Unter dem Begriff Demenz fassen Experten verschiedene krankhafte Veränderungen des Gehirns zusammen. Dabei kommt es zu einem voranschreitenden Verlust ausgewählter geistiger Funktionen.[1] Für Betroffene hat das weitreichende Folgen. Ihnen kann es zunehmend schwerfallen, sich zu orientieren, zu kommunizieren, zu lernen oder sich zu erinnern. Auch emotionale und soziale Fähigkeiten sind durch eine vorliegende Demenz oft beeinträchtigt.[2] Wenn die Selbstständigkeit bei Demenz-Patienten im Alltag nachlässt, ist die Beanspruchung von Pflegekassen-Leistungen sinnvoll. Eine Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad.

Wir erklären Ihnen, zu welchem Zeitpunkt Betroffene am besten einen Pflegegrad beantragen und was ihnen dann bei einer Demenz zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Demenz nehmen die geistigen Fähigkeiten schrittweise ab.
  • Anfangs können Pflegebedürftige ohne Hilfe alleine leben, später sind sie meist auf eine intensive Pflege angewiesen.
  • Bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit können Betroffene einen Pflegegrad durch die Pflegekasse erhalten.
  • Der Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse abzurufen.
  • Anders als die Pflegestufen bilden die Pflegegrade auch die Pflegebedürftigkeit bei einer Demenz eingehend ab.
  • Demenzkranken können in Abhängigkeit von dem vorliegenden Pflegegrad Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag und viele weitere Unterstützungsangebote zustehen.

Was ist Demenz?

Demenz ist ein Sammelbegriff für ein spezielles Symptombild, dass sich bei einigen Erkrankungen zeigt – hier kommt es vor allem zu einer Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten. Grund dafür ist eine krankhafte Veränderung im Gehirn, genauer gesagt der Nervenstruktur.[1] Auch wenn viele Menschen bei einer Demenz an eine verwirrte Person denken, führt die Erkrankung zu weit mehr als „nur“ zu Gedächtnisstörungen. Auch die Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und sogar das Verhalten bzw. die Persönlichkeit können unter einer Demenz leiden. Betroffene sind in ihrem ganzen Sein erschüttert.[2] Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation gibt es weltweit beinahe 50 Millionen Menschen mit Demenz.1 Die häufigste Demenzform ist die Alzheimer-Krankheit. Dabei handelt es sich um eine degenerative Erkrankung des Gehirns, bei der Nervenzellen absterben.

Sind Menschen mit Demenz pflegebedürftig?

Die Demenz ist an einen voranschreitenden Prozess gekoppelt. Betroffene sind in der Regel nicht von Beginn der Erkrankung an pflegebedürftig. Die krankhaften Veränderungen im Gehirn führen aber nach und nach dazu, dass Patienten im Alltag zunehmend eingeschränkt sind. Reicht anfangs eine überschaubare Hilfestellung aus, beispielsweise bei der Koordinierung von Terminen, ist später oft eine Rund-um- die-Uhr-Betreuung nötig. Die Gründe für den Hilfsbedarf sind vielfältig. Neben einer Orientierungslosigkeit und körperlichen Gebrechen können auch häufige Stimmungswechsel oder Aggressionen dazu führen, dass Personen auf tatkräftige Unterstützung aus dem Umfeld angewiesen sind. Wann es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt und wie ausgeprägt diese dann ist, ist nicht vorhersehbar. Auch deshalb ist es wichtig, dass Patienten regelmäßige Termine zur Verlaufskontrolle wahrnehmen. Pflegende Angehörige beobachten am besten den Pflegebedarf und passen die tägliche Pflege sowie Betreuung an die Bedürfnisse des Betroffenen an. Merken Sie beispielsweise, dass Ihr Familienmitglied Probleme damit hat, den Wocheneinkauf zu erledigen, können Sie Ihre Hilfe anbieten.

Gut zu wissen!

