Die AOK Sachsen-Anhalt zählt rund 815.000 Mitglieder und ist damit die größte regionale Krankenkasse im Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Jahr 1998 fusionierte die damalige AOK Halle mit der AOK Magdeburg – daraus entstand die jetzige AOK Sachsen-Anhalt. Die Krankenkasse hat ihren Firmensitz in Magdeburg. Sie erfüllt alle Aufgaben einer gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings können sich hier nicht alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen versichern. Lediglich Personen, die in Sachsen-Anhalt leben oder arbeiten können hier Mitglied werden. Die Krankenkasse legt einen besonderen Wert auf eine gute Erreichbarkeit. Bei der AOK Sachsen-Anhalt arbeiten deshalb über 500 Berater in 44 Kundencentern. Egal, ob vor Ort oder digital – die AOK Sachsen-Anhalt bietet Versicherten verschiedene Kommunikationswege an.[1] Hierzulande sind die Pflegekassen an die Krankenkassen angegliedert. Das bedeutet: Wer Mitglied in der AOK Sachsen-Anhalt ist, dem stehen bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch auch Leistungen der angegliederten Pflegekasse zu.[2] Der aktuelle Vorstandsvorsitzende der AOK Sachsen-Anhalt ist Ralf Dralle.[3]

Adresse und Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz

AOK Sachsen-Anhalt

Lüneburger Straße 4

39106 Magdeburg

Telefonnummer

0800 226 5456

E-Mail

service@san.aok.de

Website

https://www.deine-gesundheitswelt.de/

Service Center

Auf https://www.deine-gesundheitswelt.de/kampagne/wir-sind-hier finden Sie das nächste Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt in Ihrer Nähe.

Termine

Mit der Online-Terminvereinbarung können Sie bequem einen Termin in einem Kundencenter vereinbaren. Alternativ können Sie die Filiale direkt anrufen oder bei Fragen die Servicehotline 0800 226 5456 wählen. Mit „Meine Gesundheitswelt“ haben Versicherte außerdem Zugriff auf viele Online-Services.

Beschwerden über Kasse

Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt über eine zentrale Beschwerdestelle, die Sie kostenlos unter der Telefonnummer 0800 2246465 erreichen. Außerdem nimmt jedes Kundencenter Lob und Kritik an. Versicherte haben auch die Möglichkeit, ihr Anliegen per E-Mail (service@san.aok.de) oder schriftlich (AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg) mitzuteilen.

Pflege und Pflegeleistungen der AOK Sachsen-Anhalt

Zu Pflegenden stehen Leistungen der angegliederten Pflegekasse zu, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind. Die Auswahl der Leistungen und die Höhe der Ansprüche richten sich nach dem vorliegenden Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Höchstbeträge, die von der Pflegekasse für ambulante und stationäre Pflegeleistungen monatlich gezahlt werden.

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Damit Pflegebedürftige von den Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt profitieren, müssen sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das ist wichtig, da der Pflegegrad die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit abbildet. Steht fest, wie stark der Betroffene in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist, kann die AOK Sachsen-Anhalt die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen bewilligen.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei der AOK Sachsen-Anhalt:

  1. Antrag stellen: Loggen Sie sich in „Meine Gesundheitswelt“ ein und füllen Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse aus. Mit einem Klick können Sie die Unterlagen direkt an die Pflegekasse weiterleiten. Sie müssen weder etwas ausdrucken noch unterschreiben. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich in einer AOK-Filiale in Ihrer Nähe stellen.
  2. Pflegekasse beauftragt MDK: Wenn Ihr Antrag eingegangen ist, betraut die AOK Sachsen-Anhalt den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Pflegebegutachtung. Ein Gutachter stellt im häuslichen Umfeld dann die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit fest und empfiehlt einen Pflegegrad.4
  3. AOK Sachsen-Anhalt trifft die Entscheidung: Der medizinische Dienst der Krankenversicherung teilt der AOK Sachsen-Anhalt das Ergebnis der Pflegebegutachtung mit. Die Pflegekasse trifft dann anhand der vorliegenden Informationen die Entscheidung – diese wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Im Anschluss können Sie die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen ausschöpfen.4

Falls Pflegebedürftige mental oder physisch nicht in der Lage sind, die Pflegeleistungen selbst zu beantragen, kann das ein Bevollmächtigter oder Betreuer übernehmen. Dafür ist es notwendig, dem Antrag eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beizufügen.4

Antrag auf Pflege der AOK Sachen-Anhalt

Gut zu wissen!

