Die Knappschaft-Bahn-See betreut mit ihrer Krankenversicherung 1,57 Millionen Versicherte. Von der Knappschaft Pflegeversicherung profitieren 177.000 Pflegebedürftige hierzulande. Damit ist die Knappschaft-Bahn-See (KBS) eine der größten Krankenkassen Deutschlands. Die Geschichte der Krankenkasse reicht bis in das Jahr 1260 zurück – in dieser Zeit gründeten Bergleute die erste durch eine Urkunde belegte Bruderschaft, der Grundstein für die Knappschaft. Daraus erwuchs über die Jahrhunderte ein vielseitiges Verbundsystem. In den Verbund der Sozialversicherung gliedern sich die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Knappschaft ein. Außerdem unterhält die Knappschaft ein eigenes medizinisches Netz, an dem sich 1.480 Ärzte beteiligen.

Die Knappschaft-Bahn-See unterstützt die Mitglieder außerdem durch die Rentenzusatzversicherung, Seemannskasse, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Minijob-Zentrale, Arbeitgeberversicherung und die Fachstelle rehapro. Durch das vielseitige Angebot kommt das Verbundsystem auf insgesamt ca. 5,3 Millionen Versicherte, um die sich etwa 25.155 Mitarbeiter kümmern.

Derzeit ist Edeltraud Glänzer Vorstandsvorsitzende und Michael Weberink stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der Knappschaft-Bahn-See.

Adresse und Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Telefonnummer
08000 200 501 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
+49621/6813-1757 Auslandnotrufservice (gebührenpflichtig)

E-Mail
zentrale@kbs.de

Website
www.knappschaft.de

Service Center
Mit der bequemen Vor-Ort-Suche finden Sie Geschäftsstellen, Pflegestützpunkte, Versicherungsberater, Sozialmedizinische Dienste, Knappschaftskrankenhäuser und eigene Rehakliniken der Knappschaft-Bahn-See in Ihrer Nähe.

Termine

Mithilfe der Filialsuche können Sie einen Standort in Ihrer Nähe ausfindig machen und dort einen Termin vereinbaren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über die Servicehotline 08000 200 501 Ihr Anliegen zu besprechen. Über „Meine KNAPPSCHAFT“ können Sie sich rund um die Uhr in Ihr persönliches Onlineportal einloggen.

Beschwerden über Kasse

Mit Kritik können Sie sich an die kostenfreie Rufnummer 08000 200 501 wenden und den Mitarbeitern der Knappschaft Ihr Anliegen schildern. Alternativ können Sie sich auch über das Kontaktformular beschweren.

Pflege und Pflegeleistungen der Knappschaft Krankenkasse

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Knappschaft Pflegekasse beziehen. Im Sinne des Gesetzes sind Personen dann pflegebedürftig, wenn bei ihnen eine Einschränkung der Selbstständigkeit über mindestens sechs Monate besteht und sie der festgelegten Schwere nach § 15 SGB XI entspricht.

Der Pflegegrad bestimmt dann über die Art und Höhe des möglichen Leistungsumfangs.
Seit dem 01. Januar 2024 gelten folgende Höchstbeträge in Bezug auf ambulante oder stationäre Pflegeleistungen der Knappschaft Pflegekasse pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der Knappschaft Pflegekasse

Auf welche Leistungen Pflegebedürftige bei der Knappschaft Pflegekasse zurückgreifen können, hängt von ihrem Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld- und Sachleistungen stehen dem Betroffenen zu.

Zunächst muss der Pflegebedürftige jedoch einen Pflegegrad beantragen, selbst dann, wenn die Einschränkung der Selbstständigkeit offensichtlich ist. Der festgelegte Pflegegrad hilft der Pflegekasse dabei, die Leistungen angemessen und individuell verteilen zu können.
Für die Beantragung eines Pflegegrads durchlaufen Versicherte bei der Knappschaft folgende Schritte:

