Kostenfreie Hygieneprodukte für die Pflege zu Hause!
Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
Kinder sind von Natur aus zunächst pflegebedürftig. Sie müssen ihre Fähigkeiten und ihre Selbstständigkeit erst entwickeln. Es gibt aber auch Kinder, die dauerhaft auf eine Pflege angewiesen sind. Im Jahr 2017 waren laut Statistik der gesetzlichen Pflegeversicherung 3,1 Millionen Menschen pflegebedürftig. Auf Kinder und Jugendliche entfielen 4,8 %. Rund 99 % von ihnen wurden Zuhause betreut.
Der Gesetzgeber hat einige Regelungen geschaffen, um Angehörige bei der Pflege von Kindern zu unterstützen. Wir klären in diesem Artikel, welche Besonderheiten es bei der Kinderpflege gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder können durch Behinderungen, Unfälle oder Krankheiten pflegebedürftig werden
- Die Krankenkassen bzw. Pflegekassen sind dann Ansprechpartner
- Eltern haben die Möglichkeit, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Tages- oder Nachtpflege sowie die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen
- Heilerziehungspfleger kümmern sich nach einer mehrjährigen Ausbildung um pflegebedürftige Kinder
Pflegegrad bei Kindern – Familien profitieren von Gutachten
Wenn Sie ein pflegebedürftiges Kind zu Hause haben, können Sie Pflegegeld für Kinder beanspruchen. Bevor Sie einen Pflegegradrechner für Kinder oder eine Pflegegradrechner-App bedienen, ist es sinnvoll, sich zunächst mit der Pflegebedürftigkeit (Kinder) zu beschäftigen.
Hier gibt es nämlich einige Besonderheiten. Grundsätzlich läuft es so wie bei Erwachsenen ab. Zunächst wird ein Pflegegrad festgestellt. Dafür ist ein Gutachten notwendig. Sobald das Gutachten und weitere Informationen vorliegen, kann die Pflegekasse die Gelder bewilligen. Eine gute Informationsgrundlage ist wichtig, um den genauen Bedarf zu ermitteln. So erhalten Sie als Eltern die Förderungen, die Sie benötigen, um Ihr Kind gut zu versorgen.
Pflegestufe (Pflegegrad) für Kinder berechnen
Seit Januar 2017 (Pflegereform 2017) wird Versicherten der sozialen Pflegeversicherung bei Bedarf ein Pflegegrad zugeordnet. Maßgeblich ist hier die Schwere der Beeinträchtigung. Diese wird mit Blick auf die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten ermittelt.
Auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig sein, entweder von Geburt an oder durch einen Unfall oder eine Krankheit. Natürlich haben die Betroffenen bzw. die Eltern dann einen Anspruch auf Leistungen.
Bevor finanzielle Unterstützungen und andere Hilfen bereitgestellt werden können, muss der Pflegebedarf festgestellt werden. Da es sich um Kinder handelt, die altersentsprechend eine Pflegebedürftigkeit aufweisen können, muss hier genauer hingeschaut werden.
Hierzu werden die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit zugrunde gelegt, die Gleichaltrige aufweisen. Fallen hier Beeinträchtigungen auf, kommt eine Pflegestufe infrage.
Folgende sechs Module liefern Informationen, die für eine Beurteilung wichtig sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychologische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Für jedes Modul werden Punkte vergeben. Diese werden addiert und in gewichtete Punkte umgerechnet. Daraus ergibt sich am Ende eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Ihr Kind kann in einen von insgesamt fünf Pflegegraden eingeteilt werden. Eine Sonderregelung gibt es für Kinder unter 18 Monaten. Sie werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft.
Pflegebedürftige Kinder: Vorbereitung auf den Gutachtertermin
Ein Gutachter stellt fest, wie pflegebedürftig ein Kind ist. Hierzu wird ein Hausbesuch angesetzt. Steht der Termin, sollten Sie an diesem Tag ebenso anwesend sein, wie Ihr Kind. Eine zusätzliche Pflegeperson kann ebenfalls wertvolle Informationen liefern.
Zunächst wird ein Gespräch geführt. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Schließlich erfordert die Pflege von Kindern Eltern viel ab. Den eigenen Nachwuchs in einen Pflegegrad einteilen zu lassen, wird häufig als belastend empfunden.
Die Begutachtung von Kindern wird daher durch extra geschulte Gutachter vorgenommen. Neben der Fähigkeit, eine verständnisvolle Gesprächsführung zu ermöglichen, ist auch die Expertise wichtig. Die Gutachter verfügen über tiefgreifendes Wissen im Bereich der Medizin. Zudem können Experten zur Begutachtung herangezogen werden, die erfahren in der Pflegebegutachtung sind.
Der Gutachter wird Sie bitten, den Entwicklungsverlauf zu schildern. Auch wie die Pflegeroutine und der Hilfebedarf aussehen ist wichtig. Daher können Fragen wie: „Kann sich Ihr Kind alleine anziehen?“ auftauchen.
Sie können den Gutachter in seiner Arbeit unterstützen, indem Sie wichtige Unterlagen zuvor zurechtlegen.
Folgende Dokumente sind von Interesse:
-
- Arztberichte
- Krankenhausberichte
- Untersuchungsbefunde
- Vorsorgeheft
- Schriftstücke vom Kindergarten/Schule
- Pflegeprotokoll
Gut zu wissen!
Der Gutachter verschafft sich selbst einen Überblick. Spielerisch kann er wichtige Informationen in Erfahrung bringen. Auch eine Besichtigung der Räume kann zur Beurteilung des Pflegeaufwandes beitragen.
Übrigens: Eine Begutachtung beim Kind kann etwas länger dauern als beim Erwachsenen. Planen Sie sicherheitshalber eine Stunde ein.

Pflege von Kindern mit Behinderung
Pflegegeld: Kinder erhalten maßgeschneiderte Leistungen
Einige Eltern scheuen sich, einen Pflegegrad zu beantragen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sie selbst nicht einschätzen können, ob sich der Pflegeaufwand deutlich von einem gleichaltrigen Kind unterscheidet. Im Zweifel kann es helfen, wenn Sie sich bei anderen Familien erkundigen, wie viel Zeit und Aufwand benötigt wird, um den Nachwuchs zu versorgen. Auch der Kinderarzt kann wertvolle Informationen liefern.
Folgende Schritte sollten Sie durchführen, um einen Pflegegrad zu erhalten:
-
- Schriftlichen Antrag auf einen Pflegegrad formlos an die Krankenkasse Ihres Kindes senden. Die Pflegekasse ist dort angegliedert und für die Leistungen verantwortlich.
- Pflegetagebuch führen (optional), um dem Gutachter den Pflegeaufwand darzulegen.
- Termin mit dem Gutachter vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder Medicproof (bei Privatversicherten) wahrnehmenNach Beantragung des Pflegegrades, warten Sie auf Antwort der zuständigen Kasse. Hat Ihr Kind einen Pflegegrad erhalten, können Sie das Pflegegeld beantragen.
Pflegestufe Kind Tabelle
Liegt das Pflegegutachten vor, trifft die Pflegeversicherung die Entscheidung, ob ein Pflegegrad und welcher zugrunde gelegt wird. Pflegegeld erhalten Sie dann, wenn Ihr Kind wenigstens Pflegegrad 2 besitzt. Wichtig: Sie müssen das Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Es wird Ihnen rückwirkend ab dem Tag Ihrer Antragstellung gezahlt.
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
Pflegegrad 1 Kind | kein Anspruch auf Pflegegeld |
Pflegegrad 2 Kind | 316 € |
Pflegegrad 3 Kind | 545 € |
Pflegegrad 4 Kind | 728 € |
Pflegegrad 5 Kind | 901 € |
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Alternative Leistungen für pflegende Eltern
Nicht immer ist ein Pflegegeld für behinderte Kinder bzw. die pflegenden Angehörigen passend. Vielleicht sind Sie berufstätig und können sich nicht selbst um die Pflege kümmern. In dem Fall können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie dann im Alltag unterstützen.
Zudem gibt es Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, die auf die Pflege von Kindern spezialisiert sind. Müssen Sie tagsüber arbeiten, bietet sich die Tagespflege an. Die Nachtpflege kommt infrage, wenn nachts ein sehr hoher Pflegeaufwand notwendig ist. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für die Einrichtungen. Allerdings ist auch hier der Pflegegrad maßgeblich.
Die Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege sind ebenfalls eine Option. Diese Pflegeformen sind nur vorübergehend und können genutzt werden, wenn Sie die Pflege kurzzeitig nicht sicherstellen können oder eine Auszeit benötigen.
Auch eine persönliche 24 Stunden Betreuung oder eine entlastende Haushaltshilfe kann von Vorteil sein. Eltern können die Pflegenden persönlich kennenlernen und stellen so eine individuellere Pflege für ihr Kind sicher.
Heilerziehungspfleger: Pflegebedürftige Kinder im Mittelpunkt
Es gibt Berufe, in denen sich Menschen um pflegebedürftige Kinder kümmern. Während Kinderpfleger mit dem Thema im Berufsalltag nicht zwangsläufig in Berührung kommen, haben sich Heilerziehungspfleger ganz bewusst mit dieser Herzensaufgabe betraut.
Mithilfe einer schulischen Ausbildung oder einer Weiterbildung an Fachhochschulen kann nach 2-3 Jahren eine staatliche Abschlussprüfung durchgeführt werden, um Heilerziehungspfleger zu werden.
Die Heilerziehungspfleger-Ausbildung schafft die Grundlage, um später in Tagesstätten, Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder entsprechenden Werkstätten tätig zu werden. Auch Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, ambulante Dienste, Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Rehabilitationskliniken gehören zum Arbeitsumfeld.
Gut zu wissen!
Die Berufsperspektiven für Heilerziehungspfleger sind gut. Als besonders erfüllend empfinden Heilerziehungspfleger, dass ihre Arbeit geschätzt wird und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leistet.