Die heute geltenden Pflegegrade wurden erst im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Vorher gab es sogenannte Pflegestufen, die sich am zeitlichen Pflegeaufwand orientierten. Heute entscheidet das Ausmaß der Einschränkung über den Pflegegrad. Pflegebedürftige können einen von insgesamt fünf Pflegegraden erhalten.

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

 Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Selbst wenn die häusliche Pflege gut organisiert ist, kann unerwartet etwas dazwischenkommen. Zum Beispiel kann die Pflegeperson erkranken. Ab und an benötigen Menschen, die sich ehrenamtlich für die Pflege einsetzen, auch einen Urlaub. In dieser Zeit muss die Pflege natürlich weiterhin gewährleistet sein – genau dabei hilft die Verhinderungspflege. Pflegebedürftige können für den überschaubaren Zeitraum einen ambulanten Pflegedienst beauftragen oder teilstationäre Leistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse stellt für die Verhinderungspflege ein Budget in Höhe von maximal 1612 Euro pro Jahr bereit – damit können Pflegebedürftige insgesamt 6 Wochen jährlich überbrücken.

Besonderheiten

  • Sie müssen vor der Beanspruchung der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate lang eine Pflege im häuslichen Umfeld empfangen haben.
  • Bei Ihnen muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Sie können bis zu 806 Euro Ihres Kurzzeitpflegebudgets für die Verhinderungspflege einplanen – vorausgesetzt, Sie haben Ihren Anspruch noch nicht ausgeschöpft.[1]

Formular

Wenn Sie sich auf dem Portal der AOK Sachsen-Anhalt unter „Meine Gesundheitswelt“ anmelden, haben Sie Zugriff auf verschiedene Formulare. Darunter auch auf eines für die Verhinderungspflege. Füllen Sie das entsprechende Dokument aus und leiten es direkt an die Pflegekasse weiter. Bei Bewilligung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Alternativ können Sie im Anschluss an die Verhinderungspflege den Beleg auf Kostenerstattung online einreichen – so bekommen Sie das Geld bis zum Maximalbetrag zurückerstattet.[2]

AOK Sachsen-Anhalt Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit. Während eine Rehabilitation Menschen bei der Genesung unterstützt, ist eine Kur eine Vorsorgeleistung. Sie können bei der AOK Sachsen-Anhalt sowohl eine Reha als auch eine Kur beantragen. Welche ambulanten oder stationären Versorgungskonzepte sich für Sie eigenen, können Sie mit Ihrem Arzt besprechen.

Besonderheiten

Es liegt nahe, sich bei einem Reha- oder Kurwunsch an die Krankenkasse zu wenden. Sie ist allerdings nicht immer der richtige Ansprechpartner. In einigen Fällen übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen.

Zum Beispiel, wenn:

  • mit der Rehabilitation das Ziel verfolgt wird, Versicherte wieder fit für den Arbeitsalltag zu machen.
  • die Maßnahme notwendig ist, weil ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.

Formular

Zur Beantragung einer ambulanten oder stationären Rehabilitation benötigen Sie ein spezielles Formular (Muster 61 Teil A), das vom behandelnden Arzt ausgefüllt wird. Diese Unterlagen können Sie per Post einreichen oder direkt in „Meine Gesundheitswelt“ hochladen. Der Fachbereich prüft den Anspruch auf die Maßnahme und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.

Übrigens: Die AOK Sachsen-Anhalt kooperiert direkt mit der Rehabilitationseinrichtung, Sie müssen also keinen Betrag vorstrecken.[1] Fällt Ihr Anliegen in den Verantwortungsbereich der Deutschen Rentenversicherung, können Sie hier Ihren Bedarf geltend machen.

Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Es kann vorübergehend nötig sein, Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Zum Beispiel, wenn sich die Pflegebedürftigkeit plötzlich ergibt oder ein vorheriger Krankenhausaufenthalt das erfordert. Die Pflegekasse beteiligt sich auch hier an den Kosten – maximal 1774 Euro stehen für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege jährlich zur Verfügung.

Besonderheiten

  • die Pflegekasse stellt Ihnen nur dann das Budget für die Kurzzeitpflege zur Verfügung, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
  • Pflegekassen beteiligen sich in der Regel nur dann an den Aufwendungen, wenn eine zugelassene Einrichtung die Kurzzeitpflege übernimmt.
  • Sie können das Budget für die Kurzzeitpflege mit nicht ausgeschöpften Mitteln der Verhinderungspflege kombinieren – dadurch ergibt sich ein Betrag von bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege.
  • Bevor Sie die Kurzzeitpflege beanspruchen, schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit der jeweiligen Einrichtung. Diese rechnet dann mit der Pflegekasse ab. Achtung: Es fällt ein Eigenanteil, beispielsweise für die Unterkunft und Verpflegung, an.

