Die BKK Deutsche Bank AG ist eine Betriebskrankenkasse für Angestellte der Deutschen Bank und deren Familien. In dieser Funktion betreut sie nach eigenen Angaben etwa 80.000 Mitglieder (Stand 2023). Zu den Leistungen der Betriebskrankenkasse gehört natürlich auch die Versorgung von Pflegebedürftigen.

Die Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank AG gibt es etwa seit dem 1. November 1952. Gleich nach ihrer Gründung war sie zunächst noch auf Nordrhein-Westfalen beschränkt, inzwischen agiert sie bundesweit und hat rund 100 Angestellte, die sich um die Wünsche und das Wohl der Versicherten kümmern. Schon seit Beginn der BKK haben die Versicherten ein großes Mitspracherecht über die Leistungen der Kasse, sodass die BKK Deutsche Bank AG viele individuelle Versicherungsleistungen für ihre Versicherten bereithält.

Die BKK Deutsche Bank AG unterscheidet zwischen Mitgliedern und Versicherten, wobei es sich bei Mitgliedern um Mitarbeiter der Deutschen Bank AG handelt und bei Versicherten um freiwillig Mitversicherte. Meistens handelt es sich hierbei um die Familienangehörigen der Mitglieder. Die Mitversicherung ist beitragsfrei.

Vorstand der BKK Deutsche Bahn AG ist derzeit (Stand 2023) Jan Wriggers. Die Stellvertreter sind Udo Mainz und Harri Ackermann. Herr Ackermann ist auch Vorsitzender des Bereichs Pflege- und Versorgungsmanagement, der sich unter anderem mit der häuslichen Pflege beschäftigt.

Adresse und Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz
BKK DEUTSCHE BANK AG
Königsallee 60c
40212 Düsseldorf

Telefonnummern
Für Kontakt zum Kundenbetreuer: 0211-90 65-0
Aus dem Ausland auf Reisen: 0049 / 211 9065-652
Terminservice und Arztsuche: 0211 9065-653

E-Mail
bkkdb.info@bkkdb․de
sowie unter den jeweiligen Email-Adressen der Ansprechpartner, die sie auf der Website finden.

Website
www.bkkdb.de

Beschwerden über Kasse

Die BKK Deutsche Bank AG ist per Telefonservice, E-Mail oder Formular über die Website für Sie da. Sollte es einmal nicht zur Einigung kommen, können Sie sich bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern an folgende Schlichtungsstelle wenden:

Ombudsmann – Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
www.pkv-ombudsmann.de

Pflege und Pflegeleistungen der BKK Deutsche Bank AG

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse beziehen. Im Sinne des Gesetzes sind Personen dann pflegebedürftig, wenn bei ihnen eine Einschränkung der Selbstständigkeit über mindestens sechs Monate besteht und sie der festgelegten Schwere nach § 15 SGB XI entspricht.

Der Pflegegrad bestimmt dann über die Art und Höhe des möglichen Leistungsumfangs.
Seit dem 01. Januar 2024 gelten folgende Höchstbeträge in Bezug auf ambulante oder stationäre Pflegeleistungen der BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse

Welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen, hängt auch bei der BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse vom festgestellten Pflegegrad ab. Mit dem Pflegegrad steigen die Ansprüche auf Geld- und Sachleistungen.

Wenn Pflegebedürftige einen Pflegegrad beantragen, beauftragt die BKK Deutsche Bank AG den MD, früher auch bekannt als MDK. Die Abkürzung steht für „Medizinsicher Dienst“. Dieser beschäftigt unabhängige Gutachter, welche die Pflegesituation des Pflegebedürftigen einschätzen und ihre Empfehlung an die Pflegekasse weitergeben. Die Gutachter handeln dabei im Interesse des Pflegebedürftigen und sind unabhängig von der jeweiligen Pflegekasse.

Übrigens: Einen Pflegegrad müssen Sie auch dann beantragen, wenn der Pflegeaufwand offensichtlich ist. Nur so haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen. Außerdem ist dadurch sichergestellt, dass Sie die größtmögliche Unterstützung erhalten.

