Bei Diabetes mellitus liegt eine Erkrankung des Stoffwechsels, genauer gesagt des Zuckerstoffwechsels, vor. Das führt dazu, dass die Blutzuckerwerte permanent erhöht sind. Diabetes ist weit verbreitet und kann ernsthafte gesundheitliche Komplikationen, wie Nervenschädigungen nach sich ziehen. Solche Spätfolgen können die Selbstständigkeit im Alltag einschränken. Gleichzeitig ergeben sich viele zusätzliche Aufgaben wie die tägliche Blutzuckermessung oder die Medikamenteneinnahme. Schaffen es Patienten nicht mehr, ihren Alltag alleine zu bewältigen, ist die Beantragung eines Pflegegrades sinnvoll. Mit einem Pflegegrad können Betroffene verschiedene Leistungen der Pflegekasse abrufen und so konkrete Hilfe im Pflegefall beanspruchen.

Wir erklären Ihnen heute, welcher Pflegegrad bei Diabetes vorliegen kann und welche Pflegekassen-Angebote dann unterstützend wirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Diabetes gibt es zwei verschiedene Formen: Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2 – beide führen zu erhöhten Blutzuckerwerten.
  • Schlecht heilende Wunden, Nervenschädigungen und Depressionen – die Spätfolgen einer Diabeteserkrankung können einen Pflegebedarf auslösen.
  • Die Krankheit stellt zusätzliche Anforderungen an den Alltag, zum Beispiel durch die notwendige Blutzuckermessung oder die Medikamenteneinnahme.
  • Sind Patienten in ihrer Selbstständigkeit nachweislich eingeschränkt, haben sie einen Anspruch auf einen Pflegegrad.
  • Mit einem Pflegegrad gelingt es Personen, verschiedene Leistungen der Pflegekasse abzurufen, wie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.

Was ist Diabetes?

Diabetes mellitus, im Volksmund auch Zuckerkrankheit genannt, ist ein Oberbegriff für verschiedene Stoffwechselerkrankungen. Sie alle haben eine Gemeinsamkeit: erhöhte Blutzuckerwerte. Mediziner unterscheiden zwei Formen voneinander, Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2. Tritt Diabetes bereits im Kinder- und Jugendalter in Erscheinung, handelt es sich meistens um Diabetes Typ 1. Dabei versagen die insulinproduzierenden Bauchspeicheldrüsenzellen, weil sie durch das körpereigene Immunsystem angegriffen werden. Fehlt dem Körper das Hormon Insulin, hat das verheerende Folgen – schließlich senkt dieses den Blutzucker. Erhöhte Blutzuckerwerte sind auch bei Diabetes Typ 2 ein Problem. Sie entstehen, weil die Körperzellen Insulin schlecht aufnehmen und verwerten können. Diese Form macht sich oft im höheren Lebensalter bemerkbar, deshalb wird sie auch als „Altersdiabetes“ bezeichnet.

Gut zu wissen!

Kommt es zu einer Diabeteserkrankung, liegt in etwa 90 % der Fälle Diabetes Typ 2 vor. Risikofaktoren, die zur Entstehung beitragen, sind unter anderem Bewegungsmangel, Übergewicht und Tabakkonsum.

Sind Menschen mit Diabetes pflegebedürftig?

Etwa 7,2 % der Erwachsenen – im Alter von 18 bis 79 Jahren – leidet in Deutschland an Diabetes mellitus.1 Viele davon kommen im Alltag gut zurecht und benötigen keine Unterstützung von außen. Es gibt aber zwei verschiedene Ausgangslagen, bei denen die Erkrankung tatsächlich mit einer Pflegebedürftigkeit verknüpft ist. Zum einen kann Diabetes zu Spätfolgen führen. Dazu zählen Herz- und Gefäßkrankheiten wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder die periphere arterielle Verschlusskrankheit, kurz pAVK. Auch Schäden an den Nieren, Nerven und Augen sowie schlecht heilende, chronische Wunden sind möglich.4 All diese Spätfolgen können zu einer Pflegebedürftigkeit beitragen. Zum anderen müssen Menschen mit Diabetes täglich den Blutzucker kontrollieren und dem Körper gegebenenfalls Medikamente zuführen – die täglichen Anforderungen sind also erhöht. Das fällt insbesondere bei älteren und chronisch kranken Menschen ins Gewicht.