Formular

Melden Sie sich in „Meine Gesundheitswelt“ auf der Seite der AOK Sachsen-Anhalt an. Hier finden Sie den Antrag für die Kurzzeitpflege. Füllen Sie das Dokument aus – die Unterlagen werden direkt an die Pflegekasse weitergeleitet.8

Antrag Kurzzeitpflege der AOK Sachen-Anhalt

Pflegegeld beantragen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sind wichtige Säulen in der häuslichen Pflege. Hier bestimmt der vorliegende Pflegegrad darüber, wie hoch die Leistungen ausfallen. Das monatliche Pflegegeld erhalten Sie, wenn sich ehrenamtliche Menschen wie Angehörige, Nachbarn oder Freunde in der häuslichen Pflege engagieren. Sie können Ihnen das Pflegegeld als Anerkennung für ihre Unterstützung weitergeben. Allerdings können Sie frei über den Betrag verfügen und ihn auch zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder für eine polnische Betreuungskraft einsetzen.

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflegeleistungen in Ihrem Zuhause erbringt, handelt es sich um Pflegesachleistungen. Schließlich unterstützen Sie hier professionelle Pflegekräfte. Die Pflegekasse fördert diese Form der Versorgung ebenfalls mit einem Budget für die Pflegesachleistungen. Hierfür gibt es ebenfalls einen festgelegten Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.

Folgende Beträge zahlt die AOK Sachsen-Anhalt monatlich:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Gut zu wissen!

Der Gesetzgeber hat im Zuge der neuen Pflegereform zwar nicht das Pflegegeld erhöht, jedoch das Budget für Pflegesachleistungen und die Kurzzeitpflege nach oben angepasst. Außerdem erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss für die Pflegeheimkosten.

Formular

Die AOK Sachsen-Anhalt setzt vor allem auf digitale Lösungen. Die nötigen Unterlagen zur Beantragung des Pflegegelds finden Sie auch hier in „Meine Gesundheitswelt“. Mit Ihrer Zustimmung werden Ihre Daten automatisch an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und bearbeitet. Erfüllen Sie die Kriterien, findet die Pflege zu Hause statt/haben Sie mindestens Pflegegrad 2, bewilligt die AOK Sachsen-Anhalt das Pflegegeld.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Sachsen-Anhalt

Hilfsmittel in der Pflege haben einen hohen Stellenwert in der häuslichen Pflege: Sie fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen, erleichtern die Pflege und optimieren die Hygiene. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es viele. Dazu zählen beispielsweise Schutzschürzen, Einweglätzchen, Mundschutzmasken, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, oder saugfähige Bettschutzeinlagen. Die AOK Sachsen-Anhalt stellt Pflegebedürftigen, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, 40 Euro monatlich für die Anschaffung dieser und weiterer Produkte zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Pflege in der häuslichen Umgebung oder in einer Wohngemeinschaft erhalten.
  • Ihre Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, die Familie oder Freunde bzw. Bekannte.
  • Sie haben der Pflegekasse einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme vorgelegt. Auf dem formlosen schriftlichen Antrag befinden sich der Name, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person. Außerdem sind Quittungen über Art und Menge der erforderlichen Pflegemittel beigelegt.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt?

Fingerlinge

Einmalhandschuhe

Mundschutz

Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Schutzschürzen

Flüssiges Händedesinfektionsmittel

Flüssige Flächendesinfektionsmittel

Lätzchen zum Einmalgebrauch

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel auswählen

Achtung! Oft wird angenommen, dass Inkontinenzprodukte wie Windelslips von der Pflegekasse übernommen werden. Doch auch wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig.

