Die BKK firmus zählt zu den innovativsten Krankenkassen Deutschlands. Bekannt als kundennahe Krankenkasse, setzt die Krankenkasse auf eine hohe Servicequalität, sowohl im Bereich der Leistungsangebote als auch in der Erreichbarkeit und im Service. Bei der BKK firmus sind rund 200 Mitarbeitende angestellt. Sie betreuen ca. 250.000 Versicherte und  ca. 70.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer.

Ihren Hauptsitz der beiden Servicezentren hat die BKK firmus in Bremen und Osnabrück.

Adresse & Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz

BKK firmus

Gottlieb-Daimler-Str. 11

28237 Bremen

Servicezentrum Osnabrück

Knollstraße 16

49074 Osnabrück

Telefonnummer

0421 64343 oder 0541 331410

E-Mail

info@bkk-firmus.de

Website

https://www.bkk-firmus.de/

Service Center

Auf https://www.bkk-firmus.de/beratung-und-service/servicestellen.html finden Sie die nächste Servicestelle der BKK firmus.

Termine

Die Kundenberater/-innen erreichen Sie über die Servicenummern montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder im Rahmen des BKK firmus-OnlineServices.

Und sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, eine der Servicestellen aufzusuchen, besteht die Möglichkeit eines Hausbesuchs. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Beschwerden über Kasse

https://www.bkk-firmus.de/kontakt/lob-und-kritik/kundenbarometer.html

Pflege und Pflegeleistungen der BKK firmus

Wird eine Person pflegebedürftig, das bedeutet, sie ist voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf pflegerische Hilfe angewiesen, kann sie Leistungen der BKK firmus beziehen. Entscheidend für die Art und Höhe der Leistungen ist dabei der festgestellte Pflegegrad der Person.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Höchstbeträge für alle ambulanten oder stationären monatlichen Pflegeleistungen der BKK firmus:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Quelle: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/leistungen-der-pflegeversicherung-1/

Pflegegrad beantragen bei der BKK firmus

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängig. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld- oder Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige. Um einen Pflegegrad zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Es muss der entsprechende Antrag bei Ihrer BKK firmus gestellt werden. Ihre BKK firmus Pflegekasse leitet ihre Anfrage an den MD (Medizinischer Dienst) weiter.
    Sie können das Formular für das erstmalige Beantragen, für Wiederholungsanträge sowie für Anträge auf ein Erhöhen des Pflegegrads hier heruntergeladen: Antrag für Pflegeleistungen (PDF)
    Das Formular wird anschließend ausgefüllt, ausgedruckt und postalisch an die BKK firmus gesendet:
    BKK Pflegekasse firmus
    28192 Bremen
  2. Die BKK firmus wird nun den Medizinischen Dienst damit beauftragen, die Pflegebedürftigkeit zu begutachten. Dabei steht nicht nur die vorliegende Erkrankung im Vordergrund. Vielmehr gilt es herauszufinden, inwieweit die versicherte Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und welches Maß an pflegerischer Unterstützung nötig ist.
  3. Ihnen wird hierfür ein Termin vom Medizinischen Dienst vorgeschlagen. Die Begutachtung findet in den eigenen vier Wänden der Pflegebedürftigen statt, sodass eine möglichst realistische Einschätzung zu den Aspekten Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens, Selbstversorgung und der körperlichen und geistigen Verfassung erfolgen.
  4. Bereiten Sie den Termin vor, indem Sie wichtige Dokumente, wie vorhandene medizinische Berichte und einen Medikationsplan, als Kopien für den Medizinischen Dienst anfertigen. Zum Termin selbst kann neben einer vertrauten Person aus dem Umfeld auch z.B. Personal eines ambulanten Pflegedienstes anwesend sein, falls von dort bereits Unterstützung in Anspruch genommen wird.
  5. Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst sein Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung der BKK firmus dienen wird.
  6. Sie erhalten das Gutachten und den ermittelten Pflegegrad von der BKK firmus zugeschickt. Der Bescheid enthält folgende Angaben: Einstufung des Pflegegrads, Höhe der Leistungen und Dauer der Leistungen.

