Im Jahr 1952 gründete das Unternehmen MANN+HUMMEL GmbH eine Betriebskrankenkasse – die damalige BKK MANN+HUMMEL war eigens für die Beschäftigten des Ludwigsburger Filterspezialisten vorgesehen. Seit dem Jahr 1999 konnten sich auch Personen bei der Krankenkasse versichern, die nicht im Betrieb arbeiteten. Im Jahr 2002 ging der Versicherer einen neuen Schritt und benannte sich in mhplus Krankenkasse um – dieser Name ist bis heute geblieben. Im Zeitraum von 2000-2019 haben sich insgesamt acht Betriebskrankenkassen mit der mhplus zusammengeschlossen. Das spiegelt sich auch in der Mitgliederzahl wider. Im Jahr 1999 startete die BKK mit 11.885 Mitgliedern, heute sind es mehr als 500.000 Versicherte.[1] Die mhplus beschäftigt etwa 1000 Arbeitnehmer in mehr als 20 Filialen und steht für eine gute Gesundheitsversorgung.[2] Winfried Baumgärtner ist Vorstand der mhplus Krankenkasse.

Adresse und Kontakt

Postanschrift

mhplus Betriebskrankenkasse
Franckstrasse 8
71636 Ludwigsburg

Telefonnummer

07141 9790-0

07141 9790-9515 (Hotline medizinische Beratung)

E-Mail

info@mhplus.de

Website

https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden

Service Center

Die mhplus ist in den Geschäftsstellen persönlich für Versicherte und Interessierte da. Um herauszufinden, welches Servicecenter sich in Ihrer Nähe befindet, können Sie ganz einfach die Online-Suche nutzen. Hier geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort an und schon zeigt Ihnen die interaktive Karte die in der Region befindlichen Filialen. Mit einem Klick können Sie weitere Informationen wie die Adresse, Kontaktdaten oder Öffnungszeiten der Filiale einsehen.

Termine

Um sich in einer Geschäftsstelle beraten zu lassen oder ein Anliegen zu klären, benötigen Sie keinen Termin. Eine Online-Terminvereinbarung ist jedoch empfehlenswert, um die Wartezeit zu verkürzen und insbesondere komplexere Themen zu besprechen. Hier können Sie auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten abstimmen. Viele Anliegen lassen sich bereits telefonisch klären – dafür können Sie sich an die Mitarbeiter der mhplus unter der Telefonnummer 07141 9790-0 wenden. Alternativ steht Ihnen die Online-Filiale zur Verfügung.

Beschwerden über Kasse

Die mhplus ist offen für Anregungen, Lob und Kritik. Auch Beschwerden nimmt sich der Krankenversicherer zügig an. Um Ihr Anliegen zu schildern, können Sie entweder das Kontaktformular nutzen oder die Telefonnummer 07141 9790-200 wählen.

Pflege und Pflegeleistungen der mhplus

Alle Versicherten können Leistungen der mhplus Pflegekasse beanspruchen, sofern sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Pflegebedürftig ist eine Person dann, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit und somit in ihrer Lebensführung eingeschränkt ist. Hinweise auf die nötige Schwere liefert der § 15 SGB XI. Neben der nötigen Schwere ist eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit über mindestens sechs Monate eine Voraussetzung für einen Pflegegrad.[1] Der Ihnen zugeteilte Pflegegrad entscheidet dann über die Höhe und die Art der verfügbaren Pflegekassen-Leistungen.

Seit dem 01. Januar 2024 gelten bei der mhplus folgende Höchstbeträge bei den ambulanten und stationären Pflegeleistungen:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegrad beantragen bei der mhplus

Die Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich bei Betroffenen teilweise stark. Daher ist es wichtig, dass Versicherte die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um den Alltag zu bewältigen. Genau dabei hilft der Pflegegrad – er zeigt auf, wie schwerwiegend die Einschränkungen bei den Versicherten sind. Die mhplus kann mit dem Pflegegrad dann zielgerichtet Leistungen ermöglichen. Generell gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Pflegeleistungen.

Eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung von Geld- und Sachleistungen ist also ein Pflegegrad. Dieser wird Personen aber nicht automatisch zugewiesen. Stattdessen müssen Versicherte einen Pflegegrad beantragen.

So beantragen Versicherte einen Pflegegrad bei der mhplus:

  1. Formular ausfüllen und zusenden: Damit die mhplus Pflegekasse Ihnen zukünftig Leistungen bewilligen kann, muss sie zunächst von Ihrer Situation erfahren. Mit einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung übermitteln Sie der mhplus persönliche Daten und erste Informationen zu der vorliegenden Pflegesituation. Drucken und füllen Sie den Antrag einfach aus – anschließend senden Sie diesen zur Pflegekasse der mhplus.
  2. Die mhplus kümmert sich um Ihr Anliegen: Sobald die mhplus Ihren Antrag vorliegen hat, leitet sie den nächsten Schritt ein: Sie beauftragt den

medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser hat die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit in Ihrem häuslichen Umfeld zu begutachten. Dafür meldet sich ein Gutachter und vereinbart einen Termin mit Ihnen.

  1. Der Gutachter kommt vorbei: Zu dem vereinbarten Termin stattet Ihnen der Gutachter einen Besuch ab. Er überprüft Ihre Selbstständigkeit anhand verschiedener Module. Der Gutachter beurteilt beispielsweise, wie gut Sie sich mobilisieren oder selbst versorgen können. Übrigens: Sie können dem Gutachter seine Arbeit vereinfachen, wenn Sie wichtige Dokumente für den Besuch bereitlegen. Dazu zählen Pflegeprotokolle, Medikamentenpläne oder Arztberichte.
  2. Die Pflegekasse entscheidet: Hat der Gutachter alle nötigen Informationen gesammelt, übermittelt er diese gemeinsam mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad an die Pflegekasse. Die mhplus sichtet nun die Dokumente und trifft eine Entscheidung über den Pflegegrad.
  3. Die Pflegekasse informiert Sie per Post: Steht die Entscheidung zum Pflegegrad fest, erhalten Sie Post von der Pflegekasse. Haben Sie einen Pflegegrad zugeteilt bekommen, können Sie nun verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Achtung: Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.[1]

Pflegegrad beantragen bei der MHplus

Bereiten Sie sich mit unserem Pflegegradrechner optimal auf das MDK-Gutachten vor. Mit einigen Daten berechnen Sie ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Pflegegradrechner 2024

Verhinderungspflege beantragen bei der mhplus

Pflegende Angehörige kümmern sich mit viel Herz um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Dafür müssen sie häufig verschiedene Lebensbereiche miteinander verknüpfen, zum Beispiel die Pflege mit dem Beruf. Selbst bei einer guten Organisation können ehrenamtliche Helfer jedoch bei der Pflege ausfallen bzw. verhindert sein, etwa durch eine Krankheit oder einen Urlaub. Für diese Fälle stellt die Pflegekasse die Verhinderungspflege bereit. Dabei handelt es sich um einen festgelegten Geldbetrag, den Pflegebedürftige nutzen können, um alternative Pflegeangebote für den begrenzten Zeitraum zu nutzen. Insgesamt sind jährlich 1612 Euro für 6 Wochen Verhinderungspflege vorgesehen.[1]

Besonderheiten

  • Um die Verhinderungspflege zu beanspruchen, müssen Pflegebedürftige zuvor mindestens über 6 Monate hinweg eine häusliche Pflege erhalten.
  • Mindestens Pflegegrad 2 muss vorliegen.
  • Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) kann durch einen ambulanten Pflegedienst, Bekannte, Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige erfolgen.
  • Das Budget von 1612 Euro kann mit ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege (maximal 806 Euro) kombiniert werden.5

Formular

Damit Sie den Betrag für die Verhinderungspflege einplanen können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der mhplus Pflegekasse stellen. Dafür nutzen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen bei Verhinderung der Pflegeperson. Laden Sie das Dokument online herunter, drucken Sie es aus und machen Sie einige persönliche Angaben. Vergessen Sie nicht, den Verhinderungsgrund anzugeben und das Formular zu unterschreiben. Zur Bearbeitung senden Sie den Antrag nun an die mhplus. Bei Fragen steht Ihnen die Servicehotline unter der Telefonnummer 07141 9790-0 gerne zur Verfügung.

