Pflegereform 2025: Tabelle mit den wichtigsten Änderungen

Pflegereformen optimieren Prozesse im Pflegealltag und vereinfachen die häusliche, ambulante und stationäre Pflege. Im Jahr 2024 stellte der Gesetzgeber die neue Pflegereform vor, welche zur Folge hat, dass u.a. das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen erhöht werden. Im Jahr 2025 gibt es weitere Anpassungen.

Pflegegrad
Leistungsanpassungen von 2024 auf 2025
Ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen steigen um ca. 4,5 %
Ab Pflegegrad 2 Das Pflegegeld erhöht sich um 4,5 %
Ab Pflegegrad 2 Pflegebedürftige, die sich in stationärer Pflege befinden, erhalten 2025 den gleichen höheren Leistungszuschlag wie schon 2024

Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen. Welches Maßnahmenpaket für Sie geschnürt werden kann, ist im Pflegegesetz & -recht festgelegt. Hier finden sich wichtige gesetzliche Grundlagen, um eine Bewertung der Situation und eine Bewilligung der Unterstützung zuzulassen.

In diesem Ratgeber bekommen Sie einen umfangreichen Einblick in das recht komplexe Thema Pflegegesetz & -recht. Dabei beleuchten wir auch nahe liegende Aspekte wie die Versicherung und Steuern.

Pflegegesetz / Pflegerecht – Definition & Übersicht

Was regelt welche Sachverhalte im Bereich der Pflege? Eine spannende Frage, die wir Ihnen im folgenden Absatz gerne beantworten möchten. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Pflegerecht und Pflegegesetz.

  • Was bedeutet Pflegerecht?
  • Was ist das Pflegegesetz?
  • Welche Gesetze gibt es in der Pflege?

Was bedeutet Pflegerecht?

Das Pflegerecht widmet sich den rechtlichen Aspekten beim Kernthema Pflege. Gesetze in der Pflege sind wichtig. Schließlich kann nur so festgelegt werden, wer Leistungen erhalten soll und wie diese genau aussehen. Das wiederum ist entscheidend, um den Hilfebedarf von Pflegebedürftigen im Alltag gut abbilden und erfüllen zu können.

Was ist das Pflegegesetz?

Ein einheitliches Pflegegesetz existiert nicht. Die zahlreichen rechtlichen Aspekte, die in der Pflege Anwendung finden müssen, werden durch mehrere Paragrafen abgedeckt. Diese sind über die insgesamt zwölf Sozialgesetzbücher (SGB) verstreut. Daher ist es gar nicht so einfach, durchzublicken, wenn es um die Pflegegesetze geht. Dennoch ergibt es Sinn, sich mit den Grundlagen auseinanderzusetzen, denn die Gesetze in der Pflege regeln die Ansprüche und Rechte von Pflegebedürftigen.

Welche Gesetze gibt es in der Pflege?

Nicht jeder Pflegebedürftige benötigt die gleichen Leistungen. Auch rechtliche Regelungen unterscheiden sich je nach Patientenfall. Damit Sie bei einer Pflegebedürftigkeit die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, gibt es gesetzliche Regelungen. Diese sind ebenso facettenreich gestaltet wie die auftretenden Pflegefälle. Somit kann ganz flexibel auf Pflegesituationen reagiert werden.

  • Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
  • Hospiz– und Palliativgesetz
  • Krankenversicherungsgesetz
  • Patientenrechtegesetz
  • Pflegestärkungsgesetz (PSG) I, II und III
  • Pflege Weiterentwicklungsgesetz
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Das Pflegeversicherungsgesetz entspricht dem elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Es wurde 1995 ins Leben gerufen, um die Pflegelandschaft (Pflegerecht- Versicherungen) besser abbilden zu können. Das Pflegeversicherungsgesetz stellt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, sicher. Ein ganz elementarer Bestandteil ist hier die Regelung der Pflegegrade. Im Pflegeversicherungsgesetz finden sich Informationen darüber, wie die Einstufung vorgenommen wird. Zudem wurde das Begutachtungsverfahren hiermit eingeführt.

