Die Viactiv zählt nicht nur zu den größten und ältesten Krankenkassen, sondern auch zu den innovativsten. Bekannt als Deutschlands sportliche Krankenkasse sind hier rund 1500 Mitarbeitende an ca. 60 Standorten über ganz Deutschland verteilt für ungefähr 720.000 Versicherte und 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer aktiv.

Ihren Hauptsitz hat die Kasse in Bochum. Entstanden ist sie aus einer Fusion der Betriebskrankenkassen.

Adresse & Kontakt

Postanschrift
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
45064 Essen

Hauptsitz
VIACTIV Krankenkasse
Universitätsstr. 43
44789 Bochum

Telefonnummer
0800 222 12 11
Rufnummer aus dem Ausland: 0049 234 479-0

E-Mail
service@viactiv.de

Website
https://www.viactiv.de

Service Center
Hier finden Sie das nächstgelegene Service Center.

Termine

Kontaktieren Sie die VIACTIV über die Servicehotline 0800 2221211, per Email service@viactiv.de oder im Online-Portal „Meine VIACTIV

Beschwerden über Kasse

https://www.viactiv.de/kontakt/lob-und-kritik

Pflege und Pflegeleistungen der VIACTIV Krankenkasse

Wird eine Person pflegebedürftig, das bedeutet, sie ist voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf pflegerische Hilfe angewiesen, kann sie Leistungen der Viactiv Pflegekasse beziehen. Entscheidend für die Art und Höhe der Leistungen ist dabei der festgestellte Pflegegrad der Person.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Höchstbeträge für alle ambulanten oder stationären monatlichen Pflegeleistungen der Viactiv Pflegekasse:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Quelle:
Bis PG 1: https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/antrag-und-pflegegrade/leistungen-bei-pflegegrad-1
PG 2: https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/antrag-und-pflegegrade/leistungen-bei-pflegegrad-2-5
PG 3: https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/antrag-und-pflegegrade/leistungen-bei-pflegegrad-3
PG 4: https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/antrag-und-pflegegrade/leistungen-bei-pflegegrad-4
PG 5: https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/antrag-und-pflegegrade/leistungen-bei-pflegegrad-5

Pflegegrad beantragen bei der VIACTIV

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängig. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld- oder Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige. Um einen Pflegegrad zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

1. Es muss der entsprechende Antrag bei Ihrer Viactiv gestellt werden. Dieser Antrag kann zunächst auch telefonisch bei der Viactiv gestellt werden. Ihre Viactiv Pflegekasse leitet ihre Anfrage an den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) weiter. 

Sie können auch direkt das Formular für das erstmalige Beantragen, für Wiederholungsanträge sowie für Anträge auf ein Erhöhen des Pflegegrads unter Angabe von Namen und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person hier heruntergeladen: https://www.viactiv.de/download/pflegeleistungen-antrag

Das individuell generierte Formular wird anschließend ausgefüllt, ausgedruckt und postalisch an die Viactiv gesendet.

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2. Die Viactiv-Pflegekasse wird nun den Medizinischen Dienst damit beauftragen, die Pflegebedürftigkeit zu begutachten. Dabei steht nicht nur die vorliegende Erkrankung im Vordergrund. Vielmehr gilt es herauszufinden, inwieweit die versicherte Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und welches Maß an pflegerischer Unterstützung nötig ist.

3. Ihnen wird hierfür ein Termin vom Medizinischen Dienst vorgeschlagen. Die Begutachtung findet in den eigenen vier Wänden der Pflegebedürftigen statt, sodass eine möglichst realistische Einschätzung zu den Aspekten Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens, Selbstversorgung und der körperlichen und geistigen Verfassung erfolgen kann.

4. Bereiten Sie den Termin vor, indem Sie wichtige Dokumente, wie vorhandene medizinische Berichte und einen Medikationsplan, als Kopien für den Medizinischen Dienst anfertigen. Zum Termin selbst kann neben einer vertrauten Person aus dem Umfeld auch z.B. Personal eines ambulanten Pflegedienstes anwesend sein, falls von dort bereits Unterstützung in Anspruch genommen wird.

5. Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst sein Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung der Viactiv dienen wird.

