Plötzlich ziehen sich die Muskeln krampfartig zusammen, es kommt zu Zuckungen und für eine kurze Zeit verlieren Betroffene die Kontrolle über ihre Gliedmaßen oder den gesamten Körper – genau das passiert bei einem epileptischen Anfall. Ausgelöst werden diese durch die Epilepsie. Dabei handelt es sich um eine neurologische Erkrankung, die das Gehirn übermäßig aktiv gestaltet.[1] Auch wenn viele Menschen heutzutage mit einer Epilepsie dank Medikamente weitestgehend normal leben, kann die Erkrankung mit einem Pflegebedarf verknüpft sein. In diesem Fall bietet sich die Inanspruchnahme von Pflegekassen-Leistungen an. Diese stehen Betroffenen aber nur mit einem anerkannten Pflegegrad zu.
Wir erklären Ihnen, wie ein Pflegegrad in Zusammenhang mit einer Epilepsie stehen kann. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten einen Pflegegrad erhalten und welche Leistungen sich dann für Sie anbieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Epilepsie ist eine häufige neurologische Erkrankung, die zu epileptischen Anfällen führen kann.
- Die epileptischen Anfälle verursachen keine bleibenden Schäden am Gehirn, können jedoch komplikationsreiche Stürze nach sich ziehen – hieraus kann sich ein Pflegegrad ergeben.
- Ein Pflegebedarf kann auch auf andere Erkrankungen zurückgeführt werden, die bei Epileptikern gleichzeitig bestehen.
- Bei einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kann die Pflegekasse einen Pflegegrad von 1-5 genehmigen.
- Mit dem Pflegegrad haben Menschen mit Epilepsie Zugriff auf zahlreiche Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag.
Was ist Epilepsie?
Die Epilepsie gehört zu den neurologischen Erkrankungen. Sie steht in Verbindung mit vorübergehenden Fehlfunktionen des Gehirns. Das deutlichste Symptom einer Epilepsie sind die epileptischen Anfälle. Zu ihnen kommt es, wenn sich Nervenzellen-Gruppen zum gleichen Zeitpunkt entladen. Im Normalfall tun sie dies aufeinander abgestimmt – die koordinierte Entladung klappt bei einem epileptischen Anfall aber zeitweise nicht. Die Folge: Starre, verdrehte Augen, unwillkürliche Bewegungen, Zuckungen und Bewusstseinsstörungen. Wie genau sich ein epileptischer Anfall bemerkbar macht, hängt unter anderem davon ab, wie viele Nervenzellen sich auf einmal zeitgleich entladen und welchen Gehirnbereich das betrifft. Eine Epilepsie ist übrigens nicht selten – Experten gehen davon aus, dass bis zu 10 von 1000 Menschen irgendwann in ihrem Leben daran erkranken. Zwar kann eine Epilepsie in jedem Lebensalter auftreten, am häufigsten zeigt sie sich allerdings bei Kleinkindern und Personen nach dem 60. Lebensjahr erstmalig.
Sind Epilepsie -Patienten automatisch pflegebedürftig?
Auch wenn die epileptischen Anfälle für Außenstehende schockierend wirken können, haben sie oft keine weitreichenden Folgen. Die Anfälle führen nicht zu bleibenden Gehirnschäden und verursachen auch keine geistigen Einschränkungen. Menschen, die über viele Jahre hinweg häufige und ausgeprägte Anfälle erleiden, können jedoch Vergesslichkeit und Konzentrationsprobleme entwickeln. Das alleine verursacht in der Regel aber keine Pflegebedürftigkeit. Epileptiker können aber sehr wohl durch die Erkrankung pflegebedürftig werden. Nämlich dann, wenn es im Rahmen von schweren Anfällen zu Stürzen kommt. Insbesondere bei einem sogenannten generalisierten Anfall kann das passieren, denn dabei krampft der ganze Körper von Betroffenen. Brechen sich Patienten während des Vorfalls beispielsweise den Oberschenkelhals, kann das zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen, hauptsächlich bei älteren Menschen. Die Erkrankung kann Personen aber nicht nur körperlich zusetzen, sondern auch psychisch. Die Angst vor weiteren Anfällen ist manchmal sehr ausgeprägt, außerdem kann eine Depression entstehen. Durch die körperlichen und psychischen Folgen der Epilepsie können Betroffene in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sein – Leistungen der Pflegekasse helfen Erkrankten dann, den Alltag zu bewältigen. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings ein Pflegegrad.
