Die Mobil Krankenkasse ist ein Versicherer mit Tradition. Im Jahr 1952 gründete die Mobil Oil AG die Betriebskrankenkasse, die sich 1999 auch für Außenstehende öffnete. Anfangs war alles recht überschaubar – die Krankenkasse verfügte über 5000 Versicherte und sieben Mitarbeiter. Menschen aus Hamburg, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und später auch Bremen und Nordrhein-Westfalen konnten Mitglied werden. Im Jahr 2008 fusionierte die heutige Mobil Krankenkasse mit der KEH Ersatzkasse und öffnete sich somit auch für die Bundesländer Hessen und Thüringen. Mit der Übernahme der HVB BKK vergrößerte die Mobil Krankenkasse im Jahr 2014 ihren Wirkkreis – es kommt ein neuer Standort in München hinzu und der Versicherer öffnet sich bundesweit.[1] Ein wichtiger Entwicklungsschritt findet im Jahr 2021 statt: Die BKK Mobil Oil heißt fortan Mobil Krankenkasse mit der zugehörigen Mobil Pflegekasse.[2] Das Bestreben des Versicherers liegt darin, mehr Service, mehr Leistung und mehr Wert zu bieten. Mit einem umfangreichen Leistungsangebot, einer guten Erreichbarkeit und einem fairen Beitragssatz ist die Mobil Krankenkasse ein gefragter Versicherer. Mehr als eine Million Versicherte vertrauen auf das Angebot und rund 1700 Angestellte arbeiten an sechs Standorten für das Unternehmen.

Adresse und Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz

Mobil Krankenkasse

20091 Hamburg

Telefonnummer

0800 255 0800 (kostenlose Service-Hotline)

0049 40 3002-802 (Auslands-Hotline, Gebühren sind abhängig vom Reiseland)

E-Mail

info@service.mobil-krankenkasse.de

Website

https://mobil-krankenkasse.de/

Service Center

Den Service der Mobil Krankenkasse können Versicherte und Interessierte an insgesamt vier Standorten persönlich in Anspruch nehmen. Die Servicecenter befinden sich in Celle, Hamburg, München und Neu-Isenburg. Das Besondere: Sie können auf der Internetpräsenz des Versicherers einen virtuellen Rundgang durch die Filialen machen. Die Versicherten erreichen die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 255 0800. Alternativ gibt es einen Live-Chat.

Termine

In vier Servicecentern können Sie online ganz bequem einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren. Das klappt für Celle, München, Hamburg und Neu-Isenburg. Für die Online-Terminvereinbarung suchen Sie sich einfach einen passenden Termin aus und geben ein paar persönliche Daten ein. Natürlich können Sie auch direkt mit dem Servicepoint Kontakt aufnehmen, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Beschwerden über Kasse

Die Mobil Krankenkasse nimmt sich Lob und Kritik stets zu Herzen. Bei Beschwerden können Sie die kostenlose Hotline unter der Telefonnummer 0800 255 3002-830 anrufen. Diese steht Versicherten von montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Pflege und Pflegeleistungen der Mobil Krankenkasse

Pflegekassen haben ihren Sitz stets bei der zugehörigen Krankenkasse – demnach besitzt die Mobil Krankenkasse ebenfalls eine Pflegekasse. Sie ist für Sie zuständig, wenn Sie Fragen zum Thema Pflege haben oder Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Generell gilt: Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Mobil Pflegekasse. Damit Sie einen Pflegegrad zugeteilt bekommen, muss bei ihnen jedoch eine gewisse Einschränkung der Selbstständigkeit im Sinne des § 15 SGB XI vorliegen.[1] Entscheidend ist auch, dass die Pflegebedürftigkeit nicht von kurzer Dauer ist, sondern über mindestens sechs Monate hinweg besteht. Bei Erfüllung dieser Vorgaben unterstützt die Mobil Pflegekasse Sie bei der Inanspruchnahme bedarfsgerechter Leistungen. Damit jeder Pflegebedürftige die Angebote erhält, die er für die Bewältigung des Alltags benötigt, orientieren sich die Pflegekassen-Leistungen an dem Pflegegrad. Das bedeutet für Sie: Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher unterstützt Sie die Mobil Pflegekasse. Dabei greift sie auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge zurück.

