Menschen mit einer Inkontinenz können ihren Stuhl oder Harn nur noch unzureichend oder gar nicht mehr halten. Mit speziellem Inkontinenzmaterial fühlen sich Betroffene zuhause und unterwegs sicher. Trotz guter Ausstattung steigt jedoch der Aufwand im Alltag – ein Pflegegrad ergibt sich durch eine Inkontinenz aber nicht automatisch.

Wir verraten Ihnen, unter welchen Umständen die Pflegekasse bei Inkontinenz einen Pflegegrad vergibt und welche Leistungen sich dann anbieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Inkontinenz stellt in der Regel keine hinreichende Begründung für einen Pflegegrad dar.
  • Menschen mit einer Inkontinenz, die gleichzeitig über weitere gesundheitliche Probleme verfügen, kann jedoch ein Pflegegrad zugeteilt werden.
  • Ob Antragsteller die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllen, prüft die Pflegekasse mit der Pflegebegutachtung.
  • Insbesondere die Pflegehilfsmittelpauschale, aber auch das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen eignen sich für inkontinente Pflegebedürftige.

Was ist Inkontinenz?

Bei einer vorliegenden Inkontinenz ist der Körper nicht mehr in der Lage, den Inhalt der Blase oder des Darms sicher zu verwahren und den Abgang zu kontrollieren. Dadurch kommt es zu einem unwillkürlichen Verlust von Stuhl oder Harn. Die Ursachen sind vielfältig. Eine Harninkontinenz können Mediziner beispielsweise auf eine schwache Beckenbodenmuskulatur, eine Blasenentzündung oder eine blockierte Harnröhre zurückführen. Auch eine Prostataoperation kann eine Harninkontinenz auslösen. Zu unwillkürlichem Abgang von Stuhl kommt es unter anderem durch Nervenschädigungen, Defekten am Schließmuskel und Darm-Motilitätsstörungen. Durchfallerkrankungen können ebenfalls hinter einer vorübergehenden Stuhlinkontinenz stecken. Für die Inkontinenzformen gibt es viele Behandlungsansätze. Wenn Sie bemerken, dass Sie unkontrolliert Körperausscheidungen verlieren, wenden Sie sich am besten an Ihren Hausarzt.

Sind Menschen mit Inkontinenz pflegebedürftig?

Eine Inkontinenz ist für viele Betroffene belastend. Insbesondere der Kontrollverlust und das Gefühl, daheim und unterwegs nicht „sicher“ zu sein, setzt vielen Menschen mit einer Harninkontinenz oder Stuhlinkontinenz zu. Mit Inkontinenzmaterial wie Einlagen und Pants können Sie ein Stück Sicherheit zurückerlangen. In der Regel geht mit dem unkontrollierten Ausscheiden ein erhöhter Aufwand im Alltag einher. Mit einer Dranginkontinenz stellen Sie wahrscheinlich stets sicher, dass eine Toilette in Ihrer unmittelbaren Umgebung ist – Sie informieren sich darüber, wenn Sie beispielsweise eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Der Wechsel der speziellen Slips und Einlagen ist ebenfalls zeitaufwendig genauso wie der Tausch der Unterlage, wenn nachts etwas danebengeht. Auch wenn eine Inkontinenz den Alltag verändern kann, steht mit ihr in der Regel keine Pflegebedürftigkeit in Verbindung. Eine Pflegebedürftigkeit geht nämlich mit einer Einschränkung der Selbstständigkeit einher – der unkontrollierte Abgang von Ausscheidungen beeinflusst jedoch weder die kognitiven noch die körperlichen Fähigkeiten.

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Inkontinenz  und Pflegebedarf: Wie beeinflusst eine Inkontinenz den Pflegebedarf?

Eine Inkontinenz tritt nicht immer isoliert in Erscheinung. Nicht selten ist sie an Erkrankungen gekoppelt. So können Menschen mit einer Demenz im Laufe der Zeit eine Inkontinenz entwickeln. Grund dafür ist die Beeinträchtigung des Großhirns, das für die Miktionskontrolle verantwortlich ist. Auch Diabetiker können betroffen sein. Schließlich setzt ein hoher Blutzuckerspiegel der Blasenfunktion zu. Patienten mit Multiple Sklerose berichten ebenfalls von Problemen mit der Kontrolle von Ausscheidungen. Das liegt daran, dass das zentrale Nervensystem die Blase und den Darm steuert  – genau hier setzt die Erkrankung jedoch an. Liegen diese oder andere Erkrankungen vor, kann eine Inkontinenz den Pflegebedarf weiter erhöhen. Betroffene können auch aufgrund von Alterungsprozessen zunehmend immobil werden – bei der Inkontinenzversorgung sind sie nun verstärkt auf pflegende Angehörige angewiesen.

