Die BKK VerbundPlus zählt insgesamt 150.859 Versicherte und ist für alle in Deutschland lebenden oder arbeitenden Menschen geöffnet.1 Im Jahr 2007 schlossen sich die Betriebskassen BKK Energieverbund und BKK Schwenk zusammen – daraus entstand die BKK VerbundPlus. Eine erneute Veränderung gab es im Jahr 2015, in dem die BKK VerbundPlus mit der BKK Kassana fusionierte. Die Krankenkasse punktet mit wenig Bürokratie und schnellen Entscheidungswegen. Mehr als 170 Mitarbeiter betreuen die Versicherten und ermöglichen die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht.2 Versicherte können eines der regionalen Servicecenter in Ulm, Stuttgart, Karlsruhe, Dresden, Vöhringen und Biberach aufsuchen und auf etwa 40 Vertrauenspartner zurückgreifen. Den aktuellen Vorstand der BKK VerbundPlus besetzt Dagmar Stange-Pfalz.

Adresse & Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz 

BKK VerbundPlus 

Zeppelinring 13 

88400 Biberach 

Telefonnummer 

0800 / 2 234 987 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) 

0 800 / 140 554 105 090 Gesundheitstelefon für medizinische Fragen 

E-Mail  

info@bkkvp.de 

Website 

https://www.bkk-verbundplus.de/ 

Service Center  

Die BKK VerbundPlus betreibt insgesamt sechs Geschäftsstellen. In Ulm, Stuttgart, Karlsruhe, Dresden, Biberach und Vöhringen können sich Versicherte persönlich beraten lassen. Außerdem steht Ihnen der umfangreiche Service der Onlinefiliale zur Verfügung. Nach der Registrierung, Freischaltung und Anmeldung können Versicherte hier unter anderem Krankmeldungen übermitteln, einen Unfallbogen ausfüllen oder Rechnungen einreichen.4 

Termine 

Versicherte können einen Termin in einer der sechs regionalen Geschäftsstellen vereinbaren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit Mitarbeitern der Servicehotline (0800 / 2 234 987) zu besprechen. Die Onlinefiliale steht Versicherten rund um die Uhr zur Verfügung. 

Beschwerden über Kasse 

Wenn Sie eine Beschwerde vorbringen möchten, können Sie sich an die Servicehotline unter der Telefonnummer 0800 / 2 234 987 wenden. Alternativ können Sie den Mitarbeitern Ihre Kritik über das Kontaktformular zukommen lassen. 

Pflege und Pflegeleistungen der BKK VerbundPlus 

Jede Krankenkasse beheimatet unter ihrem Dach auch eine Pflegekasse. Personen, die über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, können Leistungen der BKK VerbundPlus Pflegekasse beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit ist dann erfüllt, wenn eine gewisse Einschränkung der Selbstständigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten hinweg besteht. Die erforderliche Schwere der Beeinträchtigung erläutert der § 15 SGB XI.5 Mit dem Pflegegrad gelingt es der Pflegekasse, Leistungen bedarfsgerecht zu verteilen. Generell gilt: je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher das Leistungsangebot. Die Pflegeleistungen stehen Versicherten monatlich zur Verfügung. 

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Quelle: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/leistungen-der-pflegeversicherung-1/

Pflegegrad beantragen bei der BKK VerbundPlus 

Der Pflegegrad bestimmt darüber, welche Leistungen Versicherte im Alltag abrufen können. Wenn Sie Pflegegrad 3 oder höher haben, bekommen Sie aufgrund der bestehenden Beeinträchtigung mehr Leistungen zugesprochen als jemand, der Pflegegrad 1 oder 2 besitzt. Damit Sie überhaupt Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder andere Unterstützungsangebote erhalten, müssen Sie einen Pflegegrad bei der BKK VerbundPlus beantragen. Auch dann, wenn die Beeinträchtigung so offensichtlich ist, dass kein Zweifel an einer Pflegebedürftigkeit besteht. 

Mit folgenden einfachen Schritten beantragen Sie bei der BKK VerbundPlus einen Pflegegrad. 

  1. Als Versicherter stellen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür nutzen Sie das entsprechende Formular der BKK VerbundPlus. Haben Sie alle Daten eingetragen, unterschreiben Sie das Dokument und senden es an die auf dem Briefkopf aufgeführte Adresse.
  2. Jetzt ist die BKK VerbundPlus am Zug. Sie betraut den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit, die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu überprüfen. Dafür kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. In insgesamt sechs verschiedenen Lebensbereichen beurteilt er die verbliebene Selbstständigkeit – er schaut sich beispielsweise an, wie gut die Mobilisation noch klappt und wie die körperliche sowie geistige Verfassung ist. Im Anschluss spricht der Gutachter gegenüber der Pflegeversicherung eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus.
  3. Wenn der BKK VerbundPlus das Gutachten vorliegt, kann die zugehörige Pflegekasse die Informationen berücksichtigen und einen Pflegegrad zuteilen. Auf dem Postweg erhalten Sie den Bescheid und damit die Entscheidung über den Pflegegrad. Besitzen Sie nun offiziell einen Pflegegrad, können Sie unverzüglich Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. 

