Die Krankenhausbehandlung ist abgeschlossen, die Operation Ihres Familienmitglieds ist beispielsweise erfolgt oder die akute Krankheitsphase überstanden. Doch wie geht es nun weiter? Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fühlen sich im ersten Moment planlos. Das Entlassmanagement stellt jedoch eine lückenlose Nachsorge sicher, sofern diese nötig ist. Menschen mit einem Pflegegrad erhalten so den Zugang zu wertvollen Unterstützungsangeboten wie der häuslichen Krankenpflege, zu digitalen Gesundheitsanwendungen oder Hilfsmitteln.

Wir erklären Ihnen, auf welchen Rechtsgrundlagen das Entlassmanagement beruht, was Sie von dem Prozess erwarten können und was es dabei zu beachten gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Entlassmanagement umfasst Maßnahmen, um die Überleitung von der stationären in die ambulante Versorgung zu vereinfachen.
  • Ziele des Entlassmanagements sind, eine lückenlose Versorgung sicherzustellen, Patienten zu entlasten und die Kommunikation zwischen den Versorgern zu optimieren.
  • Das Entlassmanagement setzt bereits zum Zeitpunkt der Patientenaufnahme an.
  • Bei dem Entlassmanagement erhalten Pflegebedürftige und Angehörige Unterstützung vom Sozialdienst des Krankenhauses.

Was ist ein Entlassmanagement?

Auf der Webseite von Kliniken lesen Sie oft etwas zum Thema Entlassmanagement. Kein Wunder, seit dem 1. Oktober 2017 müssen alle Krankenhäuser innerhalb Deutschlands ein standardisiertes Entlassmanagement bereitstellen und darüber auf ihrer Webseite informieren.[1] Das Entlassmanagement beschreibt einen geplanten Prozess, der zum Ziel hat, Patienten aus der Krankenhausbehandlung heraus in die Versorgung außerhalb der Klinik überzuleiten. Hierbei ist es wichtig, Versicherten einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, der auch pflegende Angehörige entlastet.[2] Die Ausstellung von Verordnungen, die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit oder die Vermittlung an den weiterbehandelnden Vertragsarzt – das alles zählt zum Entlassmanagement.[3]

Das Entlassmanagement ist im Gesetz verankert

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) hat eine umfangreiche Reformierung des Entlassmanagements ermöglicht. Krankenhäuser haben nun beispielsweise mehr Möglichkeiten, Patienten eine Verordnung für bestimmte Leistungen auszustellen oder Nachbehandlungen zu veranlassen.[4] Entscheidend ist der § 39 SGB V – hier können Sie den Anspruch gesetzlich Versicherter auf das Entlassmanagement nachlesen.[5] Hieraus ergibt sich, dass gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf ein Entlassmanagement haben. Krankenhäuser haben die Pflicht, Patienten entweder auf schriftlichem oder elektronischem Wege über die Ziele und Aufgaben im Entlassmanagement zu informieren. Ihr Angehöriger muss der Datenübermittlung, beispielsweise an der Nachsorge beteiligter Praxen, schriftlich zustimmen. Die Teilnahme am Entlassmanagement ist für Ihr Familienmitglied aber stets freiwillig.2 Übrigens müssen auch Rehabilitationeinrichtungen das Entlassmanagement anbieten.3

Expertentipp Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort:

Falls Sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung besitzen, die Sie zu Entscheidungen bezüglich Gesundheitsfragen befähigt, setzen Sie die Mitarbeiter des Krankenhauses darüber in Kenntnis. Sie werden dann auch bei dem Entlassmanagement eng eingebunden.[1]

Warum ist ein Entlassmanagement so wichtig?

Gerade bei Pflegebedürftigen bedeutet eine Entlassung aus dem Krankenhaus nicht das Ende der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Sie sind auch nach ihrem (teil-) stationären Aufenthalt weiterhin auf eine angepasste Behandlung angewiesen. Das Entlassmanagement sorgt dafür, dass keine Lücke zwischen dem Krankenhausaufenthalt und der späteren Versorgung entsteht – ein nahtloser Übergang kann die im Rahmen der Krankenhausbehandlung erreichten Erfolge festigen und weiter ausbauen. Tatsächlich ist der Übergang von der stationären in eine daran anschließende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung eine kritische Phase. Wird die Versorgungskette durch fehlende oder unkoordinierte anschließende Behandlungen unterbrochen, kann das große Auswirkungen auf Ihren Angehörigen haben.4 Womöglich fällt Ihr Familienmitglied in frühere Genesungsphasen zurück oder verpasst den optimalen Zeitpunkt für den Einsatz spezieller Behandlungsverfahren. Auch Sie als pflegender Angehöriger profitieren maßgeblich von dem Entlassmanagement – dadurch, dass das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung wichtige Versorgungsstränge koordiniert und Verordnungen ausstellt, müssen Sie sich um weniger kümmern. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, die Zeit zu nutzen, um das Pflegeumfeld für Ihren Angehörigen, beispielsweise unter Hinzunahme wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, anzupassen.