Hospiz- und Palliativgesetz

Das Gesetz hat das Ziel, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern. In dem betreffenden Gesetz sind Maßnahmen verankert, die vielfältige Aspekte berücksichtigen, die für Menschen in der letzten Lebensphase wichtig sind. So soll die medizinische, psychologische, pflegerische und seelsorgerische Leistung mit den gesetzlichen Bestimmungen verbessert werden. Dazu gehört auch, die entsprechende Versorgung auszuweiten bzw. flächendeckend auszubauen. Die Palliativpflege ist ein sehr wichtiges Thema, mit dem auch Pflegebedürftige nicht selten Berührungspunkte haben.

Krankenversicherungsgesetz

Das Krankenversicherungsgesetz regelt die medizinische stationäre und ambulante Pflege. Es wird im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) behandelt. Elementarer Bestandteil ist die Regelung, dass die Krankenversicherung für jeden deutschen Bürger, der eine entsprechende Versicherung aufweist, die medizinische Versorgung übernimmt. Für Pflegebedürftige ist das Krankenversicherungsgesetz interessant, da es die medizinische Behandlungspflege regelt.

Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz setzt sich dafür ein, dass Pflegebedürftige stärker in das Behandlungsgeschehen einbezogen werden. Im Mittelpunkt steht hier das Arzt-Patienten-Verhältnis, das durch umfassende und zeitnahe Aufklärung der anstehenden Behandlungen oder medizinischen Aspekte gekennzeichnet ist. Zudem ist hier geregelt, dass das Recht besteht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu erhalten. Auch Personen, die einwilligungsunfähig sind, was nicht selten bei Pflegebedürftigen vorkommt, sollen in Anlehnung an die Möglichkeiten eingehend aufgeklärt werden.

Pflegestärkungsgesetz (PSG) I, II und III

Die Pflegestärkungsgesetze arbeiten Hand in Hand. 

  1. Das erste Pflegestärkungsgesetz hatte das Ziel, die gesetzliche Pflegeversicherung zu modernisieren. Ein Akt, der nötig war, da sich die Pflegelandschaft in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Das kann beispielsweise darauf zurückgeführt werden, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt. Mit dem PSG I wurden die Leistungen für die Pflegestufen 0,1, 2 und 3 erhöht. Auch Personen mit Demenz bekamen dadurch mehr Zuwendungen. In dem Gesetz ist zusätzlich geregelt, dass ein seniorengerechter Umbau finanziell unterstützt wird. 
  2. Das zweite Pflegestärkungsgesetz widmet sich unter anderem dem neuen Begutachtungsassessment (NBA), das die Basis für die Einteilung in einen Pflegegrad ist. Die Pflegestufen spielen nun keine Rolle mehr.
  3. Das dritte Pflegestärkungsgesetz stellt ebenso eine Weiterentwicklung der rechtlichen Sicht auf die Pflege dar. Hier sind wichtige Themen wie die Sicherstellung der Versorgung, Beratung und Empfehlungen zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung konkretisiert. Außerdem wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Prävention in der Pflege zu optimieren und Abrechnungsbetrug aufzudecken und zu bekämpfen.

Pflege Weiterentwicklungsgesetz

Da sich die Pflegesituation stetig ändert, hat der Gesetzgeber darauf mit dem Pflege Weiterentwicklungsgesetz reagiert. Hier wird eine strukturelle Änderung mit Blick auf die Pflegeversicherung angestrebt. Das gelingt durch eine verstärkte Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs, was insbesondere für Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen notwendig ist. Wohnortnahe Versorgungsstrukturen, sowohl ambulant als auch stationär, sowie die Schaffung von Pflegestützpunkten sind ebenfalls Inhalt des Gesetzes. Zudem wird sich mit dem Gesetz der Anhebung der Leistungsbeiträge und der Pflegeberatung angenommen.