Folgende Anforderungen können durch eine Inkontinenz in der häuslichen Pflege entstehen:

  • Unterstützung beim Wechsel von Einlagen oder Pants
  • Hilfe bei der Mobilisierung zwecks Toilettengängen
  • zusätzliche Hygienemaßnahmen, um die Haut trocken und sauber zu halten
  • regelmäßiger Wechsel von Bettbezügen und Kleidungsstücken
  • Sicherstellung einer angepassten Ernährung, um einer Verstopfung oder einem dünnflüssigen Stuhl vorzubeugen

Pflegegrad bei Inkontinenz: Voraussetzungen und Einstufung

Die Pflegekasse hat die wichtige Aufgabe, Leistungen an anspruchsberechtigte Personen zu verteilen, um den Pflegealltag zu erleichtern. Hierbei ist Individualität gefragt, denn nicht jeder Versicherte benötigt die gleiche Unterstützung. Genau deshalb existieren Pflegegrade, die die Pflegebedürftigkeit exakt abbilden. Ein Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für die Beanspruchung von Pflegekassenleistungen. Um ihn zu erhalten, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

Pflegegrad bei Inkontinenz: Voraussetzungen

Ein Pflegegrad steht zunächst allen Menschen zu, die nachweislich auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, um ihren Alltag zu bewältigen. Doch auch wenn das bei Ihnen unumstritten der Fall ist, erhalten Sie nicht automatisch einen Pflegegrad von der Pflegekasse. Sie müssen diesen aktiv beantragen. Für die Zuteilung sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar.

Dazu zählen:

  • Mit Blick auf die letzten zehn Jahre stellen Sie fest, dass Sie mindestens zwei Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Alternativ bestand eine Familienversicherung.
  • Ihre Selbstständigkeit ist soweit eingeschränkt, dass Sie für die Bewältigung des Alltags auf Unterstützung aus Ihrem Umfeld angewiesen sind.
  • Ihre Pflegesituation besteht voraussichtlich über wenigstens sechs Monate hinweg oder für unbegrenzte Zeit.

Keine Sorge, Sie müssen nicht selbst überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Pflegekasse steht Ihnen gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst zur Seite, um die Anspruchsberechtigung nachzuvollziehen.

Kann man bei Inkontinenz eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen?

Als Versicherter steht es Ihnen frei, einen Pflegegrad bei einer Inkontinenz zu beantragen. Allerdings hat der Antrag in der Regel keine Aussicht auf Erfolg, wenn Sie alleinig unter einer Inkontinenz leiden. Grund ist, dass bei einer Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegekasse ein nachweisbarer Hilfsbedarf bestehen muss. Betroffene, die sonst keine Beeinträchtigungen haben, können sich jedoch selbst um die Inkontinenzversorgung kümmern. Liegen keine körperlichen oder kognitiven Einschränkungen vor, bewältigen sie beispielsweise den Wechsel von Einlagen und können die Toilette selbstständig aufsuchen.

Ihr Antrag kann aber genehmigt werden, wenn Sie neben der Inkontinenz gesundheitliche Probleme haben, die eine anhaltende pflegerische Versorgung notwendig machen. Das können Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder eine Depression sein. Haben Sie bereits einen Pflegegrad, kann eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes unter Umständen zu einer Erhöhung des Pflegegrades führen.

Welcher Pflegegrad bei Inkontinenz?

Die Pflegekasse kann Ihnen grundsätzlich einen von fünf Pflegegraden zuteilen. Je höher der Pflegegrad ist, desto stärker ist Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt. Wie intensiv Sie im Alltag auf die Unterstützung anderer Personen angewiesen sind, hängt von Ihrer gesundheitlichen Situation ab. Vielleicht sind Sie noch selbst in der Lage, die Inkontinenzunterlage zu wechseln. Stattdessen benötigen Sie jedoch womöglich Hilfe bei der eingehenden Körperpflege, wie dem Duschen oder Baden. Bitte beachten Sie: Die Zuteilung eines Pflegegrades ist nicht an bestimmte Beschwerden oder eine Erkrankung gebunden, sondern stets an die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. So können Sie mit einer Inkontinenz aufgrund eines Diabetes beispielsweise Pflegegrad 2 erhalten, eine andere Person mit einer fortgeschrittenen Multiple Sklerose und einer Inkontinenz jedoch Pflegegrad 4.