Entlassmanagement – Ziele im Überblick

Das Entlassmanagement ist fest in Krankenhäusern implementiert und verfolgt mehrere Ziele.

Dazu zählen:

  • Versicherten eine nach dem Bedarf ausgerichtete, kontinuierliche, ambulante Weiterbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt ermöglichen.3
  • Patienten/Pflegebedürftigen und Angehörigen Aufgaben rund um die Weiterversorgung abnehmen und sie so entlasten.
  • Vermeidung von Versorgungslücken, die durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen entstehen können.4
  • Optimierung der Kommunikation zwischen den beteiligten Versorgern.5
  • Vermeidung des sogenannten „Drehtüreffektes“, bei dem Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus durch einen medizinischen Rückschritt zurückkehren.5

Der Entlassplan – Herzstück im Entlassmanagement

Mediziner entscheiden kurz vor der Entlassung nicht aus dem Bauch heraus, welche weiterführenden Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel Patienten nach dem Verlassen des Krankenhausgebäudes benötigen. Stattdessen gibt es einen Entlassplan, der alle sinnvollen Maßnahmen strukturiert zusammenfasst. Ist Ihr Familienmitglied, beispielsweise aufgrund einer neurologischen Erkrankung wie Multiple Sklerose, auf eine Gehhilfe angewiesen, kann die Maßnahme im Entlassplan stehen und die Verordnung im Krankenhaus erfolgen. Der Entlassplan ist die Basis, also das Herzstück, des Entlassmanagements. Das Krankenhaus legt darin alle Leistungen – medizinischer oder pflegerischer Natur – fest, die direkt nach der Entlassung wichtig sind. Mit dem Entlassbrief erhalten Mediziner, die sich um die Anschlussbehandlung kümmern, dann die notwendigen Informationen.2

Schritt für Schritt zur Entlassung: wie funktioniert das Entlassmanagement?

Das Entlassmanagement kann auf den ersten Blick für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige komplex erscheinen. Tatsächlich läuft im Hintergrund viel Koordinationsarbeit seitens der Klinik ab. Allerdings erfolgt das in einem sehr strukturierten Rahmen, was sich auch durch die verschiedenen Schritte äußert, die Ihr Angehöriger bei der Entlassung durchläuft.

  1. Einwilligung: In einem ersten Schritt willigt Ihr Familienmitglied in das Entlassmanagement und die Weitergabe der erforderlichen Daten ein. Auch Sie als stellvertretende Person können das mit den erforderlichen Befugnissen tun. Achtung: Die Maßnahmen für das Entlassmanagement trifft das Krankenhaus nur mit der entsprechenden Einwilligung.
  2. Assessment: In diesem Schritt geht es darum, den Bedarf Ihres Angehörigen zu ermitteln. Das Personal prüft beispielsweise, welche Verordnungen oder Leistungen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt nötig sind.
  3. Entlassplan: Wie Sie bereits wissen, fasst der Entlassplan den voraussichtlichen Versorgungsbedarf und erforderliche Maßnahmen zusammen. Außerdem gibt er Auskunft über die Leistungserbringer, die an der Anschlussversorgung mitwirken.
  4. Entlassung: Wenn Ihr Angehöriger aus dem Krankenhaus entlassen wird, bekommt er einen (vorläufigen) Entlassbrief. Um bei Fragen oder Anliegen den richtigen Ansprechpartner zu finden, erhält Ihr Familienmitglied entsprechende Rufnummern. Zur Entlassung gehört auch, dass die Klinik alle notwendigen Dokumente an die Leistungserbringer, die mit der Weiterversorgung betraut sind, übermittelt.

Pflegeschwerpunkte beim Entlassmanagement

Ein wichtiger Teil des Entlassmanagements ist die sogenannte Pflegeüberleitung. Sie hilft dabei, dass Ihr Familienmitglied einen reibungslosen Übergang vom stationären in den nachstationären Bereich durchläuft. Die Pflege kümmert sich dabei vorrangig um Beratungs- und Managementaufgaben.[1] Folgende Tabelle macht deutlich, welche Pflegeschwerpunkte es gibt.