Gut zu Wissen!

Mit der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Pflegestufe 0 und 1 werden zu Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3 und Pflegestufe 3 zu Pflegegrad 4 und 5.

Antrag auf Pflege BKK firmus

Verhinderungspflege beantragen bei der BKK firmus

Auch Menschen, die jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis pflegen, brauchen mal Urlaub oder werden selbst krank. Um die Versorgung der pflegebedürftigen Person auch in dieser Zeit in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten, gibt es die Verhinderungspflege. Private Pflegepersonen können so beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der sie in der Zeit der Abwesenheit vertritt. Die Pflegekasse erstattet die anfallenden Kosten mit maximal 1.612€ pro Jahr für 6 Wochen Verhinderungspflege.

Unter folgendem Link können Sie den Antrag abrufen, ausfüllen und an ihre BKK firmus senden: Antrag auf Verhinderungspflege (PDF)

Besonderheiten

  • Die pflegebedürftige Person muss vor der Verhinderungspflege bereits mindestens 6 Monate Zuhause gepflegt worden sein
  • Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
  • Übernehmen nahe     Angehörige     (bis     zum    zweiten     Grad      verwandt)         die Verhinderungspflege, werden maximal die folgenden Beträge erstattet:
    Pflegegrad 2        474,00 Euro
    Pflegegrad 3       817,50 Euro
    Pflegegrad 4       1092,00 Euro
    Pflegegrad 5       1351,50 Euro
  • Die Ersatzpflegepersonen können aber auch zusätzlich entstandene Kosten, wie beispielsweise Kosten für Anreise oder Verdienstausfall bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr erstattet bekommen.

Formular

Der Antrag auf Verhinderungspflege steht als Download als PDF zur Verfügung:

Antrag auf Verhinderungspflege BKK firmus

Reha und Kur beantragen bei der BKK firmus

Wer nach einer schweren Erkrankung Unterstützung bei der Genesung braucht oder präventiv etwas für seine Gesundheit tun möchte, kann eine Kur oder Reha bei der Krankenkasse beantragen. Der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen besteht darin, dass eine Kur dazu genutzt wird, vorsorglich gesundheitlichen Beschwerden entgegenzuwirken, während die Reha bereits bestehende Beeinträchtigungen lindern soll.

Sowohl Kur als auch Reha können ambulant oder stationär in Anspruch genommen werden. Versicherte sollten vor dem Antrag mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen, welche Form die passende für sie und ihre Gesundheit ist.

Besonderheiten

Unter Umständen ist nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung der Kostenträger für die Kur oder Reha. Dies ist besonders dann der Fall wenn:

  • die Rehamaßnahme dazu dient, Sie wieder fit für das Arbeitsleben zu machen
  • der Grund für die Erkrankung ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist

Formular

Anträge für eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer zentralen Ansprechstelle der BKK firmus oder aber bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt.

Besuchen Sie einer der Servicestellen oder rufen Sie ihre BKK firmus an: 0421 – 64343 oder 0541 – 331410

Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK firmus .

Ist eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig auf eine stationäre Versorgung angewiesen, kann eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Von der BKK firmus werden hierfür bis zu 1.774 Euro für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr erstattet.

Besonderheiten

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Personen, die mindestens über einen Pflegegrad 2 verfügen.
  • Es ist möglich, die Kurzzeitpflege mit nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege zu kombinieren. Das bedeutet, dass insgesamt bis zu 3.386 Euro erstattet werden können

Formular

Der Antrag zur Kurzzeitpflege kann als PDF heruntergeladen werden:

Antrag auf Kurzzeitpflege BKK firmus

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird anschließend postalisch an folgende  Adresse gesendet:

BKK Pflegekasse firmus

28192 Bremen

Pflegegeld beantragen bei der BKK firmus

Pflegebedürftige, die nicht in einer stationären Einrichtung, sondern Zuhause betreut werden, können Pflegegeld oder auch ambulante Sachleistungen in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn die Pflege von einer Privatperson, wie Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen wird. Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mit dem Pflegegeld bezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt am letzten Arbeitstag vor Ende des Monats.