Einen Pflegegrad bekommen Sie, wenn Sie diesen Schritten folgen:
1. Als versicherte Person stellen Sie direkt bei der BKK Deutsche Bank AG einen Antrag auf Pflegegrad bzw. auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser Antrag kann eine formlose Bitte um Feststellung eines Pflegegrades sein, ein spezielles Formular brauchen Sie nicht dringend.
2. Die BKK Deutsche Bank AG beauftragt anschließend den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
3. Der Gutachter wird Sie kontaktieren und mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit anhand verschiedener, gesetzlich festgelegter Module. Dazu gehören zum Beispiel Mobilität, Fähigkeit zur Selbstversorgung und körperliche und geistige Verfassung. Tipp: Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie wichtige Dokumente wie einen Medikamentenplan, ein Pflegeprotokoll und ärztliche Berichte bereithalten.
4. Der Gutachter hält seine Beobachtungen schriftlich fest und sendet dann eine Empfehlung für einen Pflegegrad an die Pflegekasse. Das Gutachten ist nicht bindend, in den meisten Fällen wird sich die BKK Deutsche Bank AG jedoch an die Empfehlungen halten.
5. Die BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse schickt Ihnen das Gutachten und die Entscheidung über den Pflegegrad per Post zu. Sofern Sie einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie nun entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Hierzu finden Sie auch auf der Website Ihrer Pflegekasse verschiedene Formulare zum Ausfüllen.

Unser Tipp!

Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige wünschen sich vor der Pflegebegutachtung einen Einblick in die Kriterien zu werfen. Dazu bietet Ihnen unser Pflegegradrechner die Möglichkeit. Mit nur wenigen Angaben können Sie im Handumdrehen Ihren voraussichtlichen Pflegegrad berechnen und wissen, was bei der Pflegebegutachtung zählt.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse

Die häusliche Pflege ist für viele Angehörige – auch wenn sie sie mit Liebe ausführen – ein Kraftakt. Da kann es sein, dass sie einmal Urlaub brauchen oder selbst krank werden. Um die häusliche Pflege aufrechterhalten und sicherzustellen, gibt es in diesen Fällen die Verhinderungspflege. Meistens übernimmt dann ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege. An den Kosten beteiligt sich die Pflegekasse mit maximal 1.612 Euro pro Jahr, vorgesehen für sechs Wochen Verhinderungspflege.

Besonderheiten

  • Um Verhinderungspflege zu beantragen, muss der Pflegebedürftige mindestens über 6 Monate hinweg bereits häuslich gepflegt werden.
  • Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Neben einem ambulanten Pflegedienst kann die Verhinderungspflege auch von einer stationären Einrichtung, von anderen Angehörigen oder Nachbarn übernommen werden.
  • Zusätzlich zu dem Budget für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr können Sie als Pflegebedürftiger bis zu 806 Euro Ihres Kurzzeitpflegeanspruchs für die Verhinderungspflege nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie den Kurzzeitpflege-Betrag noch nicht voll ausgeschöpft haben. Um Verhinderungspflege zu erhalten, stellen Sie bei der BKK Deutsche Bank AG einfach einen Antrag auf Verhinderungspflege. Drucken Sie dazu den Antrag aus, füllen Sie ihn aus und lassen ihn dann Ihrem Kundenbetreuer bei der BKK Deutsche Bank AG zukommen.

Um Verhinderungspflege zu erhalten, stellen Sie bei der BKK Deutsche Bank AG einfach einen Antrag auf Verhinderungspflege. Drucken Sie dazu den Antrag aus, füllen Sie ihn aus und lassen ihn dann Ihrem Kundenbetreuer bei der BKK Deutsche Bank AG zukommen.

BKK Deutsche Bank AG Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der BKK Deutsche Bank AG

Nicht immer ist eine Pflegebedürftigkeit von Dauer oder muss in hohem Maße weiterbestehen. Oft gibt es Möglichkeiten, die eigene Selbstständigkeit wieder zu erhöhen. Bei der BKK Deutsche Bank AG oder anderen Pflegekassen können Sie daher Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kur  in Anspruch zu nehmen. Eine Rehabilitation unterstützt Sie dabei, wieder gesünder und fitter zu werden, eine Kur eignet sich stattdessen für die Vorsorge. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber, welche Maßnahmen bei Ihnen sinnvoll sind.

Besonderheiten

Nicht immer ist für die Kur oder Reha die Krankenkasse oder Pflegekasse zuständig.

