Viele Menschen in Deutschland leiden unter Inkontinenz, ganz besonders Harninkontinenz. Wenn beim Niesen, Lachen oder Treppensteigen etwas Urin unfreiwillig verloren geht, handelt es sich dabei um erste Zeichen einer Blasenschwäche. Frauen machen mit dieser oder einer ähnlichen Situation im Schnitt ab 35 Jahren die ersten Erfahrungen. Viele helfen sich am Anfang mit Produkten, die für den Umgang mit der Monatsblutung gedacht sind. Oftmals reicht dieser Schutz jedoch nicht aus. Aus Angst verschließt man sich komplett und zieht sich nach und nach aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Kinobesuche, Treffen mit Freunden oder einfach nur Laufwege werden so gewählt, dass man in keine unangenehmen Situationen kommt. Doch das muss nicht sein, moderne Hilfsmittel helfen Ihnen dabei, ein aktives und unbeschwertes Leben zu führen. Zusätzlich übernimmt die Krankenkasse, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Teil der Kosten. Sanubi erklärt Ihnen alles Wichtige, das es über Inkontinenz und die Krankenkassen zu wissen gibt.
Inkontinenz: Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Machen sich erste Anzeichen einer Inkontinenz bemerkbar, oder leidet man womöglich schon darunter, ist man oft überfordert. Was macht man am besten? Sollte man sofort die Krankenkasse informieren, um eine Kostenübernahme zu garantieren? Fest steht auf jeden Fall, dass mit dem richtigen Inkontinenzmaterial, wie beispielsweise Windeln für Erwachsene, die unbeschwerte Teilnahme am Alltag schnell wieder ganz normal wird. Unabhängig von der Inkontinenzform mit der Sie es zu tun haben, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Dazu benötigen Sie ein Inkontinenz-Rezept für Ihre Krankenkasse. Auch wenn es am Anfang Überwindung kostet mit dieser Unannehmlichkeit zum Arzt zu gehen und mit ihm offen über Ihre Probleme zu reden, notwendig ist es trotzdem, um ein Inkontinenz-Rezept zu erhalten. Es gibt, je nachdem welche der Inkontinenzarten vorliegt, unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten, egal ob mit Medikamenten, einer Operation oder einer Inkontinenzversorgung mit entsprechenden Inkontinenzartikeln.
Das Inkontinenz – Rezept für die Krankenkasse
Ganz wichtig beim Thema Inkontinenz ist das sogenannte Inkontinenz-Rezept für die Krankenkasse, das in fast allen Fällen notwendig ist um eine Kostenübernahme erwirken zu können. Je nach Krankenversicherung kann die Erstattung der Kosten von notwendigem Inkontinenzmaterial unterschiedlich ausfallen. Zunächst gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlich Krankenversicherten und denjenigen, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind. Bei Letzteren hängt die Kostenübernahme von ihrem jeweiligen Tarif ab. Hier kann es zu erheblichen Unterschieden kommen, schließlich gibt es eine Vielzahl von Versicherungen und entsprechenden Anbieten. In welchem Umfang die private Krankenkasse Inkontinenzhilfsmittel erstattet muss somit individuell geklärt werden. Am besten setzen Sie sich in einem solchen Fall direkt mit Ihrem Versorger in Verbindung. Der Großteil der Patienten ist ohnehin bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Je nach Krankenkasse kann es vorkommen, dass diese einen eigenen Leistungsträger gewählt hat und nur dieser die entsprechend versicherten Patienten versorgen kann. Je nachdem wie stark der Grad der Inkontinenz ist, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
Inkontinenz: Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Grundsätzlich unterscheiden die Krankenkassen nicht nur zwischen einer Harninkontinenz und einer Stuhlinkontinenz, sondern auch zwischen verschiedenen Fallgruppen bei der Verordnungsfähigkeit. Voraussetzung für die Übernahme durch die Krankenkassen ist, dass man einer dieser Fallgruppen angehört. Ist dieser Fall einmal gegeben ist es essentiell, dass alle relevanten Informationen auf dem individuellen Inkontinenz-Rezept angegeben sind. Sanubi erklärt Ihnen zunächst die drei Fallgruppen und listet dann auf, welche Informationen auf Ihrem Inkontinenz-Rezept nicht fehlen dürfen.