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Jetzt die nächsten Schritte auf Ihrer Pflegereise planenEpilepsie und Pflege: Wie beeinflusst die neurologische Erkrankung den Pflegebedarf?
Es gibt verschiedene Ursachen für eine Epilepsie. Manchmal ist gänzlich unbekannt, wie es zu der Erkrankung kommt, in anderen Fällen spielen genetische Faktoren eine Rolle. Nicht selten ist eine Epilepsie aber auch mit akuten Erkrankungen des Gehirns verbunden. So können Tumore, Verletzungen, Entzündungen oder ein Schlaganfall die epileptischen Anfälle provozieren.2 Das bedeutet also, dass die Epilepsie in Zusammenhang mit anderen Erkrankungen stehen kann, die wiederum einen Pflegegrad begründen. Kommt eine Epilepsie hinzu, ist es nicht vorhersehbar, wie stark der Pflegebedarf dadurch zunimmt. Hier kommt es auf die Häufigkeit der Anfälle und auf die damit verbundenen Folgen, zum Beispiel durch die Stürze, an. Die gute Nachricht: Viele Menschen können mit der richtigen Medikation anfallsfrei leben. Bei etwa 7 von 10 Menschen sorgen Arzneimittel dafür, dass keine Anfälle mehr auftreten.[1] Für Betroffene kann das aber bedeuten, dass sie konkrete Unterstützung bei der Vorsortierung und Einnahme der Medikamente brauchen – in diesem Bereich kann der Pflegebedarf durch die Epilepsie also erhöht sein.
Pflegegrad bei Epilepsie: Voraussetzungen und Einstufung
Ein Pflegegrad ist für Menschen vorgesehen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und aufgrund dessen den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Gründe dafür gibt es viele. So können angeborene oder durch einen Unfall zugezogene Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder Alterungsprozesse zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Um im Bedarfsfall Leistungen der Pflegekasse empfangen zu können, benötigen Sie einen Pflegegrad. Wichtig: Die Zuteilung des Pflegegrades erfolgt nicht automatisch. Sie müssen diesen bei der Pflegekasse beantragen. Eine Bewilligung klappt allerdings nur, wenn Sie die festgesetzten Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Epilepsie
Nicht alle Menschen mit Epilepsie erhalten einen Pflegegrad. Für die erfolgreiche Zuteilung eines anerkannten Pflegegrades gibt es einige Voraussetzungen.
Epilepsie: Voraussetzungen für einen Pflegegrad
- Sie haben in die Pflegeversicherung eingezahlt, und zwar mindestens 2 Jahre lang in den letzten 10 Jahren. Alternativ können Sie sich auf die Familienversicherung berufen.
- Ihre Selbstständigkeit ist beeinträchtigt, aufgrund der Epilepsie oder anderer Umstände. Das zeigt sich daran, dass Sie im Alltag die Unterstützung anderer Menschen benötigen.
- Die Pflegebedürftigkeit hält bei Ihnen voraussichtlich für mindestens 6 Monate an oder besteht dauerhaft.
Gut zu wissen!
Sie erhalten nur dann einen Pflegegrad, wenn Sie ausnahmslos alle Voraussetzungen erfüllen. Die Pflegekasse prüft im Antragsverfahren automatisch, ob das bei Ihnen der Fall ist.
Welcher Pflegegrad bei Epilepsie?