Pflegegrad
Schwere der Beeinträchtigung
Grund
Infos
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Leichte körperliche Einschränkungen Pflegegrad 1
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Weitestgehende Fähigkeit zur Selbstversorgung, doch Anleitung und Unterstützung bei einigen Aufgaben nötig. Pflegegrad 2
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Die Pflegebedürftigen können noch alleine leben, benötigen aber noch bei vielen Alltagsverrichtungen, wie dem Toilettengang, Unterstützung. Pflegegrad 3
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Die Person braucht für so gut wie alle alltäglichen Vorgänge Hilfe, unter anderem beim Aufstehen, Essen und Waschen. Pflegegrad 4
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung Die Pflegebedürftigen sind weitestgehend bettlägerig und vollständig auf Unterstützung angewiesen. Pflegegrad 5

Pflegegrad bei Inkontinenz beantragen

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Alltag durch Alterungsprozesse oder krankheitsbedingte Beschwerden dauerhaft eingeschränkt ist, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Den entsprechenden Antrag richten Sie an die Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Inkontinenz beantragen?

Eine Inkontinenz stellt in der Regel keinen alleinigen Grund für einen Pflegegrad dar. Das bedeutet aber nicht, dass Sie grundsätzlich nicht von Pflegekassenleistungen profitieren können. Oftmals bestehen neben der Inkontinenz weitere gesundheitliche Problemstellungen, die einer Pflege bedürfen. Ist das bei Ihnen der Fall, sollten Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Pflegekasse prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Da die Beantragung mit keinen Kosten verbunden ist, lohnt sie sich für all diejenigen, bei denen sich eine Einschränkung der Selbstständigkeit für eine längere Zeit oder dauerhaft abzeichnet.

Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit bei einer Inkontinenz?

Eine Inkontinenz führt unumstritten zu einem erhöhten Aufwand. Da eine Blasenschwäche oder Darmschwäche aber nicht automatisch eine Pflegebedürftigkeit auslöst, müssen weitere Gründe für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Das sind körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen. Anhand einiger Anzeichen können Sie nachvollziehen, ob grundsätzlich eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Folgendes kann auf eine Pflegebedürftigkeit hindeuten:

  • Sie können die Körperpflege nicht mehr alleine bewältigen. Ihnen fällt es beispielsweise schwer, sich nach dem unkontrollierten Abgang von Ausscheidungen selbstständig zu waschen.
  • Ihre Mobilität ist beeinträchtigt – der Gang zur Toilette ist für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht mehr zu schaffen.
  • Auch bei der Nahrungszubereitung und/oder Nahrungsaufnahme benötigen Sie Hilfe.
  • Der Mediziner hat Ihnen Medikamente für die Inkontinenz verschrieben – eine eigenständige Einnahme klappt jedoch nicht.
  • Ihnen gelingt es nicht, Ihren Alltag alleine zu planen und Vorhaben in die Tat umzusetzen.
  • Bei der Pflege sozialer Kontakte und der Wahrnehmung von Arztterminen sind Sie auf Ihr Umfeld angewiesen.
  • Ihre Erkrankung hat zu psychischen Problemen wie Ängsten oder Depressionen geführt.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Inkontinenz

Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich am besten direkt an die Pflegekasse. In nur wenigen Schritten stoßen Sie die Genehmigung eines Pflegegrades an.

Pflegegrad bei Inkontinenz: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Keine Sorge, es wartet keine endlose Bürokratie auf Sie – einen Pflegegrad zu beantragen klappt in wenigen Schritten.