Seit dem 01. Januar 2024 berücksichtigt die Mobil Pflegekasse die folgenden Höchstbeträge für ambulante und stationäre Pflegeleistungen.

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der Mobil Krankenkasse

Nicht jeder Mensch benötigt die gleiche Form der Unterstützung – hier ist die Einschränkung der Selbstständigkeit entscheidend. Der Pflegegrad bildet die verbliebene Selbstständigkeit der Betroffenen ab und ist ein wichtiges Instrument zur Leistungsbeanspruchung. Nur wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, profitieren Sie von den Leistungen seitens der Pflegekasse. Aber Vorsicht: Der Pflegegrad wird für Sie nicht automatisch festgesetzt, Sie müssen ihn zunächst bei der Mobil Pflegekasse beantragen.

Das klappt mit folgenden Schritten:

  1. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen: Der erste Schritt ist, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. Das machen Sie bei der Mobil Pflegekasse mit einem vorgefertigten Formular. Hier geben Sie einige persönliche Daten ein und notieren, wer die Pflege übernimmt. Nun unterschreiben Sie das Formular und senden es an die Mobil Pflegekasse.
  2. Den Gutachter empfangen: Die bei der Mobil Krankenkasse angesiedelte Pflegekasse bearbeitet nun Ihren Antrag. Dazu gehört auch die Initiierung der Pflegebegutachtung. Mit der Durchführung beauftragt die Pflegekasse den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser entsendet nach vorheriger Terminvereinbarung einen Gutachter in Ihr häusliches Umfeld, um die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen zu überprüfen. Dafür sieht sich der Gutachter beispielsweise Ihr Bewegungsvermögen an. Die bei der Pflegebegutachtung gewonnenen Erkenntnisse übermittelt der Gutachter an die Pflegekasse und empfiehlt gleichzeitig einen Pflegegrad.
  3. Bescheid erhalten: Nun liegen der Pflegekasse der Mobil Krankenkasse alle nötigen Informationen vor. Sie fällt eine Entscheidung über den Pflegegrad und teilt Ihnen diese auf dem Postweg mit. Dem entsprechenden Bescheid können Sie den Pflegegrad entnehmen – fortan können Sie Pflegekassen-Leistungen beanspruchen. Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, legen Sie am besten einen Widerspruch ein – dafür haben Sie ab Zugang des Schreibens einen Monat Zeit.

Gut zu wissen!

Die heutigen Pflegegrade haben nicht immer über die Leistungsverteilung entschieden. Bis zum Jahr 2017 gab es die sogenannten Pflegestufen. Sie bildeten den Hilfsbedarf, vor allem bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, aber oft nicht ausreichend ab – deshalb erfolgte der Umstieg auf die Pflegegrade.

Antrag auf Pflege der Mobil Krankenkasse

Verhinderungspflege beantragen bei der Pflegekasse der Mobil Krankenkasse

Angehörige engagieren sich oft in der häuslichen Pflege. Doch die ehrenamtlichen Helfer können durch verschiedene Umstände verhindert sein. Zum Beispiel, weil sie selbst erkranken oder eine Auszeit benötigen. Die Pflegekasse sorgt mit einem Budget für die Verhinderungspflege dafür, dass Pflegebedürftige dann weiterhin versorgt werden. Maximal 1612 Euro pro Jahr können Betroffene über längstens 6 Wochen hinweg für die Verhinderungspflege einplanen. Für eine lückenlose Versorgung können Pflegebedürftige dann einen ambulanten Pflegedienst bestellen oder teilstationäre Leistungen in Anspruch nehmen.

Besonderheiten

  • Das Budget für die Verhinderungspflege können Sie nur dann beanspruchen, wenn Sie mindestens 6 Monate zuvor häusliche Pflege empfangen haben.[1]
  • Sie müssen mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
  • Die Verhinderungspflege kann entweder in speziellen Einrichtungen erfolgen oder weiterhin im häuslichen Umfeld stattfinden, zum Beispiel mit der Hilfe von Freunden oder Nachbarn.
  • Wenn Sie mehr Budget für die Verhinderungspflege benötigen, können Sie ungenutzte Gelder der Kurzzeitpflege heranziehen. Somit können Sie das Verhinderungspflege-Budget um bis zu 806 Euro aufstocken.