Untersuchungen haben gezeigt, dass Menschen mit einer Demenz fast so sicher alleine leben können wie Personen, die eine Betreuung durch Angehörige erhalten. Eine ganz wesentliche Voraussetzung ist jedoch ein soziales Netz, auf das der Betroffene zurückgreifen kann.[3] Nimmt die Verwirrtheit zu, kann das alleinige Verbleiben in den eigenen vier Wänden aber mit Gefahren verbunden sein. Unser Tipp: Prüfen Sie, ob eine polnische Pflegekraft dann eine Alternative zu einem Umzug in ein Pflegeheim ist.

Demenz und Pflegebedarf: Wie beeinflusst die Erkrankung den Pflegebedarf?

Bei vielen Menschen ist die Demenz nicht der alleinige Grund für die Pflegebedürftigkeit. Sie können beispielsweise aufgrund eines Schlaganfalls oder Parkinson auf Hilfe von außen angewiesen sein – beides kann übrigens im direkten Zusammenhang mit der Demenz stehen. Treten mehrere Schlaganfälle auf, ist das Risiko für eine sogenannte vaskuläre Demenz um bis zu 40 % erhöht.[1] Erkrankt Ihr Angehöriger an einer Demenz, kann das den Pflegebedarf erheblich erhöhen. Das passiert in der Regel aber nicht über Nacht, sondern nach und nach. Wie stark die Pflegebedürftigkeit durch die zusätzliche Erkrankung ansteigt, ist sehr individuell und hängt maßgeblich von dem Demenzstadium ab.

Pflegebedarf am Anfang: Ihr Familienmitglied benötigt beispielsweise Hilfe bei der Koordinierung von Arztterminen oder bei der Bezahlung von Rechnungen.

Pflegebedarf bei fortgeschrittener Erkrankung: Alltägliche Aufgaben können plötzlich zum Problem werden – Ihr Angehöriger braucht nun womöglich Unterstützung bei der Nahrungszubereitung oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.

Pflegebedarf bei deutlich fortgeschrittener Erkrankung: Pflegebedürftige sind nun meist in allen Bereichen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen, zum Beispiel bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Probleme mit der Kommunikation und Orientierung erschweren nun den Alltag deutlich.

Betroffene und pflegende Angehörige müssen die Pflegesituation aber nicht alleine stemmen. Durch einen Pflegegrad ist es möglich, zahlreiche Pflegekassen-Leistungen zu beanspruchen. Unter anderem kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege unterstützen. Achtung: Besitzt Ihr Familienmitglied bereits einen Pflegegrad und steigt der Pflegebedarf durch die Demenz an, sollten Sie unbedingt eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen.

Pflegegrad bei Demenz: Voraussetzungen und Einstufung

Eine Demenz kann den Alltag im wahrsten Sinne des Wortes durcheinanderbringen. Entsteht durch die Erkrankung eine Pflegebedürftigkeit, ist es sinnvoll, Pflegekassen- Leistungen zu beanspruchen. Für eine gerechte Verteilung der Unterstützungsangebote sorgt der Pflegegrad. Er bildet die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers ab. Das ist wichtig, denn nicht jeder Betroffene benötigt das gleiche Maß an Pflege. Übrigens: Selbst bei einer ausgeprägten Demenz ist eine automatische Zuteilung eines Pflegegrades nicht vorgesehen – Betroffene bzw. Angehörige müssen den Pflegegrad aktiv beantragen. Für die erfolgreiche Zuteilung gibt es jedoch einige Voraussetzungen.

Pflegegrad bei Demenz: Voraussetzungen

Eine Demenz ist in der Regel an eine Pflegebedürftigkeit geknüpft. Vor allem im fortgeschrittenen Stadium sind Betroffene auf die Unterstützung von außen angewiesen.

Doch welche Voraussetzungen gibt es für einen Pflegegrad bei Demenz?