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Diabetes und Pflegebedarf: Wie beeinflusst die Erkrankung den Pflegebedarf?

Nicht selten liegt bei Diabetes-Patienten bereits eine Pflegebedürftigkeit vor. Grund dafür können Alterungsprozesse oder andere Erkrankungen sein, die die Selbstständigkeit einschränken. In Kombination mit Diabetes kann sich der Pflegebedarf deutlich erhöhen, insbesondere dann, wenn Spätfolgen eingetreten sind. Nehmen wir das Beispiel diabetischer Fuß, der vor allem Personen mit einem langjährigen und schlecht eingestellten Diabetes betrifft. Dadurch erleiden die Nerven und Blutgefäße in den Füßen Schaden. Die Folge: Störungen in den Bereichen Durchblutung und Empfindsamkeit. Da Diabetes das Immunsystem schwächen kann, sind auch Infektionen wahrscheinlicher. Durch diese Faktoren können selbst winzige Verletzungen oder Druckstellen durch Schuhe zu großen Wunden heranwachsen.[1] Der diabetische Fuß, der infolge eines hohen Blutzuckerspiegels entsteht, und Veränderungen an den Füßen beschreibt, kann eine Pflegebedürftigkeit entstehen und zunehmen lassen. Im schlimmsten Fall stirbt Gewebe im betroffenen Fußbereich ab, dann kann eine Amputation notwendig sein. Eine Diabeteserkrankung kann grundsätzlich den Unterstützungsbedarf in den Bereichen Ernährung, Mobilisation, Körperpflege und Medikamenteneinnahme erhöhen. Hier hängt es natürlich davon ab, inwieweit der Diabetes den Betroffenen einschränkt und ob es bereits zu Folgeerkrankungen gekommen ist.

Wer hilft mir mit Diabetes?

Eine Diabeteserkrankung kann bei Betroffenen und Angehörigen zu vielen Fragen führen: Wer verabreicht mir Medikamente, wenn der Blutzuckerspiegel dauerhaft zu hoch ist? Welche Anlaufstellen gibt es zur finanziellen Unterstützung? Wie sieht eine Pflege bei Diabetes aus? Sowohl Patienten als auch pflegende Angehörige werden mit der Erkrankung jedoch nicht alleine gelassen. Neben der Krankenkasse unterstützt die Pflegekasse Betroffene mit einem großen Angebot an Leistungen. Ein ambulanter Pflegedienst kann beispielsweise bei der Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilisation) täglich oder mehrmals pro Woche helfen. Doch Achtung: Um Pflegekassen-Leistungen abrufen zu können, benötigen Diabetiker unbedingt einen Pflegegrad. Bei Bedarf kann dieser übrigens auch hochgestuft werden. Prüfen Sie also unbedingt, ob die Diabeteserkrankung zu einem Mehraufwand bei der Pflege führt.

Gut zu wissen!

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt auch die Behandlungspflege. Ausgebildete Pflegekräfte können beispielsweise den Blutzucker messen, Insulin verabreichen oder Wunden versorgen. Wichtig: Die Behandlungspflege übernimmt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse.