Formular

Sie möchten von der Verhinderungspflege profitieren? Dann müssen Sie die Leistung zunächst bei der Pflegekasse beantragen. Dafür nutzen Sie bei der Mobil Pflegekasse das entsprechende Formular. Dort geben Sie ein paar Informationen zu Ihrer Person und den Grund für die Leistungsbeanspruchung an. Nachdem Sie das Formular unterschrieben haben, senden Sie es einfach an die dort aufgeführte Adresse. Bei Fragen können Sie jederzeit die Service-Hotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 255 0800 kontaktieren oder sich an einen Mobil-Standort in Ihrer Nähe wenden.

Mobil Krankenkasse Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der Mobil Krankenkasse

Die Mobil Krankenkasse setzt sich aktiv für die Gesundheit ihrer Mitglieder ein. Dazu gehört auch die Kostenbeteiligung an Kuren und Rehabilitationen, sofern es der Gesundheitszustand erfordert. Hier ist die Unterscheidung wichtig: Eine Kur hilft dabei, Vorsorge zu betreiben – für die Bewilligung der Mobil Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung notwendig.[1] Liegt ein gesundheitliches Problem vor und reichen andere Maßnahmen nicht aus, übernimmt die Mobil Krankenkasse auch die Kosten für eine ambulante bzw. stationäre Rehabilitation. Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung.[2]

Besonderheiten

Nicht immer liegt die Bewilligung einer Rehabilitation im Verantwortungsbereich der Krankenkasse. Auch die Rentenversicherung kann unter gewissen Umständen als Kostenträger infrage kommen.

Das trifft zu, wenn:

  • die Rehabilitationsmaßnahme die psychische oder physische Leistungsfähigkeit wiederherstellen soll, damit der Betroffene in sein Arbeitsleben zurückkehren kann.
  • die Leistungen aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls notwendig sind.

Formular

Sie interessieren sich für das Thema Kur oder Rehabilitation? Die Mobil Krankenkasse berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und Ihrem Leistungsanspruch. Kontaktieren Sie dafür einfach die Mitarbeiter der kostenlosen Service-Hotline unter der Telefonnummer: 0800 255 0800.

Kurzzeitpflege beantragen bei der Mobil Krankenkasse

Die Kurzzeitpflege ist eine Unterstützungsleistung seitens der Pflegekasse, die einen Versorgungsengpass im häuslichen Umfeld auffängt. Konkret richtet sich die Kurzzeitpflege an Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht im häuslichen Umfeld versorgt werden können. Zum Beispiel, weil die Pflegebedürftigkeit plötzlich eingetreten ist oder die Pflegeumgebung zunächst umgebaut werden muss. Wenn Betroffene die Kurzzeitpflege beanspruchen, halten sie sich vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung auf. Dabei entstehen natürlich Kosten, die die Pflegekasse teilweise auffängt. Sie gewährt Versicherten ein Kurzzeitpflege-Budget in Höhe von 1774 Euro jährlich, jedoch längstens für 8 Wochen.

Besonderheiten

  • Die Kurzzeitpflege ist für Pflegebedürftige vorgesehen, die mindestens Pflegegrad 2 aufweisen.
  • Häufig beteiligt sich die Pflegekasse nur dann an den Kosten, wenn Betroffene eine zugelassene Einrichtung für die Kurzzeitpflege wählen.
  • Wenn Sie die Kurzzeitpflege mit bisher nicht ausgeschöpften Mitteln der Verhinderungspflege kombinieren, können Sie insgesamt bis zu 3386 Euro für die Kurzzeitpflege einplanen.

Formular

Bevor Sie die Kurzzeitpflege antreten, müssen Sie die Mobil Pflegekasse über Ihre Pläne informieren und auf die entsprechende Bewilligung warten. In einem ersten Schritt füllen Sie das Formular für die Kurzzeitpflege aus. Auch hier ist es wichtig, Angaben zu Ihrer Person und zu den Gründen der Leistungsbeanspruchung zu machen. Vergessen Sie nicht, das Formular am Ende zu unterschreiben. Danach senden Sie es an die Pflegekasse der Mobil Krankenkasse. Der Versicherer setzt sich nach der Bearbeitung umgehend mit Ihnen in Verbindung. Haben Sie Fragen zu der Vorgehensweise? Dann wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Mobil Krankenkasse unter der Telefonnummer 0800 255 0800.

