Bereits im Jahr 1826 von Kaufleuten gegründet, ist die Hanseatische Krankenkasse eine der ältesten hierzulande. Die Krankenkasse entwickelte sich über die Jahrzehnte hinweg stetig weiter und führte im Jahr 2020 den Slogan „Einfach.Erstklassig.“ ein. Damit drückt die Hanseatische Krankenkasse das aus, wofür sie steht: einfache Servicewege und erstklassige Leistungen für die Versicherten. Apropos Versicherte: Die Hanseatische Krankenkasse zählt mehr als 530.000 von ihnen. Da die Krankenkasse für alle geöffnet ist, kann sich jeder, der in einem der 16 Bundesländer lebt oder arbeitet, hier versichern. Mit Sitz in Hamburg agierte die bundesweit tätige Krankenkasse im Jahr 2021 übrigens mit einem Haushaltsvolumen von 1,6 Milliarden Euro.
Der Service wird bei der Hanseatischen Krankenkasse großgeschrieben – ca. 700 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange der Versicherten. Besonders interessant ist das soziale Engagement der Kasse. Sie unterstützt Projekte in den Bereichen Umwelt, Sport, digitale Entwicklung und natürlich Gesundheit. Torsten Kafka ist derzeit der Alleinvorstand der Hanseatischen Krankenkasse.
Adresse & Kontakt
Postanschrift und Hauptsitz
HEK – Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
Telefonnummer
0800 0213213 (24 Stunden erreichbar, kostenlos)
0800 0213213 (Gesundheits-Hotline, kostenlos)
Website
Service Center
Die Hanseatische Krankenkasse steht Versicherten und Interessierten mit vier Kundenzentren persönlich zur Verfügung. Diese befinden sich in Hamburg, Kiel, Lübeck und Rostock. Außerdem gibt es einen Telefonservice unter der Rufnummer 0800 0213213. Alternativ können Sie den Live-Chat oder die Service-App nutzen.
Termine
Für ein Beratungsgespräch in einem der Kundenzentren benötigen Sie keinen Termin. Falls Sie doch einen Termin vereinbaren möchten, können Sie dies über das Kontaktformular tun. Die Hanseatische Krankenkasse kommt auch zu Ihnen nach Hause, das ist im Pflegefall besonders hilfreich. Mit dem Service-Team können Sie gemeinsam den Beratungswunsch und einen geeigneten Termin abstimmen.
Beschwerden über Kasse
Die Hanseatische Krankenkasse hat ein eigenes Beschwerdemanagement, an das sich Versicherte im Problemfall wenden können. Rufen Sie dazu einfach die Beschwerde-Hotline unter 0800 5891040 an oder richten Sie Ihre Beschwerde direkt an folgenden Kontakt:
HEK – Hanseatische Krankenkasse
Claudia Siem
Wandsbeker Zollstr. 86-90
22041 Hamburg
Fax: 040 65696-1381
E-Mail: claudia.siem@hek.de
Pflege und Pflegeleistungen der Hanseatischen Krankenkasse
Pflegekassen sind stets bei den Krankenkassen angesiedelt – sie sind der richtige Ansprechpartner bei allen Themen rund um die Pflege. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen, können Sie Leistungen der Hanseatischen Krankenkasse bzw. Pflegekasse abrufen. Die Pflegebedürftigkeit ist jedoch an eine gewisse Einschränkung der Selbstständigkeit geknüpft – diese ist im § 15 SGB XI näher aufgeführt.[1] Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit über mindestens sechs Monate hinweg bestehen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, hilft Ihr Pflegegrad der Hanseatischen Krankenkasse dabei, Ihnen die bedarfsgerechten Leistungen zuzuteilen. Folgendes können Sie im Hinterkopf behalten: Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Unterstützungsangebote der Pflegekasse aus. Die Krankenkasse legt aber nicht selbst fest, wie viel Ihnen zusteht. Stattdessen gibt es gesetzlich festgeschriebene Höchstbeträge.
Seit dem 01. Januar 2024 gelten folgende Höchstbeträge für die ambulanten und stationären Pflegeleistungen der Hanseatischen Krankenkasse.
