pflegehilfsmittel werden zwei verschiedene Arten unterschieden:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden täglich gebraucht und sind aus hygienischen oder anderen Gründen nur einmalig nutzbar. Hierzu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Mundschutze sowie Desinfektionsmittel. Die BKK exklusiv Pflegekasse zahlt ihren Versicherten bis zu 40 Euro pro Monat für die Beschaffung dieser Produkte.
Gut zu wissen: Sanitätshäuser und spezialisierte Dienstleister übernehmen auf Wunsch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Ihr Vorteil: Sie erhalten Ihre Produkte bequem nach Hause geliefert und müssen sich nicht um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern.
Voraussetzungen
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK exklusiv Pflegekasse?
- Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Lätzchen für den Einmalgebrauch
- Desinfektionsmittel für Hände
- saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen
Technische Pflegehilfsmittel
Als technische Pflegehilfsmittel werden Geräte und Sachmittel bezeichnet, welche die Pflege erleichtern und die Pflegebedürftigen in ihrer selbstständigen Lebensweise unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise Gehhilfen, Pflegebetten und Hausnotrufsysteme.
Der Bedarf an technischen Pflegehilfsmitteln wird in der Regel während der Pflegebegutachtung festgestellt und im Bericht an die Pflegekasse vermerkt. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel zu einem späteren Zeitpunkt bei der BKK exklusiv zu beantragen.
Bei vielen Pflegehilfsmitteln wird auf eine Kostenbeteiligung verzichtet und stattdessen eine Leihgabe angeboten. Für Pflegemittel, die erworben werden müssen, beträgt der Eigenanteil maximal 25 Euro.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BKK exklusiv Pflegeversicherung?
Die BKK exklusiv versorgt Sie mit allen Pflegehilfsmitteln, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind. In der detaillierten Auflistung können Sie auch Herstellerinformationen und weiterführende Erklärungen zu den Hilfsmitteln einsehen. Haben Sie darüber hinaus Bedarf an Pflegehilfsmitteln, sprechen Sie gerne die Mitarbeitenden der BKK exklusiv Pflegeversicherung an.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beantragen Sie jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und erhalten Sie diese kostenfrei jeden Monat im Wert von bis zu 40 €* mit der Sanubi Pflegebox
Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der BKK exklusiv Pflegekasse
BKK PflegeFinder
Die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, einem Pflegedienst oder weiteren Unterstützungsangeboten ist häufig mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden und kann mitunter auch nervenaufreibend sein. Die BKK exklusiv stellt ihren Versicherten mit dem BKK PflegeFinder ein nützliches Werkzeug zur Verfügung, das bei der Suche behilflich sein kann. Darüber hinaus erhalten Sie Einblick in die Ergebnisse einer externen Qualitätsprüfung sowie die Kontaktdaten und Preislisten der Einrichtungen in Ihrer Umgebung.
Online Pflegecoach
Die Pflege eines anderen Menschen stellt eine große Herausforderung dar. Die BKK exklusiv bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich in Sachen Pflege fortzubilden und Hilfestellungen zu erhalten. Zu diesem Zweck stehen Online-Pflegekurse für Versicherte und ihre Angehörigen kostenlos zur Verfügung. Die Kursinhalte umfassen allgemeine Informationen zur häuslichen Pflege, gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung sowie praktische Pflegetipps. Darüber hinaus stehen Ihnen jederzeit weitere spezielle Angebote wie „Alzheimer & Demenz” oder „Pflege bei Inkontinenz” online zur Verfügung.
Mitglied werden bei der BKK exklusiv
Die BKK exklusiv ist eine regional geöffnete Kranken- und Pflegekasse. Eine Mitgliedschaft ist möglich, sofern Sie
- Ihren Wohn- oder Beschäftigungsort in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein haben oder
- Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr/e eingetragene/r Lebenspartner/in Mitglied der BKK exklusiv ist oder
- eine vorherige Mitgliedschaft oder Familienversicherung bei der BKK exklusiv bestand.
Die Mitgliedserklärung der BKK kann exklusiv online ausgefüllt oder als PDF-Formular unter https://bkkexklusiv.de/pdf/downloads/mitgliedserklaerung.pdf heruntergeladen werden. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Tragen Sie alle Daten direkt am Computer ein, speichern Sie den Antrag und senden Sie ihn an info@bkkexklusiv.de. Sie können alternativ auch den Chat auf der Website der Versicherung nutzen, um den Antrag zu übersenden.
Gut zu wissen: Die BKK exklusiv übernimmt die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenversicherung. Sie erhalten per Post Ihre neuen Versicherungsunterlagen, sobald der Wechsel vollzogen ist.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK exklusiv
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,99 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Die Finanzierung der Krankenkassen in Deutschland erfolgt hauptsächlich durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 %, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Zusätzlich wird von den Krankenkassen ein individueller Zusatzbeitrag erhoben.
Zuzahlung
Wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen haben auch Versicherte der BKK exklusiv Zuzahlungen zu gewissen Gesundheitsleistungen zu tragen. Hierzu zählen beispielsweise stationäre Krankenhausaufenthalte oder Arznei- und Heilmittel. In der Regel werden 10 % der Kosten als Zuzahlung fällig, wobei mindestens 5 € und maximal 10 € zu entrichten sind. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entfallen jegliche Zuzahlungen.
Die Zuzahlungen sind so gestaltet, dass sie für Sie und Ihre Angehörigen zumutbar bleiben. Sie belaufen sich auf einen festen Betrag, der individuell auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen zum Lebensunterhalt festgelegt ist. Für Patientinnen und Patienten, die sich aufgrund derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung befinden, liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Sollten Sie diese Grenze überschreiten, können Sie einen Antrag auf teilweise Erstattung der Zuzahlungen stellen, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an die Mitarbeitenden der BKK exklusiv.