Die Heimat Krankenkasse ist ein Krankenversicherer mit einer langen Tradition. Hervorgegangen ist sie aus der BKK Dr. August Oetker Nährmittelfabrik GmbH, die 1952 in Bielefeld gegründet wurde. Später fusionierte sie mit der BKK Chemische Fabrik Budenheim (es erfolgte die Umbenennung in BKK Oetker) und der BKK C. A. Delius & Söhne. Im Jahr 2002 war es soweit – die BKK Oetker ist bundesweit geöffnet und somit für alle wählbar. Die BKK Oetker erhielt im Jahr 2003 einen zusätzlichen Titel und hieß fortan BKK Dr. Oetker. Im Jahr 2012 erfolgte der letzte Namenswechsel zur heute bekannten Heimat Krankenkasse[1] – sie zeichnet sich durch ein erstklassiges Serviceangebot und wertvolle Präventionsmaßnahmen aus. Die Heimat Krankenkasse ist auch heute noch bundesweit geöffnet und zählt mehr als 90.000 Mitglieder. Über 260 Mitarbeiter kümmern sich in sechs Geschäftsstellen um die Belange der Versicherten. Den Vorstand der Heimat Krankenkasse übernimmt Klemens Kläsener, die Stellvertretung Carsten Kleineheinrich.

Adresse und Kontakt

Heimat Krankenkasse

Herforder Straße 23

33602 Bielefeld

Telefonnummer

0800 1060100 (Servicetelefon, kostenfreie Rufnummer)

0521 92395-5000 (Arbeitgeber-Telefon)

E-Mail 

info@heimat-krankenkasse.de

Website

www.heimat-krankenkasse.de

Service Center

Die Heimat Krankenkasse verfügt über insgesamt sechs Kundenzentren, die Versicherte und Interessierte persönlich aufsuchen können. Diese befinden sich in Bielefeld, Budenheim, Wittenburg, Wittlich, Enger und Morbach. Das Servicetelefon erreichen Versicherte unter der Rufnummer 0800 1060100. Alternativ können Sie sich mit der Heimat Krankenkasse über das Kontaktformular oder die Service App in Verbindung setzen. Außerdem stellt der Krankenversicherer einen Rückrufservice bereit.

Termine

Sie können Ihr Anliegen persönlich und unangemeldet in einer der Geschäftsstellen besprechen. Möchten Sie doch einen Termin vereinbaren, können Sie das vorab mit dem Servicecenter tun. Auf der Webseite der Heimat Krankenkasse finden Sie dazu die Öffnungszeiten und die Kontaktdaten der Geschäftsstellen.

Beschwerden über Kasse

Ihre Beschwerde können Sie direkt an die Mitarbeiter der Heimat Krankenkasse richten – nutzen Sie hierzu das Servicetelefon (0800 1060100) oder übermitteln Sie Ihre Beschwerde über das Kontaktformular an die Krankenkasse.

Pflege und Pflegeleistungen der Heimat Krankenkasse

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Pflege haben oder konkrete Leistungen beanspruchen möchten, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner für Sie. Hierzulande sind die Pflegekassen bei den Krankenkassen angesiedelt. Sobald Sie einen anerkannten Pflegegrad erhalten, können Sie Leistungen der Heimat Krankenkasse bzw. der zugehörigen Pflegekasse abrufen. Für die Zuteilung eines Pflegegrads ist jedoch eine gewisse Einschränkung der Selbstständigkeit (siehe § 15 SGB XI) erforderlich.[1] Des Weiteren muss die Pflegebedürftigkeit über mindestens sechs Monate bestehen. Sofern das bei Ihnen der Fall ist, unterstützt Sie die Heimat Krankenkasse dabei, die bedarfsgerechten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hier gilt: je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Maßnahmen der Pflegekasse. Die Höhe der Leistungen richtet sich an gesetzliche Vorgaben.

Folgende Höchstbeträge gelten seit Januar 2024 für ambulante und stationäre Pflegeleistungen der Heimat Krankenkasse:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der Heimat Krankenkasse

Nur mit einem zugeteilten Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegekasse einplanen. Allerdings müssen Sie selbst aktiv werden und den Pflegegrad bei der Heimat Krankenkasse beantragen.