MHplus Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der mhplus

Die mhplus beteiligt sich an Rehabilitationsmaßnahmen oder an Kuren, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Der Unterschied bei den Leistungen besteht darin, dass eine Kur eine Krankheit abwenden soll, die Rehabilitation kommt allerdings dann zum Einsatz, wenn eine Krankheit bereits vorliegt. Für die Bewilligung einer Kurmaßnahme muss der mhplus eine ärztliche Verordnung vorliegen.[1]

Besonderheiten

Nicht immer fällt das Thema Rehabilitation in den Aufgabenbereich der Krankenkasse. Auch die Rentenversicherung kann für Sie bei einer notwendigen Rehabilitationsmaßnahme der richtige Ansprechpartner sein.

Wenden Sie sich an die Rentenversicherung, wenn:

  • die Rehabilitation im Anschluss an eine Krankheit eine Wiedereingliederung in den Berufsalltag ermöglichen soll.
  • die Rehabilitationsmaßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anliegt.

Formular

Es gibt verschiedene Rehabilitationsangebote. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt darüber, welche Maßnahmen sich in Ihrem Fall eignen. Ist auch der Mediziner der Ansicht, dass eine Rehabilitation für Sie empfehlenswert ist, füllt er ein Formular aus. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist der Sozialdienst der Klinik bei dem Ausfüllen der Dokumente behilflich. Sofern die Deutsche Rentenversicherung für Ihre Rehamaßnahme zuständig ist, können Sie online einen Antrag stellen. Sie haben Fragen zum Thema Rehabilitation? Dann wenden Sie sich am besten an den telefonischen Support der mhplus unter der Telefonnummer: 07141 9790-0.

Kurzzeitpflege beantragen bei der mhplus

Stellen Sie sich vor, die Pflegebedürftigkeit tritt sehr plötzlich ein. Nun müssen viele Regelungen getroffen und das häusliche Umfeld für die Pflege vorbereitet werden. In dieser Zeit ist eine Pflege in den eigenen vier Wänden oft nicht möglich. Auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist eine häusliche Pflege manchmal nicht umsetzbar. In diesen Fällen kommt eine befristete stationäre Pflege in Betracht. Die Pflegekasse beteiligt sich an den entstehenden Kosten mit einem Budget für die Kurzzeitpflege. Jährlich stehen Pflegebedürftigen maximal 1774 Euro für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege zur Verfügung.[1]

Besonderheiten

  • Für die Kurzzeitpflege muss Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Die Pflegekasse stellt die Kurzzeitpflege oft nur dann zur Verfügung, wenn eine zugelassene Einrichtung die befristete Pflege übernimmt.
  • Benötigen Pflegebedürftige mehr Budget für die Kurzzeitpflege, können Sie ungenutzte Mittel der Verhinderungspflege dazu addieren – so entsteht ein Gesamtbudget von bis zu 3386 Euro.

Formular

Die mhplus kann Ihnen nur dann Mittel für die Kurzzeitpflege gewähren, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Auch den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie im Downloadcenter für Formulare herunterladen. Drucken Sie den Antrag aus, geben Sie die nötigen Informationen an, unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es im Anschluss an die mhplus. Manchmal ergeben sich Fragen rund um das Thema Kurzzeitpflege. Diese beantworten Ihnen die Mitarbeiter der mhplus gerne unter der Telefonnummer 07141 9790-0.