Leistungen
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
- | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Quelle: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/leistungen-der-pflegeversicherung-1/
Pflegegrad beantragen bei der Hanseatischen Krankenkasse
Der Pflegegrad ist ein sehr wichtiges Instrument bei der Leistungsbeanspruchung. Nur durch ihn können Sie von Unterstützungsleistungen seitens der Pflegekasse profitieren. Allerdings bekommen Sie den Pflegegrad, unabhängig von Ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkung, nicht selbst zugesprochen. Sie müssen selbst aktiv werden, und den Pflegegrad bei der Hanseatischen Krankenkasse beantragen.
Das gelingt mit drei einfachen Schritten:
- Antrag stellen: Auch wenn das zunächst etwas verwirrend klingt, bei der Pflegekasse beantragen Sie nicht direkt einen Pflegegrad, sondern stellen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sobald Sie dies tun, prüft die Pflegekasse aber automatisch, ob ein Pflegegrad bei Ihnen vorliegt. Für den Antrag füllen Sie einfach ein Formular aus und senden es an die dort angegebene Adresse.
- An Pflegebegutachtung teilnehmen: Sobald die Hanseatische Krankenkasse, genauer gesagt die zugehörige Pflegekasse, Ihren Antrag erhalten hat, geht die Bearbeitung los. In einem ersten Schritt beauftragt die Pflegekasse den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser hat wiederum die Aufgabe, Ihre Einschränkung der Selbstständigkeit zu prüfen. Dafür kommt ein Gutachter in Ihr häusliches Umfeld und beurteilt Ihre Fähigkeiten in insgesamt sechs Lebensbereichen. Der Gutachter prüft beispielsweise, wie gut Sie sich mobilisieren können. Im Anschluss übermittelt er die gewonnenen Erkenntnisse an die Pflegeversicherung und gibt eine Empfehlung für einen Pflegegrad.
- Bescheid erhalten: Sobald der Pflegekasse der Hanseatischen Krankenkasse das Gutachten vorliegt, können die Mitarbeiter eine Entscheidung über den Pflegegrad fällen. Diese wird Ihnen auf dem Postweg in Form eines Bescheids mitgeteilt. Hat die Pflegekasse Ihnen einen Pflegegrad zugesprochen, können Sie nun Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Gut zu wissen!
Die heute bestehenden Pflegegrade wurden vom Gesetzgeber erst im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Auch davor gab es ein Instrument, um die Pflegebedürftigkeit abzubilden, die Pflegestufen. Allerdings hat das damalige System einige Menschen nicht ausreichend berücksichtigt, beispielsweise Personen mit psychischen Erkrankungen. Mit den Pflegegraden können Pflegesituationen nun differenzierter betrachtet werden.
Antrag auf Pflege der hanseatischen Krankenkasse
Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.
Verhinderungspflege beantragen bei der Pflegekasse der Hanseatischen Krankenkasse
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Säule in der häuslichen Pflege. Sie tritt dann auf den Plan, wenn ehrenamtliche Helfer, die sich sonst um die Pflege kümmern, verhindert sind. Das kann zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub passieren. Mit der Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ihre Versorgung dann weiterhin gewährleisten. Dafür können Sie unter anderem einen ambulanten Pflegedienst oder teilstationäre Leistungen in Anspruch nehmen. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einem gewissen Betrag. Menschen mit einem Pflegegrad können die Verhinderungspflege mit einem Pflegekassen-Budget von maximal 1612 Euro pro Jahr abdecken. Allerdings nur über längstens 6 Wochen hinweg.