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Das Pflegezeitgesetz ist insbesondere für Angehörige von Pflegebedürftigen sehr wichtig. Es setzt sich dafür ein, dass Pflege und Beruf besser vereinbar sind. Mit der dort verankerten Gesetzgebung haben Angehörige die Möglichkeit, Pflegezeit zu beantragen. Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine begrenzte Freistellung von der Arbeit erfolgen oder ein Modell, bei dem bis zu zwei Jahre auf Teilzeit gearbeitet wird. Somit können sich engagierte Angehörige eingehend um die häusliche Pflege kümmern.

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Das Familienpflegezeitgesetz ähnelt dem Pflegezeitgesetz. Auch durch dieses Gesetz gelingt es, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Angehörige können mit dem Gesetz im Rücken für zwei Jahre ihre Tätigkeit um 50 % reduzieren, um so die Zeit für die Pflege aufbringen zu können. In diesem besagten Zeitraum zahlt der Arbeitgeber 75 % des Monatslohns. Allerdings ist das als eine Art Vorschuss zu verstehen, der nach Aufnahme der Vollzeitbeschäftigung wieder abgebaut wird. Ganz wichtig: Es besteht kein rechtlicher Anspruch, eine Familienpflegezeit zu bekommen, demnach muss der Arbeitgeber unbedingt zustimmen. Der Unterschied zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit ist, dass die Familienpflegezeit insgesamt zwei Jahre und die Pflegezeit nur sechs Monate in Anspruch genommen werden kann.

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Veränderung und Weiterentwicklung des Pflegerechts

Früher war das Mehrgenerationenhaus selbstverständlich. Dadurch gab es auch weniger Pflegebedürftige, die ambulant oder stationär versorgt werden mussten. Gesellschaftliche Veränderungen haben auch zu einem Wandel der Pflegelandschaft beigetragen. Der Gesetzgeber hat darauf mit einer Veränderung und Weiterentwicklung des Pflegerechts reagiert.

Welche Gesetzesreformen sollten in den letzten Jahren die Qualität in der Pflege erhöhen?

Es gab eine Vielzahl an neuen Gesetzen und Überarbeitungen, die zum Ziel hatten, die Pflege passgenauer zu machen. Das hat zur Folge, dass Pflegebedürftige nun von zusätzlichen Leistungsangeboten oder pflegespezifischen Strukturen profitieren können. 

Wichtige Gerichtsurteile für das Pflegerecht

Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit teils komplexen Fällen. Diese finden sich auch im Pflegeumfeld wieder. Mit Gerichtsurteilen können Weichen gestellt werden, die sich zukünftig auch auf die individuellen Situationen anderer Pflegebedürftiger auswirken. Wir möchten Ihnen exemplarisch zeigen, welche wichtigen Gerichtsurteile für das Pflegerecht existieren.

Welche Rolle spielen Pflegeversicherung und Pflegekassen im Pflegerecht?

Die Rolle der Pflegeversicherung im Pflegerecht ist elementar. Eingeführt, zusammen mit dem Pflegeversicherungsgesetz 1995, versichert die gesetzliche Pflegeversicherung einen Großteil der Menschen in Deutschland. Für Privatversicherte wurde im selben Zusammenhang der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung verpflichtend. Über die Pflegeversicherung werden alle für die Pflege relevanten Leistungen, sowohl im Rahmen der ambulanten, als auch der stationären Pflege abgerechnet. Die Pflegekasse ist dabei eine separate Entität, hängt aber letztlich mit der Krankenkasse zusammen, da in der Regel jede Krankenversicherungsgesellschaft sowohl über eine hausinterne Krankenversicherung, als auch über eine hausinterne Pflegeversicherung verfügt. Über die Pflegekasse erfolgt dann die konkrete Abrechnung und Übernahme der Pflegeleistungen.

Wie ist Pflegebedürftigkeit laut dem Gesetz definiert?

