Achtung: Änderungen Pflegereform 2024

Art der Änderung
Ausgangslage vor der Änderung
Ausgangslage nach der Änderung
Pflegegelderhöhung (5 %) Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728 €
Pflegegrad 5: 901 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 572 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 946 €
Erhöhung der Pflegesachleistungen (5 %) Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 724 €
Pflegegrad 3: 1363 €
Pflegegrad 4: 1693 €
Pflegegrad 5: 2095 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 760 €
Pflegegrad 3: 1431 €
Pflegegrad 4: 1778 €
Pflegegrad 5: 2200 €
Erhöhung der Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege 0 bis 12 Monate: 5 %
13 bis 24 Monate: 25 %
25 bis 36 Monate: 45 %
über 36 Monate: 70 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %

Achtung: Pflegekräfte bekommen seit 2023 mehr Geld

Lange wurde debattiert, dann stand fest: Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und Pflegefachkräfte erhalten künftig mehr Geld. Ein erster Schritt erfolgte bereits am 1. September 2022. Pflegehilfskräfte erhalten seitdem 13,70 Euro pro Stunde (brutto), qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,60 Euro (brutto) und Pflegefachkräfte 17,10 Euro (brutto). Das ist aber nur ein Teil einer schrittweisen Besserstellung. Im Jahr 2023 gab es gleich zwei Erhöhungen.

Zum 01. Mai 2023:

  • Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro
  • Pflegefachkräfte: 17,65 Euro

Zum 01. Dezember 2023:

  • Pflegehilfskräfte: 14,15 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro
  • Pflegefachkräfte: 18,25 Euro

Gut zu wissen!
Um die höheren Ausgaben durch diese und weitere Maßnahmen abzufangen, erhält die soziale Pflegeversicherung einen Zuschuss aus Steuermitteln. Die Private Pflegepflichtversicherung muss die Mehrausgaben durch zusätzliche Beiträge erarbeiten. Das bedeutet: Für Privatversicherte stiegen im Jahr 2023 die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung.

Achtung: Leistungszuschlag für Pflegeheimbewohner seit 2022

Wie bereits erwähnt, kommen auf Pflegebedürftige einige Kosten zu, wenn sie sich für ein Pflegeheim entscheiden. Der Gesetzgeber reagiert im Rahmen der neuen Pflegereform jedoch auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und hat den sogenannten Leistungszuschlag ins Leben gerufen. Wenn auch Sie im Pflegeheim wohnen, reduziert sich in Abhängigkeit der Bezugsdauer Ihr Eigenanteil. Allerdings bezieht sich das nur auf den Eigenanteil für die Pflegekosten. Die Verpflegung, die Unterkunft und die Investitionen müssen Sie nach wie vor alleine stemmen.

Die gute Nachricht: Sie müssen keinen Extraantrag stellen, die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung tauschen sich über die bisherige Bezugsdauer der vollstationären Leistungen aus.

So sieht der Leistungszuschlag ab Pflegegrad 2 aus:

  • 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Viele tausend Menschen in Deutschland ziehen Jahr für Jahr in ein Pflegeheim um. Schließlich ist die häusliche Pflege, also die Pflege zu Hause, nicht immer eine Option für pflegende Angehörige. Im Zusammenhang mit dem Thema Pflegeheim gibt es dementsprechend viele Punkte, die man im Voraus abklären sollte. Dies beginnt bei der Klassifizierung von Pflegeheimen, geht bei der Auswahl des Pflegeheims weiter, bis hin zum Einzug selbst und den damit verbundenen Pflegeheim Kosten. Sanubi erklärt Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige zum Thema Pflegeheim, Heim Kosten und Eigenanteil. Darüber hinaus werden auch die Vorteile und Nachteile der vollstationären Pflegeleistungen im Pflegeheim aufgezeigt.

Was ist ein Pflegeheim?