Gut zu wissen! 

Die Pflegegrade haben nicht immer die Pflegebedürftigkeit abgebildet. Bis zum Jahr 2017 gab es Pflegestufen, die denselben Zweck erfüllten. Allerdings gab es Situationen, in denen Menschen keine oder nur kaum Leistungen erhalten haben, obwohl sie einen Hilfebedarf hatten. Mit der Umwandlung der Pflegestufen in die Pflegegrade kann die Pflegesituation nun viel differenzierter dargestellt werden.

Antrag auf Pflege BKK VerbundPlus

Verhinderungspflege beantragen bei der BKK VerbundPlus 

Trotz großer Bemühungen gelingt es ehrenamtlichen Helfern wie Familienangehörigen nicht immer, die häusliche Pflege lückenlos aufrechtzuerhalten. Auch sie erkranken manchmal oder benötigen eine Auszeit. Die Verhinderungspflege stellt dann die Versorgung weiterhin sicher. Pflegebedürftige haben im Rahmen der Verhinderungspflege die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen oder für den Zeitraum teilstationäre Leistungen zu beanspruchen. Dabei entstehen natürlich Kosten, an denen sich jedoch die Pflegekasse beteiligt. Für die Verhinderungspflege stehen Ihnen für insgesamt 6 Wochen pro Jahr maximal 1612 Euro zu.  

Besonderheiten 

  • Sie erhalten nur dann das Budget für die Verhinderungspflege, wenn Sie zuvor mindestens 6 Monate lang zu Hause gepflegt wurden.
  • Außerdem müssen Sie mindestens Pflegegrad 2 mitbringen.
  • Die Verhinderungspflege kann in speziellen Einrichtungen erfolgen, vom ambulanten Pflegedienst abgedeckt oder von Familienangehörigen und Freunden übernommen werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, das Budget für die Verhinderungspflege mit nicht genutzten Geldern der Kurzzeitpflege aufzustocken. Bis zu 806 Euro können Sie dazurechnen.

Formular 

Auch für die Beanspruchung der Verhinderungspflege müssen Sie bei der BKK VerbundPlus einen Antrag ausfüllen. Tragen Sie die erforderlichen Daten ein, drucken Sie das Formular aus und senden Sie es an die aufgeführte Adresse. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen oder Fragen zu der Verhinderungspflege haben, können sie sich an die gebührenfreie Servicehotline der BKK VerbundPlus unter der Telefonnummer 0800 / 2 234 987 wenden. 

BKK VerbundPlus Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der BKK VerbundPlus 

Die BKK VerbundPlus beteiligt sich an den Kosten für Reha-Maßnahmen und Kuren. Dazu zählen ambulante und stationäre Leistungen sowie spezielle Angebote wie eine Eltern-Kind-Kur oder Aktivkuren in Europa.7 Der Unterschied zwischen einer Kur und einer Rehabilitation ist folgender: Eine Kur eignet sich zur Vorsorge, eine Rehabilitation zur Genesung. Welche Leistungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. 

Besonderheiten 

Nicht immer ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger, wenn es um eine Rehabilitation geht. Auch die Rentenversicherung kann der richtige Ansprechpartner sein. 

Zum Beispiel dann, wenn: 

  • die Rehamaßnahme dazu dient, Sie körperlich und/oder psychisch fit für das Arbeitsleben zu machen. 
  • Sie auf die Leistungen angewiesen sind, weil Sie zuvor eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall erlitten haben. 

Formular 

Wenn Sie eine Kur beanspruchen möchten, kontaktieren Sie die BKK VerbundPlus – die Mitarbeiter geben Ihnen weiterführende Informationen zu dem Kurangebot und der Beantragung. Möchten Sie an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, führt Ihr Weg Sie zunächst zu Ihrem behandelnden Arzt. Er hat das passende Formular parat, mit dem Sie die Reha beantragen. Ist die Deutsche Rentenversicherung für die Rehamaßnahme verantwortlich, können Sie hier Ihren Antrag stellen. 

Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK VerbundPlus 

Die Kurzzeitpflege ist ein wertvolles Angebot für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden versorgt werden können. Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege halten sich Betroffene für einen übersichtlichen Zeitraum in einer stationären Einrichtung auf. Zum Beispiel, weil sie plötzlich pflegebedürftig geworden sind oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die besondere Form der Pflege benötigen. Die Pflegekasse unterstützt die Kurzzeitpflege, indem sie sich an den Kosten beteiligt. Für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege jährlich steht Versicherten im Pflegefall ein Budget in Höhe von 1.774 Euro zu. 