  1. Drucken Sie das Formular aus: Bevor Sie sich mit Pflegekassenleistungen wie dem Pflegegeld beschäftigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Das machen Sie mit einem Formular namens „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie lassen sich das Formular von der Pflegekasse postalisch zusenden oder Sie drucken es direkt aus – viele Pflegekassen stellen den Antrag bereits auf ihrer Webseite zum Download bereit.
  2. Machen Sie alle notwendigen Angaben: Als Nächstes füllen Sie das Formular aus. Die Pflegekasse bittet hier um einige wichtige Angaben. So müssen Sie beispielsweise Angaben zu Ihrer Person machen und Auskunft darüber erteilen, wer sich um die Pflege kümmert. Mit dem Antrag können Sie übrigens bereits den Wunsch nach bestimmten Leistungen wie den Pflegesachleistungen Ausdruck verleihen – hier gibt es entsprechende Kästchen zum Ankreuzen. Wichtig: Vergessen Sie die Unterschrift am Ende des Formulars nicht, nur durch sie erhält der Antrag seine Gültigkeit.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Medizinischen Dienst: Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird er von der entsprechenden Abteilung bearbeitet. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der sogenannten Pflegebegutachtung. Diese hat das Ziel, festzustellen, wie stark Sie im Alltag eingeschränkt sind. Eine Pflegebegutachtung wird nie ohne Vorankündigung durchgeführt – ein Mitarbeiter meldet sich bei Ihnen, um einen Termin auszumachen.
  4. Sehen Sie sich den Pflegekassen-Bescheid an: Die Pflegekasse teilt Ihnen die Entscheidung zum Pflegegrad innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mit. Besitzen Sie nun einen Pflegegrad, steht Ihnen bei der Leistungsbeanspruchung nichts mehr im Weg. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass bestimmte Unterstützungsangebote, wie das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen.
  5. Beschäftigen Sie sich mit einem Widerspruch: Die Pflegekasse ist stets darum bemüht, den passenden Pflegegrad für jeden Pflegebedürftigen auszuwählen. Trotzdem kann es passieren, dass sich Betroffene mit ihren Einschränkungen nicht genügend berücksichtigt fühlen. In dem Fall können Sie einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Dieser muss schriftlich und innerhalb eines Monats erfolgen.

Höheren Pflegegrad bei Inkontinenz beantragen

Wenn Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, behalten Sie diesen nicht automatisch ein Leben lang. Liegt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor, kann die Pflegekasse den Pflegegrad aberkennen – damit entfällt auch der Leistungsanspruch. In vielen Fällen verstärkt sich die Pflegebedürftigkeit aber mit zunehmendem Alter und fortschreitender Erkrankung. Auch eine Inkontinenz kann sich durch bestimmte Faktoren wie Übergewicht oder ausgewählte Medikamente verschlimmern. Die Pflegekasse kann auf einen erhöhten Pflegebedarf mit einem angepassten Pflegegrad reagieren. Allerdings müssen Sie auch hier aktiv werden und einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die gute Nachricht: Sie müssen sich mit keinen neuen Formalitäten beschäftigen, sondern nehmen sich den altbewährten „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ zur Seite. Hier kreuzen Sie diesmal die Option „Höherstufungsantrag“ an. Die Pflegekasse muss sich nun erneut ein Bild von Ihrer verbliebenen Selbstständigkeit machen – dazu sendet sie wieder einen Gutachter in Ihr häusliches Umfeld. Steht nach der Pflegebegutachtung fest, dass Sie nun noch mehr auf die Unterstützung von außen angewiesen sind, erhöht die Pflegekasse den Pflegegrad.

Kann ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen bei Inkontinenz beantragen?

Bevollmächtigte Personen können stellvertretend einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Das ist wichtig, denn nicht immer sind pflegebedürftige Personen selbst in der Lage, die Formalitäten zu übernehmen. Schwere körperliche Einschränkungen oder kognitive Beeinträchtigungen, beispielsweise ausgelöst durch eine Demenz, können die Antragstellung für Betroffene unmöglich machen. Pflegende Angehörige übernehmen dann oft das Organisatorische. Der Antrag wird dabei wie gewohnt ausgefüllt, wichtig ist jedoch eine Vorsorgevollmacht beizulegen. Sie signalisiert der Pflegekasse, dass der Antragsteller das Recht hat, den Antrag im Auftrag des Pflegebedürftigen zu stellen. Pflegende Angehörige fragen sich des Öfteren, ob sie für sich selbst auch einen Pflegegrad beantragen können, wenn sie sich intensiv um die Pflege kümmern. Das ist leider nicht möglich. Mithilfe verschiedener Pflegekassenleistungen wie der Verhinderungspflege oder dem Entlastungsbetrag profitieren ehrenamtlich tätige Pflegepersonen aber trotzdem.