Pflegegrad bei Diabetes: Voraussetzungen und Einstufung

Eine Diabeteserkrankung kann den Alltag anders als gewohnt gestalten. Tätigkeiten, die früher als leicht empfunden wurden, können durch Spätfolgen der Erkrankung nun schwerfallen. Die zusätzlichen Aufgaben, die mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen, sind insbesondere für ältere Menschen nicht immer einfach zu bewältigen. Verursacht die Erkrankung eine Pflegebedürftigkeit, ist es immer ratsam, Leistungen der Pflegekasse mit in den Alltag einfließen zu lassen. Diese können ganz gezielt das Portmonee entlasten, wenn es um Pflegemaßnahmen geht. Außerdem erhalten Beteiligte Unterstützungsangebote, die den Alltag vereinfachen und eine Betreuung sicherstellen. Damit alle Menschen in Deutschland diejenigen Leistungen erhalten, die sie benötigen, setzt die Pflegekasse Pflegegrade ein – sie dienen dazu, die Pflegebedürftigkeit abzubilden. Das ist auch mit Blick auf Diabetes wichtig, denn nicht jeder Patient besitzt den gleichen Pflegebedarf. Wichtig: Die Pflegekasse kommt nicht automatisch auf Menschen zu, die einen Hilfsbedarf besitzen. Mit einem Antrag können Betroffene die Zuteilung eines Pflegegrades anstoßen. Für die Genehmigung müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen mitbringen.

Pflegegrad bei Diabetes: Voraussetzungen

Auch wenn die Erkrankung zweifelsfrei festgestellt wurde, erhalten Betroffene nicht immer einen Pflegegrad. Generell gilt: Ein Pflegegrad ist bei Diabetes an eine Einschränkung der Selbstständigkeit geknüpft. Wer also alleine im Alltag zurechtkommt, hat keinen Anspruch auf Pflegekassen-Leistungen.

Folgende Voraussetzungen gibt es für einen Pflegegrad bei Diabetes:

  • Über mindestens 2 Jahre hinweg hat der Antragsteller in den letzten 10 Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt oder kann eine Familienversicherung vorweisen.
  • Der Betroffene weist eindeutig eine Einschränkung der Selbstständigkeit auf – er ist also im Alltag auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.
  • Der Pflegebedarf ist zeitlich unbegrenzt oder besteht voraussichtlich mindestens 6 Monate lang.

Sie sind im Alltag nur auf kleine Unterstützungen angewiesen? Dann beantragen Sie trotzdem einen Pflegegrad. Bereits bei Pflegegrad 1 können Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegekasse einen echten Mehrwert bieten.

Kann man bei Diabetes eine Pflegestufe (Pflegegrad) beantragen?

Kognitive Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen – was zu einer Pflegebedürftigkeit führt, ist sehr verschieden. Fest steht aber, dass ein Pflegegrad nicht nur älteren oder behinderten Menschen zusteht, sondern auch Personen mit einer Krankheit wie Diabetes. Falls Sie es noch nicht wissen: Im Jahr 2017 lösten die Pflegegrade die bis dahin geltenden Pflegestufen ab – stellen Sie nun einen Antrag bei einer Pflegebedürftigkeit, erhalten Sie also ausschließlich einen Pflegegrad. Die Pflegekasse unterscheidet fünf verschiedene Pflegegrade voneinander. Welchen Sie zugeteilt bekommen, hängt davon ab, wie sehr die Erkrankung Ihre Fähigkeiten einschränkt.

Welcher Pflegegrad bei Diabetes mellitus?

Da die Pflegekasse die verschiedenen Pflegegrade nicht an eine Erkrankung knüpft, gibt es keinen speziellen Pflegegrad bei Diabetes. Ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegrades ist der Umfang der Selbstständigkeit. Hier steht folgende Frage im Mittelpunkt: Wie sehr sind Sie im Alltag eingeschränkt? Das Ausmaß der Einschränkung ist natürlich sehr stark davon abhängig, ob es ein Zusammenspiel zwischen Diabetes und anderen Erkrankungen gibt. Außerdem haben Menschen mit Spätfolgen in der Regel einen höheren Pflegegrad als Personen, bei denen es noch zu keinen weitreichenden Schädigungen gekommen ist. Erleidet der Patient im Zusammenhang mit einem Diabetes beispielsweise einen Schlaganfall, können Betroffene von jetzt auf gleich auf eine intensive Pflege angewiesen sein. In dem Fall reichen die wenigen Handgriffe im Haushalt oder beim Wocheneinkauf, die zuvor stattgefunden haben, nicht mehr aus. Nun besteht womöglich ein Hilfsbedarf in den Bereichen Ernährung, Mobilität, Körperpflege und insbesondere bei der Medikamentenverabreichung. Rein theoretisch ist es möglich, dass Diabetiker alle Pflegegrade durchlaufen, wenn sich durch die Erkrankung weitreichende Komplikationen ergeben. Achtung: Patienten mit Diabetes erhalten nicht automatisch einen höheren Pflegegrad, zunächst muss durch eine neue Pflegebegutachtung festgestellt werden, dass die Pflegebedürftigkeit zugenommen hat.

Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welcher Pflegegrad bei Diabetes vorliegen kann. Dadurch, dass sich Diabetes schleichend entwickelt und vergleichsweise lange unbemerkt bleibt, starten Patienten nicht immer mit Pflegegrad 1, sondern steigen oft bei Pflegegrad 2 oder höher ein.

Krankheitsausprägung
Möglicher Pflegebedarf
Möglicher Pflegegrad
Diabetes ohne Komplikationen Überschaubarer Pflegebedarf im Bereich Ernährung und möglicherweise bei der Körperpflege und Mobilität. Betroffene sind manchmal auch auf Hilfe im Haushalt oder bei der Blutzuckermessung/Medikamentengabe angewiesen. 0-2
Diabetes mit Komplikationen Intensiver Unterstützungsbedarf im Bereich Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Regelmäßiger Hilfsbedarf bei der Medikamenteneinnahme und Blutzuckermessung. Unterstützung im Haushalt ist gefragt. 3-5

Tabelle 1: Eigene Darstellung.

Pflegegrad bei Diabetes beantragen

Sie möchten verschiedene Unterstützungsleistungen der Pflegekasse beanspruchen? Dann müssen Sie zunächst einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Das klappt ganz unkompliziert mit nur einem Formular.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Diabetes beantragen?

Wie bereits erwähnt, reicht die Diabeteserkrankung alleine nicht aus, um einen Pflegegrad bewilligt zu bekommen. Erhalten Sie die Diagnose „Diabetes“, ist damit schließlich nicht automatisch eine Pflegebedürftigkeit verknüpft. Stellen Sie jedoch fest, dass die Erkrankung dazu führt, dass Sie im Alltag (verstärkt) auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um einen Pflegegrad zu beantragen. Unser Tipp: Warten Sie mit einem Antrag auf einen Pflegegrad nicht zu lang, damit Sie von Anfang an von den Leistungen der Pflegekasse profitieren. Schon mit Pflegegrad 1 können Sie auf den Entlastungsbetrag oder das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zugreifen.

Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit bei Diabetes?

Viele Menschen sind sich unsicher, was überhaupt auf eine Pflegebedürftigkeit hindeutet und ob die Anzeichen Grund genug für eine Antragstellung sind. Grundsätzlich gilt: Es ist nicht Ihre Aufgabe, einzuschätzen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie ausgeprägt sie ist. Um die Beantwortung dieser Fragen kümmert sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, ehemals MDK. Sie möchten auf den Gutachtertermin nicht warten, sondern sich vorher schon einen groben Überblick verschaffen? Dann nutzen Sie doch einfach unseren Pflegegrad-Rechner oder achten auf folgende Hinweise:

  • Bei Ihnen zeichnen sich Probleme mit der Mobilität ab – es fällt Ihnen beispielsweise schwer, Treppen zu steigen, aus dem Bett aufzustehen oder sich selbst anzuziehen.
  • Auch die Körperpflege ist eine Herausforderung. Haarewaschen, Duschen oder Rasieren bereitet Ihnen Mühe.
  • Sie selbst können sich kaum oder gar nicht mehr die Nahrung zubereiten und/oder haben Probleme beim Essen.
  • Das Messen des Blutzuckers und die Verabreichung von Medikamenten gelingen Ihnen nicht selbstständig.
  • Sind nicht mehr in der Lage, sich selbst um Ihren Haushalt zu kümmern.
  • Ohne fremde Hilfe können Sie Ihren Alltag nicht mehr planen, Unternehmungen umsetzen und Kontakte zu anderen Menschen aufrechterhalten.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Diabetes