Die Rentenversicherung ist beispielsweise dann für Sie verantwortlich, wenn:

  • die Rehabilitationsmaßnahme dafür vorgesehen ist, Sie wieder fit für das Arbeitsleben zu machen.
  • Sie die Leistungen beanspruchen, weil Sie einen Arbeitsunfall hatten oder bei Ihnen eine Berufskrankheit vorliegt.

Über die verschiedenen Kuren und Rehamaßnahmen, welche die BKK Deutsche Bank AG für Sie übernimmt, können Sie sich hierinformieren. Fällt die Rehamaßnahme in den Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung, können Sie Ihren Bedarf hier geltend machen.

Kurzzeitpflege beantragen bei der BKK Deutsche Bank AG

Die Kurzzeitpflege beschreibt eine vorübergehende stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlichem Auftreten einer Pflegebedürftigkeit, wenn die Angehörigen die häusliche Pflege erst noch organisieren. In diesen Fällen unterstützt Sie die Pflegekasse mithilfe der Kurzzeitpflege– sie beteiligt sich an den entstehenden Kosten mit maximal 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr).

Besonderheiten

  • Für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege muss bei Ihnen mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Sie können die Kurzzeitpflege mit Mitteln der Verhinderungspflege kombinieren. Auf diese Weise steht Ihnen ein Budget bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie die Leistungen der Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft haben.
  • Die Pflegekasse beteiligt sich meist nur dann an den entstehenden Kosten, wenn eine zugelassene Einrichtung die Kurzzeitpflege übernimmt.

Für die Beanspruchung der Kurzzeitpflege ist ein entsprechender Antrag nötig. Die BKK Deutsche Bank AG stellt Ihnen online einen Antrag auf Kurzzeitpflege zur Verfügung zur Verfügung. Diesen drucken Sie einfach aus und geben Ihre Daten an – senden Sie das Formular anschließend an Ihren Kundenbetreuer.

Antrag Kurzzeitpflege der BKK Deutsche Bank AG

Pflegegeld beantragen bei der BKK Deutsche Bank AG

Erhalten Sie eine häusliche Pflege und besitzen einen anerkannten Pflegegrad? Dann haben Sie einen Anspruch auf verschiedene Geldmittel oder Sachleistungen, zum Beispiel das Pflegegeld. Sie erhalten immer dann Pflegegeld, wenn entweder Angehörige, Freunde oder Nachbarn die häusliche Pflege durchführen. Als Pflegebedürftiger können Sie grundsätzlich frei über das monatliche Pflegegeld verfügen, viele Versicherte entscheiden sich aber dafür, dass Pflegegeld an ihre ehrenamtlichen Helfer weiterzugeben. Das Pflegegeld können Sie übrigens auch dafür nutzen, Pflegekräfte aus dem Ausland, wie eine polnische Pflegekraft, zu bezahlen.

Neben dem Pflegegeld gibt es noch die sogenannten Pflegesachleistungen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Pflegekasse, bei der professionelle Pflegekräfte Tätigkeiten in der Grundpflege oder in der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Auch für die Pflegeleistungen gibt es ein festgelegtes Budget – die Höhe richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad.

Folgende Beträge zahlt die BKK Deutsche Bank AG pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Pflegehilfsmittel beantragen bei der BKK Deutsche Bank AG

Hilfsmittel für die häusliche Pflege sind sinnvolle Ergänzungen zur Pflege. Sie erleichtern den Pflegealltag und unterstützen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der Gesetzgeber trifft hier eine Unterscheidung zwischen zum Verbrauch bestimmten und nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Die BKK Deutsche Bank AG stellt Ihnen ein monatliches Budget in Höhe von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Davon können Sie etwa Mundschutzmasken, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel oder saugfähige Bettschutzeinlagen kaufen. Übrigens steht Ihnen stets das gleiche Budget zu, unabhängig davon, welchen Pflegegrad Sie besitzen.

Voraussetzungen

  • Familienangehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste übernehmen die Pflege.
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder in einer Wohngemeinschaft statt.
  • Der Pflegekasse liegt ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme vor. Außerdem kann der Pflegebedürftige Quittungen über die Art und Anzahl der benötigten Pflegemittel vorweisen.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse?

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Achtung!

Wenn Sie eine Inkontinenz haben und entsprechende Produkte wie Einlagen benötigen, wenden Sie sich am besten an die Krankenkasse – sie ist für die Kostenübernahme zuständig.