Wie Sie vielleicht wissen, ist es bei einer Pflegebedürftigkeit stets wichtig, den Pflegebedarf konkret abzubilden. Das haben bis zum Jahr 2017 die Pflegestufen erledigt. Um den Pflegebedarf von Betroffenen noch besser darzulegen, lösten die Pflegegrade die Pflegestufen nahtlos ab. Sie berücksichtigen nun nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch kognitive oder psychische. Das kommt beispielsweise Menschen mit Demenz, aber auch mit Epilepsie zugute. Schließlich kann die Erkrankung zu psychischen Problemen führen, die wiederum einen Pflegegrad begründen können. Ausschlaggebend für einen Pflegegrad bei Epilepsie ist die Einschränkung der Selbstständigkeit. Hier steht also die Frage im Raum: Wie stark schränken die Epilepsie und andere Faktoren Ihre Selbstständigkeit ein? Zwar gibt es keinen speziellen Pflegegrad für Epilepsie, die Pflegekasse unterscheidet aber dennoch sinnvoll. Jemand, der nur leichte Einschränkungen besitzt, erhält demnach einen geringeren Pflegegrad als Menschen, die starke Einbußen im Alltag haben.
Übersicht Pflegegrad bei Epilepsie
Bei einer komplikationslosen Epilepsie, die weder körperliche noch psychische Folgen hat, sind Sie in der Regel nicht auf eine Pflege angewiesen. Das bedeutet: Sie brauchen auch keinen Pflegegrad. Anders sieht es aus, wenn gleichzeitig Erkrankungen bestehen, die eine Pflege nötig machen. Die Pflegekasse hat genau geregelt, wie groß die Einschränkungen der Selbstständigkeit sein müssen, um die jeweiligen Pflegegrade zu begründen – folgende Tabelle liefert Ihnen eine Übersicht.
Pflegegrad
|
Grad der Beeinträchtigung
|
Möglicher Pflegebedarf bei Epilepsie und anderen Erkrankungen
|
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Begleitung zu Arztterminen oder Therapieangeboten, Unterstützung bei der Medikation |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Unterstützungsbedarf (zeitweise), zum Beispiel bei der Nahrungszubereitung und Körperpflege |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Ausgeprägter Hilfsbedarf bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilisation |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Intensiver Hilfsbedarf in allen Lebenslagen, insbesondere bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilisation |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Der Unterstützungsbedarf besteht rund um die Uhr, unter anderem in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege |
Tabelle 2: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Pflegegrade (vdek.com)
Was passiert mit dem Pflegegrad, wenn Epilepsie -Patienten versterben?
Eine Epilepsie muss nicht zwangsläufig die Lebenserwartung verkürzen. Wird die Epilepsie durch andere Erkrankungen ausgelöst, sterben Betroffene durchschnittlich früher als andere Menschen, das ist allerdings häufig auf die Grunderkrankung zurückzuführen. Spielen genetische Ursachen eine Rolle, ist die Lebenserwartung ähnlich wie bei Personen, die keine Epilepsie haben. Die neurologische Erkrankung kann aber durchaus die Lebenszeit verkürzen, beispielsweise wenn ein Anfall zu einer lebensgefährlichen Verletzung führt oder das Gehirn während des Anfalls nicht genügend Sauerstoff erhält.5 Unabhängig von der Ursache des Versterbens kann ein Pflegegrad nicht auf andere Menschen übertragen werden, weder auf nahe Angehörige noch auf Pflegepersonen.
Pflegegrad bei Epilepsie beantragen
Bei einer Epilepsie haben Sie die Möglichkeit, einen Pflegegrad zu beantragen. Nur mit diesem sind Sie berechtigt, unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse abzurufen. Eine Garantie für einen Pflegegrad bei Epilepsie gibt es nicht.
Wann sollten Menschen mit Epilepsie einen Pflegegrad beantragen?
