Die Kaufmännische Krankenkasse – KKH zählt mit derzeit rund 1,6 Millionen Versicherten zu den größten bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenversicherungen. 1890 in Halle (Saale) gegründet, war sie zunächst auf Angestellte im kaufmännischen Bereich beschränkt. Seit der Kassenreform 1996 können jedoch alle gesetzlich Versicherten der KKH beitreten. Heute hat die Krankenkasse ihren Sitz in Hannover und beschäftigt rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in mehr als 100 bundesweiten Servicestellen um die Anliegen der Versicherten kümmern [1]. Der aktuelle Vorstand der KKH wird von Wolfgang Matz als Vorstandsvorsitzenden angeführt, sein Stellvertreter ist Klaus Böttcher.
Adresse und Kontakt
Hauptsitz
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Hauptverwaltung
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Zentrale Postanschrift
KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover
Telefonnummer
Allgemeine Hotline: 0800 – 55 48 64 05 54 (rund um die Uhr kostenfrei erreichbar)
Gesundheitshotline für medizinische Beratung: 089 – 95 00 84 188
service@kkh.de
Website
https://www.kkh.de/
Service Center
Unter https://www.kkh.de/kontakt/servicestellen können Sie nach einer Servicestelle der KKH bei Ihnen vor Ort suchen.
Termine
Haben Sie über die Filialsuche Ihren bevorzugten Standort ausgewählt, können Sie im Anschluss gleich online einen Termin vereinbaren. Alternativ ist auch eine telefonische Beratung über die Service-Hotline 0800 – 55 48 64 05 54 möglich. Außerdem können Sie über den Mitgliederbereich „Meine KKH“ viele Anliegen rund um die Uhr online erledigen.
Beschwerden über Kasse
Beschwerden und Kritik können Sie über die Online-Beschwerdestelle der KKH einbringen. Alternativ wenden Sie sich an die kostenlose Hotline 0800 – 55 48 64 05 54.
Pflege und Pflegeleistungen der KKH Pflegekasse
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Pflegeleistungen der KKH Pflegeversicherung, wenn sie dauerhaft (für voraussichtlich mindestens 6 Monate) auf pflegerische Versorgung angewiesen sind. Die Art und Höhe der Pflegeleistungen hängt dabei vom festgestellten Pflegegrad ab.
Seit 01. Januar 2024 gelten die folgenden monatlichen Höchstbeträge für die ambulanten und stationären Pflegeleistungen der KKH Pflegekasse:
Leistungen
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
- | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Pflegegrad beantragen bei der KKH Pflegekasse
Die Leistungsansprüche von pflegebedürftigen Menschen hängen vom festgestellten Pflegegrad ab: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- und Sachleistungen stehen dem Versicherten zu. Möchte man Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, muss man daher im ersten Schritt einen Pflegegrad beantragen. Dafür ist Folgendes zu tun:
- Stellen Sie direkt bei der KKH Pflegekasse einen „Antrag auf ambulante Pflege“. Das dafür nötige Formular finden Sie im Download-Bereich. Sie können es ausdrucken und ausgefüllt an die zentrale Postanschrift der KKH senden oder direkt online hochladen. Alternativ wenden Sie sich an die telefonische Hotline 0800 – 55 48 64 05 54.
- Die KKH Pflegekasse wird anschließend ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) in Auftrag geben. Dadurch kann die Pflegekasse besser beurteilen, wie sehr Sie im Alltag eingeschränkt sind und welche pflegerische Unterstützung Sie konkret benötigen.
- Die Begutachtung findet im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt. Der Gutachter wird dabei verschiedene Bereiche (Module) berücksichtigen, wie etwa die Mobilität, den Grad an Selbstständigkeit und die geistige Verfassung. Einen Terminvorschlag für die Begutachtung erhalten Sie vorab.
- Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor: Halten Sie wichtige Dokumente wie Krankenberichte, Ihren Medikationsplan oder Pflegeprotokolle in Kopie bereit. Die KKH stellt hier unter dem Reiter „Formulare“ ein Pflegetagebuch zur Verfügung, das Sie zusätzlich zur Vorbereitung nutzen können. Bei dem Termin kann gerne eine vertraute Person anwesend sein, etwa ein Angehöriger oder ein Angestellter eines ambulanten Pflegedienstes.
- Nach dem Termin wird der Medizinische Dienst ein Gutachten erstellen, das für die Pflegekasse als Grundlage für die Einstufung des Pflegegrads dient.
- Die KKH Pflegekasse sendet Ihnen anschließend gemeinsam mit dem Gutachten einen Bescheid zu. Darin finden Sie den zugeteilten Pflegegrad sowie Art, Höhe und Dauer der Leistungen, die Ihnen zustehen.
Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.
Verhinderungspflege beantragen bei der KKH Pflegeversicherung
Pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende können einmal aufgrund eigener Krankheit verhindert sein oder brauchen selbst eine Auszeit. Damit der Pflegebedürftige in dieser Zeit weiterhin versorgt wird, kann man Verhinderungspflege beantragen. Im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet die KKH Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr für längstens 6 Wochen. Mit diesem Geld kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Besonderheiten
- Die pflegebedürftige Person muss vor dem erstmaligen Antrag auf Verhinderungspflege mindestens 6 Monate lang zu Hause gepflegt worden sein.
- Eine weitere Voraussetzung ist ein Pflegegrad von mindestens 2.
- Hat man die Kurzzeitpflege im vorliegenden Kalenderjahr noch nicht voll ausgeschöpft, dann kann man sich bis zu 806 Euro aus dem Topf der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege anrechnen lassen.
Formular
Sie können den „Antrag auf Erstattung der Kosten bei Verhinderungspflege“ hier herunterladen und ausdrucken. Senden Sie ihn ausgefüllt an die zentrale Postadresse der KKH, per E-Mail an service@kkh.de oder laden Sie ihn online im Mitgliederbereich hoch. Alternativ wenden Sie sich an die telefonische Service-Hotline 0800 – 55 48 64 05 54.
Reha und Kur beantragen bei der KKH
Um die Gesundheit zu erhalten oder nach einer schweren Erkrankung wieder fit zu werden, können Versicherte bei der KKH nach Absprache mit ihrem Arzt Reha- oder Kurmaßnahmen beantragen. Worin besteht der Unterschied? Eine Kur dient in erster Linie der Vorsorge möglicher Gesundheitsprobleme. Reha-Maßnahmen setzen dagegen nach Unfällen oder schweren Krankheiten an, um die Gesundheit wieder herzustellen. Beides ist sowohl im stationären als auch im ambulanten Rahmen möglich.[/p]
Besonderheiten
Bei Reha- oder Kurmaßnahmen ist nicht immer die Krankenkasse zuständig. Es kann auch die Rentenversicherung als Kostenträger in Frage kommen, vor allem dann, wenn:
- der Versicherte durch die Reha-Maßnahme wieder fit für das Arbeitsleben werden soll
- man die Rehabilitation infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in Anspruch nimmt
Formular
Die entsprechenden Antragsformulare für eine Reha oder Kur erhalten Sie in der Regel direkt von Ihrem behandelnden Arzt. Falls die Maßnahme in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung fällt, können Sie hier einen entsprechenden Antrag stellen.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der KKH Pflegekasse
Es kann Situationen geben, in denen eine pflegebedürftige Person vorübergehend eine stationäre Versorgung benötigt: beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt. In solchen Fällen kann man bei der KKH einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 Euro der anfallenden Kosten für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Besonderheiten
- Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 2 oder höher.
- Hat man den Anspruch auf Verhinderungspflege im aktuellen Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft, dann kann man einen Teil davon für die Kurzzeitpflege verwenden. Insgesamt stehen so bis zu 3.386 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
- Die Kurzzeitpflege muss in einer durch die KKH zugelassenen Einrichtung erfolgen, damit sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligt.