6. Sie erhalten das Gutachten und den ermittelten Pflegegrad von Ihrer Viactiv-Pflegekasse zugeschickt. Der Bescheid enthält folgende Angaben: Einstufung des Pflegegrads, Höhe der Leistungen und Dauer der Leistungen.

Antrag auf Pflege der VIACTIV

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

Aktueller Pflegegradrechner

Verhinderungspflege beantragen bei der Viactiv

Auch Menschen, die jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis pflegen, brauchen mal Urlaub oder werden selbst krank. Um die Versorgung der pflegebedürftigen Person auch in dieser Zeit in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten, gibt es die Verhinderungspflege. Private Pflegepersonen können so beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der sie in der Zeit der Abwesenheit vertritt. Die Pflegekasse erstattet die anfallenden Kosten mit maximal 1.612€ pro Jahr für 6 Wochen Verhinderungspflege.

Besonderheiten

  • Die pflegebedürftige Person muss vor der Verhinderungspflege bereits mindestens 6 Monate Zuhause gepflegt worden sein
  • Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
  • Übernehmen nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt) die Verhinderungspflege, werden maximal die folgenden Beträge erstattet:

Pflegegrad 2:  474,00 €
Pflegegrad 3:  817,50 €
Pflegegrad 4:  1092,00 €
Pflegegrad 5:  1351,50 €

  • Die Ersatzpflegepersonen können aber auch zusätzlich entstandene Kosten, wie beispielsweise Kosten für Anreise oder Verdienstausfall bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr erstattet bekommen.

Formular

Der Antrag auf Verhinderungspflege der Viactiv kann sowohl online ausgefüllt, als auch heruntergeladen werden.

Online Antrag Verhinderungspflege der VIACTIV

Download Antrag Verhinderungspflege der VIACTIV

Reha und Kur beantragen bei der Viactiv

Wer nach einer schweren Erkrankung Unterstützung bei der Genesung braucht oder präventiv etwas für seine Gesundheit tun möchte, kann eine Kur oder Reha bei der Krankenkasse beantragen. Der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen besteht darin, dass eine Kur dazu genutzt wird, vorsorglich gesundheitlichen Beschwerden entgegenzuwirken, während die Reha bereits bestehende Beeinträchtigungen lindern soll.
Sowohl Kur als auch Reha können ambulant oder stationär in Anspruch genommen werden. Versicherte sollten vor dem Antrag mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen, welche Form die passende für sie und ihre Gesundheit ist.

Besonderheiten

Unter Umständen ist nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung der Kostenträger für die Kur oder Reha. Dies ist besonders dann der Fall, wenn:

  • die Rehamaßnahme dazu dient, Sie wieder fit für das Arbeitsleben zu machen
  • der Grund für die Erkrankung ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist

Formular

Anträge für eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer zentralen Ansprechstelle der Viactiv oder aber bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt.

Zentralen Ansprechstelle für Rehabilitation: 0800 3638420
Reha-Beratung: 0800 363 8419
E-Mail: rehaberatung@viactiv.de

Antrag auf Kur der VIACTIV

Kurzzeitpflege beantragen bei der Viactiv

Ist eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig auf eine stationäre Versorgung angewiesen, kann eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Von der Viactiv-Pflegekasse werden hierfür bis zu 1.774 Euro für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr erstattet.

Besonderheiten

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Personen, die mindestens über einen Pflegegrad 2 verfügen.
  • Es ist möglich, die Kurzzeitpflege mit nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege zu kombinieren.
  • Das bedeutet, dass insgesamt bis zu 3.386 Euro erstattet werden können.

Formular

Das ausgefüllt und unterschriebene Formular wird anschließend postalisch an folgende Adresse gesendet:

VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
45064 Essen

Antrag auf Kurzzeitpflege der VIACTIV

Pflegegeld beantragen bei der Viactiv

Pflegebedürftige, die nicht in einer stationären Einrichtung, sondern Zuhause betreut werden, können Pflegegeld oder auch ambulante Sachleistungen in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn die Pflege von einer Privatperson, wie Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen wird. Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mit dem Pflegegeld bezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt am letzten Arbeitstag vor Ende des Monats.
Werden Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Folgende Beträge werden monatlich von der Viactiv gezahlt:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine Leistung aus der Pflegeversicherung, die mit dem folgenden Formular beantragt wird.