  • Mindestens 2 Jahre müssen Patienten in den letzten 10 Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Eine bestehende Familienversicherung ist eine Alternative.
  • Die Selbstständigkeit der Betroffenen muss Einschränkungen unterliegen – Patienten sind also auf Unterstützung aus ihrem Umfeld angewiesen.
  • Betroffene besitzen einen Pflegebedarf über voraussichtlich mindestens sechs Monate oder für eine unbegrenzte Zeit.

Gerade, wenn keine körperlichen Gebrechen vorliegen, sich die Einschränkungen also ausschließlich auf die geistigen Fähigkeiten beziehen, sind Betroffene und Angehörige zurückhaltend, was die Beantragung des Pflegegrades angeht. Unser Tipp: Wenn Sie Einschränkungen der Selbstständigkeit beobachten, sollten Sie in jedem Fall einen Antrag stellen. Ein Gutachter hat dann die Aufgabe, festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht.

Kann man bei Demenz eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen?

Früher wurde die Pflegebedürftigkeit mithilfe der Pflegestufen abgebildet. Im Jahr 2017 erfolgte die Umstellung auf die Pflegegrade. Davon profitierten insbesondere Menschen mit Demenz. Die damaligen Pflegestufen konzentrierten sich nämlich vorrangig auf körperliche Einschränkungen. Das führte dazu, dass Menschen ohne körperliche Gebrechen aber mit geistigen Einschränkungen bei den Pflegeleistungen kaum berücksichtigt wurden.[1] Das ist nun anders. Demenz-Patienten können je nach Einschränkung ihrer Selbstständigkeit einen von insgesamt fünf Pflegegraden erhalten. Dabei gilt: Je größer die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad.

Welcher Pflegegrad bei Demenz?

Für viele Menschen sind Einschränkungen in Bezug auf die geistigen Fähigkeiten nicht greifbar, ganz im Gegensatz zum Beispiel zu einer bestehenden Lähmung. Die Verteilung der Pflegegrade ist jedoch nicht an eine bestimmte Erkrankung oder Beschwerden gekoppelt – ausschlaggebend ist hier die Einschränkung der Selbstständigkeit. Eine Demenz kann sich, je nach Stadium, sehr unterschiedlich im Alltag bemerkbar machen. Anfangs benötigen Pflegebedürftige meist nur einige Handgriffe und können alleine leben. Hier kann es ausreichen, wenn Sie als pflegender Angehöriger mehrmals pro Woche vorbeischauen. Da eine Demenz aber voranschreitet, erhöht sich auch der Pflegebedarf. So nehmen die geistigen Funktionen innerhalb von zwei bis zehn Jahren ab.[2] Irgendwann sind regelmäßige Besuche nicht mehr genug, der Pflegebedürftige ist auf eine intensive Pflege angewiesen. Diese erstreckt sich über alle grundlegenden Tätigkeiten im Alltag, zum Beispiel über die Bereiche Mobilität und Ernährung bis hin zur Körperpflege. Durch den fortwährenden Krankheitsprozess können Menschen alle Pflegegrade durchlaufen. Vorausgesetzt, es findet eine regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit statt.

Demenzstadium
Typische Beschwerden
Möglicher Pflegegrad
Leichte Demenz Das Kurzzeitgedächtnis und das Gefühl für Ort sowie Zeit lassen nach. Betroffene vergessen vereinbarte Termine oder Namen. Patienten greifen nun zu einer einfacheren Sprache und komplexe Tätigkeiten fallen ihnen schwer. 1-2
Mittelschwere Demenz Nun ist das Langzeitgedächtnis zusätzlich beeinträchtigt. Betroffene erkennen selbst vertraute Menschen und Umgebungen immer häufiger nicht. Ein ausgeprägtes Gefühl von Unruhe, Stimmungsschwankungen und Aggressionen können auftreten – das ist für pflegende Angehörige meist eine große Herausforderung. 3-4
Schwere Demenz Betroffene sind häufig nicht mehr in der Lage, durch Sprache zu kommunizieren. Die körperlichen Gebrechen sind ausgeprägter. Das alles führt dazu, dass die Patienten eine umfangreiche Pflege und Betreuung benötigen. 4-5