Die Pflegebedürftigkeit wird mit verschiedenen Pflegegraden ausgedrückt. Ganz allgemein ist jemand pflegebedürftig, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag alleine zu bewältigen. Die Pflegerecht-Leistungen hängen ganz maßgeblich davon ab, ob und inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Der § 14 SGB XI definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit wie folgt:

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Pflegerecht – Leistungen

Wenn festgestellt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind und im Zuge dessen einen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben, können Sie verschiedene Leistungen beantragen. Im Folgenden möchten wir Ihnen die verschiedenen Leistungen vorstellen.

Welche Leistungen können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen?

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit raten wir Ihnen unbedingt dazu, sich mit den verschiedenen Leistungen, die Ihnen zustehen können, auseinanderzusetzen. Finanzielle Unterstützungen, Sachmittel und die Ersatzpflege sorgen für eine entscheidende Erleichterung im Pflegealltag.

Dazu tragen folgende Leistungen bei:

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Grundsätzlich können Sie als Pflegebedürftiger frei über den Betrag bestimmen. In der Regel wird die finanzielle Unterstützung aber genutzt, um Angehörigen oder Bekannten, die sich um die häusliche Pflege kümmern, eine Wertschätzung zukommen zu lassen. Die Höhe des Pflegegeldes ist von dem Pflegegrad abhängig. Es wird ab Pflegegrad 2 ausgezahlt und muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, gilt es vieles zu regeln. Insbesondere wenn die Pflegebedürftigkeit ganz plötzlich auf den Plan tritt, ist das eine Herausforderung. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Form der Lohnersatzleistung. Die Pflegeversicherung stellt sie Beschäftigten zur Seite, damit diese kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen sicherstellen können. Das entgangene Arbeitsentgelt wird mit 90 % des Nettolohns abgefangen. Allerdings darf die Lohnersatzleistung pro Kalendertag 70 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist dafür da, um Angehörige, die sich für die Pflege einsetzen, zu entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu steigern. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise dafür genutzt werden, haushaltsnahe Dienstleistungen zu beauftragen oder an einer Tagesgruppe teilzunehmen. Dafür stehen monatlich 131 Euro (Neuer Stand 2025) zur Verfügung, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads. In der ambulanten Pflege wird der Entlastungsbetrag erstattet, wenn die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Pflegesachleistungen

Nicht immer schaffen Angehörige die häusliche Pflege alleine. Dann können Pflegesachleistungen unterstützend in Anspruch genommen werden. In dem Fall kommen professionelle Pflegekräfte nach Hause und kümmern sich um Sie, wenn Sie pflegebedürftig sind. Dafür werden finanzielle Mittel bereitgestellt, die sich nach der Höhe Ihres Pflegegrads richten. Pflegesachleistungen werden ab Pflegegrad 2 bewilligt. Dafür ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse notwendig.

Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel für die Pflege werden eingesetzt, um den pflegerischen Alltag zu vereinfachen. Sie können Ihre Selbstständigkeit erhöhen oder die körperliche Belastung Ihrer pflegenden Angehörigen reduzieren. In der Pflege wird zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, unterschieden. Letztere sind beispielsweise ein Pflegebett. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzkittel oder Masken fallen unter die Kategorie „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Hierfür stehen Ihnen 42 Euro im Monat (Neuer Stand 2025) zur Verfügung, egal, welchen Pflegegrad Sie besitzen. Das Budget für die Pflegehilfsmittel wurde in der Corona-Pandemie zeitweise sogar auf 60 Euro angehoben. Ab dem 01.01.2022 gilt jedoch wieder die übliche Pauschale. 

Kombinationsleistungen

Mit Kombinationsleistungen ist es möglich, die häusliche Pflege mit der Tätigkeit von professionellen Pflegekräften zu bereichern. Das können Sie sich so vorstellen, dass Ihr Angehöriger einen Teil der Pflege übernimmt und für den anderen kommt ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause. Hierbei werden Pflegesachmittel unter Umständen mit dem Pflegegeld verrechnet. 