Pflegeschwerpunkte
Erklärung
Wundversorgung Die sogenannte poststationäre Wundbehandlung kommt dann zum Einsatz, wenn Ihr Angehöriger nach dem Aufenthalt im Krankenhaus auf eine weitere Wundversorgung angewiesen ist. Das kann beispielsweise bei chronischen Wunden der Fall sein. Ein zertifizierter Wundmanager besucht Ihr Familienmitglied bereits im Krankenhaus – dabei stellt er sich persönlich vor und plant mit Ihrem Angehörigen die Weiterversorgung im häuslichen Umfeld.
Enterale Ernährung Bei der enteralen Ernährung erhält der Pflegebedürftige eine künstliche Ernährung mittels Sondennahrung. Ist die enterale Ernährung fortlaufend geplant, gilt es beispielsweise Informationen zum Ernährungszustand und zu den Krankheiten der Verdauungsorgane zu vermitteln. Ein Ernährungsberater klärt auf, berät und erstellt gemeinsam mit Ihrem Angehörigen und Ihnen einen individuellen Ernährungsplan. Der Ernährungsplan muss dann anschließend in der Nachsorge umgesetzt werden – damit das klappt, erhalten Patienten und Familienmitglieder eine fachgerechte Einweisung.
Inkontinenzversorgung Dieser Punkt ist für viele Menschen mit einem Pflegegrad entscheidend. Verlieren Pflegebedürftige unwillkürlich Urin oder Stuhl, dokumentiert die Pflegefachkraft im Erhebungsbogen einige Informationen. Dazu zählen der Grad und die Art der Inkontinenz, ob harnableitende Systeme genutzt werden und welche Empfehlungen es zur Inkontinenzversorgung gibt. Anschließend erfolgt eine Weiterleitung an einen externen Partner, der Ihr Familienmitglied kontaktiert. Ziel ist es, eine Beratung und ambulante Versorgung sicherzustellen.
Tracheostoma und Stomaversorgung Auch bei künstlich geschaffenen Körperöffnungen wie einem Tracheostoma gibt es einen Überleitungsbogen. Hier wird beispielsweise dokumentiert, welche Größe die Trachealkanüle hat und wann der letzte Wechsel erfolgte. Auch hier übernimmt ein externer Partner unter anderem die Schulung der Angehörigen. Wird ein Colostoma oder Ileostoma neu angelegt, erhält Ihr Familienmitglied bereits im Krankenhaus eine Schulung.
Basale Stimulation Wahrnehmungsgestörte Patienten erhalten hierbei ein Angebot von Wahrnehmungserfahrungen, mit denen sie sich weiterentwickeln können. Wichtig ist hierbei, auf jegliche Bewegungen zu reagieren, um ein gegenseitiges Miteinander zu unterstützen.

Tabelle 1: Pflegeschwerpunkte beim Entlassmanagement. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Entlassungsmanagement – Zielsetzung & Schwerpunkte (ppm-online.org), Entlassmanagement | Pflege- und Funktionsdienst | Immanuel Klinikum Bernau

Wer kümmert sich um das Entlassmanagement im Krankenhaus?

Krankenhäuser setzen häufig auf die Zusammenarbeit in einem multidisziplinären Team. Das bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichstem Expertenwissen zusammentreffen, um die Versorgung eines Patienten sicherzustellen.

Zum Entlassmanagement können Sie sich an folgende Personengruppen wenden:

  • Mediziner
  • Pflegekräfte
  • Sozialdienst der Klinik
  • Patientenfürsprecher, falls Probleme beim Ablauf auftreten

In Krankenhäusern ist normalerweise der Sozialdienst mit dem Entlassmanagement betraut. Da eine Entlassung und alle erforderlichen Maßnahmen sehr kurzfristig erfolgen können, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt zum Sozialdienst aufzunehmen. Mit den entsprechenden Mitarbeitern können Sie die Versorgungssituation im häuslichen Umfeld besprechen – der Sozialdienst erhält dadurch einen Eindruck davon, welche Unterstützung Sie nach dem Krankenhausaufenthalt benötigen.2

Bei Pflegebedarf: enger Austausch zwischen Krankenhaus und Pflegekasse

Gerade, wenn absehbar ist, dass Ihr Angehöriger auch nach dem Krankenhausaufenthalt permanente Zuwendung benötigt, ist eine gute Kommunikation entscheidend. Das Krankenhaus leitet frühzeitig Maßnahmen ein und nimmt mit der Krankenkasse und/oder Pflegekasse Kontakt auf. So gibt es für Ihr Familienmitglied die Möglichkeit, alle erforderlichen Anträge aus dem Krankenbett heraus anzustoßen und eine Bewilligung zu erhalten. Der Sozialdienst kann dem Pflegebedürftigen unter anderem dabei helfen, einen Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit oder Höherstufung zu stellen. Außerdem stellt ein fortwährender Kontakt zum ambulanten Pflegedienst oder dem Pflegeheim sicher, dass Pflegefachpersonen über die bevorstehende Entlassung Bescheid wissen.2

Gut zu wissen!