Pflegebegutachtung bei Inkontinenz: Ablauf und Kriterien

Die Pflegekasse ist sich ihrer wichtigen Aufgabe bewusst und verteilt die Pflegegrade nach bestimmten Kriterien. Nur wer die erforderliche Einschränkung der Selbstständigkeit aufweist, erhält einen entsprechenden Pflegegrad. Um die Hilfsbedürftigkeit festzustellen, setzt die Pflegekasse die Pflegebegutachtung ein. Hierfür ist der Medizinische Dienst verantwortlich, der nach vorheriger Terminvereinbarung in Ihr häusliches Umfeld kommt. Bei der Pflegebegutachtung kommt ein Beurteilungskatalog und ein Punktesystem zum Einsatz. Der Gutachter verschafft sich einen Einblick in verschiedene Lebensbereiche und ermittelt hier die verbliebene Selbstständigkeit. So ist beispielsweise von Interesse, ob Sie Ihre Körperpflege oder Mobilität noch selbst bewältigen können. Aus der Begutachtung heraus ergibt sich eine Gesamtpunktanzahl, die auf den Pflegegrad hinweist.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die verschiedenen Module, die bei der Pflegebegutachtung im Mittelpunkt stehen.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen
1 Mobilität Weisen Sie Einschränkungen im Bereich der Mobilität auf? Sind Sie beispielsweise in der Lage, die Treppenstufen selbst zu erklimmen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Schaffen Sie es, sich selbstständig zu orientieren und zu kommunizieren?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Leiden Sie unter psychischen Problemen wie Ängsten oder Depressionen?
4 Selbstversorgung Wie gelingt Ihnen die Selbstversorgung mit Blick auf die Körperpflege oder die Nahrungszubereitung?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Schaffen Sie es, verordnete Medikamente eigenständig einzunehmen und Arzttermine zu koordinieren?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gibt es Probleme bei der Alltagsplanung oder der Pflege von sozialen Kontakten?

Gut zu wissen!

Wenn Sie sich auf den Gutachtertermin vorbereiten möchten, legen Sie am besten Dokumente bereit, die Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Situation liefern. Das können Entlassungsberichte, Medikamentenpläne oder Pflegedokumentationen sein.

Pflegegrad bei Inkontinenz: wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich darauf verlassen, dass die Pflegekasse den Pflegegrad nach festen Gesichtspunkten verteilt. Die jeweiligen Pflegegrade können nur erreicht werden, wenn die zugehörige Punkteanzahl gegeben ist.

Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte

Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen mir bei Inkontinenz zu?

Die Pflegekasse steht Menschen mit einer eingeschränkten Selbstständigkeit mit vielen Unterstützungsangeboten zur Seite. Welche Sie davon beanspruchen können, hängt nicht von den einzelnen Beschwerden, wie einer Inkontinenz, sondern von Ihrem zugeteilten Pflegegrad ab.

Was zahlt die Pflegekasse bei Inkontinenz?

Eine alleinige Inkontinenz erfordert keine Unterbringung in einem Pflegeheim. Allerdings kann beispielsweise eine Blasenschwäche gemeinsam mit einer ausgeprägten Pflegebedürftigkeit auftreten. Eine Pflegeeinrichtung kann dann eine intensive Pflege sicherstellen. Die Pflegekasse hilft mit einem Zuschuss zu den Pflegekosten dabei, die finanziellen Aufwendungen zu reduzieren. Hier richtet sich die Höhe nach dem vorliegenden Pflegegrad. Auch bei der häuslichen Pflege hilft die Pflegekasse aus. Viele Menschen mit einem Pflegegrad entscheiden sich hier für das Pflegegeld, das sich ebenfalls an dem Pflegegrad orientiert. Besonders praktisch ist, dass es Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht – Sie können es an ehrenamtlich Pflegende weiterleiten oder damit eine Haushaltshilfe bezahlen. Alternativ stehen die Pflegesachleistungen für die Pflege im häuslichen Umfeld bereit. Sie sind allerdings zweckgebunden und dürfen ausschließlich für die Beanspruchung professioneller Pflegekräfte genutzt werden. Mit den Pflegesachleistungen können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Folgender Tabelle können Sie die unterschiedlichen Leistungen entnehmen:

Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1431 € 1262 €
4 764 € 1778 € 1775 €
5 946 € 2200 € 2005 €

Tabelle 3: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Wie können Patienten mit einer Inkontinenz eine Haushaltshilfe finanzieren?