Die Pflegekassen sind bei den jeweiligen Krankenkassen angegliedert und der richtige Ansprechpartner, wenn es um alle Belange der Pflege geht. Die Pflegekasse bearbeitet Ihren Antrag auf einen Pflegegrad und leitet die Pflegebegutachtung ein. Nach Abschluss des Verfahrens ordnet sie Ihnen einen Pflegegrad zu, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Pflegegrad bei Diabetes: Ihr Weg zu einem Pflegegrad

Schritt 1 – Beschaffen Sie sich das richtige Formular: Um einen Pflegegrad bei Diabetes zu beantragen, benötigen Sie ein ganz bestimmtes Formular mit der Bezeichnung: „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Die Pflegekasse kann Ihnen das Formular per Post oder E-Mail zusenden. Noch einfacher geht es meist, wenn Sie sich den Antrag online herunterladen und ausdrucken – viele Pflegekassen/Krankenkassen bieten einen solchen Service bereits an.

Schritt 2 – Machen Sie sich mit dem Formular vertraut: Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um den Antrag abschließend bearbeiten zu können. Neben persönlichen Daten wie Ihrer Krankenversicherungsnummer interessiert die Pflegekasse auch, wer sich um die Pflege kümmert. Besonders praktisch: Mit diesem Antrag können Sie auch direkt Leistungen beantragen, die den Alltag vereinfachen wie Pflegesachleistungen. Nehmen Sie sich genug Zeit, um zu überprüfen, ob Sie alle Daten angegeben haben. In einem letzten Schritt unterschreiben Sie das Formular und senden es an die Pflegekasse. Sollte Ihnen die Antragstellung Probleme bereiten, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden oder einen Pflegestützpunkt vor Ort aufsuchen.

Schritt 3 – Vereinbaren Sie einen Termin mit dem MD: Nachdem Ihr Antrag auf einen Pflegegrad bei Diabetes eingetroffen ist, sichtet ihn die Pflegekasse zunächst. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst damit, die Pflegebegutachtung durchzuführen. Durch diese erhält die Pflegekasse wertvolle Informationen zur Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit. Keine Sorge, vorab ruft Sie ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes an und vereinbart mit Ihnen einen Termin. Die Pflegebegutachtung erfolgt dann in Ihrem häuslichen Umfeld.

Schritt 4 – Sehen Sie sich den Pflegekassen-Bescheid an: 25 Arbeitstage – so lange hat die Pflegekasse Zeit, um über Ihren Antrag abschließend zu entscheiden. Nach diesem kurzen Zeitraum erfahren Sie also, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wie hoch er ist. Das Ergebnis wird Ihnen übrigens auf dem Postweg mitgeteilt. Haben Sie tatsächlich einen Pflegegrad zugeteilt bekommen, können Sie nun verschiedene Leistungen abrufen – viele davon stehen aber erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Schritt 5 – Prüfen Sie, ob ein Widerspruch nötig ist: Die Pflegekasse hat unter anderem die Aufgabe, Pflegegrade zuzuteilen. Dieser Pflicht kommt sie natürlich ordnungsgemäß nach. Trotzdem kann es passieren, dass Antragsteller der Ansicht sind, dass der Pflegegrad nicht zum Pflegealltag passt. Bildet der Pflegegrad die Pflegesituation, Ihrer Einschätzung nach, nicht richtig ab, können Sie einen Widerspruch einlegen. Das machen Sie innerhalb eines Monats schriftlich zu Händen der Pflegekasse.