Tabelle 1: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Demenz – eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft – Stiftung ZQP

Pflegegrad bei Demenz beantragen

Sie möchten Leistungen beziehen oder für Ihren Familienangehörigen verfügbar machen? Dann kommen Sie um einen Pflegegrad-Antrag nicht herum. Er stellt die Grundlage für die Verteilung der Unterstützungsangebote dar. Keine Sorge, einen Pflegegrad bei Demenz zu beantragen ist einfacher, als Sie vielleicht denken.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Demenz beantragen?

Steht die Diagnose Demenz fest, sind sich Betroffene und pflegende Angehörige meist unsicher, was nun zu tun ist. Neben einer regelmäßigen Verlaufskontrolle beim Arzt ist es auch wichtig, den Pflegebedarf im Auge zu behalten. Dieser nimmt aller Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren deutlich zu. Sind bereits Einschränkungen im Alltag bemerkbar, ist es an der Zeit, einen Pflegegrad zu beantragen. Die Bearbeitungszeit des Antrags ist mit 25 Arbeitstagen recht kurz – diese Zeit benötigt die Pflegekasse, um zu entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.[1] Auch wenn die Entscheidung relativ schnell gefallen ist, sollten Sie den Antrag nicht hinauszögern. Im Anfangsstadium einer Demenz profitieren viele Betroffene und Angehörige von Unterstützungsleistungen wie dem Entlastungsbetrag, der bereits ab Pflegegrad 1 gewährt wird. Ist die Demenz bei Ihrem Angehörigen bereits so weit fortgeschritten, dass er den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, können Sie das tun. Dafür legen Sie dem Pflegegrad-Antrag einfach eine Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht bei.

Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit bei Demenz?

Sie sind sich unsicher, ob die Beantragung eines Pflegegrades bereits Sinn macht? Sie machen sich Gedanken, ob es vielleicht sogar unangebracht ist, die Pflegekasse zu diesem Zeitpunkt zu kontaktieren? Keine Sorge, es ist nicht Ihre Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit bei Ihrem Familienmitglied festzustellen – das erledigt die Pflegekasse bzw. der Gutachter des Medizinischen Dienstes, früher MDK.

Sie möchten trotzdem ein gewisses Gefühl von „Sicherheit“ erlangen? Dann achten Sie auf folgende Anzeichen, die auf eine Pflegebedürftigkeit hindeuten können:

  • Ihr Familienmitglied wirkt im Alltag unkoordiniert und orientierungslos.
  • Der Betroffene benötigt Unterstützung bei der Nahrungszubereitung oder beim Essen.
  • Ihrem Angehörigen gelingt es nicht mehr, sich selbst ausreichend zu pflegen, beispielsweise die Zähne zu putzen, sich zu rasieren oder die Haare zu waschen.
  • Die Mobilität fällt Ihrem Familienmitglied schwer, das Aufstehen oder Treppensteigen ist beispielsweise eine Herausforderung.
  • Ihr Familienmitglied ist nicht in der Lage, seine Medikamente selbstständig einzunehmen.
  • Soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, Tätigkeiten für den Alltag zu planen und diese auch auszuführen, klappt alleine nicht mehr.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Demenz

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse – das gelingt schnell und einfach in wenigen Schritten. Wir erklären Ihnen, wie Sie einen reibungslosen Prozess unterstützen.

Pflegegrad bei Demenz: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Mit nur einem Formular können Sie einen Pflegegrad beantragen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen informiert Sie die Pflegekasse über ihre Entscheidung.

Schritt 1 – Finden Sie das richtige Formular: Viele Leistungen der Pflegekasse müssen separat beantragt werden, so zum Beispiel die Verhinderungspflege. Um die verschiedenen Pflegekassen-Leistungen aber überhaupt beanspruchen zu können, ist ein Pflegegrad nötig. Diesen beantragen Sie bei der Pflegekasse, die wiederum bei der Krankenkasse angegliedert ist. Das für Sie erforderliche Formular trägt die Bezeichnung „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Bei vielen Versicherern können Sie das Formular direkt auf der Webseite herunterladen und ausdrucken. Sie können aber auch ganz unkompliziert die Pflegekasse um eine Zusendung bitten.