Es gibt viele verschiedene stationäre Einrichtungen in denen Menschen mit Pflegebedürftigkeit professionelle Pflege erhalten. Diese reichen vom betreuten Wohnen, über Seniorenheime, Altenheime, Seniorenresidenzen bis hin zum Seniorenstift. Aus diesem Grund ist es essenziell zuallererst zu klären, was ein Pflegeheim eigentlich ausmacht. Sanubi hat für Sie in diesem Zusammenhang eine Definition vorbereitet:

Pflegeheime sind Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen aller Altersklassen, meist vollstationär, mitunter aber auch teilstationär, untergebracht und von professionellen Pflegekräften versorgt werden.

Abgrenzung zu anderen stationären Einrichtungen

Der Unterschied zum Altersheim, bzw. Altenheim, oder Seniorenheim liegt also darin, dass im Pflegeheim nicht nur ältere Menschen unterkommen. Selbiges gilt auch für Seniorenstifte und Seniorenresidenzen, allerdings handelt es sich bei diesen zusätzlich um Einrichtungen, die einem Hotel noch ähnlicher sind und ihren Bewohnern eine ganze Reihe von Services bieten, die das Leben im Alter noch machen.

Pflegeheim: Vorteile und Nachteile

Die Unterkunft im Pflegeheim ist selbstverständlich nicht für jeden Menschen die richtige Lösung. Es gibt nämlich sowohl Vorteile, als auch Nachteile, die für oder gegen ein Leben im Pflegeheim sprechen. Welche genau das sind, erklärt Sanubi Ihnen jetzt:

Vorteile eines Pflegeheims

  • Der Wohnraum im Pflegeheim ist den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person angepasst
  • Man ist nicht mehr den ganzen Tag alleine
  • Im Pflegeheim wird man 24 Stunden lang ausreichend versorgt
  • Man muss sich nicht mehr um den eigenen Haushalt kümmern
  • Im Notfall wird man stets professionell medizinisch versorgt
  • Es gibt verschiedenste Freizeitangebote
  • Pflegende Angehörige werden entlastet
  • Eine gute Option für Schwerkranke oder Menschen in einem späten Stadium von Demenz oder Alzheimer

Nachteile eines Pflegeheims

  • Nicht jedes Pflegeheim bietet die Möglichkeit sein Zimmer individuell zu gestalten
  • Soziale Kontakte im Pflegeheim sind sehr einseitig, sprich es kann sich dabei häufig um Demenzkranke oder schwerkranke Menschen handeln
  • Ein Platz im Pflegeheim ist keinesfalls garantiert, besonders Pflegeheime mit gutem Ruf haben oftmals lange Wartelisten
  • Dadurch, dass es fixe Tagesabläufe gibt, können die Tage häufig sehr eintönig erscheinen
  • Das schwer beschäftigte Personal hat womöglich nicht genug Zeit sich um alle Bewohner gleich ausführlich zu kümmern

Pflegeheim: Was gilt es zu beachten?

Zieht man für sich oder einen Angehörigen die stationäre Pflege in einem Pflegeheim in Erwägung, gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die man beachten sollte. Sanubi erklärt Ihnen im folgenden Verlauf alles Wichtige, das Sie bei der Suche und Auswahl eines Pflegeheims berücksichtigen sollten.

Die Suche nach einem Pflegeheim

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Pflegeheimplatz ist in der Regel die Suche nach einer passenden Einrichtung. Zunächst sollte man sich in diesem Zusammenhang über alle Pflegeheime informieren, die es in dem Gebiet gibt, in das man ziehen möchte. Anhand der gesammelten Informationen gilt es dann eine Vorauswahl zu treffen. Am besten achtet man dabei auf die Pflege-Philosophie, die genaue Lage, das Angebot und eventuell vorhandene Erfahrungsberichte. Im zweiten Durchgang sollte man dann alle Pflegeheime die übrig geblieben sind persönlich besichtigen. Ganz wichtig ist es dabei auch die pflegebedürftige Person dabeizuhaben, schließlich muss sie sich in der neuen Umgebung wohlfühlen. Konkret gilt es bei der Besichtigung dann auf folgende Dinge zu achten:

Passt die Unterkunft zu den Vorstellungen des Pflegebedürftigen?