Höheren Pflegegrad bei Diabetes beantragen

Während Diabetes Typ 1 nicht heilbar ist, sind viele Mediziner heute der Ansicht, dass Diabetes Typ 2 durchaus ausheilen kann. Eine gute Grundlage bilden eine Ernährungsumstellung, ausreichend Bewegung und, falls nötig, Medikamente. Doch manchmal ist es bereits zu Komplikationen wie Nervenschädigungen bei Diabetes gekommen, diese sind nicht heilbar. Nicht nur der Diabetes selbst und die damit einhergehenden Folgeschäden können den Pflegebedarf ansteigen lassen, sondern auch andere Faktoren. Besitzen Sie bereits eine Erkrankung oder kommt eine hinzu, die einen Pflegebedarf auslöst, steigt damit der Aufwand im Bereich Pflege. Auch Alterungsprozesse können die Bewältigung des Alltags zunehmend schwerer gestalten. Unabhängig davon, was genau Ihre Selbstständigkeit nun deutlicher einschränkt, ziehen Sie auf jeden Fall eine Höherstufung des Pflegegrades in Betracht. Nachdem sich ein Gutachter erneut einen Überblick über den Pflegebedarf verschafft hat, können Sie einen höheren Pflegegrad erhalten und so mehr Leistungen von der Pflegekasse beanspruchen. Zunächst müssen Sie jedoch einen Antrag stellen. Dafür rufen Sie sich erneut den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ auf. Zu Beginn des Antrags finden Sie verschiedene Ankreuzoptionen – machen Sie Ihr Kreuzchen bei „Höherstufungsantrag“ und füllen Sie den Rest des Antrages aus. Nun senden Sie das Formular erneut unterschrieben an die Pflegekasse und warten auf den weiteren Prozess.

Kann ich einen Pflegegrad- Antrag für mein Familienmitglied mit Diabetes stellen?

Eine Diabeteserkrankung führt in der Regel nicht dazu, dass Betroffene keinen Antrag mehr auf Pflegeleistungen stellen können. Allerdings erhöht die Krankheit beispielsweise das Schlaganfallrisiko. Kommt es tatsächlich zu einem Schlaganfall, können Betroffene im Alltag stark eingeschränkt sein, was unter anderem auch die Schreibfähigkeit betrifft. Liegen zusätzlich andere Erkrankungen wie eine Demenz vor, bei der kognitive Beeinträchtigungen eine Rolle spielen, kann auch das die Antragstellung erschweren. Wenn Sie der Pflegekasse mit einer Vollmacht bzw. einer Vorsorgevollmacht darlegen können, dass Sie bevollmächtigt sind, können auch Sie den Antrag stellen. Pflegegrade sind übrigens nur für Pflegebedürftige vorgesehen. Erhalten diese einen solchen, können aber auch Angehörige davon profitieren. Nur wenige Beispiele sind der Entlastungsbetrag oder die Tages- und Nachtpflege.

Pflegebegutachtung bei Diabetes: Ablauf und Kriterien

Sind Sie in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, erfüllen Sie die wichtigste Grundlage für einen Pflegegrad. Jetzt gilt es noch herauszufinden, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Genau dazu dient die Pflegebegutachtung. Zum vereinbarten Termin besucht Sie ein Gutachter in Ihrem häuslichen Umfeld und prüft, wie es um Ihre Selbstständigkeit besteht. Das klappt anhand von 6 Modulen, die alle eine wichtige Rolle im Alltag spielen. Manche von ihnen, wie die Selbstversorgung, sind aber bedeutsamer als andere und werden deshalb stärker gewichtet.

Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Module und über mögliche Fragen bei Diabetes.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen bei Diabetes
1 Mobilität Wie klappt die Mobilität im Alltag – fällt es Betroffenen beispielsweise schwer, aufzustehen, sich umzusetzen oder Treppen zu steigen? Grund für Probleme im Bereich Mobilität kann beispielsweise ein diabetischer Fuß sein.
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Ist die Person mit Diabetes dazu in der Lage, sich zeitlich und räumlich zu orientieren? Kann der Patient mit anderen Menschen ohne Probleme kommunizieren?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Gibt es psychische Problemlagen, ausgelöst durch Angststörungen, Depressionen oder anderes?
4 Selbstversorgung Inwieweit sind Betroffene dazu fähig, sich anzukleiden, sich die Zähne zu putzen und sich Speisen zuzubereiten?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Kann der Patient seinen Blutzucker selbst messen und seine Medikamente einnehmen? Wie oft stehen Arztbesuche an?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Kann der Erkrankte seinen Alltag selbst organisieren, vorgenommene Tätigkeiten durchführen und soziale Kontakte aufrechterhalten?

Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Den Modulen sind jeweils Einzelkriterien zugeordnet. Bei dem Modul „Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen“ sind es beispielsweise 16 Einzelkriterien. So gelingt dem Gutachter eine detaillierte Abbildung der Pflegesituation. Punkte spiegeln seine Beobachtungen wieder – die Gesamtpunkteanzahl gibt dann einen richtungsweisenden Hinweis auf den Pflegegrad.

Gut zu wissen!

Wenn Sie die Pflegebegutachtung tatkräftig unterstützen möchten, können Sie interessante Dokumente bereitlegen. Dazu zählen beispielsweise Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenpläne oder Pflegetagebücher.

Diabetes mellitus: wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

Die Punkte helfen dabei, die unterschiedlichen Pflegegrade von 1-5 voneinander zu unterscheiden. Für Sie bedeutet das: Nur wenn Sie die erforderlichen Punkte vorweisen können, erhalten Sie den jeweiligen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen Menschen mit Diabetes zu?

Die Krankenkasse ermöglicht Personen mit Diabetes Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel. Ein anderer Kostenträger ist die Pflegekasse. Sie ist für alle Themen rund um die Pflege zuständig. Bei Diabetes können Betroffene hier im Pflegefall Leistungen beantragen, die bei der Finanzierung oder Durchsetzung der Pflege helfen. Das Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie die Tages- und Nachtpflege sorgen beispielsweise für tatkräftige Unterstützung im Alltag. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett hingegen können die Pflegemaßnahmen vereinfachen und die Selbstständigkeit von Patienten steigern. Insbesondere ab Pflegegrad 2 stehen Diabetikern zahlreiche Leistungen zur Verfügung – bei der Auswahl ist es wichtig, die individuelle Pflegesituation stets im Blick zu haben.

Was zahlt die Pflegekasse bei Diabetes?

Vor allem bei einem komplikationsreichen Diabetes benötigen Patienten Unterstützung von außen, um die zahlreichen Aufgaben in ihrem Leben bewältigen zu können. Eine regelmäßige Pflege ist allerdings mit einigen Kosten verbunden, und zwar unabhängig davon, ob sie zu Hause stattfindet oder in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt wird. Die Pflegekasse setzt sich ein, damit Betroffene auf den Kosten nicht alleine sitzen bleiben. Außerdem stellt sie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen bereit. Auf welche Angebote Diabetiker zurückgreifen können, darüber entscheidet der vorliegende Pflegegrad. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch die finanzielle Unterstützung.

  • Diabetes-Pflege zuhause: Menschen mit einem Diabetes können problemlos im häuslichen Umfeld versorgt werden, zum Beispiel mit der Hilfe von Angehörigen oder mit professionellen Pflegekräften. Dafür können Erkrankte beispielsweise das Pflegegeld in Empfang nehmen, das zur freien Verfügung steht. Wenn Sie mögen, können Sie das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeben oder es für eine Haushaltshilfe aufwenden. Eine weitere wichtige Säule sind die Pflegesachleistungen – diese setzen Sie ein, um Besuche eines ambulanten Pflegedienstes zu ermöglichen. Übrigens: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen fallen unterschiedlich hoch aus, entscheidend ist, wie fast immer, der Pflegegrad.
  • Diabetes-Pflege in einer Einrichtung: Liegt ein schwerer bzw. komplikationsreicher Diabetes vor, kann die Pflege in einer speziellen Einrichtung sinnvoll sein. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem festen Betrag an den Pflegekosten – auch hier spielt der Pflegegrad eine Rolle.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1.431 € 1262 €
4 764 € 1.778 € 1775 €
5 946 € 2.200 € 2005 €

Tabelle 3: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Wie erhalten Diabetes-Patienten eine Haushaltshilfe?

Bei einer Pflegebedürftigkeit ist vor allem die Haushaltsführung für viele Betroffene ein unüberwindbares Hindernis. Hier ist neben Koordinationsfähigkeit und Organisationsvermögen vor allem eine gewisse körperliche Leistungsfähigkeit gefragt. Genau diese kann durch die Folgen einer Diabeteserkrankung jedoch ganz wesentlich eingeschränkt sein. In dem Fall kann eine Haushaltshilfe eine große Entlastung bedeuten. Sie hilft unter anderem beim Wäschewaschen, Reinigen der Wohnumgebung, dem Einkauf oder der Nahrungszubereitung. Um die monatlichen Kosten zu senken, können Sie auf den Entlastungsbetrag zurückgreifen. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 Euro zur Verfügung, die Sie für eine Haushaltshilfe einsetzen können.