Womöglich ist bei Ihrem Angehörigen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig – der Mediziner wird Sie darüber rechtzeitig in Kenntnis setzen.

Welche Leistungen darf das Krankenhaus verordnen?

Damit Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied nicht direkt vom Krankenhaus in die Arztpraxis müssen, hat das Krankenhaus die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum Leistungen zu verordnen.

Dazu zählen:

  • Verbandsmaterialien
  • Heilmittel wie Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie
  • Hilfsmittel wie Gehhilfen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Soziotherapie
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Krankenbeförderung (vom Krankenhaus nach Hause)
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
  • Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Bitte beachten Sie, dass das Krankenhaus maximal für sieben Tage in Anschluss an den Krankenhausaufenthalt, Leistungen verordnen kann. Benötigt Ihr Familienmitglied diese über einen längeren Zeitraum, ist der Hausarzt oder Facharzt der richtige Ansprechpartner.

Expertenstandard Entlassungsmanagement

Erinnern Sie sich an die vier Schritte, die Ihr Angehöriger bei dem Entlassmanagement durchläuft? Diese sind Teil des Expertenstandards Entlassmanagement in der Pflege. Das Deutsche Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt verschiedene Expertenstandards, die einen Grundstein für pflegerisches Handeln legen. Ziel ist es stets, die Pflegequalität auf Basis der Empfehlungen zu fördern. Außerdem lassen sich durch die Expertenstandards Prozesse bei den Leistungserbringern optimieren, was nicht zuletzt auch dem Entlassmanagement zugutekommt. Was viele nicht wissen: Die Entlassung, die Maßnahmen zur Nachsorge umfasst, wird bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme Ihres Angehörigen geplant.[1]

Entlassmanagement: 5 Tipps für pflegende Angehörige

Mit der Einwilligung in Prozesse zum Entlassmanagement erhält Ihr Angehöriger eine tatkräftige Unterstützung, die auch eine Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt sicherstellt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nicht mitwirken können. Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps rund um das Entlassmanagement zusammengetragen.

  1. Bleiben Sie in Kontakt: Das Entlassmanagement sieht einen kontinuierlichen Informationsfluss vor, der auch Pflegebedürftige und pflegende Angehörige einschließt. Trotzdem schadet es nicht, sich frühzeitig an den Sozialdienst zu wenden. Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Ihr Angehöriger im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt hat und ob es bereits jetzt sinnvoll ist, Anträge an die Pflegekasse zu stellen.
  2. Seien Sie beruhigt: Die Entlassung aus dem Krankenhaus löst bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen nicht selten Unsicherheiten aus: Was kommt nach der Klinik auf mich zu? Das Entlassmanagement nimmt Ihnen viele Sorgen, indem es die an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer informiert und Maßnahmen einleitet.
  3. Informieren Sie sich: Ist Ihr Angehöriger nun pflegebedürftig oder besitzt zukünftig einen höheren Pflegegrad, ist es sinnvoll, sich mit Unterstützungsleistungen der Pflegekasse auseinanderzusetzen. Eine Kurzzeitpflege ermöglicht beispielsweise einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung, die Verhinderungspflege kann Ihnen helfen, notwendige Auszeiten zu erhalten.
  4. Nehmen Sie Medikamente in Empfang: Benötigt Ihr Familienmitglied Medikamente, kann die Klinik eine Verordnung ausstellen – hier ist maximal die kleinste Packungsgröße möglich. Mit der Verordnung können Sie die Medikamente in einer Apotheke besorgen. Eine direkte Mitgabe ist nur dann vorgesehen, wenn die Entlassung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. 2
  5. Stellen Sie letzte Fragen: Vor der Entlassung können Sie die Gelegenheit nutzen, um mit einem Mediziner oder einer Pflegekraft letzte Fragen zu klären. Sie können sich beispielsweise informieren, was in den ersten Tagen nach der Entlassung besonders wichtig und ob eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sinnvoll ist.

FAQ- Häufige Fragen zum Entlassmanagement