Technische Pflegehilfsmittel

Im Unterschied zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sind Technische Pflegemittel keine Hilfsmittel für den Einmalgebrauch, sondern für einen längeren Zeitraum gedacht. Die medizinischen Gerätschaften, Möbel oder Hausnotrufsysteme sind speziell auf Pflegesituationen zugeschnitten. In der Regel erhalten Sie als Pflegebedürftiger die technischen Pflegemittel als Leihgabe – Sie müssen diese also nicht kaufen, sie aber zurückgeben, wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Die Pflegekasse übernimmt bis auf einen überschaubaren Eigenanteil von maximal 25 Euro die Kosten für die technischen Pflegehilfsmittel, sofern der Bedarf nachgewiesen ist.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse?

Genau wie andere Pflegekassen auch, übernimmt die BKK Deutsche Bank AG die Kosten für eine große Anzahl an technischen Hilfsmitteln. Einen ersten Überblick erhalten Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Damit die BKK Deutsche Bank AG die Kosten für Technische Hilfsmittel übernimmt, brauchen die Hilfsmittel eine Hilfsmittelnummer.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der BKK Deutsche Bank AG Pflegekasse

Online-Pflegekurse

Wenn sich Angehörige dazu entschließen, die häusliche Pflege zu unterstützen, wünschen sie sich oft eine entsprechende Fortbildung. Der BKK Deutsche Bank AG bietet ihren Versicherten und Mitgliedern eine individuelle Pflegeberatung, bei der Sie alle Fragen stellen können und die auf Sie und Ihre Pflegesituation zugeschnittenen Tipps und Hilfsangebote erhalten. Außerdem bietet die BKK Deutsche Bank AG verschiedene Pflegekurse an.

Virtuelle Geschäftsstelle und App

Wie viele andere Pflegekassen, baut auch die BKK Deutsche Bank AG zunehmend ihren Service für ihre Versicherten und Mitglieder aus. Dazu gehört auch eine rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit durch die virtuelle Geschäftsstelle, die Sie über ihren PC oder Laptop sowie als App erreichen. Einen Überblick über die Leistungen und ihre Möglichkeiten finden Sie hier.

Der Pflegelotse

Mit dem Pflegelotsen suchen Sie clever nach Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangeboten, ambulanten Pflegediensten und Pflegeberatungen. Eine Suchmaske ermöglicht die Suche in der direkten Wohnumgebung. Der große Vorteil des Pflegelotsen ist, dass Sie nicht nur die Kontaktdaten auf einen Klick erhalten, sondern auch Informationen zu den Preisen und eine Bewertung zum Anbieter. Das macht eine transparente Suche nach geeigneten Dienstleistern besonders unkompliziert.

Mitglied werden

Die BKK Deutsche Bank AG bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bequem per Formular als neues Mitglied anzumelden. Nähere Infos bekommen Sie auf der Website der BKK Deutsche Bank AG unter dem Punkt Mitglied werden.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der BKK Deutsche Bank AG:

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,6 %

Mit dem Gehaltsrechner können Sie sich Ihren Beitragssatz auf der Website genau ausrechnen lassen.

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Der Beitrag zur Krankenkasse errechnet sich anhand des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei maximal 4.987,50 Euro. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen die Aufwendungen für die Krankenversicherung gemeinsam, jeweils zur Hälfte. Sofern Sie eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, verfügen Sie über eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro. Rentner zahlen nur für die Beiträge, die diese Freigrenze übersteigen.

Zuzahlung

Eine Zuzahlung wird bei der BKK Deutsche Bank AG für technische Hilfsmittel, Arzneimittel und weitere Leistungen fällig. Kinder und Jugendliche sind meistens von dieser Regelung ausgenommen. Für Versicherte gibt es eine Belastungsgrenze, die mit einer Zuzahlungsbefreiung verknüpft ist. Dabei zählt das gesamte Familien-Bruttoeinkommen.

Folgende Abschläge werden vom Haushaltseinkommen abgezogen:

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 % der Bruttoeinkünfte für alle im Haushalt lebenden Menschen pro Jahr. Sind Sie chronisch krank, liegt die Grenze tiefer, nämlich bei 1%. Bei der BKK Deutsche Bank AG können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen, indem Sie einen Antrag auf Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen stellen.

BKK Deutsche Bank AG Onlineantrag