Nach dem Beantragen wird der Medizinische Dienst damit beauftragt, in einem persönlichen Termin das Maß an nötiger pflegerischer Unterstützung zu beurteilen. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird über den zu erteilenden Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen aus der Pflegeversicherung entschieden.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der Viactiv

Hilfsmittel in der Pflege, auch Pflegehilfsmittel, sind Gegenstände oder auch Geräte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und ihre pflegenden Angehörigen schützen sollen. Dabei wird in zwei Arten unterschieden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Für Handschuhe, Mundschutz und Co. können Ihnen von der Viactiv Pflegekasse pro Monat bis zu 40 Euro erstattet werden – unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft lebt und entweder von der eigenen Familie, von Freunden oder von einem Pflegedienst bereut wird. Dem Antrag auf Erstattung muss dabei kein Rezept vorangehen. Allerdings kann es hilfreich sein, eine ärztliche Verordnung oder aber eine schriftliche Empfehlung vom Pflegedienst beizulegen, um die Erstattung zu sichern.

Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos, aber schriftlich erfolgen und sollte folgende Daten enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • ggf. Quittungen über Art und Menge der benötigten Pflegemittel

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Viactiv?

Wichtig: Inkontinenzprodukte, wie Einlagen oder Pants, werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse mit 10% der Packung und maximal 10 Euro pro Monat erstattet.

Technische Pflegemittel

Technische Hilfsmittel können spezielle Möbel, wie Pflegebetten oder -tische sein, aber auch Hausnotrufsysteme und medizinische Gerätschaften fallen unter diesen Begriff. Viele von ihnen müssen nicht gekauft werden – sie werden in der Regel geliehen.

Aber auch für technische Pflegemittel übernimmt die Viactiv Pflegekasse die Kosten. Für die Versicherten bleibt nur ein Eigenanteil von zehn Prozent, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, höchstens jedoch 25 Euro, zu zahlen.

Hat der Medizinische Dienst in seiner Begutachtung die Notwendigkeit bestimmter Pflegemittel bereits bestätigt, können Sie bei der Antragsstellung auf Kostenerstattung gerne darauf verweisen.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Viactiv?

Da die Liste an technischen Hilfsmitteln sehr lang und detailliert ist, gibt die Viactiv Pflegekasse auf ihrer Homepage unter folgendem Link einen Überblick.
Hier finden Sie alle technischen Hilfsmittel, sortiert nach Therapieziel:

https://www.viactiv.de/leistungen/gesundheit-und-medizin/hilfsmittel

Techinsche Hilfsmittel benötigten zum Teil Strom, wie zum Beispiel Beatmungsgeräte. Übernimmt ihre Viactiv Pflegekasse die Kosten für die Hilfsmittel, werden auch die Stromkosten mit übernommen.

Dazu geben Sie folgende Daten an ihre Viacitv Pflegekasse weiter:

  • Basisangaben zu den jeweiligen Geräten und deren Einsatz
  • Ihre Viactiv berechnet einen pauschalen Jahresbetrag und überweist Ihnen den errechneten Betrag.

Unter folgendem Link erhalten Sie den Antrag: https://www.viactiv.de/download/antrag-stromkostenerstattung

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Besondere Pflegeleistungen der Viactiv

Pflegekurse und individuelle Schulungen

Die Kurse richten sich besonders an pflegende Angehörige, die neben nützlichen Handgriffen und rückenschonenden Techniken auch theoretische Grundlagen der hygienischen Pflege, der Gesundheit und des Betreuungsrechts erlernen möchten.
Auch Schulungen zu speziellen Themen, wie der Pflege von Menschen mit Demenz, sind möglich. Einige Schulungen werden als zertifizierte Online-Kurse angeboten.

Hospiz- und Palliativversorgung

Mithilfe der Palliativversorgung können auch schwerkranke und sterbende Menschen umfassend gepflegt und betreut werden. Die Kosten hierfür werden von der Viactiv je nach individueller Situation übernommen. Dies gilt sowohl für die Pflege in einem Hospiz, als auch auf einer Palliativstation im Krankenhaus oder in Form eines ambulanten Hospizdienstes.
Über den Viactiv-Paliativwegweiser können Betroffene schnell nach einer passenden Betreuung für ihre Angehörigen suchen.