Antrag Kurzzeitpflege der Mobil Krankenkasse

Pflegegeld beantragen bei der Mobil Krankenkasse

Zwei wertvolle Säulen der häuslichen Pflege sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 besitzen und eine Pflege im häuslichen Umfeld erhalten, erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Pflegekassen-Leistungen.

Das Pflegegeld empfangen Pflegebedürftige, die von privaten Pflegepersonen wie Familienangehörigen oder Freunden versorgt werden. Nachdem Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld überwiesen hat, können Sie frei darüber verfügen – Sie können es an ehrenamtliche Helfer weitergeben oder damit eine polnische Pflegekraft engagieren.

Eine Alternative sind die Pflegesachleistungen. Diese Leistung ist allerdings für einen bestimmten Zweck vorgesehen, und zwar für professionelle Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld. Mit den Pflegesachleistungen können Sie einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Besonders praktisch ist, dass dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Sie fragen sich, wie viel Geld Ihnen für die professionelle Pflege zusteht? Auch das hängt von Ihrem Pflegegrad ab.

Folgende Beträge zahlt die Pflegekasse der Mobil Krankenkasse pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Gut zu wissen!

Sie denken, dass sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen Ihre Pflegesituation vereinfachen würde(n)? Kein Problem, dann beanspruchen Sie mit der Kombinationspflege doch einfach anteilig beides. Für nähere Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die Pflegekasse.

Formular

Nur wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen, erhalten Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Falls noch nicht geschehen, stellen Sie am besten jetzt gleich einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Ist das Pflegegutachten in Ihrem häuslichen Umfeld erfolgt, und hat Ihnen die Pflegekasse einen Pflegegrad bewilligt, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der Mobil Krankenkasse

Pflegehilfsmittel übernehmen wichtige Aufgaben im Pflegealltag: Sie fördern die Selbstständigkeit von Betroffenen und gestalten die Pflegeumgebung hygienischer. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwei verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln. Dazu zählen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und nicht zum Verbrauch vorgesehene Pflegehilfsmittel.

1.      Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Die Pflegekasse der Mobil Krankenversicherung stellt Versicherten monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung, wenn Sie einen Pflegegrad besitzen. Das dafür vorgesehene Budget ist auch unter den Namen Pflegehilfsmittelpauschale bekannt. Mit dem Betrag können Sie sich verbrauchsfähige Artikel wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen zulegen. Wichtig: Die Höhe Ihres Pflegegrads spielt hier keine Rolle – der Betrag umfasst stets 40 Euro.

Voraussetzungen

  • Damit Sie von der Pflegehilfsmittelpauschale profitieren, müssen Sie die Pflege im häuslichen Umfeld, einer Einrichtung für das betreute Wohnen oder in einer speziellen Wohngemeinschaft empfangen.
  • Für die Kostenübernahme muss der Mobil Pflegekasse ein entsprechender Antrag in Schriftform vorliegen. Außerdem müssen Sie in der Lage sein, mit Quittungen nachzuweisen, welche Art und welche Anzahl von Pflegehilfsmitteln Sie gekauft haben.

2.      Technische Pflegemittel

Technische Pflegehilfsmittel sind nicht zum Verbrauch bestimmt, sie nutzen sich, wenn überhaupt, erst über eine längere Zeit ab. Technische Pflegehilfsmittel sind Einrichtungsgegenstände wie Pflegebetten, ein Hausnotrufsystem oder Gerätschaften. Das Besondere ist, dass technische Pflegehilfsmittel auf den Pflegealltag zugeschnitten sind. Übrigens: Pflegekassen geben technische Pflegehilfsmittel in der Regel als Leihgabe heraus. In dem Fall müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von maximal 25 Euro pro Hilfsmittel einplanen.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse der Mobil Krankenkasse?

Achtung! Sie benötigen aufgrund Ihrer Inkontinenz Windelslips oder spezielle Einlagen? Dann ist die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner in Sachen Kostenübernahme.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der Mobil Krankenkasse?