Wenn Sie sich über einen Pflegegrad bei Epilepsie erkundigen, stoßen Sie in Internetforen auf Erfahrungsberichte – hier geben Betroffene häufig an, dass sie keinen Pflegegrad bewilligt bekommen haben. Doch lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Grundsätzlich gilt: Wer eine Einschränkung der Selbstständigkeit aufweist und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf einen Pflegegrad. Spüren Sie also im Alltag, dass die Epilepsie oder andere Erkrankungen zu Beeinträchtigungen führen, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Häufig ist es sinnvoll, die Beobachtungen in einem Pflegetagebuch festzuhalten – notieren Sie über mindestens 14 Tage hinweg, in welchen Bereichen Sie konkret eingeschränkt sind und welche Tätigkeiten Ihnen andere Menschen dann abnehmen. Ihre Notizen können Sie später auch dem Gutachter bei der Pflegebegutachtung vorzeigen, um Ihren Pflegebedarf zu untermauern.
Gut zu wissen!
Selbst mit einem überschaubaren Pflegebedarf können Sie Leistungen der Pflegekasse ausschöpfen. Für den Pflegegrad 1 stehen beispielsweise der Entlastungsbetrag oder ein monatliches Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung.
Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit bei Epilepsie?
Menschen mit Epilepsie sind sich manchmal unsicher, ob ihre Einschränkungen für die Zuteilung eines Pflegegrades ausreichen. Zunächst können wir Sie beruhigen: Sie selbst müssen der Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit nicht vollumfänglich darlegen. Die Pflegekasse stellt vielmehr gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, früher MDK, fest, ob Sie die Kriterien für einen Pflegegrad erfüllen.
Sie interessieren sich dafür, was auf eine Pflegebedürftigkeit hindeuten kann? Unser Tipp: Orientieren Sie sich an folgenden Anhaltspunkten.
- Sie haben konkret Probleme mit Tätigkeiten, die in den Bereich Mobilität, Ernährung und Körperpflege fallen – Sie können sich beispielsweise nicht selbst die Mahlzeiten zubereiten oder sich die Haare waschen.
- Selbstständig Termine beim Arzt oder Therapieangebote wahrzunehmen, fällt Ihnen schwer.
- Ihnen gelingt es nicht, sich selbst um die Medikation zu kümmern (Medikamente bereitlegen, Arzneimittel einnehmen).
- Sie leiden unter psychischen Beschwerden wie ausgeprägten Ängsten oder depressiven Episoden.
- Aufgrund anderer Erkrankungen weisen Sie weitere Beeinträchtigungen auf, eine Demenz sorgt beispielsweise dafür, dass Sie sich nicht mehr orientieren können.
So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Epilepsie
Sie haben sich dazu entschlossen, einen Pflegegrad zu beantragen? Prima, dann können Ihnen künftig vielleicht Leistungen der Pflegekasse den Alltag erleichtern. Wir geben Ihnen jetzt Tipps, wie Sie einen Pflegegrad reibungslos bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegegrad bei Epilepsie: Schritt für Schritt zum Pflegegrad
Glücklicherweise gibt es eine feste Frist für die Bearbeitung des Pflegegrad-Antrages. Die Pflegekasse hat genau 25 Arbeitstage Zeit, Ihnen mitzuteilen, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten. Doch erst einmal müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Schritt 1 – Legen Sie sich das richtige Formular zu: Der Pflegegrad-Antrag klappt mit nur einem Formular, und zwar mit dem „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Sie können die Pflegekasse einfach kontaktieren und das Formular anfragen – diese sendet Ihnen den Antrag dann einfach per E-Mail oder Post zu. Sind Sie lieber virtuell unterwegs, können Sie auf den Seiten Ihrer Krankenkasse nach dem Antrag Ausschau halten. Die Pflegekasse ist nämlich an die Krankenkasse angegliedert.
Schritt 2 – Machen Sie alle erforderlichen Angaben: Ihr Antrag kann nur mit den richtigen Informationen reibungslos bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Angaben im Formular wahrheitsgemäß und ausreichend machen. Neben persönlichen Angaben erfragt die Pflegekasse im Antrag auch, ob Sie zeitgleich Leistungen wie Pflegesachleistungen beantragen möchten. Außerdem müssen Sie Angaben zu der Person machen, die die Pflege übernimmt. Checken Sie zum Schluss unbedingt noch einmal, ob Sie alles ausgefüllt haben und vergessen Sie die Unterschrift nicht.