Werden Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Folgende Beträge werden monatlich von der BKK firmus gezahlt:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Gut zu Wissen!

Das Pflegegeld wurde durch die Pflegereform 2024 erhöht. Dafür erhalten Pflegebedürftige jetzt mehr Pflegesachleistungen, erhöhte Kurzzeitpflege und einen Zuschuss für die Kosten im Pflegeheim.

Formular

Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine Leistung aus der Pflegeversicherung, die mit dem folgenden Formular beantragt wird:

Antrag für Pflegeleistungen (PDF)

Nach dem Beantragen wird der Medizinische Dienst damit beauftragt, in einem persönlichen Termin das Maß an nötiger pflegerischer Unterstützung zu beurteilen. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird über den zu erteilenden Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen aus der Pflegeversicherung entschieden.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK firmus

Bei Pflegehilfsmittel handelt es sich um Gegenstände oder auch Geräte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und ihre pflegenden Angehörigen schützen sollen. Dabei wird in zwei Arten unterschieden:

1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Für Handschuhe, Mundschutz und Co. können Ihnen von der BKK firmus pro Monat bis zu 40 Euro erstattet werden – unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft lebt und entweder von der eigenen Familie, von Freunden oder von einem Pflegedienst bereut wird. Dem Antrag auf Erstattung muss dabei kein Rezept vorangehen. Allerdings kann es hilfreich sein, eine ärztliche Verordnung oder aber eine schriftliche Empfehlung vom Pflegedienst beizulegen, um die Erstattung zu sichern.

Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos, aber schriftlich erfolgen und sollte folgende Daten enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person

2. Technische Pflegemittel

Technische Hilfsmittel können spezielle Möbel, wie Pflegebetten oder -tische sein, aber auch Hausnotrufsysteme und medizinische Gerätschaften fallen unter diesen Begriff. Viele von ihnen müssen nicht gekauft werden – sie werden in der Regel geliehen.

Aber auch für technische Pflegemittel unterstützt Sie die BKK firmus. Hier sollten Sie sich über ein Beratungsgespräch über ihre Möglichkeiten informieren.

Hat der Medizinische Dienst in seiner Begutachtung die Notwenigkeit bestimmter Pflegemittel bereits bestätigt, können Sie bei der Antragsstellung auf Kostenerstattung gerne darauf verweisen.

Welche zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die BKK firmus?

Achtung! Inkontinenzprodukte, wie Einlagen oder Pants, werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse mit 10% der Packung und maximal 10 Euro pro Monat erstattet.

Welche Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen übernimmt die BKK firmus?

Sollte eine pflegebürftige Person erheblich eingeschränkt sein in der Ausübung seiner Alltagskompetenz und zudem zu Hause gepflegt und betreuut werden, besteht die Möglichkeit das Wohnumfeld anzupassen. Für den Pflegergad 1-5 unterstützt die BKK firmus jede Leistung mit bis zu 4000 Euro und bis zu 16.000 Euro, wenn es sich um mehrere Leistungen handelt.

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Besondere Pflegeleistungen der BKK firmus

Pflegekurse und individuelle Schulungen

Die Pflegekurse richten sich besonders an pflegende Angehörige, die neben nützlichen Handgriffen und rückenschonenden Techniken auch theoretische Grundlagen der hygienischen Pflege, der Gesundheit und des Betreuungsrechts erlernen möchten.

Auch Schulungen zu speziellen Themen, wie der Pflege von Menschen mit Demenz, sind möglich.

Sie erhalten Informationen über Entlastungsangebote, wie Pflegekurse oder Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeit- und Familienpflegegesetz.

Ihre BKK firmus bietet auf Wunsch das Beratungsgespräch auch im häuslichen Umfeld oder der Einrichtung an.

Hospiz- und Palliativversorgung

Mithilfe der Palliativversorgung können auch schwerkranke und sterbende Menschen umfassend gepflegt und betreut werden. Die Kosten hierfür werden von der BKK firmus für stationäre und teilstationäre Versorgung bezuschusst.