  1. Als versicherte Person stellen Sie direkt bei der Knappschaft einen Antrag auf Pflegegrad bzw. auf Leistungen der Pflegeversicherung. Füllen Sie dafür den entsprechenden Antrag aus und senden Sie ihn an die im Briefkopf festgehaltene Adresse.
  2. Die Knappschaft beauftragt nun den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser Dienst beschäftigt Gutachter, die zu Ihnen nach Hause kommen und sich ein Bild von Ihrer eingeschränkten Selbstständigkeit machen. Das ist wichtig, denn nur so erhalten Sie später die Leistungen, die Sie benötigen.
  3. Der Gutachter, der für Sie zuständig ist, kontaktiert Sie, um mit Ihnen einen passenden Termin zu finden. An dem vereinbarten Datum kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit mit Blick auf verschiedene Module. Hier ist zum Beispiel von Interesse, inwieweit Sie sich noch mobilisieren können. Auch die Selbstversorgung und die körperliche sowie geistige Verfassung beurteilt der Gutachter. Übrigens: Sie können sich auf den Termin vorbereiten, indem Sie wichtige Dokumente wie einen Medikamentenplan, ein Pflegeprotokoll und ärztliche Berichte zusammentragen.
  4. Nach der Begutachtung verfasst der medizinische Dienst der Krankenversicherung ein Gutachten, das Ihre gesundheitliche Verfassung berücksichtigt. Mit den enthaltenen Informationen gelingt es, Ihnen den passenden Pflegegrad zuzuordnen und zukünftig erforderliche Leistungen bereitzustellen.
  5. Die Knappschaft Pflegekasse schickt Ihnen das Gutachten und die Entscheidung über den Pflegegrad per Post zu. Wurde Ihnen offiziell ein Pflegegrad zugesprochen, sind Sie nun dazu berechtigt, Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.

Pflegegrad beantragen bei der KNAPPSCHAFT

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

 Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der Knappschaft Pflegekasse

Die häusliche Pflege beruht häufig auf einem starken Engagement ehrenamtlicher Helfer. Allerdings können auch Angehörige oder andere Personen, die die häusliche Pflege aufrechterhalten, erkranken oder einen Urlaub benötigen. In diesen Fällen kann die Verhinderungspflege einspringen und die Pflege sicherstellen. Das klappt, indem der Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst für die Zeit beauftragt. An den Kosten beteiligt sich die Pflegekasse mit maximal 1.612 Euro pro Jahr, vorgesehen für sechs Wochen Verhinderungspflege.

Besonderheiten

  • Um die Verhinderungspflege genehmigt zu bekommen, müssen Sie als Pflegebedürftiger zuvor mindestens über 6 Monate hinweg eine häusliche Pflege erhalten haben.
  • Sie müssen mindestens Pflegegrad 2 aufweisen.
  • Die Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege kann/können ein ambulanter Pflegedienst, Einrichtungen für die Verhinderungspflege wie ein Krankenhaus, Familienangehörige, Freunde oder Bekannte übernehmen.
  • Zusätzlich zu dem Budget für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr können Sie als Pflegebedürftiger bis zu 806 Euro Ihres Kurzzeitpflegeanspruchs für die Verhinderungspflege nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie den Kurzzeitpflege-Betrag noch nicht voll ausgeschöpft haben.

Formular

Mit dem Antrag auf Verhinderungspflege machen Sie Ihren Bedarf bei der Knappschaft Pflegekasse deutlich. Drucken Sie den Antrag einfach aus, tragen Sie die erforderlichen Daten ein und senden Sie den Antrag an die Adresse auf dem Briefkopf. Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema Verhinderungspflege, können Sie sich an die gebührenfreie Telefonnummer 08000 200 501 wenden – die Mitarbeiter der Knappschaft helfen Ihnen dann gerne weiter.

KNAPPSCHAFT Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der Knappschaft

Die Knappschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kur in Anspruch zu nehmen. Eine Rehabilitation unterstützt Sie auf dem Weg der Genesung, eine Kur eignet sich stattdessen für die Vorsorge. Mit Ihrem behandelnden Arzt können Sie besprechen, welche Versorgungskonzepte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Besonderheiten

Es liegt nahe, die Kur oder eine Reha bei der Krankenkasse zu beantragen. Manchmal sind aber andere Kostenträger in der Pflicht.

Die Rentenversicherung ist beispielsweise dann für Sie verantwortlich, wenn:

  • die Rehabilitationsmaßnahme dafür vorgesehen ist, Sie wieder fit für das Arbeitsleben zu machen.
  • Sie die Leistungen beanspruchen, weil Sie einen Arbeitsunfall hatten oder bei Ihnen eine Berufskrankheit vorliegt.

Formular

Bei der Knappschaft beantragen Sie eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort mithilfe eines Formulars. Ausgedruckt und ausgefüllt, können Sie es im Handumdrehen an die angegebene Adresse schicken. Bei einer Reha ist der Ablauf etwas anders. Das für die Beantragung einer Reha notwendige Formular stellt Ihnen Ihr Arzt zur Verfügung. Fällt die Rehamaßnahme in den Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung, können Sie Ihren Bedarf hier geltend machen.