Besonderheiten
- Bevor Sie das Budget in Anspruch nehmen können, müssen Sie mindestens 6 Monate zuvor häusliche Pflege erhalten.[1]
- Die Pflegekasse muss Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugeteilt haben.6
- Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Umfeld durch andere Pflegepersonen wie Freunde oder Nachbarn oder in speziellen Einrichtungen erfolgen.6
- Um das Budget für die Verhinderungspflege aufzustocken, können Sie ungenutzte Gelder der Kurzzeitpflege einsetzen. Damit erhalten Sie einen zusätzlichen finanziellen Spielraum von bis zu 806 Euro.6
Formular
Damit Sie die Verhinderungspflege für sich einplanen können, müssen Sie die Leistung zunächst beantragen. Das machen Sie mit einem speziellen Formular, das Sie nach dem Ausfüllen direkt an das Pflegezentrum der Hanseatischen Krankenkasse senden. Haben Sie Fragen zu der Pflegekassen-Leistung oder benötigen Hilfe beim Ausfüllen? Gerne helfen Ihnen die Pflegeberater der Hanseatischen Krankenkasse – wählen Sie dafür einfach die Telefonnummer 040 65696-8799.
Reha und Kur beantragen bei der Hanseatischen Krankenkasse
Um aktiv Vorsorge zu betreiben, unterstützt die Hanseatische Krankenkasse die Inanspruchnahme einer Kur. Hat sich bei Ihnen bereits ein Gesundheitsproblem ergeben, kann eine Rehabilitation bei der Genesung helfen – auch daran beteiligt sich der Krankenversicherer. Anschlussrehabilitationen, ambulante Rehabilitationen, Vorsorgeleistungen in Kurorten, Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Kompaktkuren – liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernimmt die Hanseatische Krankenkasse für all diese Maßnahmen die Kosten.
Besonderheiten
Wussten Sie schon, dass nicht nur die Krankenkasse als Kostenträger bei Rehabilitationen infrage kommt? Auch die Rentenversicherung kann unter gewissen Umständen einspringen.
Nämlich dann, wenn:
- die Rehabilitation das Ziel hat, die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, um in das Arbeitsleben zurückzukehren.
- die Leistungen notwendig sind, weil eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall das erfordert.
Formular
Sie möchten mehr zum Thema Kuren oder Rehabilitationen erfahren und Ihren Leistungsanspruch prüfen lassen? Dann wenden Sie sich an die Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe.
HEK – Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg
Telefon: 040 65696 – 2114
Fax: 040 65696 – 1327
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der Hanseatischen Krankenkasse
Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Unterstützungsleistung, die dann zum Einsatz kommt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld aktuell nicht stattfinden kann. Gründe gibt es dafür viele: eine plötzliche Pflegebedürftigkeit, ein vorheriger Krankenhausaufenthalt oder wichtige Umbaumaßnahmen in der Pflegeumgebung. Nehmen Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Anspruch, halten Sie sich vorübergehend in einer stationären Einrichtung auf. Die Pflegekasse beteiligt sich an den entstehenden Kosten für die Kurzzeitpflege mit einem Budget in Höhe von 1.774 Euro jährlich (für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege).
Besonderheiten
- Sie können dann Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Die Kostenbeteiligung seitens der Pflegekasse klappt meist nur dann, wenn eine zugelassene Einrichtung gewählt wird.
- Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Kombination: Stocken Sie einfach die Kurzzeitpflege mit ungenutzten Mitteln der Verhinderungspflege auf. Durch dieses Vorgehen können Sie bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Formular
Bevor Sie die Kurzzeitpflege antreten, müssen Sie auch hier zunächst einen Antrag stellen. Im Formular für die Kurzzeitpflege geben Sie ein paar persönliche Informationen und den Grund für die Leistungsbeanspruchung an. Nachdem Sie das Formular unterschrieben haben, senden Sie es einfach an die dort aufgeführte Adresse und warten auf Antwort. Bei Fragen können Sie sich an die Pflegeberater der Hanseatischen Krankenkasse unter der Telefonnummer 040 65696-8799 wenden.
Pflegegeld beantragen bei der Hanseatischen Krankenkasse
Sie erhalten eine häusliche Pflege und haben von der Pflegekasse mindestens Pflegegrad 2 zugeteilt bekommen? Dann haben Sie einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld kommt dann infrage, wenn Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn die häusliche Pflege umsetzen. Sie können frei über das Pflegegeld, das Ihnen die Pflegekasse monatlich überweist, verfügen. Davon können Sie beispielsweise eine polnische Pflegekraft bezahlen oder das Geld als Anerkennung an die ehrenamtlichen Helfer weitergeben.