Besonderheiten 

  • Damit Sie von der Kurzzeitpflege profitieren, müssen Sie mindestens Pflegegrad 2 aufweisen. 
  • Die Pflegekasse springt in der Regel nur dann ein, wenn Sie eine zugelassene Einrichtung für die Kurzzeitpflege wählen. 
  • Bei der Kurzzeitpflege gibt es die Möglichkeit, das Budget mit Mitteln der Verhinderungspflege zu kombinieren. Dadurch steht Ihnen bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie die Mittel für die Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft haben. 

Formular 

Damit Sie das Budget für die Kurzzeitpflege einplanen können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen. Teilen Sie der BKK VerbundPlus in dem Formular den Zeitraum für die Kurzzeitpflege und den Grund für die Leistungsbeanspruchung mit. Anschließend senden Sie den Antrag an die angegebene Adresse. Bei Fragen unterstützen Sie die Mitarbeiter der BKK VerbundPlus gerne. Besprechen Sie Ihr Anliegen in einem der regionalen Servicecenter oder per Telefon. 

Antrag Kurzzeitpflege der BKK VerbundPlus

Pflegegeld beantragen bei der BKK VerbundPlus 

Sie werden zu Hause gepflegt und besitzen Pflegegrad 2 oder mehr? Dann haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beantragen. Das Pflegegeld erhalten Sie dann, wenn Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde die häusliche Pflege sicherstellen. Sie können ihnen das Pflegegeld weitergeben oder es für andere Zwecke ausgeben. Einige Pflegebedürftige planen das Pflegegeld beispielsweise für eine polnische Pflegekraft ein. 

Eine weitere wichtige Säule für die häusliche Pflege sind die Pflegesachleistungen. Mit dem Budget werden professionelle Pflegekräfte bezahlt, die im Haushalt der Pflegebedürftigen Pflegeleistungen erbringen. Ein ambulanter Pflegedienst kann Tätigkeiten der Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wie viel Geld Sie für Pflegesachleistungen einplanen können, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. 

Folgende Beträge zahlt die BKK VerbundPlus monatlich: 

Leistungen
Pflegegeld 2
Pflegegeld 3
Pflegegeld 4
Pflegegeld 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Gut zu wissen!

Mit der Pflegereform im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber das Budget für Pflegesachleistungen und die Kurzzeitpflege angehoben. Des Weiteren erhalten Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, einen Zuschuss zu den Pflegeheim-Kosten. 

Formular 

Nur wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen, bekommen Sie von der Pflegekasse der BKK VerbundPlus Pflegegeld überwiesen. Falls noch nicht geschehen, stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Nachdem das Gutachten erfolgt ist und Sie einen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben, erhalten Sie Ihr monatliches Pflegegeld – die Höhe richtet sich auch hier nach dem Pflegegrad. 

Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK VerbundPlus 

Pflegehilfsmittel haben die Aufgabe, den Pflegealltag zu vereinfachen und Betroffenen zu mehr Selbstständigkeit zu verhelfen. Außerdem können Pflegehilfsmittel die Hygiene optimieren. Hier gibt es eine sinnvolle Unterscheidung, und zwar zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und nicht zum Verbrauch bestimmten Artikeln. 

1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel 

Die BKK VerbundPlus spricht Pflegebedürftigen monatlich 40 Euro für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu. Von diesem Geldbetrag können Sie beispielsweise Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen oder Mundschutzmasken besorgen. Das Budget ist nicht gestaffelt. Das bedeutet, egal, welchen Pflegegrad Sie haben, Sie erhalten stets 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. 

Voraussetzungen 

  • Um Ihre Pflege kümmern sich Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder ambulante Pflegedienste.
  • Die Pflege erfolgt entweder in Ihrem Zuhause oder in einer speziellen Wohngemeinschaft.
  • Die Pflegekasse der BKK VerbundPlus hat einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme von Ihnen vorliegen. Zudem können Sie mit Quittungen nachweisen, welche Art und Anzahl von Pflegemitteln Sie gekauft haben.

2. Technische Pflegemittel

Technische Pflegehilfsmittel sind nicht für den Einmalgebrauch bestimmt, sondern unterstützen den Pflegebedürftigen in Form von Gerätschaften, Hausnotrufsystemen oder Einrichtungsgegenständen dauerhaft. Ein typisches Beispiel für ein technisches Pflegehilfsmittel ist ein Pflegebett. Das Besondere ist, dass sie auf die Pflegebedürftigkeit zugeschnitten sind und häufig als Leihgabe von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden. Sie selbst müssen sich nur mit einem Eigenanteil von maximal 25 Euro pro Hilfsmittel beteiligen.  