Kurzzeitpflege beantragen bei der Knappschaft

Nicht immer kann die Pflege ausschließlich im häuslichen Umfeld stattfinden. Manchmal brauchen Pflegebedürftige vorübergehend eine stationäre Versorgung. Das kann beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nötig sein. Eine zeitlich befristete stationäre Pflege kommt auch infrage, wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich auftritt. In diesen Fällen unterstützt Sie die Pflegekasse mithilfe der Kurzzeitpflege – sie beteiligt sich an den entstehenden Kosten mit maximal 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr).

Besonderheiten

  • Für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege muss bei Ihnen mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Sie können die Kurzzeitpflege mit Mitteln der Verhinderungspflege kombinieren. Auf diese Weise steht Ihnen ein Budget bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie die Leistungen der Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft haben.
  • Die Pflegekasse beteiligt sich meist nur dann an den entstehenden Kosten, wenn eine zugelassene Einrichtung die Kurzzeitpflege übernimmt.

Formular

Für die Beanspruchung der Kurzzeitpflege ist ein entsprechender Antrag nötig. Die Knappschaft stellt Ihnen online einen Antrag auf Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diesen drucken Sie einfach aus und geben Ihre Daten an – senden Sie das Formular anschließend einfach an die angegebene Postadresse. Wenn Sie Fragen zum Thema Kurzzeitpflege haben, können Sie die gebührenfreie Telefonnummer 08000 200 501 der Knappschaft anrufen.

KNAPPSCHAFT Antrag Kurzzeitpflege

Pflegegeld beantragen bei der Knappschaft

Erhalten Sie eine häusliche Pflege und besitzen einen anerkannten Pflegegrad? Dann haben Sie einen Anspruch auf verschiedene Geldmittel oder Sachleistungen, zum Beispiel das Pflegegeld. Sie erhalten immer dann Pflegegeld, wenn entweder Angehörige, Freunde oder Nachbarn die häusliche Pflege durchführen. Als Pflegebedürftiger können Sie grundsätzlich frei über das monatliche Pflegegeld verfügen, viele Versicherte entscheiden sich aber dafür, dass Pflegegeld an ihre ehrenamtlichen Helfer weiterzugeben. Das Pflegegeld können Sie übrigens auch dafür nutzen, Pflegekräfte aus dem Ausland, wie eine polnische Pflegekraft, zu bezahlen.

Neben dem Pflegegeld gibt es noch die sogenannten Pflegesachleistungen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Pflegekasse, bei der professionelle Pflegekräfte Tätigkeiten in der Grundpflege oder in der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Auch für die Pflegeleistungen gibt es ein festgelegtes Budget – die Höhe richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad.

Folgende Beträge zahlt die Knappschaft pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Sie erhalten von der Pflegekasse nur Pflegegeld, wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt. Hier können Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Hat der Gutachter gemeinsam mit der Pflegekasse einen Bedarf bei Ihnen erkannt, erhalten Sie einen Bescheid. Darauf finden Sie Ihren Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 oder mehr bekommen Sie ein monatliches Pflegegeld.

KNAPPSCHAFT Antrag Pflegegeld

Pflegehilfsmittel beantragen bei der Knappschaft

Hilfsmittel für die häusliche Pflege ergänzen die Pflege sinnvoll. Sie erleichtern den Pflegealltag und unterstützen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der Gesetzgeber trifft hier eine Unterscheidung zwischen zum Verbrauch bestimmten und nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Die Knappschaft stellt Ihnen ein monatliches Budget in Höhe von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Davon können Sie etwa Mundschutzmasken, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel oder saugfähige Bettschutzeinlagen kaufen. Übrigens steht Ihnen stets das gleiche Budget zu, unabhängig davon, ob Sie einen leichten oder schweren Pflegegrad besitzen.

Voraussetzungen

  • Familienangehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste übernehmen die Pflege.
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder in einer Wohngemeinschaft statt.
  • Der Pflegekasse liegt ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme vor. Außerdem kann der Pflegebedürftige Quittungen über die Art und Anzahl der benötigten Pflegemittel vorweisen.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Knappschaft Pflegekasse?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auswählen

Achtung! Wenn Sie eine Inkontinenz haben und entsprechende Produkte wie Einlagen benötigen, wenden Sie sich am besten an die Krankenkasse – sie ist für die Kostenübernahme zuständig.

Technische Pflegehilfsmittel

Im Gegensatz zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sind Technische Pflegemittel nicht für den Einmalgebrauch vorgesehen. Die medizinischen Gerätschaften, Möbel oder Hausnotrufsysteme sind speziell auf Pflegesituationen zugeschnitten. In der Regel erhalten Sie als Pflegebedürftiger die technischen Pflegemittel als Leihgabe – Sie müssen die Gerätschaften oder Möbel also nicht kaufen, sie aber zurückgeben, wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Die Pflegekasse übernimmt bis auf einen überschaubaren Eigenanteil von maximal 25 Euro die Kosten für die technischen Pflegehilfsmittel.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Knappschaft Pflegekasse?