MHplus Antrag Kurzzeitpflege

Pflegegeld beantragen bei der mhplus

Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und die Pflege im häuslichen Umfeld, zum Beispiel mithilfe von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn, empfangen, können Sie von einer großen Anzahl an Leistungen profitieren. Dazu zählt auch das Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist Ihnen monatlich einen festen Betrag, der sich an Ihrem Pflegegrad orientiert. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt das Pflegegeld aus. Sie können nun frei über den Betrag entscheiden. Vielleicht möchten Sie davon eine „polnische Pflegekraft“ bezahlen oder das Geld doch lieber an die ehrenamtlichen Helfer weitergeben. Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 auch Pflegesachleistungen zu. Dieses monatliche Budget ist ausschließlich für professionelle Pflegekräfte vorgesehen, die im häuslichen Umfeld pflegerische Maßnahmen erbringen. Auch hier orientiert sich der Geldbetrag an dem vorliegenden Pflegegrad.

Folgende Beträge zahlt die mhplus pro Monat:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Für die Inanspruchnahme des Pflegegeldes benötigen Sie keinen speziellen Antrag. Allerdings müssen Sie über einen Pflegegrad verfügen, wenn Sie das Pflegegeld beziehen möchten. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie am besten jetzt gleich einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ausfüllen. Sobald die Pflegekasse Ihnen Pflegegrad 2 oder höher zuteilt, haben Sie einen Anspruch auf das Pflegegeld.

MHplus Antrag Pflegegeld

Pflegehilfsmittel beantragen bei der mhplus

Wenn Sie auf Pflegehilfsmittel zurückgreifen, können Sie Ihren Pflegealltag deutlich vereinfachen. Verschiedene Produkte ermöglichen Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit oder optimieren die Hygiene im Pflegealltag. Bei den Pflegehilfsmitteln wird zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, unterschieden.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Die mhplus Pflegekasse stellt Versicherten monatlich 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Pflegegrad vorliegt. Wie hoch dieser ist, hat allerdings keinen Einfluss auf den Betrag – dieser bleibt konstant bei 40 Euro. Mit dem Pflegehilfsmittelbudget können Sie verschiedene Produkte kaufen wie Desinfektionsmittel, saugfähige Bettschutzeinlagen oder Mundschutzmasken.

Voraussetzungen

  • Die Pflege erfolgt durch Bekannte, Freunde, Familienangehörige oder den ambulanten Pflegedienst.
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld oder in einer Wohngemeinschaft statt.
  • Der mhplus Pflegekasse liegt ein Antrag zur Kostenübernahme vor. Betroffene können mit Quittungen die Art und die Anzahl der benötigten Pflegehilfsmittel belegen.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die mhplus?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auswählen

Achtung! Sie sind auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einlagen aufgrund einer Inkontinenz angewiesen? Dann wenden Sie sich am besten direkt an die mhplus Krankenkasse, sie und nicht die Pflegekasse, ist für die Kostenübernahme zuständig.

Technische Pflegehilfsmittel

Die technischen Pflegehilfsmittel sind keine Produkte, die für den Einmalgebrauch vorgesehen sind. Sie stehen Betroffenen oft viele Jahre zur Seite. Technische Pflegehilfsmittel sind auf die Pflegesituation zugeschnittene Möbel, Hausnotrufsysteme oder medizinische Gerätschaften. Ein Beispiel für ein technisches Pflegehilfsmittel ist ein Pflegebett. Die Pflegekasse gibt technische Pflegehilfsmittel in der Regel als Leihgabe heraus. Sie müssen die Möbel und Co. also nicht selbst kaufen, sondern lediglich einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 25 Euro pro Hilfsmittel einplanen.[1]

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die mhplus?

Eine gute Orientierung bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hier finden Sie alle Pflegehilfsmittel, die von der mhplus Pflegekasse grundsätzlich übernommen werden können. Allerdings muss für die Kostenbeteiligung stets eine medizinische/pflegerische Notwendigkeit vorliegen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der mhplus Pflegekasse

Online-Pflegekurse

Eine Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und pflegende Angehörige vor eine große Herausforderung. Es ist verständlich, dass viele Fragen auftauchen. Fragen, die mit einem Online-Pflegekurs beantwortet werden können. Die mhplus stellt ehrenamtlichen Helfern, die sich in der häuslichen Pflege engagieren, verschiedene Kurse zur Verfügung. Diese können Sie bequem und jederzeit von zu Hause aus absolvieren. Grundlagen der häuslichen Pflege, Pflege bei Inkontinenz und Selbstfürsorge durch Achtsamkeit sind nur wenige Kursthemen. Für Sie ist das Angebot komplett gratis, denn die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Kurse. Online erfahren Sie mehr zu dem Angebot „PflegeCoach“, dass die mhplus gemeinsam mit der spectrumK GmbH zur Verfügung stellt.