Schritt 2 – Füllen Sie das Formular aus: Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag bearbeiten und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in die Wege leiten zu können. Neben persönlichen Informationen ist zum Beispiel auch von Interesse, wer sich um die Pflege kümmern soll und ob Sie gleichzeitig Leistungen wie die Pflegesachleistungen beantragen möchten. Ganz wichtig: Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Senden Sie das Formular nach dem Ausfüllen direkt an die Pflegekasse.

Schritt 3 – Warten Sie auf einen Anruf vom MD: Nach dem Eintreffen Ihres Formulars, sichtet die Pflegekasse zunächst Ihren Antrag. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst damit, eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Dies ist wichtig, um die Selbstständigkeit festzustellen. Keine Sorge, Sie müssen dafür keine fremden Räumlichkeiten aufsuchen – die Pflegebegutachtung findet bequem bei Ihnen zu Hause statt. Zuvor erhalten Sie einen Anruf von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, um gemeinsam einen Termin abzustimmen.

Schritt 4 – Empfangen Sie den Pflegekassen-Bescheid: Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie eine Rückmeldung von der Pflegekasse. Der zugehörige Bescheid teilt Ihnen mit, ob die Pflegekasse einem Pflegegrad zustimmt und wie hoch er ist. Mit einem zugeteilten Pflegegrad können Sie nun verschiedene Leistungen für Ihren Alltag beanspruchen. Doch Vorsicht: Viele Unterstützungsangebote stehen Ihnen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Schritt 5 – Wägen Sie einen Widerspruch ab: Die Pflegekasse prüft eingehend, welcher Pflegegrad die Pflegesituation richtig abbildet. Trotzdem kann es manchmal sein, dass Beteiligte der Ansicht sind, dass der Pflegegrad nicht passt. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Dafür haben Sie nach Zugang des Schreibens einen Monat Zeit.

Höheren Pflegegrad bei Demenz beantragen

Eine Demenz schreitet voran. Betroffene haben daher zunehmend mit Einschränkungen im Alltag zu kämpfen. Die Demenz muss aber nicht alleiniger Grund für einen erhöhten Pflegebedarf sein. Auch andere bestehende Erkrankungen oder der Alterungsprozess können dafür sorgen, dass Betroffene auf mehr Hilfe angewiesen sind. Wenn sich die Pflegesituation verändert und ein Mehraufwand in verschiedenen Lebensbereichen auftritt, stellen Sie am besten einen Höherstufungsantrag. Dazu füllen Sie einfach nochmals den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ aus, machen diesmal aber das Kreuzchen bei der Option „Höherstufungsantrag“. Die Pflegekasse bearbeitet Ihren Antrag erneut. Stellt der Gutachter fest, dass Sie nun deutlich eingeschränkter in Ihrer Selbstständigkeit sind, stehen die Chancen gut, dass Sie einen höheren Pflegegrad erhalten. Damit können Sie auf weitere Leistungen wie beispielsweise ein höheres Pflegegeld-Budget zurückgreifen.

Kann ich einen Pflegegrad für meinen an Demenz erkrankten Angehörigen beantragen?

Schon in einem relativ frühen Krankheitsstadium lässt die Fähigkeit, sich wie gewohnt mündlich oder schriftlich mitzuteilen, nach.[1] Bei einer fortgeschrittenen Demenz ist es Menschen nicht mehr möglich, Anträge selbstständig auszufüllen. Sie können Ihrem Angehörigen dann helfen, indem Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Das klappt ganz einfach, indem Sie dem Antrag eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht beilegen. Ein Pflegegrad für Angehörige ist übrigens nicht vorgesehen, auch dann nicht, wenn Sie sich intensiv mit der Pflege befassen. Das liegt daran, dass sich die Leistungsberechtigung auf die Pflegebedürftigen konzentriert. Die Pflegekasse-Leistungen kommen aber auch Ihnen zugute, denn sie sorgen für eine umfassende Entlastung im Pflegealltag. Wie wäre es beispielsweise mit dem Entlastungsbetrag, der Tages- und Nachtpflege oder dem Pflegegeld?