Weitere Informationen über die Behandlung und Versorgung in einem Hospiz bekommen Sie unter folgenden Link:

Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

Zusätzlich stehen Ihnen jederzeit die Kundenberater der Pflegekasse mit Informationen und  Auskünften zur Verfügung. Sie erreichen die BKK firmus unter der 0421 – 6434-401.

Alle wichtigen Informationen und Vordrucke zum Thema Vollmacht und Betreuung hat ihre BKK firmus für Sie unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:

https://www.bkk-firmus.de/leistungen/lexikon/a-z/vorsorgevollmacht.html

https://www.bkk-firmus.de/leistungen/lexikon/a-z/betreuungsverfuegung.html

Pflegedienst – welcher ist der richtige?

Mithilfe des Pflegefinders des BKK Dachverbands können schnell umfassende Daten zu Pflegediensten und -heimen sowie Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege gefunden werden. Auch Unterstützung im Haushalt für pflegebedürftige Menschen lassen sich im Navigator recherchieren. BKK PflegeFinder

Pflegeanbieter: Informationen für Pflegeeinrichtungen

Pflegedienste oder -einrichtungen haben im Pflegefinders des BKK Dachverbands die Möglichkeit, ihre Leistungen selbst ausführlich zu beschreiben. So können beispielsweise hilfreiche Informationen über eine religiöse Ausrichtungen, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse oder Details zur Essensversorgung ergänzt werden.

Pflegezeit für Angehörige

Ist jemand in der eigenen Familie plötzlich auf Pflege angewiesen, stellt das die Angehörigen oft vor völlig unbekannte Herausforderungen. Die BKK firmus unterstützt in diesem Falle durch ein umfassendes Beratungsangebot. Im Pflegeplaner finden sich nicht nur die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen und alles Wichtige zu den Leistungen von stationärer  oder  häuslicher  Pflege. Auch  Informationen  zur  individuellen BKK firmus-Pflegeberatung und Hilfe bei den Anträgen an die Pflegeversicherungen sind hier gesammelt abrufbar.

Schnelle Suche über das Lexikon

Die BKK firmus hat ein umfangreiches Lexikon. Hierüber können Sie über die Suche von Schlagwörtern schnell die wichtigsten Informationen erhalten und Sie werden auf die entsprechenden Seiten weitergeleitet.

Unter folgendem Link kommen Sie zum Lexikon.

Download-Center

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Anträge im Überblick.

Mitglied werden

Um Mitglied bei der BKK firmus zu werden, muss nur eine Online-Mitgliedsantrag ausgefüllt werden. Die BKK firmus kümmert sich dann um einen reibungslosen Übergang von der alten Krankenkasse.

Mit folgenden Beiträgen ist dabei zu rechnen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,00 %
  • Zusatzbeitrag der BKK firmus: 0,84 %
  • Pflegeversicherung allgemein:  3,05 %
  • Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren: 3,40 %

Der Zusatzbeitrag wurde zuletzt zum 1. Juli 2021 um 0,4 % erhöht.

Der Krankenkassenbeitrag wird auf Basis des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns ermittelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von maximal 4.837,50 €. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils mit 7,3 % gemeinsam getragen.

Für Rentner, die Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung beziehen, gilt eine Freigrenze von 164,50 €. Das bedeutet, dass wenn die Versorgungsbezüge über diesem Betrag liegen, nur der überschreitende Betrag beitragspflichtig ist.

Zuzahlung

Für viele Medikamente und weitere Leistungen muss eine Zuzahlung geleistet werden. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind hiervon fast komplett ausgenommen. Für alle weiteren Leistungsbezieher gibt es eine Belastungsgrenze, ab welcher man von Zuzahlungen befreit ist. Bei der Ermittlung der Grenze werden für Angehörige Abschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen:

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Ist die Belastungsgrenze erreicht, kann mit einem Antrag, eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragt werden:

BKK firmus Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

BKK firmus Online-Mitgliedsantrag