1. Inkontinenz: Fallgruppen der Krankenkassen
Welche Fallgruppe? | Beschreibung | Zielsetzung |
---|---|---|
Fallgruppe 1 | Fallgruppe 1 trifft dann zu, wenn aufgrund von Inkontinenz die Teilnahme am täglichen Leben eingeschränkt ist. | Ziel der Behandlung bei Fallgruppe 1 ist es den Betroffenen die Teilnahme am täglichen Leben wieder leichter zu machen. |
Fallgruppe 2 | Fallgruppe 2 ist dann gegeben, wenn die Behandlung von Inkontinenz mit der Prävention von Dekubiti einhergeht. | Fallgruppe 2 tritt meist dann ein, wenn aufgrund eines medizinischen Eingriffs, wie etwa einer Prostataentfernung, nicht nur ein Dekubitus-Risiko besteht, sondern auch Inkontinenz behandelt werden muss. |
Fallgruppe 3 | Fallgruppe 3 umfasst Fälle, in denen Hauterkrankungen vorgebeugt und Inkontinenz behandelt werden soll. Außerdem leidet die betroffene Person beispielsweise an Demenz. | Ziel bei Fallgruppe 3 ist die Prävention von Inkontinenz und Hauterkrankungen, bei schweren Funktionsstörungen, wie zum Beispiel Demenz oder geistiger Behinderung. |
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2. Inkontinenz – Rezept: Welche Informationen braucht die Krankenkasse?
Das Inkontinenz-Rezept muss eindeutige Informationen beinhalten, um anerkannt zu werden. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass alle für die Krankenkasse relevanten Angaben gemacht wurden. Sanubi hat diese für Sie übersichtlich aufgelistet:
Inkontinenz: Optimale Versorgung durch die Krankenkasse
Geht es um das Thema Inkontinenz kann es schnell sehr unangenehm werden für betroffene Personen. An erster Stelle stehen die Unannehmlichkeiten, die durch die in den meisten Fällen auftretende Harninkontinenz auftreten. Aber oftmals ist das nur der Anfang. Als Nächstes sind betroffene Personen mit der Herausforderung konfrontiert, damit umgehen zu müssen. Ist die anfängliche Scham überwunden, sollte man umgehend einen Arzt aufsuchen. Der Fachmann ist nicht nur dazu in der Lage Ihre Inkontinenzform zu diagnostizieren, sondern weiß auch genau welches Therapie zur Förderung der Harnkontinenz, bzw. welches Inkontinenzmaterial das beste für Sie ist. Ist klar welche Hilfsmittel benötigt werden, dann ist der nächste Schritt schon viel einfacher. Schließlich muss Ihr Arzt, im Anschluss an das Beratungsgespräch, lediglich das passende Inkontinenzmaterial verschreiben. Haben Sie Ihr Inkontinenz-Rezept, dann gilt es nur noch die entsprechenden Produkte zu bestellen. Hier bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie das im Internet oder persönlich machen. Wichtig ist, dass Sie sicherstellen, dass es sich um die richtigen Inkontinenzeinlagen, -Pants oder anderweitiges Material handelt und die Abrechnung bzw. die Kostenübernahme durch die Krankenkasse problemlos verläuft. In den meisten Fällen können diese Schritte in kurzer Zeit durchgeführt werden und Sie können Ihr Leben in Windeseile wieder unbeschwert genießen.
Gut zu wissen!
Auch Prävention in der Pflege ist ein wichtiges Thema um Pflegebedürftigkeit in bestimmten Fällen hinauszuzögern oder gar zu verhindern.