Pflegebegutachtung bei Demenz: Ablauf und Kriterien

Es ist nur möglich, einen geeigneten Pflegegrad zuzuteilen, wenn feststeht, wie hoch der Pflegebedarf ist. Wesentliche Informationen liefert die Pflegebegutachtung. Dabei kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu dem Antragsteller nach Hause. Er ist mit der Aufgabe betraut, die verbliebene Selbstständigkeit festzustellen. Im Anschluss daran kann die Pflegekasse einen Pflegegrad bestimmen und so die Leistungen freigeben. Unabhängig davon, was den Pflegebedarf auslöst, läuft die Pflegebegutachtung immer gleich ab. Menschen werden nach einem Herzinfarkt oder mit Multiple Sklerose also genauso begutachtet wie eine Person mit Demenz. Der Gutachter prüft die Selbstständigkeit während der Pflegebegutachtung in insgesamt 6 Bereichen – sie alle sind für den Alltag entscheidend.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen bei Demenz
1 Mobilität Gibt es Einschränkungen im Bereich der Mobilität – wie klappt das Aufstehen, Umherlaufen und Treppensteigen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Ist der Betroffene trotz seiner Demenz in der Lage, sich zu orientieren und zu kommunizieren?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Bestehen psychische Probleme wie Depressionen oder Angststörungen? Zeigt sich der Betroffene aggressiv oder besitzt er Stimmungsschwankungen?
4 Selbstversorgung Kann sich der Patient selbst versorgen, sich beispielsweise seine Nahrung zubereiten oder Körperpflege betreiben?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Kann der Betroffene selbstständig seine Medikamente einnehmen und Arzttermine wahrnehmen?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Ist der Antragssteller in der Lage, den Alltag zu planen, Tätigkeiten umzusetzen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten?

Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Den Modulen sind wiederum Einzelkriterien zugeordnet – durch das Zusammenspiel verschiedener Elemente gelingt es, die Selbstständigkeit möglichst exakt wiederzugeben. Genau das ist wichtig, damit der Patient die Unterstützung erhält, die er im Alltag benötigt. Den Kriterien weist der Gutachter übrigens eine gewisse Punkteanzahl zu. Hier ist ausschlaggebend, wie selbstständig der Patient ist. Als Ergebnis der Pflegebegutachtung kommt eine Gesamtpunkteanzahl heraus, die den Pflegegrad vorgibt.

Bei einer Demenz kann es übrigens durchaus passieren, dass der zu Begutachtende während des Termins völlig klar erscheint, ansonsten aber mit Orientierungslosigkeit zu kämpfen hat. Machen Sie sich deshalb keine Sorgen. Der Gutachter macht sich auch anhand der Aktenlage ein umfangreiches Bild von der Selbstständigkeit – legen Sie am besten Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassungsberichte bereit.

Gut zu wissen!

Manche Kriterien sind entscheidender für den Alltag als andere – deshalb sind die Module unterschiedlich gewichtet. Wie gut sich eine Person selbst versorgen kann, ist beispielsweise sehr bedeutsam.

Demenz: wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

Jedem Pflegegrad ist eine bestimmte Punkteanzahl zugeordnet. Das sorgt dafür, dass die Pflegegrade streng voneinander abgegrenzt sind. Dabei gilt: Nur wer die erforderliche Anzahl an Punkten erreicht, erhält den zugeordneten Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen mir bei Demenz zu?