Zu berücksichtigen gilt es dabei sowohl die Größe, als auch die Möglichkeiten das zu beziehende Zimmer persönlich zu gestalten. Außerdem sollte man die Verpflegung, sowie die Gemeinschaftsräume unter die Lupe nehmen.

Gut zu wissen!

Eine weitere Form der stationären Pflege kann auch die Intenisivpflege sein, die meist auf der Intensivstation oder ähnlichen Einrichtungen ausgeübt wird.

Stimmt die Qualität der Pflegeleistungen?

Finden Sie heraus wie die Einrichtung vom “Medizinischen Dienst der Krankenkassen”, kurz MDK, eingestuft worden ist. Am besten man erkundigt sich darüber hinaus nach den Pflegekräften, die im Betrieb angestellt sind. Insbesondere deren Anzahl, Qualifikation und die Funktionsweise des Schichtsystems sind beachtenswert. Die passende Betreuung für Senioren und andere Pflegebedürftige zu finden, ist nicht immer leicht!

Gibt es genügend Freizeitangebote?

Ganz wichtig ist dabei, dass es die richtigen Angebote für die jeweiligen Hobbies und Interessen der pflegebedürftigen Person gibt.

Wie sieht die medizinische Versorgung im Notfall aus?

Man sollte unbedingt erfragen, ob das Pflegeheim mit einem Krankenhaus zusammenarbeitet und wie schnell Hilfe vor Ort sein kann.

Wie hoch fallen die Kosten aus?

Finden Sie heraus wie sich die Kosten zusammensetzen und wie hoch der Anteil der Hotelkosten, also der Kosten für Kost und Logis ist. Das ist insbesondere deshalb wichtig weil letztere immer selbst getragen werden müssen.

Gibt es die Möglichkeit auf Probe einzuziehen?

Oftmals reicht eine Besichtigung nicht aus um sicherzustellen, dass ein Pflegeheim das richtige ist. Deshalb sollte man herausfinden, ob Probewohnen eine Option ist. Eventuell ist das auch im Rahmen einer Kurzzeitpflege möglich.

Einzug ins Pflegeheim

Hat man sich für ein Pflegeheim entschieden, ist der eigentliche Einzug der nächste logische Schritt. Zwar hat man die meisten relevanten Entscheidungen schon getroffen, nichtsdestotrotz sollte man während, bzw. nach dem Einzug in das Pflegeheim Folgendes berücksichtigen:

Geben Sie sich Zeit

Der Einzug ins Pflegeheim ist eine große Veränderung und zwar für alle Beteiligten, seien es nun Freunde, Verwandte oder der Betroffene selbst. Aus diesem Grund sollte man sich und allen anderen Zeit geben, mit der Umstellung zurecht zu kommen.

Keine Entscheidung ist unwiderruflich

Auch wenn man sich bei der Auswahl des Pflegeheims große Mühe gegeben hat, so sollte man die Entscheidung des Einzugs keinesfalls als unwiderruflich betrachten. Wenn es einem also nach einer Weile doch nicht gefällt, sollte man sich nicht unnötig quälen. Ein Umzug in eine andere Einrichtung oder eine andere Wohnform lohnt sich im Zweifelsfall immer.

Pflegeheim: Kostenübersicht

Der letzte wichtige Punkt, der beim Thema Pflegeheim anfällt, sind die Kosten. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus drei Komponenten zusammen:

  1. Pflegekosten
  2. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt
  3. Sogenannte Investitionskosten, gemeint sind damit Kosten für technische Anschaffungen, sowie der Unterhalt und die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes, eventuelle Pacht, uvm.