Technische Pflegemittel

Es gibt Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, sondern die Pflegesituation anhaltend unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder medizinische Gerätschaften. Viele der technischen Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse als Leihgabe zur Verfügung. Bewilligt die AOK Sachsen-Anhalt die Kostenübernahme für ein technisches Pflegehilfsmittel, entsteht für Sie lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 10 %, maximal jedoch 25 Euro.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt immer dann die Kosten für technische Hilfsmittel, wenn sie medizinisch/pflegerisch notwendig sind. Einen guten Überblick über übernahmefähige Hilfsmittel gibt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der AOK Sachsen-Anhalt

Pflegekurse und individuelle Schulungen

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet pflegenden Angehörigen kostenlose Pflegekurse an. Erhalten Sie nützliche Informationen rund um den Pflegealltag, erlernen Sie einfache Handgriffe in der Pflege und nehmen Sie Tipps für die rückenschonende Pflege mit nach Hause. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über Pflegeleistungen und spezielle Angebote für Betroffene mit Demenz. Die Pflegekurse finden entweder in Kursräumen, in der häuslichen Umgebung oder online statt. Einen Antrag müssen Sie für die kostenlose Inanspruchnahme nicht stellen – in der Regel rechnet der Kursanbieter direkt mit der AOK Sachsen-Anhalt ab.[1]

AOK-Palliativwegweiser

Die Palliativmedizin versorgt Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung in der letzten Lebensphase. Hier stehen Maßnahmen zur Beschwerdelinderung und die Erfüllung individueller Pflegewünsche im Mittelpunkt. Bei der Palliativmedizin arbeitet ein multidisziplinäres Team zusammen, um die ganzheitliche Pflege sicherzustellen. Der behandelnde Arzt kann eine Palliativpflege verordnen. Mit dem AOK-Palliativwegweiser finden Sie dann Leistungserbringer in Ihrer Nähe.[2]

Die Pflegeberatung

Pflegende Angehörige stellen sich oft Fragen zum Pflegealltag. Wie sieht eine gute Versorgung für mein Familienmitglied aus? Welche Leistungen stehen mir zu? Pflegende Angehörige können die Pflegeberatung der AOK Sachsen-Anhalt persönlich oder telefonisch in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich einfach an das Pflegetelefon unter der Telefonnummer 0800 2265455. Die Pflegeexperten besprechen mit Ihnen die vorliegende Pflegesituation und Perspektiven.[3]

Die TelehealthPlattform Comm4Care

Die AOK Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, dem aQua-Institut Göttingen, der MLU Halle/Wittenberg, der IKK gesund plus und der vitaphone GmbH Mannheim ein Projekt ins Leben gerufen, das von dem Innovationsfond gefördert wird. Comm4Care ermöglicht mithilfe einer TelehealthPlattform eine umfassende Betreuung – die Hausarztpraxis arbeitet hier mit dem Pflegepersonal eng zusammen. Die digitale Plattform optimiert die Kommunikation: Termine können besser koordiniert, Medikamentenpläne besprochen und Auffälligkeiten erkannt werden. Ihr aktueller Pflegebedarf steht hier stets im Vordergrund. Selbst Videosprechstunden sind möglich. Hier erfahren Sie mehr über Comm4Care.

Mitglied werden

Wenn Sie sich für einen Wechsel interessieren, macht es Ihnen die AOK Sachsen-Anhalt einfach. Im Internet können Sie eine sogenannte Online-Mitgliedschaftserklärung abgeben. Mit nur wenigen Angaben und Klicks können Sie so der AOK Sachsen-Anhalt mitteilen, dass Sie Mitglied werden möchten.

Mit folgenden Beiträgen können Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt rechnen:

Beitrag – Beitragssatz

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 0,8 %
  • durchschnittliche Zusatzbeitrag: 1,3 %

Der jeweilige Krankenkassenbeitrag errechnet sich in Abhängigkeit von dem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Beiträge abgeführt werden müssen, liegt bei 4.837,50 Euro. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Krankenkassenbeiträge, beide zahlen jeweils 7,3 %. Menschen, die eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen, wird eine Freigrenze gewährt – diese liegt bei 164,50 Euro. Rentner zahlen somit ausschließlich für Beiträge, die diese Freigrenze überschreiten. An Arzneimitteln, technischen Hilfsmitteln und weiteren Leistungen der Krankenkasse müssen sich Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen. Kinder und Jugendliche bilden hier in der Regel eine Ausnahme. Des Weiteren gibt es eine Belastungsgrenze. Überschreiten Versicherte diese, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Entscheidend ist hier das Haushaltseinkommen, von dem folgende Abschläge abgezogen werden:

  • 922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Erreichen Sie die Belastungsgrenze, können Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Das können Sie persönlich in einem AOK-Kundencenter tun. Dafür benötigt die Krankenkasse den ausgefüllten Auskunftsbogen, Einkommensnachweise und Quittungen für erfolgte Zuzahlungen. Die Unterlagen können Sie der AOK Sachsen-Anhalt auch postalisch oder über die Onlinegeschäftsstelle „Meine AOK“ zur Verfügung stellen.[2]

AOK Sachsen-Anhalt Onlineantrag