Während sich die Krankenkasse um die medizinische Versorgung kümmert, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner, wenn es um den Pflegebedarf geht. Als zentrale Stelle koordiniert sie verschiedene Leistungen und Unterstützungsangebote. Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie dafür aber zwingend einen Pflegegrad.

Was zahlt die Pflegekasse 2024 bei Demenz?

Pflegeleistungen sind mit Kosten verbunden. Selbst wenn Angehörige die Pflege übernehmen, ist diese nicht kostenlos. Fahrtkosten, Aufwendungen für Pflegehilfsmittel und Einbußen durch eine Reduzierung der Arbeitszeiten sind möglich. Werden professionelle Pflegedienstleistungen im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung beansprucht, muss natürlich auch das finanziert werden. Die Pflegekasse hilft, indem sie in Abhängigkeit von dem Pflegegrad verschiedene Leistungen zur Verfügung stellt.

  • Demenz-Pflege in der häuslichen Umgebung: Viele Menschen mit Demenz bevorzugen die Pflege in den eigenen vier Wänden. Gerade, wenn die Orientierungslosigkeit zunimmt, kann das häusliche Umfeld ein wichtiger Anker sein. Unterstützung erhalten Betroffene unter anderem durch das Pflegegeld. Es steht Pflegebedürftigen zur freien Verfügung, sie geben es aber oft an pflegende Angehörige weiter. Ein weiteres Unterstützungsangebot sind Pflegesachleistungen, die für professionelle Pflegedienstleistungen gedacht sind. Wie umfangreich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ausfallen, hängt vom vorliegenden Pflegegrad ab.
  • Demenz-Pflege in einer Einrichtung: Haben Erkrankte keine Menschen, die sich um die Pflege kümmern können, oder ist die Krankheit bereits stark fortgeschritten, kommt eine Pflegeeinrichtung infrage. An den Pflegekosten beteiligt sich die Pflegekasse mit einem festen Budget, das ebenfalls vom Pflegegrad abhängt.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1.431 € 1.262 €
4 764 € 1.778 € 1.775 €
5 946 € 2.200 € 2.005 €

Tabelle 3: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Wie können Demenz-Patienten eine Haushaltshilfe finanzieren?

Selbst einfache Aufgaben und gewohnte Tätigkeiten stellen Menschen mit Demenz irgendwann vor eine große Herausforderung. Eine Person, die die Haushaltsführung übernimmt, zum Beispiel wäscht, kocht und einkauft, kann dann eine große Entlastung sein. Damit die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kein großes Loch ins Portmonee reißt, können Betroffene den Entlastungsbetrag nutzen. Er wird Menschen mit einem Pflegegrad gewährt – unabhängig von der Pflegegrad-Höhe beträgt er stets 125 Euro monatlich.

Diese Entlastungsleistungen stehen Menschen mit Demenz zu

Betroffene selbst und pflegende Angehörige bemerken mit der Zeit, dass der Pflegebedarf zunimmt. Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenz können ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen – manche von ihnen brauchen rund um die Uhr eine Unterstützung. Der Alltag ist damit auch für pflegende Angehörige oft sehr anspruchsvoll. Nicht zuletzt, weil eine Demenz zu einem ungewohnten Verhalten und starken Stimmungsschwankungen führen kann. Um die dringend benötigten Auszeiten und eine Vereinbarkeit zwischen Pflege und Beruf zu erreichen, können Beteiligte ebenfalls auf die Pflegekassen-Leistungen setzen.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Benötigen Sie tagsüber Zeit, um sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern oder um arbeiten zu gehen? Ist die Betreuung während der Nacht sehr aufwendig, weil Ihr Familienmitglied nervös durch die Räume wandert? In diesen und weiteren Fällen bietet sich die Tages- und Nachtpflege Damit ist eine zeitweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung gesichert.
  • Budget für die Kurzzeitpflege: Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ist es manchmal notwendig, die Patienten vorübergehend stationär zu versorgen. Für die Finanzierung steht Ihnen die Kurzzeitpflege zur Seite – auch hier ist ein festes Budget vorgesehen.
  • Verhinderungspflege: Bei der Pflege ist es wichtig, sich selbst nicht zu vergessen. Mit der Verhinderungspflege sind Betroffene gut versorgt, wenn pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen oder durch eine Krankheit verhindert sind.
  • Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Die Pflegekasse stellt ein zweckgebundenes Budget für Betroffene zur Verfügung, um bestimmte Betreuungsangebote oder Unterstützungen in Form einer Haushaltshilfe zu ermöglichen. Der sogenannte Entlastungsbetrag fällt bei jedem Pflegegrad gleich aus.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 4: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Gut zu wissen!