Schritt 3 – Stellen Sie sich auf einen Anruf vom MD ein: Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, kommen Sie automatisch in Kontakt mit dem Medizinischen Dienst (MD). Dieser ist nämlich für die sogenannte Pflegebegutachtung zuständig. In Ihrer Wohnumgebung stellt ein Gutachter dabei fest, wie selbstständig Sie im Alltag agieren können. Die Pflegebegutachtung findet aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt – nehmen Sie also unbedingt den Anruf des Mitarbeiters an.
Schritt 4 – Warten Sie auf den Bescheid der Pflegekasse: Spätestens nach 25 Arbeitstagen haben Sie ein Schreiben von der Pflegekasse im Briefkasten. Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wie hoch dieser ist. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen nun zahlreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
Schritt 5 – Prüfen Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist: Bevor Sie das Schreiben abheften, raten wir Ihnen dazu, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Haben Sie den Eindruck, dass der Pflegegrad Ihre Pflegesituation ausreichend abbildet? Falls nicht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die Pflegekasse.
Höheren Pflegegrad bei Epilepsie beantragen
Bei vielen Menschen ändert sich der Pflegebedarf mit der Zeit. Manchmal kommen weitere Erkrankungen hinzu oder Alterungsprozesse verschärfen die gesundheitliche Lage. Bei einer Epilepsie kann es durch einen epileptischen Anfall auch zu Stürzen und damit zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. Die Pflegekasse lässt Sie jetzt nicht allein – Sie haben nämlich die Möglichkeit, Ihren Pflegegrad mit einem Antrag zu erhöhen. Der sogenannte Höherstufungsantrag bietet sich immer dann an, wenn die Selbstständigkeit weiter abgenommen hat. Das Antragsverfahren gestaltet sich ganz ähnlich wie bei einem Pflegegrad-Antrag. Füllen Sie einfach noch einmal den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ aus und machen Sie diesmal das Kreuz bei der Option „Höherstufungsantrag“ (befindet sich ganz oben auf dem Formular). Nach einer erneuten Begutachtung kann Ihnen die Pflegekasse bei Bedarf einen höheren Pflegegrad zusprechen.
Kann ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen mit Epilepsie stellen?
Menschen mit einer Epilepsie stellen den Pflegegrad-Antrag in der Regel selbst. Zumindest dann, wenn sie körperlich und psychisch dazu in der Lage sind. Ist das nicht der Fall, können andere den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen. Hierzu ist allerdings eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht nötig. Diese legen Sie einfach dem Antrag auf einen Pflegegrad bei. Immer wieder kommt die Frage auf, ob pflegende Angehörige für sich selbst auch einen Pflegegrad beantragen können – das geht leider nicht. Der Pflegebedürftige steht bei der Leistungsberechtigung nämlich im Mittelpunkt. Allerdings sind viele Pflegekassen-Leistungen auch für Angehörige gedacht. Das trifft ganz gezielt auf Entlastungsleistungen wie den Entlastungsbetrag, die Tages- und Nachtpflege oder das Pflegegeld zu.
Pflegebegutachtung bei Epilepsie: Ablauf und Kriterien
Sobald Ihr Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse eintrifft, kümmern sich die Mitarbeiter darum. Im weiteren Verfahren beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Pflegebegutachtung. In Ihren eigenen vier Wänden prüft ein Gutachter dann, wie selbstständig Sie Tätigkeiten in den verschiedenen Lebensbereichen meistern. Dadurch gewinnt die Pflegekasse viele Informationen, die letztendlich die Entscheidung für den Pflegegrad beeinflussen. Da ein Pflegegrad nicht an eine bestimmte Erkrankung geknüpft ist, sondern an den Hilfsbedarf, ist das Vorgehen bei der Pflegebegutachtung stets gleich. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, worauf die Gutachter bei der Pflegebegutachtung achten.