Entlastungsleistungen für Menschen mit Diabetes und ihre Angehörigen

Diabetes ist weit verbreitet. Handelt es sich um einen komplikationslosen Verlauf, erhalten Betroffene, wenn überhaupt, Pflegegrad 1 oder 2. Steigt der Pflegebedarf aber durch Komplikationen oder andere Erkrankungen an, nimmt die Bedeutung an Entlastungsleistungen deutlich zu. Von diesen profitieren Betroffene und Angehörige gleichermaßen.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Pflegende Angehörige haben losgelöst von der Pflegesituation natürlich noch ein eigenes Leben und Angelegenheiten, um die sie sich kümmern müssen. Viele von ihnen gehen noch einer beruflichen Tätigkeit nach. Mit der Tages- und Nachtpflege können sich Patienten zeitweise in einer Pflegeeinrichtung aufhalten. Nach der Pflegezeit wechseln sie wieder in die eigenen vier Wände. Ehrenamtliche Pflegekräfte gewinnen dadurch Zeit für ihre Belange.
  • Budget für die Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege wird oft nach einem Krankenhausaufenthalt beansprucht. Die Pflegekasse steuert ein festes Budget bei, um die vorübergehende stationäre Pflege zu unterstützen.
  • Verhinderungspflege: Eine beliebte Entlastungsleistung ist die Verhinderungspflege. Sie ermöglicht Angehörigen dringend benötigte Auszeiten oder sorgt für Ersatz im Krankheitsfall. In der Zeit können Pflegebedürftige mit der Verhinderungspflege zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Die Pflegekasse sieht auch hier ein festes Budget vor.
  • Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Mit diesem Budget können Pflegebedürftige verschiedene Betreuungsangebote oder Entlastungsleistungen beanspruchen. Vorsicht: Das Budget ist zweckgebunden, es darf also nur für die vorgesehenen Maßnahmen verwendet werden.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 4: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Gut zu wissen!

Personen mit Diabetes können einen Grad der Behinderung von 50 aufweisen und damit als schwerbehindert gelten. Dafür müssen Patienten ihren Blutzuckerspiegel allerdings selbst messen und sich mindestens viermal täglich Insulin verabreichen. Beantragen können Sie einen Schwerbehindertenausweis bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt.[1]

Leistungen für Wohnraumanpassungen bei Diabetes

Sind Menschen pflegebedürftig, profitieren sie in vielen Fällen von einer Anpassung der Wohnumgebung. Solche Anpassungen fördern die Selbstständigkeit und erleichtern die Pflege. Folgende Pflegekassen-Leistungen sind bei Diabetes grundsätzlich interessant.

  • Hausnotrufe: Eine schwere Unterzuckerung kann dazu führen, dass Patienten schwindelig wird – das Risiko von Stürzen kann bei Diabetes unter anderem deswegen zunehmen. Mit dem Hausnotrufsystem erhalten Sie ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Das System ermöglicht einen Hilferuf per Knopfdruck. Die Pflegekasse beteiligt sich an dem Hausnotruf mit 25,50 Euro pro Monat.
  • Pflegehilfsmittelpauschale: Ein permanent hoher Blutzuckerspiegel reduziert die Immunsystem-Aktivität, gleichzeitig steigt das Risiko für Infektionen. Grund genug, um ein möglichst hygienisches Pflegeumfeld für Patienten zu schaffen. Die Pflegekasse hilft mit dem Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Mit monatlich 40 Euro können Sie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Masken anschaffen.
  • Wohnraumanpassung: Sie wünschen sich eine barrierefreie Wohnumgebung? Dann können Sie das Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beanspruchen. Hier winken von der Pflegekasse bis zu 4000 Euro für einzelne Maßnahmen.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Diabetes