Gutschein für eine Pflegeberatung

Sobald Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, erhalten Sie von der mhplus automatisch einen Gutschein für eine Pflegeberatung. Mit diesem Gutschein können Sie eine Beratung bei dem Partner spectrum K beanspruchen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder bei Ihnen zu Hause, ganz wie Sie möchten. Die Experten erklären Ihnen beispielsweise, wie Sie den Pflegealltag gut organisieren oder Anträge für Pflegeleistungen ausfüllen. Außerdem können die Experten Ihnen einen Pflegeplan erstellen. Der Service ist für Sie komplett gratis – die Kosten übernimmt die mhplus Pflegekasse.

Der BKK Pflegefinder

Um bei der großen Anzahl an Pflegeangeboten nicht den Durchblick zu verlieren, können Sie den BKK Pflegefinder nutzen. Hier ist eine Datenbank hinterlegt, die 35.000 Leistungsangebote umfasst. Egal, ob Sie auf der Suche nach einem Pflegeheim, einem ambulanten Pflegedienst oder einem speziellen Betreuungsangebot sind, der BKK Pflegefinder zeigt Ihnen die Angebote in Ihrer Region an. Geben Sie in die Suchmaske einfach Ihre Postleitzahl ein. Zusätzlich können Sie die Suche mit der Pflegeart (Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegedienste usw.) einschränken. Besonders praktisch ist, dass Sie einen direkten Preisvergleich, beispielsweise bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, durchführen können.

Mitglied werden

Das Leistungsangebot der mhplus überzeugt Sie? Dann versichern Sie sich doch einfach online bei der Krankenkasse. Das klappt mit dem cleveren Online-Antrag, den Sie dem Versicherer in nur wenigen Minuten übermitteln. Um die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung müssen Sie sich übrigens nicht kümmern – die mhplus informiert den Versicherer über den Wechsel. Wenn Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft bei der mhplus haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 07141 9790-0 gerne weiter. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

Folgende Beiträge erwarten Sie bei der mhplus:

  • Allgemein: 15,88 %
  • Ermäßigt: 14,6 %
  • Zusatzbeitrag: 1,28 %

Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Maßgebend für die Höhe der Krankenkassenbeiträge ist der sozialversicherungspflichtige Bruttolohn. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4837,50 Euro. Die Beiträge zur Krankenkasse teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte. Eine Besonderheit gibt es für Rentner, denn hier gilt eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro. Das bedeutet: Personen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, zahlen nur für Beiträge, die diese Freigrenze übersteigen.

Zuzahlung

Üblicherweise kommt eine Zuzahlung auf Sie zu, wenn Sie Arzneimittel, technische Hilfsmittel oder andere Leistungen beanspruchen. Kinder und Jugendliche sind hingegen in der Regel von der Zuzahlung befreit. Das kann auch bei Erwachsenen der Fall sein. Menschen, die eine festgelegte Belastungsgrenze überschreiten, müssen ebenfalls keine Zuzahlung mehr leisten. Hier ist das gesamte Familien-Bruttoeinkommen entscheidend.

Folgende Abschläge zieht die mhplus vom Haushaltseinkommen ab:

  • Euro für den ersten Angehörigen
  • 388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Die Belastungsgrenze liegt aktuell bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte – dabei berücksichtigt die Krankenkasse alle im Haushalt lebenden Menschen. Bei chronisch Kranken gilt eine niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent. Falls Sie sich von der gesetzlichen Zuzahlung bei der mhplus befreien lassen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag auf eine Befreiung von Zuzahlungen finden Sie ebenfalls im Downloadcenter für Formulare.

MHplus Online Antrag