Formular
Sie finden den Antrag auf Kurzzeitpflege hier. Das Formular können Sie herunterladen, ausdrucken und anschließend per Post oder E-Mail (service@kkh.de) an die KKH senden. Sie können es auch direkt im Mitgliederbereich hochladen. Alternativ wenden Sie sich an die telefonische Hotline unter 0800 – 55 48 64 05 54.
Pflegegeld beantragen bei der KKH Pflegeversicherung
Werden Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden versorgt, können sie abhängig vom vorliegenden Pflegegrad Pflegesachleistungen oder Geldleistungen in Anspruch nehmen. Pflegegeld erhält man, wenn sich Angehörige oder ehrenamtliche Helfer wie Freunde oder Nachbarn um den Pflegebedürftigen kümmern. Es wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Zwar kann der Pflegebedürftige über das ausgezahlte Geld frei verfügen, gedacht ist es aber zur Weitergabe an private Pflegepersonen. Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mit dem Pflegegeld bezahlt werden.
Beauftragt man einen ambulanten Pflegedienst mit Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld, erhält man von der Pflegekasse ebenfalls eine finanzielle Unterstützung. Man spricht in diesem Fall von Pflegesachleistungen. Auch hier ist die Höhe des ausbezahlten Betrags vom Pflegegrad abhängig.
Monatlich zahlt die KKH Pflegekasse für Pflegegeld und Pflegesachleistungen folgende Beträge aus:
Leistungen
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
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---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Den „Antrag auf ambulante Pflege“ finden Sie hier. Falls die pflegebedürftige Person noch keinen Pflegegrad besitzt, müssen Sie im ersten Schritt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beantragen. Abhängig vom Ergebnis des Gutachtens erhalten Sie ab Pflegegrad 2 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der KKH Pflegekasse
Hilfsmittel in der Pflege erleichtern den Pflegealltag, tragen zu einer verbesserten Hygiene bei und / oder unterstützen Pflegebedürftige, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Man unterscheidet zwischen sogenannten zum Verbrauch bestimmten und nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
Bereits ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, saugfähige Bettschutzeinlagen und ähnliche Hilfsmittel. Monatlich werden dafür – unabhängig vom Pflegegrad – 40 Euro erstattet für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Voraussetzungen
- Der Versicherte wird in seiner häuslichen Umgebung oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt.
- Die Pflege übernehmen Angehörige, andere ehrenamtliche Helfer oder ein ambulanter Pflegedienst.
- Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser kann formlos sein, sollte aber folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen, Quittung mit Art und Menge der benötigten Pflegehilfsmittel.
Technische Pflegemittel
Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder notwendige medizinische Geräte. Oft erhalten Versicherte diese Gerätschaften leihweise, man muss sie somit nicht kaufen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sofern sie die Hilfsmittel als notwendig erachtet. Der Versicherte hat einen Eigenanteil von 10 Prozent, höchstens aber 25 Euro zu leisten.
Welche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt die KKH Pflegekasse?
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Mundschutz
Saugende Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen
Lätzchen zum Einmalgebrauch
Flüssige Händedesinfektionsmittel
Flüssige Flächendesinfektionsmittel
Achtung! Für Inkontinenzprodukte wie Pants oder Einlagen ist nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die KKH Pflegekasse?
Es gibt eine große Bandbreite an technischen Hilfsmitteln, die je nach individuellen Voraussetzungen medizinisch sinnvoll sind oder den Pflegealltag erleichtern. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie eine ausführliche Liste, geordnet nach Therapiezielen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel auswählenBesondere Pflegeleistungen der KKH
Pflegekurse und individuelle Schulungen
Pflegekurse richten sich speziell an pflegende Angehörige und andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Vermittelt werden grundlegende Pflegetechniken und viele weitere für den Pflegealltag wichtige Themen – etwa Hygiene oder rückenschonendes Arbeiten. Auch pflegerechtliche Aspekte werden behandelt. Die Kosten übernimmt die KKH Pflegekasse.