Modul
|
Modulbezeichnung
|
Mögliche Fragen/Themen bei Epilepsie
|
---|---|---|
1 | Mobilität | Ist die Mobilität bei dem Antragsteller eingeschränkt und wenn ja, inwiefern? Gibt es beispielsweise Probleme beim Treppensteigen oder beim Umsetzen? |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Kann sich der Betroffene in seiner Umgebung orientieren und mit Personen kommunizieren? |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Führt die Epilepsie womöglich zu Angststörungen, Depressionen oder anderen psychischen Problemen? |
4 | Selbstversorgung | Wie beeinflusst die Epilepsie oder eine andere Erkrankung die Selbstversorgung? Gelingt es dem Antragsteller beispielsweise, sich selbst zu ernähren oder Körperpflege zu betreiben? |
5 | Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen | Benötigt der Antragsteller Unterstützung, wenn es um die Medikamenteneinnahme oder Arztbesuche geht? |
6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Kann der Betroffene seinen Alltag selbst gestalten, die Pläne selbst umsetzen und soziale Kontakte aufrechterhalten? |
Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
Mithilfe von Einzelkriterien erhält der Gutachter einen genauen Einblick in Ihr Leben und kann sich ein Bild von Ihren Einschränkungen machen – ein Punktwert macht das Ganze auch für die Pflegekasse sichtbar.
Gut zu wissen!
Nicht alle zu beurteilenden Module sind gleich wichtig für Ihren Alltag. Genau deshalb werden sie unterschiedlich gewichtet. Das Modul „Selbstversorgung“ ist beispielsweise sehr relevant.
Epilepsie: wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?
Für jeden Pflegegrad gibt es eine gewisse Anzahl an Punkten, so gelingt eine einfache Unterscheidung.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Welche Leistungen stehen mir bei Epilepsie zu?
Je nach Ausprägung der Epilepsie und der vorhandenen Einschränkungen, können Sie im Krankheitsfall auf zwei verschiedene Kostenträger angewiesen sein. Während die Krankenkasse sich für die Übernahme der Behandlungskosten einsetzt, kümmert sich die Pflegekasse um alle Pflegebelange. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Leistungen Pflegebedürftigen (mit Epilepsie) zustehen.
Was zahlt die Pflegekasse bei Epilepsie?
Die Pflege ist mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Für die Finanzierung der Aufwendungen können Sie Pflegekassen-Leistungen heranziehen. Das gilt sowohl für die Pflege zu Hause als auch für die Versorgung in einem Pflegeheim.
- Epilepsie-Pflege zuhause: Benötigen Sie pflegerische Unterstützung, beispielsweise infolge eines Sturzes, kann diese im häuslichen Umfeld erfolgen. Hier können sich entweder pflegende Angehörige für die Versorgung einsetzen oder Sie können auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen. Für die Pflege in den eigenen vier Wänden können Sie das Pflegegeld Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, Sie können es beispielsweise an pflegende Angehörige weitergeben oder damit eine Haushaltshilfe finanzieren. Engagieren sich professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes bei Ihrer Pflege, können Sie für die Finanzierung die Pflegesachleistungen nutzen. Die Höhe beider Leistungen orientiert sich übrigens am Pflegegrad.
- Epilepsie-Pflege in einer Einrichtung: Für gewöhnlich findet eine Pflege bei Epilepsie nicht in einem Pflegeheim Liegen jedoch noch andere Erkrankungen vor, kann der Pflegebedarf so intensiv sein, dass eine außerhäusliche Unterbringung sinnvoll ist. Die Pflegekasse kann sich an den Pflegekosten für die vollstationäre Pflege beteiligen.
Pflegegrad
|
Pflegegeld
|
Pflegesachleistungen
|
Vollstationäre Pflege
|
---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 0 € |
2 | 332 € | 760 € | 770 € |
3 | 572 € | 1.431 € | 1262 € |
4 | 764 € | 1.778 € | 1775 € |
5 | 946 € | 2.200 € | 2005 € |
Tabelle 3: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung
Diese Entlastungsleistungen stehen Menschen mit Epilepsie zu
Eine Pflegesituation kann für alle Beteiligten sehr anstrengend sein, insbesondere, wenn es sich um eine intensive Pflege handelt. Die Pflegekasse stellt Entlastungsleistungen zur Verfügung, damit Betroffene und Angehörige entlastet werden – so gelingt es gezielt, einer Überforderung vorzubeugen. Doch Achtung: Viele Leistungen stehen Ihnen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
- Budget für Tages- und Nachtpflege: Bei der Tages- und Nachtpflege werden Pflegebedürftige für eine überschaubare Anzahl an Stunden in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Das verschafft pflegenden Angehörigen Zeit, um sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern oder sich auszuruhen.