Alternativ können Sie auch Pflegesachleistungen erhalten. Das Budget ist für professionelle Pflegekräfte vorgesehen, die in Ihrem Wohnumfeld pflegerische Maßnahmen erbringen. Besonders praktisch: Der ambulante Pflegedienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wie viel Ihnen für die professionelle Pflege monatlich zur Verfügung steht, darüber bestimmt übrigens Ihr Pflegegrad.
Folgende Beträge zahlt die Pflegekasse der Hanseatischen Krankenkasse monatlich:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Gut zu wissen!
Sie müssen sich nicht zwangsweise zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Wie wäre es mit einer Kombination aus beidem? Das nennt die Pflegeversicherung Kombinationspflege. Um die Kombinationspflege zu beanspruchen, richten Sie Ihren Wunsch einfach direkt an die Pflegekasse.
Formular
Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie deshalb unbedingt einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Nach erfolgtem Gutachten und der Zuteilung des Pflegegrads, erhalten Sie auch die entsprechenden Leistungen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der Hanseatischen Krankenkasse
Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog sind besonders hilfreich im Pflegealltag – sie verhelfen Pflegebedürftigen zu mehr Selbstständigkeit oder verbessern die Hygiene. Doch es gibt nicht nur eine Form von Pflegehilfsmitteln, sondern gleich zwei: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die nicht zum Verbrauch geeigneten Pflegehilfsmittel.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
Die Pflegekasse unter dem Dach der Hanseatischen Krankenkasse stellt Menschen mit einem Pflegegrad monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung – besser bekannt unter dem Namen Pflegehilfsmittelpauschale. Den Betrag nutzen Pflegebedürftige, um Produkte zum Verbrauch wie saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutzmasken, Händedesinfektion oder Flächendesinfektionsmittel anzuschaffen. Unabhängig von der Höhe des Pflegegrads ist das Budget immer auf monatlich 40 Euro festgesetzt.
Voraussetzungen
- Um die Pflegehilfsmittelpauschale zu erhalten, muss die Pflege im häuslichen Umfeld, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder in einer speziellen Wohngemeinschaft stattfinden.
- Die Pflegekasse der Hanseatischen Krankenkasse muss einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme vorliegen haben. Mit Quittungen können Sie nachweisen, welche Art von Pflegehilfsmitteln und wie viele Sie davon gekauft haben.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse der Hanseatischen Krankenkasse?
Schutzschürzen
Mundschutzmasken (auch FFP2 Masken)
Desinfektionsmittel für die Hände
Desinfektionsmittel für Oberflächen
Fingerlinge
Einweg-Lätzchen
Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Achtung! Wenn Sie Einlagen oder Windelslips nutzen, weil bei Ihnen eine Inkontinenz vorliegt, wenden Sie sich für die Kostenübernahme an die Krankenkasse – sie ist in dem Fall für Sie zuständig.
Technische Pflegemittel
Im Gegensatz zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch begleiten technische Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige über eine längere Zeit. Es gibt sie in Form von Hausnotrufsystemen, Einrichtungsgegenständen oder Gerätschaften. Ein klassisches technisches Pflegehilfsmittel ist ein Pflegebett. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betten sind sie auf die Pflegesituation zugeschnitten. Wichtig: Pflegekassen stellen technische Pflegehilfsmittel häufig als Leihgabe zur Verfügung – Sie müssen in dem Fall nur einen Eigenanteil von maximal 25 Euro pro Hilfsmittel zahlen.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der Hanseatischen Krankenkasse?
Beinahe keine Pflegesituation gleicht der anderen, deshalb gibt es eine Vielzahl an technischen Hilfsmitteln. Wenn Sie sich einen ersten Überblick verschaffen möchten, können Sie dies mit dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes tun. Hier sind übernahmefähige Pflegehilfsmittel aufgeführt. Damit sich die Pflegekasse aber tatsächlich an den Kosten beteiligt, muss eine pflegerische bzw. medizinische Notwendigkeit bei Ihnen vorliegen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragenBesondere Pflegeleistungen der Pflegekasse
Pflegeberatung
Der Hanseatischen Krankenkasse ist es ein großes Anliegen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen passende Informationen bereitzustellen. Am besten klappt das meist mit einer persönlichen Beratung. Die Pflege-Berater sind zwischen montags und donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 65696-8799 erreichbar.