Genau wie andere Pflegekassen auch, übernimmt die Knappschaft die Kosten für eine große Anzahl an technischen Hilfsmitteln. Um einen besseren Überblick über die von der Knappschaft bezahlten Hilfsmittel zu erhalten, können Sie das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes einsehen. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der Knappschaft Pflegekasse

Online-Pflegekurse 

Wenn sich Angehörige dazu entschließen, die häusliche Pflege zu unterstützen, stellen sie sich oft viele Fragen. Der Knappschaft-Pflegecoach versorgt pflegende Angehörige mit wertvollen Informationen. Im Rahmen von Online-Pflegekursen greift die Knappschaft wichtige Themen auf. Pflegende Angehörige erfahren beispielsweise, wie die Pflege zu Hause richtig funktioniert, welche Leistungen Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können und wie sie sich selbst im Pflegealltag entlasten. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und praxisnahen Beispielen erfahren Pflegende so, worauf es wirklich ankommt. Das Online-Format hat den großen Vorteil, dass sich die Interessierten ihre Themen frei einteilen können.

Online-Pflegeauskunft der KNAPPSCHAFT

Die Knappschaft weiß, wie groß das Informationsbedürfnis von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ist. Deshalb hat die Kasse die Online-Pflegeauskunft ins Leben gerufen. Per Beratungsformular können Sie Ihre Fragen und Ihr Anliegen schildern. Sie erhalten dann eine E-Mail mit gezielten Informationen und Unterstützungsangeboten. Dieser Service der Knappschaft ist kostenfrei.

Der Pflegelotse

Mit dem Pflegelotsen suchen Sie clever nach Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangeboten, ambulanten Pflegediensten und Pflegeberatungen. Eine Suchmaske ermöglicht die Suche in der direkten Wohnumgebung. Der große Vorteil des Pflegelotsen ist, dass Sie nicht nur die Kontaktdaten auf einen Klick erhalten, sondern auch Informationen zu den Preisen und eine Bewertung zum Anbieter. Das macht eine transparente Suche nach geeigneten Dienstleistern besonders unkompliziert.

Mitglied werden

Die Knappschaft bietet einen bequemen Online-Antrag, um Mitglied zu werden. Mit einigen persönlichen Angaben übermitteln Sie der Kasse in wenigen Minuten Ihren Beitrittswunsch. Sie besitzen bereits eine Krankenversicherung? Dann kommt der clevere Wechselservice der Knappschaft für Sie infrage. Wenn Sie mindestens zwölf Monate bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung Mitglied sind, beträgt Ihre Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie sogar sofort bei einer anderen Krankenkasse Mitglied werden. Außerdem haben Sie ein befristetes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Haben Sie sich für die Knappschaft entschieden? Dann füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag aus. Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und die damit verbundenen bürokratischen Prozesse übernimmt die Knappschaft für Sie. Falls Sie noch Fragen zu dem Wechselservice oder zur Mitgliedschaft bei der Knappschaft haben, können Sie die Knappschaft kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 7245 900 anrufen. Alternativ können Sie eine E-Mail an neukundenservice@knappschaft.de senden.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der Knappschaft:

  • Allgemein: 14,6 %
  • Ermäßigt: 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: 1,6 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Der Beitrag zur Krankenkasse errechnet sich anhand des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei maximal 4.837,50 Euro. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen die Aufwendungen für die Krankenversicherung gemeinsam, jeweils zur Hälfte. Sofern Sie eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, verfügen Sie über eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro. Rentner zahlen nur für die Beiträge, die diese Freigrenze übersteigen. 

Zuzahlung

Eine Zuzahlung wird bei der Knappschaft für technische Hilfsmittel, Arzneimittel und weitere Leistungen fällig. Kinder und Jugendliche sind meistens von dieser Regelung ausgenommen. Für Versicherte gibt es eine Belastungsgrenze, die mit einer Zuzahlungsbefreiung verknüpft ist. Dabei zählt das gesamte Familien-Bruttoeinkommen.

Folgende Abschläge werden vom Haushaltseinkommen abgezogen:

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 % der Bruttoeinkünfte für alle im Haushalt lebenden Menschen pro Jahr. Sind Sie chronisch krank, liegt die Grenze tiefer, nämlich bei 1%. Bei der Knappschaft können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen, indem Sie einen Antrag auf Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen stellen.

KNAPPSCHAFT Online Antrag