Personen mit einer Demenz haben in der Regel einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Betroffene erhalten damit Nachteilsausgleiche, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Einen Antrag können Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt stellen.[1]

Leistungen für Anpassungen in der Wohnung/dem Haus

Bei einer Pflegebedürftigkeit ist es sinnvoll, die Wohnumgebung an die pflegerischen Bedürfnisse anzupassen. Zum einen, um Betroffenen möglichst viel Selbstständigkeit zu verleihen. Zum anderen, um Pflegemaßnahmen für pflegende Angehörige zu erleichtern. Auch für die Anpassung in den eigenen vier Wänden kommen verschiedene Pflegekassen-Leistungen in Betracht.

  • Finanzierung des Hausnotrufes: Auch wenn Menschen mit einer Demenz noch alleine leben können, ist ein Hausnotruf sinnvoll. Mit dem Hausnotrufsystem können Betroffene per Knopfdruck Hilfe holen, wenn sie beispielsweise gestürzt sind. Die Pflegekasse beteiligt sich an der Finanzierung des Hausnotrufes mit monatlich 25,50 Euro.
  • Bereitstellung der Pflegehilfsmittelpauschale: Die Pflegekasse weiß, wie wichtig ein hygienisches Pflegeumfeld ist. Deshalb stellt sie jeden Monat 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Davon können Pflegebedürftige beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Masken besorgen.
  • Finanzierung der Wohnraumanpassung: Nehmen die körperlichen Gebrechen zu, ist eine möglichst barrierefreie Wohnumgebung wünschenswert. Die Pflegekasse beteiligt sich an dem Wunsch, indem sie für einzelne Maßnahmen bis zu 4000 Euro bereitstellt.

Pflegegrad bei Alzheimer

Alzheimer und Demenz stehen in einer direkten Verbindung miteinander, denn Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. Hier sind vor allem ältere Menschen betroffen. Die Erkrankung führt bei Patienten dazu, dass das Gedächtnis, die Orientierung und die kommunikativen Fähigkeiten schrittweise abnehmen. Pflegende Angehörige beobachten auch Veränderungen der Gemütslage oder des Verhaltens.

Gibt es einen Pflegegrad für Alzheimer?

Menschen mit Alzheimer können einen Pflegegrad erhalten. Doch genauso wie bei dem Oberbegriff Demenz muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit bestehen. Welcher Pflegegrad bei Alzheimer vorliegt, wird durch die Pflegebegutachtung in Erfahrung gebracht.

Wann einen Pflegegrad bei Alzheimer beantragen?

Im Frühstadium sind Menschen mit Alzheimer in der Regel unabhängig, hin und wieder kommt es zu Gedächtnislücken. Im mittleren und späten Stadium der Erkrankung sind Patienten pflegebedürftig. Sobald sich Einschränkungen im Alltag ergeben, sollten Betroffene bei Alzheimer einen Pflegegrad beantragen.

Pflegegrad und Alzheimer: welche Pflegekassen-Leistungen gibt es?

Die Pflege bei Alzheimer gestaltet sich im fortgeschrittenen Stadium sehr intensiv. Mit Entlastungsleistungen wie dem Entlastungsbetrag steht die Pflegekasse Betroffenen und Angehörigen zur Seite. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Angebote wie das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege oder die Pflegehilfsmittelpauschale.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Demenz