- Budget für die Kurzzeitpflege: Selbst wenn die häusliche Pflege fest vorgesehen ist, gelingt es nicht immer, sie in jeder Situation umzusetzen. Nach einem Krankenhausaufenthalt können Betroffene beispielsweise auf eine intensive Pflege angewiesen sein, die Angehörige zu Hause nicht leisten können. Vielleicht wird aber auch Zeit gebraucht, um die Wohnumgebung an die pflegerischen Bedürfnisse anzupassen. In diesen Situationen ist die Kurzzeitpflege eine große Hilfe. Dabei befinden sich Betroffene vorübergehend in einem Pflegeheim und erhalten dort ihre Versorgung.
- Budget für die Verhinderungspflege: Ihre Pflege wird durch pflegende Angehörige sichergestellt? Prima, aber auch in fest geregelten Pflegesituationen kann es zu nicht vorgesehenen Verhinderungen kommen, beispielsweise durch eine Krankheit der Pflegeperson. Vielleicht plant die Pflegeperson aber auch einen Urlaub. Die Verhinderungspflege stellt Ihnen immer dann ein Budget zur Seite, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Das Geld können Sie beispielsweise für einen ambulanten Pflegedienst
- Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag Die 125 Euro im Monat können Sie einsetzen, um Betreuungsangebote zu nutzen oder um eine Haushaltshilfe zu bezahlen.
Entlastungsleistungen auf einen Blick
Pflegegrad
|
Tages- und Nachtpflege
|
Kurzzeitpflege
|
Verhinderungspflege
|
Entlastungsbetrag
|
---|---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 0 € | 125 € |
2 | 689 € | 1774 € | 1612 € | 125 € |
3 | 1298 € | 1774 € | 1612 € | 125 € |
4 | 1612 € | 1774 € | 1612 € | 125 € |
5 | 1995 € | 1774 € | 1612 € | 125 € |
Tabelle 4: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung
Leistungen für Wohnraumanpassungen bei Epilepsie
Liegt ein Pflegegrad bei Ihnen vor, kann es durchaus sinnvoll sein, die Wohnumgebung mit Blick auf die Pflegebedürftigkeit anzupassen. Entweder, um die Hygiene zu optimieren oder um Ihnen ein neues Maß an Selbstständigkeit zu verleihen. Als zuverlässiger Helfer steht Ihnen die Pflegekasse zur Verfügung.
- Hausnotruf: Ein Hausnotrufsystem sorgt dafür, dass Sie mit nur einem Knopf Hilfe verständigen können. Erleiden Sie beispielsweise einen epileptischen Anfall und stürzen infolgedessen, erhalten Sie so schnelle Unterstützung. Für die Finanzierung des Hausnotrufsystems können Sie einen Betrag von 25,50 Euro aufwenden, den die Pflegekasse monatlich zur Verfügung stellt.
- Pflegehilfsmittelpauschale: Hygienemaßnahmen schaffen Wohlbefinden und nehmen Keimen den Nährboden. Unser Tipp: Beanspruchen Sie die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale und legen Sie sich davon Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Masken zu – die Pflegekasse sieht dafür monatlich 40 Euro vor.
- Wohnraumanpassung: Eine Pflegebedürftigkeit ist meist auch mit besonderen Anforderungen an die Wohnumgebung verbunden. So kann es Pflegebedürftigen beispielsweise schwerfallen, Treppen zu steigen oder die Dusche zu betreten. Mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können Sie Barrieren im Wohnumfeld abbauen. Die Pflegekasse beteiligt sich hier mit bis zu 4000 Euro, sofern ein Pflegegrad vorliegt.