Die Kurse werden vor Ort in Kleingruppen, teils in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie dem Roten Kreuz abgehalten. Man kann aber auch individuelle Schulungen im eigenen häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen. Ergänzend bietet die KKH kostenlose Online-Pflegeseminare an. [3]
Zusätzlich steht Versicherten der KKH-Pflegecoach zur Verfügung. Dabei handelt es sich um umfangreichere Online-Kurse, die man von zu Hause aus absolvieren kann. Neben einem Basiskurs werden spezielle Kurse beispielsweise zu Themen wie Alzheimer und Demenz oder Selbstfürsorge angeboten.
Pflegedienst – welcher ist der richtige?
Den passenden Pflegedienst oder eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden, ist oft nicht leicht: Welcher Anbieter ist vertrauenswürdig, wo stimmt die Qualität? Der KKH Pflegelotse hilft Ihnen bei der Suche nach ambulanten und stationären Pflegeangeboten in Ihrer Umgebung. Neben den Kontaktdaten und einer genauen Beschreibung der verschiedenen Anbieter sind auch Bewertungen auf der Grundlage objektiver Prüfergebnisse enthalten. Darüber hinaus können Sie nach Haushaltshilfen und Beratungsangeboten an Ihrem Wohnort suchen.
Hospiz- und Palliativversorgung
Wenn Menschen schwerstkrank sind oder nur noch wenige Monate zu leben haben, bieten Hospiz- und Palliativangebote eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung. Die Kosten für eine ambulante Palliativversorgung oder die Unterbringung auf einer Hospizstation übernimmt bei Bedarf die KKH. Bei der Suche nach passenden Angeboten hilft Ihnen der KKH Hospizlotse.
Die KKH-Pflegeberatung
Gerade wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt, haben Pflegebedürftige und Ihren Angehörigen oft viele Fragen: Wie organisieren wir die Versorgung, welche finanziellen Hilfen stehen uns zu? Die qualifizierten Pflegeberater der KKH bieten Unterstützung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen. Um die kostenfreie Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an die zentrale Service-Hotline 0800 – 55 48 64 05 54 oder direkt an Ihr lokales Servicecenter. Die eigentliche Beratung findet entweder telefonisch oder bei Ihnen vor Ort statt. Auch eine Beratung in der eigenen häuslichen Umgebung ist möglich.
Gut zu wissen!
Die KKH bietet auch eine gesonderte Demenzberatung an. Die spezialisierten Beraterinnen und Berater haben eine Ausbildung durch die deutsche Alzheimergesellschaft e.V. absolviert [2].
Mitglied werden
Für den Wechsel zur KKH Krankenkasse und damit zur KKH Pflegekasse brauchen Sie nur einen entsprechenden Online-Antrag auszufüllen. Alle weiteren Schritte übernimmt die KKH für Sie – auch die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung.
Mit den folgenden Beitragssätzen müssen Sie bei der KKH Kranken- und Pflegekasse rechnen:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %
- Ermäßigter Beitragssatz: 14,00 %
- Zusatzbeitrag: 1,50 %
Die Beiträge berechnen sich auf der Basis Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns, wobei eine Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) von 4.837,50 Euro gilt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge mit jeweils 7,30 Prozent. Für Versicherte, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, gilt eine Freigrenze von 164,50 Euro. Rentner zahlen somit nur für den darüber liegenden Betrag Krankenkassenbeiträge.
Normalerweise müssen Versicherte für Medikamente und andere Leistungen einen Eigenanteil erbringen – Kinder und Jugendliche sind davon meist ausgeschlossen. Um einkommensschwache Familien nicht über Gebühr zu belasten, gilt außerdem eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens (bei chronischer Krankheit 1 Prozent). Die Belastungsgrenze wird für den gesamten Haushalt berechnet, wobei die folgenden Freibeträge berücksichtigt werden:
- 5.922 Euro für den Partner
- 8.388 Euro pro Kind im Haushalt
Ist die Belastungsgrenze erreicht, dann kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die entsprechenden Antragsformulare der KKH finden Sie hier. Ab wann Sie die Belastungsgrenze überschreiten, können Sie hier ganz einfach online berechnen.