Mit technischen Pflegehilfsmitteln können Betroffene ein Stück Selbstständigkeit zurückgewinnen. Da die Pflegesituationen aber stark voneinander abweichen, bieten Hersteller eine große Anzahl an technischen Hilfsmitteln an. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet übernahmefähige Pflegehilfsmittel auf. Damit sich die Mobil Krankenkasse bzw. Pflegekasse aber an den Kosten beteiligt, muss eine medizinische bzw. pflegerische Notwendigkeit bestehen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der Pflegekasse

Pflegeberatung

Eine Pflegebedürftigkeit bringt immer eine veränderte Situation mit sich, die viele Fragen aufwirft. Betroffene und pflegende Angehörige müssen sich zunächst einen Überblick über verfügbare Leistungen, Unterstützungsangebote und nötige Formalitäten verschaffen. Das Expertenteam der Mobil Krankenkasse steht der ganzen Familie zur Seite – egal, ob bei der Antragstellung, der Strukturierung des Pflegealltags oder bei der Suche nach individuellen Hilfen. Gemeinsam mit den Pflegeberatern der Mobil Krankenkasse können Sie einen individuellen Versorgungsplan erstellen oder ein Pflegeheim vor Ort suchen. Der Service ist komplett kostenlos. Auf Wunsch kommen die Pflegeberater auch ins häusliche Umfeld. Wenn Sie den Service in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie den Versicherer einfach per E-Mail (info@service.mobil-krankenkasse.de) oder Telefon (0800 255 0800).

Online-Pflegekurse

Die Mobil Krankenkasse bietet pflegenden Angehörigen Online-Pflegekurse an – für Versicherte ist dieser Service kostenlos. Gemeinsam mit dem Partner curendo gibt die Mobil Krankenkasse Interessierten die Möglichkeit, für sie bedeutsame Themen frei einzuteilen. Im Mittelpunkt der Schulungen stehen verfügbare Pflegeleistungen und praktische Pflegetipps. Sie möchten mehr über das Angebot erfahren oder den Online-Coach in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich direkt an die Mobil Krankenkasse.

Der Pflegelotse

Es gibt viele Angebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Dazu zählen Hilfen im Haushalt, Pflegeberatungen, Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote und die Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug. Mit dem BKK Pflegefinder finden Sie Dienstleister in Ihrer Region. Besonders praktisch: Sie können Preise und Bewertungen der jeweiligen Anbieter direkt einsehen. Außerdem sind die Kontaktdaten sofort ersichtlich.

Mitglied werden

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei der Mobil Krankenkasse? In nur 5 Minuten können Sie wechseln – möglich macht das der Online-Beitritt. Geben Sie einfach ein paar persönliche Informationen ein und senden Sie diese elektronisch an die Mobil Krankenkasse. Sie haben vorab noch einige Fragen oder wünschen sich eine Begleitung bei dem Kassenwechsel? Dann kontaktieren Sie die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 255 0800.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der Mobil Krankenkasse:

Beitrag – Beitragssatz

  • Allgemein: 15,89 %
  • Ermäßigt: 14,6 %
  • Zusatzbeitrag: 1,29 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Um die Krankenkassenbeiträge zu ermitteln, wird stets der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn herangezogen. Allerdings gibt es auch eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.837,50 Euro. Nur bis zu dieser Grenze müssen Sie Versicherungsbeiträge einplanen. Apropos Beiträge: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen diese jeweils zur Hälfte. Für Menschen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, gibt es eine Freigrenze. Diese liegt bei 164,50 Euro – demnach fallen nur dann Beiträge an, wenn die Freigrenze überschritten wird.

Zuzahlung

Wenn Sie Leistungen wie Arzneimittel oder technische Hilfsmittel in Anspruch nehmen, kann eine Zuzahlung entstehen. Für Personen, die über nicht genügend finanzielle Möglichkeiten verfügen, kann die Zuzahlung entfallen. Dafür muss allerdings die Belastungsgrenze überschritten werden. Bei der Belastungsgrenze werden das gesamte Familien-Bruttoeinkommen und die zugehörigen Abschläge berücksichtigt.

Folgende Abschläge zieht die Mobil Krankenkasse vom Haushaltseinkommen ab:

  • 922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Die Belastungsgrenze liegt aktuell bei 2 % der Bruttoeinkünfte, für chronisch Kranke gilt allerdings 1 %.[2] Wenn Sie sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen möchten, können Sie das entsprechende Formular im Downloadbereich herunterladen.

Mobil Krankenkasse Onlineantrag