Das machen Sie folgendermaßen:

  1. Heimat Krankenkasse kontaktieren: Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Heimat Krankenkasse auf, zum Beispiel per Telefon oder Kontaktformular. Die Kasse sendet Ihnen dann ein standardisiertes Dokument, dass Sie ausfüllen und an den Versicherer zurücksenden müssen. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen haben, steht Ihnen die Heimat Krankenkasse gerne zur Seite.[1]
  2. Pflegegutachter empfangen: Wenn der Pflegekasse der Heimat Krankenkasse Ihr Antrag vorliegt, startet sie mit der Bearbeitung. Dazu gehört auch, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu beauftragen. Dieser sendet einen Gutachter in Ihr häusliches Umfeld, um die Einschränkung der Selbstständigkeit zu prüfen. Er beurteilt Ihre verbliebenen Fähigkeiten in insgesamt sechs Lebensbereichen. Dazu zählt beispielsweise die Mobilität oder die Selbstversorgung. Der Gutachter übermittelt dann seine Erkenntnisse und eine Empfehlung für einen Pflegegrad an die Pflegekasse.
  3. Bescheid empfangen: Wenn der Heimat Krankenkasse bzw. der zugehörigen Pflegekasse die Daten des Gutachters vorliegen, kann sie darüber entscheiden, welchen Pflegegrad Sie erhalten. Ist die Entscheidung gefallen, stellt Ihnen die Pflegekasse einen Bescheid per Postweg zu. Nun können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen!

Viele Menschen erinnern sich noch an die Pflegestufen. Sie bildeten vor den Pflegegraden die Pflegebedürftigkeit ab, existieren aber nicht mehr. Der Grund für den Wechsel auf die Pflegegrade war der Wunsch, die Pflegesituation differenzierter betrachten zu können. So erhalten beispielsweise auch Menschen mit psychischen Erkrankungen umfassende Leistungen im Pflegefall.

Antrag auf Pflege der Heimat Krankenkasse

Verhinderungspflege beantragen bei der Pflegekasse der Heimat Krankenkasse

Die Bezeichnung „Verhinderungspflege“ deutet es bereits an: Sie springt immer dann ein, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Pflegende Angehörige, Nachbarn, Freunde oder andere ehrenamtliche Helfer können erkranken oder eine Auszeit benötigen. Gut, dass die Pflegekasse für den Fall ein Budget für die Verhinderungspflege von maximal 1612 Euro jährlich vorsieht. Über höchstens 6 Wochen hinweg können Sie mit dem Budget einen ambulanten Pflegedienst oder teilstationäre Leistungen beanspruchen – so bleiben Sie stets gut versorgt.

Besonderheiten

  • Nur wer mindestens 6 Monate zuvor im häuslichen Umfeld gepflegt wurde und Pflegegrad 2 oder mehr besitzt, kann Verhinderungspflege beanspruchen.[1]
  • Die Verhinderungspflege findet entweder im häuslichen Umfeld durch alternative Pflegepersonen wie Freunde oder Nachbarn oder in speziellen Einrichtungen statt.[2]
  • Die Verhinderungspflege kann mit dem ungenutzten Budget für die Kurzzeitpflege aufgestockt werden – der zusätzlich gewonnene finanzielle Spielraum kann bis zu 806 Euro betragen.[3]

Formular

Damit Sie von der Pflegekassen-Leistung profitieren können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Das machen Sie bei der Heimat Krankenkasse mit einem speziellen Formular. Hier geben Sie neben persönlichen Daten auch den Verhinderungsgrund ein und senden das Formular direkt an die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse zurück. Bei Fragen stehen Ihnen die Servicemitarbeiter gerne unter der Telefonnummer 0800 1060100 zur Verfügung.

Heimat Krankenkasse Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der Heimat Krankenkasse

Mit einer Kur können Sie sich aktiv für Ihre Gesundheit einsetzen und Vorsorge betreiben. Die Heimat Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, sofern Ihnen der behandelnde Arzt eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Die entsprechende Bescheinigung können Sie bei der Krankenkasse einreichen.[1] Eine Rehabilitation ist ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme – sie hat das Ziel, die Genesung zu unterstützen. Für eine Kostenübernahme müssen Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt wenden. Er hat die entsprechenden Formulare für eine Beantragung bei der Krankenkasse.[2]

Besonderheiten

Die Krankenkasse ist bei einem Rehabilitationswunsch meist der erste Ansprechpartner, aber nicht immer der richtige. Eine Rehabilitation kann auch in den Verantwortungsbereich der Rentenversicherung fallen.

Nämlich dann, wenn:

  • die Rehabilitation die körperliche sowie die psychische Leistungsfähigkeit wiederherstellen soll, damit der Betroffene in das Arbeitsleben zurückkehren kann.
  • die Rehabilitationsmaßnahme durch eine vorliegende Berufskrankheit oder einen zurückliegenden Arbeitsunfall erforderlich ist.