Alle wichtigen Informationen und Vordrucke zum Thema Vollmacht und Betreuung hat ihre Viactiv für Sie unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:
https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/hospiz-und-palliativversorgung

Pflegedienst – welcher ist der richtige?

Mithilfe des Pflegefinders des BKK Dachverbands können schnell umfassende Daten zu Pflegediensten und -heimen sowie Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege gefunden werden. Auch Unterstützung im Haushalt für pflegebedürftige Menschen lassen sich im Navigator recherchieren.

Pflegeanbieter: Informationen für Pflegeeinrichtungen

Pflegedienste oder -einrichtungen haben im Pflegefinders des BKK Dachverbands die Möglichkeit, ihre Leistungen selbst ausführlich zu beschreiben. So können beispielsweise hilfreiche Informationen über eine religiöse Ausrichtungen, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse oder Details zur Essensversorgung ergänzt werden.

Pflegezeit für Angehörige

Ist jemand in der eigenen Familie plötzlich auf Pflege angewiesen, stellt das die Angehörigen oft vor völlig unbekannte Herausforderungen. Die Viactiv unterstützt in diesem Falle durch ein umfassendes Beratungsangebot. Im Pflegeplaner finden sich nicht nur die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen und alles Wichtige zu den Leistungen von stationärer oder häuslicher Pflege. Auch Informationen zur individuellen Viactiv-Pflegeberatung und Hilfe bei den Anträgen an die Pflegeversicherungen sind hier gesammelt abrufbar: https://www.viactiv.de/leistungen/pflege/pflegezeit-fuer-angehoerige

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung der Viactiv steht ihren pflegebedürftigen Versicherten oder auch deren Angehörigen zur Verfügung, um sie in allen Fragen rund um die Pflege- und Palliativversorgung zu unterstützen. Ob es um Formalitäten der Pflegeversicherung, um die Pflege Zuhause oder um die Suche nach einer passenden stationären Einrichtung geht: die geschulten Pflegeberater*innen informieren Sie individuell und unabhängig. Sie können dabei selbst wählen, ob die Beratung am Telefon über die Pflege-Hotline oder aber bei Ihnen Zuhause stattfinden soll.

Fragen ist gesund

Viactiv-Blog ist ein Online-Angebot der Viactiv, in dem Sie einer Gruppe aus Expertinnen und Experten Ihre Fragen zum Thema Pflege stellen können.
https://www.viactiv.de/aktiv-sein

Download-Center

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Anträge im Überblick.
https://www.viactiv.de/download-center

Zuzahlung

Für viele Medikamente und weitere Leistungen muss eine Zuzahlung geleistet werden. Kinder und Jugendliche sind hiervon fast komplett ausgenommen. Für alle weiteren Leistungsbezieher gibt es eine Belastungsgrenze, ab welcher man von Zuzahlungen befreit ist. Bei der Ermittlung der Grenze werden für Angehörige Abschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen:

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Ist die Belastungsgrenze erreicht, kann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragt werden: https://files.viactiv.de/uploads/Befreiungsantrag_Viactiv.pdf

Mitglied werden

Um Mitglied bei der Viactiv zu werden, muss nur eine Online-Beitrittserklärung ausgefüllt werden. Die Viactiv tritt mit der alten Krankenkasse in Kontakt und initiiert den Wechsel.
Mit folgenden Beiträgen ist dabei zu rechnen (Stand: Juni 2022):
Allgemein: 14,6 %
Ermäßigt: 14,0 %
Zusatzbeitrag der Viactiv: 1,6 %

Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren: 3,40 %

Der Zusatzbeitrag wurde zuletzt 2021 um 0,4 % erhöht.

Der Krankenkassenbeitrag wird auf Basis des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns ermittelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von maximal 4.837,50 €. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils mit 7,3 % gemeinsam getragen.
Für Rentner, die Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung beziehen, gilt eine Freigrenze von 164,50 €. Das bedeutet, dass wenn die Versorgungsbezüge über diesem Betrag liegen, nur der überschreitende Betrag beitragspflichtig ist.

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