Grundsicherung im Alter

Nicht jeder hat das Glück, im Alter oder bei einer Erwerbsminderung finanziell gut versorgt zu sein. Der Gesetzgeber hat daher die Grundsicherung im Alter eingeführt. Diese kommt für Sie infrage, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet und erwerbsgemindert sind oder die entsprechende Altersgrenze erreicht haben. Verschiedene Regelbedarfsstufen bestimmen darüber, welcher Pauschalbetrag ausgezahlt wird.

Verhinderungspflege

Kümmert sich ein Angehöriger oder Bekannter um Ihre häusliche Pflege? Dann ist für Sie das Thema Verhinderungspflege interessant. Sollte der Fall eintreten, dass die Person, die sich ambulant um die Pflege kümmert, verhindert ist, kann die Verhinderungspflege beantragt werden. Eine Pflegevertretung stellt dann sicher, dass die Pflegesituation im Griff ist. Die Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen pro Jahr (Neuer Stand ab 1. Juli 2025) begrenzt und kann entweder am Stück oder stundenweise in Anspruch genommen werden.

Teilstationäre Leistungen

Wenn Sie eine Tagespflege in Anspruch nehmen, begeben Sie sich tagsüber für einige Stunden oder ganze Tage in eine spezielle Einrichtung. Sie haben Anspruch auf teilstationäre Leistungen, wenn Sie körperliche oder altersbedingte Beeinträchtigungen aufweisen, die eine besondere Rücksichtnahme erfordern.

Vollstationäre Pflege

Unter bestimmten Bedingungen ist es nicht möglich, die Pflege zu Hause sicherzustellen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie eine ausgeprägte Beeinträchtigung haben oder schlichtweg die Betreuungspersonen fehlen. Für die Kosten kommt die Pflegekasse je nach Pflegegrad mit einem monatlichen Beitrag auf. Dieses Budget ist für die Pflege vorgesehen. Die Unterbringung und die Verköstigung müssen Sie als Pflegeheimbewohner selbst zahlen.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet Ihnen als pflegebedürftige Person die Möglichkeit, sich in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu begeben. Die stationäre Pflege ist hier zeitlich begrenzt und wird häufig nach Krankenhausaufenthalten in Anspruch genommen oder dann, wenn im häuslichen Umfeld zu dem Zeitpunkt keine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege, auch als medizinische Behandlungspflege bezeichnet, kann in verschiedenen Situationen zur Anwendung kommen. Zum Beispiel dann, wenn Ihnen Medikamente verabreicht, Blutdruckwerte gemessen oder chronische Wunden versorgt werden müssen. Die Behandlungspflege wird vom Arzt angeordnet und durch Pflegekräfte in Ihrem häuslichen Umfeld durchgeführt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wussten Sie, dass die Pflegekasse Ihnen als Pflegebedürftiger auf Antrag bis zu 4.180 Euro (Neuer Stand 2025) für Anpassungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld zur Verfügung stellen kann? Eine möglichst selbstständige Lebensführung bedarf in der Regel einiger Anpassungen in den eigenen vier Wänden. Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, kann es sinnvoll sein, einen Treppenlift zu installieren oder die Türen zu verbreitern. Genau für diesen Zweck wird ein Zuschuss bewilligt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Pflegerecht – Versicherung

Es gibt verschiedene Versicherungen, die sich im Bedarfsfall für Sie einsetzen. Dazu zählt insbesondere die Pflegeversicherung. Zudem können zusätzliche Absicherungen wie die Pflegezusatzversicherung und Pflegetagegeld Versicherung einspringen. Eine gewisse Relevanz hat auch die Krankenkasse. Wir klären im folgenden Absatz über die Pflegerecht-Versicherungen auf.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist der Dreh und Angelpunkt, wenn es um die Pflege geht. In ihren Aufgabenbereich fallen die Leistungen, die Sie als Pflegebedürftiger regelmäßig begleiten. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege und Co. Als wertvoller Teil der Solidargemeinschaft steht sie Ihnen im Pflegefall zur Seite.

Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung zu machen, kann sinnvoll sein, um eventuell bestehende Versorgungslücken zu schließen. Eine entsprechende Versicherung wird bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Sie setzt sich dafür ein, anfallende Eigenanteile bei den Pflegekosten aufzufangen.

Pflegetagegeld Versicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Form der privaten Pflegevorsorge. Entsprechende Beiträge werden jeden Monat gezahlt und die Leistungen können im Bedarfsfall abgerufen werden. Zweckgebunden ist das Tagegeld allerdings nicht, demnach müssen Sie keine Verwendungsbelege vorweisen. Sogar Menschen mit einschlägigen Vorerkrankungen können Pflegetagegeldversicherungen abschließen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen fällt ganz individuell aus.

Pflegekasse

Die Pflegekassen gelten als Träger der Pflegeversicherung. Sie sind an die Krankenkassen angegliedert und stehen im Mittelpunkt, wenn es um die Leistungsbewilligung geht. Sie sind es beispielsweise, die eine Pflegebegutachtung einleiten und so finanzielle Mittel bereitstellen können. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, gehören Sie automatisch der zuständigen Pflegekasse an.

Krankenkasse

Die Krankenkasse kommt dann ins Spiel, wenn eine medizinische Behandlungspflege notwendig ist. Sie übernimmt die entstehenden Kosten, um zum Beispiel die Medikamentengabe, die Blutzuckermessung oder die Wundversorgung sicherzustellen. 

Pflegerecht – Steuern

Steuerliche Vorteile können Ihnen als Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger winken. Damit möchte der Gesetzgeber die finanzielle Belastung im Pflegefall senken. Das geschieht insbesondere über die außergewöhnliche Belastung.

Außergewöhnliche Belastung

Das Finanzamt tritt normalerweise nicht ein, wenn es um Ihre privaten Ausgaben geht. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit. Wenn Sie sich im Vergleich zu anderen Steuerzahlern deutlich mehr engagieren müssen, um Ihr Leben zu bestreiten, kommt das Thema außergewöhnliche Belastung auf den Plan. Der Fiskus beleuchtet hierzu Einkommen und Familienstand, um einen Vergleich zu ziehen. Überschreiten Sie mit Ihren finanziellen Aufwendungen die zumutbare Grenze, kann sich dadurch Ihre Steuerlast reduzieren.

Pflegestatistik

Die Pflegestatistik liefert wichtige Informationen zu der Pflegelandschaft in Deutschland. Hier kann beispielsweise abgelesen werden, wie viele Pflegebedürftige es gibt und wer sich besonders für die häusliche Pflege engagiert.

Was ist die Pflegestatistik?

Die Pflegestatistik setzt sich dafür ein, einen Überblick über den Pflegemarkt zu bekommen. Das ist wichtig, um Angebot und Nachfrage in Bezug auf pflegerische Maßnahmen beurteilen zu können. Dadurch können erhöhte Aufkommen abgefangen und auf Entwicklungen in der Pflegelandschaft zeitnah reagiert werden.

Die aktuelle Pflegestatistik im Überblick

Die Pflegestatistik ist ständig in Bewegung. In den letzten Jahrzenten ist es aufgefallen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig gestiegen ist.

Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Deutschland?

Ende 2021 gab es rund 4,96 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Das sind deutlich mehr als in den vorausgegangenen Jahrzehnten. Ein Grund dafür ist das zunehmende Lebensalter in der Gesellschaft. Die Pflegestatistik wird ständig angepasst, um die Entwicklungen weiterverfolgen zu können.

Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an Pflegeleistungen?

In Deutschland gibt es 16.115 Pflegeheime und 15.376 ambulante Pflegedienste. Sie alle lassen den Pflegebedürftigen pflegerische Leistungen zukommen. Diese Zahlen aus der Pflegestatistik belegen sehr deutlich, dass der Bedarf an Pflegeleistungen hierzulande hoch ist.

FAQ - Häufige Fragen zum Thema Pflegerecht