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK VerbundPlus? 

Achtung!
Haben Sie eine Inkontinenz und sind auf Produkte wie Einlagen oder Windelslips angewiesen? Dann ist die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse Ihr richtiger Ansprechpartner.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BKK VerbundPlus?  

Es gibt eine große Anzahl an technischen Hilfsmitteln, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Möchten Sie sich einen Überblick verschaffen, können Sie das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes einsehen. All die dort aufgeführten Hilfsmittel sind grundsätzlich übernahmefähig – allerdings muss dafür eine pflegerische bzw. medizinische Notwendigkeit beim Pflegebedürftigen vorliegen. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der BKK VerbundPlus 

Pflegeberatung 

Eine Pflegeberatung hilft dabei, tiefer in das Thema Pflege einzutauchen und wertvolle Handgriffe für den Pflegealltag zu erhalten. Die Versicherten der BKK VerbundPlus haben Anspruch auf eine Pflegeberatung, die im Rahmen von Pflegekursen oder Pflegeschulungen erfolgt. Qualifizierte Pflegeberater sorgen für Aufklärung und Austausch. Neben Pflegebedürftigen können auch pflegende Angehörige das kostenlose Angebot in Anspruch nehmen. Die Schulung kann im häuslichen Umfeld stattfinden. Für die Durchführung kooperiert die BKK VerbundPlus mit einem externen Partner. Im Downloadcenter können sich Versicherte einen Beratungsgutschein herunterladen.8 

Online-Pflegekurse  

Mit Onlinekursen zu ausgewählten Themen wie häusliche Pflege, Wohnen im Alter und Demenz klärt die BKK VerbundPlus gemeinsam mit einem Kooperationspartner über wichtige Pflegeaspekte auf. Der Service ist für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte kostenlos. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist sich mit der Versichertennummer auf der Plattform des Kooperationspartners anzumelden.8 

Der Pflegefinder 

Tagespflege, Pflegeheime, Pflegedienste, Pflegestützpunkte und Unterstützung im Alltag – es gibt viele Angebote, die Betroffene im Pflegefall in Anspruch nehmen können. Leider ist es meist gar nicht so einfach, die richtigen Angebote vor Ort zu finden. Der Pflegefinder der BKK vereinfacht die Suche nach regionalen Dienstleistungen. Hier gibt es die Möglichkeit, nach ausgewählten Einrichtungen oder Angeboten zu suchen. Wenn Sie vorab noch keine Informationen haben, können Sie auch nur den Ort angeben. Neben den Kontaktdaten zeigt der Pflegefinder Ihnen Preise an.

Mitglied werden 

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus? Die Internetseite der Krankenversicherung stellt Ihnen alle Informationen rund um die Leistungen und das Serviceangebot zur Seite. Haben Sie den Entschluss gefasst, Mitglied zu werden, können Sie den bequemen Onlineantrag ausfüllen. Die BKK VerbundPlus kündigt daraufhin Ihre alte Versicherung – Sie müssen sich also danach um nichts mehr kümmern. Haben Sie noch Fragen zu dem Krankenkassenwechsel können Sie Kontakt mit dem Telefonservice (0800 / 2 234 987) aufnehmen. 

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK VerbundPlus: 

Beitrag – Beitragssatz

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 % 
  • Zusatzbeitrag: 1,1% 

Berechnung der Krankenkassenbeiträge 

Entscheidend für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags ist der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn. Es gibt eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen – diese liegt bei 4.837,50 Euro. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die Aufwendungen für die Krankenversicherung zu 50 %. Menschen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, haben automatisch eine Freigrenze. Diese liegt bei 164,50 Euro – Rentner zahlen also nur für Beträge, die oberhalb dieser Freigrenze liegen. 

Zuzahlung 

Unter bestimmten Bedingungen können sich Versicherte von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen, die für Arzneimittel, technische Hilfsmittel und weitere Leistungen anfällt. Nämlich dann, wenn sie die Belastungsgrenze überschreiten. Bei der Betrachtung wird das gesamte Familien-Bruttoeinkommen herangezogen und Abschläge berücksichtigt. 

Folgende Abschläge werden vom Haushaltseinkommen abgerechnet: 

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen 
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind 

Für die Belastungsgrenze gibt es feste Vorgaben: Sie liegt bei 2 % der Bruttoeinkünfte, bei chronisch Kranken bei 1 %.10 Erfüllen Sie die Voraussetzungen und möchten sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen, können Sie bei der BKK VerbundPlus einen Antrag stellen. 

BKK VerbundPlus Onlineantrag