Formular

Die Formulare für einen Rehabilitationsantrag bei der Krankenkasse liegen Ihrem Hausarzt vor. Auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Informationen zu einem Reha-Antrag, der in den Verantwortungsbereich der Deutschen Rentenversicherung fällt.

Kurzzeitpflege beantragen bei der Heimat Krankenkasse

Die Kurzzeitpflege stellt eine vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung sicher. Fällt Ihre Pflegeperson kurzfristig aus, sind Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Lage, nach Hause zurückzukehren, oder tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege sinnvoll. Auch bei notwendigen Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld oder wenn sich der Gesundheitszustand überraschend verschlechtert, kommt die Kurzzeitpflege infrage. Bei dem Aufenthalt in der Einrichtung entstehen natürlich Kosten. An diesen beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Betrag in Höhe von bis zu 1.774 Euro jährlich. Das Budget steht für insgesamt 8 Wochen Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Besonderheiten

  • Kurzzeitpflege steht Ihnen dann zu, wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher besitzen.
  • Pflegekassen beteiligen sich in der Regel nur dann, wenn die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt.
  • Wenn Sie die Kurzzeitpflege mit ungenutzten Mitteln der Verhinderungspflege aufstocken, können Sie insgesamt bis zu 3.386 Euro einplanen.

Formular

Bevor Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Heimat Krankenkasse stellen. Das nötige Formular können Sie ganz einfach per Telefon anfordern. Liegt Ihnen das Formular vor, füllen Sie es mit einigen persönlichen Daten und geben den Grund für die Leistungsbeanspruchung an. Danach unterschreiben Sie das Dokument und senden es zurück an die Heimat Krankenkasse.

Pflegegeld beantragen bei der Heimat Krankenkasse

Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt und besitzen einen anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 2 oder höher)? Dann stehen Ihnen grundsätzlich das Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu. Das Pflegegeld ist recht populär. Es wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die in den eigenen vier Wänden eine Pflege durch ehrenamtliche Helfer wie Verwandte erhalten. Die gute Nachricht: Sie können frei über das Pflegegeld verfügen. Geben Sie es an private Pflegepersonen weiter, planen Sie es für eine polnische Pflegekraft ein oder verwenden Sie den monatlichen Betrag für eine Haushaltshilfe, ganz wie Sie mögen.

Alternativ können Sie die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dahinter verbirgt sich ein Budget für Pflegeleistungen, die professionelle Pflegekräfte in Ihrem Wohnumfeld erbringen. Lästiger Papierkram fällt hier nicht an, denn der ambulante Pflegedienst hat die Möglichkeit, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Wie viel Budget Sie für die professionelle Pflege einplanen können, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Folgende Beträge zahlt die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Gut zu wissen!

Sie möchten sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden? Das müssen Sie auch gar nicht. Mit der Kombinationspflege können Sie sowohl ein monatliches Pflegegeld (anteilig) als auch professionelle Pflegeleistungen empfangen. Richten Sie Ihren Wunsch dafür einfach an die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse.

Formular

Nur wenn die Heimat Krankenkasse bzw. die zugehörige Pflegekasse Ihnen einen Pflegegrad zugeteilt hat, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Falls Sie noch keinen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, sollten Sie das am besten gleich tun. Haben Sie nach der Pflegebegutachtung und der Analyse der Pflegekasse den Pflegegrad erhalten, können Sie die entsprechenden Leistungen wie das Pflegegeld empfangen.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der Heimat Krankenkasse

Pflegehilfsmittel sind eine große Hilfe im Pflegealltag. Sie können Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit verleihen und das Pflegeumfeld hygienischer gestalten. Aufgrund der Beschaffenheit unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

1.     Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Die Pflegekasse, die sich unter dem Dach der Heimat Krankenkasse befindet, stellt Ihnen monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Diese Pflegehilfsmittelpauschale hat stets dieselbe Höhe, unabhängig davon, wie ausgeprägt Ihre Pflegebedürftigkeit ist. Mit dem Budget können Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Mundschutzmasken, oder saugende Bettschutzeinlagen kaufen.

Voraussetzungen

  • Nur wenn Sie die Pflege im häuslichen Umfeld, einer speziellen Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung des Betreuten Wohnens erhalten, haben Sie Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale.[1]
  • Der bei der Heimat Krankenkasse angesiedelten Pflegekasse muss ein Antrag auf Kostenübernahme vorliegen. Außerdem können Sie mit Quittungen belegen, welche und wie viele Pflegehilfsmittel Sie von dem Budget gekauft haben.