Eine Pflegebedürftigkeit geht mit Einschränkungen der körperlichen, kognitiven oder psychischen Fähigkeiten einher. Das kann sich im Alltag sehr unterschiedlich zeigen. Viele Pflegebedürftige klagen über eine mangelnde Leistungsfähigkeit im Bereich der Haushaltsführung. Ihnen gelingt es nicht mehr, regelmäßig die Wäsche zu waschen, Einkäufe zu erledigen oder die Bodenreinigung zu übernehmen. Bei all diesen Tätigkeiten kann eine Haushaltshilfe unterstützen. Da durch die Beschäftigung schnell einige Hundert Euro pro Monat anfallen, fragen sich Betroffene, ob sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligt. Die Pflegekasse sieht keine direkte Übernahme der Kosten vor. Allerdings können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro oder das Pflegegeld dafür nutzen.

Entlastungsleistungen bei Inkontinenz

Pflegesituationen können für Betroffene und pflegende Angehörige sehr belastend sein. Die zusätzlichen Pflegeaufgaben, die durch eine Inkontinenz entstehen, nehmen ebenfalls Zeit in Anspruch. Durch spezielle Unterstützungsleistungen können alle Beteiligten Entlastung erfahren. Sie helfen außerdem dabei, die Vereinbarkeit zwischen Pflege und Beruf für pflegende Angehörige zu ermöglichen.

Folgende Entlastungsleistungen stehen seitens der Pflegekasse zur Verfügung:

  • Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige, die beispielsweise aufgrund ihrer Demenz und Inkontinenz nachts sehr unruhig sind oder tagsüber intensiver Pflege bedürfen, können die Tages- und Nachtpflege Dabei halten sie sich über einige Stunden in einer Pflegeeinrichtung auf – pflegende Angehörige können so ihrer Arbeit nachgehen und erhalten die nötige Nachtruhe. Die Pflegekasse stellt für die Tages- und Nachtpflege ein festes Budget bereit.
  • Kurzzeitpflege: Auch wenn pflegende Angehörige die Pflege im häuslichen Umfeld gut sicherstellen können, gibt es Zeiten, in denen das nicht ohne Weiteres gelingt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt sehr hoch ausfällt oder die Pflegeumgebung umgebaut werden muss. Die Pflegekasse beteiligt sich auch hier mit einem festen Budget, um die befristete stationäre Unterbringung zu ermöglichen.
  • Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige, die sich aufopferungsvoll um ihr Familienmitglied kümmern, haben Auszeiten verdient. Mit der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige einen Betrag zur Seite gestellt, mit dem sie eine Ersatzpflegekraft bezahlen können. Das gilt nicht nur im Urlaubsfall – auch wenn die Pflegeperson erkrankt ist, kann die Verhinderungspflege aushelfen.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro steht allen Menschen mit einem Pflegegrad zu. Die Unterstützungsleistung ist zweckgebunden und darf nur für ausgewählte Betreuungsangebote oder für Entlastungen, beispielsweise durch eine Haushaltshilfe, eingesetzt werden.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 4: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Pflegehilfsmittelpauschale für Menschen mit Inkontinenz

Eine der wichtigsten Unterstützungsleistungen seitens der Pflegekasse ist das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Damit können Sie beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel anschaffen. Besitzen Sie einen Pflegegrad, stehen Ihnen dafür 40 Euro pro Monat zur Verfügung. Übrigens: Für die Kostenübernahme von Inkontinenzmaterial ist die Krankenkasse zuständig – hierfür benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber: Inkotinenzhilfsmittel

Inkontinenz: Unterstützungsleistungen für Anpassungen in der Wohnung/dem Haus

Bei einer alleinig vorliegenden Inkontinenz müssen keine Anpassungen in der häuslichen Umgebung stattfinden. Bestehen jedoch gesundheitliche Einschränkungen, die insbesondere die Mobilität betreffen, kann eine Umstrukturierung durchaus Sinn machen. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige gleichzeitig unter einer Inkontinenz leiden. In dem Fall sind unter anderem Haltegriffe im Badezimmer ratsam. Auch ein Hausnotrufsystem mit dem Sie, beispielsweise nach einem Sturz, Hilfe per Knopfdruck anfordern können, ist empfehlenswert. Die Pflegekasse beteiligt sich daran mit 25,50 Euro pro Monat. Für die Anpassung des Wohnraums sieht die Pflegekasse ein Budget in Höhe von bis zu 4000 Euro vor – Voraussetzung ist hier ebenfalls ein Pflegegrad. Damit steht beispielsweise einem barrierefreien Bad nichts mehr im Weg.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Inkontinenz