Davon abgesehen variieren die Kosten je nach Pflegeheim stark. Dies liegt an vielen verschiedenen Faktoren, hängt aber grundsätzlich von der Region, sowie von den Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung ab. Sprich je besser das Pflegeheim ausgestattet ist, desto höher fallen die Preise auch. Selbiges gilt natürlich auch für das Menge und die Qualifizierung des Pflegepersonals und zahlreiche andere Aspekte. Unabhängig davon sollte man auch noch im Hinterkopf behalten, dass die pflegebedürftige Person neben den Kosten, die für das Pflegeheim anfallen, auch noch ein “Taschengeld” benötigt. Gemeint ist damit ein gewisses Budget für kleinere Ausgaben nebenbei, wie Zeitschriften, Bücher oder Snacks.

Pflegeheim: Was zahlt die Pflegekasse?

Auf den ersten Blick können die Pflegeheimkosten durchaus einschüchternd wirken, ganz alleine gelassen wird man mit diesen allerdings nicht. Je nachdem welchen Pflegegrad man hat, übernimmt nämlich die Pflegeversicherung, also genauer gesagt die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Wichtig ist allerdings, dass nur Pflegekosten übernommen werden. Weder Investitionskosten noch Hotelkosten werden bezahlt, diese müssen nämlich immer aus eigener Tasche übernommen werden. Der verbleibende Eigenanteil kann also mitunter nicht unerheblich sein. Möglicherweise lohnt sich in diesem Zusammenhang eine private Pflegezusatzversicherung. In welcher Höhe die Pflegekosten vom Staat übernommen werden, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Pflegegrad
Höhe der monatlichen Kostenübernahme für stationäre Pflege
Pflegegrad 1 125 Euro, im Rahmen des zweckgebundenen Entlastungsbetrags
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Zusätzlich erhalten Sie abhängig von der Wohndauer den sogenannten Leistungszuschlag. Je länger Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, desto höher fällt dieser aus und reduziert den Eigenanteil der Pflegekosten damit um bis zu 70 %.

Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

  • 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Am 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II, auch unter der Bezeichnung Pflegereform 2017 bekannt, in Kraft getreten. In diesem Rahmen sind die alten Pflegestufen, von Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 bis Pflegestufe 3, durch die neuen Pflegegrade ersetzt worden.

Pflegeheim: Nicht immer die beste Wahl, aber manchmal unausweichlich

Der Umzug ins Pflegeheim ist mit Sicherheit kein einfacher Schritt. Neben der offensichtlichen, massiven Umstellung der Lebenswelt des pflegebedürftigen Menschen, gibt es zahlreiche Dinge, die diesen Schritt weiter verkomplizieren. Darunter fällt sowohl der schwierige Auswahlprozess, die nicht unerheblichen Kosten, insbesondere der zu zahlende Eigenanteil, als auch die begrenzte Anzahl an Heimplätzen und die mitunter schwierige Umstellung, wenn man erst einmal eingezogen ist. Wenig überraschend ist also die Tatsache, dass viele Menschen lieber zu Hause wohnen bleiben. Nichtsdestotrotz gibt es Umstände, in denen das Pflegeheim die beste Möglichkeit ist und womöglich sogar die Lösung ist, die sich alle wünschen. Um dies herauszufinden, sollte die entsprechend offene und ehrliche Kommunikations stets an erster Stelle stehen. Spricht man sich nämlich ab, kann man gemeinsam die besten Entscheidungen treffen und am Ende sind so alle am zufriedensten, egal ob das nun Umzug ins Pflegeheim heißt oder nicht.

Vergessen Sie nicht, dass Menschen mit Pflegegrad ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, im Wert von bis zu 40 €, haben. Sanubi liefert schnell genau die Produkte, die benötigt werden.

FAQ - Häufige Fragen zum Pflegeheim