2.     Technische Pflegemittel

Technische Pflegehilfsmittel können Sie bei Gebrauch nicht ausschöpfen. Stattdessen begleiten sie Pflegebedürftige über eine lange Zeit. Typische Beispiele sind Einrichtungsgegenstände wie ein Pflegebett, Hausnotrufsysteme oder Gerätschaften. Sie sind besonders clever konzipiert und machen den Pflegealltag müheloser. Die Pflegekassen planen die technischen Pflegehilfsmittel in der Regel als Leihgabe ein. Das bedeutet für Sie, dass Sie maximal 25 Euro Eigenanteil pro Hilfsmittel übernehmen müssen.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse?

Achtung! Wenn Sie aufgrund einer Inkontinenz auf spezielle Einlagen oder Windelslips angewiesen sind, wenden Sie sich am besten direkt an die Krankenkasse. In diesem Fall ist sie und nicht die Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse?

Pflegebedürftige benötigen ganz unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen im Alltag. Genau deshalb gibt es eine große Auswahl an technischen Hilfsmitteln. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie übernahmefähige Artikel und deren Einsatzgebiete.

Achtung: Die Pflegekasse beteiligt sich nur dann an den Kosten, wenn eine pflegerische bzw. medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der Pflegekasse

Pflegeberatung

Die Heimat Krankenkasse weiß, wie herausfordernd die häusliche Pflege ist und dass sie gerade zu Anfang viele Fragen aufwirft. Mit der Pflegeberatung, die die Heimat Krankenkasse gemeinsam mit dem Partner spectrumK umsetzt, werden wichtige Detailfragen geklärt. Hier erhalten Betroffene und pflegende Angehörige Informationen zu pflegerischen Angeboten in der Region, Pflegekassen-Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Pflegeberatung unterstützt auch bei Anträgen, Widersprüchen oder dem allgemeinen Schriftverkehr. Sie fragen sich, wie Sie die Beratung wahrnehmen können? Ganz einfach: Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie automatisch einen Beratungsgutschein. Diesen können Sie bei den aufgeführten Beratungsstellen einlösen.[1]

Online-Pflegekurse

Die Heimat Krankenkasse schätzt das Engagement pflegender Angehöriger und unterstützt sie mit kostenfreien Pflegekursen. Hier erfahren sie, was die häusliche Pflege erleichtert und welche Tricks vor Überforderung schützen. Bei Bedarf können die individuellen Schulungen auch zu Hause stattfinden.[2]

Kostenlose Pflege-Hotline

Dringende Fragen benötigen eine schnelle Antwort. Die Heimat Krankenkasse hat eine Pflege-Hotline eingerichtet. Hier können sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige informieren und Fragen rund um die Pflege stellen. Sie erreichen die Mitarbeiter der Pflege-Hotline unter der Telefonnummer 0800-7237 267.

Mitglied werden

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei der Heimat Krankenkasse? Ein Wechsel klappt ganz einfach per Onlineantrag. In nur vier Schritten übermitteln Sie dem Krankenversicherer elektronisch die benötigten Informationen. Danach kümmert sich die Heimat Krankenkasse um alles Weitere. Bei Fragen, zum Beispiel zu dem Krankenkassenwechsel oder dem umfangreichen Serviceangebot, steht Ihnen die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 1060100 zur Verfügung.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der Heimat Krankenkasse:

Beitrag – Beitragssatz2

  • Allgemein: 15,7 %
  • Ermäßigt: 14,6 %
  • Zusatzbeitrag: 1,1 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn wichtig. Außerdem wird bei der Berechnung die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Überschreiten Sie diese Grenze, müssen Sie keine weiteren Beiträge zahlen. Zur Info: Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.837,50 Euro. Für die Krankenkassenbeiträge sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte verantwortlich. Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, gibt es für Sie eine Freigrenze – Sie zahlen nur für Beiträge, die eine Grenze von monatlich 164,50 Euro überschreiten.

Zuzahlung

Immer dann, wenn Sie Leistungen wie Arzneimittel oder technische Hilfsmittel beanspruchen, kann eine Zuzahlung anfallen. Nun kann es sein, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, um diese Zuzahlungen zu bewältigen. Deshalb gibt es eine Belastungsgrenze – hier werden das Familien-Bruttoeinkommen und Abschläge berücksichtigt.

Folgende Abschläge zieht die Heimat Krankenkasse vom Haushaltseinkommen ab:

  • 922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Aktuell liegt die Belastungsgrenze bei 2 % der Bruttoeinkünfte. Eine Ausnahme bilden chronisch Kranke, sie müssen lediglich 1 % einplanen.[1] Sie möchten sich bei der Heimat Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen? Dann nutzen Sie das entsprechende Formular.