Online-Pflegekurse
Die Hanseatische Krankenkasse nimmt auf die knappen Zeitressourcen pflegender Angehöriger Rücksicht und bietet ein spezielles Online-Angebot an. Mit dem HEK- Pflegecoach erhalten Sie Informationen zu Aufgaben in der Pflege, einen Einblick in die Pflegekassen-Leistungen und Strategien zur Entlastung im Alltag.
Folgende Pflegekurse können online abgerufen werden:
- Grundlagen der häuslichen Pflege
- Alzheimer und Demenz
- Wohnen und Pflege im Alter
- Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall
- Selbstfürsorge durch Achtsamkeit
- Expertenrat
Für den kostenlosen Abruf der Inhalte müssen sich Interessierte zunächst auf der entsprechenden Webseite registrieren.
Der Pflegelotse
Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote, Hilfen im Haushalt, Pflegeberatung und Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug – die Verwirrung ist oft groß, wenn es um die zahlreichen Angebote für Pflegebedürftige geht. Mit dem HEK- Pflegelotsen bekommen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mehr Durchblick. Betroffene können hier gezielt nach Dienstleistungen in ihrem Wohnumfeld suchen, sich die Preise und Bewertungen der jeweiligen Anbieter ansehen und weiterführende Informationen erhalten. Besonders praktisch: Die Entfernung zum häuslichen Umfeld wird direkt angegeben.
HEK Pflege-App
Die HEK Pflege-App bündelt alle Informationen zum Thema Pflege in nur einer Anwendung. Auf dem Smartphone oder Tablet installiert, können Nutzer beispielsweise das Pflege-ABC einsehen, das alle pflegerelevanten Begriffe erklärt. Außerdem erhalten Sie einen wichtigen Überblick über Leistungen und das Serviceangebot der Hanseatischen Krankenkasse.
Mitglied werden
Sie möchten Mitglied bei der Hanseatischen Krankenkasse werden? Das klappt ganz einfach mit dem Onlineantrag. Füllen Sie das Formular aus und übermitteln Sie es elektronisch. Um alles Weitere kümmert sich die Hanseatische Krankenkasse. Haben Sie noch Fragen zu dem Krankenkassenwechsel oder dem Serviceangebot? Dann wenden Sie sich am besten telefonisch (0800 0213213) an die Servicemitarbeiter.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der Hanseatischen Krankenkasse:
Beitrag – Beitragssatz
- Allgemein: 15,9 %
- Ermäßigt: 14,6 %
- Zusatzbeitrag: 1,3%
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist stets der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn entscheidend. Es gibt allerdings eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze – nur bis zu dieser Grenze müssen Versicherte die Beiträge zahlen. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.837,50 Euro. Für die Beiträge zur Krankenversicherung sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zuständig. Personen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, steht eine Freigrenze zu. Sie zahlen nur für Beiträge, die oberhalb der Freigrenze von 164,50 Euro liegen.
Zuzahlung
Bei der Inanspruchnahme von Leistungen wie Arzneimitteln oder technischen Hilfsmitteln fällt eine Zuzahlung an. Manche Menschen verfügen allerdings nicht über die finanziellen Möglichkeiten, um diese Zuzahlungen zu bewältigen. Deshalb gibt es eine Belastungsgrenze, bei der das gesamte Familien-Bruttoeinkommen und Abschläge berücksichtigt werden.
Folgende Abschläge zieht die Krankenkasse bei der Beurteilung vom Haushaltseinkommen ab:
- 922 Euro für den ersten Angehörigen
- 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der Bruttoeinkünfte, für chronisch Kranke gibt es eine Ausnahme: Hier gelten lediglich 1 %.[2] Mit einem Formular können Sie sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen.