Bei einer Dysphagie (Schluckstörung) sind Menschen nicht mehr in der Lage, Speichel, Trinkflüssigkeit oder Nahrung problemlos in den Magen zu befördern. Für Betroffene bedeutet das meist eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität. Außerdem birgt die Dysphagie einige Gefahren. Infolge der Schluckstörung können Patienten sich verschlucken, mangelernährt sein oder eine Lungenentzündung entwickeln. Im Pflegealltag ist es wichtig, Menschen mit einer Dysphagie konkrete Hilfe anzubieten, insbesondere während der Mahlzeiten. Wenn durch die Schluckstörung die Selbstständigkeit bei Betroffenen nachlässt und sich ein Pflegebedarf ergibt, ist die Beantragung eines Pflegegrads sinnvoll. Damit profitieren Patienten und pflegende Angehörige von zahlreichen Pflegekassen-Leistungen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad bei Dysphagie beantragen und welche Unterstützungsangebote der Pflegekasse dann besonders hilfreich sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dysphagie ist eine Schluckstörung, die im oberen Mund-Rachen-Raum oder im Bereich der Speiseröhre auftreten kann.
  • Die Schluckstörung führt bei Betroffenen nicht automatisch zu einer Pflegebedürftigkeit, kann die Lebensqualität aber stark beeinträchtigen.
  • Um Leistungen der Pflegekasse bei einer Dysphagie zu beanspruchen, ist ein Pflegegrad nötig.
  • Schränkt die Dysphagie die Selbstständigkeit ein, ist ein Pflegegrad prinzipiell möglich. Insbesondere dann, wenn bereits andere Erkrankungen einen Pflegegrad begründen.
  • In Abhängigkeit von dem vorliegenden Pflegegrad können Menschen mit einer Dysphagie Pflegesachleistungen, Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und vieles mehr beanspruchen.

Was ist eine Dysphagie?

Nach dem Zerkleinern der Speisen im Mund, sorgt der Schluckvorgang dafür, dass die Nahrungsbestandteile im Magen und Darm weiterverarbeitet werden können. Bei einer Schluckstörung gelingt es Betroffene nicht mehr, einen problemlosen Transport von Flüssigkeit, Speichel und Nahrung vom Mund in den Magen sicherzustellen. Grundsätzlich ist der Schluckvorgang ein sehr komplexer Prozess – hier müssen Hirnnerven und Muskeln zusammenarbeiten. Auch wenn der Schluckakt bewusst hervorgerufen wird, läuft er in der Regel unbewusst und reibungslos ab. Das geschieht viele Male am Tag – eine gesunde Person schluckt nämlich außerhalb der Schlafenszeiten ungefähr einmal pro Minute. Schluckstörungen machen sich deutlich bemerkbar, beispielsweise durch Räuspern, Husten, Verschlucken oder Schmerzen im Brustbereich.

Sind Menschen mit Dysphagie pflegebedürftig?

Menschen, die unter einer Schluckstörung leiden, sind nicht automatisch pflegebedürftig. In vielen Fällen kommen sie im Alltag gut alleine zurecht und sind in ihrer Selbstständigkeit nicht beeinträchtigt. Allerdings tritt eine Dysphagie häufig gemeinsam mit anderen Erkrankungen auf. Sie kann sich beispielsweise im Rahmen von neurologischen Erkrankungen wie einem Schlaganfall, einer Demenz oder bei Parkinson zeigen. Auch Tumore, die sich in der Speiseröhre oder im Mund-Rachen-Bereich befinden, muskuläre Erkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen wie das Cushing-Syndrom können eine Schluckstörung begünstigen. Eine Dysphagie in Kombination mit einer einschlägigen Erkrankung kann einen weitreichenden Pflegebedarf ergeben. Ist die Schluckstörung sehr ausgeprägt, müssen Betroffene bzw. pflegende Angehörige den Pflegealltag anpassen. Die Maßnahmen reichen von der Auswahl der richtigen Nahrungsmittel über das Beaufsichtigen der Nahrungseinnahme bis hin zur Mundpflege.

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Dysphagie und Pflegebedarf: Wie beeinflusst die Schluckstörung den Pflegebedarf?

Die Pflegebedürftigkeit ergibt sich bei Menschen mit einer Dysphagie in der Regel nicht alleine durch die Schluckstörung. Betroffene sind meist aufgrund anderer Erkrankungen auf die Hilfe von außen angewiesen. Ein klassisches Beispiel ist eine Demenz. Im fortgeschrittenen Stadium kann die Beeinträchtigung des Schluckreflexes ein wesentliches Symptom der voranschreitenden Erkrankung sein, die mit einem Verlust kognitiver Funktionen einhergeht. Zeigt sich bei Ihrem Familienmitglied zusätzlich zu einer Erkrankung eine Schluckstörung, ist es sinnvoll, einige Vorkehrungen im Pflegealltag zu treffen. Nicht zuletzt deshalb, weil die Gefahr von Mangelernährung, Dehydrierung, Verschlucken und Lungenentzündung durch Aspiration bei Pflegebedürftigen mit Dysphagie erhöht ist.

  • Pflegebedarf bei der Nahrungszubereitung: Menschen mit einer Schluckstörung neigen dazu, die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit zu vermeiden. Daher ist es wichtig, Betroffenen regelmäßig Speisen und Getränke anzubieten. Dickflüssige und breiige Gerichte wie Suppe oder Püree eignen sich besonders gut bei Schluckproblemen.
  • Pflegebedarf bei der Nahrungsaufnahme: Eine ruhige Atmosphäre zu schaffen, in der sich Patienten ganz auf die Nahrungsaufnahme konzentrieren können, sowie eine konkrete Anleitung zum Kauen und Schlucken sind hilfreiche Maßnahmen bei der Nahrungsaufnahme. Pflegende Angehörige begleiten am besten die gesamte Nahrungsaufnahme, um ein Verschlucken zu verhindern.
  • Pflegebedarf nach der Nahrungsaufnahme: Pflegende Angehörige sollten sicherstellen, dass Betroffene nach dem Essen noch einige Zeit in aufrechter Haltung verbringen. Diese Zeit kann sinnvoll für die Mundpflege genutzt werden. Verbleiben insbesondere krümelige Reste im Mund, kann der Pflegebedürftige sich daran auch noch später verschlucken.

Insbesondere bei komplexen Pflegesituationen, die sich durch ein Zusammenspiel aus Erkrankungen und Herausforderungen wie eine Schluckstörung ergeben, ist Unterstützung wichtig. Sowohl Betroffene als auch pflegende Angehörige können sich dabei auf zahlreiche Pflegekassen-Leistungen verlassen. Ein ambulanter Pflegedienst kann beispielsweise bei dem Thema Ernährung unterstützen – professionelle Pflegekräfte bereiten die Nahrung mundgerecht zu und reichen sie bei Bedarf an.

Gut zu wissen!

Hat Ihr Familienmitglied, beispielsweise aufgrund einer Demenz, bereits einen Pflegegrad erhalten, sollten Sie unbedingt eine Höherstufung des Pflegegrads prüfen. Das bietet sich übrigens immer dann an, wenn die Selbstständigkeit nachweislich nachgelassen hat.

Pflegegrad bei Dysphagie: Voraussetzungen und Einstufung

Oftmals reicht die Diagnose „Dysphagie“ nicht aus, um einen Pflegegrad hinreichend zu begründen. Grundsätzlich gilt: Nur Personen, die in ihrer Selbstständigkeit nachweislich eingeschränkt sind, erhalten einen Pflegegrad. Entsteht durch die Schluckstörung aber tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit, bietet es sich an, Pflegekassen-Leistungen zu beantragen. Damit alle Pflegebedürftigen Leistungen erhalten, die zu ihrer Situation passen, gibt es Pflegegrade – sie bilden den individuellen Unterstützungsbedarf ab. Das ist deshalb entscheidend, weil bei manchen Menschen lediglich eine isolierte Schluckstörung vorhanden ist – sie haben meist, wenn überhaupt, nur einen überschaubaren Pflegebedarf. Liegt hingegen eine komplexe Pflegebedürftigkeit vor, die sich durch einen Schlaganfall in Kombination mit einer Dysphagie ergibt, sind Betroffene auf umfangreiche Hilfe im Alltag angewiesen. Kurzum: Nicht jeder Mensch benötigt die gleiche Aufmerksamkeit in Form von Pflegemaßnahmen.

Übrigens: Selbst wenn Personen stark pflegebedürftig sind, werden sie von der Pflegekasse nicht automatisch kontaktiert und mit einem Pflegegrad versorgt. Betroffene oder bevollmächtigte Angehörige müssen einen Pflegegrad aktiv bei der Pflegekasse beantragen.

Pflegegrad bei Dysphagie: Voraussetzungen

Damit nur Menschen, die wirklich darauf angewiesen sind, Leistungen der Pflegekasse beziehen, gibt es gewisse Voraussetzungen für einen Pflegegrad.

Dazu zählen:

  • Antragsteller müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder eine Familienversicherung nachweisen können.
  • Menschen, die einen Antrag auf Pflegegrad stellen, müssen zudem in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sein. Das ist daran zu erkennen, dass sie auf Unterstützung anderer angewiesen sind.
  • Die Pflegebedürftigkeit erstreckt sich über mindestens sechs Monate hinweg oder ist zeitlich unbegrenzt.

Kann man bei Dysphagie eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen?

Vielleicht können Sie sich noch an den Begriff „Pflegestufen“ erinnern. Die Pflegestufen bildeten bis zum Jahr 2017 die Pflegebedürftigkeit ab, das erledigen nun Pflegegrade. Sie gehen detaillierter auf psychische oder kognitive Einschränkungen ein und nicht mehr vorrangig nur auf körperliche Beeinträchtigungen. Menschen mit einer Dysphagie können rein theoretisch einen Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten. Allerdings ist die Höhe des Pflegegrades unlösbar mit der vorliegenden Selbstständigkeit verknüpft. Das bedeutet für Sie: Je stärker Sie auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, desto höher wird der Pflegegrad ausfallen.

Welcher Pflegegrad bei Dysphagie?

Eine Schluckstörung sollte im Pflegealltag unbedingt Berücksichtigung finden, um Komplikationen wie eine Lungenentzündung zu verhindern. Ein alleiniger Pflegegrad aufgrund einer Dysphagie ist nicht üblich, aber möglich. Die Pflegekasse berücksichtigt nämlich den zusätzlichen Pflegeaufwand im Bereich Ernährung.

Ausprägung der Schluckstörung
Aufwand im Bereich der Pflege
Möglicher Pflegegrad
Alleinige Schluckstörung Nahrung mundgerecht zubereiten, Essen und Trinken bereitstellen und anreichen ggf. Ernährung über eine Sonde. 1-2
Schluckstörung in Kombination mit Erkrankungen Durch andere Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Schlaganfall ausgelöster Pflegeaufwand im Bereich Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Zusätzlich fallen Pflegetätigkeiten im Bereich Nahrungszubereitung oder Speisenanreichung aufgrund der Dysphagie an. 3-5

Tabelle 1: Eigene Darstellung.

Pflegegrad bei Dysphagie beantragen

Die Pflegekasse stellt ganz konkret für pflegebedürftige Menschen Leistungen bereit, um den Pflegealltag zu vereinfachen und die Selbstständigkeit Betroffener zu fördern. Um die Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Dysphagie beantragen?

Eine Schluckstörung kann den Alltag mehr oder weniger stark einschränken. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Dysphagie zu einer Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit führt bzw. zusätzliche Herausforderungen in Ihrem Leben verursacht, die Sie selbst nicht meistern können, ist ein Pflegegrad sinnvoll. Sind Sie unsicher, ob der richtige Zeitpunkt bereits gekommen ist? Dann führen Sie ein Pflegetagebuch. Halten Sie hier konkret fest, bei welchen Tätigkeiten Sie Unterstützung benötigen und wie intensiv der Pflegebedarf ist. Dieses Pflegetagebuch können Sie später auch dem Gutachter bei der Pflegebegutachtung zeigen, um Ihren Bedarf zu untermauern. Übrigens: Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie sinnvolle Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beanspruchen.

Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit bei Dysphagie?

Sie leiden unter einer Schluckstörung, sind sich aber nicht sicher, ob Sie die Kriterien für eine Pflegebedürftigkeit erfüllen? Grundsätzlich gilt: Es ist nicht Ihre Aufgabe, zu beurteilen, ob und welcher Pflegegrad für Sie infrage kommt. Daher unser Tipp: Wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen, stellen Sie einfach einen Pflegegrad-Antrag. Die Pflegekasse findet dann gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, früher MDK, heraus, ob ein Pflegebedarf vorliegt.

Sie möchten nicht solange warten und vorab ein gewisses Gespür dafür entwickeln, was auf eine Pflegebedürftigkeit in Ihrem Fall hindeutet? Gerne geben wir Ihnen ein paar Anhaltspunkte:

  • Sie benötigen Unterstützung bei der Nahrungszubereitung, zum Beispiel bei der Zerkleinerung von Speisen.
  • Ihnen gelingt es nicht mehr, selbstständig den Löffel oder Becher zum Mund zu führen.
  • Sie sind aufgrund einer schweren Schluckstörung auf eine Ernährung mit Sonde angewiesen.
  • Aufgrund anderer vorliegender Erkrankungen oder Alterungsprozesse klappt die Körperpflege, Mobilisation oder Orientierung nicht mehr alleine.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Dysphagie

In nur wenigen Schritten stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad, und zwar bei der Pflegekasse. Wir erklären Ihnen jetzt in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie in nur wenigen Wochen einen Pflegegrad erhalten können.

Pflegegrad bei Dysphagie: Anleitung für die Pflegegrad-Beantragung

Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, teilt Ihnen die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen mit, welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Schritt 1 – Legen Sie sich das richtige Formular bereit: Vorbereitung ist alles – in diesem Fall brauchen Sie nur ein einzelnes Formular mit der Bezeichnung: „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Dieses erhalten Sie ganz unkompliziert bei der Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist, entweder per Mail oder per Post. Alternativ können Sie sich auch erkundigen, ob es im Downloadbereich der Krankenkasse ein entsprechendes Formular gibt.

Schritt 2 – Geben Sie alle Daten an: Natürlich muss die Pflegekasse wissen, an wen die Leistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit gehen sollen. Genau deshalb erfragt sie im Formular einige persönliche Daten. Außerdem erkundigt sich die Pflegekasse im Antrag danach, wer die Pflege übernehmen soll. Praktischerweise können Sie mit dem Antrag direkt Leistungen wie die Pflegesachleistungen beantragen. Ein wichtiger Tipp: Prüfen Sie unbedingt noch einmal, ob Sie alle Angaben gemacht und die Unterschrift nicht vergessen haben. Nur ein vollständiger Antrag wird von der Pflegekasse abschließend bearbeitet.

Schritt 3 – Stellen Sie sich auf einen Anruf vom MD ein: Die Pflegekasse stellt nicht alleinig fest, ob Sie die Kriterien für eine Pflegebedürftigkeit erfüllen und welcher Pflegegrad für Sie passend ist. Sie setzt im laufenden Verfahren auf die Unterstützung des Medizinischen Dienstes. Dieser führt die Pflegebegutachtung in Ihren Räumlichkeiten durch, um Ihre Selbstständigkeit festzustellen. Der Gutachter kommt aber nicht unangekündigt bei Ihnen vorbei, sondern stimmt vorher mit Ihnen telefonisch einen Termin ab.

Schritt 4 – Warten Sie auf den Pflegekassen-Bescheid: Innerhalb von 25 Arbeitstagen haben Sie die Gewissheit, ob Sie zukünftig von Pflegekassen-Leistungen profitieren können. Alle Details können Sie dem Bescheid entnehmen, der Ihnen auf dem Postweg zugesandt wird. Mit einem Pflegegrad können Sie nun Unterstützungsangebote beanspruchen. Bitte beachten Sie: Einige Leistungen müssen Sie zuvor schriftlich beantragen und manche stehen Ihnen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Beides trifft beispielsweise auf die Verhinderungspflege zu.

Schritt 5 – Prüfen Sie den Bescheid genau: Natürlich ist der Pflegekasse daran gelegen, dass Sie zukünftig bestmöglich pflegerisch versorgt werden. Manchmal fällt Antragstellern nach Prüfung des Bescheides jedoch auf, dass der ausgewählte Pflegegrad ihrer Ansicht nach nicht passend ist. Haben auch Sie diesen Eindruck? Dann können Sie innerhalb eines Monats schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Höheren Pflegegrad bei Dysphagie beantragen

Die Pflegebedürftigkeit bleibt nicht immer gleich, oft befindet sie sich im Wandel und kann mit der Zeit zunehmen. Das trifft insbesondere auf Menschen mit Dysphagie zu, die gleichzeitig voranschreitende Erkrankungen haben oder bei denen später andere Krankheiten dazukommen. Auch Alterungsprozesse können eine Pflegesituation verschärfen. Genau deshalb gibt die Pflegekasse Ihnen die Möglichkeit, einen Höherstufungsantrag zu stellen. Dieser bietet sich immer dann an, wenn Sie bemerken, dass Ihre Selbstständigkeit weiter abnimmt. Um einen höheren Pflegegrad zu beantragen, nehmen Sie sich noch einmal den bereits bekannten „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ vor. Setzen Sie diesmal aber das Kreuzchen bei der Option „Höherstufungsantrag“. Auch bei dem Antrag wird wieder ein Gutachter involviert. Stellt dieser fest, dass Sie nun deutlich eingeschränkter als zuvor sind, erhalten Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen höheren Pflegegrad. Nun können Sie von mehr Pflegegeld und zusätzlichen Leistungen profitieren.

Kann ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen mit Dysphagie stellen?

Personen mit einer alleinigen Schluckstörung sind in der Lage, den Antrag auf einen Pflegegrad selbstständig zu stellen. Liegen Erkrankungen vor, die kognitive Prozesse beeinträchtigen, oder eine schriftliche sowie mündliche Mitteilung verhindern, ist die Unterstützung von Angehörigen bei der Antragstellung sehr willkommen. Rein rechtlich ist das möglich, allerdings müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht beifügen. Für sich selbst können Sie übrigens als pflegender Angehöriger keinen Pflegegrad beantragen. Die Pflegekasse stellt ausschließlich den Betroffenen in den Mittelpunkt der Leistungsberechtigung. Trotzdem sind die Pflegekassen-Leistungen auch für Angehörige gedacht. Zur Entlastung können ganz konkret Angebote wie der Entlastungsbetrag, die Tages- und Nachtpflege oder das Pflegegeld beitragen.

Pflegebegutachtung bei Dysphagie: Ablauf und Kriterien

Nachdem die Pflegekasse Ihren Antrag empfangen und gesichtet hat, stellt sie in einem nächsten Schritt fest, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Das macht die Pflegekasse allerdings nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst, der die Pflegebegutachtung durchführt. Für die Pflegebegutachtung besucht Sie ein Gutachter in Ihrem häuslichen Umfeld. Seine Aufgabe ist es, festzustellen, wie selbstständig Sie im Alltag agieren. Mit den aus der Pflegebegutachtung gewonnenen Informationen kann die Pflegekasse den Pflegegrad bestimmen und Unterstützungsangebote freigeben. Übrigens spielt es keine Rolle, ob Sie aufgrund einer Dysphagie, eines Herzinfarktes oder aufgrund von Multiple Sklerose auf außenstehende Hilfe angewiesen sind – die Pflegebegutachtung läuft immer gleich ab. Insgesamt sechs zu beurteilende Bereiche stehen hier im Mittelpunkt.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen bei Dysphagie
1 Mobilität Gibt es Einschränkungen im Bereich Mobilität, zum Beispiel beim Treppensteigen oder umsetzen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Existieren Probleme bei der Orientierung und Kommunikation?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Gibt es psychische Auffälligkeiten wie Depressionen oder Angststörungen?
4 Selbstversorgung Ist der Betroffene in der Lage, sich selbst zu versorgen, beispielsweise im Bereich Körperpflege und Ernährung? Dieses Modul ist ganz entscheidend für einen Pflegegrad bei Dysphagie.
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Kann sich der Antragsteller selbst um die Einnahme seiner Medikamente kümmern und Arzttermine wahrnehmen?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Klappt die eigenständige Planung des Alltags und die Umsetzung von Tätigkeiten? Wie gelingt es dem Betroffenen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten?

Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

 Wichtig: Den verschiedenen Modulen werden Einzelkriterien zugeordnet. Durch die Sicht auf viele einzelne Tätigkeiten im Alltag und eine entsprechende Beurteilung mittels Punkten kann der Gutachter den Pflegebedarf genau wiedergeben. Dabei handelt es sich um eine Grundvoraussetzung, um den Pflegealltag mit künftigen Pflegekassen-Leistungen zu vereinfachen.

Gut zu wissen!

Nicht alle Kriterien sind gleichwertig bedeutsam für Ihren Alltag. Genau deshalb werden die Module im Begutachtungsverfahren unterschiedlich gewichtet. Das Modul „Selbstversorgung“, in dem die Ernährung und damit auch die Dysphagie eine wichtige Rolle spielt, ist vergleichsweise hoch gewichtet.

Dysphagie: wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

Die einzelnen Pflegegrade können nur erworben werden, wenn die passende Punkteanzahl vorhanden ist.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen mir bei Dysphagie zu?

Führt ausschließlich die Dysphagie zu einer Pflegebedürftigkeit, was eher selten der Fall ist, können Sie mit einem Pflegegrad auf eine überschaubare Anzahl an Leistungen zurückgreifen. Neben der Pflegekasse, die sich ausschließlich um pflegerische Belange kümmert, ist auch die Krankenkasse bei einer Dysphagie ein wichtiger Ansprechpartner – diese stellt die medizinische Versorgung sicher.

Was zahlt die Pflegekasse bei Dysphagie?

Die Pflegekasse hat die Aufgabe, Betroffene und Angehörige bei der Bewältigung des pflegerischen Alltags zu unterstützen. Das gelingt mit verschiedenen Angeboten.

  • Dysphagie-Pflege zuhause: Benötigen Menschen mit einer Dysphagie pflegerische Unterstützung, findet diese in der Regel in der häuslichen Umgebung statt. Ab Pflegegrad 2 können Sie das Pflegegeld beanspruchen und auf Wunsch an pflegende Angehörige weitergeben. Die

Pflegesachleistungen stehen ebenfalls ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, sind aber ausschließlich für professionelle Dienstleistungen im Bereich Pflege vorgesehen – diese können durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Höhe der Leistungen orientiert sich übrigens am vorliegenden Pflegegrad.

  • Dysphagie-Pflege in einer Einrichtung: Bei einer Schluckstörung ist kein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nötig. Gestalten andere Erkrankungen die Pflegesituation jedoch sehr komplex, kann eine außerhäusliche Unterbringung ratsam sein. Die Pflegekasse sieht in Abhängigkeit von dem Pflegegrad ein festes Budget für die Pflegekosten vor.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1.431 € 1262 €
4 764 € 1.778 € 1775 €
5 946 € 2.200 € 2005 €

Tabelle 3: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Diese Entlastungsleistungen stehen Menschen mit Dysphagie zu

Entlastungsleistungen spielen im Leben von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine große Rolle. Sie sorgen für eine nötige Verschnaufpause und dafür, dass sich alle Beteiligten nicht überfordert fühlen. Die Pflegekasse sieht verschiedene Entlastungsleistungen vor, die meisten sind allerdings erst ab Pflegegrad 2 verfügbar. Menschen, die alleine über eine Schluckstörung verfügen, erhalten nicht selten Pflegegrad 1 und können damit den Entlastungsbetrag beanspruchen.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Dabei halten sich Pflegebedürftige über einige Stunden hinweg in einer Pflegeeinrichtung auf und kehren danach in das häusliche Umfeld zurück. Angehörige erhalten mit der Tages- und Nachtpflege die Gelegenheit, sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern. Ab Pflegegrad 2 steht das entsprechende Budget Pflegebedürftigen zu – im Falle einer alleinigen Schluckstörung ist die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung aber eher unwahrscheinlich.
  • Budget für die Kurzzeitpflege: Eine stationäre Versorgung, die nur vorübergehend erfolgt, ist manchmal notwendig, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Betroffene können dafür die Kurzzeitpflege
  • Budget für die Verhinderungspflege: Sind pflegende Angehörige verhindert, möchten sie Ihr Familienmitglied natürlich weiterhin gut versorgt wissen. Mit der Verhinderungspflege können Betroffene beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
  • Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Dieses zweckgebundene Budget bietet sich auch für Menschen mit einer Dysphagie an. Verfügen Sie mindestens über Pflegegrad 1, können Sie damit Betreuungsangebote heranziehen oder das Budget für eine Haushaltshilfe nutzen.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 4: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Leistungen für Anpassungen in der Wohnung/dem Haus

Die Wohnumgebung bei einer Schluckstörung anzupassen, klingt erst einmal ungewöhnlich. Tatsächlich gibt es aber einige Handgriffe, die auch bei einer Dysphagie sinnvoll sind. Außerdem liegt nicht selten durch gleichzeitig bestehende Erkrankungen eine komplexe Pflegesituation vor. Die gute Nachricht: Auch hier kann sich die Pflegekasse beteiligen.

  • Hausnotruf: Mit einem Hausnotrufsystem können Betroffene mit nur einem Knopfdruck Hilfe verständigen, zum Beispiel, wenn sie sich verschluckt haben oder gestürzt sind. Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 mit monatlich 25,50 Euro.
  • Pflegehilfsmittelpauschale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Masken kommen bei einer Dysphagie regelmäßig zum Einsatz. Zum Beispiel dann, wenn Patienten den Nahrungsbrei wieder ausspucken, sich daran verschlucken oder erbrechen müssen. Die Pflegekasse stellt pro Monat 40 Euro für die Anschaffung von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung, um die Hygiene zu unterstützen.
  • Wohnraumanpassung: Ein barrierefreies Wohnumfeld ist insbesondere für pflegebedürftige Menschen wünschenswert. Leiden Betroffene neben der Schluckstörung noch unter weiteren Einschränkungen beispielsweise aufgrund einer Demenz oder Parkinson, bietet sich der Abbau von häuslichen Hürden an. Die Pflegekasse kann Einzelmaßnahmen mit bis zu 4000 Euro bezuschussen.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Dysphagie